Bezirksgruppe
Braunschweig e.V.
ViSdP: Carlo Fuchs (1. Vors.)
Aktuelles
zu Natur- und
Umweltschutz für Deutschland und
Europa
ergänzend
zur Homepage des NABU Bundesverbandes
Auf dieser Seite wird in der Regel über Nicht-NABU-Pressemitteilungen von mindestens bundesweitem Interesse informiert. Ich gehe davon aus, dass die meisten Besucher dieser Seite parallel immer auch die Homepage des NABU Bundesverbandes besuchen (www.NABU.de) , so dass PM des NABU Bundesverbandes hier nur im Ausnahmefall, z. B. bei besonderer Relevanz für unsere Region, zusätzlich aufgeführt werden. Dies muß bei Durchsicht dieser Seite berücksichtigt werden, da sonst der Eindruck entsteht, der NABU Bundesverband würde kaum Pressemitteilungen herausgegeben.
26. März 2010
(Pressemitteilung der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Angriff auf die
Kraft-Wärme-Kopplung: Untauglicher Versuch von RWE
(Berlin) - Zur Studie
"Technologische und energiepolitische Bewertung der
Perspektiven von Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland" der
TU Berlin im Auftrag der RWE AG erklärt Oliver Krischer,
Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz:
Nachdem RWE erkennen musste, dass die erneuerbaren Energien nicht
mehr aus dem Markt zu drängen sind, versucht der Konzern nun,
mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine andere Form der
dezentralen Energieerzeugung ins Abseits zu stellen. Um Platz zu
schaffen für Strommengen aus länger laufenden Atomkraftwerken
und klimaschädlichen Kohlekraftwerken, wird das bisherige Ziel,
den KWK-Anteil an der Stromerzeugung auf 25 Prozent zu erhöhen,
für kontraproduktiv und nicht machbar erklärt. Statt an einer
nachhaltigen Energieversorgung zu arbeiten, beschwört RWE
angebliche Hindernisse und Zielkonflikte, um an seiner
ineffizienten Erzeugungsstruktur festhalten zu können. Dass
KWK-Anteile von 30 bis 50 Prozent und mehr erreichbar sind,
zeigen Länder wie Dänemark und die Niederlande. Die Studie
unterstellt der KWK fehlende CO2-Einsparungen im Vergleich mit
modernen Gaskraftwerken und Brennwertkesseln und prognostiziert
einen drohenden Systemkonflikt mit dem weiteren Ausbau der
Erneuerbaren. Nachprüfbare Belege für diese Unterstellungen
werden nicht geliefert.
Die Studie verschweigt auch, dass der Kraftwerkspark in
Deutschland überwiegend aus höchst ineffizienten Atom- und
Kohlekraftwerken ohne Wärmeauskopplung besteht, die zu einem
Großteil durch klimafreundliche KWK ersetzt werden können. Den
in der Studie unterstellten Bau moderner Gaskraftwerke verhindert
RWE gegenwärtig selbst durch die Forderung nach längeren
Laufzeiten für Atomkraftwerke und den Neubau von
Kohlekraftwerken. Auch ein drohender Systemkonflikt mit den
Erneuerbaren entspricht nicht den Tatsachen. KWK ist mit dem
heutigen Stand der Technik flexibel genug, um auf schwankende
Stromeinspeisung aus Wind und Sonne zu reagieren. Statt nach den
Erneuerbaren nun die KWK zu bekämpfen, sollte RWE auch in diese
dezentrale und klimafreundliche Technologie investieren.
26. März 2010
(Pressemitteilung des NABU
Bundesverbandes)
NABU: Energiepolitisches
Konzept der Bundesregierung wird zur Farce
Tschimpke kritisiert
Vorfestlegung auf bis zu 60 Jahre Atomlaufzeiten
(Berlin) - Zum Beschluss der Regierungskoalition, eine
Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten auf bis zu 60 Jahre zu
prüfen, erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke: Mit den
nun bekannt gewordenen Plänen wird das energiepolitische Konzept
der Bundesregierung von vornherein zur Farce. Denn die Option,
die Restlaufzeiten der Atommeiler gar nicht zu verlängern, soll
von den beauftragten Forschungsinstituten nicht einmal geprüft
werden. Bevor der erste Wissenschaftler seinen Rechner anstellt,
hat die Koalition bereits festgelegt, dass die Atomreaktoren in
Deutschland länger laufen sollen als gesetzlich vereinbart. Hier
dominiert ideologische Borniertheit über intelligente
Technologieoffenheit. Dass es den Atomlobbyisten in der
Unionsfraktion um Gesamtlaufzeiten von sage und schreibe 60
Jahren geht, entlarvt die Pläne völlig. Bei der Abwrackprämie
galten Autos bereits nach neun Jahren als schrottreif
Atommeiler sind in den Träumen der Bundesregierung dagegen mehr
als ein halbes Jahrhundert lang absolut sicher.
Der NABU ruft die Bevölkerung zum Wechsel zu Ökostrom in
der Stromwechselwoche des Bündnisses Atomausstieg selber
machen vom 10. bis 18. April und zur Teilnahme an den
bundesweiten Anti-Atom-Demonstrationen am 24. April auf.
27. November 2009
(Pressemitteilung der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Bund setzt den
Verkauf von Seen fort
(Berlin) - Am 12. November
haben wir uns mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung
gewand und um Auskunft zu Praxis und Zukunft der
Gewässerprivatisierung aus dem ehemaligen Vermögen der DDR
gebeten. Zur heute vorliegenden Antwort erklärt Cornelia Behm,
Sprecherin für ländliche Entwicklung:
Der Verkauf von Seen geht weiter. Das Bundesministerium der
Finanzen stellt in seiner Antwort unmissverständlich klar, dass
es an der Privatisierung des ehemals volkseigenen Vermögens
einschließlich der Seen festhalten wird. Für den Umgang mit den
Gewässern ist dabei einzig und allein die wirtschaftliche
Verwertbarkeit entscheidend. Andere Kriterien kennt das
Ministerium nicht. Der Wert, den Seen als Gemeingut für Umwelt,
Landschaftswasserhaushalt, Anwohner und Erholungssuchende haben,
spielt für die Verkaufsentscheidung keine Rolle.
Die Bundesregierung hat bis heute nicht ihre Verantwortung für
den Erhalt und die Pflege von Gemeingütern verstanden. Die
Reduzierung von Seen auf deren finanzielle Verwertbarkeit ist ein
Affront gegenüber den Bürgerinnen und Bürger, die sich in
ihrer Freizeit für Pflege, Unterhaltung und weitere touristische
Erschließung ihrer heimischen Gewässer engagieren.
Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel in der
Privatisierungspolitik des Bundes. Gemeingüter wie Seen müssen
in der Obhut der öffentlichen Hand verbleiben. Die
bündnisgrüne Bundestagsfraktion erarbeitet deshalb gerade einen
Gesetzentwurf, der die weitere Privatisierung von Seen untersagt.
27. November 2009
(Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände NABU und BUND)
NABU und BUND
kritisieren Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrats
Koch sägt an
tragender Säule der Demokratie
(Berlin) - Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisieren
vehement die Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrats, den Vertrag
des Chefredakteurs Nikolaus Brender nicht zu verlängern.
Angelika Zahrnt, BUND-Ehrenvorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats: Die konservative Fraktion
im ZDF-Verwaltungsrat mit Ministerpräsident Koch an der Spitze
hat sich durchgesetzt. Gegen alle guten Argumente und das Votum
von 35 namhaften Staatsrechtlern haben sie eine
Personalentscheidung aus parteipolitischen Gründen getroffen.
Diese staatliche Einflussnahme trifft die Unabhängigkeit des
Senders. Die heutige Entscheidung ist ein schwarzer Tag in der
Geschichte des ZDF und für das öffentlich-rechtliche
Fernsehen.
Die beiden Umweltverbände wiesen darauf hin, dass
Staatsferne eine Grundvoraussetzung für die
Unabhängigkeit der vierten Gewalt sei. Olaf Tschimpke,
Präsident des NABU und Mitglied des ZDF-Fernsehrats:
Nikolaus Brender hat das Informationsprofil des ZDF
wesentlich geprägt. Brender ist ein Vollblutjournalist, der sich
auch von Spitzenpolitikern nicht die Butter vom Brot nehmen
ließ. Solche Journalisten braucht unser Land. Parteipolitische
Ranküne à la Koch nicht.
23. September 2009
(Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände)
Gemeinsame
Pressemitteilung der Umweltverbände zur Bundestagswahl
(Berlin) - Der Deutsche
Naturschutzring (DNR) sieht in der Bundestagswahl eine
Richtungswahl. "Entweder erleben wir die Wiederauferstehung
entfesselter Märkte und die Jagd auf kurzfristige Renditen oder
wir schaffen im letzten Augenblick den Einstieg in eine
nachhaltige Entwicklung", betonte DNR-Präsident Hubert
Weinzierl. Die Bundesregierung sei meilenweit davon entfernt, die
Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. Daher
bedürfe es der Kurskorrektur insbesondere in den Bereichen der
Finanzmärkte, der Steuerpolitik und der umweltschädlichen
Subventionen, in der Klimapolitik und in der Hinwendung auf
nachhaltigen Konsum. Deutschland brauche einen ökologischen New
Deal, der mit Investitionen in innovative grüne Technologien und
in eine nachhaltige Infrastruktur gleichzeitig zu einer
Stabilisierung der Konjunktur führe und den Klimaschutz
vorantreibe. Wirtschaftskrise, Klimakrise, Energiekrise,
steigende Rohstoffpreise und eine wachsende soziale Spaltung
hätten ihre gemeinsame Ursache in der Entfesselung der Märkte.
Auf der Jagd nach kurzfristiger Rendite werde dort die Zukunft
verspielt und soziale Verantwortung klein geschrieben. Deshalb
müssten die Finanzmärkte reguliert und Nachhaltigkeit zum
Kompass der Wirtschaftspolitik werden. Das bedeute auch, dass die
Preise endlich die ökologische Wahrheit sagen müssten:
Derjenige, der die Umwelt belaste, solle auch dafür bezahlen
müssen. Als größter Irrtum habe sich der geradezu abgöttische
Glaube an das quantitative Wirtschaftswachstum erwiesen. Seit
1950 habe sich unser Straßennetz von 350 000 auf etwa 700 000
Kilometer verdoppelt, statt 1,5 gebe es inzwischen 54 Millionen
Kraftfahrzeuge und der tägliche Landverbrauch betrage über 100
Hektar. Die nachholende Industrialisierung und das hohe
Bevölkerungswachstum in großen Erdregionen verschärften die
Ressourcenkonflikte. Wir müssten lernen, mit Grenzen und
Endlichkeit unseres gemeinsamen Planeten Erde umzugehen.
Auf die Herausforderungen der Zeit habe auch die
Landwirtschaftspolitik der letzten Jahre nicht angemessen
reagiert, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND). Staatlich geförderte Überproduktion und
Exportsubventionen hätten im Handel zu einer aggressiven
Preispolitik geführt und viele Höfe in den Ruin getrieben. Es
sei ein von der Politik zu verantwortender Skandal, dass sich
Milchbauern nicht anders zu helfen wüssten als Milch zu
vernichten. Die in der kommenden Legislaturperiode anstehende
Reform der Agrarsubventionen müsse zur Umverteilung der
EU-Gelder führen. Vor allem umwelt- und sozialbezogene
Leistungen müssten künftig stärker gefördert werden. Der BUND
forderte die Ausweitung des ökologischen Landbaus auf zunächst
20 Prozent der Fläche bis 2020. Nur so ließen sich die
Ernährungsgrundlagen sichern, neue Marktchancen erschließen und
die Klimagasemissionen verringern. "Ich vermisse klare
Aussagen der Bundeskanzlerin zur künftigen Agrarpolitik",
sagte Weiger. Auch beim Thema Gentechnik sei Angela Merkel
gefragt. "80 Prozent der Deutschen wollen keine Gentechnik
im Essen. Selbst 60 Prozent der FDP-Wähler sind dagegen. FDP und
Union aber wollen die Gentechnik auf dem Acker durchsetzen. Wir
warnen die potentiellen Koalitionäre Union und FDP vor
Wunschträumen. Wie schon bei der CSU wird es für sie ein böses
Erwachen geben, wenn sie auf Gentechnik setzen und am Ende den
Protest der Bauern und Verbraucher ernten", sagte Weiger.
Der NABU fordert ein Bundesprogramm Biologische
Vielfalt. Ziel muss es sein, die in Deutschland beschlossenen
Naturschutzmaßnahmen (Nationale Strategie zur biologischen
Vielfalt) gegen den Verlust von Arten und Lebensräumen zu
bündeln und gemeinsam mit Bundesländern, Kommunen, Eigentümern
und Landnutzern voranzutreiben. Bis 2012 müssten dazu mindestens
300 Millionen Euro jährlich bereit gestellt werden. Die Mittel
sollten unter anderem aus den Einnahmen des Emissionshandels
sowie den Einsparungen beim Unterhalt von Bundesverkehrswegen
kommen. Ferner müssten in den kommenden zehn Jahren 125
Querungen für wandernde Tierarten (Grünbrücken) über
Schnellstraßen zur Vernetzung von Tierlebensräumen errichtet
werden. "Im Alltag ist der Schutz von Arten und
Lebensräumen noch längst nicht etabliert. Das Ziel der
EU-Staats- und Regierungschefs, den Artenverlust bis zum Jahr
2010 zu stoppen, wird auch in Deutschland unter den jetzigen
Voraussetzungen nicht erreicht werden", sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Drei Viertel der hier
vorkommenden Lebensräume, ein Drittel der einheimischen
Tierarten und über ein Viertel der national vorkommenden
Pflanzen seien nach wie vor akut gefährdet. Ferner sind
wertvolle Lebensräume durch die intensive Land- und
Landforstwirtschaft beeinträchtigt. Angesichts des Verzichts des
Bundesverteidigungsministers, die fast 150 Quadratkilometer
große Kyritz-Ruppiner-Heide im Nordosten Brandenburgs als
"Bombodrom" zu nutzen, forderte der NABU die
Bundesregierung auf, diese als Nationales Naturerbe zu sichern.
Greenpeace sieht die Bundestagswahl als
energiepolitische Richtungsentscheidung: Entweder die neue
Bundesregierung schafft die Energiewende mit dem schnellen Ausbau
der Erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne, Wasser oder sie
klammert sich an die alten gefährlichen Technologien wie die
Atomkraft. Atomkraft blockiert den Ausbau einer klimaschonenden
Energieversorgung. Greenpeace veröffentlicht heute das Ergebnis
einer von TNS emnid durchgeführten Meinungsumfrage. Danach
sprechen sich 60 Prozent der Befragten gegen eine
Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken aus. 35 Prozent
stimmten dafür. Vor vier Jahren waren nur 46 Prozent gegen eine
Laufzeitverlängerung alter Atommeiler und 43 Prozent dafür.
Brigitte Behrens, Geschäftsführerin von Greenpeace: "Asse,
Krümmel, Gorleben. Ein Desaster folgt dem anderen. Die aktuelle
Umfrage zeigt: die Menschen haben endgültig genug von Atomkraft.
Wir rufen die Bevölkerung auf, sich an der
Bundestagswahl zu beteiligen und Umweltzerstörung abzuwählen. Die
kommende Bundesregierung muss den Atomausstieg beschleunigen. Die
sieben ältesten Reaktoren und der Pannenreaktor Krümmel müssen
in der nächsten Wahlperiode endlich vom Netz. Und es muss ernst
gemacht werden mit einer vergleichenden Endlagersuche für
Atommüll - unter Ausschluss vom ungeeigneten Salzstock in
Gorleben."
Der WWF zieht in Bezug auf die Klimapolitik der
Bundesregierung eine kritische Bilanz. Das Integrierte Energie-
und Klimaprogramm (IEKP) sei darin ein positives Element, dessen
Ziel jedoch ohne Nachsteuern wegen lückenhafter Umsetzung
verfehlt werde. Die Klimaschutzanforderungen an Industrieländer
hätten sich aber in den letzten Jahren noch einmal verschärft.
"Damit Deutschland seinen Beitrag dazu leisten kann, den
durchschnittlichen Anstieg der Erdtemperatur auf zwei Grad
Celsius zu begrenzen, muss ein neuer Geist in die gesamte
kommende Bundesregierung einziehen!", sagt
WWF-Geschäftsführer Brandes. "Was wir dazu im Wahlkampf
vernehmen konnten, war bei weitem zu wenig." In den
kommenden vier Jahren müsse das Fundament gelegt werden, um den
Ausstoß an Treibhausgasen bis 2050 auf Null zu fahren. Die neue
Regierung müsse ab sofort in allen Sektoren umsteuern und die
Weichen für einen schnellstmöglichen Umstieg auf einhundert
Prozent Erneuerbarer Energien stellen. Die Planung neuer
Kohlekraftwerke, die noch über Jahrzehnte massenhaft CO2
ausstießen, schließe eine solche Strategie aus. Zwingend
notwendig sei, ein solches Programm durch ein Klimaschutzgesetz
gegen politische Stimmungsschwankungen abzusichern. Brandes
betont, dass die kommende Bundesregierung vor dem bevorstehenden
UN-Klimagipfel in Kopenhagen wieder sehr viel stärker eine
Führungsrolle wahrnehmen müsse. Eine konkrete und ausreichende
- auch finanzielle - Unterstützung der Entwicklungs- und
Schwellenländer bei Klimaanpassung, Emissionsminderung,
Technologietransfer und Regenwaldschutz müsse vorangebracht
werden. "Wenn wir die die Erderwärmung, also auch die
Zerstörung der Klima stabilisierenden Regenwälder, nicht
stoppen, ist mindestens ein Drittel der globalen Artenvielfalt
bedroht", sagt WWF-Geschäftsführer Brandes. Eine zentrale
Forderung des WWF sei daher, dass die Bundesregierung ihre
Erlöse aus dem Emissionshandel im Gegensatz zur jetzigen Praxis
zu einhundert Prozent für den Klimaschutz einsetzt.
06. August 2009
(Pressemitteilung vom Naturschutzbund Deutschland)
NABU begrüßt die
Ernennung von Jochen Flasbarth zum neuen Präsidenten des
Umweltbundesamtes
Tschimpke:
Flasbarth ist Umweltexperte von Format
(Berlin) - Der NABU begrüßt die Ernennung von Jochen
Flasbarth zum neuen Präsidenten des Umweltbundesamtes. Beim NABU
ist die Freude riesengroß, dass künftig mit Jochen
Flasbarth jemand aus dem eigenen Stall das
Umweltbundesamt leitet. Jochen Flasbarth war von 1992 bis 2003
Präsident des NABU. Die Berufung noch vor den Wahlen zeigt
zudem, wie sehr der ehemalige NABU-Präsident parteiübergreifend
als Umweltexperte anerkannt ist.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke: Jochen Flasbarth ist
ein Umweltexperte von Format und ein guter Stratege. Er ist durch
seine NABU-Prägung nicht nur ein Kenner der Verbandsszene,
sondern durch seine Tätigkeit als Abteilungsleiter für
Naturschutz im Bundesumweltministerium auch des
Politik-Betriebes. In den gut zehn Jahren seiner Präsidentschaft
beim NABU ist es ihm vor allem gelungen, den Verband für neue
Themen zu öffnen, zu politisieren und zu professionalisieren.
Ich bin zuversichtlich, dass Jochen Flasbarth in seiner neuen
Funktion seine umfassenden Kenntnisse in der Umweltpolitik
einsetzt und somit die hervorragende Arbeit des aus dem Amt
geschiedenen UBA-Präsidenten Andreas Troge fortsetzt.
Besondere Steckenpferde Flasbarths während
seiner NABU-Präsidentschaft waren die Verkehrs- und
Steuerpolitik sowie das Thema Nachhaltigkeit. Er vertrat den NABU
unter anderem im ZDF-Fernsehrat, im Deutschen Naturschutzring
sowie im Rat für Nachhaltige Entwicklung und war Vorsitzender
des Kuratoriums Naturschutzgeschichte. Unter Jochen Flasbarth
wuchsen die Aufgabenbereiche des NABU und das Ansehen in der
Öffentlichkeit, die Zahl der Mitglieder nahm von 153.000 auf
385.000 zu. Heute ist der NABU mit über 420.000
Mitgliedern Deutschlands mitgliederstärkster Umweltverband.
Über 460.000 Mitglieder und Förderer unterstützten den NABU
2008.
31.
Juli 2009
(Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz
und Umwelt)
Nationalpark
Hainich wird konsequent weiterentwickelt
Kernzone auf 75 Prozent der
Nationalparkfläche vergrößert
(Erfurt) - Ab heute wird die Kernzone des Nationalparks Hainich von
29 auf 75 Prozent der Nationalparkfläche deutlich vergrößert.
"Mit der Verordnung zur Änderung der Schutzzonen im
Nationalpark Hainich vom 26.06.2009 treiben wir die Entwicklung
unseres Nationalparks konsequent voran", erklärt Minister
Dr. Sklenar.
Im Nationalpark Hainich
soll sich der "Urwald mitten in Deutschland" ungestört
entwickeln können. "Diese Entwicklung muss jedoch auf einer
rechtlich verbindlichen Grundlage auch langfristig sichergestellt
sein", so Thüringens Minister für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt. Die Kernzone (Schutzzone 1), in der die
Natur der natürlichen Entwicklung überlassen bleibt, ist nun
5.650 Hektar groß. Dies war erforderlich, um den Schutzzweck zu
gewährleisten und internationale Qualitätsstandards zu
erreichen. Die übrige Fläche des Nationalparks bildet die
Schutzzone 2. Für die touristische Nutzung ergeben sich dadurch
keine neuen oder erweiterten Beschränkungen. Das über 100 km
lange Wanderwegenetz und die sonstigen Erlebniseinrichtungen
bleiben erhalten und können wie bisher weitergenutzt werden.
"Vielmehr kommen noch neue Einrichtungen hinzu, wie zum
Beispiel der in diesem Jahr eröffnete verlängerte
Baumkronenpfad eindrucksvoll zeigt. Alles muss gut aufeinander
abgestimmt sein", so Minister Dr. Sklenar weiter.
"Mit der
Vergrößerung der Kernzone ist auch eine wichtige Voraussetzung
für die von uns angestrebte Anerkennung des Hainich als
Weltnaturerbe "Deutsche Buchenwälder" durch die UNESCO
geschaffen. Auch leistet der Nationalpark nachgewiesener Maßen
einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Die
dadurch aufstrebende touristische Entwicklung in der Region
schafft schließlich auch neue Arbeitsplätze und Einkommen.
Somit ist der Naturschutz ein wichtiger Bestandteil der
zukunftsfähigen Entwicklung der Nationalparkregion Hainich, von
der alle profitieren werden", gibt Minister Dr. Sklenar
einen Ausblick. Die rechtliche Grundlage für Thüringens etwa
7.500 Hektar großen Nationalpark wurde bereits 1997 mit dem
Thüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich geschaffen. Die
Verordnung ergänzt dieses Gesetz und tritt am 31.07.2009 in
Kraft.
29.
Juli 2009
(Pressemitteilung der EU-Kommission)
EU-Bürger kaufen
umweltbewusst !
(Brüssel) - 4 von 5 EU-Bürgern
achten beim Kauf auf die Umwelt. Einer neuen
Eurobarometer-Umfrage zufolge ist das Umweltbewusstsein in
Griechenland am höchsten, wo mehr als 90 Prozent der Befragten
ihre Kaufentscheidung von der Umweltfreundlichkeit eines Produkts
abhängig machen. In Deutschland sind dies 84 Prozent. Etwa die
Hälfte der Europäer ist der Ansicht, dass eine Mischung aus
höheren Steuern auf umweltschädliche und niedrigere Steuern auf
umweltfreundliche Produkte am ehesten zur Verwendung ökologisch
nachhaltiger Produkte beiträgt. Breite Zustimmung gab es für
eine verbindliche CO2-Kennzeichnung, in Deuschland mit 61
Prozent. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas wies auf die wichtige
Rolle der Verbraucher hin: "Durch den Kauf umwelt- und
klimaschonender Produkte sendet der Kunde die richtigen Signale
an die Hersteller, die ihrerseits durch die Herstellung
umweltfreundlicherer Produkte reagieren."
In der neuen Eurobarometer-Umfrage erklärte die
überwiegende Mehrzahl der EU-Bürger (83 Prozent), die
Umweltauswirkungen eines Produkts seien ein wichtiger Aspekt
ihrer Kaufentscheidung. Etwa 46 Prozent betrachteten
Steuererhöhungen für umweltschädliche und Steuersenkungen für
umweltfreundliche Produkte als bestes Mittel zur Förderung
umweltfreundlicher Produkte. Die Befragten sprachen sich
großteils dafür aus, dass der Einzelhandel umweltfreundliche
Produkte fördert. Etwa die Hälfte der EU-Bürger (49 Prozent)
meinte, solche Produkte sollten in den Regalen besser sichtbar
sein oder die Geschäfte sollten spezielle Abteilungen mit
umweltfreundlichen Produkten einrichten. Ein Drittel (31 Prozent)
der EU-Bürger erklärte, die Einzelhändler könnten
umweltfreundliche Produkte am besten fördern, indem sie die
Verbraucher besser informieren.
Obwohl kaum die Hälfte der EU-Bürger erklärt,
Umweltzeichen spielten eine wichtige Rolle bei ihren
Kaufentscheidungen, und nur jeder Zehnte meint, die Gesamtmenge
der von einem Produkt verursachten Treibhausgasemissionen sollte
auf den Umweltzeichen angegeben sein, vertraten etwa 72 Prozent
der EU-Bürger die Auffassung, dass künftig für jedes Produkt
die CO2-Kennzeichnung verbindlich vorgeschrieben sein sollte.
Eine CO2-Kennzeichnung würde sämtliche Treibhausgase
einschließlich Kohlendioxid aufzeigen, die von der
Herstellung bis zur Entsorgung eines Produkts emittiert werden.
Gegenwärtig gibt es noch keine entsprechende EU-weite Regelung,
aber während der Tagung des Rates Umwelt im Dezember 2008 baten
die Umweltminister die Kommission, die Einführung einer solchen
Vorschrift zu prüfen.
08. Juni 2009
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Öffentliche
Präsentation "Autoklimaanlagen mit Kohlendioxid
klimafreundlich und effizient"
Umweltbundesamt
präsentiert Auto mit innovativer CO2 - Klimaanlage
(Bonn) - Delegierte aus 182
Ländern treffen sich vom 1.-12. Juni zu den UN-Klimagesprächen,
den Bonn Climate Change Talks 2009. Bei dem internationalen
Klimatreffen ist ein weltweit einzigartiger Pkw im öffentlichen
Einsatz - ein Dienstfahrzeug des Bundes, das mit einer
innovativen CO2-Klimaanlage ausgerüstet ist. Der VW Touran, ein
Dienstfahrzeug der Flotte des Umweltbundesamtes, unterstützt den
Fahrzeugpark des Bundesumweltministeriums bei Transporten
zwischen den Veranstaltungsorten der Klimagespräche.
Klima schützen mit Kohlendioxid
klingt paradox? Nicht, wenn es um klimafreundliche
Kältemittel in Autoklimaanlagen geht. Dort ist Kohlendioxid eine
klimafreundliche Alternative zum bislang eingesetzten
Kältemittel Tetrafluorethan (R134a), einem fluorierten
Treibhausgas. R134a schädigt das Klima 1.300 Mal stärker als
Kohlendioxid. Kohlendioxid ist nicht brennbar, weltweit sofort
verfügbar und kostengünstig. Messungen im Auftrag des
Umweltbundesamtes zeigen: Die CO2-Klimaanlage kühlt sehr gut und
die Anlage arbeitet energieeffizient. Das Umweltbundesamt stellt
den Dienstwagen mit der CO2-Klimaanlage anlässlich der Bonn
Climate Change Talks 2009 am Dienstag, 9.Juni 2009 um 13:30 Uhr
vor dem Eingang des Bundesumweltministeriums in Bonn vor.
28. Mai 2009
(herausgegeben vom Nds.
Oberverwaltungsgericht )
Anbau von Genmais
der Linie MON 810 bleibt verboten
(Lüneburg) - Nach einer im
Eilverfahren ergangenen Entscheidung des 13. Senats des
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2009 - 13
ME 76/09 - bleibt in Deutschland der Anbau von gentechnisch
verändertem Mais der Linie MON 810 weiterhin verboten.
Die Maispflanzen der Linie
MON 810 produzieren ein Schädlingsgift, das sich gegen die
Raupen des "Maiszünslers" richtet. Das
Inverkehrbringen und damit der Anbau dieses Maises ist in der
Europäischen Union seit 1998 genehmigt. Als sechster
EU-Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland von der
Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Ruhen der Genehmigung wegen
neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, nach denen ein
berechtigter Grund zur Annahme einer Gefährdungslage für die
Umwelt besteht, anzuordnen. Auf Weisung des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das in
Braunschweig ansässige Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit mit Bescheid vom 17. April 2009 ein
Anbauverbot für Genmais der Linie MON 810 ausgesprochen und dies
mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über mögliche
Schäden für "Nichtzielorganismen" begründet.
Der 13. Senat hat dieses Anbauverbot - wie zuvor schon das
Verwaltungsgericht Braunschweig mit Beschluss vom 4. Mai 2009 (2
B 111/09) - im Eilverfahren bestätigt, weil die Klage gegen die
Ruhensanordnung voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Die
Ruhensanordnung nach § 20 Abs. 2 GenTG dient der Abwehr
abstrakter Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die
Umwelt, wobei auch Gesichtspunkte der Gefahrenvorsorge zu
berücksichtigen sind. Die herangezogenen neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen nicht unangreifbar und
abgesichert sein, um die Eingriffsschwelle für eine
Ruhensanordnung überschreiten zu können. Zudem steht der
Exekutive hinsichtlich der Anordnungsvoraussetzungen ein
gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer
Beurteilungsspielraum zu. Die relativ geringe Eingriffsschwelle
und der Beurteilungsspielraum ergeben sich insbesondere daraus,
dass es sich bei dem Ruhen um eine zeitweilig geltende Maßnahme
handelt, die in einem weiteren europäisierten Verfahren durch
die Europäische Kommission und gegebenenfalls den Rat der
Europäischen Union überprüft wird. Eine Überschreitung des
behördlichen Beurteilungsspielraums konnte der Senat nicht
feststellen. Die Ruhensanordnung stellt sich auch nicht als
ermessensfehlerhaft dar, weil die von der Antragstellerin geltend
gemachten wirtschaftlichen Interessen nur von geringem Gewicht
sind.
Die Eilentscheidung des Senats ist unanfechtbar; das
Hauptsacheverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig
anhängig.
11. Februar 2009
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN )
Bundesregierung
stürzt Biokraftstoffbranche in den Ruin
(Berlin) - Zur
öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu Biokraftstoffen
erklärt Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Biokraftstoffbranche steht vor einem Ausverkauf. Zu diesem
Ergebnis kommt der Sachverständige Lackmann bei der heutigen
Anhörung im Umweltausschuss zum Biokraftstoffquotengesetz. Von
1900 Tankstellen für reinen Biodiesel sind nur noch 150
Tankstellen übrig geblieben. Schuld daran ist die
Anti-Biokraftstoffpolitik der Bundesregierung, die auf
Steuererhöhungen und Anhebung des Erdölanteils am
Kraftstoffmarkt setzt.
Mehr Erdöl bedeutet mehr Umweltverschmutzung und mehr
Klimagase. Leider war der Mineralölwirtschaftsverband nicht im
Stande, einen Nachhaltigkeitsnachweis für Erdöl zu liefern.
Stattdessen forderte der Mineralölwirtschaftsverband, künftig
einheimische Biokraftstoffe durch ein Biokraftstoffverfahren zu
ersetzen, das vollständig auf den Einsatz von Palmölen basiert.
Mit Ihrer alljährlichen Quotenänderung entzieht die
Bundesregierung den Unternehmen jede Planungssicherheit und
führt künstlich eine Rezession in der Biokraftstoffwirtschaft
herbei. Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt unklar,
wie der Import von Biokraftstoffen aus Raubbau ausgeschlossen
wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Chaos-Tage beim
Biosprit zu beenden, das Quotengesetz zu stoppen und stattdessen
die Besteuerung reiner Biokraftstoffe zurück zu nehmen.
06. Februar 2009
(herausgegeben von EURONATUR )
100 Tage
Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner: Stillstand im Amt
EuroNatur-Präsident
Vogtmann zieht ernüchternde Bilanz - Bauernsterben und
Umweltbelastung nehmen zu
(Radolfzell) - Die
ersten 100 Amtstage von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner
waren absolut verlorene Zeit für mehr Natur- und Umweltschutz in
der Landwirtschaft und für die Erhaltung bäuerlicher
Strukturen. Dieses ernüchternde Resümee zog der
Präsident der Naturschutzstiftung EuroNatur, Prof. Dr. Hartmut
Vogtmann. Als erste Amtshandlung habe Ministerin
Aigner dafür gesorgt, sinnvolle Vorschläge der EU-Kommission
für eine stärkere Berücksichtigung des Klima- und
Naturschutzes in der Landwirtschaft zu verhindern. Den deutschen
Bauern stünden deshalb in den kommenden Jahren viel weniger
EU-Finanzmittel für Klima- und Naturschutzmaßnahmen zur
Verfügung, als Brüssel es vorgesehen hat.
Vogtmann warf Aigner ferner vor, ihre
Amtszeit in den ersten 100 Tagen nicht dazu genutzt zu haben,
sich einen wirklichen Überblick über die vielen, offenen
Baustellen der Agrarpolitik verschafft zu haben. Die Signale, die
Aigner an jene Kräfte in Deutschland aussenden würde, die für
eine Reform der Agrarpolitik eintreten, seien eindeutig:
Sie sucht den Schulterschluss mit der Agrarindustrielobby
und dem Bauernverband und lehnt den Dialog mit kritischen
Kräften ab. Während ihre Vorgänger Funke (SPD), Künast
(Grüne) und Seehofer (CSU) stets enge Kontakte mit der so
genannten Agraropposition suchten, teilte Aigner mit, in den
kommenden Monaten keine Zeit für solche Gespräche zu haben.
Vogtmann wörtlich: Mit der guten Tradition ihrer
Vorgänger zu brechen und Gespräche zu verweigern, wird sich
noch als schwerer Fehler der Ministerin und für die CSU
erweisen. Wer den Dialog verweigert, wird damit leben müssen,
dass dann in einer Demokratie andere Mittel der Meinungsbildung
eingesetzt werden. So werden die Verbände schon die Wahlen
zum Europaparlament nutzen, um beispielsweise in Bayern deutlich
zu machen, welche fatalen Folgen Aigners Politik für klein- und
mittelbäuerliche Strukturen hat. Das Bauernsterben wird
forciert und hierfür wird eine CSU-Ministerin die Verantwortung
tragen.
Den Erfolg, den Aigner für sich
reklamiere, nämlich für einen europäischen Milchfonds gesorgt
zu haben, müsse man laut Vogtmann ins rechte Licht rücken.
Richtig sei, dass nicht Aigner, sondern die EU Vorschläge
unterbreitet hatte, die Förderpolitik stärker auf die
Grünlandregionen auszurichten, indem etwa Direktzahlungen aus
den Ackerbauregionen umgeschichtet werden sollten. Diese
Vorschläge habe Aigner abgelehnt. Auf ihre Initiative hin
könnten nun vielmehr jene Finanzmittel, die für neue
Agrarumweltprogramme und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen waren,
für eine weitere Intensivierung der Milchproduktion verwendet
werden. Das sei nicht nur für Umweltschützer, sondern auch für
die Milchbauern eine bittere Enttäuschung. Deutschland habe
unter Aigner bislang absolut keine Initiativen ergriffen, für
faire Marktpreise zu kämpfen. Vielmehr sehe man in Aigners
Ministerium dem dramatischen Verfall der Milchpreise völlig
tatenlos zu. Die zaghaften Bemühungen, die ihr Amtsvorgänger
Seehofer unternommen hatte, seien unter Aigner scheinbar in den
Schubladen des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingemottet.
09. Oktober 2008
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN )
Strahlenschutzkommission
bestätigt erhöhtes Krebsrisiko in der Nähe von Atomkraftwerken
(Berlin) - Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des
Prüfberichts der Strahlenschutzkommission (SSK) zur KiKK-Studie
(Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von
Kernkraftwerken) erklären Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische
Sprecherin, und Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher: Wer
nahe an einem AKW wohnt, trägt ein höheres Leukämierisiko als
andere. Besonders gefährdet sind kleine Kinder. Dieses zentrale
Ergebnis der sogenannten KiKK-Studie ist durch den
Prüfbericht der Strahlenschutzkommission nun endgültig als
wissenschaftlich gesichert anzusehen.
Die Regierung muss nun
endlich ihre Vorsorgepflicht ernst nehmen und die Untersuchung
und Erforschung radioaktiver Niedrigstrahlung beschleunigen. Wir
fordern die Bundesregierung auf, endlich die bisher
vernachlässigte Forschung von Wirkungszusammenhängen auf den
Prüfstand zu stellen und jeglicher Verharmlosung der
Atomtechnologie entgegen zu treten. Ein fürsorgender und zur
Vorsorge verpflichteter Staat muss nun dringender denn je
Forschungsvorhaben durchführen, die die Wirkung von andauernder
atomarer Strahlung unterhalb der zulässigen Grenzwerte auf den
menschlichen Organismus und insbesondere auf junges und
ungeborenes Leben untersucht.
Allerdings gibt es auch
widersprüchliche Aussagen in der SSK-Bewertung. Sie zeigen, dass
die bestehende wissenschaftliche Basis nicht ausreicht oder gar
falsch ist. Einerseits weist die Epidemiologie die Atomkraftwerke
als eindeutige Ursache aus, andererseits verneint die bisherige
wissenschaftliche Beurteilung von atomarer Strahlung diese
Ursache. Dieses eigentliche Ergebnis der KiKK-Studie ist
dermaßen brisant, dass die SSK ein klares Urteil in
Relativierungsversuchen zu vermeiden sucht. Wir müssen
vielleicht zu der Erkenntnis kommen, dass niedrige radioaktive
Strahlung zu höheren Krebsgefahren als bisher angenommen führen
kann. Diese Schlussfolgerung kann nicht von vornherein
ausgeschlossen werden, weil "nicht sein kann, was nicht sein
darf." Indizien dafür gibt es schon lange.
So lange unter den
Wissenschaftlern keine einheitliche Meinung herrscht, bleibt der
Atomausstieg ein dringliches Anliegen. Aufgrund schlechterer
Sicherheitssysteme und andauernder Alterungsprozesse müssen die
veralteten Atomkraftwerke wie Brunsbüttel, Biblis oder
Philippsburg jetzt abgeschaltet werden, damit weiterer Schaden
von der Bevölkerung abgewendet wird. Je älter AKW werden, desto
mehr radioaktive Emissionen sind auch im Normalbetrieb zu
erwarten. Dass CDU und FDP trotz der offenkundigen Gefahren die
Laufzeiten der AKWs verlängern wollen erweist sich nun noch
deutlicher als unverantwortlich. Diese Parteien müssen sich
endlich entscheiden, was ihnen wichtiger ist: Lobby der
Atomkonzerne zu sein oder die Gesundheitsvorsorge der
Bevölkerung sicher zu stellen.
06. April 2008
(herausgegeben von der Projektgruppe. Spechte der Deutschen
Ornithologen-Gesellschaft)
Resolution
"Biodiversität im Wald" der ProjGrp. Spechte der
Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G)
(Sonnenberg / Harz) - Die Deutsche
Ornithologen-Gesellschaft wurde 1850 gegründet und ist damit
eine der ältesten wissenschaftlichen Gesellschaften der Welt.
Sie befasst sich mit der Förderung der Vogelkunde nach allen
Richtungen. Anlässlich ihrer Jahrestagung vom 04.-06.
April 2008 im Nationalpark Harz hat die Projektgruppe Spechte der
DO-G die folgende Resolution verabschiedet:
Resolution "Biodiversität im Wald"
Der in öffentlicher Hand befindliche Wald ist
Bürgerwald. Er hat allen Waldfunktionen gleichermaßen zu
dienen. Durch die Vorherrschaft wirtschaftlicher Interessen ist
gegenwärtig die Holznutzung stark in den Vordergrund getreten.
Es fehlen alte, starke und tote Bäume. Sie sind die
entscheidenden Elemente in den Lebensgemeinschaften des Waldes.
Nutzungsfreie Rotbuchenwälder umfassen nur 0,1% der Fläche der
Bundesrepublik (2,4% der Buchenwaldfläche), obwohl Deutschland
aufgrund der natürlichen Arealverbreitung eine weltweite
Verantwortung für die Rotbuche besitzt.
Das Verschlechterungsverbot in NATURA 2000-Gebieten wird
bundesweit missachtet. Selbst Wälder in Schutzgebieten (NSG,
Nationalparke) verlieren durch forstliche Maßnahmen wertvolle
Strukturmerkmale. Die Bewirtschaftung wird häufig ohne
Rücksicht auf Fauna und Flora auch innerhalb der Brutzeiten
durchgeführt. Wenn der Einschlag an strukturreichem Alt- und
Totholz weiter fortschreitet, drohen als Folge gravierende
Verluste der Biodiversität bei allen Organismengruppen des
Waldes. Die von der Bundesrepublik eingegangenen Verpflichtungen
zur Bewahrung der Biodiversität werden somit nicht eingehalten.
Die Mitglieder der Projektgruppe Spechte der Deutschen
Ornithologen-Gesellschaft verfolgen diese Situation mit großer
Besorgnis. Sie akzeptieren die Notwendigkeit einer
Holzproduktion, wenn sie nachhaltig und ökologisch ausgerichtet
ist. Gesamtwirtschaftlich ist es aber wichtiger,
"grüne" statt "schwarze" Zahlen zu
schreiben. Sie fordern deshalb den Erhalt aller
Lebensgemeinschaften des Waldes durch:
Ansprechpartner: Privatdozent Dr. Peter Pechacek, eMail: pechacek@t-online.de .
20. März 2008
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Fortschritt oder
Stillstand im Umweltschutz? - Neue Broschüre zu 44
Umweltindikatoren gibt Auskunft
(Dessau) - Wie
geht es der Umwelt in Deutschland? Antworten gibt die aktuelle
Broschüre Umweltdaten Deutschland
Umweltindikatoren des Umweltbundesamtes. Egal ob
Energieproduktivität, Flächenverbrauch oder Schadstoffe in
Luft, Wasser oder Boden die Broschüre bietet wichtige
Fakten der täglichen Umweltdiskussion aus dem
Umwelt-Kernindikatorensystem. Die Umweltindikatoren sind Teil des
Umwelt-Kernindikatorensystems des Umweltbundesamtes (UBA),
welches über umweltrelevante Fortschritte auf dem Weg zur
nachhaltigen Entwicklung in Deutschland informiert. Das
Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht die
BroschüreUmweltdaten Deutschland - Umweltindikatoren
in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Naturschutz und für
Strahlenschutz, dem Statistischen Bundesamt und dem Deutschen
Wetterdienst.
Umweltindikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt und
berichten über positive sowie negative Trends. Die Indikatoren
geben so einen schnellen sowie aktuellen Überblick über die
Umweltsituation in Deutschland und zeigen, wo
Umweltpolitik erfolgreich ist und wo noch besondere Anstrengungen
erforderlich sind.
Hier einige Ergebnisse für eine erfreuliche Entwicklung:
- Die Treibhausgasemissionen gingen von 1990 bis 2005 um 18,5
Prozent zurück. Vorläufige Zahlen für 2007 zeigen sogar eine
Minderung um 20,4 Prozent gegenüber 1990.
- Der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Bruttostromerzeugung
betrug 2006 11,7 Prozent und liegt nach vorläufige Zahlen für
2007 bei 14,2 Prozent. Damit hat Deutschland sein Ziel von 12,5
Prozent bis 2010 bereits übertroffen.
- Die Energieproduktivität erhöhte sich von 1990 bis 2006 um
knapp 31 Prozent. Erfreulich ist, dass die Energieproduktivität
im Jahr 2007 um 7,7 % anstieg. Auf diesem Wege kann die von der
Bundesregierung beschlossene Verdoppelung der
Energieproduktivität bis 2020 realisiert werden.
- Die Transportintensität des Personenverkehrs lag 2005 mit rund
96 Prozent nicht weit unter dem Basiswert des Jahres 1999. Hier
müssen die Anstrengungen weiter verstärkt werden: Denn bis 2020
soll die Transportintensität auf 80 Prozent des Jahres 1999
sinken. Transportintensität bezeichnet die
Personenbeförderungsleistung im Inland im Verhältnis zum
preisbereinigten Brutto-Inlandsprodukt.
- Gegenüber 1990 sank der Luftschadstoffindex der Emissionen bis
2005 um 55 Prozent; bis zum Ziel einer 70-prozentigen Minderung
bis 2010 muss sich dieser Trend fortsetzen.
- Die Rohstoffproduktivität erhöhte sich zwischen 1994 und 2005
um 33,5 Prozent, wobei das Tempo weiter erhöht werden muss, um
das Ziel der Verdopplung bis 2020 zu erreichen
Besondere Anstrengungen sind vor allem in diesen Bereichen
erforderlich:
- Bei der Flächeninanspruchnahme verringerte sich die Siedlungs-
und Verkehrsfläche seit dem Zeitraum 1992 und 1996 von 120
Hektar pro Tag nur geringfügig auf 113 Hektar pro Tag für den
Zeitraum 2003 bis 2006 und ist von dem Ziel 30 Hektar pro
Tag bis 2020 noch weit entfernt.
- Die Anbaufläche für den ökologischen Landbau ist von
1994 mit nur 1,6 Prozent bis 2006 lediglich auf 4,9 Prozent
gestiegen und wird das Ziel von 20 Prozent einer ökologisch
bebauten Landwirtschaftsfläche bis 2010 kaum erreichen.
- Seit 1991 gingen die Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz
für die landwirtschaftlich genutzte Fläche um insgesamt 8
Prozent zurück und sind mit 103,9 Kilogramm/Hektar noch weit von
den angestrebten 80 Kilogramm/Hektar bis 2010 entfernt.
- Die Transportintensität des Güterverkehrs, gemessen als
inländische Güterbeförderungsleistung in Tonnenkilometer im
Verhältnis zum preisbereinigten BIP, stieg 2005 gegenüber dem
Basiswert des Jahres 1999 auf 110 Prozent, sie entwickelt sich
damit gegenläufig zu dem Ziel, die Transportintensität des
Güterverkehrs bis 2020 auf 95 Prozent derjenigen des Jahres 1999
zu senken.
Die Broschüre Umweltdaten Deutschland -
Umweltindikatoren gibt es in deutsch unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3435.pdf
und in Englisch unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3436.pdf
zum Download. Eine Druckfassung kann kostenlos beim
Umweltbundesamt, c/o GVP, PF 33 03 61, 53183 Bonn oder per eMail
unter uba@broschuerenversand.de
bestellt werden. Mehr Informationen zum
Umwelt-Kernindikatorensystem des Umweltbundesamtes
unter http://www.umweltbundesamt-umwelt-deutschland.de.
07.
März 2008
(herausgegeben vom Bundesamt
für Naturschutz)
Praxisleitfaden des
BfN für mehr Grün in der Stadt erschienen
(Bonn) - Immer
mehr Grün- und Freiflächen sind durch die Ausbreitung von Wohn-
und Gewerbeflächen gefährdet. Denn es wird zunehmend
schwieriger, in Ballungsräumen Gebiete für Erholung, Sport und
Naturschutz zu erhalten. "Städte konkurrieren heute nicht
nur mit ihrer Ausstattung an Arbeitsplätzen, ihren guten
öffentlichen Verkehrsleistungen und kulturellen Angeboten. Natur
in der Stadt steigert die Lebens- und die Umweltqualität.
Deshalb müssen Grünflächen in den Städten und Gemeinden
erhalten und erweitert werden," sagte Beate Jessel,
Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Das BfN hat
gemeinsam mit der Deutschen Sporthochschule Köln einen Leitfaden
veröffentlicht, der die Vorgehensweise strukturiert und
Handlungsempfehlungen gibt. Darüber hinaus zeigt dieser, wie
unter Einbindung der Kommunalpolitik und Bürger zukunftsfähige
Bewegungs- und Lebensräume für Mensch, Natur und Sport
geschaffen werden können. Der Leitfaden zeigt Möglichkeiten
auf, wie Städte und Gemeinden siedlungsnahe Flächen effektiver
und naturbewusster als Sport- und Bewegungsräume definieren und
gestalten können. Das vorgeschlagene
"Bewegungsraum-Management" gibt den Planern eine
wertvolle Hilfestellung an die Hand und trägt zur Verbesserung
der Zusammenarbeit von Fachleuten der Sport-, Grünflächen- und
Umweltbehörden bei.
Siedlungsnahe Grün- und
Freiflächen gliedern und prägen das Erscheinungsbild der Stadt.
Sie werden als Ausgleich zum Alltag in der heutigen Zeit
zunehmend bedeutender, sei es als soziale Begegnungsstätten,
Spiel- und Sporträume, Ruhe- und Erholungsbereiche sowie im Zuge
der Feinstaubproblematik als stadtklimatische Ausgleichsräume.
Der hohe Nutzungsdruck auf verbleibende Erholungsflächen und auf
Nah- und Wochenenderholungsgebiete führt aber auch zunehmend zu
ernsthaften Konflikten mit Naturschutzinteressen, die gelöst
werden müssen. Zur Reduzierung des Freizeitverkehrs ist es
wichtig, das Angebot an siedlungsnahen Naturräumen zu erhöhen.
"Der Leitfaden möchte Planern in Städten und Gemeinden bei
der Sicherung und der Gestaltung der Grünflächen für Erholung,
Sport und Naturerleben helfen. So kann die Lebensqualität in
Wohngebieten deutlich verbessert und mehr Flächen für Natur
erhalten bzw. geschaffen werden," so Prof. Dr. Beate Jessel.
"Dieser Leitfaden gibt allen Entscheidungsträgern in
Städten und Gemeinden eine Hilfestellung an die Hand, damit auch
für die Zukunft siedlungsnahe Grünflächen für Sport, Bewegung
und Naturerlebnis nicht nur zur Verfügung stehen, sondern
bedürfnisgerecht und zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger
gestaltet werden," sagte der Präsident des Deutschen
Städtetages Christian Ude in seinem Vorwort.
"Bewegungsraum-Management"
zeigt Möglichkeiten auf, wie bereits in den Kommunen vorhandene
Kompetenzen genutzt werden können, um siedlungsnahe Grün- und
Freiflächen effektiver und naturbewusster zu gestalten.
Notwendige Kommunikations- und Organisationstrukturen werden im
Leitfaden ebenso beschrieben wie Musterbeispiele, die zeigen, wie
es die eine oder andere Stadt bereits zur Praxisreife gebracht
hat. Checklisten im Leitfaden helfen das vorgeschlagene
Management auch für die eigene Kommune Schritt für Schritt
nutzbar zu machen. Der Leitfaden basiert auf den Ergebnissen
eines Forschungsprojektes, das vom Institut für Natursport und
Ökologie der Deutschen Sporthochschule Köln durchgeführt und
vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert wurde.
Der Leitfaden Menschen bewegen Grünflächen
entwickeln kann kostenlos beim Bundesamt für Naturschutz
bezogen werden. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sind als
BfN-Publikation mit dem Titel "Siedlungsnahe Flächen für
Erholung, Natursport und Naturerlebnis" (Roth et al. (2008),
BfN-Reihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Band 51) zum
Preis von 14.- Euro erschienen. Bezug: Landwirtschaftsverlag
GmbH, 48084 Münster, http://www.buchweltshop.de/bfn
20. Februar 2008
(
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
)
Biomasseproduktion
zur Energiegewinnung braucht verbindliche internationale
Standards
(Berlin) - Zu der von den Grünen initiierten gemeinsamen
Anhörung dreier Bundestagsausschüsse zum Thema "Biomasse
Chancen und Risiken für globalen Klimaschutz, biologische
Vielfalt, Ernährungs- und Versorgungssicherheit sowie
Armutsbekämpfung" erklärt Thilo Hoppe, Leiter der AG
Globalisierung:
Die energetische Nutzung
von Biomasse kann sowohl ein Beitrag zum Klimaschutz als auch zur
Armutsbekämpfung sein aber nur dann, wenn verbindliche
internationale Standards für starke ökologische und soziale
Leitplanken sorgen. Geschieht dies nicht, kann sich die
energetische Nutzung von Biomasse sogar sehr negativ für das
Klima, die biologische Vielfalt und das Recht auf Nahrung
auswirken. Palmölplantagen, für die tropischer Regenwald in
Indonesien abgefackelt wurde, sind ein klimapolitischer Aberwitz
und Öl von diesen Plantagen hat nichts in deutschen
Heizkraftwerken zu suchen. Andererseits zeigt das brasilianische
Biodieselprogramm, dass bei entsprechender politischer
Rahmensetzung, die Kleinbauern begünstigt, der nachhaltige Anbau
von Ölpflanzen einen wirkungsvollen Beitrag zur Armuts- und
Hungerbekämpfung sein kann. Weltweit erfolgt gegenwärtig die
Weichenstellung und Standardsetzung für Produktion und Handel
von Bioenergie. Wir müssen dafür sorgen, dass dies in einer
transparenten und partizipativen Weise geschieht. Die vor kurzem
im Kabinett verabschiedete
"Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung" leistet das nicht
und muss deshalb nachgebessert werden.
Die Nutzung von Bioenergie
macht nur Sinn, wenn sie tatsächlich einen signifikanten Beitrag
zum Klimaschutz leistet, was bei Ethanol aus Mais und Getreide
kaum der Fall ist. Sozial ist sie nur zu vertreten, wenn auch
Kleinbauern und nicht nur Agrarkonzerne von ihr profitieren und
das Recht auf Nahrung nicht gefährdet wird. Ein
Zertifizierungssystem, das nur auf Nachhaltigkeits- und
Sozialstandards für die Biomasseproduktion und
verarbeitung abzielt, reicht nicht aus, weil es
Verdrängungs- und Ausweicheffekte, die andere Sektoren
betreffen, nicht berücksichtigt. Deshalb kann die Diskussion
über Sozial- und Umweltstandards nicht auf Energiepflanzen
beschränkt bleiben, sondern muss auf die Nahrungs- und
Futtermittelproduktion ausgeweitet werden und zu einem
verantwortungsbewussten Ressourcenmanagement führen.
15.
Februar 2008
(herausgegeben vom Naturschutzbund Deutschland)
NABU-Studie belegt:
Kein Schutz von Schutzgebieten vor Gentechnik
Tschimpke:
Gentechnikgesetz unverzüglich nachbessern
(Berlin) - Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais
könnte auch die Artenvielfalt in Schutzgebieten gefährden, wenn
kein ausreichender Sicherheitsabstand von den Anbauflächen zu
ökologisch sensiblen Gebieten besteht. Das geht aus einer
NABU-Studie im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg hervor.
Um die Eignung von Methoden zum Pollen-Monitoring zu untersuchen,
hatte das Land Brandenburg im Sommer 2007 im und am
Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland)
technische und "biologische" (Bienenvölker)
Pollensammler eingesetzt. Die Ergebnisse zeigen: Pollen gelangten
in großer Zahl selbst bei einer Entfernung von 100 Metern in das
geschützte Gebiet. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU einen
Mindestabstand von 1000 Metern zu Gen-Feldern, um Gefährdungen
durch genmanipulierte Pflanzen in Schutzgebieten vorzubeugen.
Ferner müsse der Anbau der Gentech-Maissorten mit Mon 810
so lange ausgesetzt werden, bis Risiken für Mensch und Natur
ausgeschlossen werden können.
"Es ist ein Skandal, dass das von der Bundesregierung
verabschiedete Gentechnikgesetz den Schutz ökologisch sensibler
Gebiete vollständig ausspart. Hier muss unverzüglich
nachgebessert werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Während Frankreich und einige andere europäische Länder den
Anbau von Mon 810 verbieten, ist er in Deutschland zugelassen.
Der Abstand von Gen-Äckern soll nach dem Willen der
Bundesregierung lediglich 150 Meter zu konventionellen
Anbauflächen, beziehungsweise 300 Meter zu Öko-Äckern
betragen. Eine Brandenburger Initiative, 800 Meter Abstand zu
Schutzgebieten vorzusehen, fand in den Ausschüssen des
Bundesrates keine Mehrheit. Der NABU-Präsident begrüßte
Überlegungen des Landes Brandenburg, Rahmenbedingungen für
Abstandsregelungen zu wertvollen Schutzgebieten zu entwickeln.
"Das Land Brandenburg hat eine besondere
Verantwortung nicht nur für ein konfliktfreies Nebeneinander der
Landwirtschaftsbetriebe untereinander, sondern auch für die
Bewahrung seine Naturschutzgebiete. Ich hoffe daher auf eine
einvernehmliche Empfehlung von Naturschützern und
Bauernverbänden, die konkrete Mindestabstände zu benachbarten
Schutzgebieten vorsieht. Dies schafft die notwendige
Rechtssicherheit für den Nutzer der Gentechnik und verringert
das mögliche Risiko für gefährdete Arten", sagte der
Beauftragte für Koexistenz im Brandenburger Umweltministerium,
Peter Rudolph.
Im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch kommen zwei seltene
Schmetterlingsarten vor: der Große Feuerfalter und der
Skabiosen-Scheckenfalter. Von Mitte Juli bis Anfang August 2007
wurde mit Hilfe von technischen und
"biologischen" Pollensammlern (Bienen) der Eintrag von
Maispollen ins Schutzgebiet ausgewertet. Die Flugeigenschaften
von Mon 810-Pollen unterscheiden sich nicht von konventionellen
Maispollen. Es wurde ein überraschend erhöhter Eintrag
genmanipulierter Pollen an den Sammelstellen gefunden. Auch die
Bienen erwiesen sich als fleißige Sammlerinnen dieser Pollen: In
den Bienenkästen fanden sich Einträge in vergleichbarer
Größenordnung wie in den technischen Sammlern. Eine Erklärung
hierfür ist der intensive großflächige Anbau von Mon 810, für
den es bisher kaum vergleichbare Erfahrungen gibt, in der
Umgebung des Schutzgebietes. Für 2008 sind dort bislang 519
Hektar Mon 810-Mais für den Anbau angemeldet.
Mon 810 enthält ein Gift, das für die Raupen des im
Pflanzenbau gefürchteten Maiszünslers, einer Schmetterlingsart,
tödlich ist. Aussagekräftige Untersuchungen, ob dieses Gift
auch andere, sogenannte "Nicht-Ziel Organismen" wie
insbesondere Schmetterlinge gefährden, fehlen. Insgesamt sind in
Brandenburg derzeit 2026 Hektar für den Anbau von Mon 810-Mais
angemeldet, soviel wie in keinem anderen Bundesland;
deutschlandweit sind es über 4350 Hektar.
Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, Tel. 030-284984-1612,
mobil 0172-5254198.
Dr. Peter Rudolph, Ministerium für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Tel.
0331-8667366.
13. Februar 2008
(
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
)
Verkaufserlaubnis
von Genmaissaatgut ist ein Skandal
(Berlin) - Anlässlich der Debatte im Agrarausschuss des
Deutschen Bundestages über die Aufhebung des Verkaufsverbots des
Genmais MON810 erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für
Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:
Vor dem Beginn der Maisaussaat hat Minister Seehofer das
Verkaufsverbot für den umstrittenen Genmais des Konzerns
Monsanto wieder aufgehoben. Gleichzeitig erteilte Frankreich ein
Verbot des Anbaus. Inzwischen ist erhebliche Kritik an der
Wiederzulassung laut geworden. Die nun in Deutschland erteilte
Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat keine seriöse Grundlage. Statt
des geforderten "Monitoringplans" gab Monsanto
bestehende laufende Untersuchungsnetzwerke an wie etwa das
Deutsche Bienen-Monitoring, das Tagfalter-Monitoring oder das
Wild-Monitoring. Die Träger dieser Untersuchungen wie der
Deutsche Imkerbund, der Deutsche Jagdschutzverband oder
Umweltverbände wurden bezüglich einer Mitwirkung weder gefragt
noch informiert. Ebenso wenig wurde geklärt, ob sich diese
Untersuchungsnetze überhaupt eignen, die Auswirkungen des
Genmais zu bewerten. Im Ausschuss räumte das BMELV ein, dass
tatsächlich eine Kontaktaufnahme von Monsanto mit den Verbänden
gar nicht erfolgt war, sondern erst noch stattfinden müsse. Die
beteiligten Verbände werden von Monsanto missbraucht und für
seine Genehmigungsbegehren instrumentalisiert. Es müssen
dringend die Begründungen und Begleitumstände der
Wiederzulassung untersucht werden.
Eine neue und aktuelle Studie des Landesumweltamtes
Brandenburg zeigt gleichzeitig neue Risiken des Genmais auf,
insbesondere für den Naturschutz, und belegt, dass sich
Maispollen viel stärker ausbreiten als angenommen. Die konkreten
Empfehlungen der Studie lauten daher, dass Abstände mindestens
1000 Meter betragen sollten.
Wir fordern Minister Seehofer daher dringend auf, den
Anbau und Verkauf des Genmaissaatgutes vor der Anbau-Saison zu
untersagen, wie dies auch unsere Nachbarländer Frankreich,
Österreich, Polen, Ungarn und Griechenland tun.
28. Januar 2008
(
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
)
Bürgerinnen und
Bürger zahlen die Kostenexplosion bei der Entsorgung von
Atomanlagen
(Berlin) - Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf ihre
schriftliche Frage zu den Rückbaukosten der Versuchsanlage für
einen "Schnellen Brüter" im ehemaligen
Kernforschungszentrum Karlsruhe erklärt Sylvia Kotting-Uhl,
umweltpolitische Sprecherin:
Von der Wiege bis zur Bahre
lässt sich die Atomindustrie ihre Extraprofite durch die
Steuerzahlerinnen und -zahler subventionieren. Vor einer Woche
erfuhren wir, dass die Entsorgung der Karlsruher
Forschungs-Wiederaufarbeitungsanlage (WAK) eine Viertelmilliarde
Euro zusätzlich kostet, jetzt muss die Bundesregierung auf
unsere Anfrage hin zugeben, dass auch der Abriss der
"kompakten Natriumgekühlten Kernreaktoranlage" (KNK)
mal eben um 100 Millionen Euro teurer wird als geplant. Das ist
eine Kostensteigerung um 50 Prozent!
Die Kosten müssen zu 90
Prozent vom Bund, zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg
getragen werden. Die Atomkonzerne, für die auch diese
Forschungsanlage gebaut wurde, zahlen keinen Cent. Den
Atomparteien CDU und FDP sollten ihre Sprüche über
preisgünstigen Atomstrom langsam peinlich werden.
10.
Januar 2008
(herausgegeben vom Nds.
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Pressemitteilung der
Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung e.V.
Bienenwissenschaftler
prognostizieren erhebliche Verluste an Bienenvölkern
Nach dem Winter 2006/2007
wurden in den USA erhebliche Verluste an Bienenvölkern
registriert. In Deutschland waren dagegen die Imkerinnen und
Imker mit der Auswinterung ihrer Bienenvölker im Frühjahr 2007
sehr zufrieden. Diese Situation hat sich in den folgenden Monaten
verschlechtert. Die bienenwissenschaftlichen Institute
rechnen mit erheblichen Verlusten an Bienenvölkern nach dem
Winter 2007/2008.
Bereits in den
Sommermonaten 2007 kam es vereinzelt zu Verlusten. Die Meldungen
über weitere Zusammenbrüche von Bienenvölkern nahmen
während der Einwinterungsphase im Herbst 2007 zu.
Basierend auf den Daten aus dem deutschlandweiten
Bienenmonitoring sowie anderen langjährigen Untersuchungen
rechnen die Bienenwissenschaftler für Deutschland mit
Verlusten von etwa 25 bis 30 %. Einige Regionen werden eventuell
sogar stärker betroffen sein. Was sind die Ursachen? Die
Verluste in den USA wurden häufig in den Medien
monokausal erklärt. Die deutschen Bieneninstitute hatten
bereits bei den Verlusten in Mitteleuropa nach dem Winter
2002/2003 einen multifaktoriellen Ursachenkomplex vermutet.
Aufgrund der überraschenden Verluste in Deutschland
2002/2003 wird seit 3 Jahren seitens der Bieneninstitute ein
weltweit einzigartiges, deutschlandweites Bienenmonitoring
erfolgreich durchgeführt. Die umfangreichen Daten zur
Entwicklung und Belastung von Bienenvölkern ließen jetzt
erstmalig Rückschlüsse in Form von Prognosen für die weitere
Entwicklung zu. Ein wesentlicher Faktor ist immer noch die
Varroose, eine Krankheit, die durch den
Parasiten Varroamilbe ausgelöst wird. Der Witterungsverlauf
des vergangenen Jahres vom Winter 2006/2007 beginnend bis
zum Herbst 2007 hat die Entwicklung der Varroamilbe
begünstigt, Bekämpfungsmaßnahmen und die Entwicklung der
Bienenvölker zeitweise erschwert. Daher hatten die
Bieneninstitute bereits im Sommer 2007 auf die zu befürchtende
starke Vermehrung der Varroamilben sowie eine damit
einhergehende Gefährdung der Bienenvölker hingewiesen.
07.
Dezember 2007
(gemeinsam herausgegeben vom Naturschutzbund Deutschland + dem
BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland)
NABU und BUND:
Berichte bestätigen Bedrohung von Arten und Lebensräumen
Länder müssen
ihre Verpflichtungen umsetzen
(Berlin) - Nach Ansicht des Bundes für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes
Deutschland (NABU) sind die für heute vom
Bundesumweltministerium angekündigten Berichte über den Zustand
der durch die europäische Naturschutz (FFH-) Richtlinie
geschützten Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten
alarmierend. Die beiden Verbände sehen die für den Naturschutz
zuständigen Länder nun um so mehr in der Pflicht, vermehrte
Anstrengungen zur Rettung des europäischen Naturerbes zu
unternehmen.
Mit den vorliegenden Berichten erfüllt Deutschland
erstmals seine Verpflichtungen, konkret nachzuweisen, wie es um
die europaweit geschützten Arten- und Lebensräumen steht und ob
die zu ihrem Erhalt getroffenen Maßnahmen auch greifen. Das
Ergebnis ist ernüchternd: von 91 in Deutschland vorkommenden
europaweit bedeutsamen Lebensraumtypen befinden sich drei Viertel
(69 Lebensraumtypen) in einem schlechten oder unzureichenden
Zustand. Von 230 zu schützenden Arten trifft dies auf zwei
Drittel der Arten (147) zu. Besonders betroffen sind dabei
Lebensräume wie Bäche, Moore oder extensiv genutztes Grünland,
aber auch frühere Allerweltsarten wie die Gemeine Flussmuschel
oder der Lachs. Auch Wildkatze und Luchs sowie zahlreiche
Schmetterlingsarten sehen weiterhin in eine düstere Zukunft.
Wichtig sei vor allem, unmittelbar wirksame Schutzbestimmungen zu
erlassen und gemeinsam mit den betroffenen Land- und Forstwirten
und den Naturschutzverbänden zügig Bewirtschaftungspläne zu
erstellen. Nur so sei eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung
der sogenannten Natura 2000-Gebiete möglich. "Wenn der in
den Schutzgebieten wirtschaftende Mensch nicht weiß, was er tun
kann - wie soll er dann dazu beitragen können, bedrohte
Lebensräume und Arten zu erhalten?", sagte
BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm. Zudem sei eine
Erfolgskontrolle der durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen
erforderlich, damit Fördergelder und Ausgleichszahlungen für
Landnutzer zielgerichtet und effizient eingesetzt werden
könnten, betonte NABU-Geschäftsführer Leif Miller.
Völlig grotesk sei vor diesem Hintergrund die derzeit von
einigen Ländern im Bundesrat eingeforderte Überarbeitung der
FFH- Richtlinie, die Verschlechterungen des Schutzes zugunsten
wirtschaftlicher Interessen, eine "Dynamisierung" der
Schutzgebietskulisse sowie eine drastische Kürzung der Listen
der zu schützenden Arten vorsehe. Der Bericht belege klar, dass
die Anstrengungen der Länder zum Schutz der biologischen
Vielfalt verstärkt und das europäische Naturschutzrecht zügig
umgesetzt werden müssten. Gerade im Vorfeld der in wenigen
Monaten in Bonn stattfindenden 9. Vertragsstaatenkonferenz der
Konvention über biologische Vielfalt würden die Länder sonst
auch die Glaubwürdigkeit des Gastgebers massiv gefährden.
"Was wir für den tropischen Regenwald und den sibirischen
Tiger fordern, muss auch für unseren heimischen Buchenwald,
Wildkatze, Luchs und Feldhamster gelten", so die Verbände.
07.
Dezember 2007
(gemeinsam herausgegeben vom Bundesumweltministerium +
Bundesamt für Naturschutz)
BMU und BfN legen
FFH-Bericht vor
Erste Erfolge beim
Artenschutz erkennbar - aber es bleibt noch viel zu tun
(Berlin/Bonn) - Die
Bundesrepublik Deutschland ist heute ihrer Verpflichtung nach dem
Europäischen Naturschutzrecht nachgekommen und hat den so
genannten FFH-Bericht an die Europäische Kommission
übermittelt. Der Bericht zeigt, dass der Zustand für etwa ein
Viertel der von der FFH-Richtlinie erfassten Arten und
Lebensraumtypen bereits als "günstig" zu beurteilen
ist. So befinden sich beispielsweise viele Fledermausarten, die
Seehundbestände in der Nordsee, aber auch die großen
Buchenwald-Lebensräume im kontinentalen Teil Deutschlands
bereits im "grünen Bereich". Hierin zeigen sich erste
Erfolge der Länder bei der Umsetzung der europäischen
Naturschutzpolitik. "Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir
können heute feststellen, dass die schlimmsten Schäden an der
Natur in Deutschland bis in die 80er Jahre hinein stattgefunden
haben, aber nicht mehr seit Inkrafttreten der FFH-Richtlinie im
Jahr 1994. Die Ergebnisse sollten uns daher ermutigen: Wir sind
in der Lage, negative Trends bei der biologischen Vielfalt
umzukehren, unsere natürliche Umwelt zu schützen und auch
wiederherzustellen. Die FFH-Richtlinie hat dazu entscheidend
beigetragen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Die
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU verpflichtet die
Mitgliedstaaten besonders gefährdete Arten und Lebensräume in
einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder zu entwickeln
und zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietssystems. Am
07.12.2007 wurde der erste umfassende nationale Bericht, der in
enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern erarbeitet und mit
maßgeblicher Unterstützung durch das Bundesamt für Naturschutz
(BfN) erstellt wurde, bei der EU-Kommission vorgelegt. In diesem
Bericht wird erstmals über den Erhaltungszustand der Arten und
Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie detailliert Auskunft gegeben.
"Seit dem Inkrafttreten der FFH-Richtlinie 1994 sind die in
Deutschland vorkommenden und bis dato stark gefährdeten Arten
und Lebensraumtypen der Anhänge in den benannten FFH-Gebieten
und teilweise auch darüber hinaus besonders geschützt. Pläne
und Projekte bedürfen einer Prüfung ihrer Verträglichkeit im
Bezug auf diese Schutzgüter", sagte Beate Jessel,
Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Darüber
hinaus gelten seit dieser Zeit besondere Artenschutzbestimmungen.
Dies hat nach Auffassung der BfN-Präsidentin dazu beigetragen,
dass sich seit Mitte der 1990er Jahre einige Bestände erholen
konnten.
Bundesumweltministerium und
BfN sieht jedoch auch noch erhebliche Defizite. Der Bericht
zeigt, dass der überwiegende Teil der Arten und Lebensräume
sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet.
Beispielsweise wird für den Luchs und die Flussperlmuschel der
Zustand als schlecht eingeschätzt. Ebenso alarmierend steht es
um die Gletscher in den Alpen, die durch den Klimawandel
besonders bedroht sind, sowie um die Moore, für die eine
Verbesserung aufgrund der langen Regenerationszeiten nur
langfristig zu erreichen ist. Der Bericht macht deutlich, dass
die Anstrengungen im Naturschutz fortgeführt werden müssen, um
eine Verbesserung der Situation für die betroffenen Schutzgüter
erreichen zu können. Denn das Ziel der FFH-Richtlinie, ein
günstiger Erhaltungszustand aller Arten und Lebensraumtypen, ist
ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen die biologische
Vielfalt zu bewahren und damit die Lebensgrundlage für heutige
und künftige Generationen zu schützen.
Weitere Informationen und die Ergebnisse des FFH-Berichts: www.bfn.de/0316_bericht2007.html
06.
Dezember 2007
(gemeinsam herausgegeben vom Bundesumweltministerium +
Umweltbundesamt)
BMU und UBA:
Märkte für Umweltschutztechnik boomen
Experten erwarten
bis 2020 einen Zuwachs von 120 Prozent
(Dessau) - Bereits heute liegt das globale Marktvolumen
für Umweltschutztechnik bei über 1.000 Milliarden Euro
im Jahr 2020 könnten es sogar 2.200 Milliarden Euro sein. Dies
ist das Ergebnis einer Studie der Unternehmensberatung Roland
Berger Strategy Consultants für das Bundesumweltministerium und
das Umweltbundesamt (UBA). Dass die europäische
Umweltindustrie so erfolgreich ist und überdurchschnittlich
wächst, hat viel mit der ambitionierten deutschen Umweltpolitik
zu tun, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Deutschland war oft Vorreiter für ambitionierte
europäische Umweltpolitik und damit Motor für technologische
Innovationen. Das zahlt sich jetzt aus, so Minister Gabriel
weiter. Die Berater untersuchten für die Studie sechs
umwelttechnologische Leitmärkte: Energieerzeugung und
-speicherung, Energieeffizienz, Mobilität, Kreislaufwirtschaft,
Wasserwirtschaft und den effizienten Umgang mit Rohstoffen.
Besonders positiv verläuft der Trend bei
energieeffizienten Technologien etwa effizienten
Elektromotoren für die Industrie. Bis 2020 rechnen die Experten
allein bei der Energieeffizienztechnik mit einem Weltmarktvolumen
von 450 Milliarden Euro. Schon heute ist Europa Spitzenreiter auf
den Märkten für Biodiesel mit 85 Prozent Weltmarktanteil,
Biogasanlagen (75 Prozent), Pelletheizungen (72 Prozent) und
Windkraft (67 Prozent). Deutsche Unternehmen sind weltweit
führend bei der Windkraft und stehen in Europa an der Spitze bei
innovativen Techniken der Abfallwirtschaft, etwa automatischen
Mülltrennverfahren. Besonders hohes Wachstumspotential
bescheinigt die Studie der solaren Kühlung, der Mikrofiltration
des Wassers mit Membranen sowie der dezentralen
Wasseraufbereitung.
Durchschnittlich erzielen europäische Unternehmen heute
einen Weltmarktanteil von 30 Prozent bei Umweltschutztechniken.
Das Umweltschutzdenken muss in die traditionellen
Kernbereiche der Wirtschaft noch weiter vordringen, sagte
Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA. Bei der
Energieeffizienz sind wir auf gutem Weg. Aber es gibt noch
etliche ungenutzte Potenziale, etwa bei der Verbesserung der
Rohstoffeffizienz in der Industrie oder bei der Entwicklung
emissionsarmer Kraftfahrzeugmotoren, so Troge weiter.
Roland Berger befragte für die Studie rund 90 führende
Unternehmen aus 13 europäischen Ländern. Viele der Unternehmen
sehen die Umweltpolitik nach wie vor als Zugpferd für die
Umwelttechnikbranche. Für eine ökologische
Industriepolitik, die klare Ziele benennt und verstärkt auf die
Förderung der Umweltinnovationen setzt, bleibt viel zu
tun, fasst Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die
Ergebnisse zusammen. Die ökologische Industriepolitik ist
der Schlüssel für die Lösung der drängenden ökologischen
Zukunftsfragen und für wirtschaftlichen Erfolg in der
Zukunft.
Die Publikation Umweltpolitische Innovations- und
Wachstumsmärkte aus Sicht der Unternehmen kann unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3337.pdf
heruntergeladen werden. Eine gedruckte Fassung erscheint in
Kürze.
13. November 2007
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Verursacher müssen
Umweltschäden künftig auf eigene Kosten beseitigen
Neues Umweltschadensgesetz
legt einheitliche Anforderungen für die Sanierung der
Umweltschäden fest
(Dessau) - Ab morgen brechen härtere Zeiten für
Verursacher von Schäden an Umweltgütern an: Wer bei einer
beruflichen Tätigkeit die Umwelt schädigt, hat diesen Schaden
wieder zu beseitigen. Dies besagt das Umweltschadensgesetz
(USchadG), das am 14. November 2007 in Kraft tritt. Behörden und
Umweltverbände wachen über den Vollzug des Gesetzes. Das
neue Umweltschadensgesetz stärkt das Verursacher- und das
Vorsorgeprinzip, erläutert der Präsident des
Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge. Dies bringt der
Umwelt einen Nutzen durch Prävention: Weil Berufstätige,
beispielsweise Unternehmer, spätere Schäden auf eigene Kosten
zu sanieren haben, schafft das neue Gesetz den Anreiz, sich jetzt
so vorsichtig zu verhalten, dass Umweltschäden und damit
Sanierungskosten gar nicht erst entstehen.
Das Umweltschadensgesetz enthält Mindestanforderungen
für den Fall, dass geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer
oder Böden erheblich zu Schaden kommen oder eine solche
erhebliche Schädigung droht. Die Schädigung oder die Gefahr
einer Schädigung muss Folge einer beruflichen Tätigkeit sein.
Für bestimmte, im Gesetz aufgezählte Tätigkeiten kommt es
nicht auf ein Verschulden an. Solche potenziell gefährlichen
Tätigkeiten sind beispielsweise der Betrieb eines Kraftwerks
oder einer Abfalldeponie, der Transport von Gefahrgütern auf der
Straße oder die Einleitung von Stoffen in Gewässer. Droht bei
einer beruflichen Tätigkeit der Eintritt eines Umweltschadens,
so muss der Verursacher alles tun, um diese Gefahr zu bannen. Ist
der Schaden hingegen bereits eingetreten, so muss der Verursacher
diesen auf eigene Kosten beseitigen.
Das Umweltschadensgesetz setzt auf die Initiative von
betroffenen Einzelpersonen und der Umweltverbände: Diese können
sich an die von den Ländern bestimmten Behörden mit der
Maßgabe wenden, gegen den vermeintlichen Verursacher eines
Umweltschadens vorzugehen. Letztlich können die individuell
Betroffenen und die Umweltverbände behördliches Einschreiten
auch gerichtlich durchsetzen. Vor allem den Umweltverbänden
weist das Umweltschadensgesetz damit eine wichtige Rolle zu:
Wegen ihrer Kompetenz und Erfahrung können sie Behörden auf
Missstände hinweisen und so Sanierungsverfahren anstoßen. Die
Behörde kann ihrerseits Sanierungsverfahren anordnen und
überwacht den Schadenverursacher bei der Sanierung. Das
Umweltschadensgesetz beugt damit eventuellen Schwächen des
Vollzugs des Umweltrechts vor.
Mit dem Umweltschadensgesetz setzt Deutschland die
europäische Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und
Sanierung von Umweltschäden (2004/35/EG) vom 21. April 2004 in
deutsches Recht um. Deutschland ist einer der ersten
EU-Mitgliedstaaten, der die Richtlinie in die eigene
Rechtsordnung integriert.
Das Umweltschadensgesetz können Sie hier herunterladen: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/u_schad_g.pdf
.
Die umgesetzte europäische Richtlinie ist unter folgendem Link
erhältlich: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/richtlinie_umwelthaftung.pdf.
12. November 2007
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
Neue Studie warnt
vor Abnahme der Vogelbestände in Deutschland
(Bonn) - Die Präsidentin
des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Beate Jessel,
hat heute zusammen mit Vertretern des Dachverbands Deutscher
Avifaunisten (DDA) und der Länderarbeitsgemeinschaft der
Vogelschutzwarten (LAG-VSW) einen neuen Statusbericht über
Bestand und Entwicklung der Vogelwelt in Deutschland vorgestellt.
"Viele der Ergebnisse lassen aufhorchen, selbst häufige
Vogelarten wie der Haussperling sind auf dem Rückzug. Von den 64
untersuchten häufigen Brutvogelarten sind 23 Arten (36%), in
ihren Beständen rückläufig", sagte Beate Jessel. Die vom
DDA, dem BfN und der LAG-VSW gemeinsam herausgegebene Studie gibt
einen aktuellen Überblick über den Zustand der Brutvogelarten
Deutschlands sowie der im Winterhalbjahr hier in großer Zahl
rastenden Wasservögel. "Die Beobachtungsergebnisse sind
hier erstmals in einer komprimierten Form so aufbereitet und
dargestellt, dass die Naturschutzpolitik und die Öffentlichkeit
damit gezielt informiert werden können", ergänzte der
Vorsitzende des DDA, Stefan Fischer.
Die Studie belegt den
anhaltenden Rückgang von Arten, die auf Äckern und Wiesen am
Boden brüten. Feldlerche, Brachvogel und Kiebitz sind durch
intensive Landwirtschaft, Verlust von naturnahen Feuchtwiesen und
die Umwandlung von Brachflächen in Energieäcker bedroht. Der
Gesang der Feldlerche wird nur dann auch den kommenden
Generationen den Frühling ankündigen, wenn es gelingt, die
EU-Agrarpolitik auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen.
Positive Bestandesentwicklungen zeigen sich bei solchen
Vogelarten, für die es spezielle Schutzmaßnahmen gibt. Dazu
sagte Heinrich Schöpf, Geschäftsführer der LAG-VSW:
"Kranich, Wiesenweihe und Schwarzstorch geht es heute in
Deutschland wieder deutlich besser, als noch in den letzten
Jahrzehnten. Dies zeigt, dass bedrohte Vogelarten von staatlichen
und ehrenamtlichen Hilfen profitieren können, Naturschutz also
Wirkung zeigt."
Aus der Studie geht auch
hervor, dass der Klimawandel bereits seine Spuren in der
Vogelwelt zeigt: Die Anzahl in Deutschland rastender Enten hat
zugenommen, da einige Arten ihre Überwinterungsgebiete aufgrund
milder Winter nach Mitteleuropa verlagert haben. Die meisten
Langstreckenzieher leiden während des Vogelzuges und in den
afrikanischen Überwinterungsgebieten unter dramatischen
Veränderungen der Landschaft: Dürren, Überweidung, Entwaldung
und die Ausdehnung von Wüstengebieten führen dazu, dass bei uns
brütende Arten wie Baumpieper, Waldlaubsänger und
Trauerschnäpper seltener werden.
Abschließend würdigte die
BfN-Präsidentin die an dem Monitoring beteiligten Menschen:
"An der Erfassung der Daten waren über 5.000 ehrenamtliche
Vogelfreunde beteiligt. Für die vielen in der Freizeit
erbrachten Arbeitsstunden möchte ich mich ganz herzlich
bedanken. Durch die gute Zusammenarbeit von Verbänden und
Behörden wurde dieser Bericht erst möglich."
Hintergrund:
In einem vom BfN mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben hat der DDA gemeinsam mit dem
Naturschutzbund Deutschland und der Deutschen
Ornithologen-Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden
und -verbänden des Bundes und der Länder das bundesweite
Vogelmonitoring reorganisiert, um die ehrenamtlichen Erhebungen
zu verbessern und die Ergebnisse für aktuelle Problemfelder des
Naturschutzes zu nutzen. Die heute vorgestellte Studie
"Vögel in Deutschland 2007" fasst die aktuelle Lage
der Vögel in Deutschland zusammen. Zukünftig soll einmal
jährlich ein aktualisierter Statusbericht über die wesentlichen
Ergebnisse des Monitorings veröffentlicht werden. Unter
Monitoring wird hier die wiederholte, standardisierte und
zielgerichtete Erhebung von Daten für Naturschutzzwecke
verstanden.
23. Oktober 2007
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
Schlechte Zeiten
für Rosskastanien - BfN warnt vor neuer Pflanzenkrankheit
(Bonn) - Nachdem in den
letzten Jahren viele Kastanienbestände mit dem Befall der
Rosskastanienminiermotte (Cameraria ohridella) schon zu kämpfen
hatten, macht ihnen jetzt ein neuer Feind zu schaffen. Das
Bakterium Pseudomonas syringae. Der Befall der Rosskastanie kann
verschiedenartige Symptome zeigen und ist vom Laien nicht immer
zweifelsfrei zu identifizieren, da er denen anderer
Baumkrankheiten wie dem Befall mit dem Pilz Phytophthora sp.
ähnelt. Verdächtige Symptome sind aber lichter werdende Kronen
mit absterbenden Ästen, Risse in der Borke, blutende Stellen am
Stamm, sowie absterbendes Baumgewebe (Kambiumnekrose). Sollten
solche Krankheitsbilder auftreten rät das Bundesamt für
Naturschutz einen Pflanzenexperten zu Rate zu ziehen, um eine
genaue Bestimmung vorzunehmen und über ein weiteres Vorgehen zu
beraten. Liegt ein Befall mit Pseudomonas vor, kann der Baum in
der Regel vorerst stehen bleiben. Kommt es allerdings zu einem
Absterben oder zu einer Verkehrsgefährdung, sollte gefällt
werden. Abgeschnittene Pflanzenteile und gerodete Bäume sind
entweder vor Ort zu verbrennen oder besser in geschlossenen
Behältern zu entsprechenden Entsorgungsstellen zu
transportieren. Eine Kompostierung ist nur in Großanlagen
empfehlenswert, da zur Eindämmung des Erregers eine stetige
Kerntemperatur von 60°C notwendig ist. Genauere Studien zum
Falllaub der betroffenen Bäume stehen noch aus. Da aber in den
meisten Fällen zusätzliche Befallsarten, wie die Miniermotte
vorliegen, ist eine entsprechende Entsorgung des Laubes ratsam.
Erstmals wurde die
Krankheit Anfang 2002 in den Niederlanden an
Rosskastanienbeständen beobachtet. Seitdem ist es rasant in der
Ausbreitung begriffen, und wurde bereits aus Belgien,
Großbritannien und Frankreich gemeldet. Historisch ist die
Krankheit bereits seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. bekannt und
trat hier an Ölbäumen auf. Der Erreger ist ebenfalls für das
Pflaumenbaumsterben, den Eschenkrebs und die
Blattfleckenkrankheit bei der Zuckerrübe verantwortlich.
13. Juni 2007
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Probleme beim Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln verringern
Umweltbundesamt schlägt
vor, Fehlanwendungen europaweit zu erfassen und zu reduzieren
(Dessau) - Mit einer Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen
Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, die sich zurzeit in der
Abstimmung befindet, schafft die Europäische Kommission einen
Aktionsrahmen zur Verringerung der Risiken von
Pflanzenschutzmitteln für Umwelt und Gesundheit. Das
Umweltbundesamt (UBA) begrüßt dies. Ergebnisse aus Deutschland
zeigen gegenwärtig die Defizite bei der Anwendung der
Pflanzenschutzmittel auf, insbesondere bei der Einhaltung der
gesetzlichen Anwendungsbestimmungen zum Schutz des
Naturhaushaltes. Die Kommission sollte im Hinblick auf ihre
formulierten Ziele die Defizite für Europa aufdecken und auf die
Beseitigung der Mängel hinwirken.
Erstmals liegen detaillierte Ergebnisse der seit 2005
bundeseinheitlich durchgeführten Kontrollen zum Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln vor: Diese veröffentlichte das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anfang
des Jahres. Elf Prozent der Kontrollen im Jahr 2005 in
Ackerbaukulturen wie Getreide, Mais, Zuckerrübe, Kartoffeln,
bescheinigten für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel
eine Nicht-Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes zu
Gewässern. Gründe dafür liefert der Bericht nicht. Kontrollen
im Obst- und Weinbau bildeten 2005 keinen Schwerpunkt, wären
aber wichtig angesichts des hohen Einsatzes der
Pflanzenschutzmittel in diesen Kulturen.
Hinweise aus Forschungsergebnissen des UBA stützen die
Ergebnisse der Länderkontrollen und belegen, dass die Quote der
Fehlanwendungen bedeutend ist. Auch Presseinformationen der
letzten Monate seitens Greenpeace und des Pestizid
Aktions-Netzwerks benennen Defizite. In zahlreichen Proben
landwirtschaftlicher Erzeugnisse fanden sich
Pflanzenschutzmittel, die nicht zugelassen sind. Bundesweite
Untersuchungen der Wasserqualität etwa bei Flüssen, Seen oder
dem Grundwasser sind ebenfalls Belege, dass es Probleme beim
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gibt. Die Ergebnisse aus
Deutschland verdeutlichen, dass die Nichteinhaltung der
Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis kein
Einzelfall ist. Das unterstreicht den Handlungsbedarf.
Für Deutschland bedeutet dies aus Sicht des UBA zunächst
eine dauerhafte Auswertung der Kontrollergebnisse mit speziellem
Augenmerk auf das Einhalten der Gewässerabstände beim Einsatz
der Pflanzenschutzmittel. Weiter besteht Anlass, die Überwachung
auf den Obst-, Wein- und Hopfenbau auszudehnen und den Ursachen
für das Fehlverhalten nachzugehen. Das UBA wirkt aktiv an einer
Vereinfachung der Anwendungsbestimmungen mit neuen Verfahren zur
Risikoschätzung mit und leistet dabei einen Beitrag zur
Verbesserung der bestehenden Regelungen. Wichtig ist, zu
verhindern, dass die Mehrheit der Landwirte ungerechtfertigt in
den Ruf gerät, dem Schutz der Umwelt und Gesundheit einen zu
geringen Stellenwert beizumessen.
Es gilt zu bedenken, dass Fehlanwendungen nicht allein ein
deutsches Problem sind, sondern dass sie vermutlich ganz Europa
betreffen. Um die Ziele eines nachhaltigen Einsatzes der
Pflanzenschutzmittel europaweit zu erreichen, ist gerade auch die
Europäische Kommission gefragt. Sie sollte mit Hilfe geeigneter
Kontrollen in der gesamten Europäischen Union das Ausmaß der
Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen überschauen, die
Mitgliedstaaten zu einer effektiven Überwachung anhalten und
dafür Sorge tragen, Fehler bei Anwendungen so weit wie möglich
zu reduzieren.
Der Jahresbericht (2006) des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit steht unter: http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_492432/DE/04__Pflanzenschutzmittel/05__KontrolleUeberwachung/01__PSM__Kontrollprg/pskp
__jahresbericht2005,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pskp_jahresbericht2005.pdf
Weitere Informationen zur Anwendung von
Pflanzenschutzmittel finden Sie unter:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/Anwendung_von_Pflanzenschutzmitteln.pdf
11. Juni 2007
(herausgegeben von der NABU-Bundesgeschäftsstelle)
NABU kritisiert
geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Tschimpke:
Bundesregierung riskiert weiteren Artenschwund
(Berlin) - Der NABU hat die Bundesregierung aufgefordert,
die so genannte "Kleine Novelle" des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nachzubessern. Der derzeit
in Abstimmung befindliche Gesetzesentwurf werde den Anforderungen
des europäischen Artenschutzrechtes nicht gerecht und senke
zudem die bewährten Standards für den Artenschutz auf
nationaler Ebene. *Der aktuelle Entwurf stellt einen gravierenden
Rückschritt für den Arten- und Naturschutz in Deutschland dar
und verfehlt gleich zwei seiner Ziele. Es ist weder eine
Verbesserung des bestehenden deutschen Umweltrechts zu erwarten
noch werden die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes
genügend berücksichtigt, sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke anlässlich der heutigen Experten-Anhörung im
Bundestag zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Bundesregierung riskiere mit diesem Gesetzentwurf den
Verlust weiterer Arten, obwohl sie sich international und auf
EU-Ebene zum Stopp des Artensterbens bis zum Jahr 2010
verpflichtet habe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg hatte in seinem Urteil vom 10. Januar 2006
festgestellt, dass sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch
das Pflanzenschutzgesetz in mehreren Punkten gegen das EU-Recht
verstoßen. Der NABU bemängelt, dass die vom EuGH geforderten
Nachbesserungen des BNatSchG nur unvollständig umgesetzt wurden.
Das diskutierte Papier berücksichtigt nicht die Lebensräume
vieler in Europa bedrohter Arten wie z.B. der Wildkatze. Zudem
werde der Schutz vieler lediglich nach nationalem Recht
geschützten Tier- und Pflanzenarten massiv geschwächt.
"Deutschland sollte eigentlich als Gastgeber der UN
Vertragsstaatenkonferenz zur Biologischen Vielfalt 2008 eine
Vorbildfunktion erfüllen, jetzt stehen wir erneut vor der Gefahr
zum wiederholten Mal ein Naturschutzgesetz vorzulegen, das nicht
den europäischen Naturschutzstandards entspricht", betonte
Tschimpke. "Wir erwarten von Bundeskanzlerin Merkel und
Bundesumweltminister Gabriel, dass sie Deutschland wieder zum
Vorbild in Sachen Natur- und Artenschutz machen. Öffentliche
Umfragen belegen immer wieder, dass die Bürger eine intakte
Umwelt fordern", so der NABU-Präsident.
Für Rückfragen:
Magnus Herrmann, Referent für Natur- und Artenschutz: Tel:
030-284984-34, im Internet zu finden unter www.NABU.de .
LINK: EuGH Urteil vom 10.05.07 Rechtssache C 508/04. Abrufbar
unter http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de
08. Juni 2007
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Die erweiterte
Stromsparerplakette Auszeichnung informiert
über Leerlaufverluste bei Elektrogeräten
(Dessau) - Stromsparen schont den Geldbeutel und das
Klima. Doch es gibt Stromräuber in unseren
Haushalten, denen selbst der größte Sparfuchs ausgeliefert ist:
Denn einige Geräte verbrauchen völlig unbemerkt selbst dann
noch Strom, wenn sie ausgeschaltet sind. So entstehen
Leerlaufverluste. Doch Hilfe naht: Die erweiterte
Stromsparerplakette der Aktion No-Energy
zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche elektronischen
Geräte Computer, Drucker oder DVD-Spieler keine
oder nur minimale Leerlaufverluste verursachen. Der Startschuss
für die neue Auszeichnung der Aktion No-Energy gab
das Umweltbundesamt (UBA) gestern gemeinsam mit dem
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie den Zeitschriften
AudioVideoFoto-BILD und Computer-BILD auf der Woche der
Umwelt beim Bundespräsidenten. Die Stromsparerplakette
erhalten nur Geräte, die:
· einen Netzschalter besitzen, der einfach zugänglich, gut
sichtbar und eindeutig gekennzeichnet ist, und im ausgeschalteten
Zustand keinen Strom verbrauchen sowie im Bereitschaftsmodus
zum Beispiel bei DVD-Spielern - nicht mehr als 1 Watt an
Leistung aufnehmen.
Die Aktion No-Energy bietet bereits seit 2000
dem Stromklau Paroli. Seit 2004 vergab die von UBA
und vzbv unterstützte Aktion in Kooperation mit der
AudioVideoFoto-BILD die Stromsparerplakette für besonders
effiziente Geräte der Unterhaltungselektronik. Nun wird auch
Europas größte Computerzeitschrift, die Computer-BILD, in ihren
Tests das Problem der Leerlaufverluste berücksichtigen und Strom
sparende Geräte der Computertechnik mit der erweiterten
Stromsparerplakette hervorheben.
Leerlaufverluste verursachen nach Berechnungen des UBA
jedes Jahr in den deutschen Haushalten und Büros Kosten in Höhe
von etwa vier Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil von
4,4 Prozent am Gesamtstromverbrauch in Deutschland. Weitere
Informationen und Bilder finden Sie unter www.no-e.de
21. Mai 2007
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
BfN: Maßnahmen zum
Schutz der Natur sind nötig, um Arten und Ökosystemen bei der
Anpassung an die sich ändernden Klimabedingungen zu helfen
(Bonn) - In diesem Jahr
steht der internationalen Tag der biologischen Vielfalt unter dem
Motto "Biologische Vielfalt und Klimawandel". Das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) weist aus diesem Anlass darauf
hin, dass Maßnahmen zum Schutz der Natur nötig sind, um Arten
und Ökosystemen bei der Anpassung an die sich ändernden
Klimabedingungen zu helfen. Gleichzeitig trägt die Erhaltung der
biologischen Vielfalt auch unmittelbar zur Verlangsamung des
Klimawandels bei, wenn natürliche Kohlenstoffspeicher wie
Wälder und Moore bewahrt oder wiederhergestellt werden. Darüber
hinaus können natürliche Lebensräume auch die Auswirkungen des
Klimawandels auf den Menschen abpuffern. Das BfN fordert daher,
dass sowohl die Folgen des Klimawandels für die Natur als auch
der effektive und kostengünstige Beitrag, den natürliche
Ökosysteme zur Stabilisierung des Klimas und zum Schutz des
Menschen leisten, in der Klimaschutzdebatte verstärkt beachtet
werden müssten.
Angesichts der
beunruhigenden Entwicklung des Weltklimas hat das Sekretariat des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Biologische
Vielfalt - dessen Vertragsstaatenkonferenz nächstes Jahr in Bonn
tagen wird - den heutigen internationalen Tag der biologischen
Vielfalt unter das Motto "Biologische Vielfalt und
Klimawandel" gestellt. · In Deutschland hat sich in den
letzten hundert Jahren die Jahresmitteltemperatur um 0,9° C
erhöht.
· In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Vegetationsperiode
um ca. 10 Tage verlängert.
· Soeben haben wir den wärmsten Winter seit Beginn
regelmäßiger Wetteraufzeichnungen im Jahre 1901 hinter uns.
Diese Fakten belegen eine
Veränderung der Umweltbedingungen, die einen direkten Einfluss
auf das Vorkommen von Pflanzen und Tieren haben. Zum Beispiel
wandern in Deutschland mediterrane Arten wie der Bienenfresser
oder die Feuerlibelle ein und der Lebensraum anderer Arten wie
der Schneeeule oder des Bergfinks verschiebt sich nach Norden
oder schrumpft. Nicht alle Arten können dabei mit der
Geschwindigkeit der Klimaveränderung Schritt halten, so dass der
Weltklimarat (IPCC) davon ausgeht, dass bereits bei einem
Temperaturanstieg von ca. 2° C weltweit etwa 20-30 % aller Arten
vom Aussterben bedroht wären. Der BfN-Präsident Hartmut
Vogtmann unterstreicht angesichts dieser Gefahr die gestiegene
Bedeutung des Naturschutzes in den Zeiten des Klimawandels:
"Die Einrichtung eines Netzwerks von Schutzgebieten, das den
Arten eine Wanderung entsprechend der Veränderung ihrer
Lebensräume ermöglicht, sowie der Schutz seltener Arten und
Ökosysteme sind heute wichtiger denn je."
Ein weiterer Grund für die
steigende Bedeutung des Naturschutzes ist, dass er auch direkt
zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt: Beispielsweise
verhindert die Erhaltung oder Wiederherstellung von Wäldern und
Mooren, dass der dort in Pflanzen und Böden gespeicherte
Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid in die Atmosphäre gelangt.
Maßnahmen des Naturschutzes wie die Wiedervernässung von
entwässerten Mooren oder der Schutz naturnaher Wälder leisten
somit auch einen Beitrag zur Bindung von Treibhausgasen.
Zusätzlich ist Naturschutz ein Schutz des Menschen vor den
Auswirkungen des Klimawandels. Beispielsweise sichert die
Erhaltung von Wäldern nicht nur ihre biologische Vielfalt,
sondern auch ihre lokal kühlende Wirkung sowie ihre Funktion als
Wasserspeicher in Trockenzeiten oder als Erosionsschutz bei
Starkregen in steilen Lagen.
Einen besonderen Reiz sieht
das Bundesamt für Naturschutz in dem mehrfachen Nutzen, den man
von Naturschutzmaßnahmen erhält. Naturschutz dient nicht nur
der Natur, sondern auch dem Menschen, und das auf eine
kostengünstige Weise. Ingenieurtechnische Maßnahmen zum
Erosions-, Lawinen- oder Hochwasserschutz sind meist ein
Vielfaches teurer als der Erhalt oder die Wiederherstellung einer
natürlichen Vegetation, die die Schutzfunktion ebenso gut
gewährleisten kann. Im Bereich Klimaschutz gibt die
Bundesregierung gegenwärtig für die Einsparung einer Tonne CO2
mehr als 50 Euro aus. Dagegen sind beispielsweise auf dem Gebiet
des Moorschutzes in Deutschland Maßnahmen möglich, durch die
dieselbe Menge CO2 für ca. 2 Euro eingespart werden kann.
08. Mai 2007
(herausgegeben von der NABU-Bundesgeschäftsstelle)
Klimaschutz beginnt
beim Papier
NABU und
Bundesumweltministerium unterstützten die Kampagne zum Einsatz
von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel
(Berlin) - NABU und Bundesumweltministerium unterstützen
die Kampagne Klimaschutz beginnt beim Papier der
Initiative Pro Recyclingpapier (IPR). Ein überdimensionierter
Büroordner auf dem Vorplatz des Bundesumweltministeriums (BMU)
symbolisiert eindrucksvoll, wie viel Büropapier Deutschland alle
15 Minuten verbraucht. Gleichzeitig verdeutlicht er die
ökologischen Einspareffekte mit Recyclingpapier.
Vor diesem Hintergrund will die IPR Entscheider und
Verbraucher aufrütteln und für die Verwendung von
Recyclingpapier motivieren. Zugleich appelliert sie an die
Delegierten der Klimakonferenz, sich in ihren jeweiligen Ländern
für den Einsatz von Recyclingpapier als Klimaschutzpapier zu
engagieren. Dr. Ulf Jaeckel, Referatsleiter im
Bundesumweltministerium: Die Verwendung von Recyclingpapier
ist ein klassisches Erfolgsmodell des Umweltschutzes.
Recyclingpapier steht nicht nur für Ressourcenschutz, sondern
kann umfassende Entlastungseffekte in praktisch allen relevanten
Umweltkategorien reklamieren. Deshalb setzt sich das
Bundesumweltministerium konsequent für die Verwendung von
Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen Blauer Engel
ein und unterstützt dies auch im Rahmen der öffentlichen
Beschaffung. Die gezielte Unterstützung unserer
Kampagne durch namhafte Unternehmen wie die Deutsche Telekom, die
Deutsche Post, Karstadt und Memo sowie dem BMU und dem NABU
unterstreicht das öffentliche Interesse unseres Anliegens mit
Recyclingpapier überall und jederzeit einen konstruktiven
Beitrag für den Klima- und Ressourcenschutz zu leisten,
sagte Franz Winterer, Sprecher der IPR. Der Präsident des NABU,
Olaf Tschimpke, unterstützt die Kampagne ausdrücklich:
Für uns als Umweltorganisation ist es selbstverständlich,
dass wir uns mit dem Blauen Engel für die höchsten
ökologischen Standards bei Recyclingpapier einsetzen und den
Verbraucher damit vor Irreführung schützen.
Mit der Kampagne Klimaschutz beginnt beim
Papier soll das Thema Klimaschutz am Beispiel von
Recyclingpapier im Alltag verankert werden. Die Botschafterin der
Kampagne, die Schauspielerin Désirée Nosbusch dazu: Mit
der Verwendung von Recyclingpapier kann jeder im Alltag bequem,
kostengünstig und ohne Einschränkungen Klima- und
Ressourcenschutz praktizieren. Bereits kleine Mengen können
Großes bewirken.
Kontakt und weitere Informationen: Initiative Pro
Recyclingpapier, Sönke Nissen, Tel.: 030 308 31 374;
E-Mail: info@papiernetz.de, www.papiernetz.de
05. Mai 2007
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Wirksamer
Klimaschutz kostet weniger als UN-Fachleute bisher annahmen
Dritter Teil des
Weltklimaberichts der Vereinten Nationen (UN) zeigt
Möglichkeiten auf, den Klimawandel deutlich zu begrenzen
(Dessau) - Das Umweltbundesamt (UBA) geht davon aus, dass
wirksamer Klimaschutz in Deutschland weniger kostet als bisher im
UN-Bericht geschätzt. Voraussetzung ist, dass nun schnell, auf
allen Ebenen und in allen Bereichen entschlossen gehandelt wird,
um die globale Temperaturerhöhung bis Ende des Jahrhunderts auf
zwei Grad Celsius zu begrenzen, das heißt den
Treibhausgasausstoß schnell und drastisch zu reduzieren.
Das UBA rechnet sogar damit, dass mit dem konsequenten
Ausbau effizienter Energiespartechnik und erneuerbarer Energien
die Kosten noch deutlich geringer sein werden, als vom
Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimafragen der UN (IPCC)
global angenommen, kommentierte Prof. Dr. Andreas Troge,
Präsident des Umweltbundesamtes in Dessau den gestern
veröffentlichten dritten Teil des UN-Klimaberichts.
Das UBA entwickelte ein 40 Prozent-Szenario,
mit dem sich 40 Prozent der deutschen CO2-Emissionen bis zum Jahr
2020 senken ließen, so dass der deutsche Beitrag zum
Zwei-Grad-Ziel mit Kosten in Höhe von 0,5 Prozent des deutschen
Bruttoinlandprodukts gewährleistet wäre. Um dieses Ziel global
zu erreichen, berechnet IPCC jedoch die Kosten um ein bis zwei
Prozent des Weltsozialproduktes. Zudem
kommt das UBA-Szenario ohne die Nutzung der Kernenergie aus. Im
Gegensatz dazu enthält der UN-Bericht eine Erhöhung des Anteils
der Kernenergie von 16 auf 18 Prozent. Ich finde es weder
sachgerecht noch akzeptabel, denn das entspräche einer
Steigerung der Zahl der Kernreaktoren in der Welt um etwa 60
Prozent, so Troge. Der Bericht der
Arbeitsgruppe III des IPCC zeigt, mit welchen kostensparenden
Maßnahmen sich die Klimaerwärmung auf einen Anstieg um zwei bis
drei Grad Celsius begrenzen lässt. Die wichtigsten Maßnahmen
des UN-Berichts betreffen die Energieversorgung und die
Gebäudedämmung. Bei der Energieversorgung setzen die Forscher
auf eine deutlich höhere Effizienz bei Umwandlung und Nutzung
der Energie, zum Beispiel durch die Kraft-Wärme-Kopplung. Die
erneuerbaren Energien könnten bis zum Jahr 2030 bereits 30 bis
35 Prozent der globalen Stromerzeugung ausmachen und ließen sich
danach noch weiter ausbauen.
In Deutschland könnte die verstärkte Nutzung des
Erdgases statt der Kohle (fuel switch)
übergangsweise helfen, die Kohlendioxid-Emissionen erheblich zu
vermindern. Zusätzlich gilt es, im Gebäudebereich die
Wärmedämmung in großem Umfang zu verbessern und effizientere
Kühlsysteme einzuführen. Dabei lassen sich noch große
wirtschaftliche Potenziale erschließen. Für möglichst geringe
Gesamtkosten im Klimaschutz ist es besonders wichtig, in allen
klimarelevanten Sektoren die richtigen Anreize zu setzen: Neben
der Energieversorgung und dem Gebäudebereich betrifft dies die
Unternehmen, den Verkehrssektor sowie die Land-, Forst- und
Abfallwirtschaft. Ohne diese Maßnahmen würden die weltweiten
Treibhausgasemissionen wie bisher weiter ansteigen. Eine globale
Erwärmung um bis zu sechs Grad Celsius wäre dann nicht
auszuschließen, so der IPCC. Dabei käme es zu schwerwiegenden
Folgen für die menschliche Gesundheit, Ökosysteme und die
Weltwirtschaft, dies zeigten bereits der im April
veröffentlichte zweite UN-Bericht und der
Stern-Report aus Großbritannien (2006).
Die neue Studie Klimaschutz in Deutschland:
40%-Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990
finden sie unter http://www.umweltbundesamt.de/energie
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.umweltbundesamt.de/klimaschutz/index.htm
und http://osiris.uba.de/gisudienste/Kompass/
26. März 2007
(
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
)
GRÜNE beantragen
Aktuelle Stunde zum Naturschutz:
"Natur ohne Schutz - Biodiversitätsschutz in der EU ohne
deutsche Beteiligung"
(Berlin) - Volker Beck,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:
Bei der Bundesregierung ist der Natur- und Artenschutz in
schlechten Händen. Deshalb haben wir unter dem Titel "Natur
ohne Schutz - Biodiversitätsschutz in der EU ohne deutsche
Beteiligung" heute eine Aktuelle Stunde im Deutschen
Bundestag beantragt. Unter dem Druck eines Urteils des
Europäischen Gerichtshofes vom Januar 2006 hat die
Bundesregierung Änderungen zum Bundesnaturschutzgesetz
vorgelegt, die die EuGH- Vorgaben nicht umsetzen, sondern Natur-
und Artenschutz schwächen. Als Gastgeberin der 9.
Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt (CBD) ist die Bundesregierung schlecht
aufgestellt.
Bis zum Jahre 2010 will die
Europäische Union den Artenschwund stoppen. Dieses Ziel kann
nicht erreicht werden, wenn Deutschland den Natur- und
Artenschutz schwächt, anstatt ihn zu stärken. Der
Sachverständigenrat Umwelt des Bundesumweltministerium hat
festgestellt, dass die Naturschutzverwaltungen überproportional
von Personalabbau betroffen sind: 1998 bis 2004 um 34 Prozent.
Viele Prüfungen und Entscheidungen werden nach "unten"
vor Ort verlagert, wo die Bearbeiter weder den Überblick über
die ökologischen Gesamtauswirkungen eines Projekts und die
Gefährdungssituation von Biotopen und Arten haben, noch
irgendeine Handhabe, mächtigen Nutzer- oder Investoreninteressen
entgegen zu treten. Ein effektiver Vollzug gesetzlicher,
insbesondere europarechtlicher Vorgaben oder ein effektives
Monitoring sind unter diesen Bedingungen kaum noch möglich,
obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft bis an die Grenze
ihrer Belastbarkeit arbeiten.
02. Februar 2007
( herausgegeben von der
NABU-Bundesgeschäftsstelle )
UN-Bericht
bestätigt zunehmende Risiken des Klimawandels
Die Zeit zum Handeln wird knapp Taktieren und Feilschen um
Grenzwerte beenden
(Berlin) - Angesichts des
heute in Paris vorgestellten UN-Berichts zum Klimawandel hat der
NABU zu einer Trendwende in der Klimapolitik aufgerufen. Das
Taktieren und Feilschen um möglichst unverbindliche
Klimaschutzvorgaben und verwässerte Grenzwerte wie derzeit für
die Automobilindustrie müsse endlich aufhören. "Wer jetzt
wie Bundeskanzlerin Merkel, Wirtschaftsminister Glos und
EU-Industriekommisar Verheugen die falschen Prioritäten setzt
und wirksame Regelungen zugunsten des Profits einzelner
Wirtschaftszweige blockiert, gefährdet die Zukunftsfähigkeit
Deutschlands", warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Nach dem Bericht des Intergovernmental Panel on Climate
Change (IPCC) ist es nahezu unvermeidlich, dass die
Durchschnittstemperatur auf der Erde bis 2100 um 1,8 Grad, im
schlimmsten Fall um 6,4 Grad steigen wird. Klimaexperten sind
sich einig, dass der Anstieg möglichst auf zwei Grad begrenzt
bleiben müsse, damit die Folgen für die Menschheit und die
Natur noch zu bewältigen sind. Nach den jetzt veröffentlichten
Prognosen des IPCC ist das nur noch zu schaffen, wenn die
Staatengemeinschaft in den nächsten zehn bis 15 Jahren den
weiteren Anstieg beim weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen
stoppt und bis 2050 um mindestens 50 Prozent reduziert. Die
Wissenschaftler führen die bisherige Erhöhung des
Kohldioxid-Gehalts in der Atmosphäre zu 78 Prozent auf die
Nutzung fossiler Brennstoffe und zu 22 Prozent auf
Landnutzungsänderungen (z.B. Waldrodungen) zurück.
Auf den ersten Blick scheinen zwei Grad Temperaturanstieg
unspektakulär, doch sind die damit verbundenen Auswirkungen zum
Teil dramatisch. Der IPCC-Bericht schildert einen alarmierenden
Zustand der Erde: Bis Ende des Jahrhunderts wird unter anderem
mit einem schnelleren Abschmelzen des Grönlandeises und einer
Erhöhung des Meeresspiegels zwischen 18 und 59 Zentimeter
gerechnet, verbunden mit großen Schäden in den jeweiligen
Küstenregionen. Auch in Deutschland sind regionale Klimarisiken
zu befürchten - eine vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie
rechnet unter anderem mit drastisch abnehmenden
Sommer-Niederschlägen im ohnehin trockenen Nordostdeutschland.
"Die Natur und die biologische Vielfalt werden den
Klimawandel besonders deutlich widerspiegeln. Während
wärmeliebende Arten aus dem Mittelmeerraum weiter nach Norden
vordringen, sind heimische Arten die Verlierer, weil
Rückzugsgebiete und Ausweichflächen fehlen", so Tschimpke.
Für Rückfragen: Nicolai Schaaf, NABU-Klimaexperte, Tel.
030-284984-36
25. Januar 2007
( herausgegeben von der
NABU-Bundesgeschäftsstelle )
NABU fordert
Umweltstandards beim Anbau nachwachsender Rohstoffe
Biomasse-Produktion
auf 2 Millionen Hektar möglich Fehlentwicklungen
korrigieren
(Berlin) - Mit Blick auf
die aktuelle Diskussion um den verstärkten Einsatz von Biomasse
für die Energieversorgung hat der NABU ökologische
Mindestkriterien beim Anbau von nachwachsenden Rohstoffen
gefordert und zu diesem Thema ein Positionspapier
veröffentlicht. "Eine Strategie zum Ausbau erneuerbarer
Energien darf nicht auf Kosten einer Ökologisierung der
Landwirtschaft erfolgen. Sie muss im Einklang damit umgesetzt
werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Nachwachsende
Rohstoffe müssten aus Gründen des Klimaschutzes zukünftig in
allen Nutzungsbereichen - vom Kraftstoffsektor bis zum
stofflichen Bereich - einen entscheidenden Beitrag leisten. Doch
nur wenn die Produktion von Holzpellets, Biogas oder
Biokraftstoffen nicht zu Lasten von Natur und Umwelt erfolge, sei
eine weitere Ausweitung zu befürworten. Der Boom bei
Biogasanlagen zeige, dass Korrekturen dringend erforderlich
seien. Der Trend gehe hier zur Umwandlung von Grünland- und
Stilllegungsflächen in Maisäcker. Der Anbau in Monokulturen
führe aber zu einer erhöhten Bodenerosion und
Grundwasserbelastung sowie zu einem massiven Verlust wertvoller
Lebensräume.
In Deutschland könnte naturverträglich auf über 2
Millionen Hektar Biomasse produziert werden, was rund 10 bis 13
Prozent der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche
entspricht. Damit würde nicht nur ein wichtiger Beitrag zum
Klimaschutz geleistet, sondern es könnten auch bis zu 200.000
neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Anbau von
Energiepflanzen sollte jedoch auf eine möglichst große
Nutzungsvielfalt abzielen. Hierzu gehöre der Verzicht auf
Gentechnik und auf Grünlandumbruch, der Nachweis einer
ökologischen Ausgleichsfläche sowie die Einhaltung einer
dreigliedrigen Fruchtfolge.
"Eine Strategie zur Senkung der Treibhausgasbelastung
ist aber nur erfolgreich, wenn neben dem Einsatz von Biomasse
auch der Gesamtenergieverbrauch über alle Sektoren hinweg
drastisch reduziert wird", betonte Tschimpke. Biokraftstoffe
seien z.B. nur in Kombination mit deutlich sparsameren Fahrzeugen
klimafreundlicher. Importierte Biomasse wie z. B. Palmöl aus
Indonesien müsste schon allein wegen der negativen Umweltbilanz
künftig von einer Förderung durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgeschlossen werden.
Rückfragen: Florian Schöne, NABU-Agrarexperte,
Tel.030-284984-26 + 0172-5966097 und Dietmar Oeliger,
NABU-Verkehrsexperte, Tel. 030-284984-28 + 0172-9201823.
Das NABU-Positionspapier ist im Internet zu finden unter www.NABU.de.
18. Januar 2007
( herausgegeben von der
NABU-Bundesgeschäftsstelle )
NABU kritisiert
Beck für Vorstoß zur Klage gegen EU Kommission
Miller:
Klimaschutz braucht wirksamen Emissionshandel
(Berlin) - Der NABU hat den
Vorstoß des SPD-Vorsitzenden Kurt Beck kritisiert, die
Europäische Kommission für ihre Ablehnung des Entwurfes der
Bundesregierung zum zweiten Nationalen
Emissionshandel-Allokationsplan zu verklagen. Dieser Plan soll
den zulässigen Kohlendioxid-Ausstoß der Industrie für die Zeit
von 2008-2012 regeln. In einem gemeinsamen offenen Brief
forderten die neun Organisationen NABU, BUND, DNR, Forum Umwelt
& Entwicklung, Germanwatch, Greenpeace und WWF Beck
stattdessen auf, das von der Kommission gesetzte Ziel von 453
Millionen Tonnen für den Nationalen Allokationsplan und die
Streichung der Sonderregelungen für neue Kohlekraftwerke zu
akzeptieren.
Die Umweltorganisationen kritisieren insbesondere, dass
Beck mit dieser Forderung die Glaubwürdigkeit der deutschen
Klimapolitik ausgerechnet während der deutschen Präsidentschaft
in EU und G8 in Frage stelle. *Angesichts der Gefahren des
Klimawandels und der großen Chancen einer aktiven
Klimaschutzpolitik, wäre ein solche Klage der falsche Weg,
erklärte Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU.
Deutschland habe sich völkerrechtlich verpflichtet, seine
Emissionen bis 2012 um 21 Prozent zu reduzieren. *Je mehr
Emissionsrechte die industriellen Großverbraucher erhalten, umso
mehr Anstrengungen müssen letztendlich die privaten Haushalte
und Kleinverbraucher zum Klimaschutz übernehmen. Die Industrie
darf nicht auf Kosten der kleinen Leute geschont werden, zumal
sie für fast die Hälfte der Emissionen verantwortlich
ist, sagte Miller. Dieser Vorschlag sei gerade von einem
SPD-Vorsitzenden nicht verständlich.
*Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht
werden und auf ambitioniertere Ziele bei der Bekämpfung des
Klimawandels drängen, forderte der
NABU-Bundesgeschäftsführer. Die Ausbauziele für erneuerbare
Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich könnten so auf
einander abgestimmt werden, dass bis 2020 ein Anteil von
mindestens 25 Prozent der erneuerbaren Energie am
Gesamtprimärenergiebedarf der EU erreicht wird. *Über einen
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, eine Senkung des
Treibstoffverbrauches und der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen
sowie die Förderung von energieeffizienten Geräten und
Gebäuden kann außerdem eine deutliche Steigerung der
Energieeffizienz erreicht werden, so Miller.
Für Rückfragen: Carsten Wachholz, NABU-Referent
Erneuerbare Energien, Telefon 030-284984-35.
17. Januar 2007
(
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
)
GRÜNE fordern
Maßnahmen gegen gefährliche Toner-Stäube bei Laserdruckern
(Berlin) - Zur Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen
Bundestagsfraktion erklärt Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische
Sprecherin:
Wir fordern die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich
Maßnahmen gegen gesundheitsgefährdende Toner-Emissionen aus
Laserdruckern zu ergreifen. Insbesondere sollten die Hersteller
verpflichtet werden, die Laserdrucker mit Filtern gegen
Feinstaubemissionen auszustatten und besonders
gesundheitsschädliche Substanzen aus den Tonermischungen zu
entfernen.
Die Bundesregierung hat in
einer 19-seitigen Antwort auf unsere Kleine Anfrage über
mögliche Gesundheitsgefahren von Emissionen aus Laserdruckern
jetzt zugestanden, dass aus den Geräten belastende Feinstaub-
und Schadstoffemissionen festzustellen sind, über deren genaue
Wirkung noch immer keine ausreichenden Informationen vorliegen.
In der Frage der gesundheitlichen Auswirkung von Tonerstäuben
besteht weiterhin dringender Forschungsbedarf. Nach den jetzt
vorgelegten Ausführungen der Bundesregierung ist aber nicht mehr
zu bestreiten, dass manche Emissionen der Geräte
gesundheitsschädlich sind. Voraussichtlich in der nächsten
Woche werden Ergebnisse einer Studie der Uni Gießen zur
Tonerstaub-Belastung veröffentlicht, die das weiter bestätigen
werden. An dieser Untersuchung hatte sich auch das
Bundestagsbüro von Sylvia Kotting-Uhl beteiligt.
Angesichts von mehreren
Millionen Laserdruckern in Deutschland müssen nach unserer
Auffassung jetzt Konsequenzen gezogen werden. Es sei nicht
einzusehen, dass zur Verfügung stehende Filtertechniken nicht
obligatorisch in die Drucker eingebaut werden. Auch dass einige
Hersteller hochgiftige Substanzen wie Organozinnverbindungen oder
krebserregendes Benzol und Toluol in ihren Tonern verwenden, ist
mit technischen Sachzwängen nicht zu begründen. Wir fordern die
Bundesregierung auf, die Beimischung solcher Stoffe zu
unterbinden. Die erwähnte Antwort der Bundesregierung auf unsere
Kleine Anfrage zum Thema Tonerstäube kann über das Büro der
umweltpolitischen Sprecherin unter der Telefonnummer 030-227 747
42 bezogen werden.
05. Januar 2007
( herausgegeben von der
NABU-Bundesgeschäftsstelle )
Kiebitz & Co.
beeinflussen EU-Mittel für ländliche Räume
Erstmals wird Artenvielfalt in Förderprogrammen berücksichtigt
(Berlin) - Seit Anfang des Jahres müssen die Förderprogramme
der ländlichen Entwicklung in Deutschland die Situation und
Bestandsentwicklung von Feldvogelarten berücksichtigen. Kurz vor
dem Jahreswechsel hat die EU-Kommission in einer
Durchführungsverordnung beschlossen, dass die Agrarpolitik in
Zukunft unter anderem anhand des Zustands der Artenvielfalt
bewertet werden muss. "Mit diesem Beschluss wird die
Effizienz der EU-Förderprogramme erstmalig an die Entwicklung
besonders gefährdeter Vogelarten der Agrarlandschaften
gekoppelt", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Damit
lasse sich belegen, welchen Einfluss die Programme zur
ländlichen Entwicklung auf die Bestände von Feldvogelarten
hätten und welche Nachbesserungen erforderlich seien.
Trotz des anhaltenden Widerstands von Seiten des
Bundeslandwirtschaftsministeriums habe sich die EU auf einen
Feldvogelindikator verständigt, der in Abstimmung mit dem
NABU-Dachverband BirdLife International erarbeitet wurde. Bund
und Länder müssten in Zukunft in ihren Entwicklungsplänen für
den ländlichen Raum neben den Zielen ihrer Agrarpolitik
regelmäßig konkrete Angaben zum Zustand von zehn ausgewählten
Vogelarten wie zum Beispiel Kiebitz, Uferschnepfe, Feldlerche
oder Rotmilan machen. Die Bestandsdaten der Feldvögel werden
überwiegend von ehrenamtlich tätigen Vogelkundlern in rund
1.000 repräsentativen Monitoringflächen erhoben.
Im Gegensatz zu anderen Vogelgemeinschaften leiden die
meisten Feldvögel unter besonders starken Bestandsrückgängen,
die bereits zum Erlöschen der Vorkommen einiger Arten in
Deutschland geführt haben. Aus den Gefährdungsanalysen zeige
sich, dass die Landwirtschaft für den Rückgang der Vögel der
Agrarlandschaft die weitaus größte Rolle spiele. Daher ist es
nach Auffassung des NABU dringend erforderlich, die ländlichen
Förderprogramme stärker auf ökologische Leistungen
auszurichten. *Der Feldvogelindikator muss dazu beitragen, dass
künftig nur noch Förderprogramme bewilligt werden, die einen
Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt leisten", so
Tschimpke weiter.
Für Rückfragen: Florian Schöne, NABU-Agrarreferent,
Tel.: 030-284984-26.
« 2007 / 2006 »
30. November 2006
( gemeinsame
Presseerklärung von NABU und Deutschem
Verband für Landschaftspflege )
NABU und DVL
fordern Umweltauflagen für Energiemais
Anbau nachwachsender Rohstoffe darf nicht zu Lasten der Natur
erfolgen
(Berlin/Ansbach) - Angesichts des anhaltenden Booms von
Biogasanlagen haben der Naturschutzbund NABU und der Deutsche
Verband für Landschaftspflege (DVL) vor negativen Konsequenzen
für Natur und Landschaft gewarnt. *Der zunehmende Anbau von
Energiemais hat erhebliche ökologische Risiken und Auswirkungen
auf die Artenvielfalt zur Folge", sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. So würden im Einzugsgebiet von Biogasanlagen vermehrt
Grünland- und Stilllegungsflächen zu Maisäckern umgewandelt.
Der Trend zur Monokultur führe zu einer erhöhten Bodenerosion
und Grundwasserbelastung sowie zu einem massiven Verlust
wertvoller Lebensräume. Zudem habe die Entwicklung Auswirkungen
auf die Pachtpreise, wodurch der Druck auf Naturschutzflächen
wachse. In der Folge sinke auch die Akzeptanz der Anlagen bei der
Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund forderten NABU und DVL die
Einführung ökologischer Mindeststandards, damit der Anbau von
Energiepflanzen nicht zu Lasten von Natur und Umwelt erfolge. *Um
den guten Ruf nachwachsender Rohstoffe in der Öffentlichkeit
nicht zu gefährden, muss ihr Anbau naturverträglich
erfolgen", so DVL-Vorsitzender Josef Göppel, MdB. Zu diesem
Zweck sollten die vorhandenen Förderanreize im Gesetz über
erneuerbare Energien durch einen Kulturlandschaftsfaktor ergänzt
werden. Dies beinhalte die Beschränkung des Maisanteils in der
Biogasanlage auf 50 Prozent sowie den Verzicht auf Gentechnik.
Alternativen zum Mais, wie Mischkulturen mit Sonnenblumen,
Leindotter oder Luzerne, stünden bereits jetzt zur Verfügung
und müssten allein schon aus Gründen eines Risikoausgleichs in
Folge des Klimawandels verstärkt genutzt werden. *Eine Strategie
der Energiewende darf nicht auf Kosten einer Ökologisierung der
Landwirtschaft erfolgen, sondern muss im Einklang damit umgesetzt
werden", so die beiden Verbände weiter.
Für Rückfragen:
Florian Schöne, NABU, Tel. 030-284984-26 oder 0172-5966097
Christof Thoss, DVL, Tel. 0981-465 335-46 oder 0171-7069562
Ein einblättriges Forderungspapier "Anforderungen an eine
EEG-Novelle im Bereich Biogas aus Sicht des Natur- und
Umweltschutzes" ist im Internet unter www.nabu.de zu finden.
30. November 2006
(
herausgegeben vom Bundesamt für
Naturschutz )
BfN-Skript:
Klimawandel bedroht 5 bis 30 Prozent aller Pflanzen- und
Tierarten in Deutschland
(Bonn) - Die Anzeichen für
spürbare Veränderungen in der Natur als Folge eines vom
Menschen verursachten Klimawandels haben sich in den letzten
Jahrzehnten vermehrt. Bereits jetzt sind entsprechende
Entwicklungen durch zahlreiche Beobachtungen aus allen
Weltregionen und aus verschiedensten Lebensraumtypen vom Meer bis
ins Hochgebirge belegt. Prognosen für die Zukunft zufolge werden
sich für viele der in Deutschland vorkommenden Tier- und
Pflanzenarten die klimatisch geeigneten Lebensräume nach Norden
und Osten, in höhere Lagen der Gebirge oder in Regionen mit
günstigeren Feuchteverhältnissen verschieben.
Wenn das potenzielle Verbreitungsgebiet im Zuge dieser Prozesse
schrumpft oder ganz verloren geht, können Arten durch den
Klimawandel in ihrer Existenz bedroht sein. Dasselbe gilt, wenn
die Art mögliche neue Lebensräume wegen einer geringen
Ausbreitungsfähigkeit, natürlicher oder anthropogener Barrieren
oder veränderter Konkurrenz- und Nahrungsbeziehungen nicht
besiedeln kann. Bei Arten, die in ihrem Bestand zurückgehen, ist
darüber hinaus mit einem Verlust genetischer Vielfalt zu
rechnen. Gleichzeitig erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass
sich bislang gebietsfremde Arten durch natürliche Einwanderung
oder menschliches Zutun ausbreiten.
Auf Grundlage der vorliegenden Modellrechnungen und angesichts
des hohen Zerschneidungsgrads der Landschaft sowie des hohen
Anteils bereits gefährdeter Arten kann ein durch den Klimawandel
verursachter Verlust von 5 bis 30 % aller Pflanzen- und Tierarten
in den nächsten Jahrzehnten für das Gebiet der Bundesrepublik
als wahrscheinlich angesehen werden. "Der Naturschutz muss
sich angesichts des Klimawandels rechtzeitig Gedanken machen
über die neuen Herausforderungen bei der Erhaltung der
biologischen Vielfalt und geeignete Strategien für den Umgang
mit den auftretenden Risiken und Unwägbarkeiten entwickeln.
Dabei sind auch die gesellschaftlichen Ansprüche an den
Naturschutz und seine möglichen Beiträge zum Klimaschutz und
zum Schutz des Menschen vor den Auswirkungen von
Extremereignissen und Naturkatastrophen zu beachten. Zu Recht
wird diese Diskussion in Deutschland wie in vielen anderen
Ländern derzeit geführt. Dies muss in Zukunft noch intensiviert
werden", forderte Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, Präsident des
Bundesamtes für Naturschutz in Bonn.
In einer neuen Veröffentlichung "Biologische Vielfalt und
Klimawandel - Gefahren, Chancen, Handlungsoptionen" setzt
sich das BfN mit den Herausforderungen für den Naturschutz
auseinander. Nach Ansicht der BfN-Wissenschaftler sind für das
Überleben von Arten in erster Linie die Erhaltung ausreichend
großer Populationen und ihrer genetischen Vielfalt sowie die
Schaffung von Wanderungsmöglichkeiten durch die Vernetzung von
Habitaten erforderlich. Nur durch die Verbindung der Lebensräume
können Arten, die von der Verschiebung von Klimazonen betroffen
sind, neue und für sie geeignete Lebensräume finden und ihr
Areal ihren Ansprüchen an die Umweltbedingungen entsprechend
verlagern. Solche Biotopverbundsysteme können aber auch
Wiederbesiedlungsprozesse bei starken klimatischen Schwankungen
unterstützen und damit die langfristigen Überlebenschancen
anspruchsvoller Arten, Lebensgemeinschaften und Ökosysteme
verbessern. Neben der Sicherung und Entwicklung
naturschutzfachlich wertvoller Flächen, die als Verbundachsen
und Trittsteinbiotope fungieren können, muss auch eine
Verringerung der Barrierewirkung von Verkehrswegen,
Fließgewässerverbauungen und intensiv land- oder
forstwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. durch Erhöhung der
Nischen- und Strukturvielfalt) erreicht werden.
Ein Beispiel für die indirekten Auswirkungen des Klimawandels
auf die Natur ist die land- und forstwirtschaftliche Praxis, die
sich in den nächsten Jahrzehnten erheblich verändern wird. Eine
Ausweitung der Landwirtschaft (insbesondere Ackerbau) nach Norden
wird als wahrscheinlich eingeschätzt. Darüber hinaus ist mit
Änderungen in der Bewirtschaftungspraxis und der Wahl der
Feldfrüchte zu rechnen. Für die Forstwirtschaft werden
insbesondere in Nordeuropa positive Effekte durch den
Temperaturzuwachs und die Verlängerung der Vegetationsperiode
erwartet, während in Südeuropa die Bestände einzelner
Baumarten durch die zunehmende Trockenheit bedroht sein könnten.
In vielen Bundesländern Deutschlands werden bereits Anpassungen
an mögliche Folgen des Klimawandels, wie größere Schwankungen
der Witterungsbedingungen, erhöhte Sommertrockenheit und
Waldbrandgefahr oder häufigeres Auftreten von Stürmen und
Schädlingskalamitäten diskutiert. Als eine wichtige Strategie
gilt der Waldumbau hin zu anderen Baumarten und Waldstrukturen.
Viele Überlegungen sprechen also dafür, die Umstellung auf
einen naturnahen Waldbau auch aus Gründen der Anpassung an den
Klimawandel verstärkt zu betreiben.
Bezug:
Das BfN-Skript 148 "Biologische Vielfalt und Klimawandel -
Gefahren, Chancen, Handlungsoptionen" ist kostenlos zu
beziehen über:
Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn;
Tel.:0228/8491-4444; Fax: 0228/8491-1039, Internet: www.bfn.de
22. November 2006
(
herausgegeben von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN )
"Weg vom
Öl" durch Biokunststoffe - Deutschland verschläft Chancen
(Berlin) - Anlässlich der
1. European Bioplastics Conference vom 21. - 22.11 2006 in
Brüssel erklärt Sylvia Kotting-Uhl,umweltpolitische Sprecherin:
Während andere europäische Länder wie England und Frankreich
die Potenziale von Biokunststoffen inzwischen erkennen und hier
den Pfad "Weg vom Öl" einschlagen,verschläft
Deutschland diese zukunftsfähige Entwicklung. Während
Bio-Plastik in Deutschland noch immer ein Nischenprodukt ist,hat
das französische Parlament schon vor einem Jahr beschlossen,ab
Januar 2010 nur noch Tüten aus biologischen Materialien
zuzulassen.
Bundesumweltminister
Gabriel macht demgegenüber keinerlei Anstalten,in der Diskussion
um die Reform der Verpackungsverordnung die Weichen hin zu
erneuerbaren Ressourcen zu stellen. Angesichts der drohenden
Klimakatastrophe und der Endlichkeit der fossilen Ressourcen muss
es in Deutschland endlich verbindliche Vorgaben geben,um auch im
Verpackungssektor aus fossilen Ressourcen auszusteigen. Die
Untätigkeit der Bundesregierung wird auch wirtschaftlich Schaden
anrichten,wenn Deutschland wieder einen sich abzeichnenden
Zukunftsmarkt anderen Vorreitern überlässt. Die 1. europäische
Bio-Plastik-Konferenz in Brüssel hat eindrucksvoll gezeigt,dass
das von uns erklärte Ziel,bis 2020 ein Viertel der
erdölbasierten Kunststoffe durch nachwachsende Rohstoffe zu
ersetzen erreichbar ist. Biobasierte Produkte haben längst die
Forschung verlassen und sind marktreif.
20. November 2006
(
herausgegeben vom Bundesamt für
Naturschutz )
BfN: Flussauen
in Zeiten des Klimawandels unverzichtbar für den
Hochwasserschutz
Rückgewinnung von
Auen ist für die Stabilisierung des Wasserhaushaltes notwendig
(Bonn) - Anlässlich
der UNECE-Wasserkonferenz vom 20.22. November in Bonn
erklärt das BfN:
Flussauen sind für den Hochwasserschutz
unverzichtbar, betonte der Präsident des Bundesamtes für
Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, anlässlich der
Eröffnung der 4. Vertragsstaatenkonferenz der Wasserkonvention
der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen
(Economic Commission for Europe, UNECE).
Technische Maßnahmen allein reichen nicht aus, um die
Risiken künftiger Hochwasserereignisse zu mindern.
Grenzüberschreitend müssen die Chancen zur Wiederherstellung
von naturnahen Gewässern einschließlich ihrer Flussauen genutzt
werden, so Vogtmann weiter. Es sei notwendig, den Schutz
und die Wiederherstellung der Flussauen gerade in Zeiten des
Klimawandels als Verbündeten des Hochwasserschutzes in der
Öffentlichkeit und bei den Entscheidungsträgern in Politik und
Verwaltung stärker zu verankern.
Vogtmann hob hervor, dass die Wiedergewinnung und Renaturierung
durchflossener Auen im Hinblick auf den Klimawandel eine wichtige
Vorsorgefunktion übernehme. Gerade die hochgradig dynamischen
Ökosysteme der Flussauen seien geeignet, flexibel auf die mit
dem Klimawandel verbundenen Veränderungen des Wasserhaushaltes
zu reagieren. Die noch vorhandenen Abschnitte naturnaher
und frei fließender Flüsse, wie an der Donau und an der Elbe,
müssen unbedingt erhalten bleiben, an anderen Flüssen sollten
die Auen wiederhergestellt werden betonte Vogtmann.
In vielen Ländern gebe es bereits gute Programme zum Schutz der
Auen, die genutzt werden müssten. Dort, wo es möglich ist, sind
gezielt Flächen für die Ausuferung der Flüsse zurück zu
gewinnen, um den Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Damit werde
nicht nur das Hochwasserrisiko gemindert, sondern auch ein
wesentlicher Beitrag zum Schutz der heimatlichen Vielfalt der
Tier- und Pflanzenarten geleistet. Flüsse und Flussauen
beherbergen allein in Europa ca. 12.000 Arten. Sie sind damit so
genannte hot spots der biologischen Vielfalt und
Hauptadern des europaweiten Biotopverbundes.
20. Oktober 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Weiße Biotechnik
ökologische und ökonomische Chancen konsequenter nutzen
Workshop von BMU
und UBA am 18. Oktober 2006 in Berlin
(Dessau) - Ashbya gossypii mit diesem Pilz
stellt die chemische Industrie schon lange das für den
menschlichen Stoffwechsel wichtige Vitamin B2 (Riboflavin) her,
und schont damit die Umwelt. Denn der Einsatz von Mikroorganismen
auch Weiße Biotechnik genannt braucht
weniger Energie, Ressourcen und Rohstoffe als herkömmliche
Verfahren. Mit der neuen Technik lassen sich nicht nur Vitamine
sondern auch Wasch-, Reinigungs- und Arzneimittel herstellen. Bei
der Weißen Biotechnik setzen Mikroorganismen
natürliche Rohstoffe schonend, ohne zusätzliche Chemikalien und
mit wenig Energiebedarf in die gewünschten Endprodukte um. Die
Unternehmen können so Kosten sparen. Doch das ökonomische und
ökologische Potential der Weißen Biotechnik ist
noch lange nicht ausgereizt. Welche Chancen die Technik für
Umweltschutz und wirtschaftliche Innovationen bietet,
diskutierten über 100 Fachleute aus Wirtschaft, Verwaltung und
Wissenschaft am 18. Oktober 2006 in Berlin. Das
Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA)
hatten zum Workshop eingeladen. Wir machen uns dafür
stark, dass der Marktanteil umweltschonender Biotechnik weiter
wächst. Die Weiße Biotechnik kann dazu beitragen, natürliche
Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, sagte
UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge bei der Eröffnung des
Workshops.
Mit Hilfe biotechnischer Verfahren lassen sich neben
Vitaminen zahlreiche weitere Produkte wie Aminosäuren und
Antibiotika herstellen. Weiße Biotechnik vermeidet nicht nur
energieintensive und die Umwelt belastende klassische
Produktionstechniken. Die neue Technik hilft auch, Schadstoffe zu
beseitigen und dient dazu, Rohstoffe und Wertstoffe
zurückzugewinnen. Die weißen Verfahren sind aber
nicht per se umweltfreundlich: Sie verursachen ebenfalls
Emissionen und Abfälle. Unternehmen sollten daher prüfen, ob
ein biotechnischer Prozess Vorteile gegenüber klassischen
Verfahren bringt.
Die Weiße Biotechnik bietet den Unternehmen viele
Chancen: Neben dem geringeren Ressourcen- und Energieeinsatz ist
eine weniger aufwändige Sicherheitstechnik erforderlich. Viele
der neuen Verfahren laufen im wässrigen Milieu ab, bei geringem
Druck, in geschlossenen Systemen und mit weniger schädlichen
Chemikalien. Dadurch sinkt das Haftungsrisiko für Unternehmen.
Viele Investoren scheuen dennoch die teils erheblichen
Startinvestitionen, um auf biotechnische Verfahren
umzusteigen. Mittelfristig können Unternehmen aber vom Umstieg
profitieren: Laut einer Studie der Unternehmensberater McKinsey
& Company (2003) lassen sich weltweit bis zum Jahr 2010
Kosten von insgesamt sechs bis zwölf Milliarden Euro pro Jahr
durch diese Verfahren einsparen. Bis 2010 könnten so fast
fünfzehn Prozent des Gesamtumsatzes bei chemischen Produkten auf
die weißen Verfahren zurückgehen; im Jahre 2004
waren es nur drei Prozent.
17. Oktober 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Deutschland muss
sich auf den Klimawandel einstellen
Bundesumweltminister
Gabriel startet Kompetenzzentrum für Klimafolgen und Anpassung
im Umweltbundesamt
(Dessau) - Die Modellrechungen und Szenarien der
Klimaforscher fügen sich immer schneller zu einem Bild zusammen:
Das Klima in Deutschland wird sich bis zum Jahr 2100 spürbar
ändern. Auf Einladung des Umweltbundesamtes (UBA) diskutieren
heute in Berlin rund 200 Fachleute aus Politik, Wirtschaft und
Verwaltung über Klimafolgen und die Anpassung an
Klimaänderungen. Es ist höchste Zeit, dass wir uns
intensiver mit den Folgen des Klimawandels in Deutschland
befassen. Wir müssen uns heute anpassen, um morgen nicht von
seinen wirtschaftlichen und sozialen Folgen überrollt zu werden.
Hierfür benötigen wir eine gemeinsame nationale Strategie. Alle
wichtigen Akteure müssen hierfür mit ins Boot, sagte
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er gab auf der Veranstaltung
zusammen mit UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge den
Startschuss für das neue Kompetenzzentrum Klimafolgen und
Anpassung (KomPass) im UBA. KomPass soll Fachwissen
vernetzen und Entscheidungsträger in Unternehmen und Verwaltung
sowie die Öffentlichkeit informieren. Wir müssen wissen,
was uns erwartet. Nur dann können wir uns optimal und zu
vertretbaren Kosten an den Klimawandel anpassen, so
UBA-Präsident Troge.
Der Klimawandel macht vor Deutschland nicht halt.
Modellrechnungen des UBA lassen einen Anstieg der
Jahresmitteltemperatur bis zum Jahr 2100 im Vergleich zum
Zeitraum 1961 bis 1990 um 1,5 bis 3,7 Grad Celsius (°C)
erwarten. Als sehr wahrscheinlich gilt eine Erwärmung um 2 bis 3
°C, die sich saisonal unterschiedlich stark ausprägen wird. Der
größte Temperaturanstieg ist im Winter zu erwarten. Die
sommerlichen Niederschläge könnten sich bis zum Jahr 2100 um 30
Prozent verringern. Am stärksten wäre dieser
Niederschlagsrückgang im Nordosten und Südwesten Deutschlands
ausgeprägt. Dort könnten gegen Ende dieses Jahrhunderts etwa
nur noch zwei Drittel der bisher gewohnten Niederschläge fallen.
Gabriel: Angesichts des dringenden Handlungsbedarfes
hat die Bundesregierung Ende 2005 beschlossen, auf den
hervorragenden Grundlagen deutscher Akteure und Institutionen ein
nationales Konzept zur Anpassung an den Klimawandel zu
entwickeln. Ziele des nationalen Anpassungskonzepts sind die
Festlegung prioritärer Handlungsfelder sowie die Identifizierung
und Koordinierung von Maßnahmen auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene.
Was sind mögliche Folgen dieser Klimaänderungen? Die
Land- und Forstwirtschaft etwa die schon heute vor allem
im Nordosten Deutschlands mit Trockenperioden zu kämpfen hat
müsste mit noch weniger Wasser auskommen. Für die
Bevölkerung könnte es im Sommer neben größerer Hitze am Tag
mehr Tropennächte geben: Dies sind Nächte, in denen
die Temperatur nicht unter 20 °C sinkt. Klimatisch bedingte
Gesundheitsbeschwerden wie Herz-Kreislauf-Probleme vor
allem bei alten und kranken Menschen könnten die Folge
sein.
Unternehmen, Staat sowie Bürgerinnen und Bürger müssen
sich rechtzeitig an diese und andere Veränderungen anpassen
aber wie? Im Hochwasserschutz etwa wären veränderte
Niederschläge beim Bau neuer Deiche, Schutzmauern oder
Rückhaltebecken zu berücksichtigen. Im Gesundheitswesen können
bei Hitzewellen Warnsysteme und Notfallpläne die Arbeit der
Krankenhäuser oder Altenheime vereinfachen. Die Land- und
Forstwirtschaft wird verstärkt Pflanzen anbauen müssen, die
geänderten Temperaturen und Niederschlägen angepasst sind.
Kurz gesagt: Der Klimawandel wird unsere täglichen
Lebensgewohnheiten ändern und viele Wirtschaftsbereiche
betreffen neben der Land- und Forstwirtschaft auch den
Tourismus, die Energiewirtschaft oder das Versicherungswesen.
Diese Anpassungserfordernisse sind eine Hypothek des nicht
ausreichenden Klimaschutzes in der Vergangenheit. Jetzt gilt es,
im Klimawandel nicht nachlassen, sonst fällt uns die Anpassung
noch schwieriger: Eine zeitgemäße Klimaschutzpolitik
steht auf zwei Säulen: Anpassung an die heute unvermeidbaren
Folgen des Treibhauseffekts und deutliche Minderung der
Treibhausgasemissionen, um in den kommenden Jahrzehnten extreme
Nachteile des Klimawandels und Anpassungserfordernisse zu
vermeiden, so UBA-Präsident Troge.
Das UBA hält es für technisch möglich und
wirtschaftlich sinnvoll, den Ausstoß der Treibhausgase in
Deutschland bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent
gegenüber 1990 zu verringern. Eine deutlich höhere
Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind
wichtige Chancen, unser Klima zu schonen. Das Ziel unser
Maßnahmen muss es sein, durch weniger Treibhausgase den
Temperaturanstieg weltweit bis 2050 auf höchstens zwei Grad zu
begrenzen. Damit würden die treibhausbedingte
Temperaturerhöhung und die von ihr
ausgehende Verschlechterung der Lebensbedingungen weniger
drastisch, so Troge.
Nichtstun beim Klimaschutz ist teuer: Allein die Schäden
extremer Wetterereignisse der vergangenen zehn Jahre belaufen
sich in Deutschland auf etwa 16,5 Milliarden Euro. Nach ersten
Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftforschung
(DIW) könnten diese Kosten in Deutschland bis 2050 auf jährlich
27 Milliarden Euro steigen. Positiv: Weltweit liegen die Kosten
für anspruchsvollen Klimaschutz bis zum Jahr 2100 bei
durchschnittlich nur einem Prozent der globalen
Wirtschaftsleistung; die ökonomischen Schäden eines
ungebremsten Klimawandels könnten dagegen im selben Zeitraum bis
zu zehn Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung ausmachen.
Weiterführende Informationen zu Klimaänderung und
Anpassung unter http://www.umweltbundesamt.de/klimaschutz.
13. Oktober 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Städter besonders
gefährdet Kommunen und Bund gemeinsam gegen Lärm und
Feinstaub
Umweltbundesamt
veranstaltet Tagung Stadt der Zukunft: kommunal mobil
(Dessau) - Um zwei Jahre verkürzt sich die
Lebenserwartung von Städtern allein wegen der Belastung mit
Feinstäuben so schätzt die Weltgesundheitsorganisation
WHO. Rund 80 Prozent der Deutschen leben in Städten. Als
Hauptverursacher des Feinstaubs, anderer Luftschadstoffe
wie Stickstoffoxide sowie des Lärms gilt der motorisierte
Verkehr. Es gibt einige gute Beispiele, wie Kommunen Mobilität
gestalten können, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt
weniger zu belasten. Doch wie lassen sich in Zeiten knapper
Kassen und des demographischen Wandels solche Beispiele
flächendeckend verwirklichen? Nur gemeinsam so die
Antwort der mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter von
Städten, Gemeinden und Bund, die vom 9. bis 10. Oktober 2006 im
Umweltbundesamt in Dessau Netzwerke knüpften und gemeinsame
Aktivitäten vereinbarten. So soll es weitere Veranstaltungen zum
Thema geben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der gemeinsam vom
Umweltbundesamt (UBA), dem Deutschen Institut für Urbanistik
(difu) in Berlin und dem Deutschen Städtetag veranstalteten
Tagung diskutierten Leitbilder und Handlungsziele einer
Infrastruktur- und Verkehrsentwicklung, die Gesundheit und Umwelt
schützt. Eine besondere Rolle spielte die Frage der
Zusammenarbeit innerhalb der Städte und Gemeinden sowie zwischen
EU, Bund und Kommunen. Hochrangige Vertreter des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit sagten ihre Unterstützung für eine bessere
Kooperation zu.
Viele Kommunen wünschen sich eine bessere, auf den
Kenntnisstand, die Praxistauglichkeit und das Interesse der
Entscheidungsträger vor Ort abgestimmte Informationen und
Arbeitshilfen. Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen möchten
zudem bei der Erarbeitung europa- und bundesweiter Richtlinien
stärker einbezogen sein. Denn eine direktere Verzahnung ihrer
Aktivitäten mit denen auf nationaler und europäischer Ebene sei
für einen Erfolg einer umweltgerechten Verkehrspolitik auf
kommunaler Ebene sehr wichtig.
Die Ergebnisse der Tagung sind in Kürze unter http://www.umweltbundesamt.de/verkehr/mobil/index.htm
einsehbar und erscheinen in einem Tagungsband des UBA und des
difu.
21. September 2006
(herausgegeben von der
NABU-Bundesgeschäftsstelle)
NABU fordert
massive Feinstaubreduktion bei Nutzfahrzeugen
Für Lkw, Busse
und Baumaschinen muss Rußlfilter Standard werden
(Berlin/Hannover) - Anlässlich
der Internationalen Automobilausstellung IAA hat der
Naturschutzbund NABU Hersteller, Bund und Kommunen aufgefordert,
größere Anstrengungen zu unternehmen, um krank machenden
Feinstaub aus Nutzfahrzeugen deutlich zu reduzieren. *Fast zwei
Jahre nach Inkrafttreten der EU-Luftreinhalterichtlinie und der
aufkommenden Diskussion um Feinstäube ist der Großteil der Lkw
und Busse weiterhin auf unseren Straßen rußend unterwegs",
sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Rußfilter
gehörten bei Lkw, Bussen und Baumaschinen immer noch nicht zur
Standardausstattung, obwohl rund die Hälfte aller
verkehrsbedingten Partikelemissionen von leichten und schweren
Nutzfahrzeugen stammten. Allein in Hannover als Veranstaltungsort
der weltweit größten Nutzfahrzeugmesse sei der zulässige
Grenzwert für Feinstaub in diesem Jahr bereits an 47 Tagen
überschritten worden. Die Feinstaub-Richtlinie erlaubt aber nur
an 35 Tagen im Jahr einen Höchstwert von 50 Mikrogramm
Feinstaub.
Der NABU fordert die Bundesregierung auf,
bei der EU-Kommission auf eine schnelle Festlegung der nächsten
Euro 6-Abgasnorm für Lkw zu drängen. Diese schreibt die
Einhaltung festgelegter Grenzwerte für Luftschadstoffe wie
Stickoxide oder Partikel vor. *Die aktuelle Lage ist paradox:
Einerseits existiert keine gesetzliche Grundlage für eine
Partikelfilterpflicht, anderseits ist die Feinstaubrichtlinie
kaum ohne Filter einzuhalten", so Miller. Schärfere
Grenzwerte würden den Einbau von Rußfiltern, die deutlich über
90% der Feinstaub-Partikel aus dem Abgas filtern, für alle neuen
Nutzfahrzeuge obligatorisch machen. *Mit dem Inkrafttreten der
Euro-6-Norm darf nicht bis zum Jahr 2012 gewartet werden. Wir
brauchen so rasch wie möglich strengere Auflagen für
Luftverschmutzer", so Miller. Darüber hinaus müsse die
Mauthöhe für Lkw ohne Partikelfilter deutlich höher ausfallen
als für Lkw ohne Rußfilter, um bei Spediteuren einen Kaufanreiz
zu schaffen.
An guten Beispielen zur Reduzierung der
Feinstaubbelastung bei Nutzfahrzeugen mangelt es nach Ansicht des
NABU nicht. Bereits 2002 haben die Schweiz und nun kürzlich die
Stadt Wien für Baumaschinen eine Partikelfilterpflicht erlassen.
Auch für das Transportmittel Bus müssten strengere Regeln
gelten. *Städte und Gemeinde sollten bei Ausschreibungen für
den Nahverkehr Rußfilter als Standard für neue Busse
vorschreiben", so Bundesgeschäftsführer Miller.
Für Rückfragen: Dietmar Oeliger,
NABU-Verkehrsexperte, Tel. 030-284984-28. Im Internet zu finden
unter www.NABU.de
.
.
.
21. Juli 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Umweltbundesamt
stellt richtig: UBA fordert keine Abschaffung des Gelben Sackes
Artikel, Kommentar
und Zitat in der BILD-Zeitung irreführend
(Dessau) - Die BILD-Zeitung veröffentlicht in ihrer
heutigen Ausgabe (21. Juli 2006) auf Seite eins einen Artikel mit
der Überschrift Gelber Sack soll abgeschafft werden
Müll nur noch in eine Tonne und auf Seite zwei einen
Kommentar mit der Überschrift: Der Gelbe Sack nur ein
Windbeutel. Im Artikel wird unter anderem behauptet, das
Umweltbundesamt prüfe derzeit eine neue
"Ein-Tonnen-Lösung. Das Umweltbundesamt stellt dazu
fest: Die Trennung von Abfällen aus den Haushalten steht nach
Meinung des Umweltbundesamtes nicht in Frage. Die seit vielen
Jahren laufende Diskussion über moderne Techniken zur Trennung
von Abfällen aus Haushalten und die Arbeiten des
Umweltbundesamtes dazu werden durch Artikel, Kommentar und Zitat
irreführend dargestellt. Artikel, Kommentar und das Zitat
verkürzen zudem grob. Die Trennung von Abfällen aus den
Haushalten steht nach Meinung des Umweltbundesamtes nicht in
Frage.
Bereits seit mehreren Jahren testen verschiedene
Abfall-Entsorger Anlagen, die die Abfälle aus Haushalten
vollautomatisch nach Wertstoffen wie Kunststoff, Glas, Metall
oder Papier trennen. Solche Test-Anlagen stehen unter anderem in
Essen und Trier. In den Medien wurde in den vergangenen Jahren
bereits mehrfach über diese Anlagen berichtet. Die Versuche
sollen zeigen, ob hochmoderne Maschinen in der Lage sind, den
Abfall besser und kostengünstiger zu trennen, als es im privaten
Haushalt möglich ist. In diesem Zusammenhang über ein Ende der
Mülltrennung zu spekulieren, ist allerdings irreführend.
Richtig ist: Die Entsorger wollen Abfälle besser trennen, um
mehr kostbare Wertstoffe zurück zu gewinnen. Denn diese
Wertstoffe sind auch in Zeiten knapper werdender
natürlicher Ressourcen ein kostbares Wirtschaftsgut.
Sollten die Versuche das von den Betreibern erhoffte
Ergebnis haben, könnte auf längere Sicht die Trennung in den
Haushalten möglicherweise überflüssig werden. Ob dies
tatsächlich auch in ganz Deutschland passieren wird, hängt auch
davon ab, ob die neue Form der Abfalltrennung gegenüber den
bisherigen Verfahren auch wirtschaftliche Vorteile hat. Für
Spekulationen über die Abschaffung des Gelben Sack
ist es daher viel zu früh. Das Umweltbundesamt und andere
unabhängige Einrichtungen, wie das Witzenhausen-Institut für
Abfall, Umwelt und Energie GmbH und die abfallwirtschaftlichen
Institute verschiedener Universitäten, begleiten aus
wissenschaftlicher Sicht den Betrieb der Sortiermaschinen. Denn
es gilt: Je sauberer und sortenreiner sich die Wertstoffe trennen
lassen, desto besser können sie verwertet werden. Das
Umweltbundesamt wertet aus, ob die Testversuche an diesen Anlagen
tatsächlich besser und sauberer trennen als es in den Haushalten
der Fall ist. Eine abschließende Bewertung der Sortierergebnisse
wäre nach Auffassung des Umweltbundesamtes nur nach einem
langfristigen und die Fläche einer Gebietskörperschaft
abdeckenden Großversuch möglich.
Die Trennung des Mülls in Wertstoffe war, ist und bleibt
aus Sicht des Umweltbundesamtes sinnvoll. Mit der sehr
erfolgreichen Mülltrennung haben die Deutschen keineswegs nur
ihr Umweltbewusstsein bewiesen. Sie haben auch geholfen, dass
wertvolle Rohstoffe, die in den Abfällen zu finden sind, wieder
nutzbar werden. Das entlastet die Umwelt.
20. Juli 2006
(
herausgegeben von der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
)
Solarkraftwerke
statt Atomkraft
Grundsteinlegung des ersten europäischen
solarthermischen Kraftwerkes AndaSol 1 in Spanien
(Berlin) - Anlässlich der heutigen Grundsteinlegung des ersten europäischen
solarthermischen Kraftwerkes AndaSol1 in Spanien erklärt Hans-Josef
Fell,
energie- und technologiepolitischer Sprecher:
Solarspiegel-Kraftwerke wie AndaSol1 können große Mengen Strom erzeugen und im
Sonnengürtel der Erde die Atom- und Kohleausbauwünsche vieler Regierungen
vollständig
ersetzen. Die mit Bundesforschungsmitteln unterstützten und von
deutschen Firmen entwickelten Parabolrinnen-Kraftwerke, können in sonnenreichen
Gegenden schnell und
kostengünstig aufgebaut werden. Klimaschutz und
Energieversorgungssicherheit wären somit gleichzeitig gewährleistet. Viele
Solarkraftwerke
wie AndaSol1 könnten zum Beispiel im
Iran die Wünsche nach der
Stromerzeugung vollständig abdecken. Atomreaktoren und damit die Gefahr des
Bauens von
Atombomben wären somit nicht notwendig.
Es wäre gut gewesen, wenn der G8-Gipfel in St. Petersburg letzte Woche ein
ambitioniertes Solarprogramm für die Welt beschlossen hätte, statt weiterhin auf
Atomreaktoren zu
setzen. Dem Aufbau von AndaSol1 werden aktuell in Spanien
weitere Projekte folgen, da Spanien ein Erneuerbaren-Energien-Gesetz nach dem
Vorbild Deutschlands auch für
solarthermische Kraftwerke beschlossen hatte. Die
Erlanger Firma Solar Millennium AG projektierte mit AndaSol1 ein 50 Megawatt
Solarkraftwerk, welches über ein ausgeklügeltes
Speichersystem verfügt und somit
auch nachts Strom erzeugen kann und damit eine hohe Versorgungssicherheit
bietet.
Wir begrüßen, dass die unter Rot-Grün gestärkten Forschungsgelder für
erneuerbare Energien erneut in einer Zukunftstechnologie der deutschen Industrie
einen Exportschlager eröffnen. Wir
fordern die Bundesregierung auf, den
Vorschlag der Kommission im EU-Forschungsministerrat, der überhöhte Mittel für
die Atomforschung vorsieht, zurückzuweisen.
Anstelle dessen sollte sie sich
dafür einsetzen, dass die Forschungsmittel für erneuerbare Energien mindestens
die aufgebrachten Mittel für die Atomforschung erreichen.
12. Juli 2006
(herausgegeben vom Bundesumweltministerium)
Ratifizierung der
Aarhus-Konvention in Sicht Bundeskabinett
beschließt Entwurf für Gesetzespaket
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat heute auf
Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Entwürfe
für das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, das
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und für das Aarhus-Vertragsgesetz
beschlossen. Das Gesetzespaket ist die Voraussetzung für eine
baldige Ratifizierung der Aarhus-Konvention.
Die im Oktober 2001 in Kraft getretene
Aarhus-Konvention der UN gewährt Bürgerinnen und Bürgern einen
leichteren Zugang zu Informationen, beteiligt sie stärker an
Verwaltungsentscheidungen und erleichtert den Zugang zu Gerichten
in Umweltangelegenheiten. Das nach der dänischen Stadt Aarhus
benannte Übereinkommen sorgt damit für mehr Transparenz in
umweltpolitischen Entscheidungen mit dem Ziel, eine höhere
Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen zu erreichen.
Die Aarhus-Konvention wurde von allen
EU-Mitgliedstaaten und auch der EU selbst unterzeichnet.
Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzesentwürfen noch
zustimmen, bevor das Übereinkommen förmlich ratifiziert werden
kann. Als Vertragspartei der Aarhus-Konvention kann Deutschland
künftig wichtige Felder der internationalen Umweltpolitik aktiv
mitgestalten - mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft
im kommenden Jahr 2007 ist dies von besonderer Bedeutung.
Weitere Informationen:
* Entwurf: Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
* Entwurf: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
* Entwurf: Aarhus-Vertragsgesetz
07. Juli 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Die Zukunft liegt auf
Brachflächen falls das Nutzungskonzept stimmt
Neue Broschüre
informiert über Möglichkeiten zur Wiederbelebung städtischer
Brachflächen
(Dessau) - Etwa 139.000 Hektar ehemaliger Industrie-,
Verkehrs- und Militärflächen das sind das 1,5-fache der
Stadtfläche Berlins liegen derzeit in Deutschland brach.
Gleichzeitig weisen die Städte und Gemeinden jedes Jahr über
30.000 Hektar Siedlungs- und Verkehrsfläche auf der
grünen Wiese neu als Bauland aus. Die Folgen dieses
verschwenderischen Umgangs mit Flächen können sein:
Umweltbelastungen durch neue Straßen mit mehr Verkehr, eine
teure Infrastruktur, Verlust an Lebensqualität durch leere
Innenstädte und weniger natürliche Lebensräume für Tiere und
Pflanzen. Wichtig ist daher, dass sich Kommunen und Investoren
auf bestehende Siedlungsflächen in den Städten besinnen, bevor
sie neue erschließen. Wie dies gehen kann, zeigt die neue
Broschüre Die Zukunft liegt auf Brachflächen des
Umweltbundesamtes (UBA). Auf über 40 Seiten stellt sie
erfolgreiche Projekte zur Brachflächennutzung in Städten wie
Essen, Hamburg und Berlin vor.
Die neuen Ansätze sind sehr viel versprechend. Selbst
vermeintlich unattraktive Flächen können eine erfolgreiche
Nachnutzung erfahren: Im Emscher Park in Nordrhein-Westfalen etwa
setzte die 1999 ausgelaufene Internationale Bauausstellung
erfolgreich Impulse zur ökonomischen, ökologischen und sozialen
Erneuerung des Emscher-Gebietes. Nach vormals sinkenden
Einwohnerzahlen erfreut sich die Region sich nun regen Zulaufs.
Möglich machten dies eine umfassende Neugestaltung der
Landschaft, die Revitalisierung alter Industriebrachen zu
Technologiezentren sowie innovative Wohnungsbauflächen. Auch in
anderen Städten weist das steigende Interesse an sanierten
Stadtquartieren in zentralen Lagen in eine positive Richtung.
Hier halfen neuartige Nutzungsideen und das Image fördernde
Zwischennutzungen.
Die Publikation steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3050.pdf
kostenlos zum Download bereit und kann beim Zentralen
Antwortdienst (ZAD) des UBA, Postfach 14 06, 06813 Dessau,
E-Mail-Adresse: info@umweltbundesamt.de bestellt
werden.
30. Mai 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Duftstoffe:
Betörend mit möglichen Nebenwirkungen
Umweltbundesamt
informiert über Raumbeduftung und gibt Empfehlungen, um die
Gesundheit zu schonen
(Dessau) - Einige sind natürlichen Ursprungs, andere
künstlich erzeugt: Duftstoffe. Weil die meisten von uns sie als
angenehm empfinden, verwenden wir sie oft freiwillig etwa
in Parfüms. Was der Nase gefällt, muss für die Gesundheit aber
nicht automatisch gut sein. Denn: Manche duftenden Produkte
enthalten Substanzen, von denen bekannt ist, dass sie
Kontaktallergien auslösen oder relevant für andere
Unverträglichkeiten sein können. Bestimmte Duftstoffe
wie zum Beispiel Moschusverbindungen zudem in der Umwelt nur
schwer abbaubar und reichern sich über die Zeit in Umwelt,
Mensch und Tier an. Gesundheitliche sind
Unverträglichkeiten durch Duftstoffe sind ein bislang nicht
ausreichend beachtetes Thema. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in
einem 15-seitigen Hintergrundpapier das aktuelle Wissen über
Duftstoffe zusammengefasst, Risiken benannt und Möglichkeiten
aufgezeigt, mit Duftstoffen sicher umzugehen. Denn Duftstoffe
kommen zunehmend in Mode.
Während Düfte noch vor einer Generation als etwas
Besonderes galten und parfümierte Produkte eine teure
Seltenheit waren, wird heute Vieles, was sich für das
Verströmen oft eines Geruchs eignet, auch mit einem Duft
versehen. Luftverbesserer finden sich zum Beispiel in
Wasch- und Reinigungsmitteln oder Duftkerzen. Auch im
öffentlichen Raum sind die Verbraucher konfrontiert, etwa wenn
die Luftauffrischer sich über Klimaanlagen in
Kaufhäusern oder Büros verteilen. Es duftet allerorten. Für
oftmals unbewusst mit Duftstoffen den Menschen kann
das zum Problem werden gerade für sensible Personen.
Auch für Duftstoffe gilt: Wird Angenehmes zur Last,
müssen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen
können. Leider wissen wir auffallend wenig über die verwendeten
Stoffe und ihre gesundheitlichen sowie ökologischen Wirkungen.
Was ist zu tun? Ganz sicher nicht sinnvoll ist, Duftstoffe
generell zu verbieten, denn dies entspräche weder den Wünschen
der Konsumenten noch denen der Hersteller und Anwender. Aus
Gründen der Vorsorge empfiehlt das UBA, Duftstoffe in
öffentlichen Gebäuden, in denen Einzelne keinen Einfluss auf
die Beduftung nehmen können wie Büros, Kaufhäusern und
Kinos nicht einzusetzen, um die Gesundheit empfindlicher
Personen nicht zu beeinträchtigen.
In Haus und Wohnung sollten Verbraucher vorsichtig mit
Duftstoffen umgehen und schlechte Luft nicht mit wohlriechenden
Produkten maskieren. Vielmehr ist den Ursachen für
vermeintlich nachzugehen und deren Quelle zu beseitigen. Gute
Belüftung und regelmäßiges Putzen mit duftstofffreien
Mitteln sorgen am besten für frische Luft. Wer
schlechte Luft sich dennoch für eines der vielen Duftprodukte
entscheidet, sollte sparsam und umsichtig damit umgehen:
Besondere Zurückhaltung ist angezeigt gegenüber Verdampfern
etwa Teelichtern oder Duftlampen , da diese die
Konzentration der Duftstoffe in der Atemluft stark erhöhen
können.
Die Hersteller der Duftstoffe können ebenfalls dabei
helfen, den Einsatz ihrer Produkte gesundheitsverträglicher zu
machen. Sie sollten die Verbraucher erstens besser und
ausführlicher als bisher über die Inhaltsstoffe ihrer
Duftpräparate informieren. Klar ist zweitens, dass nur
Substanzen zum Einsatz kommen dürfen, die auf ihre
Verträglichkeit für Mensch und Umwelt geprüft und als
unbedenklich eingestuft sind. Hier ist das Wissen allerdings noch
sehr lückenhaft. Die Forschung zu Mechanismen der neuronalen
Verarbeitung eines Duftreizes, der Inhalationstoxikologie und der
Bedeutung des Geruchssinns bei Vorliegen bestimmter
Überempfindlichkeiten auf Duftstoffe sollte zukünftig mehr
Beachtung finden. Dabei sind nicht nur öffentliche Einrichtungen
gefragt. Auch die Hersteller und Vertreiber von Duftstoffen sind
gefordert, die Forschung für mehr Wissen über Duftstoffe zu
fördern.
Ausführliche Informationen enthält das 15-seitige
Hintergrundpapier Duftstoffe: Wenn Angenehmes zur Last
werden kann. Es steht im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/gesundheit/veroeffentlichungen.htm
zum kostenlosen Download bereit.
18. Mai 2006
(
herausgegeben von der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
)
Föderalismusreform:
Änderungen im Umweltrecht zwingend
(Berlin) - Anlässlich der
bisherigen Ergebnisse der Anhörungen zur Föderalismusreform
erklärt Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion:
Die weit reichende Kritik an den Koalitionsvorschlägen zur
Föderalismusreform im Umweltbereich durch Experten, Verbände
und Betroffene - die kritischen Stimmen reichen von BUND über
DGB bis BDI - findet sich in den Anhörungen wieder.Im Zentrum
der Auseinandersetzung steht die Abweichungsgesetzgebung. Die
Vertreter des Bundesrates setzen den Argumenten derer, die einen
Wettlauf des Umweltrechts nach Unten befürchten keine
inhaltlichen Begründungen entgegen, sondern geben ganz offen zu:
Es geht um die Stärkung der Landesparlamente, die künftig über
Abweichungen zu entscheiden haben. Das bestätigt, dass das
Umweltrecht verschachert wurde.Umweltstandards sind kein
Spielball für Wettbewerb. Die Möglichkeit zu Länderwettbewerb
um niedrige Öko-Richtwerte sollte ausgeschlossen sein.
Der Eindruck eines
Standards mindernden Länderwettbewerbs wird noch verstärkt, da
die abweichungsfesten Bestandteile nicht eindeutig im
Gesetzestext dargelegt sind. Die Sachverständigen haben mehrfach
unterstrichen, dass kein Begleittext für das
Bundesverfassungsgericht meinungsbildend oder
entscheidungsrelevant wirkt, sondern allein der Gesetzestext.
Rechtsverbindlichkeit hieße, abweichungsfeste Kerne und
Grundsätze des Naturschutzes in den Gesetzestext zu schreiben.
Im Ergebnis wird die Abweichungsgesetzgebung zu mehr
Rechtsunsicherheit führen und kann erneut
Verfassungsstreitigkeiten auslösen.
Die
Erforderlichkeitsklausel, die im Gesetzentwurf noch beim
Abfallrecht beibehalten wird, wird einhellig als schlechtes
Mittel angesehen, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern
aufzuteilen. Das Abfallrecht gehört in Bundeshand, sein Vollzug
in die Hände der Länder.
Die Sachverständige der
Grünen, Dr. Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe, bringt
es auf den Punkt: Wir brauchen eine bessere Umweltverwaltung, um
die Vollzugsdefizite zu beenden und bundeseinheitliche Standards,
um Rechtssicherheit und Klarheit zu garantieren.
12. Mai 2006
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen)
Kosten der
Atommüllentsorgung auf den Tisch legen - Gentech-Mais: Illegal
und unerwünscht
Aussaat von
MON810-Sorten trotz fehlender Genehmigung
(Berlin) - Alles neu macht der Mai? Die
Gentech-Anbausaison in Deutschland hat begonnen. Weit über 90
Prozent der im Standortregister der Regierung gemeldeten
Anbauflächen (rund 1.700 ha) liegen in den neuen Bundesländern
in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und
Sachsen.
Zu verdanken haben wir diesen ersten kommerziellen Anbau von
Gentech-Pflanzen in Deutschland Landwirtschaftsminister Horst
Seehofer, der mehrere Sorten aus der gentechnisch veränderten
Maislinie MON810 zugelassen hat. Aber: Laut einem aktuellen
Rechtsgutachten fehlt den in Deutschland verwendeten
MON810-Sorten die erforderliche gentechnikrechtliche Genehmigung.
Saatgut aus MON810 darf demnach in Deutschland also weder
vertrieben noch angebaut werden. Die Konsequenz daraus ist, dass
dieser Anbau von MON 810 sofort gestoppt und Seehofer die
Sortenzulassungen zurücknehmen muss. Renate Künast hat in ihrer
Amtszeit die Sortenzulassung aus MON810 wegen EU-rechtlicher
Bedenken gestoppt. Schon damals waren fundamentale
Zulassungslücken bekannt. Auch dem Hause Seehofer waren diese
Bedenken bekannt. Trotzdem hat er die Sortenzulassungen aus
MON810 ermöglicht.
Nicht nur, dass es für die in Deutschland verwendeten Sorten
seit 1998 eine gentechnikrechtliche Zulassungslücke gibt
die Zulassung für das Inverkehrbringen von Produkten aus MON810
beruht auch noch auf altem EU-Recht. Derartige Zulassungen gelten
sowieso nur noch für eine Übergangsfrist bis Ende 2006 und
müssen neu überprüft werden. Und seit 2003 dürfen
gentechnisch veränderte Organismen, die für Lebensmittel
prinzipiell verwendet werden dürfen, nur nach einer umfassenden
Lebensmittelsicherheitsprüfung zugelassen werden. MON 810 ist im
Rahmen eines solchen Verfahrens und anhand der aktuellen
Vorschriften bisher überhaupt nicht geprüft worden. Die in dem
Rechtsgutachten aufgezeigte verwirrende Zulassungslage von MON810
ist ein Beispiel dafür, wie intransparent und fehleranfällig
die europäischen Regelungen sind. Darum verwundert es auch
nicht, dass es immer mehr Unruhe in den einzelnen EU-Staaten um
das Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Pflanzen
gibt. Immer mehr Länder wehren sich gegen die
"Gentechnik-Zwangsjacke", die ihnen durch die
EU-Kommission aufgebürdet wird. Sie sind unzufrieden
* über das undemokratische Abstimmungsprozedere, das letztlich
dazu führt, dass die EU-Kommission - selbst wenn viele
EU-Länder gegen eine Zulassung sind - trotzdem im Alleingang die
Zulassung erteilen kann, was sie bisher in jedem (!) Fall getan
hat;
* über die eklatante Mängel bei der Transparenz, so dass zum
Beispiel von den Antragsstellern wie Monsanto durchgeführte
Fütterungsstudien nur auf dem Klageweg öffentlich gemacht
werden können;
* und es gibt Zweifel, ob wissenschaftliche Studien von der
EU-Lebensmittelbehörde EFSA ausreichend berücksichtigt werden.
Fakt ist: Die Kommission hat sich bisher in keinem Fall von ihrem
Vorhaben abhalten lassen, gentechnisch veränderte Pflanzen
zuzulassen weder fehlende qualifizierte Mehrheiten noch
neue Risikoanalysen. Wenn die EU-Kommission zulassen will, dann
lässt sie auch zu. Und die Zulassungen gelten dann in allen
Ländern, selbst wenn diese Länder während des Verfahrens
berechtigte Einwände erhoben haben. Darum suchen die
Mitgliedsländer immer wieder nach (EU-rechtlich kompatiblen)
Gründen für nationale Einfuhrverbote es gibt sie
inzwischen in Österreich, Luxemburg, Ungarn, Griechenland,
Frankreich, Deutschland (Bt176, noch unter rot-grüner
Regierungszeit erteilt) - und weitere Länder planen ebenfalls
Einfuhrverbote wie z.B. Slowenien und Polen. Nicht alles, was in
der EU zugelassen ist, muss Deutschland akzeptieren. Auch
Seehofer sollte die rechtlichen Möglichkeiten für ein
nationales Verbot von umstrittenen Gentech-Pflanzen wie zum
Beispiel MON863 ernsthaft prüfen und sich dafür einsetzen, dass
das Zulassungsverfahren der EU verbessert wird. Dazu haben
Bündnis90/Die Grünen einen Antrag vorgelegt, in dem die
Regierung u.a. aufgefordert wird
* wegen EU-rechtlicher Bedenken die Sortenzulassung für den
Gentech-Mais MON810 zurückzuziehen;
* für mehr Transparenz bei den Zulassungsverfahren zu sorgen, in
dem sie die im Rahmen des Zulassungsverfahrens durchgeführten
Fütterungsstudien der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, so
dass unabhängige Experten diese prüfen können;
* die im EU-Recht festgelegte Möglichkeit in Anspruch zu nehmen,
die Zulassungen bestimmter Gentech-Pflanzen (wie zum Beispiel die
für den umstrittenen Gentech-Mais MON863) außer Kraft zu
setzen,
* sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass bis zu EU-weit
gültigen rechtlichen Rahmenregelungen zur Koexistenz keine
weiteren gentechnisch veränderten Pflanzen für den Anbau
zugelassen werden;
* das noch unter grüner Federführung erteilte nationale
Einfuhrverbot für den Gentech-Mais Bt176 aufrecht zu erhalten;
* sich in der EU und bei internationalen Verhandlungen für ein
Verbot von so genannten Terminator-Pflanzen einzusetzen.
Weiere Informationen erhalten Sie in dem Faltblatt "Gentechnik auf dem
Acker" .
25. April 2006
(
herausgegeben vom WWF )
Tag des Baumes:
Erst kommt die Axt, dann das Klo - Bei Hygienepapieren auf
Recyclingprodukte setzen
(Frankfurt) - Die Nachricht
ist nicht neu, aber immer noch aktuell: 25 Millionen Bäume
werden jedes Jahr für die Produktion von so genannten
Hygienepapieren gefällt. Sie landen schließlich als Klopapier,
Küchenrollen, Servietten und Taschentücher in den europäischen
Toiletten und Mülleimern. Zum morgigen Tag des Baumes ruft der
WWF die Hersteller der Wegwerfpapiere dazu auf, bei der
Produktion auf Recyclingfasern zu setzen. Der Einzel- und
Großhandel sollte verstärkt baumfreie Artikel
anbieten, damit die Verbraucher zielsicher zu solchen Produkten
greifen können. Hygienepapiere, die zu 100 Prozent aus Altpapier
bestehen, sind deutlich an dem bekannten Symbol Blauer
Engel zu erkennen.
Der WWF hatte kürzlich das
Sortiment der fünf größten Hersteller Europas auf ihren
Altpapiergehalt untersucht. Procter und Gamble, SCA Tissue,
Kimberly Clark, Metsa Tissue und Georgia Pacific verfügen
zusammen über einen Weltmarktanteil von 70 Prozent. Das Ergebnis
der WWF-Untersuchung war ernüchternd: Das Papier besteht in den
meisten Fällen aus hochwertigen Zellstofffasern, die aus frisch
gefällten Bäumen hergestellt werden. WWF-Waldexperte Johannes
Zahnen: Riesige Wälder in Lateinamerika, Kanada, Russland
und Südostasien fallen den Kettensägen zum Opfer. Jeden Tag
landen so weltweit 270.000 Bäume nach einmaligem Gebrauch
achtlos im Klo!
Der WWF fordert die
Unternehmen dazu auf, mehr Recyclingprodukte anzubieten. Wo dies
- zum Beispiel aufgrund von Altpapiermangel - nicht möglich ist,
sollten zumindest Frischzellenfasern aus FSC-Wäldern verwendet
werden. FSC ist nach Ansicht des WWF das derzeit einzige
internationale Zertifizierungssystem, das eine
umweltverträgliche, wirtschaftlich tragfähige und sozial
verantwortliche Waldbewirtschaftung garantiert und die Verwendung
von illegalem Holz ausschließt. Johannes Zahnen: Jeder von
uns kann aktiv Wälder schützen: Fragen Sie nach Produkten mit
dem Blauen Engel oder dem FSC-Logo und gehen Sie sparsamer mit
dem Wegwerfpapier um. Verbraucher können sich besonders
umweltbewusst verhalten, indem sie den Konsum von Hygienepapieren
auf das Nötigste beschränken. Dies ist bislang jedoch kaum der
Fall: Wie der WWF herausfand, benutzt jeder Deutsche im
Durchschnitt 15 Kilogramm Einmalpapier pro Jahr.
Ingesamt verbrauchen die Europäer jährlich 5,5 Millionen
Tonnen.
Ab Mai wirbt SCA Tissue, das unter den vom WWF untersuchten
Unternehmen am besten abschnitt, auf seinen Toilettenpapieren und
Küchenrollen der Marke Danke! mit dem Logo des WWF.
Die Kooperationspartner erhoffen sich von der gemeinsamen
Promotion-Aktion, den Absatz von Hygienepapieren aus Altpapier in
Deutschland, Österreich und der Schweiz deutlich zu verstärken.
27. März 2006
(
herausgegeben vom Bundesamt für
Naturschutz )
Bundesamt für
Naturschutz befürchtet Rückgang der biologischen Vielfalt in
der Kulturlandschaft
Bundesratsbeschluss
zu geänderten Sperrfristen auf Stilllegungsflächen unnötig
(Bonn) - Das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) ist besorgt über den Entwurf des Bundesrates
zur Änderung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross
Compliance) Insbesondere die darin vorgesehene Verkürzung
des Sperrzeitraumes für das Mulchen oder Mähen von Brachen wird
sich negativ auf den Naturhaushalt auswirken sagte der
Präsident des BfN, Professor Dr. Hartmut Vogtmann. Auch die
Landwirtschaft selbst tut sich mit solchen Aktionen keinen
Gefallen, denn dadurch schwindet der Rückhalt für
Direktzahlungen in der Gesellschaft. Das BfN empfiehlt, die für
den Naturhaushalt nachteiligen Vorschläge des Bundesrates nicht
zu übernehmen. Wie mit einer solchen Aufweichung
bestehender Mindeststandards die Landwirtschaft in der
Öffentlichkeit für die Legitimation und Beibehaltung von
Direktzahlungen werben will, ist mir schleierhaft. Eine
Unterstützung des Naturschutzes kann es hierfür nicht
geben, so Vogtmann weiter.
Die Sperrzeiten-Regelung
ist eine der gerade für den Naturschutz wichtigen
Mindestanforderungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie ist
von Landwirten als Gegenleistung für den Bezug von
Direktzahlungen einzuhalten. Um den guten landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand aus der Produktion genommener Flächen
zu erhalten gilt bisher, diese im Zeitraum vom 1. April bis 15.
Juli nicht zu mulchen oder zu mähen. Geht es nach dem Bundesrat,
soll dieser Zeitraum zukünftig um einen ganzen Monat auf den 15.
Juni verkürzt werden und zudem die Pflicht zum jährlichen
Mähen und Mulchen auch für stillgelegte Ackerflächen gelten.
Solche Änderungen wären
verheerend für wildlebende Tiere in der Agrarlandschaft
und die Entwicklung von naturschutzfachlich wertvollen
Ackerbrachen wäre dadurch deutlich erschwert. Neben der direkten
Vernichtung einer großen Zahl von Tieren und Gelegen würden die
in dieser Jahreszeit in der Agrarlandschaft besonders attraktiven
und wichtigen Nahrungs- und Deckungsmöglichkeiten für eine
Vielzahl wildlebender Tierarten schlagartig entzogen. Damit
wären die mit der bisherigen Sperrzeitregelung beabsichtigten
Wirkungen auf den guten ökologischen Zustand und insbesondere
die Tierwelt zum Großteil ad absurdum geführt und viele
Ansätze, gemeinsam mit der Landwirtschaft Schutz und Erhaltung
der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft zu verbessern,
zurückgeworfen.
Das Bundesamt für
Naturschutz lehnt deshalb eine mit dem vereinzelten Auftreten von
so genannten Problemunkräutern begründete generelle Kürzung
der Sperrfrist entschieden ab. Für solche Einzelfälle hält das
BfN die Ausnahmemöglichkeiten in der geltenden Verordnung für
ausreichend.
22. März 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Elektrogesetz tritt
am 24. März in Kraft Elektrogeräte dürfen dann nicht
mehr in den Hausmüll
Elektroschrott viel zu kostbar für die Tonne
Kommunen nehmen Kühlschrank, Handy und Co. kostenlos zurück
(Dessau) - Am 24. März 2006 ist es soweit: Alte
Elektrogeräte dürfen nicht mehr in den Hausmüll.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Fernseher,
DVD-Player, Mikrowellen oder Haartrockner stattdessen kostenlos
bei den Sammelstellen der Städte und Gemeinden abgeben. Neue
Elektrogeräte, die für private Haushalte bestimmt sind, tragen
ab sofort ein klares Zeichen: Die durchgestrichene
Mülltonne. Ältere Elektrogeräte ohne dieses Symbol
zum Beispiel der ausgediente Plattenspieler dürfen
ebenfalls nicht mehr in den Hausmüll. Wer dennoch sein altes
Gerät über die Tonne entsorgt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Diese erheben die Kommunen. Machen Sie mit,
appelliert der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Prof. Dr.
Andreas Troge an die Bürgerinnen und Bürger. Denn das lohnt
sich: Die Altgeräte gehen künftig über eigene Sammelsysteme an
die Hersteller zurück, die den kostbaren Elektroschrott
umweltgerecht verwerten und entsorgen. Dadurch können die
Hersteller Kunststoffe und wertvolle Rohstoffe wie Gold oder
Platin für neue Geräte zurück gewinnen. Dies schont Umwelt und
Rohstoffe. Und es könnte nach Einschätzung des UBA bei
steigenden Rohstoff- und Energiepreisen neue Produkte zum
Beispiel einzelne Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen
für die Verbraucher auf Dauer günstiger machen. Denn für die
Hersteller wird Vieles erneut verwendbar.
Die getrennte Sammlung der Elektroaltgeräte ist ein
richtiger Schritt zur dauerhaft umweltgerechten
Kreislaufwirtschaft, so UBA-Präsident Troge. Ein wichtiger
Grund für die ab 24. März 2006 geltende Regelung des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist, dass die
Elektromüllberge in den vergangenen Jahren dreimal schneller
wuchsen als die Menge des übrigen Siedlungsabfalls. Dies liegt
vor allem an der immer kürzeren Nutzungsdauer für elektrische
und elektronische Geräte. Jährlich fallen rund 1,8 Millionen
Tonnen Elektroschrott an. Dieser enthält zum Teil erhebliche
Mengen umwelt- und gesundheitsgefährdender Schadstoffe
zum Beispiel Schwermetalle, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
und Asbest. Nur mit einer getrennten Sammlung lassen sich diese
Schadstoffe aus dem Müllmüll ausschleusen und gezielt
entsorgen. Zugleich ist es möglich, bis zu 80 Prozent der
eingesetzten Materialien wie Metalle, Edelmetalle und
sortenreine Kunststoffe wieder zu verwenden oder zumindest
stofflich oder energetisch zu verwerten. Dies schont natürliche
Ressourcen, denn die Gewinnung und Bereitstellung neuer Rohstoffe
belastet zunehmend unsere Umwelt.
Die neue Regelung betrifft alle möglichen elektronischen
und elektrischen Geräte von der elektrischen Zahnbürste
bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera
egal wie alt.
21. März 2006
(herausgegeben vom Niedersächsischen Umweltministerium)
Elektroaltgeräte
gehören wegen der enthaltenen Wertstoffe nicht in den Müll
Ab 24. März
müssen Kommunen ausgediente Elektrogeräte annehmen
(Hannover) - Ab dem 24. März dürfen Verbraucher
ausgediente Elektrogeräte kostenlos bei Kommunen abgeben. Und
diese sind verpflichtet, die Altgeräte anzunehmen. Händler
können als Dienstleistung freiwillig und kostenlos Geräte
zurücknehmen. Diese Regelung trifft das neue Elektro- und
Elektronikgerätegesetz. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz die
Verbraucher dazu, ausgediente Elektrogeräte nicht mehr über den
Hausmüll zu entsorgen. Das heißt: Solche Geräte gehören
zukünftig weder in die Restmülltonne noch in den Grauen oder
Gelben Sack.
"Ziel der Regelungen ist es, Elektroaltgeräte in den
Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, da sie Wertstoffe
enthalten", erläuterte Niedersachsens Umweltminister
Hans-Heinrich Sander. "Die neue Getrenntsammlung ist mit
Aufwand für die Bürger verbunden, denn sie müssen jetzt die
Elektroaltgeräte zu den Sammelstellen oder zum Handel bringen.
Doch im Falle solch rohstoffhaltiger Abfälle, ist eine getrennte
Erfassung und Sammlung sinnvoll. Wertstoffe können wieder
verwendet und Schadstoffe dem Stoffkreislauf entzogen
werden."
Bei der kostenlosen Rückgabe an den kommunalen Sammelstellen
kommt es weder auf die Größe der Altgeräte an, noch auf ihr
Alter. Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich auf alle
Elektrogeräte, die in privaten Haushalten anfallen. Ebenso
können Gewerbebetriebe ihre Altgeräte dort abgeben, wenn diese
mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.
Der Handel kann auf freiwilliger Basis kostenlose
Rückgabemöglichkeiten für seine Kunden schaffen, er ist dazu
aber nicht verpflichtet. Nimmt der Handel von seinen Kunden
kostenlos Altgeräte zurück, so kann er diese ebenfalls bei den
kommunalen Sammelstellen abgeben. "Damit hat der Handel die
Möglichkeit, seinen Kunden diese Dienstleistung anzubieten. Ich
hoffe, dass davon im Sinne der Kunden reger Gebrauch gemacht
wird", sagte der Minister. Insbesondere bei den
Elektrokleingeräten wie Rasierapparaten, elektrischen
Zahnbürsten, Toastern, Uhren und Energiesparlampen, die bisher
leider häufig in der Restmülltonne gelandet sind, wäre eine
Rücknahme durch den Handel sinnvoll und wünschenswert.
"Das neue Elektrogerätegesetz bedeutet eine große
Herausforderung für alle Beteiligten. Insbesondere die
Hersteller stehen", so Sander, "vor einer großen
Aufgabe. Sie müssen ab sofort bundesweit die von den Kommunen
und vom Handel zurückgenommenen Elektrogeräte auf ihre Kosten
einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen."
21. März 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Umweltbundesamt
informiert mit Broschüre rund um das Thema Hochwasser
(Dessau) - Alle Jahre wieder: Der Frühling beginnt, der
Schnee schmilzt und die Hochwassergefahr wächst. Hochwasser sind
natürliche Ereignisse, sorgen aber immer wieder für
Millionen-Schäden und kosten mitunter Menschenleben. Hauptgrund
dafür ist, dass der beste Schutz gegen Hochwasserschäden
häufig vernachlässigt wird: die rechtzeitige Vorsorge. Das
Umweltbundesamt (UBA) informiert in der 47-seitigen, kostenlosen
Broschüre "Was Sie über vorsorgenden Hochwasserschutz
wissen sollten" sowohl darüber, wie Hochwasser entstehen,
als auch wie und von wem sich ihre negativen Folgen für Mensch
und Umwelt verringern oder verhindern lassen.
Hochwasser ist ein natürliches Ereignis im jahreszeitlichen
Abflussrhythmus der Flüsse. Wir Menschen nehmen aber dennoch
Einfluss darauf. Mit der Gestaltung unserer Umgebung wirken wir
auf die Entstehung und den Verlauf von Hochwasserereignissen, und
wir häufen Werte in Gebieten an, die ehemals den Flüssen als
Überschwemmungsflächen zur Verfügung standen. Trifft ein
Hochwasser auf diese Siedlungen oder Industriegebiete, so kann es
sehr hohe Schäden verursachen.
Im Mai 2005 trat das Hochwasserschutzgesetz des Bundes in
Kraft. Es enthält viele neue verbindliche Vorgaben zum
Beispiel verpflichtet es die Länder zur Ausweisung von
Überschwemmungsgebieten. Die Übernahme des
Hochwasserschutzgesetzes in die Landesgesetze und die praktische
Umsetzung der neuen Regelungen erfordert auch die Unterstützung
der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Mit der Broschüre möchte das UBA grundlegendes Wissen
zur Entstehung von Hochwasser vermitteln, über die
Möglichkeiten des vorbeugenden Hochwasserschutzes auch
für jeden Einzelnen informieren und die neuen Regelungen
des Hochwasserschutzgesetzes erklären. Zudem stellt die
Broschüre die Herausforderungen der Zukunft dar zum
Beispiel die Wirkungen des Klimawandels auf die
Wahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen. Denn: Trotz neuer
gesetzlicher Festlegungen sowie der bisherigen
Hochwasserschutzmaßnahmen der Länder und Kommunen, bleiben
Risiken. Jeder Einzelne ist deshalb gefordert, das Notwendige
für seinen und den Schutz seines Eigentums beizutragen. Dafür
sind neben einer besseren Risikokommunikation
zukünftig auch ökonomische Instrumente, wie zum Beispiel eine
Pflichtversicherung für Elementarschäden hilfreich.
Die Broschüre "Was Sie über vorsorgenden
Hochwasserschutz wissen sollten" finden Sie im Internet
unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3019.pdf
als Download. Sie ist auch in Kürze kostenlos erhältlich beim
Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Postfach 1406, 06813
Dessau (Postkarte) oder via E-Mail an info@umweltbundesamt.de.
09. März 2006
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Feinstaub aus
Kaminen und Holz-Öfen verringern
Moderne
Holzfeuerungsanlagen, strengere Auflagen und mehr Aufklärung
helfen gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub
(Dessau) - Immer mehr private Haushalte und kleine
Gewerbebetriebe heizen mit Holz und holen mit Kamin oder
Kaminofen Behaglichkeit ins Wohnzimmer. Das ist zwar gut fürs
Klima, denn Holz setzt bei seiner Verbrennung nur soviel
klimaschädliches Kohlendioxid frei, wie vorher beim
Pflanzenwachstum im Holz gebunden wurde. Aber: Die mehreren
Millionen kleinen Holzfeuerungsanlagen stoßen in Deutschland
insgesamt etwa soviel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus, wie
die Motoren von Pkw, Lkw und Motorrädern. Das Umweltbundesamt
(UBA) meint daher: Kleine Holzfeuerungsanlagen müssen sauberer
werden. Der Ausstoß des Feinstaubes muss drastisch abnehmen.
Moderne Öfen, strengere Auflagen für den Betrieb kleiner
Holzfeuerungen und eine bessere Aufklärung helfen dabei. Ein
wichtiger Ansatzpunkt ist die von der Bundesregierung geplante
Novellierung der gesetzlichen Regelungen für kleine
Holzfeuerungsanlagen.
Denn dort gibt es einige Möglichkeiten: Feuerungsanlagen
in privaten Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben müssen
zwar nicht genehmigt werden. Gleichwohl gibt es Anforderungen an
deren Betrieb geregelt in der 1. Verordnung zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV - Verordnung über
kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Die Bundesregierung plant
eine Novellierung dieser Verordnung. Nach Auffassung des UBA sind
dabei zum Beispiel Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade
für alle Einzelraumfeuerstätten bei der Typprüfung
festzulegen. Diese erfolgt, ehe die Geräte für den Markt
zugelassen werden. Das garantiert, dass saubere Anlagen auf den
Markt kommen. Auch die Grenzwerte für den Ausstoß von Staub
sollten verschärft werden. Feinstaub kann die menschliche
Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Er wirkt negativ auf die
Atemwege Husten und die Zunahme asthmatischer Anfälle
sind die Folge sowie auf das Herz-Kreislauf-System. Dies
kann die Lebenserwartung vermindern.
Es gibt auf dem Markt bereits moderne
Holzfeuerungsanlagen, die relativ geringe Feinstaubemissionen
verursachen. Dazu zählen in erster Linie mit Holzpellets
mit kleinen Holzpresslingen betriebene Feuerungen.
Besonders emissionsarme Pelletöfen und heizkessel können
das Umweltzeichen Blauer Engel erhalten. Weitere
Informationen zum Umweltzeichen für Holzpelletfeuerungen gibt es
im Internet unter http://www.blauer-engel.de.
Wie viel Feinstaub tatsächlich ausgestoßen wird, hängt
nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der
Befeuerung, der Wartungszustand der Anlagen und die Auswahl sowie
die Qualität des genutzten Holzes sind zu beachten. Daher
sollten Betreiber auch besser als bisher informiert und ihre
Anlagen überprüft werden. Dies könnten die Schornsteinfeger
bei ihren ohnehin stattfindenden Routineprüfungen übernehmen.
Ausführlichere Informationen zum Thema hat das
Umweltbundesamt in dem achtseitigen Hintergrundpapier Die
Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und
Holzofen zusammengefasst. Es kann im Internet unter www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/holzfeuerung.pdf
herunter geladen werden.
18. Januar 2006
(herausgegeben von der EU-Kommission)
EU-Kommission
schlägt Richtlinie zum Hochwasserschutz vor Textentwurf
heute vorgelegt
(Brüssel/Berlin) - Die Europäische Kommission hat heute
eine Richtlinie zur Vermeidung und Begrenzung von
Hochwasserkatastrophen vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, eine vorausschauende Bewertung des
Hochwasserrisikos vorzunehmen, um die am stärksten gefährdeten
Einzugsgebiete und zugehörigen Küstengebiete zu ermitteln. Für
diese Gebiete sind Hochwasserrisikokarten und Pläne für das
Hochwasserrisikomanagement zu erstellen. Der Schwerpunkt wird
dabei auf Vermeidung, Schutz und Bereitschaft liegen.
Umweltkommissar Stavros Dimas hierzu:
Hochwasserkatastrophen gefährden Leben und können
menschliche Tragödien und schwere wirtschaftliche Verluste
verursachen. Diese neue Richtlinie wird den Mitgliedstaaten
helfen, die richtigen Instrumente zur Verringerung von
Hochwasserrisiko und Hochwasserauswirkungen auzuwählen. Ein
weiteres wichtiges Ziel der Richtlinie ist die Zusammenarbeit von
Mitgliedstaaten, die sich Einzugsgebiete und Küstengebiete
teilen, um den Hochwasserschutz in ganz Europa zu
verbessern.
Zwischen 1998 und 2004 gab es in Europa über 100
größere Überschwemmungen, insbesondere entlang der Flüsse
Donau und Elbe im Jahre 2002. Diese haben rund 700 Menschenleben
gefordert. Eine halbe Million Menschen verloren ihr Zuhause und
es entstanden Schäden in Höhe von mindestens 25 Mrd. .
Die Schadenssumme stieg durch die Hochwasser im Sommer 2005 in
Österreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Rumänien und
anderenorts weiter an. Die durch Hochwasser gefährdeten
Vermögenswerte können enorm sein (private Wohnhäuser,
Infrastrukturen für Verkehr und öffentliche Dienste, Handels-
und Industrieunternehmen, Landwirtschaft). So leben entlang des
Rheins über 10 Millionen Menschen in Gebieten mit extremem
Hochwasserrisiko und einem potenziellen Schadensrisiko von 165
Milliarden .
Für die kommenden Jahrzehnte wird davon ausgegangen, dass
das Hochwasserrisiko und die damit verbundenen wirtschaftlichen
Schäden in Europa weiter ansteigen. Der Klimawandel wird
intensivere Niederschläge und steigende Meeresspiegel mit sich
bringen, so dass der Umfang und die Häufigkeit von
Überschwemmungen wahrscheinlich zunehmen. Die vorgeschlagene
Richtlinie schafft einen EU-Rahmen für das
Hochwasserrisikomangement und baut damit auf die im Jahr 2000
verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie und die gemeinschaftliche
Politik für den Gewässerschutz auf.
Geplant ist eine Vorgehensweise in drei Phasen: Zunächst nehmen
die Mitgliedstaaten eine vorausschauenden Bewertung des
Hochwasserrisikos ihrer Einzugsgebiete und dazugehöriger
Küstengebiete vor. Besteht ein echtes Risiko für
Hochwasserschäden, so erstellen die Mitgliedstaaten
Hochwasserrisikokarten. Schließlich müssen für diese Gebiete
Pläne für das Hochwasserrisikomanagement ausgearbeitet werden.
Den Text des Richtlinienvorschlages sowie andere Informationen
über die Wasserpolitik der EU finden Sie hier
17. Januar 2006
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen)
Kosten der
Atommüllentsorgung auf den Tisch legen
(Berlin) - Zu der
Atomdebatte erklärt Hans-Josef Fell, energiepolitischer
Sprecher: Wir fordern die Bundesregierung auf, die Kosten der
Atommüllentsorgung auf den Tisch zu legen. Die immens hohen
Kosten der Atommüllentsorgung der alten
Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe weisen darauf hin, dass
die Entsorgungskosten des Atommülls deutlich höher liegen als
bislang angenommen. Längere Laufzeiten von Atomkraftwerken
hätten somit vermutlich deutlich höhere Kosten zur
Atommüllentsorgung zur Folge.
Ein Indiz für die
ungeheuren Kosten, die auf die Gesellschaft durch die Entsorgung
von Atommüll zukommen werden, bietet der Abbau der
Wiederaufbereitungsanlage im Forschungszentrum Karlsruhe, wo die
relativ kleine Menge von ca. 18 (!) Kubikmetern Atommüll
verglast werden müssen. Die ursprünglich geplanten Kosten der
Verglasung von etwa 400 Millionen Euro sind inzwischen auf 1
Milliarde Euro gestiegen!
Bundesumweltminister
Gabriel und Bundeswirtschaftsminister sollen die Zahlen auf den
Tisch legen, welche zusätzlichen Kosten auf die Stromkunden und
die Steuerzahler zukommen. Wir warnen insbesondere davor, dass
die Stromkonzerne heute immense Gewinne mit Atomkraftwerken
machen und später die Bürger und die Wirtschaft dann die
Rechnung für den Müll zahlen müssen.
16. Januar 2006
(Gemeinsame Presseinformation des Deutschen Mieterbundes und
des Umweltbundesamtes)
Deutscher
Mieterbund und Umweltbundesamt einig in wichtigen
wohnungs- und energiepolitischen Fragen
(Dessau) - Wir sind bei allen wichtigen wohnungs-
und energiepolitischen Fragen einer Meinung und werden künftig
enger zusammenarbeiten, vor allem bei der
Verbraucheraufklärung, bilanzierten Dr. Franz-Georg Rips,
Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB) und Jutta
Penning, Leiterin des Fachbereiches Umweltverträgliche
Technik Verfahren und Produkte des Umweltbundesamtes
(UBA), ein erstes Gespräch zwischen DMB und dem UBA Anfang
Januar 2006 in Berlin.
- DMB und das UBA sind
einig, dass sich die künftige Wohnungspolitik stärker auf den
Wohnungsbestand ausrichten muss. Flächendeckender Neubau, immer
neue und zusätzliche Baulandausweisungen vor allem
außerhalb der Städte sind zukünftig nicht mehr nötig.
- Falls neu gebaut wird,
sind die Grundsätze des flächen- und ressourcensparenden Bauens
zu beachten.
- Sowohl bei Neubau, Umbau
und Ausbau von Gebäuden als auch bei der Wohnungseinrichtung
sollten möglichst ausschließlich umwelt- und
gesundheitsfreundliche Produkte verwendet werden.
- DMB und UBA lehnen
Steuervergünstigungen und andere Förderungen nach dem
Gießkannenprinzip in der Wohnungspolitik ab.
- DMB und UBA begrüßen
das von der Bundesregierung beschlossene
Kohlendioxid-Minderungsprogramm. Für Energiesparmaßnahmen und
Wärmedämmungen stehen jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zur
Verfügung. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass
Energieeinsparung und Gesundheitsschutz Hand in Hand gehen.
- DMB und UBA sprechen
sich einvernehmlich für einen transparenten, verständlichen,
einheitlichen, qualitativ hochwertigen und möglichst
bedarfsorientierten Energiepass aus. Nur so lassen sich
Transparenz auf dem Wohnungsmarkt erreichen und Anstöße zu
Energie einsparenden Modernisierungen oder Sanierungen geben.
- DMB und UBA
beabsichtigen bei der Verbraucheraufklärung verstärkt
zusammenzuarbeiten. Wir wollen gemeinsam über
wohnungsbaupolitische Fragen sowie über umwelt- und
gesundheitsgerechte Produkte informieren und aufklären. Wir
setzen auf mehr Transparenz und Vergleichbarkeit, so Herr
Dr. Rips und Frau Penning.
10. Januar 2006
(herausgegeben von der Bundespressestelle des
NABU)
NABU begrüßt
Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland
Artenschutz-Urteil
gegen Deutschland Europäischer Gerichtshof bemängelt
Umsetzung des Naturschutzrechts
(Berlin) Der NABU hat das heutige Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg begrüßt. Der Gerichtshof
wirft der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache C-98/03
vor, zentrale Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH) von 1992 nicht ordnungsgemäß in deutsches Recht
übernommen zu haben.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind dazu
verpflichtet, die von ihnen verabschiedeten Richtlinien innerhalb
von zwei Jahren in nationales Recht zu übernehmen. Deutschland
war bereits 1997 und 2001 wegen der schleppenden FFH-Umsetzung in
deutsches Recht verurteilt worden; erst 1998 hatte die damalige
Bundesregierung auf Druck aus Brüssel und Luxemburg die Inhalte
der Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke forderte die neue
Bundesregierung daher auf, die vom EuGH bemängelten Defizite im
deutschen Recht endlich zu beheben. Dazu müssten nach Auffassung
des Gerichtshofes vor allem der Schutz von ausgewiesenen
Natura 2000-Gebieten sowie der Schutz europaweit
gefährdeter Arten wie der Fledermäuse oder der Wildkatze
wesentlich verbessert werden.
Bundesregierung und alle Landesregierungen betonen
stets, das EU-Recht 1 zu 1 umsetzen zu wollen
diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen, so der
NABU-Präsident. In Hinblick auf die geplante Föderalismusreform
mahnte der NABU an, EU-Recht auch im Naturschutz weiter
einheitlich auf Bundesebene zu regeln. Wenn sich die
Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof künftig
mit 16 unterschiedlichen Landesregelungen auseinandersetzen
müssen, trägt dies nicht gerade zu Bürokratieabbau und
Verwaltungsvereinfachung bei, so Tschimpke.
Urteil des EuGH v. 10.01.2006
« 2006 / 2005 »
14. Dezember 2005
[Gemeinsame Presse-Information von Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR),
Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA)]
Neue Broschüre
"Umwelt und Gesundheit in Deutschland Beispiele aus
dem täglichen Leben"
(Dessau) - Druckfrisch liegt sie vor: Die kostenlose
Neuauflage der 2004 erstmalig erschienenen Broschüre
Umwelt und Gesundheit in Deutschland Beispiele aus
dem täglichen Leben.. Auf 120 Seiten gibt es den aktuellen
Wissensstand zu Themen wie Feinstaub, Lärm, Mobiltelefone und
gesunde Lebensmittel. Die Broschüre beschreibt nicht nur
allgemeinverständlich die Problemthemen an der Schnittstelle von
Umwelt- und Gesundheitsschutz, sondern sie gibt auch konkrete
Hinweise, was gegen umweltbedingte Gesundheitsrisiken getan
werden muss und kann. Denn trotz spürbarer Verbesserungen durch
konsequenten Umwelt- und Gesundheitsschutz bleibt noch einiges zu
tun etwa bei der Chemikalienbewertung oder beim Lärm.
Herausgeber der Broschüre sind das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS), das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR), das Robert Koch-Institut (RKI) und das
Umweltbundesamt (UBA).
Die aktualisierte Broschüre erfüllt eine wichtige
Forderung des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG) des
Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundesgesundheitsministeriums
(BMG) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (BMELV): Die interessierte Öffentlichkeit
besser über gesundheitliche Folgen möglicher Umwelteinwirkungen
auf den Menschen zu informieren.
So geht das Kapitel Reicht die Luft zum Atmen?
ausführlich auf die EU-Feinstaubrichtlinie ein, deren
verschärfte Grenzwerte ab Anfang 2005 die Bürgerinnen und
Bürger sowie die zuständigen Behörden zunehmend beschäftigen.
Das Kapitel Wer macht den Lärm? betrachtet die
EG-Umgebungslärmrichtlinie, die Deutschland im Juni 2005 in
deutsches Recht überführte. Auf ihrer Grundlage ist es künftig
einfacher, Umweltlärm zu vermindern und momentan noch ruhige
Gebiete besser vor Lärm zu schützen.
Das völlig neu gestaltete Kapitel Sind unsere
Lebensmittel sicher? informiert über neue Erkenntnisse
zu unerwünschten Stoffen, die viele Menschen täglich mit der
Nahrung aufnehmen. Grundlage ist das über sieben Jahre laufende
Lebensmittel-Monitoring des Bundes und der Länder. Der
Gesundheitssurvey für Kinder und Jugendliche (KiGGS) betrachtet
zusätzlich das Ernährungsverhalten dieser Altersgruppen.
Klar ist: Der erfreuliche Trend zu einer qualitativen
Verbesserung im Bereich Umwelt und Gesundheit setzt sich fort. Es
hat sich viel getan: Die gesundheitlichen Wirkungen der Blei- und
Schwefeldioxid-Belastungen spielen in Deutschland heute kaum mehr
eine Rolle. Diese und andere Beispiele zeigen: Anspruchsvoller
Umweltschutz ist auch wirksame Gesundheitsvorsorge. Doch neue
Entwicklungen und Erkenntnisse bergen neue Herausforderungen. Zu
bekannten Chemikalien kommen neue hinzu. Bei manchen Stoffen
stellt sich erst nach einiger Zeit heraus, dass sie für Umwelt
und Gesundheit schädlich sind. Ziel aller Bemühungen ist es
daher, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen
zu ergreifen, um diese Risiken zu vermindern im Interesse
der menschlichen Gesundheit und unserer Umwelt. Nicht nur
Wissenschaft und Politik sind hier gefragt, sondern auch das
Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.
Die Broschüre Umwelt und Gesundheit in Deutschland
Beispiele aus dem täglichen Leben. Ausgabe 2005 ist
beim Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten,
Postfach 33 03 61, 53183 Bonn, oder über uba@broschuerenversand.de
kostenlos erhältlich und steht unter http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2975.pdf
sowie auf den Internetseiten des Aktionsprogramm Umwelt und
Gesundheit unter http://www.apug.de/uug/index.htm
elektronisch bereit.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Frank Hönerbach,
Umweltbundesamt, Tel.: 0340/21 03-2215, pressestelle@uba.de; Arthur
Junkert, Bundesamt für Strahlenschutz, Tel.: 0 18 88/ 3 33-0 info@bfs.de; Jochen Heimberg,
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
Tel.: 0228 6198-311, pressestelle@bvl.bund.de;
Dr. Irene Lukassowitz, Bundesinstitut für Risikobewertung, Tel.:
030-8412-4300, pressestelle@bfr.bund.de;
Susanne Glasmacher, Robert Koch-Institut, Tel.: 01888-754-2286, presse@rki.de
21. Dezember 2005
(herausgegeben vom WWF)
Invasion ins Watt
Pazifischen Auster gefährdet einheimische Arten im Wattenmeer
(Bremen) - Die zunehmende
Ausbreitung der Pazifischen Auster im Nationalpark Wattenmeer
gefährdet einheimische Arten wie die Miesmuschel und verringert
das Nahrungsangebot für die Vögel. Die Invasion der
ursprünglich von der Pazifikküste stammenden Muschelart ist
wahrscheinlich unumkehrbar. Dies sind die Ergebnisse einer heute
in Bremen veröffentlichten WWF-Studie. Der teure Leckerbissen
war in den 60er Jahren zunächst an der niederländischen Küste,
in den 80er Jahren dann auch vor Sylt zu Zuchtzwecken
eingebürgert worden. Die Pazifische Auster (Crassostrea gigas)
entwischte jedoch aus den Aquakulturen und breitet sich seitdem
durch ihre treibenden Larven unaufhaltbar aus. Die Bestände im
niedersächsischen Wattenmeer wachsen laut der WWF-Studie sehr
schnell. Die Pazifi-schen Austern gelangten mit der Strömung aus
den niederländischen Zuchten in der Oosterschelde hierher. Aber
auch in den Wattgebieten bei Sylt finden sich bereits viele der
fremden Tiere. Diese Muscheln stammen ursprünglich
wahrscheinlich aus einer örtlichen Aquakultur bei Sylt.
Das Beispiel der Pazifischen Auster belegt, dass die
Risiken der Zucht fremder Arten im Wattenmeer unkalkulierbar
sind, so WWF-Expertin Beatrice Claus. Besonders gefährdet
sind nun die Miesmuschelbänke. Die Pazifischen Austern siedeln
sich bevorzugt dort an. Durch ihr schnelleres Wachstum
verdrängen sie zum Teil die heimischen Muscheln. Dadurch
verändert sich auch der Stoffhaushalt des Wattenmeers.
Pazifische Austern haben bislang keine natürlichen Fressfeinde.
Auch durch Absammeln oder Fischerei wäre ihnen der wegen der
hohen Populationsdichte nicht mehr beizukommen. Teile des
Wattenmeeres werden voraussichtlich auf Dauer durch die Austern
geprägt werden, so der WWF. Sie bilden riffartige Strukturen
aus, die auch nach dem Absterben der Austern erhalten bleiben.
Es ist zu befürchten, dass Touristen bei Wattwanderungen
in Zukunft an manchen Stellen festes Schuhwerk anziehen müssen,
um sich nicht an den scharfen Kanten der Austern zu
schneiden, so Beatrice Claus.
Bis vor etwa 100 Jahren gab es schon einmal eine Auster im
Wattenmeer: Die einheimische Europäische Auster. Sie wuchs nicht
auf den Wattflächen, sondern unter Wasser in großen Prielen und
wurde hier durch intensive Befischung ausgerottet. An Europas
Küsten wurden in der Folgezeit viele Versuche gemacht,
Pazifische Austern anzusiedeln ohne die ökologischen
Folgen abzusehen. So wurde fälschlich vermutet, die Art werde
sich wegen der niedrigen Temperaturen im Wattenmeer nicht von
selbst ausbreiten. Die Pazifische Auster ist nicht das einzige
Beispiel dramatischer ökologischer Folgen unbedachter
Aussetzungen. Das wohl bekannteste Beispiel aus der Vergangenheit
ist das Kaninchen in Australien. Ein anderes Beispiel aus
Deutschland ist der aus Amerika eingeschleppte Waschbär.
Weltweit sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten durch invasive
Arten gefährdet, insbesondere auf Inseln.
14. Dezember 2005
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Was tut meine Stadt
gegen Feinstaub UBALLL gibt Antwort
Internet-Link-Sammlung
des Umweltbundesamtes führt Pläne zur Luftreinhaltung von
Ländern und Kommunen auf
(Dessau) - Das Umweltbundesamt (UBA) hat die
Internet-Adressen der Luftreinhalte-, Aktions- und
Maßnahmeplänen der Bundesländer, Städte und Gemeinden
zusammengestellt. Damit können sich nun schnell und aktuell alle
Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, was an ihrem
Wohnort getan wird, wenn Luftqualitätsgrenzwerte überschritten
werden. Die so genannten Luftreinhaltepläne sollen die
Einhaltung der Luftqualitätsstandards garantieren. Dort, wo
Luftschadstoffgrenzwerte überschritten sind
beispielsweise für Feinstaub sind die zuständigen
Behörden, in den meisten Fällen die Städte oder Kommunen,
verpflichtet, Pläne zur Luftreinhaltung aufzustellen. Die
Zusammenstellung dieser Pläne kurz "UBALLL -
Umwelt Bundes Amt Liste Luftreinhalteplan Links bietet das
UBA unter der Internetadresse www.uba.de/Luftreinhalteplaene
an.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stadt oder Region
in der Liste vermissen, sind als besonderer Service noch die
Internet-Kontaktadressen der Umweltministerien und sonstigen
Umweltbehörden der Bundesländer ausgewiesen, mit deren Hilfe
sie Informationen zur Luftqualität in ihrer Umgebung erhalten
können. Vom Umweltbundesamt bisher nicht aufgeführte
Internetadressen weiterer Luftreinhaltepläne können per E-Mail
an II5.1@uba.de (Betreff:
UBALLL) geschickt werden.
08. Dezember 2005
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Schallende Ohrfeige
für Gegner des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Brüssel
gibt Bestnote für das EEG
(Berlin) - Zu den
Energie-Berichten der EU-Kommission erklärt Hans-Josef Fell,
energie- und technologiepolitischer Sprecher der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Europäische Kommission bestätigt die hohe Wirksamkeit und
Kosten-Effizienz des EEG. Der Ausbau Erneuerbarer Energien im
Stromsektor ist in Ländern mit Einspeisungssystemen wesentlich
erfolgreicher als in Ländern mit Quoten-Zertifikatsmodellen.
Mehr noch: Einspeisungssysteme sind deutlich kosteneffizienter,
das heißt, es gibt mehr Strom aus Erneuerbaren-Energien fürs
gleiche Geld. Dies ist eine schallende Ohrfeige für die
Energiekonzerne und ihnen nahe stehender Politiker, die sich
immer für ein Quoten-Zertifikatsmodell eingesetzt haben. Vor
allem die FDP als auch große Teile der Union müssen sich von
den Energiekonzernen auf den Arm genommen fühlen: Sie sind deren
Propaganda gegen das EEG auf den Leim gegangen und haben sich
jahrelang für teurere und ineffektive Fördersysteme eingesetzt,
ohne sich dessen bewusst zu sein.
Sehr interessant ist auch
der Hinweis der EU-Kommission, dass Einspeisungssysteme die
technologische Entwicklung aller Erneuerbarer Energien
vorantreiben und damit zu Kostensenkungen führen, von denen die
Stromkunden in allen Ländern profitieren. Kein Wunder, dass
mittlerweile 32 Staaten dem Beispiel Deutschlands gefolgt sind
und Einspeisungssysteme eingeführt haben.
Der von FDP und Teilen der
Union gewünschte Systemwechsel bei der Förderung der
Erneuerbaren Energien würde der Entwicklung der Erneuerbaren
Energien großen Schaden zufügen, die technologische
Vorreiterrolle Deutschlands untergraben und den Stromkunden viel
Geld kosten. Die einzigen Nutznießer wären die Kohle- und
Atomstromkonzerne. Diese stehen jetzt blamiert in der Ecke und
sollten dringend ihre eigennützigen Strategien überdenken.
Union und FDP, die im Bundestag gegen das EEG stimmten, müssen
sich gut überlegen, ob sie sich weiterhin zum Mündel der
Stromkonzerne machen lassen wollen.
In ihrer gleichzeitig
vorgelegten Stellungnahme zu Bioenergien macht die EU-Kommission
deutlich, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa
deutlich beschleunigt werden muss. Deutschland ist sowohl im
Strom- als auch im Kraftstoffbereich auf Kurs, muss aber die
Nutzung der regenerativen Wärmeerzeugung deutlich forcieren. Wir
begrüßen vor diesem Hintergrund die Initiative der Kommission
für einen Biomasse-Aktionsplan. Es ist an der Zeit, dass die
Potenziale im Bereich der Bioenergien in Deutschland und Europa
stärker ausgeschöpft werden. Wir fordern die Bundesregierung
deshalb auf, eine Gesamtstrategie für die Nutzung nachwachsender
Rohstoffe vorzulegen. Die Erfolge grüner Politik sind eine gute
Grundlage und dürfen nicht durch willkürliche Maßnahmen in
Frage gestellt werden, wie der im Koalitionsvertrag vorgesehenen
umfassenden Besteuerung von Biokraftstoffen. Zudem sollte die
neue Bundesregierung die grünen Vorschläge zur regenerativen
Wärmeerzeugung und stofflichen Nutzung von nachwachsenden
Rohstoffen aufgreifen, die aufgrund der vorgezogenen
Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt werden konnten. Hierzu
gehört vor allem die Schaffung eines Wärmenutzungsgesetzes für
Erneuerbare Energien.
29. November 2005
(herausgegeben von der Deutschen Umwelthilfe, DUH)
Deutsche
Umwelthilfe kritisiert VDEW-Vorschlag zur Stromkennzeichnung
Transparenzmittel Stromkennzeichnung darf nicht ins
Gegenteil verkehrt und zu einem Instrument der Verschleierung und
der Irreführung mißbraucht werden
(Brüssel/Berlin) - Die
bevorstehende Kennzeichnungspflicht für Strom droht zu einem
Flop zu werden, wenn sich Vorschläge der
Elektrizitätswirtschaft zur Ausgestaltung der gesetzlichen
Vorgaben durchsetzen. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e.V.
hingewiesen und gleichzeitig einen eigenen Vorschlag für eine
verbrauchergerechte Stromkennzeichnung unterbreitet. "Die
großen Stromkonzerne haben sich jahrelang dagegen gesperrt,
ihren Kunden über die Zusammensetzung ihres Stroms Auskunft zu
geben. Nun versuchen sie, die Regelung mit durchsichtigen Tricks
ins Leere laufen zu lassen", erklärt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Besonders
verwerflich ist, dass die Umsetzung ihrer Vorschläge zu einer
systematischen Vermehrung des in Deutschland beliebten Stroms aus
Erneuerbaren Energien führen würde - allerdings nur auf dem
Papier. Im Gegenzug würde der in Atom- oder Kohlekraftwerken
erzeugte Stromanteil auf wundersame Weise schrumpfen."
Energieversorger müssen Kunden über die Herkunft
ihres Stroms unterrichten
Nach der im vergangenen Sommer verabschiedeten Novelle
des Energiewirtschaftsgesetzes müssen die Energieversorger ihre
Kunden ab dem 15. Dezember 2005 auf Stromrechnungen und in
Werbematerialien über die Herkunft des gelieferten Stroms
informieren. Allerdings fehlen aufgrund der massiven
Einflussnahme der Unternehmen während des Gesetzgebungsprozesses
klare, einheitliche und verbindliche Vorgaben für die konkrete
Darstellung des Strommixes und der mit den jeweiligen
Brennstoffen - Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Uran - verbundenen
Umweltbelastungen. Die Regelungslücke macht sich der von den
großen Energiekonzernen dominierte Verband der
Elektrizitätswirtschaft (VDEW) zunutze, der in einem
"Leitfaden Stromkennzeichnung" von Mitte Oktober seinen
Mitgliedern eine Umsetzung der Kennzeichnungspflicht empfiehlt.
Die Umsetzung des Leitfadens würde die Verbraucher jedoch eher
in die Irre führen, als sie aufzuklären.
Kritikpunkte der Umwelthilfe am VDEW-Vorschlag
Das vom VDEW vorgeschlagene Stromlabel unterscheidet
nicht zwischen Strom aus Braunkohle, Steinkohle und Erdgas,
obwohl diese Brennstoffe sehr unterschiedlich zum globalen
Klimawandel beitragen. Es unterscheidet nicht zwischen Strom aus
Erneuerbaren Energien, zu dessen Weitergabe an ihre Kunden die
Energieversorger aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
verpflichtet sind (auch wenn sie selbst keine Kilowattstunde
erzeugen) und solchem Ökostrom, den sie selbst aufgrund einer
strategischen Zukunftsentscheidung erzeugen oder am Markt
einkaufen. Der Vorschlag öffnet schließlich der
Verbrauchertäuschung Tür und Tor, indem er den wachsenden
Stromanteil, den die Versorger an der Strombörse oder im Ausland
beziehen, pauschal dem so genannten europäischen UCTE-Mix
zuschreibt. Dieser Strommix enthält derzeit etwa 13 Prozent
Strom aus Wasserkraft. Bezieht ein Stromversorger zum Beispiel 30
Prozent seines Stroms über die Strombörse, würden allein 13
Prozent davon als Ökostrom im Label auftauchen - selbst wenn das
Unternehmen in der realen Welt kein einziges Wasserkraftwerk oder
sonstige regenerative Energietechnologien einsetzt.
Atomstrom lässt sich zu
"grünem Strom" umschreiben
Auch andere Tricks sind nach den Vorstellungen
des VDEW programmiert. So könnte ein Stromversorger den von ihm
produzierten Atomstrom an der Börse verkaufen und dort im
Gegenzug ebenso viele Kilowattstunden ordern. Ergebnis: hundert
Prozent Atomstrom wären im Handumdrehen "veredelt" zu
einem ausgewogenen Mix aus nuklear, fossil und 13 % Wasserkraft.
Umwelthilfe präsentiert eigenen
Kennzeichnungsvorschlag
"Wir müssen aufpassen, dass das
Transparenzmittel Stromkennzeichnung nicht von ihren Gegnern in
ihr Gegenteil verkehrt wird und am Ende ein Instrument zur
Verschleierung der Stromzusammensetzung dabei herauskommt",
so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der
DUH. Sinn der Stromkennzeichnung sei es, Verbrauchern,
Verbraucherinnen und Unternehmen, auf der Basis klarer,
einheitlicher und vollständiger Informationen über die Herkunft
des Stroms eine freie Entscheidung über ihren Stromlieferanten
zu ermöglichen. Die DUH präsentierte einen eigenen
Kennzeichnungsvorschlag mit einer der heute üblichen farbigen
"Kuchengrafiken" als Kernelement. Darin enthalten sind
die jeweiligen Stromanteile aus den fossilen Energieträgern
Braunkohle, Steinkohle und Erdgas, aus Atomenergie undaus
Erneuerbaren Energien - letztere aufgeschlüsselt nach EEG-Strom
und "eigenem" Strom aus Erneuerbaren Energien.
Außerdem gibt es eine Kategorie für den "grauen
Börsenstrom" (Strom unbekannter Herkunft), der so nicht zur
Verschleierung des wirklichen Strommixes missbraucht werden kann.
In einer dem Diagramm angefügten Tabelle können die Kunden das
Stromportfolio ihres Versorgers auf einen Blick mit dem
durchschnittlichen deutschen Strommix vergleichen und werden
außerdem über die CO2-Emissionen (in g/kWh), die radioaktiven
Abfälle und Emissionen (jeweils in Becquerel/kWh) unterrichtet.
Das DUH-Stromlabel und ein DUH-Hintergrund zum Thema
"Stromtransparenz ist kein Selbstläufer" können im
Internet abgerufen werden.
21. November 2005
(herausgegeben von der EU-Kommission)
Grüne Ressourcen
EU-Kommission fördert erneuerbare Energiequellen
(Brüssel/Berlin) - Bis zum Jahr 2010
sollen nach Plänen der EU-Kommission mindestens 12% des gesamten
Energieverbrauchs der Europäischen Union aus erneuerbaren
Energiequellen bezogen werden. Die Nutzung der natürlichen
Wärme der Erde, von Wasser, Sonne, Wind und aus Biomasse zur
Erzeugung von Energie und Kraftstoffen steht im Mittelpunkt der
Forschungsförderung der Europäischen Kommission. Von 2002 bis
2006 wird die EU Mittel in Höhe von 440 Millionen Euro in die
Weiterentwicklung erneuerbarer Energiequellen investieren. Dabei
ist die Forschung ein entscheidender Faktor. Auf der heute in
Brüssel beginnenden Konferenz zu erneuerbaren Energiequellen
erörtern Forschungsorganisationen die Möglichkeiten einer
besseren Zusammenarbeit.
Der EU-Kommissar für Wissenschaft und
Forschung, Janez Potoc(nik, erklärte: Die
Wissenschaftspolitik von heute schafft die Wissensgrundlagen für
die Energiepolitik von morgen. Unser langfristiges Ziel ist die
Umwandlung der gegenwärtigen, auf fossilen Brennstoffen
beruhenden Energiewirtschaft in eine stärker nachhaltig
ausgerichtete, sicherere und energieeffizientere
Energiewirtschaft. Die Erweiterung unseres Wissens über
erneuerbare Energiequellen mithilfe der Forschung ist ein
wichtiger Schritt, um dieses Ziel und den angestrebten
nachhaltigen Energieträgermix zu erreichen.
Die EU nimmt eine weltweit führende
Stellung bei den Technologien für erneuerbare Energiequellen
ein. Dies ist das Ergebnis großer Anstrengungen in den
Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene in den letzten 20 Jahren. Europa
investiert wesentlich mehr in die entsprechende Forschung als die
USA und Japan. Die EU-Zuschüsse belaufen sich hier auf etwa ein
Viertel der öffentlichen Forschungsmittel auf diesem Gebiet.
Die Kommission hat dabei stets auf
branchen- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit gesetzt. Sie
unterstützte die Schaffung einer Technologieplattform für die
Solarindustrie (Umwandlung von Sonnenenergie in Strom). Durch
dieses Konzept wurden erfolgreich Interessenten aus der Industrie
und Forschungseinrichtungen sowie von Verbraucherorganisationen
und NRO zusammengeführt.
Die Gründung von Technologieplattformen in
anderen Bereichen, z. B. Biokraftstoffe für Fahrzeuge, Windkraft
und Solarthermie, ist gegenwärtig in Vorbereitung. Durch eine
derartige Organisation der Zusammenarbeit in diesen Bereichen
kann die EU den effizientesten Mitteleinsatz gewährleisten und
mehr Privatinvestitionen fördern.
Die Forschung im Bereich der erneuerbaren
Energiequellen macht derzeit etwa 50 % des
Energieforschungsprogramms aus. Die Kommission hat vorgeschlagen,
dieses Investitionsniveau im kommenden Forschungsrahmenprogramm
für 2007-2013 beizubehalten. Werden die Forschungsmittel, wie
von der Kommission gefordert, aufgestockt, so bedeutet dies
umfangreiche neue Investitionen.
21. November 2005
(herausgegeben vom WWF)
25 Millionen Bäume
werden jährlich für den EU-Hygienepapiermarkt gefällt
(Frankfurt) - Die Hersteller von Toilettenpapier,
Servietten und Taschentüchern nutzen für ihre Produkte kaum
Altpapier. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des WWF.
Allein für den europäischen Markt werden Jahr für Jahr
25 Millionen Bäume gefällt, sagt WWF-Waldexpertin Nina
Griesshammer. Ganze Wälder werden abgeholzt, um nach
kurzem Gebrauch im Abfall oder in der Toilette zu landen.
Während in Büros, Schulen, Behörden und Hotels längst
hauptsächlich Toilettenpapier und Tücher aus Altpapier
verwendet würden, müssten die Verbraucher im Supermarkt oft
lange nach Recyclingprodukten suchen.
Der WWF hat die Produkte
der fünf größten Hersteller von Hygienepapieren in Europa auf
ihren Altpapiergehalt untersucht. Demnach enthält die große
Mehrheit der Artikel von Procter und Gamble, SCA, Kimberly Clark,
Metsa Tissue und Georgia Pacific alarmierend wenig recyceltes
Papier. Stattdessen bestehen die Wegwerfprodukte aus hochwertigen
Zellstofffasern, die aus frisch gefällten Bäumen gewonnen
werden. Das Holz wird weltweit zum Teil illegal oder nicht
nachhaltig in natürlichen Wäldern und Plantagen
geschlagen, beispielsweise in Lateinamerika, Kanada, Südafrika,
Russland und Asien, aber auch in Europa. Die Unternehmen
verfügen zusammen über einen Marktanteil von rund 70 Prozent.
Die Wälder der Welt
enden in Europas Mülltonnen und Kläranlagen, sagt
WWF-Waldschützerin Griesshammer. Die Verbraucher ahnen
nicht, dass sie mit ihren Küchenrollen und Kosmetiktüchern
jeden Tag 270.000 Bäume wegwischen. Die untersuchten
Konzerne zeigten Ansätze, ihre Rohstoffquellen sorgfältiger
auszuwählen. Doch bislang habe einzig SCA effektive Maßnahmen
ergriffen, um illegal oder nicht nachhaltig geschlagenes Holz
für seine Produkte auszuschließen.
Der WWF fordert die
Hersteller auf, mehr Produkte aus Altpapier anzubieten so
müssten weniger Bäume gefällt werden. Außerdem verlangt der
WWF von den Unternehmen, endlich eine verantwortungsvolle
Beschaffungspolitik einzuführen und den Recycling-Anteil von
Produkten klar auf der Packung zu kennzeichnen. Auch die
Verbraucher selbst können etwas tun: Fragen Sie beim
Einkauf gezielt nach Produkten aus Altpapier, rät
WWF-Expertin Griesshammer, und gehen Sie sparsam mit
Hygienepapieren um.
Laut der WWF-Studie
verbraucht jeder Deutsche durchschnittlich 15 Kilogramm
Hygienepapier im Jahr Tendenz steigend. Der europäische
Pro-Kopf-Verbrauch liegt mit 13 Kilo viermal so hoch wie der
weltweite Durchschnitt. Insgesamt kommen die Europäer so auf 5,5
Millionen Tonnen jährlich das entspricht ungefähr 22
Milliarden Rollen Toilettenpapier. Der europäische Markt für
Hygienepapiere umfasst mit 8,5 Milliarden Euro über ein Viertel
des Weltmarkts.
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18. März 2005
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Mehr Holznutzung
durch neue Werkstoffe auf Basis von Holz
(Bonn) - Zum
Internationalen Tag des Waldes am 21. März erklärt Cornelia
Behm, waldpolitische Sprecherin:
Die Wertschätzung des Waldes als Lebens- und Erholungsraum ist
nur eine Seite der Medaille. Die andere zeigt den Wald als
Wirtschaftsfaktor, der mit Holz den nachwachsenden Rohstoff
Nummer eins liefert. Die Schlagzeilen über die dramatische
Verschlechterung des Waldzustandes im letzten Jahr dürfen nicht
zu dem Trugschluss verleiten, die wirtschaftliche Nutzung des
Waldes müsste besser unterbleiben. Dies wäre sowohl aus Sicht
der Wirtschaftspolitik als auch der Umweltpolitik die falsche
Konsequenz. Im Gegenteil: Eine Erhöhung der Holznutzung ist
sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll.
Heimische Wälder können
erheblich mehr Holz nachhaltig liefern als bisher genutzt wurde.
In den Jahren 1987 bis 2002 betrug die Nutzung in den alten
Bundesländern nur 61 Prozent des Zuwachses. So wuchsen die
Vorräte in den letzten Jahrzehnten auf Rekordniveau. Diese
Holzvorräte zu nutzen ermöglicht den dringend notwendigen
Waldumbau weg von Nadelholz-Monokulturen hin zu artenreicheren,
stabileren Wäldern. Die Steigerung der Holznutzung leistet einen
Beitrag zum Klimaschutz, weil dadurch Roh- und Brennstoffe aus
fossilen Quellen ersetzt werden und Holz in der Gesamtbilanz
CO2-neutral verbrennt. Außerdem wird der Werkstoff Holz
erheblich energiesparender bereitgestellt als andere Werkstoffe.
Die Erzeugung von Aluminium verbraucht 126 mal so viel Energie
wie die von Holz. Bei der Erzeugung von Stahl sind es 24 mal, bei
Kunststoff sechs mal und bei Zement vier mal so viel.
Holz kann und sollte also
von den Verbrauchern künftig in vielen Alltagsbereichen wieder
stärker nachgefragt werden, um uns vom Erdöl unabhängiger zu
machen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass das Holz aus
nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Besonders wichtig
beim Kauf ist es, Holz aus illegalem Einschlag zu vermeiden. Wenn
die Verbraucher beim Kauf auf Zertifikate wie FSC oder Naturland
achten, tun sie nicht nur etwas für den Klimaschutz, sondern
auch für die Bewahrung der Artenvielfalt.
Der wirtschaftliche Vorteil
einer stärkeren Nutzung des heimischen Holzes für Deutschland
liegt auf der Hand: Die stoffliche und energetische Verwertung
von Holz ersetzt teure Erdölimporte und vermindert so den
Kapitalabfluss aus Deutschland, den der Kauf von immer teurer
werdendem Erdöl mit sich bringt. Stattdessen entstehen mit den
Investitionen in den Rohstoff Holz neue Arbeitsplätze in der
deutschen Forst- und Holzwirtschaft. Die regionale Wertschöpfung
wird gestärkt.
Mehr Holzeinsatz wird vor
allem durch die Erschließung neuer Märkte möglich. Mittel- bis
langfristig bieten vor allem neue Werkstoffe auf Basis von Holz
Perspektiven. Neuentwicklungen wie Thermoholz, Flüssigholz,
Holzkeramik und Verbundwerkstoffe aus Holz zeigen, welche
Möglichkeiten hier bestehen. Allerdings bedarf die Entwicklung
neuer Werkstoffe sehr vieler Innovationen - und den Einsatz der
erforderlichen Mittel für Forschung, Entwicklung und
Demonstration. Daneben bietet sich ein wachsender Markt für den
Brennstoff Holz, der im Wärmemarkt am effizientesten verwertet
werden kann. Vor allem Holzsegmente, die nicht stofflich genutzt
werden können, sowie Alt- und Restholz eignen sich als
Energieträger.
01. März 2005
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Neue Daten zur
Natur - eine lohnende Pflichtlektüre für alle Ressorts
(Bonn) - Anlässlich der
heutigen Vorstellung der "Daten zur Natur" des
Bundesamtes für Naturschutz erklärt Undine Kurth,
naturschutzpolitische Sprecherin:
Die in den Daten zur Natur
dargestellten Zahlen und Entwicklungstrends verdeutlichen den
nach wie vor hohen Handlungsbedarf zum Erhalt der biologischen
Vielfalt. Die Daten liefern eine hervorragende Grundlage
für eine vorausschauende Naturschutzpolitik. Das Artensterben in
Deutschland soll bis 2010 deutlich reduziert werden. Mit den
vorgelegten "Daten zur Natur" des Bundesamtes für
Naturschutzes (BfN) liegen nunmehr erneut umfangreiche
Materialien zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland
sowie international vor. Sie erleichtern die geplante Erarbeitung
einer Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung. Mit den
"Daten zur Natur" kommt das BfN der Verpflichtung nach,
die Öffentlichkeit umfassend über die Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege zu informieren, dies entspricht auch
der EG-Umweltinformationsrichtlinie. Die Daten unterstreichen:
Natur- und Artenschutz geht alle an. Er muss als kontinuierliche
Querschnittsaufgabe aller Ressorts betrieben werden.
Wichtiges Aufgabenfeld des
Naturschutzes ist der Arten- und Biotopschutz wie er in
Naturschutzgebieten, Fauna-Flora-Habitat-Gebieten, und durch
Einrichtung des nationalen Biotopverbundes, Biotopkartierungen
und Erarbeitung Roter Listen realisiert wird. Zunehmend
Berücksichtigung finden aber auch menschliche
Nutzungsinteressen. Die nachhaltige Nutzung von Natur bringt
positive Effekte sowohl für den Schutz der Gebiete als auch für
die Nutzer. Auch diese Zusammenhänge werden ausführlich
dargestellt. Der Anteil der Naturschutzgebiete an der gesamten
Landesfläche ist von 2,3 Prozent Ende 1997 auf 2,9 Prozent Ende
2003 gestiegen. Ihre durchschnittliche Flächengröße stieg von
Ende 1999 (140 ha) auf nunmehr 144 ha, wobei große Unterschiede
zwischen den Bundesländern festzustellen sind. Zwei neue
Nationalparke sind 2004 neu eingerichtet worden:
Kellerwald-Edersee (Hessen) und Eifel (Nordrhein-Westfalen).
Von Seiten des Bundes
wurden verschiedene Förderprogramme zum Schutz von Arten und
Lebensräumen aufgelegt. Mit dem Förderprogramm zur
"Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur
und Landschaft" leistet der Bund seit 1979 (1989 ergänzt um
das "Gewässerrandstreifenprogramm") mit bislang mehr
als 300 Millionen Euro einen wichtigen Beitrag zum Schutz des
Naturerbes in Deutschland. Ziel des Förderprogramms ist die
nachhaltige Sicherung von national bedeutsamen Naturlandschaften
und die naturverträgliche Entwicklung von Kulturlandschaften.
Ein wichtiges weiteres
Förderprogramm des Bundes sind die "Erprobungs- und
Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und
Landschaftspflege" (E+E-Vorhaben). Mit diesen
Modellprojekten können neuartige Methoden des Naturschutzes
praktisch erprobt und aus den Ergebnissen übertragbare
Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Damit sollen die
konzeptionellen Vorstellungen des Bundes zur Naturschutzpolitik
beispielhaft demonstriert, in der Praxis weiterentwickelt und so
die Entscheidungsgrundlagen für die künftige Arbeit verbessert
werden. 2004 stellte der Bund hierfür 4,1 Millionen Euro zur
Verfügung.
Im Bereich des
internationalen Naturschutzes werden in den Daten zur Natur 2004
zehn Übereinkommen beziehungsweise Konventionen sowie
unterschiedliche Ebenen der internationalen Zusammenarbeit
vorgestellt. Insgesamt hat Deutschland acht gemeinsame
Schutzgebiete mit Nachbarländern. Ein in seiner Symbolik gerade
für Deutschland bedeutsamer Prozess sind die Entwicklungen im
Bereich des internationalen Grünen Bandes, das in enger
Abstimmung mit allen beteiligten Ländern zu einem europaweit
übergreifenden einzigartigen zusammenhängenden Biotopverbund
entwickelt werden soll. Aktuell ist im Rahmen eines weiteren
E+E-Vorhabens die Entwicklung und Erprobung eines
naturverträglichen Tourismuskonzeptes am Grünen Band geplant,
das zu einem langfristigen Erhalt des Grünen Bandes beitragen
soll.
Basisdaten zur
Flächennutzung belegen, dass mit einem Anteil von 53,5 Prozent
die Landwirtschaft in Deutschland die flächenmäßig
bedeutendste Landnutzugsform ist, wobei eine kontinuierliche
Abnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen zu verzeichnen ist.
Mit 29,5 Prozent bleibt die Waldfläche in Deutschland relativ
konstant, zunehmender Flächenverbrauch ist für Gebäude- und
Freiflächen sowie Verkehrsflächen zu verzeichnen. Das
verdeutlicht die Notwendigkeit, den Flächenverbrauch in
Deutschland nachhaltig zu begrenzen.
Die globale
Klimaveränderung ist eine Ursache für den weltweiten Verlust
von biologischer Vielfalt. Verlust von biologischer Vielfalt kann
gleichzeitig auch den Klimawandel beschleunigen. Vor diesem
Hintergrund dient Naturschutz auch dem Klimaschutz und umgekehrt.
01. März 2005
(gemeinsame
Pressemitteilung von Bundesamt für
Naturschutz und Bundesumweltministerium)
Neue Daten zur
Natur geben Grundlage für vorausschauende Naturschutzpolitik
(Bonn) - Bundesumweltminister
Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN), Hartmut Vogtmann, haben heute in Bonn die
Daten zur Natur 2004 präsentiert. Der Datenband gibt
einen umfassenden Überblick zur biologischen Vielfalt in
Deutschland. Zudem informiert er auch international über den
Bestand und die Gefährdung von Arten, Biotopen und Landschaften.
Fundierte und wissenschaftliche Daten und Informationen
über den Zustand und Veränderungen von Natur und Landschaft
sind eine unverzichtbare Grundlage für eine vorausschauende
Naturschutzpolitik, sagte der Bundesumweltminister.
Die Daten zur Natur 2004
belegen, dass dank intensiver Anstrengungen im Berichtszeitraum
zahlreiche Erfolge im Naturschutz und in der nachhaltigen Nutzung
in Deutschland erzielt werden konnten. Hierzu zählen
insbesondere die nunmehr vollständige Meldung von Schutzgebieten
für das europäische Netz NATURA 2000 und die Ausweisung von 10
NATURA 2000-Schutzgebieten in der ausschließlichen
Wirtschaftszone. Auch wenn wichtige Schritte eingeleitet
wurden, so ist der Zustand unserer Natur nach wie vor
alarmierend, betonte BfN-Präsident Vogtmann. So sei
jeweils mehr als ein Drittel der in Deutschland beheimateten
Säugetier- und Vogelarten in ihrem Bestand gefährdet, jede
achte Säugetierart bereits ausgestoben oder verschollen. Auch
bei den Pflanzen ist bereits fast jede dritte Art gefährdet.
Als Gefährdungsursachen
werden nach wie vor insbesondere der Verlust des Lebensraumes,
die Zerstörung von Standorten und die Intensivierung der
landwirtschaftlichen Nutzung angeführt. Dies bestätigt,
dass wir mit unserem Kurs, den Naturschutz in andere
Politikbereiche und damit in andere Nutzungsbereiche zu
integrieren, richtig liegen, sagte Bundesumweltminister
Jürgen Trittin . Allen voran stehe dabei die Landwirtschaft.
Aber auch die Forstwirtschaft sowie Siedlung und Verkehr spielen
eine wichtige Rolle. Hier gilt es, an die bereits erzielten
zahlreichen Erfolge der Naturschutzpolitik der letzten Jahre
anzuknüpfen, so Trittin.
Auch auf internationaler
Ebene zeigen die in den Daten zur Natur 2004 dargestellten Zahlen
und Entwicklungstrends nach wie vor einen hohen Handlungsbedarf
auf. So wird in dem Sonderkapitel zu biologischer Vielfalt
und Klimawandel deutlich, dass die globale
Klimaveränderung eine Ursache für den weltweiten Verlust von
biologischer Vielfalt ist. Gleichzeitig kann wiederum der Verlust
an biologischer Vielfalt auch den Klimawandel beschleunigen,
beispielsweise durch den Rückgang intakter Moore oder den
Verlust an Primärwäldern. Vor diesem Hintergrund ist
Naturschutz auch Klimaschutz und umgekehrt, so der
Bundesumweltminister. BfN-Präsident Vogtmann bekräftigte die
Vorreiterrolle Deutschland im internationalen Naturschutz.
Diese Rolle werden wir durch die konsequente Umsetzung
internationaler Übereinkommen auch weiterhin einnehmen und sogar
ausbauen. Die Daten zur Natur 2004 belegen eindrücklich die
Notwendigkeit hierfür, sagte Vogtmann.
Ein Hintergrundpapier zu
den Daten zur Natur finden sie im Internet unter www.bmu.de oder www.bfn.de .
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004) (Hrsg.): Daten zur Natur 2004.
Landwirtschaftsverlag Münster. 177 Tabellen und 260 Abbildungen.
(für 28 Euro im Buchhandel erhältlich)
.
.
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17. Januar 2005
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Wir brauchen
bessere Böden und keine Käfighaltung
(Berlin) - Zu den jüngst
veröffentlichten Überschreitungen der Dioxinwerte bei
Freilandeiern erklärt Ulrike Höfken, agrar- und
verbraucherpolitische Sprecherin:
Wir brauchen weniger schadstoffbelastete Böden in der
Freilandhaltung. Entsprechende Standards müssen künftig
festgelegt werden. Der regelmäßige Austausch der Böden und die
Begrünung der Auslauffläche sind zu prüfen. Grünpflanzen
absorbieren das vorhandene Dioxin im Boden. Die Dioxin-Belastung
der Böden ist ein generelles Problem für die Land- und
Forstwirtschaft. Die Lebensmittelbehörden der Länder sind
aufgefordert, verstärkt im Hinblick auf die neuen Dioxin-Werte
zu kontrollieren. Belastete Eier müssen sofort aus dem Verkehr
gezogen werden. Eier aus der industriellen Käfighaltung sind
keine Alternative zur Freilandhaltung, sondern Tierquälerei.
Probleme bei der Freilandhaltung dürfen nicht gegen tiergerechte
Haltungsformen instrumentalisiert werden.
Es ist wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihr
Engagement für den Tierschutz auch weiterhin durch den Kauf von
Eiern aus Boden-, Freiland- und Biohaltung dokumentieren.
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14. Januar 2004
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Klimaveränderung:
Der Süden kommt zu uns ... auch seine Krankheiten?
Umweltbundesamt stellt Studie zu Gesundheitsrisiken der
Klimaveränderung vor
(Berlin) - Die Hitze des vergangenen Sommers und der
bisher milde Winter werfen die Frage auf, auf welche Folgen eines
veränderten Klimas wir uns wohl in Zukunft einstellen müssen.
Gesundheitsgefahren entstehen nicht nur aus einer direkten
Hitzebelastung während der Sommermonate - auch Krankheiten
könnten in Deutschland im Zusammenhang mit Umwelt- und
Klimaveränderungen zum Problem werden. Wie groß die Gefahr ist,
dass sich Infektionskrankheiten, wie Enzephalitiden,
Dengue-Fieber, Gelbfieber, Malaria oder Leishmaniose in
Deutschland ausbreiten könnten, zeigt eine im Auftrag des
Umweltbundesamtes (UBA) entstandene Studie unter der Leitung von
Professor Walter Maier aus dem Institut für medizinische
Parasitologie der Universität Bonn. Sie gibt einen umfassenden
Überblick über in Deutschland nachgewiesene tierische
Krankheitsüberträger - wie Zecken, Stech-, Sand-,
Kriebelmücken, Gnitzen und Nagetiere - sowie von ihnen
übertragene Erreger (Viren, Bakterien, tierische Einzeller).
Zentrales Ergebnis: Wesentliche Voraussetzungen für das
Auftreten neuer Erkrankungen sind gegeben, da alt bekannte als
auch neu festgestellte Erreger in Deutschland und unseren
Nachbarländern nachgewiesen worden sind. Dies gilt auch für
geeignete tierische Überträger.
Eine Analyse der gegenwärtigen Situation zeigt, dass
Wärme liebende Krankheitsüberträger und -erreger bereits nach
Deutschland oder in unsere Nachbarstaaten eingeschleppt worden
sind. So wurde die ursprünglich in Asien beheimatete Tigermücke
(Aedes albopictus), ein Überträger des Dengue-Fiebers, bereits
in Frankreich und Italien entdeckt. In Deutschland wurde eine
hier bisher unbekannte Sandmückenart Phlebotomus mascittii
gefunden, aktuell zusätzlich Phlebotomus perniciosus, ein aus
Süd- und Südwesteuropa bekannter Überträger der Leishmaniose.
In der Tat sind in Deutschland einzelne Leishmaniose-Infektionen
bei Mensch und Tier aufgetreten, die nicht als
"Reiseandenken" von Fernreisen mitgebracht worden sind.
Die Malaria gilt heute bei uns als bedeutendste
"Importinfektion" (das heißt, sie wird im Ausland
erworben), wie jährlich etwa 1.000 durch das Robert
Koch-Institut (RKI) registrierte Erkrankungsfälle zeigen. Teile
Deutschlands waren bis Mitte der 50er-Jahre Malaria-Gebiete, in
denen einheimische Anopheles-Mücken die Krankheit an Menschen
übertrugen. Sollten sich in Zukunft klimabedingt die
Entwicklungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten bestimmter
Anopheles-Arten in Deutschland verbessern, entsteht mit
zunehmender Zahl infizierter Personen auch ein steigendes Risiko,
sich in Deutschland durch Stiche von Malaria-Mücken mit dem
Erreger zu infizieren.
Wesentliche Ursachen für die Verbreitung der Infektionen
über tierische Überträger sind - neben der Klimaveränderung -
der intensive Reiseverkehr und Tiertransporte,
Nutzungsänderungen von Brut- und Rastgebieten (zum Beispiel
Hineinsiedeln in offene Landschaften, Renaturierungen) und die
Ausbreitung tierischer Überträger und Reservoirtiere in bisher
von ihnen nicht besetzte Regionen und Nischen.
Das Risiko, an einer Vielzahl neuer oder in Deutschland
als ausgerottet geltender Infektionen zu erkranken, besteht
bereits jetzt. Dieses Risiko wird durch die Klimaerwärmung und
die damit einhergehende Ausdehnung der Verbreitungsgebiete
tierischer Überträger verstärkt. Vorbeugungs- und
Bekämpfungsstrategien müssen regionalspezifisch gestaltet
werden, können jedoch derzeit nicht erarbeitet werden, weil
repräsentative Untersuchungen von Überträgern, Reservoirtieren
sowie der epidemiologischen Situation weitgehend fehlen. Um einen
wirksamen Schutz aufzubauen, sollte die Situation der möglichen
Überträger von Krankheitserregern des Menschen und der Tiere in
Deutschland fortlaufend dokumentiert und unter Mithilfe der
Länder überwacht werden. Erst auf Basis dieser Daten können
rechtzeitig Empfehlungen zum Infektionsschutz erarbeitet sowie
Abwehrmaßnahmen konzipiert und koordiniert werden, die den
Infektionsschutz gewährleisten und zudem die Belange des
nachhaltigen Umweltschutzes berücksichtigen.
Die Studie "Mögliche Auswirkungen von
Klimaveränderungen auf die Ausbreitung von primär
humanmedizinisch relevanten Krankheitserregern über tierische
Vektoren sowie auf die wichtigen Humanparasiten in
Deutschland" ist als Nr. 05/03 in der Reihe CLIMATE CHANGE
des Umweltbundesamtes erschienen. Sie umfasst 341 Seiten und
kostet 10 Euro. Bestellungen bei der Firma "Werbung und
Vertrieb", Ahornstr. 1-2, 10787 Berlin, Telefon:
030-2116061, Fax: 030-2181379.
« 2004 / 2003 »
10. Dezember 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Jürgen Trittin:
Das EEG hat sich bewährt
(Berlin) - Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von
Bundesumweltminister Juergen Trittin die Antwort auf eine Grosse
Anfrage der Opposition zur Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Darin wird
betont, dass sich das EEG bewaehrt und in den vergangenen Jahren
einen deutlichen Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien zur
Stromerzeugung bewirkt hat. Dies gilt vor allem fuer die
Windenergie, aber auch Biomasse, Solarstrahlung, Wasserkraft und
Geothermie wurden gezielt unterstuetzt. Trittin: "Das EEG
ist ein erfolgreiches Instrument zur Erreichung der
Klimaschutzziele. Es hat zur Entwicklung von Industriezweigen
gefuehrt und zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer
Arbeitsplaetze beigetragen. Die positive Branchenentwicklung
verbessert dabei auch Deutschlands Exportchancen."
Die EEG-Novelle soll noch im Dezember im Kabinett
verabschiedet und nach der parla-mentarischen Beratung im
Fruehjahr 2004 in Kraft treten.
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch
konnte von 4,6 Prozent im Jahr 1998 auf rund 8 Prozent in diesem
Jahr gesteigert werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel
gesetzt, diesen Anteil bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent zu
erhoehen. Die Novelle des EEG soll dazu beitragen, dass der
Anteil bis 2020 mindestens 20 Prozent erreicht. Trittin: "Es
gibt derzeit keine realistische Alternative zum Einspeise- und
Umlagesystem des EEG, um die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren
Energien zu erreichen." Die Bundesregierung bekraeftigt ihr
Ziel, dass erneuerbare Energien mittel- bis langfristig ihre
Wettbewerbsfaehigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen.
Aus umwelt- und klimapolitischer Sicht besonders
hervorzuheben sind die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien eingesparten Emissionen: Derzeit werden neben
Luftschadstoffen, die fuer die bodennahe Ozonbildung (8.400
Tonnen) und die Versauerung der Boeden (40.000 Tonnen)
verantwortlich sind, etwa 20 Millionen Tonnen Kohlendioxid
infolge des EEG eingespart. Insgesamt werden heute durch die
erneuerbaren Energien rund 50 Millionen Tonnen
Kohlendioxidemissionen vermieden.
Nach Branchenangaben gibt es im gesamten Bereich der
erneuerbaren Energien rund 135.000 Arbeitsplaetze.
02. Dezember 2003
(herausgegeben von Greenpeace)
Emnid-Umfrage:
Mehrheit der Deutschen lehnt Gentechnik auch im Tierfutter ab
(Berlin) - Rund 72 Prozent der Deutschen lehnen Gentechnik
im Essen auch dann ab, wenn sie ueber den Umweg des Tierfutters
in Fleisch, Eiern und Milch auf den Tisch kommt. Das ist das
Ergebnis einer neuen, von Greenpeace in Auftrag gegebenen Emnid-Studie
von November 2003.
Trotz dieser Ablehnung will das groesste deutsche
Handelshaus Metro im Gegensatz zu den meisten deutschen
Lebensmittelherstellern Gentech-Produkte durchsetzen: In den
Maerkten von Real, Extra und Kaufhof bietet der Konzern
Nahrungsmittel von Tieren an, die genmanipuliertes Futter
erhalten haben, und Produkte mit Zutaten aus genmanipulierten
Pflanzen. "Metro faellt vor den Gentech-Konzernen auf die
Knie", sagt Corinna Hoelzel von der Greenpeace
Verbraucherorganisation EinkaufsNetz, "und missachtet so die
Meinung der Verbraucher." Greenpeace fordert seit langem den
Verzicht auf Gentechnik in Lebensmitteln und im Tierfutter.
Seit heute morgen protestieren daher Greenpeace-Aktivisten
vor der Metro-Zentrale in Duesseldorf gegen den Handelsriesen. 15
Aktivisten stehen mit Kaninchenmasken verkleidet in einem Kaefig
aus fuenf Meter hohen Gabeln. Auf einem Banner steht: "Metro
macht uns zu Versuchskaninchen." Die meisten grossen
Lebensmittelhersteller und -haendler in Deutschland verzichten
auf Gentechnik in ihren Produkten oder haben eine entsprechende
Absichtserklaerung abgegeben. Waehrend andere Unternehmen
versuchen, die ungewollte Gentechnik aus Lebensmitteln
fernzuhalten, will Metro sie als einziges Unternehmen offensiv
zum Beispiel in seinen Tip-Produkten vermarkten.
Das EinkaufsNetz ist die Verbraucherorganisation von
Greenpeace. Sie bietet nicht nur Informationen ueber die
Qualitaet von Lebensmitteln, sondern auch die Moeglichkeit,
Konsumentenmacht wirksam gegen Missstaende einzusetzen und Druck
auf Unternehmen und Politik auszuueben. Die Mitmacher schreiben
Protestkarten, zeigen die rote Karte, fragen nach und aendern ihr
Kaufverhalten. Bislang beteiligen sich rund 30.000 Mitmacher an
Aktionen gegen Gift und Gentechnik im Essen. Das EinkaufsNetz
fordert Lebensmittel, die gut sind fuer Verbraucher, Landwirte
und die Natur.
27. November 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Bundestag
beschließt Vorschaltgesetz für die Fotovoltaik Förderung
(Berlin) - Mit den Ausschussberatungen am Dienstag und der
Plenarsitzung am Donnerstag hat der Bundestag mit dem
"Vorschaltgesetz zur Förderung der Fotovoltaik" einen
wichtigen Schritt zur weiteren Entwicklung der Solartechnik in
Deutschland geleistet. Die durch das Auslaufen des 100 000
Dächerprogramms entstandene Förderlücke ist damit geschlossen.
"Das ist gut für die Ökologie und das ist gut für
die Arbeitsplätze bei dieser innovativen Technik" erklärte
die Bundestagsabgeordnete Marianne Tritz heute in Berlin. Dem
Antrag der rot -grünen Koalition in Berlin hat auch ein Teil der
CDU-Abgeordneten zugestimmt. "Das ist wichtig für das
Vertrauen, das der neuen Technik am Markt entgegengebracht
wird", erklärte die Abgeordnete Marianne Tritz. Sie
forderte ihren CDU Kollegen Grill auf, endlich seine
Vorbehalte gegen die Solarförderung aufzugeben und sich der
Mehrheitsmeinung in der Union anzuschließen. "Wer da Nein
sagt, der ist Technologie feindlich" so die
Abgeordnete.
06. November 2003
(herausgegeben von der Bundespressestelle des
NABU)
NABU und LBV warnen
vor Lockerung des Kormoranschutzes
Opitz: Pauschale
Abschussregelungen sind keine Lösung
(Bonn/Hilpoltstein) - Der
Naturschutzbund NABU und der Landesbund für Vogelschutz (LBV)
haben an die Bundesländer appelliert, die Schutzbestimmungen
für Kormorane nicht aufzuweichen und im Bundesrat gegen einen in
diese Richtung zielenden Antrag zu stimmen. "Der von Bayern
in den Bundesrat eingebrachte Antrag zum Thema Kormorane geht an
der Realität vorbei", sagte NABU-Vizepräsident Helmut
Opitz. In Zeiten, in denen hierzulande über die drastische
Kürzung der Liste der jagdbaren Tierarten diskutiert werde,
wäre die Zustimmung des Bundesrates zum bayerischen Antrag ein
lähmender Rückschritt. Die damit verbundene Aufforderung an den
Bund, auf EU-Ebene initiativ zu werden und Änderungen etwa bei
der EU-Vogelschutzrichtlinie vorzuschlagen, würde laut NABU
letztlich auf die Ausweitung der Jagd auf eine bisher geschützte
Tierart abzielen.
Von einem solchen Beschluss ginge außerdem
ein völlig falsches Signal gegenüber Ländern wie Italien,
Frankreich und Malta aus, die regelmäßig von Deutschland und
anderen EU-Mitgliedstaaten zur Einschränkung der rechtswidrigen
Jagd auf Vögel aufgefordert würden. Aktuelle Daten belegten
außerdem, dass eine Bejagung nicht zu der von Bayern
angestrebten Bestandsreduktion führe. "Langjährige
Erhebungen in Bayern haben ergeben, dass die Gesamthöhe der
winterlichen Kormoranbestände durch die per Verordnung in Bayern
erlassenen Abschüsse der Vögel nicht beeinflusst worden
ist", sagte LBV-Artenschutzreferent Andreas von Lindeiner.
Zudem sei nachgewiesen, dass die Kormorane durch eine Bejagung
von einem Teich zum anderen gescheucht worden seien und der
Schaden insgesamt gleich geblieben sei, weil durch die vermehrten
Flugbewegungen der Nahrungsbedarf der verbliebenen Tiere
gesteigert worden sei.
Bei der im bayerischen Antrag aufgeführten
Begründung, dass Kormorane einen erheblichen
fischereiwirtschaftlichen Schaden anrichten und sogar bestimmte
Fischarten gefährden würden, würde auf unzulässige
Weise pauschalisiert. *Hier soll mit populistisch aufgebauschten
Forderungen einzelner Interessengruppe die Hetzjagd auf eine bis
jetzt zu Recht geschützte, aber leider nicht bei Jedem beliebte
Tierart eröffnet werden", so NABU-Vizepräsident Opitz.
Nachahmenswert sei der zeitgemäße Umgang mit diesem Streitthema
im Saarland. Dort zählen Fischerei- und Naturschutzverbände in
Zusammenarbeit seit mehreren Jahren die Kormorane, was zur
gemeinsamen Position geführt hat, die Kormoranbestände nicht zu
bejagen. Das Saarland wolle deshalb dem Bundesratsantrag auch
nicht zustimmen.
03. November 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne:
Bundesjagdgesetz erhalten und neuen Erfordernissen anpassen
(Berlin) - Anlässlich des Tag des Jägers am 3. November
2003 erklärt Undine Kurth, naturschutzpolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Eine an den Zielen des Natur- und Artenschutzes
ausgerichtete Jagdausübung wird auch künftig zu unserer
Kulturlandschaft gehören. Bei der anstehenden Novellierung des
Bundesjagdgesetzes geht es nicht um die Abschaffung der Jagd,
sondern um die zeitgemäße Modernisierung des Jagdrechts unter
Berücksichtigung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und unter
Tierschutzaspekten. In diesem Sinne brauchen wir den
konstruktiven Dialog zwischen dem Naturschutz und der deutschen
Jägerschaft.
Die Jagd beeinflusst wie jede andere Nutzung
natürlicher Ressourcen ökologische Zusammenhänge und
muss sie daher auch stärker als bisher berücksichtigen. Die
Rahmenbedingungen für die Jagdausübung haben sich auch in
Deutschland in den letzten Jahrzehnten drastisch verändert, die
Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt werden durch
Landwirtschaft, Industrie, Verkehr und Freizeitaktivitäten
ständig beeinträchtigt. Deshalb muss das Jagdrecht den neuen
ökologischen Bedingungen und Erkenntnissen angepaßt werden. So
wird sich auch die Akzeptanz der Jagd verbessern. Unser
Verhältnis zum Tier als leidensfähigem Mitgeschöpf hat sich
zum Positiven gewendet. Aus dem Auftrag des Grundgesetzes zum
Tierschutz ergibt sich die dringende Aufgabe, überholte,
grausame Jagdmethoden abzuschaffen.
Für die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher
Wälder kommt der Jagd eine besondere Bedeutung zu. Überhöhte
Wildbestände verursachen bundesweit hohe Schäden an unseren
Wäldern. Die Jagd muss dafür sorgen, dass die ganze Bandbreite
der standortheimischen Vegetation ohne aufwändige
Schutzmaßnahmen aufwachsen kann. Eine waldfreundliche Jagd als
unerlässliche Voraussetzung naturnaher Waldentwicklung ist die
wichtigste jagdliche Aufgabe der Zukunft. Eine Abschaffung der
Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Jagd lehnt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschieden ab. Beim Jagdwesen besteht
ein eindeutiger Bedarf an bundeseinheitlichen Regelungen.
(www.undine-kurth.de)
02. Oktober 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne: Tierschutz
weiter voranbringen
(Berlin) - Anlässlich
des Welttierschutztages am 4. Oktober erklärt Ulrike Höfken,
tierschutz-, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von
Bündnis90/Die Grünen:
In den vergangenen zwei Jahren, dem Berichtszeitraum der
Bundesregierung, haben wir beeindruckende Erfolge vorzuweisen:
- Verankerung des Tierschutz im
Grundgesetz,
- die Abschaffung der Käfighaltung
für Legehennen ab 2006,
- eine Nutztierhaltungsverordnung
für eine artgerechtere Haltung aller Nutztiere,
- umfangreiche Fördermaßnahmen
für Landwirte im Bundesprogramm Artgerechte Tierhaltung,
- weitere Fördermöglichkeiten von
Tierschutzkriterien in Agrarumweltprogrammen,
- wichtige Verbesserungen beim
Tiertransport,
- Abbau von Subventionen für
Tierexporte.
Viele Verbesserungen für den Tierschutz werden weiter
vorangetrieben:
- verbesserte Haltungsbedingungen
für weitere Tierarten wie Schweine und Pelztiere,
- weitere Verbesserungen bei
Tiertransporten durch eine zusätzliche Verkürzung der
Transportdauer und verbesserte Transportbedingungen,
- die vollständige Kürzung von
Subventionen für Tierexporte sowie
- die Beförderung der
tierversuchsfreien Forschung.
Die Opposition versucht, mit fadenscheinigen Argumenten
wichtige Teile des Tierschutzes rückgängig zu machen. Das zeigt
die Debatte um die aktuelle Legehennenhaltungsverordnung.
Zweifelhafte Studien sollen als Begründung für die
Wiedereinführung der Käfighaltung herhalten. Aber: Eine
artgerechte Käfighaltung gibt es nicht. Diese
rückwärtsgewandte Haltung ist wirtschaftsschädigend, tier- und
verbraucherschutzfeindlich. Das Großunternehmen Aldi hat auf den
Verbraucherwillen reagiert und Eier aus Käfighaltung aus seinen
Regalen verbannt. Die Geflügelindustrie hat Millionen von
Fördergeldern genutzt, ist längst vor der Abschaffung der
Käfighaltung ins Ausland abgewandert und verhindert nun, mit
Hilfe der CDU und FDP, den Aufbau einer tiergerechten Produktion
in Deutschland, um ihren Absatz von Käfigeiern zu sichern.
Wer es mit dem Tierschutz, dem Verbraucherschutz und der
Agrarwende wirklich ernst meint, sollte auf Klasse statt Masse
setzen und das auch auf europäischer Ebene vorantreiben.
01. Oktober 2003
(herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt)
Schutz für die
Maas wird verbessert -- Kabinett billigt Internationales
Maas-Übereinkommen
(Berlin) - Die Bundesregierung hat
heute dem Gesetzentwurf zum Internationalen Maas-Übereinkommen
zugestimmt. Damit ist jetzt das neue Vertragsgesetz zum
multinationalen Schutz der Maas auf den Weg gebracht, nachdem die
Vertragspartner im Dezember vergangenen Jahres zunächst das
Übereinkommen gezeichnet hatten.
Der Vertragsentwurf umfasst das europaweit erste
wasserwirtschaftliche Übereinkommen, das die Vorgaben der
EG-Wasserrahmenrichtlinie vollständig berücksichtigt und somit
eine enge Koordinierung im gesamten Flussgebiet der Maas
ermöglicht. Ziele der Zusammenarbeit sind neben der Umsetzung
der Richtlinie die Vorsorge und der Schutz vor Hochwasser, die
gemeinsame Bekämpfung unfallbedingter Verunreinigungen, die
Erstellung von Aktionsprogrammen und Tätigkeitsberichten sowie
der Austausch von Informationen. Da das Internationale
Maas-Übereinkommen für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen darstellt, kommt
dem Vertragsentwurf aus Sicht der Bundesregierung eine besondere
Bedeutung für die künftige internationale Zusammenarbeit zum
Schutz der Maas zu. Den Entwurf hatte das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die deutsche Seite
ausgearbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt.
Das Internationale Maas-Übereinkommen löst das bisherige
Vertragswerk zum Schutz des Flusses aus dem Jahr 1994 ab, an dem
Deutschland nicht beteiligt gewesen war. Neben Deutschland werden
Frankreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg sowie die
belgischen Regionen Wallonien, Flandern und Brüssel-Stadt
Vertragsparteien sein. Sitz des Sekretariats der Maas-Kommission
ist Luettich.
01. Oktober 2003
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
BfN:
Hochwasservorsorge muss dringend weitergehen
Auetypische
Flutungen am Oberrhein sind notwendig
(Bonn) - Der Rhein
führt zur Zeit ein Rekord-Niedrigwasser. In Bonn und
Köln wurden während der letzen Tage immer neue historische
Tiefst-Stände des Rheins vermeldet - mit Problemen für die
Schifffahrt.Niedrige und hohe Wasserstände gehören zur
natürlichen Dynamik unserer Flusslandschaften. Als Folge des
globalen Klimawandels zeichnet sich in Mitteleuropa jedoch ein
Trend zu meteorologischen Extremereignissen ab. Daher dürfen die
jetzigen extrem niedrigen Wasserstände nicht über spätere
Hochwassergefahren, gerade an durch Menschen stark veränderten
Flüssen wie dem Rhein, hinwegtäuschen.. Die
Hochwasservorsorge darf nicht vernachlässigt werden. Das
Bundesamt für Naturschutz begrüßt deshalb, dass Länder wie
Baden-Württemberg mit dem Integrierten Rheinprogramm
(IRP) zum Hochwasserschutz beitragen, sagte der Präsident
des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Dr. Hartmut
Vogtmann.
Das BfN unterstützt das
IRP stromabwärts von Breisach im Hinblick auf eine
naturverträgliche Hochwasservorsorge. Insbesondere werden
ökologische Flutungen im natürlichen Wechsel mit
anhaltend niedrigen Wasserständen als Voraussetzung für
einen naturverträglichen Hochwasserschutz vom BfN
befürwortet. Nur naturnahe Hoch- und Niedrigwasserstände
vermögen in den Auen wieder die natürlichen Bedingungen für
eine auetypische Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen. Naturnahe
Überflutungsauen sind auch am besten geeignet, hohe Abflüsse zu
verzögern, großräumig abzusenken und so Menschen vor Schäden
zu bewahren.
01. Oktober 2003
(herausgegeben von dpa)
Stiftung: Zustand
der Wälder hat sich in den vergangenen 20 Jahren nicht
verbessert
(Erfurt) - Der Zustand von Deutschlands
Wäldern hat sich nach Einschätzung der Stiftung "Wald in
Not" in den letzten 20 Jahren nicht verbessert. Ein Fünftel
der Waldfläche sei deutlich geschädigt, teilte die Stiftung in
Erfurt anlässlich ihrer Gründung vor 20 Jahren mit. Zwar sei
das vorhergesagte große Waldsterben ausgeblieben. Im Gegensatz
zu früher seien heute aber vor allem Laubbaumarten betroffen.
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast
(Bündnis90/DieGrünen) sagte, es gebe keinen Grund zur
Entwarnung.
Nach Angaben der Vorstandsvorsitzenden
Hedda von Wedel waren vor 20 Jahren besonders Nadelbäume
betroffen. 1983 hätten bundesweit 34 Prozent aller Waldflächen
Schäden aufgewiesen. Zwar habe sich seitdem die Luftqualität in
Deutschland zum Beispiel durch die Einführung von Katalysatoren
für Autos verbessert. Die Waldböden seien jedoch nach wie vor
versauert. Die geschädigten Laubbäume wie Eiche oder Buche
stellten ein besonderes Problem dar, weil sie für die Ökologie
des Waldes eine größere Bedeutung hätten als Nadelhölzer.
Insgesamt 65 Prozent der Waldfläche weisen nach Angaben der
Stiftung Schäden auf. Bundeslandwirtschaftsministerin Künast
sagte, der Zustand der Wälder habe sich europaweit
verschlechtert. Die Waldzerstörung nehme weltweit zu. Dass
jedoch die Schreckensszenarien von damals nicht Wirklichkeit
geworden seien, sei auch der Stiftung zu verdanken. Die
Organisation mit Sitz in Bonn wurde von Verbänden,
Organisationen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
gegründet. Sie setzt sich für die Erhaltung des Waldes ein und
finanziert unter anderem Forschungsprojekte. Mit Hilfe von
Spenden unterstützte "Wald in Not" nach eigenen
Angaben die Pflanzung von rund 2,5 Millionen Bäumen.
30. September 2003
(herausgegeben von jkm)
Europa und die USA
importieren jährlich über 20 Millionen tropische Fische
Insgesamt 1.471 verschiedene Fischarten
werden gefangen, um den Rest ihres Lebens in öffentlichen oder
privaten Aquarien zu verbringen. Das geht aus einem Bericht
hervor, den das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)
jetzt vorgelegt hat. Aquarienbesitzer kaufen zudem jährlich rund
10 Millionen weitere Meerestiere wie Schnecken, Garnelen und
Anemonen sowie 12 Millionen Korallen.
Das Handelsvolumen der Zierfische beträgt
bis zu 280 Millionen Euro jährlich. Die meisten Tiere werden aus
Südostasien exportiert, einige Meerestiere auch aus Indien und
von Inseln im Pazifischen Ozean. Mit dem jetzt vorgelegten
Bericht habe man erstmals verlässliche Zahlen über den
Zierfischhandel, erklärte UNEP-Direktor Klaus Töpfer. "Die
Pflege tropischer Fische erfreut nicht nur Millionen Menschen,
sie ist auch Grundlage eines wichtigen und weitgehend legalen
Wirtschaftszweiges", so Töpfer; "der globale Handel
mit Meerstieren stellt auf der einen Seite ein deutliches Risiko
für Ökosysteme wie etwa Korallenriffe dar, auf der anderen
bietet er der lokalen Fischerei dringend benötigte
Einnahmen." Der Zierfischhandel könne helfen, die Armut in
den Entwicklungsländern zu beheben, meint der UNEP-Direktor.
Während die Fische für Süßwasser-Aquarien heutzutage zu 90
Prozent aus Fischzuchten stammen, werden Tiere für
Meerwasser-Aquarien überwiegend wild gefangen. Geschehe dies
nicht auf angemessene Art und Weise, könnten besonders den
Korallenriffen unumkehrbare Schäden zugefügt werden, warnt der
UNEP-Bericht. "Eine Minderheit von Fischern setzt in
Ländern wie Indonesien zum Fischfang Natriumcyanid ein",
kritisiert Colette Wabnitz, Co-Autorin des Berichts. Die
Chemikalie betäubt die Zierfische, tötet aber gleichzeitig eine
Reihe anderer Meerestiere und schädigt die Korallen. Zwar
überleben mit Natriumcyanid betäubte Fische den Transport, ihre
Lebenserwartung ist aber wegen Leberschäden stark
vermindert.>
Die UNEP spricht sich gegen den Raubbau
aus, weil dieser nicht nur die Natur schädigt, sondern auch den
Markt zerstört. Während im Jahr 2000 für ein Kilogramm
Aquarienfisch von den Malediven rund 500 US-Dollar gezahlt
wurden, ließen sich mit der gleichen Menge Fisch aus
Korallenriffen nur 6 US-Dollar erzielen. Ein tier- und
umweltfreundlicher Fang sei auch im Interesse der
Aquarienbesitzer, betont der UNEP-Bericht. Diese sollten darauf
achten, nur schonend gefangene und damit gesündere Tiere zu
erwerben.
30. September 2003
(herausgegeben von dpa)
Akku in den Bergen:
Größtes Pumpspeicher-Kraftwerk am Netz
Energiekonzern Vattenfall nimmt im thüringischen
Goldisthal Deutschlands größtes Pumpspeicher-Kraftwerk in
Betrieb
(Goldisthal) - In die Wasserkraftanlage,
die bei hohem Verbrauch zusätzlichen Strom ins Netz einspeist,
flossen in den vergangenen sechs Jahren 620 Millionen Euro. Das
Projekt sei der Schlussstein eines neun Milliarden Euro schweren
Investitionsprogramms, mit der die Energiewirtschaft der neuen
Länder modernisiert wurde, sagte der Vorstandschef der
Vattenfall Europe AG, Klaus Rauscher.
Die Serie von Stromausfällen in den USA
und Europa in den vergangenen Wochen zeigt nach Ansicht von
Rauscher, wie wichtig ein stabiles und gut ausgebautes
Energieversorgungssystem ist. Als in Italien die Lichter
ausgingen und es Rückkopplungen bis in die europäischen
Nachbarländer gab, sei Deutschland nicht betroffen gewesen,
sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). "Wir brauchen
weiterhin einen gesunden Energie-Mix." Dazu gehöre auch
Braunkohle und Windenergie. Auch das neue Pumpspeicher-Kraftwerk
helfe, "unsichere Abhängigkeiten zu vermeiden",
äußerte Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU).
Althaus bezeichnete die bei Umweltschützern umstrittene Anlage
in den Thüringer Bergen als Zukunftsinvestition und
"größte Batterie Deutschlands". Das
Pumpspeicher-Kraftwerk ist nach seinen Angaben die bislang
größte privatwirtschaftliche Investition in Thüringen. Sie
zeige, dass Investoren Vertrauen in die Entwicklung der neuen
Länder haben.
Die riesige Anlage, für die es bereits
Mitte der 60er Jahre erste Planungen in der DDR gab, umfasst zwei
Wasserbecken mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 30
Millionen Kubikmetern und eine in den Berg gebaute
Maschinenanlage. Für die vier Turbinen, die 2004 komplett
geschaltet eine Leistung von 1060 Megawatt entwickeln, sei eine
Halle gebaut worden, in der das Mittelschiff des Kölner Doms
Platz hätte, sagte Vattenfall-Vorstand Kurt Häge. In Zeiten
niedrigen Stromverbrauchs, in der Regel nachts, wird am Fuß des
Berges gestautes Wasser des Flusses Schwarza nach oben gepumpt.
Bei Bedarf wird es durch Stollen abgelassen und treibt die
Turbinen an. Mit der Kraft des gespeicherten Wassers kann die
Anlage auf Knopfdruck rund acht Stunden lang so viel Energie
liefern wie ein mittelgroßes Kohle- oder Atomkraftwerk. Ein
gefülltes Oberbecken reiche beispielsweise aus, um Thüringen
einen Tag lang mit Strom zu versorgen, sagte Häge. Etwa 50
Angestellte steuern und warten den Kraftprotz.
Die aus den Energieunternehmen HEW, Bewag,
LAUBAG und VEAG entstandene Vattenfall Europe ist mit einem
Umsatz von 5,2 Milliarden Euro und 15.000 Beschäftigten das
umsatzstärkste Unternehmen in den neuen Ländern. Mit der
Fertigstellung des Pumpspeicherwerks Goldisthal (Kreis Sonneberg)
ist Vattenfall nach eigenen Angaben in Deutschland die Nummern
eins bei der Nutzung der Wasserkraft.
30. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne:
Pfandpflicht zeigt Wirkung
(Berlin) - Anlässlich
des Endes der Übergangsfrist für die eingeschränkte Umsetzung
der Verpackungsverordnung erklären Dr. Antje Vogel-Sperl,
zuständige Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, Ulrike Mehl, umweltpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, und Gerd Bollmann, zuständiger
Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:
Das Pfand zeigt Wirkung. Zwischen Dezember 2002 und Juni
2003 hat sich der Anteil an Mehrwegverpackungen um rund neun
Prozent erhöht. Damit liegt die Mehrwegquote bei rund 59,2
Prozent. Morgen, am 1. Oktober 2003, endet die Übergangsfrist
zur eingeschränkten Umsetzung der Pfandpflicht. Danach müssen
Händler bundesweit alle gebrauchten Einwegverpackungen gleicher
Art, Form und Größe zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment
führen. Das heißt: Eine Dose, die in München gekauft wurde,
kann zum Beispiel in Berlin und umgekehrt zurückgegeben werden.
Jetzt ist der Handel am Zug, für eine
verbraucherfreundlichere Rücknahme bepfandeter
Einwegverpackungen zu sorgen. Geeignete Rücknahmesysteme werden
längst auf dem Markt angeboten und stehen bereit. Der Handel
muss endlich seine Verweigerungshaltung aufgeben und sich auf dem
Markt der Systemanbieter Partner auswählen. Die Verbraucherinnen
und Verbraucher erwarten zu Recht eine verbraucherfreundliche
Umsetzung der Pfandpflicht. Es ist nicht hinzunehmen, dass Teile
des Handels nach wie vor das geltende Recht ignorieren und damit
auf ein Scheitern der Pfandpflicht bei der Europäischen
Kommission spekulieren.
Von Rechtsunsicherheit kann nach wie vor keine Rede sein.
Das Pfand ist eine mit dem Europarecht konforme Lösung. Länder
wie Dänemark oder Schweden beweisen dies. Deshalb wird die
Europäische Kommission auch in Deutschland ein Einwegpfand mit
einer verbraucherfreundlichen Umsetzung akzeptieren. Wir
erwarten, dass die Bundesländer den Novellierungsvorschlag der
Bundesregierung und des Deutschen Bundestages mittragen und
dadurch endlich den Weg freimachen für eine weitere
Vereinfachung der Pfandpflicht.
Mit der Novelle wird außerdem dem veränderten
Verpackungsmittelmarkt Rechnung getragen. Verpackungen werden
künftig nach der ökologischen Vorteilhaftigkeit differenziert.
Dadurch werden Verpackungen, die durch Innovation ökologisch mit
Mehrwegsystemen gleichgestellt sind, von der Pfandpflicht
befreit.
30. September 2003
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
"Oekobase
Umweltatlas 6.0" ist da
Noch mehr und noch
aktuellere Informationen rund um die Umwelt
(Berlin) - Das
Umweltbundesamt (UBA) präsentiert die neue Version des
geografischen Umweltinformationssystems Oekobase
Umweltatlas 6.0. Das System bietet verlässliche
Umweltinformationen ohne mühseliges und umständliches Suchen
und ohne Telefon- und Leitungsgebühren.
Der Oekobase Umweltatlas
ist ein leistungsstarkes geografisches Umweltinformationssystem
für alle, die sich für Umweltfragen interessieren. Für die
Qualität der Daten steht das UBA, für die Funktionalität die
Clemens Hölter GmbH. Oekobase Umweltatlas kombiniert
unterschiedlichste geografische Einheiten und Parameter
vom Bundesland bis zum Flusslauf mit Umweltdaten aus
der umfangreichen internen Datenbank. Mühelos kann so jede
Nutzerin und jeder Nutzer seine individuellen Karten herstellen
und die Umweltsituation an verschiedenen Standorten miteinander
vergleichen. Es erfordert beispielsweise nur wenige Mausklicks,
die Wasserqualität des Rheins in Bezug auf einen Schadstoff in
seinem gesamten Verlauf darzustellen.
Die Version 6.0 zeichnet
sich durch neues Kartenmaterial und einen aktualisierten
Datenbestand aus. Viele Themengebiete etwa das lokale und
regionale Kima, der Hochwasserschutz und die biologische
Gewässergüte wurden grundlegend überarbeitet. Auch der
Reiseführer Boden mit zahlreichen Daten zum Zustand
und zum Schutz der Böden in Deutschland ist nun im Oekobase
Umweltatlas enthalten. Außerdem bietet die neue Version ein
umfassendes Verzeichnis der Akteure im Umweltsektor und der
Standorte umweltrelevanter Anlagen.
Weitere Informationen
finden sich im Internet unter der Adresse http://www.oekobase.de
oder bei der Clemens Hölter GmbH, Am Kuckesberg 9, 42781 Haan,
Telefon 02129/51011, Fax 02129/51013, e-Mail:
oekobase@t-online.de
29. September 2003
(herausgegeben vom WWF)
Auch Obi, Hornbach
und Bahr Baumarkt setzen auf FSC-Zertifizierung
Forest Stewardship
Council (FSC) kennzeichnet verantwortungsvolle Wald- und
Holzwirtschaft
(Frankfurt a. M.)
- Endlich können sich Verbraucher in Deutschland beim Holzkauf
bewusst gegen Produkte aus illegalem Einschlag und Raubbau an
Urwäldern entscheiden. Obi, Hornbach und Bahr Baumarkt sind neue
Mitglieder der WWF WOOD GROUP, die sich aktiv für den Handel mit
Holz aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft einsetzt.
Flächendeckend werden Obi (345 Märkte in Deutschland), Hornbach
(80 Märkte) und Bahr Baumarkt (77 Märkte) vermehrt Produkte in
ihr Sortiment aufnehmen, die nach den Kriterien des FSC (Forest
Stewardship Council) zertifiziert sind. Dazu WWF-Forstreferent
Johannes Zahnen: Wenn die Wälder der Erde könnten,
würden sie heute ein Fest feiern. Diese Entscheidung führender
Baumärkte ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer
verantwortungsvollen Wald- und Holzwirtschaft.
Die WWF WOOD GROUP war im
Februar mit sieben mittelständischen Unternehmen und dem
Bundesverband Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte
(BHB) gegründet worden. Größere Möbelmärkte,
Einrichtungshäuser und Baumärkte konnten sich damals noch nicht
für den Kampf gegen den Raubbau an den Wäldern entscheiden. Vor
diesem Hintergrund stellt die Entscheidung der drei Neumitglieder
einen echten Durchbruch dar. Zahnen: Es besteht nun Anlass
zu der Hoffnung, dass sich auch andere Großunternehmen ihrer
Verantwortung stellen. Obi, Hornbach und Bahr Baumarkt sind durch
ihren Beitritt zur WWF WOOD GROUP die ökologischen Vorreiter im
Bereich Holz geworden. Ihr Schritt muss für andere Firmen
Signalwirkung haben. Der WWF begrüßt, dass Heimwerker auf
der Suche nach FSC-zertifizierten Holzprodukten nun auch im
Baumarkt um die Ecke fündig werden.
Wie revolutionär diese
Entwicklung ist, zeigt eine aktuelle Umfrage des WWF in
Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
Hundert deutsche Firmen waren gefragt worden, ob sie
FSC-zertifizierte Produkte anbieten. 70 antworteten nicht oder
lehnten eine Antwort sogar ausdrücklich ab. Die übrigen 30
führen in der Mehrzahl bereits eine Auswahl an FSC-Produkten.
Aber nur fünf dieser Firmen konnten ausschließen, dass der
restliche Teil ihres Sortiments frei von illegalem Holz oder von
Holz aus Urwäldern ist. Zahnen: Gerade für große
Unternehmen mit komplexen Beschaffungsstrukturen stellt es eine
ungeheure Herausforderung dar, ihr Angebot sauber zu halten. Obi,
Hornbach und Bahr Baumarkt entwickeln jedoch umfassende
Aktionspläne, um genau dies zu erreichen.
Da der Raubbau an den
Wäldern unvermindert weitergeht, fordert der WWF alle deutschen
Unternehmen der Holz-, Papier-, und Möbelbranche auf, sich an
den Mitgliedern der WWF WOOD GROUP ein Beispiel zu nehmen. Die
Umweltorganisation unterstützt FSC als derzeit einziges
internationales Zertifizierungssystem, dessen Vorgaben eine
ökologisch ausgewogene, sozial verträgliche und ökonomisch
sinnvolle Waldwirtschaft garantieren.
Weitere Informationen unter
FSC: Der neue Weg zur Rettung der
Wälder
26. September 2003
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
Lüneburger
Erklärung zu Weidelandschaften und Wildnisgebieten verabschiedet
Extensive
Weidelandschaften ein zukunftsträchtiges Konzept für
Naturschutz und Landwirtschaft auch in Deutschland
(Lüneburg/Bonn) -
Nach Einschätzung der Fachleute auf einer Tagung zu neuen Wegen
der Kulturlandschaftspflege in Lüneburg, werden großflächige,
extensive Beweidungssysteme künftig eine wichtige Rolle bei dem
Erhalt wertvoller Offenlandschaften in Europa spielen. Es
wird zudem deutlich, dass solche Beweidungssysteme auch geeignet
sind, einer extensiven und damit naturverträglichen
Grünlandnutzung in Deutschland neue Perspektiven zu
öffnen, sagte dazu Hardy Vogtmann, Präsident des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN). An der Veranstaltung nahmen
160 Experten aus Naturschutz und Landwirtschaft auf Einladung des
Bundesamtes für Naturschutz und der Universität Lüneburg teil.
Nach Ansicht des
BfN-Präsidenten müsse die Neuausrichtung der europäischen
Landwirtschaft, die mit den Luxemburger Beschlüssen eingeleitet
worden sei, konsequent weiterverfolgt werden. Darin läge eine
große Chance für die Erhaltung einer artenreichen
Kulturlandschaft, so Vogtmann. Auf der Fachtagung an der
Universität Lüneburg waren die Erkenntnisse aus zahlreichen
Forschungs- und Modellvorhaben vorgestellt worden, die in den
letzten vier Jahren insbesondere vom Bundesamt für Naturschutz
und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu
dieser Thematik gefördert wurden. Als praktisches Beispiel wurde
den Fachleuten das Modellprojekt Halboffene Weidelandschaft
Höltigbaum bei Hamburg vorgestellt. In diesem Projekt der
Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, das vom BfN und den
Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg gefördert wird,
beweiden Galloway-Rinder eines Ökoland-baubetriebes und Schafe
ein ca. 220 ha großes Areal.
Zum Abschluss der Tagung
machten die Teilnehmer in der Lüneburger Erklärung zu
Weidelandschaften und Wildnisgebieten deutlich, wie die
Rahmenbedingungen verändert werden müssen, damit solche
Weidesysteme auch in Deutschland eine breite Anwendung in der
Praxis finden können. Die wichtigsten Forderungen sind:
--
Festsetzung regional einheitlicher, flächenbezogener
Betriebsprämien für landwirtschaftliche Betriebe im Zuge der
Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse zur Agrarreform in
Deutschland
Die Festsetzung
regionalisierter flächenbezogener Betriebsprämien muss dabei
die regional unterschiedlichen Standortbedingungen
berücksichtigen. Betriebsspezifische Prämien, wie sie von
anderer Seite gefordert werden, die sich an der Höhe der im
Zeitraum von 2000 bis 2002 gezahlten Förderungen ausrichten,
bewirken dagegen, dass die bisherige ungünstige Entwicklung von
zunehmender Nutzungsaufgabe auf benachteiligten Standorten
einerseits und immer intensiverer Bewirtschaftung auf
landwirtschaftlichen Gunststandorten weitergeht. Durch die
Einführung regionalisierter flächenbezogener Prämien kann die
Voraussetzung für eine flä-chendeckend extensivere und damit
nachhaltigere Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen
geschaffen werden.
-- Gezielte
Förderung großflächiger extensiver Beweidungssysteme durch
entspre-chende Ausgestaltung der Agrarförderung
Die ökologische Leistung
solcher Beweidungssysteme sollte durch einen Mix aus
flächenbezogener Grünlandprämie und Leistungen aus den
Agrarumweltprogrammen honoriert werden. Eckpunkt entsprechender
Programme müssen u.a. die ganzjährige Beweidung mit
regionalspezifisch festgelegten Beweidungsdichten, eine
Mindestflächengröße von 20 bis 40 ha und eine Zulassung von
bis zu 20 % Gehölzanteil auf den zu fördernden Flächen sein.
-- Anpassung
veterinär- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen und der
Viehverkehrsordnung an die besonderen Bedingungen großflächiger
Weidesysteme
Insbesondere die
bestehenden Verpflichtungen zur zeitnahen Markierung von
Kälbern, zur täglichen Kontrolle der Tiere und zur
regelmäßigen Blutbeprobung müssen in geeigneter Weise für
solche Beweidungssysteme modifiziert werden. Auch müsste die
Entnahme von Tieren zur Vermarktung in großen bzw. sehr
unübersichtlichen Gebieten durch Abschuss zugelassen werden.
--
Entwicklung eines Verhaltenscodexes für Gebietsbetreuer von
großflächigen Weidesystemen hinsichtlich der Tierbetreuung
Hinsichtlich des Umgangs
mit kranken oder sterbenden Tieren in großflächigen
Beweidungssystemen ist die Entwicklung eines bundesweit
einheitlichen Verhaltenscodexes notwendig, der sowohl die
artgerechte Haltung als auch die Großflächigkeit
berücksichtigt. Dabei ist zwischen Gebieten mit einer
landwirtschaftlichen Ausrichtung und Wildnisgebieten zu
differenzieren.
-- Neuregelung
des rechtlichen Status von halbwilden Nutztieren in
Wildnisgebieten
Um die
naturschutzfachlichen Ziele in großflächigen
Wildnisgebieten erfüllen zu können, sind neben den
wild vorkommenden großen Pflanzenfressern auch robuste Pferde-
und Rinderrassen in den dafür vorgesehenen Gebieten einzusetzen.
Diese Tiere sollen sich weitestgehend unbeeinflusst in sozialen
Herden frei im Gebiet entwickeln können. Damit für sie
ähnliche rechtliche Bestimmungen gelten wie für Wildtiere, ist
es erforderlich, einen eigenen rechtlichen Status als
Halbwildtiere auch auf der EU-Ebene zu verankern.
--
Wiedereinbürgerung von Großtieren in Deutschland
Damit sich perspektivisch
wieder großflächige Wildnisgebiete in Deutschland entwickeln
können, ist die geeignete Wiedereinbürgerung ausgerotteter bzw.
verdrängte Großtiere wie zum Beispiel Elch, Wisent, Luchs und
Wolf zu fördern. Dem Rothirsch sollte eine flächendeckende
Besiedlung aller geeigneten Bereiche in Deutschland ermöglicht
werden.
-- Anpassung
naturschutz- und forstrechtlicher Bestimmungen an die
Erfordernisse großflächiger Weidesysteme
Um großflächige,
extensive Weidesysteme ohne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
einrichten zu können, bedarf es der Anpassung einschlägiger
Bestimmungen. So müssen Ausnahmen bei dem gesetzlichen Verbot
der Beweidung bestimmter Biotoptypen für solche Systeme
zugelassen werden. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung
von Waldbeständen in solche Weide-landschaften. Auch bedarf es
einer Anpassung forstrechtlicher Bestimmungen, um den Erhalt bzw.
die Wiederherstellung von Hudewäldern unter Einbeziehung der
großen Pflanzenfresser zu ermöglichen.
-- Verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit für Weidelandschaften und Wildnisgebiete
Die bislang mit
großflächigen Weidesystemen im In- und Ausland gemachten
Erfahrungen müssen einem breiten Publikum vermittelt werden.
Zielgruppen sind hier neben dem Naturschutz insbesondere die
Land- und Forstwirtschaft und der Tourismus. Die
Unordnung von Wildnisgebieten stößt in der
Bevölkerung, insbesondere im ländlichen Raum, vielfach auf
Ablehnung. Daher muss für den naturschutzfachlichen Wert und die
Schönheit von ungepflegten Wildnisgebieten offensiv
geworben werden.
26. September 2003
(herausgegeben von BUND)
Länder wollen
Hühner weiter in Käfige sperren
BUND warnt vor
Änderung der Legehennenverordnung
(Berlin) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) hat die Absicht der Bundesländer, die
Legehennenverordnung neu zu verhandeln, scharf kritisiert. Die
von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagene
Gesetzesänderung stelle den vor zwei Jahren beschlossenen
Ausstieg aus der Käfighaltung in Frage. Ausgestaltete Käfige
seien kaum besser als Legebatterien und dürften nicht zugelassen
werden.
Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND:
"Die Landesminister haben sich von den Hühnerbaronen weich
kochen lassen. Mit ihrem Votum für die Käfighaltung missachten
sie den Tierschutz und stellen sich gegen den Willen der
Verbraucher. Keiner will Eier von gequälten Hühnern. Das haben
mittlerweile auch die Discounter gemerkt. Sogar Aldi will ab 2006
keine Eier mehr aus Käfighaltung verkaufen." An
Landwirtschaftsministerin Renate Künast appellierte der BUND,
die erst 2001 beschlossene Legehennenverordnung nicht zu
verändern. Ihre nächste dringende Aufgabe sei, auch die
Standards in der Schweinehaltung über die EU-Mindestrichtlinien
hinaus anzuheben. Weiger: "Es kann nicht angehen, dass
einige wenige Bundesländer, in denen besonders viele
Großanlangen für Legehennen stehen, Fortschritte bei der
Hühnerhaltung gegen mögliche Fortschritte bei der
Schweinehaltung ausspielen. Dadurch würden Verbraucher-, Umwelt-
und Tierschutz insgesamt geschädigt."
Der BUND fordert bei allen Tierhaltungsformen Zugang zu
Freiland und Ställe mit getrennten Funktionsbereichen. Im
Ökolandbau und bei der Erzeugergemeinschaft Neuland werde dies
bereits erfolgreich praktiziert.
26. September 2003
(herausgegeben vom WWF)
WWF prangert
Rückschritt im neuen Entwurf zur EU-Chemikalienpolitik an:
Schutz für Mensch und Tier weich gespült
(Bremen) Der WWF fordert die Europäische Kommission auf, ihre
gestern in Brüssel bekannt gewordenen Pläne für weitreichende
Konzessionen an die Chemische Industrie innerhalb der laufenden
EU-Chemikalienreform REACH (Registration, Evaluation,
Authorization of Chemicals) zurück zu nehmen. Es ist
katastrophal, wie weit die Vorschläge der EU-Kommission
inzwischen selbst hinter den ursprünglichen Plänen des
EU-Weißbuchs 2001 zurückbleiben. Damit wird die historische
Chance verpasst, die täglich wachsende Kontamination von Mensch
und Umwelt zu beenden und der chemischen Industrie die
Rahmenbedingungen für eine innovative und zukunftsgerichtete
Wirtschaftweise zu setzen, so Ninja Reineke, Expertin für
Schadstoffe des WWF.
Die Umweltorganisation fordert die EU-Kommission auf, die
Reformierung der EU-Chemikalienpolitik so zu gestalten, dass sie
diesen Namen verdient. Derzeit könne allenfalls von einer
Deformierung die Rede sein. Die geplanten
Einschränkungen der EU-Kommission:
- Unternehmen bleiben mit den von ihnen hergestellten und
registrierten Chemikalien anonym
- Für zwei Drittel aller Chemikalien müssen weniger
Sicherheitsdaten erhoben werden. Dies betrifft Chemikalien, die
in einer Größenordnung von weniger als 10 Tonnen pro Jahr
produziert werden. (ca. 20.000 der 30.000 auf dem europäischen
Markt befindlichen Chemikalien).
- Chemikalien in Konsumprodukten sind von effektiven Kontrollen
ausgenommen
- Des Weiteren soll es selbst dann erlaubt sein, gefährliche
Substanzen zu verwenden, wenn sicherere Alternativen vorhanden
wären.
Wissenschaftler haben insgesamt rund 300 synthetische
Chemikalien im menschlichen Körper nachgewiesen, die sich
teilweise im Organismus anreichern und deren Langzeit- und
Kombinationseffekte größtenteils unerforscht sind. Auch Tiere
vom Schweinswal in der Nordsee bis zum Eisbären in der Arktis
sind von dem Chemiecocktail betroffen. Die Folgen reichen von
Missbildungen bis zu Unfruchtbarkeit.
25. September 2003
(herausgegeben von dpa)
Klimaänderung:
Natürliche Faktoren wichtiger als angenommen
(Potsdam) - Steigende Temperaturen
seien zwar eindeutig auf Einflüsse des Menschen auf die Umwelt
zurückzuführen, sagte Martin Claußen vom Potsdam-Institut für
Klimafolgenforschung (PIK). Doch die natürliche
Klimavariabilität sei vermutlich entschieden größer als bisher
angenommen. Es gebe eine Vielzahl von Faktoren, deren
Auswirkungen noch nicht bekannt seien, erklärte Claußen zum
Abschluss der 6. Deutschen Klimatagung am Donnerstag in Potsdam.
Ein in diesem Zusammenhang besonders
interessantes Phänomen, das für das Auf und Ab der Temperaturen
in der Arktis und in den mittleren Breiten verantwortlich ist,
heißt "Arktische Oszillation". Wenn nun schwankende
Sonneneinstrahlung, Vulkanaerosole - die das Sonnenlicht
abblocken - oder Treibhausgase und Ozonänderungen auf die
Atmosphäre einwirken, ändert sich das Schwingungsmuster der
arktischen Oszillation. Dabei sei es schwierig, die Einflüsse
des Menschen von natürlichen zu unterscheiden, erläuterte Klaus
Dethloff vom Alfred-Wegener-Institut für Polar- und
Meeresforschung (AWI). "Modellsimulationen haben den
Verdacht jedoch erhärtet, das erhöhte
Treibhausgaskonzentrationen und stratosphärische Ozonänderungen
das Auf und Ab der arktischen Oszillation verstärken
können."
Nach Angaben von Friedrich-Wilhelm
Gerstengarbe (PIK) werden rund um den Globus an 5000 Stellen
Klimadaten erfasst. Es gebe aber erheblich regionale Lücken.
Während in Afrika 192 Stationen arbeiten, seien es allein in
Deutschland 200. Auch aus Krisengebieten wie jetzt Irak, seien
keine Daten zu bekommen. Die 7. Klimatagung findet 2006 in
München statt.
25. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Europäische
Mehrheit für Revision des Euratom-Vertrags
(Berlin) - Zur Entschließung des Europäischen Parlaments
zum Europäischen Verfassungsentwurf und zur bevorstehenden
Regierungskonferenz erklären Rainder Steenblock,
europapolitischer Sprecher, und Anna Lührmann, Mitglied im
Europa-Ausschuss:
Das Europäische Parlament hat in seiner gestrigen Sitzung
mit überwältigender Mehrheit eine Entschließung zur
europäischen Verfassung angenommen. Darin spricht sich das
Europäische Parlament für eine Revision des Euratom-Vertrages
aus. Wir sehen uns mit den europäischen Abgeordneten in dem Ziel
vereint, Euratom endlich abzuschaffen. Das Europäische Parlament
hat zu Recht deutlich gemacht, dass Euratom kein Bestandteil der
vorgelegten europäischen Verfassung ist. Atomenergie ist nicht
mehr zeitgemäß. Europa braucht keinen gesonderten Atom-Vertrag
mehr. Deshalb fordern wir mit dem Europa-Parlament: Es muss eine
Konferenz der Vertragsstaaten einberufen werden. Das soll ein
Beschluss der bevorstehenden Regierungskonferenz sein. Die
überholten und nicht mehr zutreffenden Bestimmungen,
insbesondere hinsichtlich der Atomenergie und des Fehlens
demokratischer Beschlussfassungsverfahren, müssen endlich
aufgehoben werden. Wir fordern, den Euratom-Vertrag bis 2007
abzuschaffen: 50 Jahre europäische Atom-Förderung sind mehr als
genug!
25. September 2003
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
Weltparkkongress
2003: Schutzgebiete sollen die biologische Vielfalt sichern
(Bonn) - Beim
Weltparkkongress der Internationalen Union für Naturschutz
(IUCN) in Durban berieten 3.000 Experten aus 154 Ländern letzte
Woche über den Beitrag von Schutzgebieten zu einer nachhaltigen
Entwicklung.
Bei der Bewahrung und
Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen spielen
Schutzgebiete eine große Rolle. Sie sind ein wichtiges
Instrument zahlreicher internationaler Übereinkommen und
Vereinbarungen, die dem Schutz und dem Erhalt der biologischen
Vielfalt dienen. Bei seiner 7. Vertragsstaatenkonferenz wird sich
auch das Übereinkommen über die Biologische
Vielfalt (CBD) der Vereinten Nationen des Themas annehmen.
Ziel der Beratungen wird es sein, durch Schutzgebiete bis zum
Jahre 2010 den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen oder
zumindest erheblich zu senken. Die Teilnehmer des diesjährigen
IUCN-Kongresses in Durban erarbeiteten daher einen
internationalen Maßnahmenkatalog, der der 7.
Vertragsstaatenkonferenz der CBD vorgelegt wird.
Die
Vertragsstaatenkonferenz wird mit dem Maßnahmenkatalog u. a.
aufgefordert, ein repräsentatives und effizient gemanagtes
weltweites Schutzgebietsnetz einzurichten, wie es auch vom
Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) 2002
gefordert worden war. Dazu sollte ein effektives Arbeitsprogramm
für Schutzgebiete mit konkreten Zielen und einem Zeitplan
verabschiedet und dessen Umsetzung streng überwacht und bewertet
werden. Sollte sich herausstellen, dass das Arbeitsprogramm nicht
ausreichend umgesetzt wird, wird die Anwendung strikterer, ggf.
auch rechtlicher Maßnahmen empfohlen. Professor Dr. Hartmut
Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, sagte
hierzu: Mit der Botschaft an die Vertragsstaatenkonferenz
liegen die Grundlagen für erfolgreiche Verhandlungsergebnisse
auf dem Tisch, die wesentliche Schritte beim Schutz und Erhalt
der biologischen Vielfalt sind. So wird nicht nur die biologische
Vielfalt erhalten, sondern auch einen gerechter Vorteilsausgleich
aus der nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen erst
möglich.
Die IUCN schlägt der
Vertragsstaatenkonferenz ferner vor, für die Systematisierung
und Bewer-tung des weltweiten repräsentativen
Schutzgebietsnetzes die sechs Bewirtschaftungskategorien der IUCN
zu übernehmen. Diese kategorisieren die Schutzgebiete
hinsichtlich des Ziels ihrer Bewirtschaftung: Wildnisgebiet,
Prozessschutz und Erholung, Naturmonument, Naturschutz durch
spezielle Pflegemaßnahmen, Schutzgebiete für Landschaftsschutz
und Erholung oder Gebiete, in denen der Schutz für eine
nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen im Vordergrund
steht. Außerdem erarbeiteten die Kongressteilnehmer den
Durban Accord und den Durban Action Plan,
in denen sie einen Paradigmenwechsel fordern. Schutzgebiete
sollen danach künftig stärker den Aspekt der nachhaltigen
Entwicklung berücksichtigen, ohne ihren ursprünglichen Auftrag,
den Schutz der Natur, zu vernachlässigen. Im Durban Action
Plan sind diejenigen Aktivitäten aufgeführt, die auf
internationaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene sowie
seitens der IUCN notwendig sind, um die Rolle der Schutzgebiete
für eine nachhaltige Entwicklung zu erfüllen. In 32
Empfehlungen aus den Workshops des Kongresses werden Handlungen
konkretisiert, mit denen die Experten ihr Engagement ausdrücken
und Forderungen an eine Reihe von Akteuren aufstellen. Der Text
der Dokumente ist unter www.iucn.org zu erhalten.
Schon jetzt bedecken
Schutzgebiete fast 12 % der Erdoberfläche, ihr Management lässt
jedoch vielfach zu wünschen übrig, neue Partnerschaften, z.B.
mit der Privatwirtschaft, und eine erhebliche Aufstockung der
bisher zur Verfügung stehenden Mittel sind notwendig, um die
Schutzgebiete weltweit mit einem angemessenen Management
auszustatten auf dem Kongress wurde von einem
zusätzlichen Bedarf von jährlich 25 Milliarden $ gesprochen.
Die Teilnehmer der
Konferenz stellten fest, dass bislang nur ca. 0,5% der Weltmeere
durch Schutzgebiete abgedeckt sind. Um diesen völlig
unbefriedigenden Zustand zu verbessern, wurde daher aufgerufen,
bis 2012 ein umfassendes weltweites Netz von Meeresschutzgebieten
aufzubauen, das insbesondere die Polarregionen und Hochseegebiete
einschließt. BfN-Präsident Vogtmann: Hiermit wird der
Beschluss der Umweltminister der Nordatlantik- und
Ostseeanrainerstaaten vom Juli 2003 in Bremen bestärkt, die sich
unter deutschem Vorsitz verpflichtet haben, bereits bis 2010 ein
derartiges System aufzubauen. Weiterhin wurde festgestellt,
dass durch weitgehend unkontrollierte und zerstörerische
Fischerei in internationalen Gewässern die Fischbestände,
Meeresbodenlebensgemeinschaften und Korallenriffe bedroht sind.
Die Teilnehmer der Konferenz rufen daher die UN auf, ein
sofortiges Moratorium zum Verbot der Tiefsee-Schleppnetzfischerei
zu erlassen, bis eine effektive Kontrolle dieser Fischerei
etabliert ist. Vogtmann: Das Thema der Erhaltung der
marinen Ressourcen unseres Planeten ist lange unterschätzt
worden. Dem Prozess der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in
internationalen Gewässern ist damit neuer Auftrieb gegeben
worden.
24. September 2003
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU warnt vor
demografischer Sackgasse bei Gemeindefinanzreform
Tschimpke: Mehr
Anreize für funktionierende und lebenswerte Gemeinden
(Berlin) - Der
Naturschutzbund hat Bund und Länder aufgefordert, bei der
Gemeindefinanzreform die Konsequenzen des demografischen Wandels
zu berücksichtigen. "Die Diskussion darf nicht länger mit
überholten Konzepten geführt werden, die immer noch vom Prinzip
Zuwachs bei Städten und Gemeinden geprägt sind", sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Einwohnerrückgang und die
abzusehenden Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur müssten
endlich in die aktuelle Diskussion einbezogen werden. Regionale
Abwanderung, Leerstand ganzer Stadtviertel, Wohnungsabriss und
ein ausgedünnter öffentlicher Nahverkehr seien nur einige der
drohenden Folgen, denen dringend mit einer umfassenden und
nachhaltigen Finanzreform entgegnet werden müsse. "Einige
Kommunen in Ostdeutschland stehen schon heute vor den Problemen,
die ohne ein grundsätzliches Umsteuern für alle Gemeinden
Realität werden können", so Tschimpke.
Je weiter durch die andauernde Zersiedlung Wohnen,
Arbeiten, Versorgungs- und öffentliche Einrichtungen voneinander
entfernt lägen, umso mehr würden private und öffentliche
Aufwendungen einschließlich der sozialen Kosten steigen. Der
NABU fordere daher, nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit mehr
Anreize für die Entwicklung funktionierender und lebenswerter
Städte und Gemeinden zu bieten. "Wer heute - durch die
Steuerpolitik dazu ermutigt - in Gemeinde-Randzonen einen Neubau
errichtet, muss überproportional steigende Betriebs- und
Lebenshaltungskosten einplanen und angesichts langfristig
schrumpfender Gemeinden auch einen finanziellen Verlust beim
Verkauf einkalkulieren", so Tschimpke.
Der aussichtslose Wettbewerb um Gewerbe- und
Einkommensteuern habe die Gemeinden auf einen völlig
unzeitgemäßen Expansionskurs geführt. Statt in die
Innenentwicklung zu investieren, würden Millionenbeträge für
die Bereitstellung von Bauland verausgabt. "Die mit diesem
System flüchtig gewonnenen Arbeitsplätze gehen meist woanders
verloren und die so vorangetriebene Zersiedelung mit zunehmenden
Leerstand macht den Standort Deutschland alles andere als
attraktiv", warnte Tschimpke. Mit Blick auf die Entwicklung
von Grünflächen und Natur im Siedlungsraum warnte der NABU
Präsident davor, die kommunale Unterstützung freiwilliger
Leistungen zu kürzen. "Nur mit der Förderung
ehrenamtlicher Arbeit konnte vielerorts eine sonst nicht zu
bezahlende regionale Identität bewahrt werden", so
Tschimpke abschließend.
Für Rückfragen: Ulrich Kriese, Siedlungspolitischer Sprecher,
Tel. 0177-391575
24. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grünes Veto im
Bundestag gegen ICE-Bypass Mannheim
(Berlin) - Zu den
Finanzproblemen der Deutschen Bahn AG erklären Albert Schmidt,
verkehrspolitischer Sprecher, und der Bundestagsabgeordnete Fritz
Kuhn aus Baden-Württemberg: Herr Mehdorn sucht nach
Einsparmöglichkeiten - Dem Mann kann geholfen werden. Bahnchef
Mehdorn hält bis heute trotz massiver Kritik daran fest, für
die unbestritten notwendige Neubaustrecke Rhein/Neckar mit einem
435 Millionen Euro teuren Bypass den Mannheimer Hauptbahnhof zu
umfahren. Wir werden in den anstehenden Beratungen des
Bundesverkehrswegeplanes im Bundestag deshalb dafür sorgen, dass
die Neubaustrecke Rhein-Neckar ausschließlich über den
Hauptbahnhof Mannheim geführt wird.
Wir lehnen es ab, nur noch die größten Ballungsräume
mit Punkt - zu Punkt - Verbindungen zu bedienen. Stattdessen
setzen wir auf einen integrierten Netzausbau, der auch Zentren
wie Mannheim nachhaltig ins Fernverkehrsnetz einbindet.
24. September 2003
(herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt)
Wasserkraft
wichtige Quelle erneuerbarer Energien
Gutachten zur
Rolle großer Wasserkraftwerke in Deutschland
(Berlin) - Vor dem Hintergrund der Novellierung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unterstreicht ein im Auftrag
des BMU erarbeitetes Gutachten die Bedeutung großer
Wasserkraftwerke für die Stromerzeugung durch erneuerbare
Energien. Die im Auftrag des Bundesumweltministeriums von der
Stuttgarter Unternehmensberatung Fichtner erstellte Studie kommt
zu dem Ergebnis, dass durch Ausbau und Modernisierung alter
Wasserkraftwerke in den nächsten zehn Jahren ein zusätzliches
Stromerzeugungspotenzial von rund 1 TWh (1 Mrd. kWh) pro Jahr
erschlossen werden könnte. Dies entspräche der Versorgung von
etwa 300.000 Haushalten mit Elektrizität.
Bei der Förderung im Rahmen der bisher gültigen Fassung
des EEG werden lediglich Wasserkraftwerke mit einer installierten
Anlagenleistung von bis zu 5 MW berücksichtigt. Allerdings gibt
es auch oberhalb dieser Grenze ein beträchtliches Potenzial, um
die Leistung der Anlagen zu erhöhen. Dies kann durch Erweiterung
und Modernisierung bestehender Anlagen, aber auch durch Neubau
von Anlagen am alten Standort geschehen. Das Gutachten empfiehlt,
künftig die durch Erweiterung oder Ersatz großer
Wasserkraftwerke erzielte Mehrleistung gegenüber dem Altzustand
in die Vergütung durch das EEG einzubeziehen. Bei einer
Modernisierung sei dies nicht erforderlich.
24. September 2003
(herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt)
Plattenbauten in
Lettland werden mit deutscher Hilfe energetisch saniert
(Berlin) - Das im Frühjahr gestartete erste
deutsch-lettische Umweltschutzprojekt "Initiative
energetische Wohnungssanierung" hat ein lebhaftes Echo
ausgelöst. Im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens wurden
Anträge zur energetischen Sanierung von lettischen
Plattenbau-Wohngebäuden mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von
etwa 33 Millionen Euro gestellt. Der finanzielle Bedarf liegt
damit weit über den Möglichkeiten des Pilotprojekts.
Ökologisches Ziel des Projekts ist es, den Heizenergieverbrauch
für die betreffenden Wohngebäude zu halbieren und der Ausstoß
von Kohlendioxid um ca. 1100 Tonnen pro Jahr gesenkt werden.
Damit soll modellhaft gezeigt werden, wie ein finanzierbares
Wohngebäude-Modernisierungsprogramm in Lettland und in anderen
Staaten Mittel- und Osteuropas außehen kann. In diesen Ländern
gibt es derzeit noch rund 43 Millionen Plattenbauwohnungen, die
noch energetisch saniert werden müssen - ein erhebliches
Potenzial für den Klimaschutz.
Mit dem ersten deutsch-lettischen Umweltschutzpilotprojekt
werden etwa elf Plattenbau-Wohngebäude mit rund 770 Wohnungen in
verschiedenen Städten Lettlands energetisch saniert. Dazu
gehören vor allem der Einbau neuer Fenster, die Wärmedämmung
an Außenwänden, die Modernisierung der Heizsysteme und der
Einbau von Thermostatventilen. Die so eingesparten Betriebskosten
tragen wesentlich dazu bei, dass sich für die Mieter die
zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die
Sanierungsmassnahmen in einem bezahlbaren Rahmen bewegen.
Insgesamt werden aus dem BMU-Haushalt Zins- und
Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro
bereitgestellt. Die KfW- Bankengruppe wird ein Darlehen in Höhe
von 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen und darüber hinaus
noch einen eigenen Zinszuschuss in Höhe von bis zu 120.000 Euro
beisteuern.
24. September 2003
(herausgegeben von jkm)
Kohlendioxid: Starke
Ansäuerung der Ozeane befürchtet
Treibhausgas
Kohlendioxid schadet nicht nur dem Klima sondern einer US-Studie
zufolge auch den Ozeanen
(Berlin) - Wie Ken Caldeira und Michael Wickett vom kalifornischen
Lawrence Livermore National Laboratory jetzt im Magazin
"Nature" schreiben, würde der ungezügelte Ausstoß
des Treibhausgases Kohlendioxid nicht nur eine deutliche
Erwärmung bewirken, sondern auch die Chemie der Ozeane
beeinflussen. Die beiden amerikanische Klimatologen schätzen,
dass der Säuregrad des Meerwassers in den kommenden
Jahrhunderten höhere Werte erreichen könnte, als bei jeder
natürlichen Veränderungen in den letzten 300 Millionen Jahren.
Diese Ansäuerung würde eine Bedrohung für Fauna und Flora des
Meeres darstellen. "Korallenriffe, Kalk abscheidendes
Plankton und andere Organismen, deren Skelett oder Schale
Calciumcarbonat enthält, könnten besonders stark beeinflusst
werden."
Bei der Verbrennung fossiler Energieträger
wird Kohlendioxid freigesetzt, das im Meerwasser zu
"Kohlensäure" reagiert. Caldeira und Wickett gingen
nun davon aus, dass die Emissionen etwa bis zum Jahr 2100
ungebremst ansteigen und dann wieder sinken, indem die
Brennstoffvorräte zur Neige gehen. Ihren Modellrechnungen
zufolge würde der Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre unter
diesen Bedingungen um das Jahr 2300 mehr als das Fünffache des
heutigen Wertes erreichen. Als Folge würde der pH-Wert in den
oberflächennahen Schichten der Meere um 0,77 Einheiten sinken,
entsprechend einem Anstieg des Säuregehaltes um fast das
Sechsfache. "Basierend auf den atmosphärischen CO2-Gehalten
in den letzten 300 Millionen Jahren und unserem geochemischen
Modell, gibt es keinen Beleg dafür, dass der pH-Wert der Ozeane
mehr als 0,6 Einheiten unter dem heutigen Wert lag", so die
Forscher. Ähnlich starke Veränderungen der Meereschemie
könnten vielleicht nur durch Einschläge riesiger Himmelskörper
oder katastrophale Methanfreisetzungen aus Gashydraten verursacht
werden.
24. September 2003
(herausgegeben von dpa)
DIW:
Treibhausgas-Emissionen nehmen weltweit zu
Sechs Jahre nach
dem Kyoto- Protokoll sind die meisten Länder noch weit von den
verabredeten Klimaschutzzielen entfernt
(Berlin) - Dies geht aus dem am Mittwoch vorgelegten Wochenbericht
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin
hervor. Die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) sind demnach
weltweit nach vorläufigen Schätzungen im Jahr 2002 um fast 4
Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. In den
Entwicklungsländern lag der Zuwachs sogar über 9 Prozent.
Insgesamt waren die CO2-Emissionen demnach 2002 um fast ein
Fünftel höher als 1990.
Die EU hat nach Ansicht des DIW mit der
Verabschiedung einer Richtlinie zum Emissionshandel ihre
Vorreiterrolle bei der Umsetzung des Kyoto-Protokolls
unterstrichen. Allerdings lägen die meisten EU- Mitgliedstaaten
noch weit hinter den verabredeten Zielen zurück. Deutschland
habe dagegen gute Chancen, das Ziel einer Reduktion um 21 Prozent
bis spätestens 2012 zu erreichen. Die westlichen
Industrieländer hatten sich zu einer Reduktion um 6,6 Prozent
verpflichtet. Zwischen 1990 und 2000 ist der Ausstoß von
Treibhausgasen dort jedoch um mehr als 8 Prozent gestiegen.
23. September 2003
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU und WWF
fordern zukunftsfähige Umsetzung der EU-Agrarreform
Chance zur
Integration von Naturschutz in die Agrarpolitik nutzen
(Bonn/Berlin) - Anlässlich
der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern haben die
Umweltstiftung WWF Deutschland und der Naturschutzbund NABU an
die zuständigen Minister appelliert, die Spielräume bei der
Umsetzung der EU-Agrarreform zu nutzen. "Mit der Einführung
einer so genannten Flächenprämie und der Kopplung aller
Zahlungen an Umweltstandards besteht erstmalig die Chance,
Naturschutz und Landwirtschaft besser zusammenzubringen"
sagte Agrarreferentin Imke Lübbeke vom WWF. Zu diesem Zweck
müssten die Länder im Jahr 2005 alle Tier- und Ackerprämien
von der Produktion entkoppeln und stattdessen regional
einheitliche Flächenprämien einführen. Ziel dieser Entkopplung
müsse sein, bis spätestens 2010 für Acker- und
Grünlandflächen bundesweit die gleiche Prämienhöhe zu
erreichen. Auf diesem Wege könne endlich die Benachteiligung des
ökologisch wertvollen Grünlandes gegenüber Silomais und
Ackerland aufgehoben werden.
Nach Auffassung von WWF und
NABU ist die Einführung einer solchen Flächenprämie jedoch auf
Dauer nur mit der Einhaltung von Umweltstandards zu
rechtfertigen. Daher fordern die beiden Verbände die
Agrarminister auf, klare und bundesweit einheitliche Vorgaben zu
treffen, die über das derzeit geltende gesetzliche Niveau
hinausgehen. "Nur wer sich an ökologische Mindeststandards
hält, soll in Zukunft noch Geld aus Brüssel und Berlin
erhalten", so NABU-Agrarreferent Florian Schöne. Vor diesem
Hintergrund haben WWF und NABU den Agrarministern eine Liste mit
Empfehlungen für konkrete Auflagen übermittelt. Zu den
Vorschlägen gehört die Einführung einer vielfältigeren
Fruchtfolge, der Erosionsschutz auf Ackerflächen oder der Erhalt
eines Mindestanteils von Landschaftselementen wie Hecken oder
Feldrainen. "Die Agrarminister von Bund und Ländern haben
es jetzt in der Hand, die Landwirtschaft auch aus Umwelt- und
Verbrauchersicht zukunftsfähiger zu gestalten", so WWF und
NABU.
Weitere Informationen:
Imke Lübbeke, WWF Deutschland, Tel.: 030/30 87 42 - 16
Florian Schöne, NABU-Agrarreferent, Tel.: 0228/4036 - 169
23. September 2003
(herausgegeben von dpa)
Trittin:
Wettbewerbsnachteile für die Bahn sollen beseitigt werden
Nach Umweltminister
Trittin soll die Bahn im Wettbewerb mit Auto und Flugzeug bessere
Rahmenbedingungen erhalten
(Berlin) - Im Jahr 2005 solle die
Mehrwertsteuer für Fahrten im Fernverkehr von derzeit 16 auf
sieben Prozent gesenkt werden, bekräftigte Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Bündnis 90/ Die Grünen) auf einer
Veranstaltung des Verbands "Allianz pro Schiene" am
Montag in Berlin. Er forderte zudem, die Lkw-Maut müsse so
"schnell wie möglich kommen". Bahnchef Hartmut Mehdorn
sagte, eine Steuersenkung würde mit billigeren Fahrkarten an die
Kunden weitergegeben.
Der Vorsitzende der "Allianz pro
Schiene", Norbert Hansen, beklagte, die Schiene sei als
umweltfreundlichster Verkehrsträger nach wie vor gegenüber
Luftverkehr und Straße im Nachteil. So zahlten
Fluggesellschaften im Unterschied zur Bahn weder Kerosin- noch
Ökosteuer. "Das summiert sich auf
Wettbewerbsbenachteiligungen in Milliardenhöhe", sagte
Hansen, der auch Chef der Gewerkschaft Transnet ist. Trittin
sagte, eine Abschaffung der Eigenheimzulage diente ebenfalls
einer nachhaltigen Verkehrspolitik, da sie eine ökologisch
schädliche Subvention sei.
Nach einer Studie der "Allianz pro
Schiene" ist die Bahn etwa bei Schadstoffausstoß oder
Flächenverbrauch deutlich umweltverträglicher als die anderen
Verkehrsmittel. Trittin stellte eine weitere Förderung der
Techniken zur Lärmminderung vor allem für Güterzüge in
Aussicht. Mehdorn sagte, die Verkehrsträger müssten weiter
besser vernetzt werden. Die Bahn werde Lärmschutzvorrichtungen
ausbauen.
23. September 2003
(herausgegeben vom WWF)
Stromversorgung
bleibt das Sorgenkind im Klimaschutz
WWF stellt Studie
zum Handel mit Emissionsrechten vor
(Berlin) - Die
Chemieindustrie und der Bergbau gehören zu den Gewinnern, wenn
im Jahr 2005 der Handel mit Emissionsrechten startet. Zu diesem
Ergebnis kommt der WWF in einer Studie, in der die
wirtschaftlichen Folgen des neuen Klimaschutzinstrumentes auf die
deutsche Industrie unter die Lupe genommen werden. Die Studie,
die jetzt von Öko-Institut, DIW und ECOFYS vorgelegt wurde,
zeigt, dass der EU-weite Emissionshandel erhebliche finanzielle
Vorteile für die Mehrzahl der industriellen Sektoren in
Deutschland bringt. Um die Klimaschutzziele der Industrie
zu erreichen, ist der Emissionshandel das wirksamste und zugleich
kostengünstigste Instrument, betont Regine Günther vom
WWF Deutschland. Die Leiterin des WWF-Klimareferats bezifferte
die jährlichen Kostenvorteile des Emissionshandels gegenüber
anderen Instrumenten wie der Selbstverpflichtungserklärung der
deutschen Wirtschaft auf bis zu 550 Millionen Euro. Gleichzeitig
werde durch die Einführung des neuen Systems Schluss gemacht mit
Vollzugsdefiziten traditioneller Instrumente.
Die Industrie hat zugesagt,
ihren Kohlendioxidausstoß bis 2012 um jährlich 45 Millionen
Tonnen unter das Niveau von 1990 senken. Dann sollen aus den
Schloten der Kraftwerke und Fabriken nur noch 423 Mio. Tonnen
Kohlendioxid in die Luft geblasen werden. Eine Vielzahl von
Branchen will sich den zugesagten Minderungszielen entziehen.
Hinter den Kulissen wird zwischen den einzelnen Unternehmen
bereits heftig um diesen Emissionskuchen gekämpft.
Es geht um die Frage, wer wie viel emittieren darf. Die
Entscheidung hierüber liegt bei der Bundesregierung. Sie muss
bis zum Frühjahr 2004 in Brüssel einen so genannten Nationalen
Allokationsplan vorlegen, in dem die Emissionsrechte zugeteilt
werden. Danach soll das neue System in einer Pilotphase von 2005
bis 2007 anlaufen.
Von dieser
Ausgangssituation geht die Studie aus. Die Wissenschaftler
stellen verschiedene Modellrechnungen an, bei denen die
Emissionsrechte unterschiedlich verteilt werden. Weil die
Unternehmen sich jeweils für die kostengünstigste
Klimaschutzmaßnahme entscheiden können, profitiert die
deutsche Industrie insgesamt von dem neuen System. Die
Unternehmen können im Einzelfall entscheiden, ob es für
sie lohnender ist, anstehende Modernisierungen an ihren Anlagen
vorzunehmen oder die übernommenen Klimaschutzverpflichtungen
durch den Einkauf von Zertifikaten zu erbringen. Die Studie
zeigt, dass es sich für einige Unternehmen sogar doppelt lohnt,
weil sie Emissionsrechte verkaufen können. Vorteile zeichnen
sich auch für Sektoren ab, die sich lange gegen die Einführung
gewehrt haben wie die Chemieindustrie und den Bergbau. Sie
können aller Voraussicht nach Emissionsrechte verkaufen, weil
die Branchen ihren Kohlendioxidausstoß bereits erheblich unter
ihre Zielmarge verringern konnten.
Die Studie belegt darüber
hinaus, dass die öffentliche Stromerzeugung mit 56 Prozent aller
Emissionen, der im Emissionshandel erfassten Industrien das
Sorgenkind beim Klimaschutz ist. Die öffentlichen
Stromerzeuger konnten ihren CO2-Ausstoß seit 1990 nur um magere
fünf Prozent reduzieren, bemängelt Regine Günther. Eines
der größten Probleme für den Sektor sei der sehr hohe Anteil
an Kohle und die steigende Stromnachfrage. Um sich für die
Zukunft fit zu machen, müssen die Stromversorger auf CO2-arme
Energien wie Gas oder auf Erneuerbare Energien umsteigen.
Entscheidend wird sein, die
Emissionen gerecht zu verteilen. Wir müssen sicherstellen,
dass alle Unternehmen ehrgeizige Ziele verfolgen, hebt Dr.
Felix Matthes vom Öko-Institut hervor. Der Leiter des
Forschungsprojektes betont: Die Kosten dürfen keinesfalls
auf die Steuerzahler abgewälzt werden. Deshalb sind allenfalls
wenige Ausnahmeregelungen akzeptabel. Der Atomausstieg ist kein
Grund, die verabschiedeten Klimaschutzziele nach zu
verhandeln. Nur ein einfaches gerechtes System mit höchst
möglicher Transparenz, könne die öffentliche Akzeptanz für
das neue Klimaschutzinstrument sichern.
23. September 2003
(herausgegeben vom BMU)
Trittin: Ausbau der
Windenergie beschleunigen
Weltgrößte
Windenergie-Leistungsschau eröffnet
(Berlin) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin hält am
beschleunigten Ausbau der Windenergienutzung fest. "Um
unsere internationale Klimaschutzverpflichtung zu erfüllen,
müssen wir die Möglichkeiten der regenerativen Energien
entsprechend ihrem technischen Entwicklungsstand nutzen. Dieser
ist bei der Windkraft besonders weit fortgeschritten und es
liegen belastbare Erfahrungen mit der Technik vor", sagte
Trittin bei der Eröffnung der Branchenmesse
"Husum-Wind" in Husum (Schleswig-Holstein).
Die Windkraft hat sich in Deutschland zur Vorreiterbranche
der erneuerbaren Energien entwickelt. Jährlich produzieren die
deutschen Windräder bereits 24,5 Milliarden Kilowattstunden
Strom. Dies entspricht immerhin schon einem Anteil von gut vier
Prozent des Stromverbrauchs der Bundesrepublik. "Das alles
wurde innerhalb weniger Jahre erreicht, im wesentlichen seit dem
Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000", betonte Trittin. Die
Tendenz sei weiter steigend; zusammen mit der geplanten
Windenergienutzung auf dem Meer werde allein der Windstromanteil
bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs
steigen. "Solche Zahlen unterstreichen die wesentliche
Bedeutung der Windkraft für den Umbau zu einer nachhaltigen
Energieversorgung", sagte der Bundesumweltminister.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes will die
Bundesregierung den Ausbau der Windenergie weiter beschleunigen.
Allerdings sollen die Bedingungen für die Windenergienutzung an
Standorten mit einem weit unterdurchschnittlichen Energieertrag
korrigiert werden, damit die ungünstigen Bedingungen dieser
Standorte nicht durch immer größere Anlagen überwunden werden
können. "Immer größere Anlagen an schlechten Standorten
würden die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung
gefährden und der Branche insgesamt am Ende einen Bärendienst
leisten. Denn insbesondere der weitere Binnenlandausbau ist
notwendig, um überhaupt den Schritt zur Windenergienutzung auf
dem Meer gehen zu können", sagte Trittin.
Die Förderbedingungen für die geplante
Windenergienutzung auf dem Meer sollen nach dem Gesetzentwurf
deutlich verbessert werden. "Von diesen Rahmenbedingungen
verspreche ich mir einen deutlichen Investitionsschub in der
Offshore-Entwicklung vor den deutschen Nord- und
Ostseeküsten", so der Bundesumweltminister. Das liege
sowohl im Interesse unserer Klimaschutzziele als auch im
Interesse einer vielversprechenden wirtschaftlichen Entwicklung.
"Und davon wird auch der Arbeitsmarkt profitieren",
sagte Trittin.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich als das beste
Förderinstrument für den Ausbau der Erneuerbaren Energien
erwiesen. Insbesondere in Europa dient es, als Vorbild für
nationale Regelungen. Trittin: "Überall dort, wo es
Regelungen nach dem Modell des EEG gibt, ist es zu einem
deutlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien gekommen. Überall
dort, wo man auf Quoten- oder Ausschreibungsmodelle gesetzt hat,
hat sich weder ein nennenswerter Ausbau noch eine entsprechende
Industrie entwickeln können." Diese Modelle hätten dort
sogar zu höheren Einspeisevergütungen geführt als in der
Bundesrepublik. So liege zum Beispiel die Einspeisevergütung
für Windstrom in England derzeit an Land bei 11 Cent und
offshore bei 12-13 Cent.
Trittin erwartet, dass etwa ab dem Jahr 2010 der Preis
für die Kilowattstunde Strom aus Strom aus Windenergie bereits
günstiger sein dürfte als die konventionell erzeugte
Kilowattstunde. "Deshalb sage ich deutlich: Es gibt
überhaupt keinen Grund, ein derart erfolgreiches Instrument zu
beschädigen, und das wird im Rahmen der Novellierung auch nicht
passieren."
23. September 2003
(herausgegeben von dpa)
Klimaschutz: Töpfer
begrüßt Emissionshandel - Umweltschützer warnen
Europaweiter
Emissionshandel ist nach Ansicht von UN-Umweltdirektor Klaus
Töpfer vernünftiges Instrument zur Reduzierung
klimaschädigender Treibhausgase
(Köln/Berlin) - "Das Grundprinzip ist
absolut richtig", sagte Töpfer am Dienstag auf einem
Energiekongress in Köln. Die Bundesregierung muss bis Ende März
2004 in Brüssel einen nationalen Zuteilungsplan vorlegen, der
die Vergabe der Emissionsrechte auf Betriebe und Anlagen regelt.
Nach Auffassung des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium,
Georg Wilhelm Adamowitsch, wird für den Emissionshandel
voraussichtlich eine neue Behörde zuständig sein. "Es wird
sicher nicht ohne eine neue Stelle gehen", sagte er in
Köln. An diesem Donnerstag wird erstmals eine Expertengruppe im
Umweltministerium über Einzelheiten des Handels mit
Verschmutzungsrechten beraten. Beim Emissionshandel werden ab
2005 zunächst in einer Pilotphase EU-weit
Verschmutzungs-Zertifikate ver- und gekauft. Firmen, die
Kohlendioxid (CO2) einsparen, können überschüssige
Emissionsrechte veräußern; Unternehmen, die über dem ihnen
zugestandenen Emissions-Limit liegen, müssen hinzukaufen.
Die Umweltorganisation WWF warnte
unterdessen vor undurchsichtigen Absprachen zwischen Industrie
und Bundesregierung vor dem Start des EU-weiten Handels.
Sonderregelungen für einzelne Unternehmen müssten auf ein
Minimum beschränkt werden, sagte die Leiterin des WWF-
Klimareferats, Regine Günther, am Dienstag in Berlin. Sie
beklagte, dass an der Arbeitsgruppe "Emissionshandel"
keine Umweltorganisationen beteiligt seien. Hinter den Kulissen
wird nach WWF-Angaben zwischen den einzelnen Unternehmen bereits
heftig um den "Emissionskuchen" gekämpft. Dabei geht
es um die Frage, wer künftig wie viel klimaschädliches
Kohlendioxid (CO2) emittieren darf. Klaus Sturany vom
Energiekonzern RWE sagte auf dem Kongress in Köln, bei zu hohen
Kosten für Emissionszertifikate seien Braunkohlekraftwerke nicht
mehr wettbewerbsfähig. Er warnte vor "Exzessen" bei
neuen Zielen zur CO2-Minderung. "Darüber könnten die
Versorgungsunternehmen pleite gehen", sagte Sturany.
23. September 2003
(herausgegeben von jkm)
Stetes Tropfen:
Ingenieure entwickeln solare Entsalzungsanlage
Sonnenlicht in
Kombination mit der Schwerkraft könnte in vielen Regionen der
Welt die Trinkwasserversorgung verbessern.
(Gainesville) - Das von ihnen entwickelte
System arbeite extrem effizient und sei gleichzeitig so preiswert
und einfach aufgebaut, dass es selbst in abgelegenen Gebieten zum
Einsatz kommen könne, meinen amerikanische Ingenieure.
"Bekanntlich nutzt die Natur Solarenergie, um Süßwasser
aus Salzwasser zu gewinnen", erläutert Yogi Goswami von der
University of Florida, Gainesville das Prinzip der Anlage.
Sonnenstrahlung erwärme die Meeresoberfläche, Wasser verdunste,
kondensiere beim Abkühlen und gehe als Regen nieder. "Wir
nutzen den gleichen Prozess wie die Natur, verstärken ihn
jedoch."
Kernstück des von Goswami und seinen
Kollegen entwickelten Systems ist ein U-förmiges Rohr von rund
zehn Metern Länge. Das Rohr wird mit Wasser gefüllt und dann
auf den Kopf gestellt, so dass seine zwei Enden in Tanks mit
Salz- bzw. Süßwasser hängen. Ein Teil des Wassers fließt nun
aus dem Rohr in die Tanks und hinterlässt eine Unterdruck-Blase
am Scheitelpunkt des Rohrs. Der Unterdruck fördert die
Verdunstung von Wasser im Salzwasser-Schenkel des Rohrs,
angetrieben durch Wärme aus einem Solarkollektor. Der
Wasserdampf kondensiert wiederum an einem Wärmeaustauscher im
Süßwasser-Schenkel und fließt in den entsprechenden Tank. Laut
Goswami haben erste Tests gezeigt, dass auf diese einfache Weise
bis zu 90 Prozent der aufgefangenen Sonnenenergie für die
Entsalzung genutzt werden. Zwar habe die kleine Versuchsanlage
nur etwa 100 Milliliter Süßwasser pro Stunde geliefert. Das
System könne jedoch vergrößert werden, um beispielsweise eine
Dorfgemeinschaft mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen.
23. September 2003
(herausgegeben von dpa)
Atomkraftwerke:
Bundesamt genehmigt vier weitere Zwischenlager
Bundesamt für
Strahlenschutz genehmigt 4 weitere Zwischenlager an
Atomkraftwerken für abgebrannte Brennstäbe
(Salzgitter) - Die Genehmigungen gelten
für die Kraftwerke Biblis (Hessen), Neckarwestheim
(Baden-Württemberg), Isar/Ohu (Bayern) und Esenshamm/Unterweser
(Niedersachsen). Von zwölf beantragten Zwischenlagern gibt es
nun für sieben eine Genehmigung, teilte das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) am Montag in Salzgitter mit.
Damit ist auch ein Ende der aufwendigen
Castor-Transporte in Sicht: Der Bau der Zwischenlager an den
Kraftwerken ist Voraussetzung dafür, um die umstrittenen
Atommüll-Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen ins
englische Sellafield und französische La Hague zu beenden. Nach
dem Atomkonsens soll dorthin 2005 der letzte deutsche Transport
mit abgebrannten Brennstäben rollen. Bisher muss der Atommüll
anschließend noch zurück in die zentralen Zwischenlager
Gorleben und Ahaus gebracht werden.
Die Genehmigungen für die Lager an den
Kraftwerken gelten für maximal 40 Jahre. Bis dahin soll ein
zentrales Atommüllendlager gefunden und genehmigt sein. Zuvor
wurden bereits Zwischenlager an den Kraftwerken Lingen und
Grohnde in Niedersachsen und Grafenrheinfeld in Bayern genehmigt.
Noch nicht genehmigt sind Zwischenlager für die Kraftwerke
Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel in Schleswig-Holstein sowie
Gundremmingen in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.
22. September 2003
(herausgegeben von der EU-Kommission)
Europäisches Netz
für die nukleare Sicherheit
(Brüssel) - Ein Großteil des Stroms in
Europa wird durch Kernkraft erzeugt. Bis 2005 werden die 150
europäischen Kernreaktoren jedoch älter als 20 und sogar 30
Jahre sein, was die Gewährleistung der Sicherheit im nuklearen
Bereich zu einem großen Problem macht.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der
Europäischen Kommission bemüht sich daher bereits seit 10
Jahren um eine Netzzusammenarbeit zwischen Akteuren der Forschung
und Entwicklung (FuE) bezüglich der Sicherheit alternder
Kernkraftanlagen. Ziel ist die schrittweise Harmonisierung der
Sicherheitsanforderungen und praktiken. Die nukleare
Sicherheit war lange Zeit eine innerstattliche Angelegenheit.
Durch die Bereitschaft von Organisationen aus 20 Ländern,
darunter auch aus zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten und
Beitrittsländern, ihre Kenntnisse in Kooperationsprojekte der
FuE einzubringen, werden jedoch weitere Schritte in Richtung
eines Konzepts für ganz Europa getan. EU-weite Netze im
nuklearen Bereich spielen eine wichtige Rolle, so der
EU-Kommissar für Forschung, Philippe Busquin. Es existieren u.a.
umfassende Netze zur Bewertung alternder Werkstoffe in
Kernkraftwerken (AMES), zur Prüfung von Inspektionsverfahren
(ENIQ) sowie der Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen
osteuropäischer Bauart (SENUF). Am 22. und 23. September 2003
findet außerdem ein Seminar zum Thema Netzzusammenarbeit
für eine wirksame Forschung und Entwicklung im Institut
für Energie im niederländischen Petten statt.
Weitere Informationen finden Sie auf den
Seiten der Gemeinsamen
Forschungstelle der Europäischen Kommission
22. September 2003
(herausgegeben von der EU-Kommission)
Gefahr durch
Luftverschmutzung in geschlossenen Räumen höher als bisher
angenommen
(Brüssel) - Wissen Sie wirklich, was Sie
zuhause einatmen? Eine neue Studie des Gemeinschaftlichen
Forschungszentrums in Italien hat
herausgefunden, dass gerade in geschlossenen Räumen die Gefahr
durch Luftverschmutzung erheblich höher ist, als bisher
angenommen. Eine Vielzahl von Gefahrquellen erhöhen den Gehalt
von Benzol, Asbest, Zigarettenrauch oder Radon in der Luft im
Haushalt teilweise über das Zweifache des Gehaltes in der Luft
im Freien. Dabei sind gerade diese Stoffe verantwortlich für
Lungenkrebs und Asthma. Beispielsweise sind für 20% aller
Asthmatiker Luftstoffe im Inneren des Zimmers / Hauses für ihre
Krankheit verantwortlich.
Der EU-Kommissar für Forschung, Philippe
Busquin, bemerkte hierzu: "Verkehr und Smog sind natürlich
die Hauptgründe für Umweltverschmutzung [
]. Aber
unglücklicherweise verfolgen uns Rauch und Abgase auch hinter
die geschlossenen Türen. Deshalb haben wir die Forschung im
Bereich von Schadstoffen innerhalb von Gebäuden verstärkt und
ermuntern die nationalen Regierungen, effektive Strategien zur
Problemlösung zu entwickeln."
Die Tatsache, dass die Europäer im
Durchschnitt 90% der Zeit innerhalb von Gebäuden verbringen hat
die Kommission veranlasst, ihre Bemühungen im Forschungsbereich
"Schadstoffen innerhalb von Gebäuden" zu
intensivieren. Das gemeinsame Forschungszentrum in Italien ist
führend in diesem Bereich. Nur die gemeinsame Aktion
ermöglicht, sowohl neue Forschungsergebnisse zu präsentieren,
als auch wirtschaftliche Realisierungsmodelle zu entwerfen.
22. September 2003
(herausgegeben von Grüne Liga e. V.)
EU-Kommission
beschließt Entwurf für eine Grundwasserrichtlinie
(Berlin) - Mit 9-monatiger Verspätung
beschloß die EU-Kommission am 19. September 2003 den Entwurf
für eine Grundwasser-Tochterrichtlinie zur EG
Wasserrahmenrichtlinie. Hier der
Entwurf in Deutsch.
22. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Auftrieb für den
Fairen Handel
(Berlin) - Zur heute beginnenden bundesweiten Fairen
Woche erklärt Thilo Hoppe, entwicklungspolitischer
Sprecher:
Es gäbe auf der Welt weniger Hunger und Elend, wenn für
Produkte aus der so genannten Dritten Welt gerechte Preise
gezahlt werden würden. Der Verfall des Kaffeepreises hat in den
vergangenen Jahren Millionen von Kleinbauern in Afrika und
Lateinamerika in den Ruin getrieben, den großen Kaffeeröstern
in den Industrienationen jedoch große Profite beschert. Im
Rahmen der Fairen Woche soll auf diese und ähnliche
Missstände aufmerksam gemacht und für fair gehandelte Produkte
mit dem transfair-Siegel geworben werden. Mit dem
transfair-Siegel gekennzeichnete Produkte aus
Lateinamerika, Afrika und Asien sind zwar etwas teurer der
Aufschlag trägt jedoch dazu bei, dass den Produzenten ein
Mindestpreis garantiert wird und sie vom Erlös ihrer Arbeit
menschenwürdig leben können. Wir haben uns dafür eingesetzt,
dass im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit mehr
Geld für den Fairen Handel bereit gestellt und neue Wege in der
Öffentlichkeitsarbeit gegangen werden: So laufen im September in
vielen deutschen Kinos Werbespots, in denen für eine
Politik mit dem Einkaufskorb geworben wird. Auf
Anregung von Entwicklungspolitikern aus den Koalitionsfraktionen
wird zur Zeit geprüft, ob demnächst ähnliche Werbespots auch
im deutschen Fernsehen gezeigt werden können. Es soll alles
versucht werden, um den Marktanteil fair gehandelter Produkte in
den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln. Die Verkaufszahlen in
den Niederlanden, Österreich und der Schweiz zeigen, dass das
Kundenpotenzial in Deutschland bei weitem noch nicht
ausgeschöpft ist. So wurden beispielsweise im Jahr 2002 in den
Niederlanden 3 139,7 Tonnen fair gehandelten Kaffees verkauft,
während es in Deutschland im selben Jahr nur 2 942 Tonnen waren.
19. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne begrüßen
vorläufiges Aus für das Bombodrom
Verwaltungsgericht Potsdam vorerst gegen die Inbetriebnahme des
Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide
(Berlin) - Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes
Potsdam gegen die Inbetriebnahme des umstrittenen
Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg
erklären Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher,
Peter Hettlich, Sprecher der Arbeitsgruppe Ost, und Cornelia
Behm, Brandenburger Bundestagsabgeordnete und stellvertretende
Sprecherin der Arbeitsgruppe Ost:
Das ist ein erster Etappensieg der Vernunft. Mit der Entscheidung
zeigt das Potsdamer Verwaltungsgericht, dass es die zahlreichen
Einwände von Kommunen, Unternehmern und Umweltverbänden gegen
das geplante Bombodrom sehr ernst nimmt. Damit muss
Bundesverteidigungsminister Peter Struck, der die Bedenken
einer breiten Öffentlichkeit und ihren fortdauernden Protest
gegen das Projekt stets kleinredet, eine empfindliche Niederlage
hinnehmen. Die Chancen für das endgültige Aus des Bombodroms
stehen nun sehr gut. Das Gericht wird darüber voraussichtlich
Mitte 2004 entscheiden. Die Hoffnung auf eine weitere zivile
Nutzung der Freien Heide erhält damit neue Nahrung.
19. September 2003
(herausgegeben von Greenpeace)
Greenpeace entdeckt
alarmierende Belastungen von Äpfeln und Birnen
Kleinkinder durch Pestizide in Obst und Gemüse besonders
gefährdet
(Berlin) - Wer seine Kinder grundsätzlich gesund
ernähren will, muss auf Obst und Gemüse aus herkömmlichem
Anbau verzichten. Das ist das Ergebnis einer heute
veröffentlichten Untersuchung des EinkaufsNetzes, der
Greenpeace-Verbraucherorganisation. Das EinkaufsNetz hat bei
seiner jüngsten Analyse Äpfel, Birnen und Möhren auf
Pestizidrückstände untersuchen lassen. Dabei fanden sich in
Äpfeln und Birnen erhöhte Pestizidwerte, die über der Grenze
für Kleinkindnahrung liegen. Dass herkömmliches Obst und
Gemüse für die Ernährung von Kleinkindern nicht
uneingeschränkt geeignet sind, wissen auch die Handelsketten. So
schrieb Rewe im Juli einem besorgten Verbraucher: "Wenn Sie
die Nahrung selbst zubereiten möchten, empfehlen wir Ihnen,
Produkte aus ökologischer Landwirtschaft zu verwenden."
"Es ist unverantwortlich, dass Supermärkte wie
Kaufhof, Real und Extra jungen Eltern wissentlich derart
belastete Ware für ihre Kinder anbieten", sagt
Landwirtschafts-Experte Eckehard Niemann von Greenpeace.
Greenpeace fordert vom Handel Lebensmittel aus einer naturnahen
Landwirtschaft ohne Gift und Gentechnik. Die strengen
Pestizid-Grenzwerte für Kleinkindnahrung müssen auch bei Obst
und Gemüse eingehalten werden. Belastete Ware ist vom Handel mit
dem Hinweis "Für die Ernährung von Kleinkindern
ungeeignet" zu kennzeichnen. "Säuglinge und
Kleinkinder sind besonders empfindlich und in hohem Maße durch
Pestizide gefährdet. Die Gifte können zu Langzeitschäden im
Nerven- und Immunsystem führen", erklärt Niemann. Der
Gesetzgeber hat scharfe Grenzwerte für Baby- und Kleinkindkost
festgelegt. So darf Kleinkindnahrung nur 0,01 Milligramm
Pestizide pro Kilogramm Nahrung enthalten. Verkauft werden aber
Obst und Gemüse, für die normale Grenzwerte von bis zum
500fachen gelten.
Seit März dieses Jahres hat Greenpeace wiederholt Obst
und Gemüse untersucht. Auch Trauben, Paprika und Erdbeeren aus
herkömmlichen Anbau sind demnach für Kleinkinder nicht
uneingeschränkt verwendbar. In der EU sind etwa 40 Prozent der
Frischware mit Spritzmittel-Resten belastet, die Hälfte davon
sogar mit mehreren Pestiziden. Für Deutschland haben die
aktuellen Greenpeace-Analysen sogar bei 60 Prozent der Ware
Pestizid-Belastungen ergeben, bei jeder fünften Probe sogar in
Höhe der gesetzlichen Grenzwerte oder darüber. Verbraucher, die
aktiv etwas gegen Gift und Gentechnik im Essen unternehmen
wollen, können sich an das Greenpeace-EinkaufsNetz wenden.
Bislang unterstützen 30.000 Menschen das Netz und beteiligen
sich an bundesweiten Aktionen für mehr Qualität in
Lebensmitteln.
Anmerk.: Siehe PM des NABU
Bundespressedienstes v. 10. Dezember 2002 oder direkt auf der
Homepage des NABU Bundesverbandes unter
NABU |
Landwirtschaft | Pflanzenschutz | Die wichtigsten Ergebnisse der
NABU-Studien 'Giftspritze außer Kontrolle' und 'Pflanzenschutz
in Deutschland'
19. September 2003
(herausgegeben von Euronatur)
Neue Wege bei der
Sensibilisierung für den Artenschutz: Lufthansa, Euronatur und
BfN bilden Ökoallianz
(Berlin) - Haie, Elefanten und winzig kleine Koboldmakis
gibt es seit dem 1. Oktober 2003 an Bord der Lufthansa-Maschinen
auf zahlreichen Interkontinental-Strecken der Airline. Nein,
nicht etwa als lebendige Fracht im Laderaum, sondern vielmehr als
tierisch gute Schauspieler im Bordkino-Programm. Ohne erhobenen
Zeigefinger soll der 7 Minuten lange Film bei den Reisenden -
hier sind Touristen und Geschäftsleute gleichermaßen
angesprochen - für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten
in den jeweiligen Ländern werben. Der Film mit dem Titel
Vielfalt Leben Faszination Natur ist das
Produkt einer echten Ökoallianz zwischen der Deutschen Lufthansa
AG, der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) und dem
Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Kernstück der gleichnamigen
Initiative für eine breite Umweltaufklärung in Sachen Schutz
der Artenvielfalt. Mit dem Bordkino-Video geht man also neue Wege
in der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zum Schutz
der Biodiversität.
"Was nützen Gesetze und internationale
Vereinbarungen zum Schutz der wild lebenden Tier- und
Pflanzenwelt auf dem Papier, wenn diese gnadenlos verfolgt werden
und immer weniger Lebensräume finden, so Claus-Peter
Hutter, Präsident von Euronatur. Deshalb sollen neben Reisenden
gerade auch Schüler angesprochen werden. Lehrerinnen und Lehrer
sowie Leiter von Jugendgruppen - gerade auch von Umwelt- und
Naturschutzorganisationen - können deshalb den Film als DVD
unter FRACIB@dlh.de kostenlos bei der Deutschen Lufthansa
anfordern. Dort ist auch eine Begleitbroschüre mit
Hintergründen zum Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen und
der Gefährdung der verschiedenen Tiergruppen erhältlich. Die
Broschüre macht deutlich, dass etwa 30.000 verschiedene Arten im
Rahmen des Washingtoner Artenschutz-Abkommens (CITES) geschützt
werden. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass gekaufte Souvenirs
aus Pflanzen oder Tieren unter diese Bestimmungen fallen. Jeder
Reisende sollte daher im Zweifelsfall auf den Kauf von solchen
Produkten verzichten, empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz.
Eine Alternative sei regionaltypisches Kunsthandwerk
beispielsweise aus Keramik, Textil, Rindleder oder Metall.
18. September 2003
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU fordert Reform
des Bundesjagdgesetzes noch in dieser Legislaturperiode
Unselt: Keine Jagd auf geschützte
und gefährdete Tiere
(Berlin/Angermünde) - Der
Naturschutzbund NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, zügig
die überfällige Novellierung des Bundesjagdgesetzes anzugehen
und damit das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel noch in dieser
Legislaturperiode zu erreichen. *Jagdrecht und Jagdpraxis lassen
bis heute eine zeitgemäße Orientierung an
Nachhaltigkeitsprinzipien vermissen", sagte
NABU-Vizepräsident Christian Unselt. Das seit 1952 gültige
Gesetz baue in wesentlichen Teilen unverändert auf den
Vorschriften des in den 30er Jahren erlassenen Reichsjagdgesetzes
auf. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie Hegepflicht und
Weidgerechtigkeit seien noch heute im Jagdgesetz verankert und
rechtfertigten völlig unzeitgemäße *Sitten" wie die
Trophäenjagd, trophäenorientierte Jagd- und Schonzeiten oder
die Fütterung von Wild, kritisierte der NABU.
Jagdpraxis und Wildbestände dürften sich nicht länger
nach Trophäengesichtspunkten richten. "Jagd muss zukünftig
als naturnahe Landnutzung mit klaren Nachhaltigkeitskriterien
verstanden werden", so Unselt. Der Schutz überholter und
von der gültigen Gesetzgebung immer noch begünstigter
Privilegien habe etwa zu nicht unerheblichen Verbissschäden an
Waldbäumen durch hohe Schalenwildbestände geführt. Überhöhte
Nährstoffeinträge durch Wildfütterung seien ein weiteres
Beispiel für die schleichend Beeinträchtigung natürlicher
Lebensräume. In diesem Zusammenhang forderte der NABU eine
Beschränkung der Jagd in Schutzgebieten. *Jagd in Nationalparken
und Naturschutzgebieten darf zukünftig nur dann zulässig sein,
wenn sie auch dem Schutzzweck dient - alles andere ist
absurd", sagte Unselt. Die Liste der im Bundesjagdgesetz als
jagdbar geführten Arten muss nach Ansicht des NABU dringend auf
die Arten beschränkt werden, deren natürliche Bestände eine
nachhaltige Nutzung hierzulande erlauben. Die Jagd auf Arten, die
durch internationale Artenschutzabkommen geschützt sind oder
deren Bestände - wie etwa beim Feldhasen - gefährdet sind,
müsse endlich im Zuge der längst überfälligen Gesetzesreform
korrigiert werden. "Ein Gesetz, das immer noch die Jagd auf
gefährdete, vom Aussterben bedrohte und sogar zum Teil schon
ausgestorbene Arten regelt, gehört mit höchster Priorität auf
die Reformliste", so der NABU-Vizepräsident.
Für Rückfragen: Gregor Beyer, NABU-Jagdexperte, Tel.
0174-9085861. Ein NABU-Positionspapier kann unter Tel.
0228-4036-141 angefordert werden.
18. September 2003
(herausgegeben vom BMU)
Langfristige
Förderung von Erdgas als Kraftstoff nutzt Umwelt und Klima
Jürgen Trittin
startet gemeinsam mit der Gaswirtschaft eine Initiative zum
Aufbau eines europaweiten Tankstellennetzes
(Berlin) - Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg
zur Förderung von Erdgas als Kraftstoff muss nach Ansicht von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin konsequent fortgesetzt
werden. Erdgas leistet einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und
Klimaschutz. Dies bestätigt auch das Wuppertal-Institut für
Klima und Energie in einer neuen Studie, die dem Minister heute
im Rahmen seines Besuchs auf der Internationalen
Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt von Prof. Dr. Peter
Hennicke, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt,
Energie sowie von Dr. Manfred Scholle, Präsident des
Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V.
(BGW), übergeben wurde.
"Die Marktpotenziale für den alternativen
Erdgasantrieb sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Das
Wuppertal-Institut zeigt anschaulich, dass der Kraftstoff Erdgas
auch langfristig eine Perspektive hat und einen wichtigen Beitrag
zur Luftreinhaltung und zur Senkung klimaschädlicher Emissionen
leisten kann. Die Bundesregierung hat mit der Verlängerung des
günstigen Mineralölsteuersatzes bis 2020 für langfristige
Investitionssicherheit gesorgt. Nun ist die Gaswirtschaft
gefordert, den Aufbau eines engmaschigen Tankstellennetzes zügig
voranzubringen. Zudem muss die Modellpalette deutlich erweitert
und die Fahrzeuge zu erschwinglichen Preisen angeboten werden.
Hier setze ich aber auch auf die Marktmacht der Kunden durch
gezielte Nachfrage", sagte der Bundesumweltminister. Er
freue sich insbesondere, dass aus der jüngst vom Verkehrsclub
Deutschland veröffentlichten Umweltauto-Liste die
Erdgasfahrzeuge bei den Familienautos als Sieger hervorgegangen
seien. "Dies stellt - anders als beim Rußfilter - die
Innovationsfreude der deutschen Autoindustrie unter Beweis, mit
dem Ergebnis, dass sie hier Spitze ist", sagte Trittin.
Das Wuppertal-Institut kommt in seiner im Auftrag des BGW
und der "erdgas mobil GmbH" erstellten Studie zu dem
Ergebnis, dass Erdgas im Verkehrssektor bis 2050 einen wichtigen
Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten kann. Biogas kann
dabei eine gute Ergänzung sein. Einen massiven Einstieg in die
Wasserstoffwirtschaft halten die Experten in den kommenden drei
bis vier Jahrzehnten aus Umweltgründen für nicht sinnvoll. Es
sei auf absehbare Zeit effizienter, Strom aus erneuerbaren
Energien direkt zu nutzen als ihn für die Herstellung von
Wasserstoff zu verwenden, heißt es dazu in der Studie. "Das
bestätigt: Wasserstoff für's Auto ist der Papagei auf dem
Dach", so Trittin.
Im Anschluss startete Bundesumweltminister Jürgen Trittin
gemeinsam mit Vertretern der deutschen Gaswirtschaft eine
Initiative zur europaweiten Markteinführung von Erdgas als
Kraftstoff. "Wir stehen in ganz Europa vor der Aufgabe,
unsere Mobilität umweltfreundlich zu gestalten. Die
Umweltpotenziale des alternativen Antriebs kommen aber erst voll
zur Wirkung, wenn wir für dessen Markteinführung in ganz Europa
an einem Strang ziehen. Die bisher eher national geprägten
Initiativen gilt es zu bündeln. Dafür wollen wir heute
gemeinsam mit Umwelt-, Wirtschafts- und Verkehrspolitikern sowie
Vertretern der Gas- und Automobilbranche einen Anfang machen.
Dies bettet sich ein in die von der EU-Kommission verfolgte
Strategie zur Förderung alternativer Kraftstoffe jenseits vom
UEl. Schließlich geht es schlicht und ergreifend darum, dass die
Fahrer von Erdgasautos natürlich auch in ihren Nachbar- und
Urlaubsländern problemlos und bequem tanken können. Dabei
setzen wir auch ganz besonders auf unsere französischen
Partner", sagte der Bundesumweltminister auf dem
Europäischen Forum "Nachhaltige Mobilität in Europa - Mit
Erdgas in die Zukunft". Während eines Rundgangs über die
IAA wurde Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Stand der Adam
Opel AG vom Vorstandsmitglied Klaudia Martini ein neues
Dienstfahrzeug mit Erdgasantrieb vom Typ "Opel Zafira"
übergeben. Es ist das insgesamt 4. Erdgasfahrzeug im Fuhrpark
des Bundesumweltministeriums.
18. September 2003
(herausgegeben vom BMU)
Ab 1. Oktober gilt:
Wer Einweg verkauft, muss Einweg zurücknehmen
Fachkonferenz von
Bund und Ländern einigte sich auf Anforderungen an
Rücknahmesysteme für Einweg-Getränkeverpackungen
(Berlin) - Eine Konferenz von Fachbeamten der
Umweltministerien von Bund und Ländern hat heute in Bonn Fragen
des Vollzugs der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ab
dem 1. Oktober dieses Jahres beraten. Dabei verständigte man
sich ohne Gegenstimmen auf klare Anforderungen an Pfand- und
Rücknahmesysteme. Bund und Länder sind sich demnach über einen
bundesweit einheitlichen Vollzug der Pfandpflicht einig. Die
Einigung wurde von Seiten der Ländervertreter unter
Leitungsvorbehalt gestellt. Das Bundesumweltministerium geht
davon aus, dass alle Länder diese Grundsätze dem Vollzug
zugrundelegen werden. Wichtigster Punkt aus Verbrauchersicht: Die
Pfandrückgabe wird vereinfacht. Ab 1. Oktober gilt: Wer als
Händler pfandpflichtige Einwegverpackungen in Verkehr bringt,
muss alle pfandpflichtigen Verpackungen gleicher Art, Form und
Größe zurücknehmen und das Pfand erstatten - und zwar ohne
Rücksicht, an welchem Rücknahmesystem er sich beteiligt. Kioske
und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200
qm werden entlastet: Sie können die Rücknahmepflicht auf
Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen.
Dies entspricht der Regelung der Verpackungsverordnung.
Einig sind sich Bund und Länder auch darin, dass ab dem
1. Oktober die Pfandpflicht auf allen Stufen des Vertriebs - vom
Abfüller bis zum Einzelhändler - erhoben werden muss. Von den
Rücknahmesystemen sind ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um
einer missbräuchlichen Pfanderstattung ohne Rückgabe der
Verpackung entgegenzuwirken. Pfand-/Rücknahmesysteme, die sich
derzeit noch in der Aufbauphase befinden, können zunächst einen
separaten Pfandbeleg vorsehen, wenn die weiteren Schritte zum
Aufbau eines Systems ohne Pfandbeleg konkret vorgesehen und bis
spätestens 1. Oktober 2004 realisiert werden. Allerdings müssen
auch Händler dieses Systems das Pfand anderer Systeme (die ohne
Pfandbeleg auskommen) erstatten. Eine Pfanderstattung ohne
Rücknahme der Verpackung ist in jedem Fall unzulässig.
Staatssekretär Rainer Baake: "Handel und Systembetreiber
sind aufgefordert, diese Grundsätze zu beachten. Es ist damit zu
rechnen, dass es ab 1. Oktober mehrere bundesweit operierende
Pfand- und Rücknahmesysteme geben wird. Diese müssen im
Interesse der Kunden kompatibel sein, d.h. sie müssen sich
gegenseitig anerkennen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher
heißt das: Überall, wo pfandpflichtige Dosen verkauft werden,
werden pfandpflichtige Dosen zurückgenommen und das Pfandgeld
erstattet." Diese Spielregeln, so Baake weiter, gälten im
übrigen für alle Getränkehersteller im In- und Ausland.
"Es gibt keinen Grund zu der Behauptung, dass dadurch
irgendeine Form von Handelsbeschränkung für ausländische
Anbieter entstünde."
18. September 2003
(Gemeinsame
Pressemitteilung von NABU, BUND, WWF, Robin
Wood, BBU, BEE, DGS, FUBA und Germanwatch)
Kanzler kungelt mit
Klima- und Jobkillern
(Berlin) - Mit scharfer
Kritik haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU),
der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), die Deutsche
Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), die Fördergemeinschaft
für Umwelt, Bildung und Arbeit (FUBA), Germanwatch, der WWF
Deutschland, ROBIN WOOD und der Naturschutzbund NABU das heute
stattfindende Kanzlergespräch zur Energiepolitik kommentiert.
Das Treffen sei eine "Kanzler-Kungelrunde mit Klima- und
Jobkillern". Die Verbände sind der Auffassung, dass ein
Gespräch ausschließlich mit der Atom-, Kohle- und
Industrielobby das falsche energiepolitische Signal aussende. Die
Vertreter erneuerbarer Energien und Umweltorganisationen
gehörten ebenfalls an den Verhandlungstisch.
Auf die schriftliche Bitte
der großen Umwelt-, Verbraucher- und Wirtschaftsverbände sowie
von Gewerkschaften, den Teilnehmerkreis um Vertreter der
Zukunftsenergien auszuweiten, sei vom Kanzleramt nicht reagiert
worden. Die Absicht der Großindustrie scheine klar: Zum einen
solle die Energiewirtschaft von Verpflichtungen zum Klimaschutz
verschont bleiben. Zudem solle erreicht werden, dass im
europäischen Klimaschutzinstrument Emissionshandel der
Klimakiller Kohle eine Schutzklausel erhalte. Zusätzlich wollten
sich die vier großen deutschen Stromversorger den angeblichen
Atomausstieg nochmals vergolden lassen. Die Lasten dafür
müssten dann kleinere Energieversorger und die Steuerzahler
tragen. Außerdem beabsichtigten die vier Stromversorger, ihre
Marktanteile gegen die nachhaltigen Energieträger Wind, Sonne,
Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme abzuschotten. Wenn jetzt die
Weichen falsch gestellt würden, könne sich Deutschland für die
nächsten Jahrzehnte keine ehrgeizigen Klimaschutzziele mehr
setzen. Diese seien nur erreichbar, wenn man sich von der Kohle
verabschiede, die Energieeffizienz verbessere und erneuerbare
Energien ausbaue. Bis 2030 ließe sich so in Deutschlands
Stromsektor der Kohlendioxidausstoß halbieren.
Die Verbände forderten
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Wirtschaftsminister Wolfgang
Clement auf, den Bekenntnissen zu Klimaschutz und erneuerbaren
Energien jetzt Taten folgen zu lassen. Dazu gehöre eine
ökologisch integre nationale Umsetzung des
EU-Emissionshandelssystems mit ehrgeizigen Minderungszielen für
das Treibhausgas CO2 und die konsequente Förderung
umweltfreundlicher Stromerzeugung. Die Angriffe von Clement gegen
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden zurückgewiesen.
Offensichtlich sei der Minister bestrebt, mit falschen Argumenten
insbesondere contra Windenergie von Subventionen für die
naturzerstörende und klimaschädliche Kohleverstromung
abzulenken. Das EEG habe in Deutschland zu einem international
einmaligen Erfolg bei der technologischen Entwicklung
erneuerbarer Energien geführt. Inzwischen seien über 130 000
Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen worden. Eine
zukunftsfähige Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sei nur
mit erneuerbaren Energien möglich.
Absurd sei auch der
Vorschlag des IGBCE-Vorsitzenden Hubertus Schmoldt, neue
Atomkraftwerke an der Küste zu bauen. Das deute darauf hin, dass
die Atomenergie wieder salonfähig gemacht werden solle. Dahinter
stehe der Versuch, mit der gefährlichen Atomkraft den globalen
Klimaschutz-Verpflichtungen auszuweichen. Während der
Kanzlerrunde wollen die Verbände heute Abend am Bundeskanzleramt
gemeinsam für mehr Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer
Energien demonstrieren.
18. September 2003
(herausgegeben vom DNR)
Deutscher
Naturschutzring will neues Bundesjagdgesetz
Grundlegende Neufassung des
in seinen Kernaussagen noch auf das Reichsjagdgesetz
zurückgehenden Gesetzes längst überfällig
(Schorfheide-Chorin) - Der Deutsche
Naturschutzring (DNR) hat bei seiner heutigen
Journalistenbereisung in das Biosphärenreservat
Schorfheide-Chorin seine Forderungen zur Reform des
Bundesjagdgesetzes (BJagdG) vorgestellt. Eine grundlegende
Neufassung dieses Gesetzes, das in seinen Kernaussagen noch auf
das von Hermann Göring verkündete Reichsjagdgesetz zurückgeht,
ist längst überfällig, sagte DNR-Generalsekretär Helmut
Röscheisen. Die Chancen für eine Reform der
Jagdvorschriften stehen gut. Das Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft werde
voraussichtlich in den nächsten Wochen erste Überlegungen für
eine Reform des BJagdG vorlegen. Das Jagdwesen in
Deutschland ist dringend reformbedürftig. Der Tierschutz hat
inzwischen Verfassungsrang und das Umweltbewusstsein der
Bevölkerung ist entsprechend gewachsen, erläuterte der
DNR-Vertreter.
Nach den Vorstellungen des DNR ist die Jagdausübung nur
zulässig, wenn Tierarten in ihrem Bestand nicht gefährdet sind
und eine Bestandsverringerung aus ökologischen oder anderen
zwingenden Gründen geboten ist und dies mit jagdlichen Mitteln
erreicht werden kann. Die Jagdausübung auf im Bestand nicht
gefährdete Tierarten ist außerdem zulässig, wenn die
getöteten Tiere einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden
und von der Jagd keine nennenswerte Störung der übrigen
Tierwelt ausgeht.
Am Rückgang vieler dem Jagdrecht unterliegenden Arten
haben auch punktuelle Hegebemühungen seitens der
Jägerschaft (z.B. Anpflanzungen von Hecken) nichts geändert,
während andere erwünschte Arten zu Lasten ihrer Lebensräume
auch mit Methoden der Haustierhaltung (z.B. Fütterung) noch
gefördert werden. Zukünftig sollen dem Jagdrecht nur noch die
folgenden Tierarten unterliegen:
Rothirsch, Damhirsch, Sikahirsch, Reh, Gemse, Mufflon,
Wildschwein, Wildkaninchen. Weitere Arten, die bei Vorliegen der
Voraussetzungen regional bejagt werden können, sind: Fuchs,
Steinmarder, Stockente und Fasan, wobei Eingriffe in
Vogelbestände nur nach naturschutzrechtlicher Maßgabe erfolgen.
Alle übrigen Vogelarten sind von der Bejagung ausgenommen.
In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Kernzonen von
Biosphärenreservaten, Natura 2000 Gebieten,
EG-Vogelschutzgebieten und Ramsargebieten ruht die Jagdausübung.
Eingriffe in den Bestand freilebender Tiere sind zulässig, wenn
der Schutzzweck dies zwingend erfordert. Sie erfolgen
ausschließlich nach Maßgabe der Schutzziele.
Für die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher
Wälder kommt der Jagd eine besondere Verpflichtung zu. Die
Abschussregelung für Schalenwild ist zu vereinfachen und ihre
Bemessung anhand waldbaulicher und vegetationskundlicher
Gutachten bundesweit verbindlich vorzuschreiben. Die
Nichterfüllung oder zu geringe Festsetzung des
Schalenwildabschusses hat entscheidend zur Erhöhung der
Wilddichten beigetragen. Die Verbiß- und Schälschäden in
unseren Wäldern kosten den Steuerzahler jährlich mindestens 300
Millionen DM, die finanziellen Folgekosten für Waldbesitzer und
Volkswirtschaft betragen ein vielfaches davon. Die Schutzzäune
gegen Wildverbiß erreichen inzwischen eine Länge, die zweimal
um den Äquator reichen würde.
Nach Auffassung des DNR sind die jagdrechtlichen
Rahmenbedingungen sind dem gewandelten Verhältnis des Menschen
zum Mitgeschöpf Tier anzupassen. Die Jagdzeiten sind sinnvoll zu
verkürzen und regionsspezifisch vor allem auf den Herbst und
Frühwinter zu verlagern. Die Schonzeit zur Zeit der
Jungenaufzucht ist für alles Wild konsequent einzuführen. Zur
Paarungszeit hat ebenfalls Jagdruhe zu herrschen, wenn dem nicht
zwingende Gründe einer effektiven Schalenwildbejagung
entgegenstehen. Eine Verkürzung der Jagdzeiten trägt zur
Verminderung der jagdbedingten Störungen und der effektiven
Nutzung erfolgversprechender Intervalle bei. Störungsärmeres
Jagen fördert die Vertrautheit mancher bejagter Arten und deren
Beobachtbarkeit für die Bevölkerung.
Der Abschuss oder Fang von Hunden oder Katzen ist
grundsätzlich zu untersagen. Der Abschuß oder Fang von
Haustieren erfolgt ganz überwiegend aus überholtem jagdlichen
Konkurrenzdenken und entbehrt - von Ausnahmefällen abgesehen -
einer sachlichen Rechtfertigung und steht zudem im krassen
Widerspruch zum Gebot des Tierschutzes. Die Fallenjagd ist
grundsätzlich zu verbieten. Begründete Ausnahmen sind
entsprechend der Berner Konvention zu genehmigen.
Die Fütterung von Wild sowie die Verabreichung von
Medikamenten und künstlichen Wirkstoffen sind zu untersagen. Die
Fütterung ist eine wesentliche Ursache für überhöhte
Schalenwildbestände, die nicht an die natürliche
Lebensraumkapazität angepasst sind und im Ökosystem Wald
beträchtliche Schäden verursachen. Die Fütterung und
Medikamentierung verändert den Wildtiercharakter und greift
unnötig in natürliche Selektionsvorgänge und ökologische
Abläufe ein.
Angesichts der immer häufiger anzutreffenden Jagdunfälle
verlangt der DNR bei einer Verlängerung des Jagdscheins den
Nachweis ausreichender Schießleistungen auf stehende und
bewegliche Zielattrappen zu binden.
Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden
Tieren führt zu unnötiger Tierquälerei und verstößt gegen
Anliegen des Tierschutzes.
Der DNR bekennt sich ausdrücklich zur Bindung des
Jagdrechts an das Grundeigentum. Nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte vom
29.04.1999 hat die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerin
der Menschenrechtskonvention die bisherige Zwangsmitgliedschaft
der Grundeigentümer in der Jagdgenossenschaft zu prüfen. Nach
diesem Urteil muss ein Grundeigentümer die Jagdausübung auf
seinem Grund und Boden nicht mehr im Rahmen einer
Zwangsmitgliedschaft uneingeschränkt dulden.
17.
September 2003
(herausgegeben von der Fraktion Bündnis90/Die
Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus)
Spitzenpreise im
Urstromtal Keine Grundgebühr beim Wasser
(Berlin) - Jochen Esser, finanzpolitischer
Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Berliner
Abgeordnetenhaus, erklärt:
Berlin schwimmt im Wasser. Man sollte denken, dass die
Wasserversorgung deshalb in Berlin billiger sein müsste als
überall sonst in Deutschland. Doch weit gefehlt. Mit dem neuen
Preis für Trink- und Abwasser von 4,75 Euro pro Kubikmeter, auf
die sich Senat und Wasserbetriebe (BWB) geeinigt haben, stößt
Berlin ins obere Drittel unter den deutschen Städten vor. In
München liegt der Preis fast um die Hälfte niedriger.
Zu viele Interessen, die sich in Berlin rund ums Trink- und Abwasser versammeln, wollen bares Geld vom Wasserkunden:
Ursprünglich wollte der Senat den Wasserpreis um 30 Prozent erhöhen. Doch da war der Deckel drauf: Für Großkunden aus der Industrie aber auch für Gemeinschaften von Eigenheimbesitzern wäre es billiger, eigene Brunnen zu graben und sich selbst zu versorgen. Der Plan von BWB und Senat, den Wasserpreis bis 2008 in jährlichen Stufen auf 5,45 Euro anzuheben, kann deshalb nur über die Einführung einer Grundgebühr verwirklicht werden. Denn die Grundgebühr belastet kleine Haushalte in der Innenstadt erheblich, große Industriebetriebe jedoch kaum. Die normalen Kunden ohne Möglichkeit, eigene Brunnen zu benutzen, werden so von den Großkunden abgekoppelt und sind dem Monopol der Wasserbetriebe schutzlos ausgeliefert. Die Möglichkeit, ab 2005 eine Grundgebühr zu erheben, ist deshalb die giftigste Pille im Paket von Senat und BWB. Bündnis 90/Die Grünen werden deshalb gegen die Gesetzesvorlage des Senats stimmen und fordern die Abgeordneten aller anderen Fraktionen auf, die Einführung einer Grundgebühr gemeinsam zu verhindern.
17. September 2003
(herausgegeben vom WWF)
WWF zieht positive
Bilanz zum 5. Weltparkkongress in Durban, Südafrika
Dauerhafte
Finanzierung von Schutzgebieten muss vorangetrieben werden
(Berlin) - Zum heutigen Abschluss des fünften
Weltparkkongresses in Durban, Südafrika, zieht der WWF eine
positive Bilanz: Mit der Aufforderung an Regierungen, ein global
repräsentatives Schutzgebietssystem aufzubauen und dessen
effiziente Finanzierung sicherzustellen, griffen die Delegierten
in ihrer Schlusserklärung die Hauptforderung des WWF an den
Kongress auf. Damit werden die Ergebnisse des letzten
Weltparkkongresses, der vor zehn Jahren in Venezuela stattfand,
weiterentwickelt: Damals hatten sich die Delegierten zum Ziel
gesetzt, mehr als zehn Prozent der weltweiten Landfläche unter
Schutz zu stellen. Dieses Ziel wurde mit etwas mehr als 12
Prozent zwar erreicht, doch weist das Schutzgebietssystem nach
Ansicht des WWF bislang erhebliche Lücken und Mängel auf,
insbesondere im Bezug auf Regenwälder und Feuchtgebiete. Auch
der Schutz der Meeresflächen sei bislang unzureichend. Die
Kritik des WWF richtet sich vor allem gegen die geringe
finanzielle Ausstattung bestehender Schutzgebiete.
"Bei vielen Schutzgebieten - vor allem in Afrika -
steht der Naturschutz aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen
nur auf dem Papier", klagt Peter Prokosch, Geschäftsführer
des WWF Deutschland, vor Ort in Durban. "Regierungen und
Privatsektor müssen deshalb dringend in die dauerhafte
Finanzierung von Schutzgebieten investieren. Wir freuen uns, dass
unsere Empfehlung, Umweltfonds zu gründen, Eingang in die
Abschlusserklärung von Durban gefunden hat. Mit den Erträgen
dieser Fonds können Naturschutzmaßnahmen umgesetzt
werden." Auf dem Weltparkkongress stellten WWF und die
Krombacher Brauerei ihre seit dem vergangenen Jahr laufende
Regenwaldkampagne vor. Diese Kampagne, bei der bislang rund eine
Million Euro für den Schutz eines tropischen Regenwaldgebiets in
Zentralafrika zusammenkamen, wurde von den Kongressteilnehmern
als gelungenes Beispiel für eine private Initiative gewertet.
Die Einnahmen aus der Aktion fließen als Grundkapital in einen
Umweltfonds. Daraus bezahlt der WWF zum Beispiel die Ausrüstung
und Ausbildung von Wildhütern.
Als "Geschenk an die Erde" würdigte der WWF die
Ankündigung Madagaskars, die madagassischen Schutzgebiete auf
die dreifache Fläche zu vergrößern. "Madagaskar tritt
damit dem stetig voranschreitenden Ausverkauf seiner artenreichen
Urwälder entschieden entgegen und kann so seinen Garten Eden
wieder aufbauen", freute sich Peter Prokosch. Nun gelte es,
zusammen mit Partnern staatlicher und nichtstaatlicher
Organisationen den geplanten Umweltfonds, den der WWF
mitgestaltet hat, in die Praxis umzusetzen. So können laut
Prokosch die natürlichen Schatzkammern Madagaskars langfristig
gesichert werden.
17. September 2003
(herausgegeben vom WWF)
Nachhaltige Nutzung
von Heilpflanzen kann Schutzgebiete sichern
(Berlin) - Werden Heilpflanzen nachhaltig genutzt, können
sie nach Meinung des WWF zur Finanzierung von Naturschutzgebieten
beitragen. Der WWF macht auf die Chancen aufmerksam, die eine
naturgerechte Nutzung von Heilpflanzen in den Balkan-Staaten
bieten kann. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien
und Rumänien bieten einer aktuellen Studie des Bundesamts für
Naturschutz (BfN), des WWF und des Artenschutzprogramms TRAFFIC
zufolge eine außerordentlich große Fülle verschiedener Heil-,
Aroma- und Gewürzpflanzen. Diese sind jedoch durch intensive
Wildsammlungen, die Zerstörung der Lebensräume sowie die
Zunahme der Bodenerosion zunehmend bedroht. Der WWF schlägt
Maßnahmen für die nachhaltige Wildsammlung von Heilpflanzen
vor, mit deren Einnahmen ein Teil der Betriebskosten von
Naturschutzgebieten finanziert werden könnte: Zunächst müssten
die Pflanzenarten und -mengen in den verschiedenen Regionen
regelmäßig erfasst und überprüft sowie Quoten für die
Sammlung festgelegt werden. Dann müssten die
Schutzgebietsverwaltungen dafür sorgen, dass die Sammler
Lizenzen für die Ernte bestimmter Pflanzenarten erwerben. Die
Lizenzgebühren sollten für die Schutzgebietsverwaltung
verwendet werden. Nur unter diesen Bedingungen sei die Sammlung
von Heilpflanzen ein potenzielles Finanzierungsinstrument für
Schutzgebiete.
Die Balkan-Staaten liefern einen erstaunlich hohen Anteil
der weltweit gehandelten und auch auf dem deutschen Markt
erhältlichen Heilpflanzen: Acht Prozent stammen aus der von
politischen Umbrüchen und wirtschaftlichen Krisen gebeutelten
Region. "Von einer nachhaltigen Nutzung der Heilpflanzen
kann auf dem Balkan leider meist keine Rede sein. Arten wie der
Gelbe Enzian oder der Bergtee werden bald mit Stumpf und Stiel
ausgerottet sein", klagt Susanne Honnef,
Heilpflanzenexpertin des WWF. Mit Ausnahme von
Bosnien-Herzegowina verfügen die in der Studie analysierten
Staaten nach Meinung des WWF zwar über ein relativ gut
ausgebautes Netz an Schutzgebieten, doch seien deren
Verwaltungsstrukturen aufgrund mangelnder personeller und
finanzieller Ressourcen meist nicht ausreichend. "Auf dem
Balkan ist der Schutzcharakter vieler Naturschutzgebiete nicht
mit mitteleuropäischem Standard zu vergleichen. Naturschutz
steht dort oft nur auf dem Papier", teilt auch Gisela Stolpe
vom BfN die Meinung des WWF.
80 Prozent der rund 2.000 verschiedenen Heilpflanzen, die
in Europa für medizinische oder kosmetische Produkte verarbeitet
werden, stammen aus Wildsammlungen - die Pflanzen werden nicht
speziell für die spätere Nutzung angebaut, sondern der freien
Natur entnommen. Zu den Sammlern zählen der Studie zufolge vor
allem ärmere Bevölkerungsschichten, die auf dem Land leben.
Für sie stellt die Wildsammlung von Heilpflanzen oft ein
dringend benötigtes Zusatzeinkommen, nicht selten sogar die
einzige Einkommensquelle dar. Heil-, Aroma und Gewürzpflanzen
werden in Arzneimitteln, Kosmetika, Tees und Süßigkeiten sowie
in Farbstoffen, Lacken und Waschmitteln verwendet.
17. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grünes Traumpaar:
Vorstellung des Forschungsprojektes "Biogas in
Brennstoffzellen"
(Berlin) - Anlässlich der Vorstellung des
Forschungsprojektes Biogas in Brennstoffzellen
erklärt Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer
Sprecher: Mit der heutigen Vorstellung des Forschungsprojektes
Biogas in Brennstoffzellen wird ein neues Kapitel in
der Entwicklung der Brennstoffzellentechnologie aufgeschlagen.
Die hocheffiziente Brennstoffzelle kann nun direkt mit einem
regenerativen Energieträger betrieben werden. Die häufig mit
hohen Energieverlusten verbundene Erzeugung und Speicherung von
Wasserstoff kann somit umgangen werden.
Es ist der Vorteil der hocheffizienten
MCFC-Brennstoffzelle von MTU, dass sie entschwefeltes Biogas
direkt verwenden kann. Dies bringt Kosten- und Effizienzvorteile.
Weitere Innovationen sind mit den hohen Abwärmetemperaturen der
MCFC möglich, beispielsweise zusätzliche Stromerzeugung über
Stirlingmotoren, Gasturbinen oder Thermoelektrik. Im Gegensatz zu
dem aus Erdgas erzeugten Wasserstoff steht mit dem Biogas ein
Energieträger ohne klimaschädigende Wirkung und - da
Biogas erneuerbar ist - auch ohne langfristige Ressourcenprobleme
zur Verfügung. Die direkte Nutzung von Biogas in
Brennstoffzellen wird die Markteinführung der Brennstoffzelle
beschleunigen, da aufwändige Infrastrukturmaßnahmen für die
Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff vermieden werden
können. Die Biogaserzeugung und Speicherung hat heute ein hohes
technisches Niveau erreicht, so dass sie an vielen Orten leichter
einsetzbar ist als Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen.
Um die Markteinführung der Biogasbrennstoffzelle zügig zu
realisieren, sind weitere Anstrengungen für die
Serienentwicklung nötig. Deshalb werden wir uns wie bisher für
die weitere Unterstützung mit Forschungsmitteln einsetzen.
Von besonderer Bedeutung für die Biogasbrennstoffzelle
ist eine höhere Vergütung für innovative Techniken im zu
novellierenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Im Entwurf des
Bundesumweltministeriums ist dieser Innovationsbonus, so wie von
der grünen Bundestagsfraktion vorgeschlagen, bereits vorgesehen.
Es gilt nun, diesen auch im parlamentarischen Verfahren
durchzusetzen und zu verabschieden. Damit hätten erstmals
Brennstoffzellen mit regenerativen Energieträgern einen
Wettbewerbsvorteil vor dem klimabelastenden Wasserstoff aus
Erdgas.
17. September 2003
(herausgegeben von der DBU)
DBU-Umweltpreis
für Baumpatron Mattheck und Abgasjäger
Schulte
Stiftung würdigt
internationales Engagement und Entwicklung innovativer
Technologien zum Schutz der Umwelt Bundespräsident
überreicht Preis
(Berlin) - Die neuen Träger des Deutschen Umweltpreises
stehen fest: Aus der Hand von Bundespräsident Johannes Rau
werden am 26. Oktober in Osnabrück der Leiter der Abteilung
Biomechanik am Forschungszentrum Karlsruhe, Prof. Dr. Claus
Mattheck (55), und der Gründer und Geschäftsführer der HJS
Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG , Hermann Josef Schulte (56,
Menden), den mit 500.000 Euro höchstdotierten Umweltpreis
Europas in Empfang nehmen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt
(DBU) würdigt damit die Pionierleistungen, die Mattheck national
wie international als Dolmetscher der Sprache der Natur in
technische Produkte sowie für den Baumschutz erbracht hat.
Schulte wird für Forschung und Entwicklung umweltfreundlicher
Abgastechnologien im Fahrzeugbau ausgezeichnet, speziell für die
Entwicklung eines Partikelfilters für Dieselmotoren. Dadurch
leistet HJS einen Beitrag zur Verringerung des Krebsrisikos durch
Ruß, ohne die Vorteile dieses Motors für den Klimaschutz aufs
Spiel zu setzen. Das erklärte DBU-Generalsekretär Dr. Fritz
Brickwedde heute in einer Pressemitteilung.
Der Nachhaltigkeit im ursprünglichen Sinne verpflichtet
Mattheck sei durch seine Forschung in über 15 Jahren und die
weltweite allgemeinverständliche Verbreitung seiner Methoden und
Ergebnisse ein Vorreiter in der Bionik geworden, die Biologie und
Technik vereinigt und biologische Prozesse in technische Produkte
überführt. Er habe als Physiker die mechanische Belastbarkeit
von Bäumen am Beispiel ihrer Bruch- und Standfestigkeit
entschlüsselt und daraus Computerprogramme entwickelt, die heute
im Automobilbau, aber auch in Waschmaschinen, Hüftprothesen und
Zahnimplantaten Anwendung fänden. Er verkörpere den modernen
Umweltschutz, der sich der Nachhaltigkeit im ursprünglichen
Sinne verpflichte und neue Wege aufdecke. Insgesamt seien von
Mattheck und seinem Team über 100 Lizenzen für Software bzw.
Patente an Auto- und Maschinenbauer sowie Hersteller von
Chemieanlagen vergeben worden. Seine Methoden hätten zu
zahlreichen konkreten Umsetzungen in der Industrie geführt.
Ehemalige Schüler von Mattheck arbeiten heute als
Entwicklungsingenieure bei großen Automobilherstellern,
optimieren Fahrzeugteile an neuen Automobilprototypen und formen
ein Design nach der Natur, die immer die optimale Lösung parat
halte.
Mattheck habe aber auch eine spezielle
Körpersprache von Bäumen entdeckt. Bestimmte
Auffälligkeiten in Form und Gestalt wie etwa die äußere
Erscheinung der Rinde oder ungewöhnliches Dickenwachstum
interpretiere er als Signale, die positive wie negative
Rückschlüsse auf die Verkehrssicherheit von Bäumen zuließen.
Die konsequente Anwendung dieser inzwischen weltweit verbreiteten
Methode könne zum Erhalt vor allem der in städtischem Grün
gelegentlich zu früh gefällten Bäume beitragen, falsche
Baumpflege vermeiden, Beiträge zu einer nachhaltigen
Forstwirtschaft liefern und somit einen direkten Nutzen für die
Umwelt leisten. Schließlich habe Mattheck immer besonderen Wert
auf die Vermittlungsarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft
gelegt. Eine seiner wichtigsten Zielgruppen seien Kinder und
Jugendliche, die sich einer für sie zunächst scheinbar
uninteressanten Materie durch inzwischen weltweit
publizierte Kinderbücher und Cartoons auf eingängige
Weise nähern könnten.
Die Firma HJS mit Hermann Josef Schulte habe als höchst
innovatives mittelständisches Unternehmen mit Filtersystemen
für die Automobilbranche national wie international Meilensteine
gesetzt. Wenn es in den nächsten Jahren gelinge, einerseits die
Zahl der in Deutschland jährlich bis zu 14.000
Todesfälle, die auf Dieselruß zurückzuführen seien,
drastisch zu verringern und andererseits dem Dieselmotor mit
seinem im Vergleich zum Otto-Motor deutlich geringeren
Kohlendioxid-Ausstoß noch weiter zum Durchbruch zu verhelfen,
werde das auch ein Verdienst der Firma aus Menden sein.
Erfolgreich seien von HJS als erstem Anbieter in den 80er Jahren
Nachrüstkonzepte für Drei-Wege-Katalysatoren entwickelt und
vermarktet worden. Heute habe HJS 260 Katalysatorarten für 600
verschiedene Kraftfahrzeugtypen im Programm, die über 80 Prozent
aller Bedarfsfälle abdeckten.
Neben der gesamtunternehmerischen Leistung von Hermann
Josef Schulte würdige die DBU aber mit dem Deutschen Umweltpreis
im Speziellen die Entwicklung eines Partikelfilters für
Dieselmotoren, der wartungsfrei und verlustarm betrieben werden
könne und die bauartbedingten Nachteile herkömmlicher
keramischer Filter vermeide. Durch intensive Arbeiten habe HJS
ein poröses Sintermetall entwickelt, das aus einem mit einem
Pulver beschichteten leinenähnlichen Drahtgewebe bestehe. Durch
die überlegenen Materialeigenschaften ergäben sich besondere
Betriebsvorteile wie etwa geringeres Gewicht und weniger
benötigter Bauraum, ein doppelt so großes Speichervolumen von
Asche und eine längere Haltbarkeit. Außerdem sei der Wertstoff
Metall wiederverwertbar, wohingegen Keramikfilter als Sondermüll
entsorgt werden müssten.
Der Abgasnachbehandlung komme bei Dieselmotoren die
zentrale Rolle zu, vor allem einer weitestgehenden Verringerung
des Ausstoßes von inhalierbarem Schwebstaub, der nach einem
Gutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen der
Bundesregierung Krankheit und Tod durch Atemwegs- und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen hervorrufen kann. Das
Lungenkrebsrisiko durch Dieselruß sei in Tierversuchen
nachgewiesen worden. Andererseits weise der Dieselmotor
im Vergleich zum Otto-Motor mit geregeltem Drei-Wege-Katalysator
mit Blick auf den Ausstoß klimaschädigenden Kohlendioxids noch
immer deutliche Vorteile auf und könne einen notwendigen Beitrag
zum Klimaschutz in einer von zunehmender Mobilität
gekennzeichneten Gesellschaft ohne Einschränkungen erfüllen.
Mit dem HJS-Dieselpartikelfilter sei es möglich, schon heute die
Partikelgrenzwerte der Euro 5 (ab 2010) zu unterschreiten und ein
sehr hohes Maß an Kleinstpartikeln zurückzuhalten. Der
HJS-Filter erhöhe also klar die Chancen auf einen vermehrten
Einsatz dieser Technologie in einem wachsenden Markt von
Dieselfahrzeugen, verringere die Gefahren und leiste gleichzeitig
einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unseres Klimas.
16. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Dosenpfand: Schluss
mit der Zettelwirtschaft
(Berlin) - Anlässlich des bevorstehenden Stichtages zur
Einführung eines einheitlichen Rücknahmesystems am 1. Oktober
erklärt Dr. Antje Vogel- Sperl, zuständige Berichterstatterin
im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Nichts steht der Einführung eines einheitlichen
Rücknahmesystems für Einwegverpackungen zum 1. Oktober
entgegen. Schon heute bieten zum Beispiel Lekkerland-Tobaccoland,
VfW-Spar, Westpfand oder die Arbeitsgemeinschaft
umweltfreundliche Verpackungs-Recycling-Systeme e.V. (AVR)
Rücknahmesysteme für Einwegverpackungen an. Das heute von der
AVR vorgestellte Rücknahmesystem für Einwegverpackungen ist ein
Beispiel für eine umwelt- und verbraucherfreundliche sowie
rechtskonforme Lösung. Die von der AVR für das
Pfandclearing gewählte Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins
ist zu begrüßen, da diese eine transparente Verwaltung der
Pfandgelder ermöglicht. Außerdem verbleiben die nicht
abgerufenen Pfandgelder, der so genannte Pfandschlupf, nicht
einfach beim Handel, sondern können in Innovationen im Bereich
des Recyclings investiert werden.
Das bisherige Angebot an Rücknahmesystemen zeigt, dass es
trotz der Boykotthaltung von Teilen des Handels Initiativen gibt,
die gültige Rechtslage umzusetzen. Es macht deutlich, dass alle
bisherigen Verzögerungen auf Seiten des Handels nur vorgeschoben
sind und es kein wirkliches Interesse gegeben hat, ein
einheitliches und verbraucherfreundliches Rücknahmesystem
aufzubauen. Es liegt jetzt an den Handelsunternehmen, sich einem
Rücknahmesystem anzuschließen und endlich eine
verbraucherfreundliche Lösung beim Einwegpfand anzubieten.
Zum 1. Oktober läuft die bisherige Übergangslösung aus,
wonach Getränkeeinwegverpackungen nur dort zurückgenommen
werden müssen, wo sie auch gekauft wurden. Diese Übergangsfrist
war dem Handel vom Bundesumweltminister gewährt worden, um ein
einheitliches Rücknahmesystem für Einwegverpackungen
aufzubauen. Ab dem 1. Oktober können Getränkeeinwegverpackungen
dann in allen Geschäften zurückgegeben werden, die Getränke in
derartigen Verpackungen auch verkaufen, das heißt die Dose, die
in München gekauft wurde, kann zum Beispiel in Berlin und
umgekehrt zurückgegeben werden.
16. September 2003
(herausgegeben vom Informationsdienst Wissenschaft
e. V.)
Niedersachsen
bündelt Bioenergie-Aktivitäten in neuen Internet-Angebot
(Clausthal) - Das Land Niedersachsen möchte die Nutzung
der Bioenergie stärker voranzutreiben. Ein wichtiger Schritt
für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Bioenergienutzung ist
die Zusammenführung der Akteure zur Bündelung der Aktivitäten
und Kompetenzen. Wichtiger Bestandteil der Landesinitiative ist
der Aufbau eines internetgestützten Netzwerkes, dessen
Herzstück mit einer Community geschaffen wurde. Dieser
interaktive Marktplatz bietet Unternehmen, Institutionen,
Verbände, Kommunen und Privatpersonen einen umfassenden Wissens-
und Erfahrungsaustausch und ermöglicht durch gezielte
Vermittlung von Partnerunternehmen eine schnelle Umsetzung
neuer Ideen. Der besondere Mehrwert dieser interaktiven
Gemeinschaft liegt darin, dass jedes Unternehmen, das sich aktiv
an dieser Community beteiligt, einen Zuwachs an Know-How und
Wertschöpfung erhält. Teilnehmer aus anderen Bundesländern
sind ausdrücklich willkommen.
Unter der Adresse www.ben-online.de
steht seit dem 1. August ein Internetportal als Herzstück für
den Aufbau eines landesweiten Bioenergie-Netzwerks (BEN) zur
Verfügung. Es soll durch Einbezug möglichst vieler Akteure aus
allen Teilbereichen der Bioenergiebranche die Kompetenzen und
Erfahrungen bündeln und hierdurch die Nutzung der Bioenergie in
Niedersachsen verstärken. Der Aufbau des Portals orientiert sich
speziell an den Anforderungen des Bioenergiemarktes und
ermöglicht die aktive Einbindung der Nutzer. Unternehmen,
Institutionen, Kommunen, Verbände und Privatpersonen haben
auf unterschiedlichen Zugriffs- und Nutzungsebenen die
Möglichkeit, das Onlineangebot zu nutzen und selbst
mitzugestalten. Die Registrierung im Netzwerk ist kostenlos und
kann online, per Fax oder Brief vorgenommen werden. Den
registrierten Partnerunternehmen stehen die erweiterten
Zugriffsmöglichkeiten des Portals zur Verfügung. Das Angebot
der Seite wird ergänzt durch die "Bioenergie-Börse",
in der Angebote und Gesuche zu allen biogenen Rohstoffen
platziert werden können - vom Holzbrennstoff über Substrate
für Biogasanlagen bis zu Biomasse für Treibstoffe.
Das Projekt "Bioenergie-Netzwerk Niedersachsen"
ist initiiert und gefördert vom Niedersächsischen Ministerium
für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz. Die Projektleitung, Administration und
die redaktionelle Arbeit im Bereich Festbrennstoffe liegt bei der
Infostelle Bioenergie Niedersachsen der Nds. Energie-Agentur.
Projektpartner sind die Clausthaler Umwelttechnik-Institut GmbH
(CUTEC), Clausthal-Zellerfeld, und die Fakultät
Ressourcenmanagement der FH Göttingen. Sie sind für
redaktionelle Arbeiten im Bereich Biogene Treibstoffe bzw.Biogas
verantwortlich.
15. September 2003
(herausgegeben von PRO WILDLIFE)
15 Arten- und
Umweltschutzverbände fordern Erfassung der Importe von
Wildtieren und Wildpflanzen
Artenschutzverbände:
Mehr Transparenz im Wildtierhandel, Herr Trittin!
(Berlin) - Insgesamt 14 Arten- und Umweltschutzverbände
schlossen sich in einem gemeinsamen Schreiben der Forderung von
PRO WILDLIFE an, zukünftig die Importe ungeschützter Wildtiere
und -Pflanzen nach Deutschland zu erfassen. Bislang scheitert die
Unterschutzstellung von bedrohten Arten häufig am Fehlen dieser
konkreten Handelsdaten. Trotzdem sehen die zuständigen Minister
Trittin und Eichel, in deren Ressorts der Artenschutz bzw. die
Zollbehörden fallen, bisher nur wenig Handelsbedarf. Sie wollen
lediglich den Import von Echsen und Schlangen für 12 Monate
registrieren. Für die Artenschützer eine halbherzige und
willkürliche Maßnahme, da Echsen und Schlangen nur einen
kleinen Teil der gehandelten Wildtiere ausmachen. Denn viele
ungeschützte Wildvögel, Korallenfische, exotische Säugetiere,
Hai- und Tropenholzprodukte werden in Massen importiert - das
Ausmaß der Naturplünderungen ist somit kaum zu überblicken.
Mehr Transparenz im Handel mit Wildtieren und -pflanzen
fordern deshalb: Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
(BUND), Bund gegen Missbrauch der Tiere, Care for the Wild,
Deutscher Naturschutzring (DNR), Eurogroup against Birdcrime,
Greenpeace Deutschland, Internationaler Tierschutz-Fond (IFAW),
das Jane Goodall Institute, Komitee gegen den Vogelmord,
Naturschutzbund Deutschland (NABU), Pro Regenwald, PRO WILDLIFE,
Rettet den Regenwald, Umweltstiftung WWF und Vier Pfoten.
Das gemeinsame Schreiben an Trittin und Eichel verweist
auf das immer breitere Spektrum ungeschützter Arten im deutschen
Handel. Deutschland ist einer der größten Absatzmärkte
für Wildtiere und -Pflanzen. So werden z.B. in jüngster Zeit
zunehmend exotische Säugetiere wie Gürteltiere, diverse
Kleinbären, Raub- und Beuteltiere als "Haustiere"
verkauft, Tropenholzprodukte und Arzneien aus Wildpflanzen werden
immer beliebter, der Handel mit tropischen Fischen, Vögeln und
Fröschen boomt. Immer neue Arten sind von der anhalten-den bzw.
gar steigenden Nachfrage in Deutschland betroffen. Die 15
Verbände warnen vor den Folgen dieser massenhaften und nahezu
unkontrollierten Wildentnahmen für die Artenvielfalt. Während
Artenschutzmaßnahmen in das Ressort von Umweltminister Trittin
fallen, unterstehen die Zollbehör-den, die eine Erfassung der
Wildimporte durchführen müssten, dem Finanzminister Eichel. Die
Forderung der 15 Arten- und Umweltschutzorganisationen richtet
sich deshalb an beide Ministerien.
1999 hatte die Bundesregierung schon einmal für sechs
Monate die Importdaten für ungeschützte Vögel und
Reptilien erfasst und ausgewertet. Schon diese begrenzte
Maßnahme führte für einige Arten prompt zu ersten
erfolgreichen Schutzinitiativen innerhalb der EU. Die
Artenschützer fordern deshalb eine Wiederaufnahme der Erfassung
- und zwar nicht nur für willkürlich ausgewählte Artengruppen,
sondern auf alle Wildtiere und -Pflanzen. Die Organisationen
betonen auch, dass eine generelle Erfassung aller Importe sogar
eine Arbeitser-leichterung für die Zollbeamten bedeuten würde:
Denn ein einheitliches Erfassungsverfahren würde den
Arbeitsablauf auch ohne spezielle Artenkenntnisse jedes einzelnen
Zollbeamten ermöglichen. "Während unsere heimischen Arten
weitgehend über das Naturschutzgesetz geschützt sind, können
viele Wildtiere und -Pflanzen aus fernen Ländern immer noch
hemmungslos geplündert werden", betont Dr. Sandra Altherr
von PRO WILDLIFE. Die derzeit anstehende Novellierung der
Bundesartenschutzverordnung schafft erneut keine Abhilfe dieses
eklatanten Widerspruchs. Deshalb sehen die 15 Verbände zumindest
dringenden Handlungsbedarf bei der Importerfassung.
15. September 2003
(herausgegeben vom UVM)
Müller: Erkundung
des Endlagers Gorleben muss rasch fortgesetzt werden
Internationale Länderkommission
Kerntechnik (ILK) tagte in Stuttgart
(Berlin) - "Die Erkundung des Salzstocks Gorleben
muss rasch fortgesetzt und abgeschlossen werden", sagte
Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller am Montag (15.
September 2003) anlässlich der 25. Sitzung der Internationalen
Länderkommission Kerntechnik (ILK) in Stuttgart, die sich mit
der Endlagerproblematik beschäftigt hat. Dabei sei es
unabdingbar, eine umfassende Sicherheitsanalyse vorzunehmen sowie
getrennte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
einerseits und für hochradioaktive Abfälle andererseits
vorzusehen. Parallel zu einem erforderlichen
Langzeitsicherheitsnachweis sei eine überzeugende
Öffentlichkeitsarbeit in der Region zu leisten und eine
Infrastrukturförderung im Sinne eines angemessenen
Lastenausgleiches anzustoßen. Der Minister wies darauf hin, dass
er sich in dieser Einschätzung mit seinen Kollegen aus Bayern,
Hessen und Niedersachsen einig sei. "Die von der
Bundesregierung unterbrochene Erkundung des Salzstocks Gorleben
und die stattdessen eingeleitete neue Suche nach einem Standort
für ein Endlager für radioaktive Abfälle ist eine
Verhinderungsstrategie auf Kosten nachfolgender Generationen und
eine Verschwendung von Steuermitteln", erklärte Minister
Müller.
Minister Müller erinnerte daran, dass die Bundesregierung
die seit 1979 durchgeführte Erkundung des Salzstockes Gorleben
auf seine Endlagerfähigkeit ohne stichhaltige Gründe gestoppt
habe. Ebenso wenig nachvollziehbar sei die Verfolgung des sog.
Ein-Endlager-Konzepts, bei dem alle radioaktiven Abfälle in ein
einziges Lager verbracht werden sollen. Die Bundesregierung
verfolge dieses Ziel, obwohl es in Deutschland mit der
Schachtanlage Konrad bereits ein genehmigtes und geprüftes
Endlager für mittel- und schwachradioaktive Abfälle gibt. Diese
Entscheidung treffe Baden-Württemberg besonders, da im Land
über 60 Prozent aller mittel- und schwachradioaktiven Abfälle
in Deutschland zwischengelagert werden. "Wenn der dafür
vorgesehene Schacht Konrad nicht zur Verfügung steht, sondern
diese Abfälle noch für Jahrzehnte unter ungünstigeren
Umständen und mit entsprechendem Aufwand für das Handling in
Karlsruhe gelagert bleiben, so ist das ein völlig unhaltbarer
Zustand", erklärte Müller.
In die bisherige Erkundung der beiden Endlagerstandorte
Gorleben und Konrad seien insgesamt ca. 2,1 Mrd.
geflossen. Die zusätzlichen Kosten für die Erkundung von neuen
Endlagerstandorten nach dem von der Bundesregierung nunmehr
verfolgten Auswahlverfahren würden sich auf geschätzte 2 bis
3,5 Mrd. belaufen. Die Kosten der erneuten Suche könnten
dem Steuerzahler nicht zugemutet werden. Das Verfahren entspreche
auch nicht den verfahrensrechtlichen Anforderungen sowie den
Prinzipien der parlamentarischen Demokratie in Deutschland.
"Das Verfahren, das bis zum Jahr 2030 durchgeführt werden
und unter - wie es heißt - repräsentativer Beteiligung aller
maßgeblicher gesellschaftlicher und politischer Kräfte erfolgen
soll, wird viel zu lange dauern und unter diesen Umständen zu
keinem Ergebnis führen", so Minister Müller. "Wer so
sucht, wird nie finden."
"Ein weiteres Problem ist die möglicherweise nachlassende
Sicherheitskultur beim Betrieb der Kernkraftwerke, die im
Zusammenhang mit der Liberalisierung der Strommärkte und dem
damit zusammenhängenden Kostendruck für die Betreiber sowie dem
Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung zu sehen ist", sagte
Minister Müller. Die ILK befasse sich augenblicklich intensiv
mit Fragen der Motivation des Betriebspersonals und dessen
innerer Einstellung gegenüber Sicherheitsfragen angesichts der
Perspektivlosigkeit ihrer für beendet erklärten Technologie,
angesichts des wegbrechenden Know-Hows und angesichts des
mangelnden Nachwuchses und der damit zusammenhängenden
Mangelsituationen und Frustrationen. "Auch der Bund kommt
nicht umhin, sich um diese Problematik zu kümmern", betonte
Minister Müller. Die ILK werde sich weiter mit dem Thema
befassen.
Die ILK war im Jahr 1999 als Reaktion auf die unausgewogene
Neubesetzung der Reaktor-Sicherheitskommission des Bundes von den
Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen ins Leben gerufen
worden. Ihre Aufgabe ist es, die atomrechtlichen Genehmigungs-
und Aufsichtsbehörden dieser Länder, in denen 12 der 19 in
Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in Deutschland betrieben
werden, in übergeordneten Fragen der Sicherheit kerntechnischer
Anlagen, der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie der
Risikobewertung der Kernenergienutzung zu beraten. Die ILK setzt
sich derzeit aus 13 international renommierten Wissenschaftlern
und Experten aus Deutschland, Frankreich, den USA, Schweden und
der Schweiz zusammen. Die von den Ministerpräsidenten der drei
Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bestellten
Mitglieder der Kommission werden in der Regel auf drei Jahre
berufen, wobei eine Wiederberufung möglich ist. Die
Mitgliedschaft in der Kommission ist ein persönliches Ehrenamt,
das keine Vertretung zulässt. Die Mitglieder der ILK sind
fachlich unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Seit ihrer
Gründung hat die ILK zahlreiche Empfehlungen und Stellungnahmen
erarbeitet und veröffentlicht.
14. September 2003
(herausgegeben vom WWF)
WWF fordert nach
Waldbränden in Südeuropa "feuerfeste"
Wiederaufforstung
(Berlin) - Angesichts der verheerenden Waldbrände, die in
diesem Sommer in Südeuropa wüteten, fordert der WWF die
Europäische Union auf, bei der Wiederaufforstung heimischen
Baumarten den Vorzug zu geben. Je natürlicher der Baumbestand in
den verschiedenen Regionen sei, umso eher könnten weitere
Feuerkatastrophen und Bodenerosion verhindert werden. Portugal
war von den diesjährigen Waldbränden am schlimmsten betroffen.
Nach Ansicht der Naturschützer führten hier vor allem die für
die Region untypischen und Feuer anfälligen
Eukalyptus-Monokulturen dazu, dass die Waldbrände katastrophale
Ausmaße annahmen. In Portugal brannten nach Angaben der United
Nations Economic Commission for Europe (UNECE) in diesem Jahr
schon 417.000 Hektar Wald - viermal mehr als in den vergangenen
zehn Jahren im jährlichen Durchschnitt.
"Bei der Aufforstung der abgebrannten Flächen muss
die Devise gelten: So natürlich wie möglich! Nur so können die
Wälder ihrem biologischen Rhythmus folgen und sich selbst vor
Naturkatastrophen schützen. Bäume sind am
widerstandsfähigsten, wenn man sie wachsen lässt, wo sie
hingehören", so WWF-Waldexpertin Nina Griesshammer. Der WWF
weist im Zusammenhang mit den portugiesischen Waldbränden darauf
hin, dass die ursprünglichen Korkwälder wesentlich weniger
Feuer anfällig sind als künstliche Eukalyptus-Monokulturen. Die
Umweltschützer empfehlen, bei der Aufforstung der Flächen auf
naturnahe Maßnahmen zu achten: Wo immer es möglich sei, sollte
die Natur sich selbst regenerieren dürfen. Gelinge dies nicht,
sollten heimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden.
Griesshammer: "Auch tote Bäume gehören in den Wald. Sie
tragen dazu bei, dass die Böden weniger schnell
austrocknen." Auf die Verwendung von Düngern und
Pflanzenschutzmitteln müsse nach Ansicht der WWF-Expertin
verzichtet werden, nach Möglichkeit auch auf die Anlage neuer
Forstwege und das Befahren der Wälder mit schwerem Gerät.
Der WWF fordert die Europäische Union auf, in
umweltverträgliche Waldbewirtschaftung zu investieren. "Die
Subventionen der Europäischen Union für die Aufforstung von
Wäldern dürfen in Zukunft nicht einfach in Rauch aufgehen,
sondern müssen in naturnahe und damit resistentere Wälder
gesteckt werden", fordert Nina Griesshammer. Insgesamt
verbrannten nach Angaben der UNECE in Spanien, Frankreich,
Portugal und Italien in diesem Jahr bislang rund 630.000 Hektar
Wald - mehr als doppelt soviel wie im vergangenen Jahr. Nach
Einschätzung des WWF werden 95 Prozent aller Waldbrände von
Menschen verursacht. Fahrlässigkeit ist jedoch nicht der einzige
Grund für ihr vermehrtes Auftreten in Südeuropa. Hinzu kommen
Klimaschwankungen, extreme Temperaturen, ein Wandel der
Landnutzung und Zunahme des Massentourismus.
12. September 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Vorschlag der
EU-Kommission zur Gentechnik im Saatgut nicht akzeptabel
(Berlin) - Zur Vorlage des Entwurfes einer EU-Richtlinie
durch die EU-Kommission, in der die zukünftige Kennzeichnung
gentechnischer Verunreinigungen von Saatgut geregelt werden soll,
erklärt Friedrich Ostendorff, Obmann im Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Die EU-Kommission schlägt vor, dass künftig
gentechnische Verunreinigung von Saatgut erst ab Grenzwerten von
0,3 bis 0,7 Prozent gekennzeichnet werden muss. Diese Grenzwerte
sind viel zu hoch und nicht vertretbar! Damit wäre die
Reinhaltung von gentechnikfreiem Saatgut und die Erzeugung von
gentechnikfreien Nahrungsmitteln nicht zu gewährleisten. Die
EU-Kommission muss endlich einsehen, dass die überwältigende
Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland und Europa keine
Gentechnik in Nahrungsmitteln will. Die Verbraucherinnen und
Verbraucher haben einen Anspruch auf echte Wahlfreiheit.
Bäuerinnen und Bauern müssen sich darauf verlassen können,
dass auf ihren Feldern nicht 30 bis 70 Quadratmeter gentechnisch
veränderte Pflanzen pro Hektar wachsen, ohne dass sie überhaupt
davon wissen. Genau das könnte aber eintreten, wenn der
vorliegende Entwurf der EU-Kommission Gesetz werden sollte. Daher
fordern wir ein Reinheitsgebot für nicht gentechnisch
verändertes Saatgut, das keine Verunreinigung mit gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) zulässt. Notwendig sind
Reinhaltungsvorschriften an der praktisch machbaren
Nachweisgrenze. Diese liegt bei 0,1 Prozent. Wir fordern die
EU-Mitgliedstaaten auf, im zuständigen Saatgutausschuss die
Vorlage der Kommission abzulehnen und sich für eine Regelung
einzusetzen, die eine schleichende Verunreinigung des Saatgutes
effektiv verhindert.
.
.
.
Bedingt durch einen totalen Systemabsturz Ende Januar sowie den
daraus resultierenden erheblichen technischen Problemen konnten
ab Februar quasi keine überregionalen Nachrichten mehr
eingepflegt werden. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt
nachgearbeitet werden kann, steht aufgrund des ansonsten bereits
enormen Arbeitsaufkommens offen. Ich würde hierauf dann
gesondert aufmerksam machen.
C.F.
.
.
.
22. Januar 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Konzept für
Expresszüge schließt InterRegio-Lücke
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Aufgabenträger im Schienennahverkehr stellt Konzept für
interregionales Expressnetz vor
(Berlin) - Zur heutigen Vorstellung eines
interregionalen Expressnetzes (RE X) durch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger im
Schienennahverkehr erklärt Albert Schmidt, verkehrspolitischer
Sprecher: Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Aufgabenträger des Nahverkehrs auf der Schiene heute
vorgestellte Konzept für ein interregionales Expressnetz (RE X)
ist ein innovativer Ansatz. Nach der Streichung nahezu
sämtlicher InterRegio-Linien der Deutschen Bahn AG schließt es
die Angebotslücke zwischen Nah- und Fernverkehr. Es bietet den
Fahrgästen umsteigefreie Verbindungen zwischen Mittelzentren,
die der IC und ICE nicht mehr oder nur noch unzureichend bedient.
Damit können diese Städte wesentlich besser an das Fernnetz der
Bahn angeschlossen werden.
Sehr zu begrüßen ist auch die Schaffung
einer einheitlichen Marke und einer Einbindung in die
Fahrpreissysteme der Verkehrsverbünde. Dadurch können die durch
das neue Preissystem der DB AG entstandenen Preissprünge
zwischen Nah- und Fernzügen im Regionalverkehr teilweise
ausgeglichen werden. Nun liegt es an den für den
Schienennahverkehr zuständigen Bundesländern, in einer
gemeinsamen Anstrengung das durchdachte Konzept der
verantwortlichen Aufgabenträger schrittweise umzusetzen und die
Verkehrsleistungen dafür in einem qualitätsorientierten
Leistungswettbwerb zu vergeben. Dafür hat der Bund dank grüner
Initiative mit der Erhöhung der Nahverkehrsmittel die
Voraussetzungen geschaffen: Für interregionale Verbindungen
wurden den Bundesländern zusätzlich 100 Mio. Euro pro Jahr zur
Verfügung gestellt.
22. Januar 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne: Vorschläge
der EU-Kommission zur Agrarreform im Detail enttäuschend
(Frankfurt a. M.) - Zu den heute
veröffentlichten Vorschlägen der EU-Kommission zur
EU-Agrarreform erklärt die verbraucher- und agrarpolitische
Sprecherin
der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen
Ulrike Höfken: Die Vorschläge der Kommission zur Entkoppelung
der Direktzahlungen von der Produktion und zur Stärkung der
"Zweiten Säule" gehen grundsätzlich in die richtige
Richtung. Allerdings bleiben sie in wesentlichen Punkten hinter
unseren Vorstellungen zurück.
Zu den Vorschlägen im Einzelnen:
Die Entkoppelung nahezu aller produktionsbezogenen
Direktzahlungen im pflanzlichen und tierischen Bereich ab 2004
ist zu begrüßen. Die Zusammenfassung dieser Zahlungen in eine
Betriebsbeihilfe birgt aber zahlreiche ungelöste Probleme. Die
Vorschläge führen zu einer Fortschreibung vorhandener
Benachteiligungen von Grünland- gegenüber Ackerlandstandorten.
Daher ist in diesem Bereich eine schrittweise Angleichung der
Prämien für Grün- und Ackerland, z.B. durch Einbeziehen von
Ackerfutter in die Prämienzahlungen, vorzunehmen. Weiterhin
besteht die Gefahr, dass die Betriebsbeihilfe nicht den
Landwirten, sondern den Bodeneigentümern zugute kommt.
Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der
EU-Osterweiterung und im Hinblick auf die WTO-Kompatibilität
besonders wichtig, künftig die "Zweite Säule"
zu stärken. Hier geht der Vorschlag nicht weit genug. Statt den
im Juli veranschlagten 500 bis 600 Mio. sollen jetzt nur
noch 228 Mio. zusätzlich im ersten Jahr in diesen Bereich
fließen. Im siebten Jahr wären es statt 3,3 bis 4 Mrd.
nur 1,5 Mrd. Die geplante Umverteilung der einbehaltenen Mittel
zwischen den Mitgliedstaaten, nach der voraussichtlich nur rund
10 bis 15 Prozent nach Deutschland zurückfließen würden,
lehnen wir ab. Damit kann den gesellschaftlichen Anforderungen an
die Landwirtschaft nur unzureichend Rechnung getragen werden. Die
Förderung des ländlichen Raums sowie Verbesserungen im Bereich
Umwelt- und Tierschutz benötigen dringend die freiwerdenden
Modulationsgelder in voller Höhe. Äußerst enttäuschend ist
auch die Verschiebung der Modulation auf das Jahr 2006.
Der Wegfall der Kappungsgrenze und die nun vorgesehene
progressive Ausgestaltung der Modulation, nach der die
Prämienkürzung für kleine und mittlere Betriebe geringer ist
als für große Betriebe, sehen wir positiv. Dadurch werden
Wettbewerbsverzerrungen zumindest entschärft, kleine bäuerliche
Betriebe gestärkt und die ausreichende Unterstützung der
ostdeutschen Betriebe gewahrt. Jedoch müsste die Förderung an
den Arbeitsplätzen orientiert werden, sodass Betriebe mit einem
hohen Arbeitskräftebedarf stärker berücksichtigt werden und
Erhalt bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen belohnt wird.
Die Verlängerung der Quotenregelung für die
Milchmarktordnung ist grundsätzlich positiv, da sie den
Milcherzeugern einen längerfristigen Planungshorizont bietet.
Die vorgesehenen schrittweisen Stützpreissenkungen von rd. 35
Prozent bei Butter und rd. 17 Prozent bei Magermilchpulver sind
problematisch, weil der ohnehin stark unter Druck stehende
Auszahlungspreis für Milch weiter fallen würde. Ziel muss aber
sein, den Milcherzeugern eine wirtschaftlich tragfähige
Perspektive zu eröffnen. Die Milchproduktion muss auch künftig
an Grünlandstandorten und in weniger wettbewerbsfähigen
Regionen gehalten werden, da es dort keine Alternative zur
Milchviehhaltung gibt. Weiterhin muss die umweltgerechte
Bewirtschaftung gewährleistet und der Erhalt von Arbeitsplätzen
gerade in benachteiligten Gebieten sichergestellt werden.
Die Vorschläge zu Cross-Compliance scheinen nicht
geeignet, eine umwelt- und tiergerechtere flächendeckende
Produktion zu erreichen. Statt mit Sanktionsregelungen sollte
hier eher mit Anreizen gearbeitet werden.
22. Januar 2003
(herausgegeben vom WWF)
WWF ist enttäuscht
über den Kurswechsel des Agrarkommissars
Aufstockung der
Agrarumweltprogramme zum Erhalt ökologisch bedeutender Flächen
quasi fallen gelassen
(Frankfurt a. M.) - EU
Agrarkommissar Franz Fischler verlässt nach Einschätzung des
WWF den richtigen Kurs. Im Sommer habe er sich mit weitgehenden
Vorschlägen für eine Agrarreform und den Ausbau der Förderung
ländlicher Räume stark gemacht, jetzt habe der EU Kommissar
offenbar Angst vor der eigenen Courage. Die Verordnungsentwürfe,
die Fischler dem Europäischen Parlament zur Halbzeitbewertung
der EU Agrarpolitik heute unterbreitet, seien eine herbe
Enttäuschung. Die jetzt vorgelegten Entwürfe bleiben in
entscheidenden Punkten hinter den bisher diskutierten
Vorschlägen zurück, bemängelt Imke Lübbeke,
Agrarreferentin des WWF Deutschland.
Der WWF kritisiert, dass die Umschichtung
von Tier- und Flächenprämien zu Gunsten einer Förderung der
ländlichen Räume abgespeckt und verzögert erfolgen soll. Dem
vorgelegten Entwurf zur Folge soll ein Teil dieser Subventionen
nicht wie ursprünglich geplant ab 2004, sondern erst ab 2006
umgelenkt werden. Die Förderung des ländlichen Raums, immerhin
das erklärte Ziel der Kommission, werde nach den jetzt
vorgelegten Plänen bis 2012 nur um sechs Prozent aufgestockt.
Derzeit fließen lediglich zehn Prozent des Agrarbudgets in diese
so genannte zweite Säule der Agrarpolitik. Die jetzt
präsentierten Vorschläge sehen vor, aus diesem Topf
zusätzliche Maßnahmen wie die Absatzförderung und das
Betriebsaudit zu finanzieren. Die Ansprüche an das schmale
Budget steigen und die Chance, damit etwas für den Naturschutz
zu tun sinkt, befürchtet der WWF.
Auch von der Idee, die Agrarumweltprogramme
finanziell besser auszustatten, um sie für die Mitgliedsstaaten
attraktiver zu machen und so mehr Geld in den Umwelt und
Naturschutz zu lenken, sei so gut wie nichts übrig geblieben.
Die Agrarumweltprogramme seien das wichtigste Instrument, um
ökologisch bedeutende Flächen in der Nutzung zu halten und eine
umweltschonende Nutzung gemeinsam mit den Landwirten umzusetzen.
Der WWF fordert seit langem eine
Entkopplung der Zahlungen von den Produktionsmengen. Die jetzt
vorgelegten Vorschläge, den Landwirten eine Betriebsprämie zu
zahlen, greifen diesen Ansatz auf. Doch anstatt die
Direktzahlungen an die Bauern zu vereinfachen und sie mit hohen
Umwelt- und Sozialstandards zu verknüpfen, wolle man die
Regelung jetzt extrem kompliziert gestalten. Für den Naturschutz
springe dabei so gut wie nichts heraus.
22. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
EU-Agrarkommissar
verheißt Verbrauchern eine Agrarreform zum Anbeißen
Von Jörg Berendsmeier, dpa
(Brüssel) - Mit seinen Vorschlägen für eine Wende von der
hochsubventionierten Massenproduktion hin zu mehr Wettbewerb und
Qualität könnte der Schinken zukünftig noch leckerer schmecken
und die Milch billiger werden. «Die Landwirte können mit neuen
EU-Beihilfen rechnen, (...) mit denen Qualitätslebensmittel und
traditionelle Erzeugnisse gefördert werden», erklärt der
wohlgenährte Kommissar.
Zukünftig werden Bauern ihr Augenmerk
stärker auf die Gesundheit ihres Viehs richten müssen, wollen
sie ihre Prämien aus den Brüsseler Töpfen bekommen. Denn nicht
mehr für Masse, sondern für Klasse will Fischler zahlen. Wird
nach seinen Plänen etwa ein Landwirt dabei erwischt, dass er
seinen Schweinen verbotene Wachstumsförderer spritzt, muss er
mit weit reichenden Konsequenzen für sein Einkommen rechnen. Je
nach der Schwere des Verstoßes kann die Strafe darin bestehen,
dass die Beihilfen des bösen Bauern gekürzt werden - von 10
Prozent bis zur völligen Streichung reicht die Strafliste.
Andererseits könnten Agrarproduzenten bei
Umsetzung der Vorschläge Extrageld von der EU bekommen, wenn sie
an Programmen «zur Hebung der Qualität landwirtschaftlicher
Erzeugnisse» teilnehmen. Auch zur Werbung für Schinken oder
Käse, im Rahmen solcher Programme hergestellt, würde der Bauer
eigens unterstützt. Außerdem werden
Landwirten Beihilfen bis zu 10.000 Euro pro Jahr in Aussicht
gestellt, damit sie ihre Betriebe an die EU-Standards über
Umwelt- und Tierschutz anpassen. Wer seinen Betrieb beim
Tierschutz über diese Normen hinaus verbessert, wird nochmals
gefördert.
Zu den Vorschlägen aus Brüssel gehört
außerdem eine Reform für den Milchsektor. Hier sollen die
Stützpreise für Butter und Milch verringert werden. Nach
Ansicht von Experten könnten Milchprodukte für den
Endverbraucher damit preiswerter werden. Einem solchen Ansinnen
aber kann Bauerpräsident Gerd Sonnleitner nichts abgewinnen. Die
geplanten Preissenkungen würden den deutschen Landwirten
Milliarden an Einbußen bescheren. «Das wäre das Aus für viele
bäuerliche Betriebe in Deutschland», sagt er. Ob er Recht
bekommt oder nicht, wird sich erst in Jahren erweisen. Zunächst
werden nun die EU-Agrarminister Kompromisse über das zukünftige
Wohl oder Weh von Bauer und Verbraucher finden müssen.
21. Januar 2003
(herausgegeben von der EU-Kommission)
EU-Kommission
beschließt Reformpaket der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Brüssel) - Die Europäische Kommission
hat ein Paket von Reformvorschlägen für die Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) angenommen. Damit soll den Landwirten in der
EU eine klare finanzielle Perspektive und Planungssicherheit bis
2013 gegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird laut eines
Beschlusses der Staats- und Regierungschefs vom Oktober in
Brüssel der Anteil der landwirtschaftlichen Ausgaben am
EU-Haushalt festgelegt.
"Mit der Reform wird dem Landwirt
seine Unternehmerfunktion zurück gegeben", erklärte
Kommissar Fischler bei der Vorstellung seiner abgeänderten
Reform in Brüssel. Die Kommission will weg von einem System der
komplizierten Prämienzahlungen und hin zu einem System, das den
Landwirt dafür bezahlt, dass er etwas für den Tierschutz und
die Landschaftspflege leistet. "Der Landwirt entscheidet
wieder, mit welchem Produkt er optimal auf dem Markt abschneiden
kann", erklärte Fischler. Im Zuge der Reform würden
umweltschädliche Anreize der gegenwärtigen Politik beseitigt
und nachhaltige Produktionsweisen noch stärker gefördert. Die
Reformen würden die europäische Landwirtschaft
wettbewerbsfähiger und marktorientierter machen und den
Erweiterungsprozess erleichtern. Außerdem sei damit eine bessere
Basis für den erfolgreichen Abschluss der noch anstehenden
WTO-Verhandlungen geschaffen: "Eine Verzerrung im
internationalen Handel wird es damit nicht mehr geben",
unterstrich der Landwirtschaftskommissar.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie
einen Vergleich
zwischen der derzeitigen Situation, der Mitteilung über die
Halbzeitbewertung (Juli 2002) und den Verordnungsvorschlägen
(Januar 2003) sowie Fragen und Antworten zur GAP.
20. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Energiepolitik
erfolgreich: Deutlich mehr Ökostrom
Umweltministerium:
Durch Anschubförderung Erzeugung von Ökostrom in Deutschland
stark gestiegen
(Berlin) - Wie der
Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) am Montag in Berlin
mitteilte, ist die Ökostrom-Produktion 2001 gegenüber dem
Vorjahr um 72 Prozent auf knapp 18 Milliarden Kilowattstunden
gestiegen. Da Versorger und Netzbetreiber den geförderten
Ökostrom abnehmen müssen und die Kosten dafür umlegen, mussten
auch Endabnehmer mehr zahlen. So haben 2001 Kunden laut VDEW mit
1,18 Milliarden Euro 37 Prozent mehr gezahlt.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums schlagen die Mehrkosten
auf Grund des EEG jedoch nur mit 0,18 Cent je Kilowattstunde zu
Buche. Die Belastung für den Verbraucher sei also relativ
gering, sagte Ministeriumssprecher Jürgen Maaß. Die
Anschubförderung über diese Umlagefinanzierung sei erfolgreich
und habe «kaum merkbare Auswirkungen für Verbraucher». Nach
den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind
Stromversorger verpflichtet, durch erneuerbare Energien
hergestellten Strom von Öko-Produzenten zu Mindestpreisen
abzunehmen. Subventionierter Ökostrom muss laut VDEW im Schnitt
mit 8,8 Cent je Kilowattstunde vergütet werden. Dies sei
dreieinhalb mal so viel wie der geschätzte Marktwert, der im
Schnitt bei 2,5 Cent je Kilowattsunde liege. Zusätzlich wurden
nach Angaben des VDEW im Jahr 2001 weitere 18 Milliarden
Kilowattstunden Ökostrom ohne Subventionen produziert. Diese
entfielen auf größere Wasserkraftanlagen sowie
Müllverbrennungsanlagen, die vom EEG ausgeschlossen seien.
18. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
EU-Agrarkommissar
Fischler: Noch Spielraum für
Ökoprodukte
Fischler:
"Beim Marktanteil von Ökoprodukten besteht in Deutschland
noch bedeutender Spielraum nach oben"
(Berlin) - Verbraucherschutzministerin
Renate Künast (Grüne) habe bei ihrem Amtsantritt vor zwei
Jahren sicher größere Erwartungen gehabt, sagte Fischler der
«Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstagausgabe). Er verwies als
Erfolgsrezept auf das Beispiel seines Heimatlandes Österreich
mit einem Öko-Anteil von inzwischen zehn Prozent. «Wir haben
das vor allem deshalb erreicht, weil wir die großen
Handelsketten davon überzeugen konnten, dass sich das Mitmachen
lohnt», sagte Fischler. In Deutschland sollte man sich auch an
einen Tisch setzen. Die Bauern würden mitziehen, wenn sie sehen,
dass es einen Markt gebe. Der Marktanteil von Ökoprodukten liegt
in Deutschland bei zwei Prozent. Die ZMP Zentrale Markt- und
Preisberichtsstelle sieht für Ökoprodukte in den kommenden
Jahren unter bestimmten Rahmenbedingungen stetige, wenn auch
mäßige Zuwächse bei der Nachfrage.
Nach Abklingen der BSE-Krise ist nach Einschätzung des
Vereins «Thüringer Ökoherz» die Nachfrage nach Bio-Produkten
«wieder zurückgegangen, liegt jedoch über dem
Vor-BSE-Niveau», sagte Geschäftsführer Frank Augsten in einem
dpa-Gespräch. Auf dem Höhepunkt der BSE-Krise hätten die
Anbieter die Nachfrage nach Bio- Produkten kaum decken können.
Hauptgrund für die abgeflachte Nachfrage seien aber die höheren
Preise für Öko-Lebensmittel. «Biokost ist in Deutschland etwa
30 Prozent teurer als Produkte der konventionellen
Landwirtschaft.»
Auf dem 10. Ost-West-Agrarforum zum Thema
EU-Agrarpolitik und Globalisierung sagte EU-Agrarkommissar Franz
Fischler in Berlin, er vertrete nicht die These, «dass es den
Entwicklungsländern dann am besten geht, wenn wir total
liberalisieren». Das würde in erster Linie den
wettbewerbsfähigsten oder den am meisten subventionierten
Agrarproduzenten nutzen. «Wenn wir sicher gehen wollen, dass wir
mit unseren beiden großen Projekten der nächsten Zeit, mit der
EU- Osterweiterung und in der Welthandelsrunde, erfolgreich sind,
dann müssen wir rasch handeln und früh genug dafür sorgen,
dass wir uns zusätzliche Spielräume schaffen», sagte Fischer.
Verbraucherschutzministerin Renate Künast
(Grüne) plädierte auf dem Forum dafür, das Recht eines jeden
Menschen auf ausreichende und gesunde Nahrung international
festzulegen. Bei den Gesprächen in der Welthandelsrunde dürfe
nicht nur über Handel gesprochen werden. «Für die
Landwirtschaft wollen wir die Kriterien einer sozialen,
ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit international
verankern», sagte sie.
Unterdessen erweist sich die Grüne Woche
in Berlin erneut als Publikumsmagnet. «Die Hallen sind gut
gefüllt. Wir sind mit dem Besuch am zweiten Tag hochzufrieden»,
hieß es bei der Messe Berlin. Bis 26. Januar zeigen 1600
Aussteller aus 55 Ländern ihr Angebot.
17. Januar 2003
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
UBA: Umweltschutz
stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland
Neue
Veröffentlichung des UBA: "Erfolgreich durch Umweltschutz -
Mit Nachhaltigkeit den Wirtschaftsstandort stärken"
(Berlin) - Unterlassener
Umweltschutz führt zu hohen gesellschaftlichen Folgekosten, etwa
durch umweltbedingte Gesundheitsschäden, Ernteausfälle,
Produktivitätsverluste oder Material- und Gebäudeschäden.
Daher gilt: Wer heute am Umweltschutz spart, verringert den
Wohlstand von morgen. Außerdem sichert eine fortschrittliche
Umweltpolitik wichtige Wachstumsmaerkte der Zukunft und schafft
damit neue Arbeitsplaetze. Fachleute gehen davon aus, dass der
Markt für Umweltschutzgüter und -dienstleistungen zu den am
stärksten wachsenden Wirtschaftsbereichen des 21. Jahrhunderts
gehören wird. Auch auf betrieblicher Ebene ist nachhaltiges
Wirtschaften zu einem wichtigen Erfolgsfaktor geworden. Moderne,
gut geführte Unternehmen setzen inzwischen den betrieblichen
Umweltschutz gezielt als Mittel zur Kostensenkung und zur
Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ein. Dies sind einige
zentrale Aussagen der neuen Veröffentlichung des
Umweltbundesamtes (UBA) "Erfolgreich durch Umweltschutz -
Mit Nachhaltigkeit den Wirtschaftsstandort stärken". Die
Broschüre gibt in kurzer, prägnanter Form eine Übersicht über
neuere Forschungsergebnisse zu wirtschaftlichen Wirkungen des
Umweltschutzes und ist kostenfrei erhältlich.
Umweltschutzmaßnahmen weisen meist eine
hohe gesamtwirtschaftliche Rentabilität auf. So entsteht zum
Beispiel durch die Förderung der erneuerbaren Energien für den
Durchschnittshaushalt eine Mehrbelastung von derzeit gerade
einmal rund 8 Euro pro Jahr. Die volkswirtschaftlichen
Einsparungen infolge vermiedener Umwelt- und Gesundheitsschäden
betrugen dagegen im vergangenen Jahr 2,5 Milliarden Euro, also
rund 65 Euro pro Haushalt und Jahr. Umweltschutz leistet darüber
hinaus einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen. Die Zahl der Umweltschutzarbeitsplätze liegt
inzwischen deutlich über der Millionengrenze. In Zukunft
eröffnet vor allem der Klimaschutz hervorragende Wachstums- und
Beschäftigungschancen, etwa bei den erneuerbaren Energien, bei
der Waermedämmung von Gebäuden und anderen Maßnahmen zur
rationellen Energienutzung.
Hohe Wachstumspotenziale bestehen auch beim
Export von Umweltschutzgütern und -dienstleistungen. Zwischen
1998 und 1999 wuchs dieser Markt in den Industrieländern um
sieben bis neun Prozent, in den Entwicklungsländern sogar noch
stärker. Deutsche Unternehmen besitzen dank einer
fortschrittlichen und vorausschauenden Umweltpolitik eine
hervorragende Wettbewerbsposition auf dem globalen
Umweltschutzmarkt. Der Wettbewerb auf diesen Märkten wird
allerdings härter. Will Deutschland seine führende Position
nicht verlieren, darf.die Vorreiterrolle auf wichtigen Feldern
des Umweltschutzes nicht aufgegeben werden. Wie wichtig eine
fortschrittliche Umweltpolitik ist, um eine weltweite
Technologieführerschaft zu erreichen und Exporterfolge auf
Umweltschutzmärkten zu erzielen, zeigt das Beispiel der
Windkraft. Deutschland nimmt wegen der Förderung durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz inzwischen beim Betrieb, der
Herstellung und dem Export von Windkraftanlagen die weltweit
führende Stellung ein. Schon heute liegt die Exportquote bei
rund 20 Prozent. Und die Perspektiven sind ausgezeichnet:
Fachleute rechnen damit, dass die weltweit installierte
Windkraftleistung von derzeit rund 25 000 Megawatt (MW) auf etwa
120.000 MW bis zum Jahr 2010 steigen wird.
Zwischen 1991 und 1998 haben Staat und
Wirtschaft in Deutschland insgesamt rund 173 Milliarden Euro für
den Umweltschutz ausgegeben. Die Kostenbelastung der Wirtschaft
ist dennoch insgesamt moderat. Im Durchschnitt liegt der Anteil
der Umweltschutzkosten an den Umsaetzen im Produzierenden Gewerbe
und im Dienstleistungsbereich unter einem Prozent. Nur in einigen
wenigen, besonders umweltintensiven Produktionsbereichen ist
Umweltschutz als Kostenfaktor von größerer Bedeutung.
Verglichen mit anderen Kostenblöcken, etwa den Personal- und
Materialkosten, spielt der Umweltschutz jedoch auch dort meist
nur eine untergeordnete Rolle. Insofern ist es nicht erstaunlich,
dass sich das Argument, deutsche Unternehmen würden in das
Ausland abwandern, weil in anderen Ländern die
Umweltschutzkosten niedriger seien, nicht belegen lässt.
Befragungen von Unternehmen kommen zu dem Ergebnis, dass die
Hauptmotive für Auslandsinvestitionen in der Erschließung und
Sicherung der Absatzmärkte sowie anderenorts niedrigeren
Arbeitskosten liegen. Geringere Umweltauflagen als Hauptmotiv
für Auslandsinvestitionen spielen dagegen praktisch keine Rolle.
Umweltschutz ist auf betrieblicher Ebene
ein wichtiger Innovationsfaktor. Viele Unternehmen nutzen
ausgefeilte Managementtechniken und integrierte
Umweltschutztechnologien, um die von den Betrieben ausgehenden
Umweltbelastungen effizient zu verringern. Inzwischen gibt es
Hunderte von Praxisbeispielen aus Unternehmen, die zeigen, dass
sich betriebliche Umweltschutzmaßnahmen oft schon in kurzer Zeit
amortisieren.
!!! Die Veröffentlichung "Erfolgreich
durch Umweltschutz - Mit Nachhaltigkeit den Wirtschaftsstandort
stärken" kann von der Homepage des UBA unter der Adresse
<http://www.umweltbundesamt.de> heruntergeladen oder beim
Zentralen Antwortdienst des UBA (ZAD), Postfach 33 00 22, 14191
Berlin, Fax: 030/89 03-2912, bestellt werden.
16. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Banane könnte ihn zehn
Jahren aussterben
Ein Schimmelpilz
zerstört die Bananenfelder der in Europa meistgekauften
Bananenart
(London) - Die in
Europa meistgekaufte Bananenart könnte bald ausgestorben sein.
Ein Schimmelpilz hat schon viele Bananenfelder zerstört und
breitet sich schnell aus. Die Banane «Cavendish» sei von einem
Schimmelpilz namens «Black Sigatoka» bedroht, berichtet das
britische Wissenschaftsmagazin «New Scientist» (Nr. 2378, S.
26). Der Pilz habe schon einen Großteil der Bananenfelder in
Amazonien zerstört und breite sich schnell aus. Die
Bananenpflanzen sind genetisch weitgehend identisch und daher
sehr anfällig gegen Schädlinge. Das Züchten einer neuen
Bananenart, die gegen den Pilz immun ist, sei schwierig: Ihr
Erbgut verändert sich nicht von Generation zu Generation.
Deshalb kann eine neue, immune Bananenart nicht durch Zufall
entstehen. "Es ist ein Klon, der seit Tausenden von Jahren
keinen Sex mehr gehabt hat", formulierte es die britische
Zeitung «Guardian». Emile Frison, Chef des Internationalen
Zentrums für die Verbesserung von Bananen in Montpellier,
befürchtet deshalb, dass es in zehn Jahren um die Frucht
geschehen sein könnte.
In den 50er Jahren sei schon einmal die
damals vorherrschende Essbanane - die «Gros Michel» - durch
Pilzbefall ausgerottet worden, berichte das Magazin «New
Scientist». Damals konnte mit der «Cavendish» Ersatz gefunden
werden. Der Forschungschef des Bananenhändlers Chiquita, Ronald
Romero, sagte jedoch: "Wir haben 40 Jahre lang ein
Zuchtprogramm unterstützt, aber es ist nicht gelungen, eine
Alternative zu Cavendish zu entwickeln."
Die Gentechnologie könnte einen Ausweg
bieten, indem eine resistente Bananenart im Labor geschaffen
wird. Aber das sei teuer, und ob der Verbraucher es akzeptieren
werde, sei fraglich, sagte der Umweltchef von Chiquita, David
McLaughlin. Die einzige resistente Art, die bisher bekannt sei,
schmecke leider eher nach Apfel als nach Banane.
16. Januar 2003
(herausgegeben von der EU-Kommission)
EU-Agrarreform --
Fischler: "2003 Jahr der Entscheidung"
(Brüssel) - Bei der Pressekonferenz
zur Eröffnung der Grünen Woche in Berlin kündigte
EU-Agrarkommissar Franz Fischler an: "Für mich ist 2003 das
Jahr der Entscheidung. Nur wenn wir bis Mitte des Jahres mutige
agrarpolitische Entscheidungen fällen, können wir unseren
Landwirten Planungssicherheit geben. Nur dann wird der
Agrarsektor wirtschaftlich wettbewerbsfähig, umweltpolitisch
nachhaltig und vor allem gesellschaftlich akzeptiert werden. Wenn
wir hingegen den Weg der politischen Mutlosigkeit gehen und nicht
reformieren schaden wir unseren Bauern, schmälern die Chancen
zukünftiger Generationen und geraten unter wachsenden
gesellschaftlichen und internationalen Druck." Weiter sagte
der EU-Agrarkommissar "Ich sehe daher überhaupt keinen
Grund, mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zu warten.
Deshalb wird die Kommission nächste Woche detaillierte
Gesetzesvorschläge auf den Tisch legen. Dann können wir konkret
verhandeln und hoffentlich Mitte des Jahres eine Entscheidung
herbeiführen. Planungssicherheit können wir nur dann bieten,
wenn wir neben dem Finanzrahmen auch die Agrarpolitik bis 2013
definieren - und genau das habe ich mir für das Jahr 2003
vorgenommen." Die Kommission will die konkreten
Rechtsvorschläge am 22 Januar verabschieden und der
Öffentlichkeit vorstellen.
"Die Agrarpolitik muss von der gesamten Gesellschaft,
und nicht nur von einigen Lobbies akzeptiert werden. Gerade in
Zeiten von Sparbudgets und Wirtschaftsflaute ist es doppelt
wichtig, den Bürgern schwarz auf weiß belegen zu können, dass
ihr Steuergeld in der Agrarpolitik gut angelegt ist. Auch
deswegen brauchen wir mehr Reform. Nichts wäre für die
Interessen der Bauern gefährlicher als die Unterstützung der
Gesellschaft zu verlieren.", betonte Fischler.
Der Kommissar nannte fünf Eckpunkte der Reformvorschläge
der Kommission:
"Wir wollen die Landwirte nicht mehr
länger zwingen, um der Förderungen willen vom Markt
nicht honorierte Produkte herzustellen, unprofitables zu
produzieren. Sie werden durch die Entkopplung die
Möglichkeit haben, das zu erzeugen, wo sie die besten
Chancen sehen. Und dieses "Prinzip
Marktorientierung" kommt wiederum den Konsumenten
zugute, weil der Landwirt logischerweise das produzieren
wird, was der Konsument nachfragt. Wissenschaftliche
Studien machen klar, dass eine produktionsunabhängige
Einkommenszahlung an die Landwirte nicht das Ende des
Bauernstandes und nicht der Anfang einer
Hungerkatastrophe in Europa wäre, wie manche
"Untergangspropheten" gerne behaupten. Im
Gegenteil: Beim Getreide änderte sich fast nichts an der
Produktion. Beim Rindfleisch ginge die Produktion zwar um
3% zurück. Aber diese weniger intensive und
qualitätsorientiertere Art zu produzieren bedeutet
unterm Strich ein um 4% höheres Einkommen für die
Bauern. Und das ist es, was zählt!
Wir werden weiters den Landwirt in den Mittelpunkt
der Förderung stellen und nicht mehr länger die Zahl
seiner Rinder, oder die Tonnen Weizen, die er produziert.
Wir werden im Sinne von "Leistung und
Gegenleistung" eine Verbindung zwischen dem
gesellschaftlichen Auftrag des Landwirts und dessen
Honorierung herstellen und damit die öffentlichen
Güter, die der Landwirt produziert,
"marktfähig" machen. Es wird neue Maßnahmen
im Rahmen einer finanziell gestärkten ländlichen
Entwicklungspolitik geben, um die Bauern für ihre
Leistungen für die Umwelt, den Tierschutz oder die
Qualität auch direkt zu bezahlen,
Wir werden aber auch die Transparenz unsere
Politik steigern und unsere Agrarsysteme vereinfachen,
weil ich davon überzeugt bin, dass damit nicht nur die
Akzeptanz bei den Landwirten, sondern auch bei unseren
Mitbürgern gesteigert werden kann."
Fischler betonte abschließend, dass die Kommission in der laufenden WTO Verhandlungsrunde stärker den Ton angeben wolle. "Dafür brauchen wir diesen Reformschritt. Unsere Politik ist dann nicht mehr länger handelsverzerrend und kann in der WTO auch nicht attackiert werden. Im Gegenteil, wenn wir rechtzeitig handeln, werden wir auch in der Lage sein, unsere Forderungen, die wir an unsere Handelspartner haben, leichter durchzusetzen. Es geht hier um unsere eigenen vitalen Handelsinteressen, es geht um die Zukunftssicherung unserer Landwirte, es geht um Lebensmittelsicherheit und Herkunftsschutz, es geht um Umwelt- und Tierschutz, um Konsumentenanliegen und als besonderen Schwerpunkt um die berechtigten Anliegen der Entwicklungsländer."
16. Januar 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne:
Preis-Dumping bei landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln
schadet Verbrauchern und Erzeugern
(Berlin) - Anlässlich der Eröffnung der
Grünen Woche und der Kritik an den Äußerungen der
Verbraucherministerin Renate Künast zum Preisdumping bei
Lebensmitteln erklären die Fraktionsvorsitzende von
Bündnis90/Die Grünen Krista Sager und die verbraucher- und
agrarpolitische Sprecherin Ulrike Höfken:
Qualitätsproduktion wettbewerbsfähig
machen und die Chancen für den Mittelstand in Handel,
Verarbeitung und Produktion in der Lebensmittelwirtschaft
verbessern das sind die Ziele grüner Politik. Das ist
auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn ein zu
großer Druck auf die Produzenten von Nahrungsmitteln geht auf
Kosten der Verbraucher und ihrer Gesundheit, wenn Qualitäts-,
Tierschutz- oder Umweltstandards in der Produktion nicht mehr
ausreichend beachtet werden. Lebensmittelskandale um
antibiotikahaltige Geflügelimporte oder verseuchte Futtermittel
zeigen dies überdeutlich.
Wir wenden uns nicht gegen einen Wettbewerb
über Preise, auch nicht bei Nahrungsmitteln. Die Marktmacht
einiger weniger Konzerne auf dem Lebensmittelmarkt darf jedoch
nicht dazu führen, dass Lebensmittel unter dem Herstellungspreis
verkauft werden müssen. Von einem Euro, den die Verbraucher
heute für Lebensmittel ausgeben, gelangen schon heute nur 27
Cent zum Landwirt. Für einen Liter Milch, dessen Produktion den
Landwirt ca. 25 Cent kostet, erhält ein Landwirt derzeit 26
Cent. Das ist zuwenig, um Betriebe und Arbeitsplätze zu sichern.
Diese Missstände wollen wir gemeinsam mit
der Bundesregierung bekämpfen. Das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) muss verbessert, Sanktionsmöglichkeit bei
Wettbewerbsverstößen verschärft und vor allem umgesetzt
werden. Verbraucheraufklärung, eine vernünftige Kennzeichnung
und glaubwürdige Siegel sind die Voraussetzung, dass
VerbraucherInnen Wahlfreiheit beim Einkauf haben und
Wettbewerbsfreiheit hergestellt wird.
16. Januar 2003
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne:
Aktionsprogramm Bäuerliche Landwirtschaft macht Bauern Mut
Aktionsprogramm Bäuerliche
Landwirtschaft verbindet Agrarwende mit der Mittelstands- und
Beschäftigungsoffensive
(Berlin) - Anlässlich der heutigen
Pressekonferenz von Verbraucherschutzministerin Renate Künast
(Bündnis90/Die Grünen) erklärte Ulrike Höfken,
agrarpolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen und
Friedrich Ostendorff, Obmann im Agrarausschuss:
Arbeitsplätze schaffen, Bürokratie
abbauen und junge Menschen für die Landwirtschaft gewinnen, das
sind die Kernpunkte des neuen Aktionsprogramms Bäuerliche
Landwirtschaft, das Ministerin Künast heute auf der Grünen
Woche in Berlin vorgestellt hat. Damit rücken wir die
bäuerliche Landwirtschaft weiter in den Mittelpunkt unserer
Politik.
Das Aktionsprogramm für eine bäuerliche
Landwirtschaft, das neue Instrument der Agrarwende, ist ein
Angebot an die breite Landwirtschaft und sendet insbesondere an
die junge Generation ein positives Signal: Der Beruf des Bauern
und der Bäuerin ist ein Beruf mit Zukunft! Wir wollen dazu
beitragen, dass bäuerliche Betriebe erhalten bleiben und dass
jungen Menschen der Weg in die Landwirtschaft erleichtert wird.
Dazu sind im Aktionsprogramm Maßnahmen enthalten, welche die
Hofübergabe an die nächste Generation erleichtern und damit den
Zerfall gewachsener, rentabler bäuerlicher Betriebsstrukturen
bremsen. Diese Maßnahmen umfassen Hofbörsen, Beratungsangebote,
Kreditbürgschaften, Bildungsgutscheine, Niederlassungsprämien
und die bevorzugte Vergabe von BVVG-Flächen an Existenzgründer.
Die Ansätze des Hartz-Konzepts, insbesondere die "Ich- und
Familien-AGs", Dienstleistungen im Niedriglohnbereich und
"Kapital für Arbeit" bieten auch für die
Landwirtschaft Chancen. Wir wollen diese Chancen im Rahmen des
Aktionsprogramms umsetzen, um zu mehr Beschäftigung in der
Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu kommen. Unser Ziel sind
dabei 100.000 neue Arbeitsplätze auf dem Land.
Das Aktionsprogramm wird umwelt- und
tiergerechte Produktionsverfahren fördern. Deshalb beziehen wir
auch das bereits bestehende Bundesprogramm Artgerechte
Tierhaltung in das Aktionsprogramm mit ein. Auch die Einführung
der sogenannte Modulation in Deutschland, wie sie der Bundestag
Ende 2002 beschlossen hat, ist ein wichtiger Schritt in diese
Richtung und Teil des Aktionsprogramms. Bäuerliche
Landwirtschaft heißt auch: Landwirtschaftliche Produkte werden
regional verarbeitet und vermarktet. Das Aktionsprogramm wird
daher unter dem Stichwort Entbürokratisierung auch Maßnahmen
enthalten, um gesetzliche Hindernisse bei der handwerklichen
Verarbeitung - etwa im Fleischbereich - und bei der
Direktvermarktung abzubauen, ohne dabei hygienische Standards
einzuschränken.
Das Aktionsprogramm Bäuerliche
Landwirtschaft verbindet die Agrarwende mit der Mittelstands- und
Beschäftigungsoffensive der rot-grünen Bundesregierung und ist
damit zentraler Bestandteil unserer Arbeit für die gesamte
Landwirtschaft.
16. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
3,4 Prozent mehr
Ökobetriebe: Biobranche wächst langsamer
Ökolandbau befindet sich
nach teils hohen Zuwächsen 2001 nun in ruhigerer
Entwicklungsphase
(Berlin) - Die Zahl verbandsgebundener
Erzeugerbetriebe ist 2002 um 3,4 Prozent auf 9333 Unternehmen
gestiegen. Die Anbaufläche wurde um 4,5 Prozent auf 488.000
Hektar ausgeweitet, teilte der Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) am Donnerstag in Berlin zur
Grünen Woche mit. "Die außergewöhnlichen zweistelligen
Wachstumsraten im Jahr 2001 von über zehn Prozent sind im Jahr
2002 von einem kontinuierlichen Wachstum abgelöst worden",
sagte BÖLW-Vorstand Thomas Dosch. Der Naturkostgroßhandel mit
einem Umsatz von 410,4 Millionen Euro Umsatz und der
Naturkosteinzelhandel mit 890 Millionen Euro Umsatz hätten im
Vergleich zu 2001 mit einer schwarzen Null abgeschnitten,
erklärte Elke Röder vom BÖLW. Die Naturkostbranche habe sich
2002 auf deutlich erhöhtem Niveau konsolidiert.
Der Absatz für ökologische Produkte hat
nach einem Einbruch im Jahresverlauf 2002 nach Angaben der ZMP
Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle wieder angezogen. Die
ersten Absatzzahlen aus dem vierten Quartal 2002 seien
ermutigend, erklärte die ZMP. Für die kommenden Jahre seien
unter bestimmten Rahmenbedingungen stetige, wenn auch mäßige
Zuwächse bei der Nachfrage zu erwarten. Fraglich bleibe
allerdings, ob deutsche Erzeuger davon profitieren können. Dass
Angaben der Verbraucher und ihr Handeln nicht deckungsgleich
sind, dies belegt laut ZMP der Eiermarkt. Bei Befragungen würden
90 Prozent der Bundesbürger die Haltung von Hühnern in Käfigen
ablehnen. Es wurde angegeben, überwiegende Eier aus Freiland-,
Boden- oder biologischer Haltung zu kaufen. "Aber in der Realität kauft der Verbraucher bevorzugt
die preiswerten Eier aus der Käfighaltung", schreibt die
ZMP. Während es bei Eiern aus Käfighaltung ein Minus von 0,3
Prozent 2002 gab, habe der Rückgang bei Alternativ-Eiern 5,5
Prozent betragen.
15. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Studien: Landwirte
verdienen nach EU-Agrarreform trotz Kürzung mehr
(Brüssel) - Die geplante grundlegende
Reform der EU-Agrarpolitik, die die Massen- und Überproduktion
zu Gunsten von Qualitäts- und Umweltaspekten stoppen soll, wird
den Landwirten trotz Kürzungen bei den Beihilfen mehr statt
weniger Geld bescheren. Zu diesem Ergebnis kommen sechs Studien,
die EU-Agrarkommissar Franz Fischler am Mittwoch in Brüssel
vorstellte. Nach seinen bei einer Reihe von EU-Regierungen
umstrittenen Vorschlägen soll die Massen- und Überproduktion zu
Gunsten von Qualitäts- und Umweltaspekten gestoppt werden.
"Dies bedeutet, dass unsere Steuergelder künftig nicht mehr
dazu dienen, unverkäufliche Lebensmittelberge zu
finanzieren", sagte Fischler.
Die so genannte Entkoppelung, wonach die
Höhe der Direktbeihilfen an Agrarbetriebe künftig nicht mehr an
die Produktionsmenge gekoppelt werden soll, bringt nach den
Ergebnissen finanzielle Vorteile für die Bauern. So würde die
Rindfleischerzeugung zwar um drei Prozent abnehmen, die Preise
jedoch um sieben Prozent ansteigen. Somit würde das
Markteinkommen der Produzenten letztlich um vier Prozent
zunehmen, rechnete Fischler vor. Ähnliches gelte auch für die
geplante Modulation, bei der die durch die Subventionskürzungen
eingesparten Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raums, für
Umweltprogramme, Biolandbau oder Tierschutz verwendet werden
sollen. Die Reform werde sich "als Ganzes günstig auf das
landwirtschaftliche Einkommen auswirken, so dass es sich um 1,75
Prozent erhöht", sagte Fischler.
Der EU-Kommissar präsentierte die Studien
genau eine Woche vor der geplanten Verabschiedung der
Reformvorschläge durch das EU-Kommissionskollegium. Diese werden
zwar nach bisherigen Informationen auf Druck der Mitgliedsländer
in einigen Punkten geändert, nicht aber die grundlegenden
Prinzipien. Die Abschaffung der Verbindung zwischen Zahlung und
Erzeugung bringe die Landwirte dazu, ihre Flächen so Gewinn
bringend wie möglich einzusetzen, sagte Fischler. "Der
Landwirt soll entscheiden, was und wie viel er erzeugen will -
natürlich immer auf nachhaltige Weise." Den ostdeutschen
Großbetrieben werden bei der anstehenden Reform der
Europäischen Agrarpolitik voraussichtlich nicht so viele
Zuschüsse gestrichen wie zunächst geplant. Die EU-Kommission
werde auf die Kappung der EU-Zuschüsse von mehr als 300.000 Euro
jährlich pro Betrieb verzichten, hatte es am Vortag aus
Kommissionskreisen in Brüssel geheißen. Stattdessen sollen
große Höfe mit Beihilfen von mehr als 50.000 Euro von Jahr zu
Jahr auf einen noch nicht bezifferten Prozentsatz ihrer
Subventionen verzichten.
Die Kommission wird die überarbeiteten
Reformvorschläge am kommenden Mittwoch (22. Januar) in Brüssel
vorstellen. Ihnen muss anschließend der Rat der
Landwirtschaftsminister aus den 15 EU-Ländern zustimmen.
15. Januar 2003
(herausgegeben von der EU-Kommission)
Studien bewerten
Agrarreform als positiv
(Brüssel) - Die Europäische Kommission
hat heute in Brüssel sechs Studien zu den wirtschaftlichen
Auswirkungen ihrer Agrarreform vorgestellt. Bewertet werden die
Vorschläge zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) vom Juli 2002. Aus den Studien geht hervor, dass die
Entkopplung der Beihilfe von der Erzeugung zwar, wo dies nötig
ist, zu Anpassungen führen, aber keinesfalls eine Aufgabe der
Erzeugung zur Folge haben würde.
Agrarkommissar Fischler betonte, die
Abschaffung der Verbindung zwischen Zahlung und Erzeugung führe
die Landwirte dazu, ihre Flächen so gewinnbringend wie möglich
einzusetzen. Das Motto der Halbzeitbewertung sei: Der Landwirt
soll entscheiden, was und wie viel er erzeugen will, natürlich
immer auf nachhaltige Weise. Die Studien zeigten zudem deutlich,
dass die Schwarzseher, die behauptet haben, aufgrund der Reformen
würde das britische Roastbeef vom Markt verschwinden oder die
irische Rindfleischindustrie ihre Tätigkeit einstellen, Unrecht
hatten.
Die Untersuchungen heben außerdem hervor,
dass die von der Kommission geplanten Reformen das
Marktgleichgewicht erheblich verbessern würden. Dies bedeutet,
dass die Steuergelder künftig nicht mehr dazu dienen würden,
unverkäufliche Lebensmittelberge zu finanzieren. Der Plan der
Kommission, die Direktzahlungen zu kürzen und mehr Geld für die
Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung zu stellen, die
so genannte Modulation, würde sich nur in geringem Maße auf die
Märkte auswirken.
Die vollständigen Studien
(in englischer Sprache) können auf der Seite der
Generaldirektion Landwirtschaft abgerufen werden.
15. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Tierversuche für
Kosmetika: Ab 2009 in der EU völlig verboten
(Straßburg) - Von 2009 an
wird es in der EU keinerlei Tierversuche mehr für Kosmetika
geben. Das beschlossen die Abgeordneten des
Europäischen Parlaments am Dienstag in dritter und
abschließender Lesung zur Novelle der Kosmetik-Richtlinie. Auch
dürfen vom Jahr 2009 an keine Kosmetikprodukte wie Lippenstifte
und Haarschampoos in der EU mehr verkauft werden, wenn sie an
Tieren getestet wurden. In Kosmetika dürfen ferner keine
gesundheitsgefährdende Stoffe mehr enthalten sein. Das Verbot
gilt für neu auf den Markt gebrachte Produkte sowie deren
einzelne Inhaltsstoffe.
Die Richtlinie sieht bereits von Mitte 2004
an ein Test- und Vermarktungsverbot für Kosmetika vor, bei denen
es alternative Testverfahren gibt. Drei Testverfahren, die noch
nicht ersetzt werden können, darf die Industrie allerdings noch
bis 2013 anwenden. Zwei Jahre vorher kann diese Ausnahmeregelung
mit Zustimmung des Europaparlaments jedoch verlängert werden,
wenn sich keine alternativen Testmethoden abzeichnen. Die
Hersteller müssen ferner ein Mindesthaltbarkeitsdatum für ihre
Kosmetika auf der Verpackung angeben. Ein Symbol in Form eines
offenen Cremetopfes soll angeben, wie lange das Produkt nach dem
Öffnen noch ohne Schaden für die Gesundheit verwendet werden
kann. Allergieauslösende Stoffe müssen auf dem Etikett
angegeben werden, wenn sie einen bestimmten Wert überschreiten.
Verboten sind ferner Stoffe in den Kosmetika, die Krebs erzeugend
sind, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung schädigen.
Die Berichterstatterin Dagmar Roth-Behrendt
(SPD) bezeichnete die Richtlinie als "guten
Kompromiss". Die verbindlichen Fristen seien für die
Industrie Anreiz, alternative Testmethoden zu entwickeln. Zehn
Jahre habe das Tauziehen zwischen Europarlament, Kommission, Rat
und Industrie gedauert, um ein Tierversuchsverbot durchzusetzen.
Tierschützer kritisierten allerdings die ihrer Meinung nach viel
zu langen Übergangsfristen.
Nach Angaben der Kommission werden in der
EU mindestens 40.000 Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Ratten,
Mäuse und Affen für Kosmetikversuche getötet. Bei den Tests
werden unter anderem ätzende Substanzen in die Augen von
Kaninchen geträufelt oder in die geschorene Haut von
Meerschweinchen gerieben. Insgesamt werden in der EU nach Angaben
von Roth-Behrendt rund 8400 Kosmetik-Inhaltsstoffe auf ihre
Ungefährlichkeit für den Menschen getestet. Rund 90 Prozent der
Kosmetika, die neu auf den Markt kommen, bestehen nur aus einer
anderen Zusammensetzung dieser bekannten Inhaltsstoffe.
14. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Mini-Brennstoffzelle
entwickelt -- Akku in 2 Jahren serienreif
(Herten) - "Mit der
Serienfertigung der 50-Watt-Mini-Brennstoffzelle auf
Wasserstoffbasis für den Einsatz im mobilen Büro der Zukunft
steigt Masterflex in ein vielversprechendes
Brennstoffzellen-Marktsegment ein", sagte
Nordrhein-Westfalens Energieminister Axel Horstmann am Mittwoch
bei der Vorstellung des Prototypen in Herten. Die
Mini-Brennstoffzelle soll gleichgroße Akkus in Laptops oder
Handys ablösen und eine etwa 20-fach höhere Leistung als
bisherige Akkus ermöglichen, sagte ein Sprecher der
Landesinitiative Zukunftsenergien, die als Kooperationspartner
mit dem Gelsenkirchener Unternehmen Masterflex an der Entwicklung
beteiligt ist. Bis zur Serienfertigung soll auch die Frage der
Aufladung gelöst sein. Um Wasserstoff nachzuladen, müssten
entsprechende Stationen aufgebaut werden, sagte der Sprecher der
Landesinitiative. Die Masterflex AG in Gelsenkirchen produziert
unter anderem High-Tech- Schlauchsysteme für Industrie und
Medizintechnik.
14. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Trittin holt
NABU-Präsidenten Flasbarth ins Umweltministerium
Flasbarth soll in Kürze Leiter der Abteilung Naturschutz und
nachhaltige Naturnutzung werden
(Berlin) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin holt den
Präsidenten des Naturschutzbundes NABU, Jochen Flasbarth, in
sein Ministerium. Flasbarth solle in Kürze Leiter der Abteilung
Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung werden, teilte das Ministerium am Dienstag in Berlin mit. Die
Abteilung für internationale Zusammenarbeit wird mit Hendrik
Vygen ebenfalls neu besetzt. Vygen ist derzeit
Unterabteilungsleiter.
Die bisherigen Abteilungsleiter sollen in
den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, sobald
Bundeskanzler, Bundespräsident und das Kabinett zugestimmt
haben.
(Anmerk. d. Red.: eine offizielle Stellungnahme des NABU bzw. des NABU-Präsidenten liegt bisher noch nicht vor.)
13. Januar 2003
(herausgegeben von JKMedia)
Fledermaus-Speichel
verhindert Blutgerinsel
Fledermaus-Enzym könnte sich zur Behandlung von
Schlaganfall-Patienten eignen
(Victoria) - Die nur in Südamerika
vorkommenden Vampir-Fledermäuse sondern mit ihrem Speichel einen
Stoff ab, der die Blutgerinnung verhindert und sich deshalb zur
Behandlung von Schlaganfall-Patienten eignen könnte.
Vampir-Fledermäuse ernähren sich von etwa 20 Milliliter Blut
täglich, dass sie aus Warmblütern saugen, beispielsweise
Pferden. Damit der Nahrungsstrom fließt und die Blutgerinnung
verhindert wird, gibt die Fledermaus über ihren Speichel ein
spezielles Enzym ab. Australische Mediziner wollen es jezt gegen
Schlaganfall verursachende Blutgerinsel nutzen. Das Enzym der
Fledermaus heißt DSPA, Kurzform für "Desmodus rotundus
salivary plasminogen activator". In Versuchen an Mäusen
habe das Enzym Blutgerinsel im Gehirn verhindern können,
berichten die Forscher um Robert Medcalf von der Monash
Universität in Victoria, Australien. Noch neun Stunden nach dem
Auftreten von Schlaganfall-Symptomen könne DSPA das Risiko für
Hirnschäden deutlich senken. Das schreiben die Wissenschaftler
im amerikanischen Fachmagazin "Stroke". Das
Fledermaus-Enzym könnte eine vergleichbare Substanz ersetzen,
die Patienten nicht später als drei Stunden nach einem
Schlaganfall verabreicht werden darf. Der Nutzen dieses
Medikaments bleibt begrenzt, weil oftmals der genaue Zeitpunkt
des Schlaganfalls unbekannt ist. Ob DSPA auch für Menschen
verträglich ist, muss sich noch zeigen. Entsprechende Versuche
laufen in Europa, Asien und Australien.
13. Januar 2003
(herausgegeben von der EU-Kommission)
Verbot von Arsen
zur Holzbehandlung
(Brüssel) - Arsen darf spätestens ab dem
30. Juni kommenden Jahres nicht mehr zum Behandeln von Holz
verwendet werden. Mit der durch die Europäische Kommission
erlassenen Richtlinie sollen Verbraucher- und Umweltschutz
gestärkt werden. Der für Unternehmenspolitik zuständige
Kommissar Erkki Liikanen begrüßte die Entscheidung.
Arsen wird momentan zur Behandlung von Holz
verwendet und soll seine Gebrauchsdauer verlängern. Im Rahmen
einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Risikobewertung der
Verwendung von Arsen für diese Zwecke wurde eine Reihe von als
inakzeptabel einzustufenden Risiken ermittelt. Daher wird mit der
Richtlinie, die sich an eine ausführliche Internet-Konsultation
mit über 150 eingegangenen Beiträgen anschließt, die
Verwendung von Arsen zur Holzbehandlung für alle Anwendungen
verboten, mit denen Verbraucher in Kontakt kommen können.
10. Januar 2003
(herausgegeben von Euronatur)
EuronaturUmweltpreis
2003 geht an Michail Gorbatschow
Euronatur: Gorbatschow auch Brückenbauer für breite
internationale Umweltverständigung
(Berlin) - Der von der Stiftung
Europäisches Naturerbe vergebene Euronatur-Umweltpreis geht 2003
an Michail Gorbatschow (71), früherer Präsident der Sowjetunion
und heutiger Präsident der Vereinigung Green Cross
International.
Gorbatschow wird nach Mitteilung der
Umweltstiftung Euronatur für seine Verdienste um die
internationale Umweltverständigung geehrt. Wie
Euronatur-Präsident Claus-Peter Hutter betonte, habe sich
Michail Gorbatschow schon lange vor der politischen Wende
und oft gegen große Widerstände in seinem eigenen Land
für konsequenten Umweltschutz stark gemacht und sich u.a. für
die Beseitigung umweltgefährdender militärischer Altlasten
sowie für die Reinhaltung der Gewässer und den Schutz der
Böden eingesetzt. Gorbatschow, der 1993 die Organisation
Green Cross International (Grünes Kreuz
International) gründete, engagiert sich weltweit für Themen der
rationellen Energieverwendung, der Linderung umweltzerstörender
Kriegsfolgen und gegen ein weiteres Voranschreiten der
Wüstengebiete der Welt.
Hutter bezeichnete Gorbatschow als einen
Brückenbauer, der es nicht nur geschafft habe den kalten Krieg
zu überwinden, sondern auch heute unermüdlich daran arbeite,
dass der weltweite Krieg gegen die Natur und die damit verbundene
Zerstörung unserer eigenen Lebensgrundlagen ein Ende finde.
Gorbatschow habe als einer der Wegbereiter der deutschen Einheit
die Räumung früherer russischer Militärgebiete im Osten
Deutschlands ermöglicht und letztlich auch dazu beigetragen,
dass dort Nationalparke als wertvolle Überlebensräume bedrohter
Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden konnten.
Die Preisverleihung erfolgt nach Mitteilung
von Euronatur voraussichtlich im Juli 2003 in Ludwigsburg bei
Stuttgart. Vorangegangene Euronatur-Umweltpreisträger waren
neben dem Britischen Thronfolger Prinz Charles und UN-Umweltchef
Prof. Dr. Klaus Töpfer u.a. Lufthansa-Vorstandsvorsitzender
Jürgen Weber, der DaimlerChrysler Bevollmächtigte für
Wirtschafts- und Außenpolitik Matthias Kleinert, der heutige
Ministerpräsident von Brandenburg Matthias Platzeck sowie der
damalige ZDF-Intendant Dieter Stolte und ARD-Filmemacher Prof.
Dr. Ernst Waldemar Bauer (Wunder der Erde).
10. Januar 2003
(herausgegeben vom BMU)
Worldwatch
Institute bestätigt deutsche Klimaschutzpolitik
Trittin: Ausbau erneuerbarer Energien wird fortgesetzt
(Berlin) - Der gestern in Washington
vorgelegte Bericht "Zur Lage der Welt 2003" des
Worldwatch Institute hebt die Klimaschutzpolitik Deutschlands,
insbesondere den Ausbau der erneuerbaren Energien, als positives
Beispiel zum Schutz der globalen Umwelt hervor. Zu dem Bericht
des international renommierten Instituts erklärte
Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Ich freue mich über das Lob des renommierten Worldwatch
Institutes für die deutsche Klimaschutzpolitik. Der Bericht
bestätigt drei wichtige Erkenntnisse: Es ist erstens
wissenschaftlich belegt, dass sich das Klima der Erde
tatsächlich und aufgrund menschlicher Einflüsse verändert. Es
ist zweitens möglich, die erforderlichen Änderungen unserer
Energiepolitik wirtschafts- und sozialverträglich zu gestalten.
Und drittens: Eine Vorreiterrolle in der Klimaschutzpolitik lohnt
sich - auch ökonomisch.
Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl
konsequenter Maßnahmen, vom Erneuerbare-Energien-Gesetz über
das 100.000 Dächer Photovoltaik-Programm, das
Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien bis hin zur
Biomasse-Verordnung, erreicht, dass Deutschland eine weltweit
führende Stellung im Bereich der erneuerbaren Energien einnimmt.
Dabei sind in diesem Sektor in den letzten Jahren über 50.000
Arbeitsplätze in Deutschland neu geschaffen worden, insgesamt
sind dort bereits etwa 130.000 Menschen beschäftigt. Und das
wollen wir in der neuen Legislaturperiode fortsetzen:
Berechnungen renommierter Institute zeigen, dass eine Minderung
der CO2-Emissionen bis zum Jahre 2020 um 40 Prozent in
Deutschland machbar ist und darüber hinaus auch noch 200.000
Arbeitsplätze schaffen würde.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird
für uns auch auf internationaler Ebene ein Schwerpunkt sein. Wir
werden uns dafür engagieren, dass weltweit nationale und
regionale Ziele für die Ausweitung dieser umweltfreundlichen
Energieversorgung gesetzt und erreicht werden. Mit dieser
Zielrichtung bereiten wir derzeit die von Bundeskanzler Gerhard
Schröder in Johannesburg angekündigte internationale Konferenz
über erneuerbare Energien vor, die 2004 in Deutschland
stattfinden wird. Einen ersten, entscheidenden Schritt für die
Klimapolitik des 21. Jahrhunderts stellt das Kyoto-Protokoll dar.
Es kommt zunächst darauf an - wie auch das Worldwatch Institute
fordert - dass dieses Protokoll bald völkerrechtlich in Kraft
treten kann. Ich appelliere deshalb an Russland, das Protokoll
von Kyoto möglichst bald zu ratifizieren, damit es in Kraft
gesetzt werden kann."
09. Januar 2003
(herausgegeben von Projekt Blue Sea)
Ölpest erstreckt
sich jetzt auf eine Länge von über 2000 Kilometern
Bereits über Tausend Helfer mussten sich in ärztliche
Behandlung begeben
(Noia) - NUNCA MÁIS... (Nie wieder...) ist
der gellende Ruf aus hunderttausenden Kehlen bei den
Protestmärschen der galicischen Bevölkerung. Die
nordwestspanische Region kämpft einen verzweifelten Kampf gegen
die sich immer wieder erneuernde Ölflut an der Küste. Aber auch
gegen behördlichen Wahnsinn, Ignoranz und Inkompetenz.
Spaniens Regierungschef José Maria Aznar
gerät von Tag zu Tag immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik, da
seine politische Handhabung in der Angelegenheit
Prestige zu wünschen übrig lässt. Spaniens
Regierung zeigt sich seit Anfang der Katastrophe im November des
vergangenen Jahres nicht in der Lage, einen Krisenstab auf die
Beine zu stellen, dessen Logistik wirklich hilfreich wäre. So
behauptet Aznar weiterhin, dass es der richtige Schritt gewesen
sei, das havarierte Schiff weit hinaus aufs Meer zu schleppen.
Der Druck, der auf dem Regierungschef lastet ist immens. Doch
anstatt die Probleme anzufassen beschuldigt er seit Wochen die
politischen Oppositionsparteien, da diese sich angeblich durch
die Krise einen politischen Vorteil verschaffen wollen. Wem
jedoch hilft eine solche politische Schlammschlacht? Die
Regierung um Aznar fühlt sich in ihrer Meinung, die Katastrophe
sei nicht so dramatisch, wahrscheinlich durch die neuesten
Untersuchungen bestätigt. Denn diese ergaben, dass aus dem Wrack
täglich nur (!!!) noch 80 Tonnen Schweröl austreten und nicht
mehr 150 Tonnen.
Die bemühten galicischen Bewohner, sowie
zahlreiche freiwillige Helfer aus dem spanischen Inland stehen
knietief im Öl. Sie leben der Politik täglich aufs neue vor,
wie eine Ölpest zu bekämpfen ist. Über Tausend Helfer mussten
sich bereits in ärztliche Behandlung begeben, da sie
gesundheitliche Probleme durch die Arbeit im Schweröl bekamen.
Hautreizungen, Schwindel, Übelkeit, Hals/- und Kopfschmerzen
sind die Hauptsymptome. In Gesprächen mit den Ölhelfern bekamen
Aktivisten der deutschen Meeresschutzorganisation Project Blue
Sea aus erster Hand mit, wie dramatisch sich die
Reinigungsarbeiten gestalten. Die Helfer beklagen sich
über eine äußerst lückenhafte Logistik bei der
Ölbekämpfung. So stehen nicht ausreichend Container bereit, um
gesammeltes Öl zu entsorgen. Die wenigen vor Ort befindlichen
Container sind überfüllt und werden nicht rechtzeitig
ausgewechselt. Auch adäquate Schutzbekleidung für die
freiwilligen Helfer ist Mangelware, so Uwe Lerch,
Tierschutzaktivist von Project Blue Sea. Freiwillige
Arbeiter aus Madrid berichteten mir, dass erst als sich
Regierungsvertreter und somit im Schlepptau auch die spanische
Presse für einen Besuch anmeldete, Atemmasken und ölresistente
Bekleidung verteilt wurde.
Auch über die einseitige, lückenhafte
Informationsversorgung beschweren sich die Bewohner Galiciens.
Woher habt ihr all die neuen Meldungen und
Hintergrundinformationen, werden die deutschen Aktivisten
oft gefragt. Es scheint, dass das europäische Ausland mehr
Anteil nimmt an dieser Katastrophe, als dies von spanischer Seite
der Fall ist. Mittlerweile erstreckt sich die Ölpest auf einer
Länge von über 2000 Kilometern. Auch Frankreich und Portugal
sind vom Öl betroffen. Es sieht so aus, dass wir unsere
Bemühungen zur Rettung ölkontaminierter Seevögel auch auf die
südfranzösische Atlantikküstenregion ausweiten müssen.
Deshalb stehen wir bereits in Kontakt mit französischen
Tierschützern, welche wir seinerzeit bei der Erika
Ölkatastrophe von 1999/2000 vor der bretonischen Küste kennen
lernten, so Sascha Regmann von Project Blue Sea. Das
angelandete Öl an der nordportugiesischen Küste stammt aber
nicht etwa aus der Prestige. Analysen ergaben, dass
es von einem anderen Schiff illegal in den Atlantik
entsorgt wurde!
Im Dauereinsatz arbeiten deutsche
Aktivisten von Project Blue Sea und des Ölvogelhilfe Germany
e.V. bereits seit knapp sieben Wochen kooperativ in Galicien, um
vom Öl betroffene Wildtiere zu bergen und zu versorgen. Ein Ende
dieser Aktion ist derzeit noch nicht abzusehen. Die deutschen
Helfer haben bereits zwei Stationen zur Erstversorgung der
betroffenen Vögel aufgebaut. Diese Stationen befinden sich in
den Orten Vimianzo und Noia. Amoco Cadiz, Sea
Empress, Aegean Sea, Braer,
Exxon Valdez, Erika und nun
Prestige. Dies sind nur einige Namen, die für das
unendliche Leid der Küstenbewohner und der Meerestiere stehen.
08. Januar 2003
(herausgegeben von Greenpeace)
Esso will
Greenpeace wegen Protest in Luxemburg verklagen
Weltgrößter Ölmuti versucht Umweltschutzverbände
durch strategische Klagewellen mundtot zu machen
(Hamburg) - Der Ölgigant Esso will
Greenpeace in Luxemburg und auch das internationale Hauptquartier
in den Niederlanden auf über 225.000 Euro verklagen. Grund
dafür ist der friedliche Protest der Umweltorganisation gegen
den Ölmulti und dessen ständige Sabotage der internationalen
Bemühungen zum Schutz des Weltklimas. Die Firma, die weltweit
ihre Produkte unter den Firmennamen "Exxon",
"Mobil" und "Esso" vertreibt, klagt wegen
einer Protestaktion in Luxemburg auf Schadenersatz wegen
entgangenem Gewinn. Damals waren mehr als 600 Freiwillige aus
aller Welt beteiligt, die 28 Tankstellen für 14 Stunden zu
blockieren. "Greenpeace ruft alle Autofahrer auf, sich beim
nächsten Betanken ihres Autos zu überlegen, ob sie die Sabotage
des Klimaschutz durch Esso und die Klagspolitik gegen
unabhängige Umweltschutzorganisationen unterstützen
wollen", so Erwin Mayer, Klimaexperte von Greenpeace.
"Esso will einfach jede Opposition mundtot machen,
indem sie gegen jeden, der es wagt, gegen die Firma zu
protestieren, vor Gericht zieht. Esso kann Greenpeace vor jedes
Gericht der Welt bringen, aber wir werden die Kampagne sicher
nicht stoppen", sagte der Direktor von Greenpeace Luxemburg,
Pascal Husting. "Das wirkliche Problem ist nicht, dass
Greenpeace den Betrieb von Esso in Luxemburg für einen Tag
gestoppt hat, sondern dass der Ölmulti alle internationalen
Bestrebungen zum Schutz des Weltklimas und damit das Leben von
Millionen Menschen in aller Welt gefährdet", so der
Greenpeace-Direktor. "Esso ist der Konzern mit dem größten
Profit in der ganzen Welt. 2001 machte der Konzern Gewinne in
Höhe von 15,5 Milliarden US-Dollar. In den letzten zehn Jahren
führte der Konzern einen Kreuzzug, um jeden Wandel in der
internationalen Klimapolitik zu verhindern. Esso ist auch
verantwortlich für die kontinuierliche Manipulation der USA und
der internationalen Politik gegen eine vernünftige Klimapolitik.
Esso hatte auch einen wesentlichen Einfluss auf US-Präsident
George W. Bushs Entscheidung, das Kyoto-Protokoll zum Schutz des
Weltklimas zu boykottieren.
Greenpeace ist Teil einer weltweiten Koalition von
Organisationen, die im Rahmen der "Stopp Esso"-Kampagne
gegen den Einfluss dieses Konzerns auf die internationale
Klimapolitik protestiert. "Die jüngste Klage gehört zum
typischen Verhalten dieses Konzerns", sagte Husting.
Nächste Woche wird es auch eine weitere Verhandlung gegen
Greenpeace vor einem französischen Gerichtshof wegen einer
Internet-Website geben, die sich kritisch gegen den Konzern und
seine Machenschaften äußert. Esso hat auch rechtliche Schritte
gegen Greenpeace in Frankreich und Großbritannien unternommen.
"Der Konzern Esso weiß, dass er die Debatte zum Klimawandel
nicht gewinnen kann. Darum versucht er, jede Kritik mit
rechtlichen Schritten abzuwürgen", so Husting.
Esso verneint, dass verbranntes Öl, Gas und Kohle zum
weltweiten Klimawandel beiträgt. Damit steht der Konzern gegen
die weltweite Meinung der besten Wissenschaftler und gegen alle
Beweise für die Folgen dieses Wandels wie etwa häufigeren und
gefährlichen Wetterkapriolen, den Rückzug der Gletscher und das
Absterben der Korallenriffe. Greenpeace wird im Rahmen der
internationalen Koalition den Protest gegen Esso fortsetzen und
hofft dabei auch auf die Solidarität der Konsumenten.
07. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Dosenpfand kurbelt
durch Umweltschutz-HighTech die Wirtschaft an
Einheitliches und fälschungssicheres Rücknahme-System
bringt Milliardeninvestitionen für Automatenindustrie
(Düsseldorf) - Aus der vom Einzelhandel
ungeliebten Wegwerfdose ist ein lukratives Milliardengeschäft
geworden: Bis Oktober soll ein bundesweit einheitliches
Rücknahme-System das Chaos beim Dosenpfand beseitigen. Die am
Rastplatz gekaufte Cola-Dose könnte nach Einführung eines
einheitlichen Rücknahme-Systems dann auch beim Supermarkt um die
Ecke eingelöst werden. Gut für die Automatenindustrie: Das
Aufstellen von 40.000 neuen Pfandautomaten und das Umrüsten
bestehender Maschinen wird den Handel zwischen 1 und 2,5
Milliarden Euro kosten. "Der Handel weiß, jetzt tickt die
Uhr. Noch ist aber nicht zu erkennen, dass die großen Spieler
wie METRO, Aldi oder Lidl zu einer einheitlichen Lösung kommen
wollen", sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands der
deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV), Gerd Monßen. Die
Zeit drängt, denn neben dem Unmut der Verbraucher wächst auch
der politische Druck. Bundesumweltminister Jürgen Trittin
(Grüne) will noch im Januar mit den Ländern über die
Erweiterung der Verpackungsverordnung beraten. Im Gespräch ist
ein generelles Pfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen.
Im vergangenen Jahr wurden 15 Milliarden Einwegverpackungen
verkauft, davon 7,7 Milliarden Dosen, 5,5 Milliarden PET
(Plastik)- und 1,8 Milliarden Glasflaschen.
Einig sind sich alle Handelskonzerne, dass
es eine zentrale Clearingstelle zum Abrechnen und Auszahlen der
Milliarden- Pfandbeträge geben muss. "Auch brauchen wir ein
einheitliches Label auf alle bepfandeten Dosen und
Plastikflaschen", sagt der Geschäftsführer des
Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus
Pellengahr. Noch ist aber völlig offen, welche Automaten
aufgestellt, wie die Dosen gekennzeichnet und Sicherheitslücken
eingedämmt werden sollen. Die vom Handel und Brauereien
beauftragte Unternehmensberatung Roland Berger warnt beim
Dosenpfand vor einem möglichen Betrugsrisiko in dreistelliger
Millionenhöhe. Zusätzliche Sicherheitssysteme auf den
Verpackungen seien notwendig. Abfüller könnten zu geringe
Mengen an die zuständigen Abrechnungsstellen melden, Verbraucher
Kennzeichnungen fälschen oder Dosen aus dem Ausland einlösen.
Der weltgrößte Automatenhersteller Tomra Systems ASA setzt
daher auf Automaten, die sich besonders in Schweden, seit 1984
Musterland des Dosenpfands, bewährt haben. "Der
Rücknahmeautomat identifiziert Barcode, Form, Gewicht, Material
und Herstellerland und zahlt das Pfand für jede anerkannte Dose
aus. Noch in der Maschine wird die Dose zerdrückt, so dass sie
nicht noch ein zweites Mal zurückgegeben werden kann",
berichtet der norwegische Konzern, der sein Deutschland-Geschäft
in Hilden bei Düsseldorf steuert. Eine andere Lösung bietet die
Deutsche Pfand AG an. Die Viersener RWE-Tochter will die bereits
existierenden 80.000 Altglascontainer nutzen. Zusätzlich sollen
20.000 Spezial-Container für PET-Flaschen und Dosen aufgestellt
werden. Bevor der Verbraucher die Dose einwirft, muss er wie bei
einem Rubbellos eine vom Getränkehersteller aufgedruckte
Pfandmarke frei kratzen. Ein Lesegerät am Deckel des Containers
gleicht die Daten des Labels mit einer Datenbank ab und schreibt
das Pfand auf einer Pfandkarte oder der EC-Karte gut.
Kiosk-Besitzer kommen mit einem kleinen Handscanner aus. Dieser
prüft das Pfandlabel und gibt es zur Bar-Auszahlung frei.
Gleichzeitig wird der Betrag dem Kioskbesitzer von der
Clearingstelle gutgeschrieben. So kann auch ein Tante Emma- Laden
hunderte Dosen annehmen, ohne dass die Kasse gesprengt wird.
06. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Forscher:
Starkregen und Wärme sind Hinweise auf globale Erwärmung
Erneuerbaren Energien muss schnell und konsequent zum
Durchbruch verholfen werden
(Hamburg) - Die extremen Regengüsse und
die milden Temperaturen zur Jahreswende in weiten Teilen Europas
sind nach Ansicht des Klimaforschers Mojib Latif von der
Universität Kiel Vorboten der weltweiten Erwärmung. Latif sagte
in einem Gespräch mit der Deutschen Presse- Agentur am Samstag
in Hamburg, die starken Niederschläge und die relativ hohen
Temperaturen zu dieser Jahreszeit seien Ergebnisse einer
jahrzehntelangen Entwicklung. "Wir müssen damit rechnen,
dass diese Entwicklung sich fortsetzt", betonte der
Wissenschaftler. In den vergangenen 100 Jahren habe die globale
Erwärmung auf Grund der verstärkten Nutzung fossiler
Energiequellen wie Öl und Kohle um 0,7 Grad zugenommen.
"Heute können wir nichts mehr dagegen tun, dass die Erde
sich in den nächsten 100 Jahren um weitere 1 bis 1,5 Grad
erwärmt" Alles, was über diesen Wert hinausgehe, können
die Menschen allerdings durch Einsparen und besseres Ausnutzen
vorhandener Energien beeinflussen. Zudem müsse weltweit auf
erneuerbare Energien wie Sonne, Wind und Wasser umgestiegen
werden. "Die Kardinalfrage lautet deshalb: Wie können wir
weltweit den erneuerbaren Energien zum Durchbruch
verhelfen?" sagte der Klimaforscher, der seit Beginn dieses
Jahres als Professor am Institut für Meeresforschung in Kiel
lehrt.
06. Januar 2003
(herausgegeben von JKMedia)
Höhere
Kohlendioxid-Emmisionen aus Regenwald-Feuern
Brände im Regenwald ziehen die Vegetation sehr viel
stärker in Mitleidenschaft als bislang angenommen
(Norwich) - Zu diesem Schluss kommen
britische Ökologen im Fachblatt "Ecology Letters".
Selbst große Bäume mit dicker Rinde, die den Brand scheinbar
unbeschadet überstanden haben, sterben zwei bis drei Jahre
später ab und verschlechtern die Kohlendioxid-Bilanz der Region.
"Drei Jahre nach den Bränden beträgt die Zahl
lebensfähiger Bäume im Vergleich zu nicht verbrannten
Waldgebieten weniger als die Hälfte", so Jos Barlow von der
University of East Anglia in Norwich. Er und seine Kollegen
führten Langzeitstudien im amazonischen Regenwald durch, um den
Effekt von Waldbränden zu ermitteln.
Solche Brände treten in "El
Niño"-Jahren besonders häufig auf. Schätzungen zufolge
könnten sie bis zu fünf Prozent aller durch den Menschen
verursachten Kohlenstoff-Emissionen ausmachen. Diese Zahl beruhe
jedoch auf kurzfristigen Untersuchungen, so Barlow und seine
Kollegen. Bislang sei man davon ausgegangen, dass ein Jahr nach
dem Feuer noch lebende Bäume auch weiterhin überlebten.
Tatsächlich aber steigt die Sterblichkeit der Bäume nach dem
ersten Jahr deutlich an, fanden die Forscher. "Diese
Flächenbrände haben starken Anteil am Kohlendioxid-Gehalt der
Atmosphäre", so Barlow. "Die Bedeutung dieser Tatsache
wird wohl noch steigen, da El Niño-Ereignisse immer häufiger
und stärker zu werden drohen."
06. Januar 2003
(herausgegeben von der EU-Kommission)
2003 treten strengere
Etikettierungsvorschriften für Fleisch in Kraft
(Brüssel) - Am 1. Januar 2003 ist eine Richtlinie zur
Änderung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften(1) in Kraft getreten, mit
der die Definition des Begriffes "Fleisch" hinsichtlich
der Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert wird, wobei
für die betreffenden Erzeugnisse bis Ende Juni 2003 noch eine
Übergangszeit mit "doppeltem" Warenverkehr, d.h.
Etikettierung entweder bereits nach der neuen oder aber noch nach
der bisherigen Regelung, gilt. Verbraucher verstehen unter
Fleisch in der Regel Muskelfleisch. Nach der neuen Definition
wird nunmehr deutlich, ob Muskelfleisch, Fett oder Innereien
verzehrt werden. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse, die
Fleisch als Zutat enthalten; Fleisch, das in unverarbeitetem
Zustand angeboten wird, fällt nicht darunter. Betroffen sind
somit Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren,
Fertiggerichte und Fleischkonserven.
David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und
Verbaucherschutz, begrüßte diese Begriffspräsizierung.
"Meine Priorität ist es, dem Verbraucher eine informierte
Wahl zu ermöglichen. Eine transparente und präzise
Etikettierung ist unerlässlich, wenn der Verbraucher über das,
was er verzehrt, richtig informiert werden soll. Nach der
Richtlinie muß auch systematisch angegeben werden, von welcher
Tierart das Fleisch stammt, d.h. ob es sich um
"Rindfleisch" oder um "Schweinefleisch"
handelt. Diese Information ist für den Verbraucher insofern sehr
wichtig, als sie die Preisunterschiede zwischen Erzeugnissen
erklärt und eine Kaufwahl aufgrund persönlicher Präferenzen
getroffen werden kann."
Es wurde eine sechsmonatige Übergangszeit (1. Januar bis
30. Juni 2003) vorgesehen, um der Industrie die Anpassung an die
neuen Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Während dieser Zeit
werden demnach auf dem Markt sowohl Erzeugnisse, die bereits mit
der neuen Richtlinie konform sind, als auch Erzeugnisse
zirkulieren, bei denen dies noch nicht der Fall ist. Die neuen
Etikette werden zwar ab 1. Januar 2003 auf den betreffenden
Erzeugnissen sichtbar sein, die größte Neuerung erfolgt jedoch
im Juli, wenn alle Produkte nach den neuen Vorschriften
etikettiert sein müssen. Erzeugnisse, die vor Ende Juni
etikettiert wurden, dürfen allerdings gehandelt werden, solange
der Vorrat reicht.
Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits
zu Etikettierungszwecken präzisiert. Diese nationalen
Definitionen werden nun auf EU-Ebene harmonisiert. Die Richtlinie
enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Verbesserung
verschiedener Aspekte der Verbraucherinformation über
Fleischerzeugnisse. Die Definition des Fleischbegriffs wird auf
die am Knochen anhaftenden Muskeln begrenzt - ein großer
Fortschritt. Andere genusstaugliche Tierkörperteile, wie
beispielsweise Innereien (einschließlich Herz, Darm und Leber)
oder Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche
kenntlich gemacht und dürfen nicht länger als
"Fleisch" bezeichnet werden(2).
Vorbehaltlich bestimmter Höchstwerte, die in der Definition
festgesetzt sind, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen
bestimmten Prozentsatz des Fettanteils, d.h. dem Muskelfleisch
anhaftendes Fett darf wie Fleisch behandelt werden.
Nach der Richtlinie muss auch die Tierart, von der das
Fleisch stammt, systematisch angegeben werden, damit
beispielsweise "Rindfleisch" von
"Schweinefleisch" unterschieden werden kann.
"Separatorenfleisch" wird ebenfalls gesondert
ausgezeichnet werden. Im Falle von Rindfleisch wurde die
Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten. Bei
anderen Tierarten muss Separatorenfleisch künftig gesondert
etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der
Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt.
(1)Richtlinie
2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von
Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür.
(2)Höchstzulässiger
Fett- und Bindegewebeanteil von Zutaten, die mit dem Begriff
fleisch bezeichnet werden.TierartFett
(%)Bindegewebe***(%)Säugetierfleisch (andere als Kaninchen und
Schweine) und Fleischmischungen, wobei Säugerfleisch
überwiegt525Schweinefleisch3025Geflügel- und
Kaninchenfleisch1510
06. Januar 2003
(Naturschutz und Landschaftsplanung - Zeitschrift
für angewandte Ökologie, Heft 1/2003)
Langzeitstudie zu
Kormoranpopulation belegt logistisches und nicht expotenzielles
Wachstum
Diskussion um die
Fischräuber ob der vermeintlichen Gefährdung
speziell der Äsche steht auf tönernen Füßen
(Düsseldorf) - Die Zeitschrift Naturschutz
und Landschaftsplanung - Zeitschrift für angewandte Ökologie,
herausgegeben vom Eugen Ulmer Verlag, hat in ihrer
aktuellen Ausgabe (Heft 1/2003) die
Ergebnisse einer Langzeituntersuchung veröffentlicht, die sich
mit der brisanten Frage befasst, ob Kormoran-Populationen ein
logistisches oder ein expotenzielles Wachstum zeigen.
Statistische Analysen einer Fallstudie belegen dabei, dass die
Aufregung in der Diskussion um die Fischräuber ob
der vermeintlichen Gefährdung ihrer Beute, gerade um die Äsche,
auf tönernen Füßen steht.
Aus Anlass der anhaltenden politischen Mutmaßung, der
Kormoran würde im nördlichen Rheinland überproportional
zunehmen, erfolgte am Monheimer Baggersee, einem der älteren
Kormoranrastplätze im Regierungsbezirk Düsseldorf, eine
Langzeitstudie (1982 bis 2002) anhand von Synchronzählungen zur
Populationskinetik des Kormorans. Diese wurden jährlich an vier
genau festgelegten Wochenenden durchgeführt und über mehr als
20 Jahre mathematisch ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass eine
stetige Rast- und Schlafplatztradition erst mit der Ausweisung
hinreichend großer und ganzjährig störungsfreier
NSG-Kernflächen einsetzte, und dass die zeitliche Entwicklung
der saisonalen Belegungsdichte über viele Jahre einer engen
Gesetzmäßigkeit gehorcht.
Durch die sogenannte LOTKA-VOLTERRAsche
Differenzialgleichung für logistisches Wachstum wurde dabei
folgender Sachverhalt festgestellt: Nur in der Anfangsphase (etwa
vier Jahre) der Inbesitznahme des bisher ungenutzten Rastplatzes
nahm der Bestand exponentiell zu. Sodann strebte er sehr rasch
einem Sättigungswert (K) zu. Dieses ist die Kapazitätsgrenze,
d.h. die maximale Individuenzahl, die eine Zählflache tragen
kann. Die Entwicklung einer Bruttradition setzte zeitlich
verzögert im Jahr 1994 (vier Horste) ein und folgte ebenfalls
der LOTKA-VOLTERRAschen Gleichung mit einer Kapazitätsgrenze von
rund 100 Horsten im Jahr 2001 und 80 im Jahr 2002. Für Praktiker
wird dabei ein leicht anwendbares Auswertungsverfahren
aufgezeigt, das eine Unterscheidung von exponentiellem und
sättigungsorientiertem, logistischem Wachstum ermöglicht.
06. Januar 2003
(gemeinsame Pressemitteilung der Landesverbände
Hessen von NABU und BUND)
Hessischer
Rahmenvertrag zu Vertragsnaturschutz im Wald teilweise
rechtswidrig
Umweltminister Dietzel
(CDU) ignoriert die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände
(Wiesbaden) - Die beiden größten hessischen
Naturschutzverbände, NABU und BUND, haben die Unterzeichnung des
Rahmenvertrages zum Vertragsnaturschutz im Wald zwischen dem
Hessischen Umweltminister und den Waldeigentümern heftig
kritisiert. Für uns beinhaltet der Vertrag Verstöße
gegen das Naturschutzrecht, fachliche Probleme und
unkalkulierbare Kosten, kritisierte Naturschutzreferent
Thomas Norgall vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND). Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände hatte
Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) nicht an den Vorbereitungen
zum Rahmenvertrag beteiligt. Der BUND hatte dem hessischen
Umweltminister seine weit reichenden rechtlichen, finanziellen
und inhaltlichen Bedenken trotzdem in einer ausführlichen
Stellungnahme mitgeteilt. Diese Stellungnahme blieb
unbeantwortet. Einen klaren Widerspruch zum EU-Recht sehe der
BUND im Hinblick auf die EU-Vogelschutzrichtlinie, die die
Ausweisung von Schutzgebieten vorgibt. Der Vertragsnaturschutz
könne und solle, so die Auffassung des BUND, ergänzend zur
Schutzgebietsausweisung Anwendung finden. Eine ausschließliche
Vertragslösung ohne Schutzgebietsausweisung widerspreche dagegen
den ausdrücklichen Bestimmungen der Artikel 4 Abs. 1 und 2 der
Vogelschutzrichtlinie.
Auch die finanziellen Folgen des Vertragswerkes seien kaum
absehbar. Sollte die EU diese rechtlichen Bedenken bestätigen,
drohe Hessen die Rücknahme des Rahmenvertrags oder eine
Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof mit
möglicherweise hohe Strafgebühren. Kaum vorstellbar ist für
NABU und BUND auch, dass der Landesrechnungshof die vorgesehne
gleiche Honorierung für Naturschutzleistungen im Privatwald und
im kommunalen Wald akzeptiere. Denn nach dem Gesetz müsse die
öffentliche Hand die Naturschutzziele bei der Bewirtschaftung
im Unterschied zum Privatmann besonders beachten.
Die inhaltlichen Bedenken der Naturschutzverbände beziehen sich
auf zahlreiche Fachfragen, wie die Erfassung und Bewertung
spezieller Waldstrukturen. Dazu der NABU: 600 000 habe
Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) allein im Jahr 2003 für
diese versteckte Subvention der Privatwaldbesitzer eingeplant.
Der Vertrag kommt einer Unterwerfungserklärung
gleich", so Prof. Rüdiger Wagner, Landesvorsitzender des
NABU Hessen: Der Staat solle Verpflichtungen eingehen, die
Privatwald-Besitzer hingegen einen Freibrief bekommen, um
geltendes Naturschutzrecht zu umgehen und um
abzukassieren". Fazit des NABU:
Selbstverständlichkeiten soll der Steuerzahler den
Privatwald-Besitzern zukünftig teuer bezahlen. Die
naturschutzfachlichen Verpflichtungen, die der Waldbesitzer
eingehe, sind nach Auffassung des NABU skandalös: Nur noch 51 %
des Waldes brauche mit einheimischen Laubbäumen bestockt sein,
obwohl die Anerkennung als EU-Schutzgebiet 70 % erfordere. Statt
Laubbäumen könnten also großflächig Douglasien und Fichten in
den Schutzgebieten gepflanzt werden.
Quelle: Naturschutz und Landschaftsplanung - Zeitschrift
für angewandte Ökologie (1/2003)
06. Januar 2003
(herausgegeben von der Gesellschaft zur Erhaltung
der Eulen e.V.)
Steinkauz durch
uferlose komunale Baulandausweisungen immer seltener
EGE macht auf alarmierende
Bestandsentwicklung in Zentrum der Steinkauzverbreitung in
Deutschland aufmerksam
(Bonn) - Der Steinkauz (Athene
noctua) zählt in Deutschland zu den stark gefährdeten
Brutvogelarten. Der größte Teil des deutschen Bestandes
befindet sich mit 4 500 Paaren in Nordrhein-Westfalen. Die
Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) beobachtet seit
Jahren die Steinkauzbestände im Raum Aachen Düsseldorf
Köln, einem Zentrum der Steinkauzverbreitung in
Deutschland. Der Steinkauz besiedelt vor allem Grünland mit
hohlen Bäumen, insbesondere Kopfweiden in Niederungen und alte
Obstwiesen in der Peripherie der Dörfer. In dem 900 km² großen
nordrhein-westfälischen Untersuchungsgebiet sank die Anzahl der
Steinkauzpaare in den letzten zehn Jahren von 280 auf 230. Das
ist eine Verlustrate von annähernd 20 %. In Dörfern mit noch
vor wenigen Jahren zehn und mehr Steinkauzpaaren hat sich die
Zahl halbiert. Die Liste der Dörfer ohne Steinkäuze wird von
Jahr zu Jahr länger. Um 1975 lag der Bestand hier nach
Schätzungen noch bei 400 Paaren.
Die Verluste gehen vor allem auf das Konto von
Baulandausweisungen in den Gemeinden. In der Kölner Bucht etwa
leben neun von zehn Steinkäuzen in der unmittelbaren Peripherie
der Dörfer. Genau hier entsteht ein Baugebiet nach dem anderen.
Nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz dürfen Eingriffe, welche
unersetzbare Lebensräume streng geschützter Arten zerstören,
nur noch zugelassen werden, wenn zwingende Gründe des
überwiegenden öffentlichen Interesses diese Eingriffe
rechtfertigen. Der Steinkauz zählt zu den streng geschützten
Arten. In der Bauleitplanung gilt die Eingriffsregelung des
Bundesnaturschutzgesetzes; auf die noch ausstehende Novellierung
des Landesnaturschutzgesetzes kommt es nicht an. Die Konsequenzen
für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen sind nicht nur
bei den Städten und Gemeinden, sondern auch bei den
Naturschutzbehörden offensichtlich überhaupt nicht erkannt
worden. Dabei handelt es sich um eine der wenigen wirklich
substanziellen Verbesserungen der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung, die das neue Bundesnaturschutzgesetz gebracht
hat. Die Bezirksregierungen sind für die Prüfung der
Flächennutzungspläne und für die Durchsetzung der
naturschutzrechtlichen Ausgleichsvorschriften verantwortlich,
kommen dieser Verantwortung aber offensichtlich nicht nach. Die
nordrhein-westfälische Landesregierung lässt den Kommunen freie
Hand kommunale Nachsicht statt kommunale Aufsicht. Dabei
trägt dieses Bundesland für den Schutz des Steinkauzes in
Deutschland die nationale Verantwortung. Diese Verantwortung darf
nicht in das Belieben der Kommunen gestellt werden. Die
nordrhein-westfälische Landesregierung wurde deshalb von der EGE
aufgefordert, Steinkauzlebensräume endlich ausreichend streng zu
schützten und den Vollzug der naturschutzrechtlichen
Vorschriften in den Kommunen sicherzustellen.
Vielleicht lässt sich die Situation mit der Lage des
Weißstorches in Deutschland in den 1970er-Jahren vergleichen: In
dieser Zeit wurden in Norddeutschland im großem Umfang
Feuchtwiesen trockengelegt. Infolgedessen ging die Anzahl der
Weißstörche dramatisch zurück. Ein solcher Rückgang ereignet
sich 30 Jahre später beim Steinkauz mit einem
Unterschied: Damals scheiterte der Naturschutz an unzureichendem
Naturschutzrecht und an der Landwirtschaft. Der Steinkauz
hingegen verschwindet zu einer Zeit bester
Naturschutzvorschriften
02. Januar 2003
(herausgegeben von der taz)
Strommarktliberalisierung
ohne staatliche Aufsicht zeigt Mängel
Gewinnmaximierung statt
Vorsorgewirtschaft: Nationale Energieunternehmen in Scandinavien
verursachen Stromkrise
(Oslo) - In
Norwegen wird Elektrizität knapp. Zwar ist Wasserkraft an sich
reichlich vorhanden, doch die Energieunternehmen haben im Sommer
die Stauseen leer laufen lassen, um Strom zu exportieren. Kein
europäisches Land produziert und exportiert so viel Energie wie
der Ölkrösus Norwegen. Und in keinem Land wird damit so
verschwenderisch umgegangen. Doch damit könnte es bald ein Ende
haben. In Norwegen droht Stromrationierung. Die Regierung hat die
Notbremse gezogen und den freien Elektrizitätsmarkt
eingeschränkt. Und Energieminister Einar Steensnæs ruft bereits
zum Stromsparen und Holzhacken auf: "Alle, die können,
sollen auf Holzfeuerung umstellen." Norwegen ist
Großproduzent von Erdöl und Erdgas. Doch wärmen sich mehr
ItalienerInnen mit norwegischem Erdgas als die Einheimischen
selbst. Hier ist traditionell noch die Energie fressende
Elektroheizung die übliche Wärmequelle. Der Strom kommt fast
durchweg aus den eigenen Wasserkraftwerken und war deshalb immer
eine billige Überflussware. Doch in diesem Winter ist alles
anders. Der Sommer am Polarkreis war nahezu das genaue Gegenteil
seines mitteleuropäischen Pendants: trocken wie seit Jahrzehnten
nicht mehr. Der Herbst machte seine Sache noch schlechter: Seit
70 Jahren regnete es von August bis November nicht so wenig wie
in diesem Jahr. Das Resultat: mehr oder weniger leere Staubecken.
Eine Kältewelle - und die Krise ist da.
Doch es sind nicht allein die meteorologischen Zufälle,
welche Norwegen in diesem Winter womöglich frieren lassen. Die
Kräfte des freien Strommarkts leisten ihren Beitrag zur
Versorgungskrise. Seit 1996 gibt es einen einheitlichen
nordischen Strommarkt. Anstatt in der warmen Jahreszeit für den
Winter vorzusorgen, ließen die Kraftproduzenten lieber die
Turbinen auf voller Leistung laufen, da der Strom zu guten
Preisen in die Nachbarländer und nach Deutschland zu verkaufen
war - wo man angesichts des billigen norwegischen
Wasserkraftstroms die eigenen und teurer produzierenden Öl-,
Kohle- und Atomkraftwerke drosselte. Darauf hat die norwegische
Regierung nun reagiert. Ab der Vorweihnachtswoche teilte man das
Land in vier Stromzonen ein, zwischen denen ein Handel mit
Elektrizität nicht mehr erlaubt ist. Damit soll vermieden
werden, dass die Energieproduzenten das kostbare Gut meistbietend
über die Landesgrenze hinweg verkaufen. Denn auch im Nachbarland
Schweden haben Trockenheit und der Wunsch nach maximaler
Gewinnspanne die Wasserkraftbecken geleert. Während in Norwegen
die Versorgungssicherheit auf dem Spiel steht, ist in Schweden
zusätzlich ein Marktversagen anderer Art zu beobachten. Eine
Hand voll Konzerne beherrschen mehr als 90 Prozent des Angebots
und können an der gemeinsamen nordischen Strombörse NordPool
das Preisniveau manipulieren. Im Dezember lagen die Strompreise
zeitweise mehr als fünffach über dem Vorjahresniveau. Auf das
Jahr umgerechnet erwartet die Durchschnittshaushalte eine 70
Prozent höhere Stromrechnung als 2001. Die ersten
Stromhandelsfirmen ohne eigene Produktion sind schon in Konkurs
gegangen. Aufgrund langfristiger Verträge mussten sie plötzlich
billiger an die Haushalte verkaufen, als sie die Kilowatts selbst
erwarben. Die schwedische Strommarktbehörde hat die großen
Konzerne nun zur Erfüllung der Lieferverträge an die
konkursbetroffenen EndkundInnen zwangsverpflichtet.
Für Strommarktanalytiker Roger Fredriksson ist klar:
"Wenn eine Ware in fünf Jahren so unglaublich viel teurer
wird, obwohl die Zahlen für Angebot und Nachfrage sich kaum
geändert haben, dann funktioniert der Markt nicht."
02. Januar 2003
(Presseerklärung der Deutschen Umwelthilfe und
des NABU)
Umweltverbände
ziehen positive Testkauf-Bilanz zum zweiten Tag der
Dosenpfandeinführung
Einwegpfand wird
fast überall erhoben, Mehrwegquote deutlich angestiegen
(Berlin) - Eine positive erste
Testkauf-Bilanz zur Dosenpfandeinführung ziehen Deutsche
Umwelthilfe e. V. (DUH) und NABU bereits wenige Stunden nach
Beginn des ersten Verkaufstages im neuen Jahr. "Unsere
Testkäufe haben ergeben, dass in praktisch allen Geschäften das
Pflichtpfand auf Getränke-Einwegverpackungen erhoben wird. Das
von der Einweglobby behauptete Chaos ist ebenso wenig eingetreten
wie Versorgungsengpässe bei den Getränken", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Nach einer ersten
vorsichtigen Hochrechnung werden bereits weit über 95 % der
Getränke korrekt bepfandet. Nach Feststellung der DUH wird der
überwiegende Teil der Dosen und Einwegflaschen dabei nicht
besonders gekennzeichnet, die Pfandkennzeichnung erfolgt über
den Kassenbon.
Besonders erfreut zeigt sich die Deutsche
Umwelthilfe über die starke Lenkungswirkung des Dosenpfandes hin
zu mehr Mehrweg. Ende 2002 war die Mehrwegquote auf ca. 50
Prozent eingebrochen (die gesetzliche Mehrweg-Schutzquote liegt
bei 72%). Durch die massive Auslistung von Dosen und
Einwegflaschen in weiten Teilen des Handels und neue, innovative
Mehrwegverpackungen erlebt das umweltfreundliche Mehrwegsystem
einen "zweiten Frühling". Zahlreiche Getränkemärkte,
Lebensmittelgeschäfte aber auch bundesweite Ketten wie die
Edeka-Gruppe haben zum Jahresbeginn ihr Angebot an Getränken in
Mehrweg drastisch erhöht. Für das erste Quartal 2003 rechnet
die DUH mit einem sprunghaften Wiederanstieg der Mehrqwegquote
auf ca. 65 Prozent. Damit einher gehen wird ein Ende der
Vermüllung unserer Landschaft mit Getränkedosen und
Einwegflaschen, so die DUH.
Der Vorsitzende des Verbandes des deutschen
Getränkeeinzelhandels, Wolfgang Brügel, stellt in den
Getränkefachmärkten Deutschlands eine deutlich spürbare
Zunahme bei der Nachfrage nach Getränken in Mehrweg fest.
Die Testkäufe haben aber auch offenbart,
dass einzelne Geschäfte die Pfandpflicht dadurch zu unterlaufen
versuchen, dass sie bei der Auszahlung des Pfandbetrages nicht
kontrollieren, ob die leere Dose oder Flasche tatsächlich
zurückgegeben wird. So verkündete die zu Kaisers/Tengelmann
zählende Diskountkette PLUS in einem Kundenprospekt, "Sie
erhalten bei Abgabe der Pfandmünze ihr Pfandgeld zurück - egal
ob sie die Verpackung bei uns abgeben oder schon in die Gelbe
Tonne/Sack geworfen haben." Die Deutsche Umwelthilfe machte
die Geschäftsführung der PLUS Warenhausgruppe darauf
aufmerksam, daß dieses Verfahren eindeutig rechtswidrig ist.
PLUS hat darauf hin erklärt, diese rechtswidrige Praxis mit
sofortiger Wirkung in allen 2.700 PLUS-Filialen zu beenden und
die Rückzahlung des Pfandbetrages nur bei gleichzeitiger
Rückgabe von Pfandmünze und Getränkeverpackung durchzuführen.
PLUS versicherte, die entsprechenden Plakate zu überkleben und
ein entsprechenden Kundeninformationsblatt zurückzuziehen. Die
DUH und NABU kündigten an, in den nächsten Tagen und Wochen im
Rahmen ihrer Testkaufaktion die ordnungsgerechte Rückgabe der
bepfandeten Getränkeverpackungen zu kontrollieren.
« 2003 / 2002 »
27. Dezember 2002
(herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt)
BMU: Gravierende
Änderungen im Umweltschutz ab 01. Januar 2003
(Berlin) - Das Bundesministerium für
Umwelt macht auf einige gravierende Änderungen im Umweltschutz
ab 1. Januar 2003 aufmerksam:
Tankstellen: Nach "bleifrei"
kommt "schwefelfrei"
Ab 1. Januar kommenden Jahres werden flächendeckend
schwefelfreie Kraftstoffe (Diesel und Benzin) an den Tankstellen
erhältlich sein. Als schwefelfrei gelten Kraftstoffe mit einem
Schwefelgehalt von weniger als 10 ppm (parts per million).
Schwefelfreier Kraftstoff kann mit allen Autotypen problemlos
getankt und gefahren werden. Die Bundesrepublik geht europaweit
bei der Einführung von schwefelfreien Kraftstoffen voran: In der
EU sind schwefelfreie Kraftstoffe erst ab 2005 flächendeckend
vorgeschrieben. Für die Umwelt sind mit schwefelfreien
Kraftstoffen deutliche Vorteile verbunden: Gegenüber
schwefelreichen Kraftstoffen wird bei Katalysatorfahrzeugen eine
Verringerung des Abgasausstoßes von Stickoxiden und flüchtigen
Kohlenwasserstoffen um rund 40 Prozent erzielt. Diese Emissionen
sind mitverantwortlich für den Sommersmog. Auch der Ausstoß an
Rußpartikeln beim Diesel sinkt deutlich. Die neuen Treibstoffe
sind darüber hinaus eine optimale Voraussetzung für den Einsatz
sparsamer Technik - zum Beispiel für direkt einspritzende
Benzinmotoren - sowie für den Dieselrußfilter. Das BMU erwartet
von den Fahrzeugherstellern, möglichst bald Rußfilter in
Dieselfahrzeugen serienmäßig anzubieten.
Getränke: Das Dosenpfand kommt
Die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen tritt in Kraft:
Ab 1. Januar 2003 wird auf Mineralwasser, Bier sowie
kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Cola und Limonade
in Einweg-Verpackungen aus Glas, Blech und Plastik ein Pfand in
Höhe von 25 Cent erhoben, das nach Rückgabe der leeren
Verpackung erstattet wird. Bei einem Füllvolumen von über 1,5
Liter beträgt das Pfand 50 Cent. Bei Fruchtsäften, Wein, Sekt,
Spirituosen und Milch wird kein Pfand erhoben. Da Handel und
Abfüller es trotz einer neunmonatigen Vorlaufzeit versäumt
haben, ein einheitliches Pfandsystem aufzubauen, wird es
zunächst nur möglich sein, das Pfand für die Einwegverpackung
dort einzulösen, wo sie gekauft wurde. Mehrweg ist nicht nur
umwelt-, sondern auch verbraucherfreundlicher, da diese
Verpackungen überall zurückgegeben werden können. Die
Einführung einer Pfandpflicht auf Einweg ist in der seit 1991
gültigen Verpackungsverordnung für den Fall vorgesehen, dass
die Mehrwegquote von 72 Prozent mehrfach unterschritten wird.
Dies wurde seit 1997 und in den Folgejahren
festgestellt. Die Pfandpflicht wird umweltfreundliche
Mehrwegsysteme stärken
Abfall: Mülltrennung für Gewerbebetriebe
Ab 1. Januar müssen auch Gewerbebetriebe und Unternehmen wie
jeder private Haushalt ihren Müll trennen. Die neue
Gewerbeabfallverordnung sieht erhöhte Anforderungen an die
Vorbehandlung und Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen
vor. So müssen die Unternehmen künftig Papier, Glas,
Kunststoffe und Metalle sowie bestimmte Abfallgemische getrennt
halten. Entsprechende Vorbehandlungsanlagen haben eine
Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent zu erreichen.
Außerdem müssen Gewerbebetriebe die Restabfallbehälter der
Kommunen in angemessenem Umfang nutzen. Das erhöht die
Planungssicherheit der Kommunen. Mit der Gewerbeabfallverordnung
wird sogenannten Scheinverwertungen und dem Abkippen von
Gewerbeabfällen auf Billigdeponien ein Riegel vorgeschoben.
Private Haushalte sind von der Verordnung nicht betroffen.
Schiffsanstriche: Giftige Farben werden
verboten
Auf deutsche Initiative hin sind ab 1. Januar Schiffsanstriche,
die giftige zinnorganische Verbindungen (z.B. Tributylzinn -TBT)
enthalten, vollständig verboten. TBT wird als biozider Wirkstoff
vor allem in Antifoulingmitteln für Schiffsanstriche eingesetzt,
um den Bewuchs der Schiffe durch Muscheln, Seepocken und Algen zu
verhindern. Das aus dem Anstrich freigesetzte TBT belastet ganze
Ökosysteme wie Flüsse und Meere sowie deren Bewohner. So konnte
in vom Bundesumweltministerium geförderten Studien nachgewiesen
werden, dass bereits 1 Milliardstel Gramm TBT pro Liter Wasser
hormonartige Wirkungen auslöst und zu Missbildungen u.a. bei
Meeresschnecken führt. Als Folge drohen bestimmte
Meeresschnecken in belasteten Gebieten auszusterben. Die
Bundesregierung hat sich auf internationaler Ebene erfolgreich
für ein weltweites Verbot zinnorganischer Verbindungen in
Schiffsanstrichen eingesetzt. Eine entsprechende EU-Richtlinie
wurde im Juli dieses Jahres verabschiedet und in deutsches Recht
umgesetzt.
27. Dezember 2002
(herausgegeben vom Umweltbundesamt)
Ökosteuer: Keine
Lücke im bewährten Konzept entstehen lassen
UBA-Broschüre gibt Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher
Energie und Ökosteuern sparen können
(Berlin) - Am 01. Januar 2003 tritt die
fünfte und letzte der bisher gesetzlich festgelegten Stufen der
Ökologischen Steuerreform in Kraft. Und es zeigt sich, dass das
Konzept Ökosteuer aufgeht: Bus und Bahn melden mehr
Fahrgäste, die Nachfrage nach sparsamen Autos steigt, und
Unternehmen verstärken ihre Marketing- und
Entwicklungsstrategien zugunsten Energie sparender Produkte.
Dieser positive Trend zu einem energiebewussteren Verhalten der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen darf nicht
abreißen. Dazu Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des
Umweltbundesamtes: Die Ökologische Steuerreform wirkt nur
dann dauerhaft, wenn sie kontinuierlich und damit berechenbar
ist. Deshalb sollte die Ökologische Steuerreform rechtzeitig
überprüft und weiterentwickelt werden. Eine Verunsicherung der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen könnte dazu
führen, dass notwendige Energie sparende Investitionen
ausblieben. Dass sich ein Energiesparen lohnt - für Umwelt
und Geldbörse - zeigt die aktuelle Broschüre Ökosteuer
sparen oder zahlen? des Umweltbundesamtes (UBA). Sie
gibt zahlreiche Tipps zum sparsamen Umgang mit Energie.
Sicher: Durch die Ökosteuer wird Energie
zunächst teurer. Aber: Verbraucherinnen und Verbraucher sind der
Ökosteuer nicht ausgeliefert. Vielmehr können sie in vielen
Bereichen ohne Komfortverlust Energie sparen und das ausgleichen,
was sie durch die Ökosteuer mehr ausgeben. Schon kleine
Verhaltensänderungen haben große Wirkung. Und beim nächsten
Kauf eines Kühlschranks, Fernsehers und Computers oder der
Erneuerung der Heizungsanlage lohnt ein Blick auf den
Energieverbrauch, um auch langfristig hohe Energiekosten zu
vermeiden. Denn innerhalb einzelner Produktgruppen gibt es
erhebliche Unterschiede. Gegliedert in die drei Bereiche
Mobilität, Strom sparen im Haushalt
sowie Heizen und Wärmedämmen wird in der
UBA-Broschüre Ökosteuer - zahlen oder sparen?
gezeigt, wie jeder Einzelne ohne große Investitionen zum
Gewinner der Ökologischen Steuerreform werden kann. Ebenso nennt
die Broschüre Kriterien, die bei der Anschaffung Energie
verbrauchender Güter oder der energetischen Sanierung ihrer
Wohnung beachtet werden sollten. Nützliche Adressen für weitere
spezielle Informationen - auch zu einer möglichen finanziellen
Unterstützung Energie sparender Investitionen - runden die
Broschüre ab.
Die Ökologische Steuerreform hat im
Zusammenwirken mit den besonders im Jahr 2000 stark gestiegenen
Rohölpreisen und dem US-Dollarkurs sowie der daraus
resultierenden öffentlichen Diskussion zu einem gestiegenen
Bewusstsein für Energie sparendes Verhalten geführt. Dies zeigt
sich sowohl in einer Verringerung der Kraftstoffverbrauchs (so
ist beispielsweise der Benzinverbrauch im Jahr 2001 um 1,8
Prozent und im Jahr 2000 um 1,2 Prozent - jeweils gegenüber dem
Vorjahr - gesunken) als auch in steigenden Verkaufszahlen für
besonders sparsame 3- und 5-Literautos und Autos mit
umweltfreundlichem Kraftstoff - zum Beispiel Erdgas. Ebenso
verzeichnet die Bahn, nach Rückgängen in den vergangenen
Jahren, wieder Zuwächse. Im Jahr 2000 waren es zwei Prozent mehr
Bahnreisende und eine Steigerung der Transportleistung um 7,9
Prozent. Diese positiven Entwicklungen müssen weiter befördert
und durch verlässliche Rahmenbedingungen verstärkt werden.
Planungssicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für
Energie sparende Investitionen, die sich häufig erst nach
einigen Jahren rentieren. Deshalb sollte aus Sicht des
Umweltbundesamtes eine Überprüfung und Fortentwicklung der
Ökologischen Steuerreform rechtzeitig erfolgen, damit keine
unnötige Verunsicherung über die weitere ökologische
Besteuerung entsteht. Eine Überprüfung sollte vor allem auf
eine weitere Erhöhung der Steuersaetze in stetigen, moderaten
und vorhersehbaren Schritten und dem weiteren schrittweisen Abbau
der Sonderregelungen für das Produzierende Gewerbe zielen.
Zum Jahreswechsel erhöht sich die
Mineralölsteuer auf schwefelfreie Kraftstoffe um 3,07 Cent pro
Liter; Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 ppm
(parts per million) werden zusätzlich mit 1,53 Cent pro Liter -
also insgesamt mit 4,6 Cent pro Liter - belastet. Beim Strom
steigt der Steuersatz um 0,26 Cent pro Kilowattstunde. Ebenso
treten die im November vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen
zur Ökologischen Steuerreform in Kraft. Für Verbraucherinnen
und Verbraucher sind vor allem die Erhöhung der Mineralölsteuer
auf Erdgas um 0,202 Cent pro Kilowattstunde von Bedeutung. Damit
wird auf der Basis der ökologischen Bedeutung - hinsichtlich
Energiegehalt und resultierenden klimaschädlichen
Kohlendioxid-Emissionen - der Energieträger eine Angleichung der
Steuersätze für leichtes Heizöl und Erdgas im Wärmemarkt
erreicht. Für die Industrie werden die Sonderregelungen neu
gestaltet.
Die 110seitige Broschüre Ökosteuer
- sparen oder zahlen? kann auf der Internetseite des
Umweltbundesamtes unter http://www.umweltbundesamt.de (Rubrik
Publikationen) heruntergeladen werden. Sie ist als gedruckte
Fassung beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst,
Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, Tel. 030 / 8903-2400, Fax: 030 /
8903-2912 kostenlos erhältlich.
23. Dezember 2002
(herausgegeben vom Deutschen Naturschutzring)
DNR: "Glaube
ans Wirtschaftswachstum hat ausgedient"
Weinzierl fordert "Umkehr in der Verkehrspolitik" und
mahnt Fortschreibung der Klimapolitik und der Agrarwende an
(Berlin) - Der Präsident des Deutschen
Naturschutzrings (DNR), Hubert Weinzierl, hat heute in seinem
Jahresrückblick 2002 von einer "spannenden Phase in der
Naturschutz- und Umweltpolitik" gesprochen. Die in diesem
Jahr vorgelegte Nachhaltigkeitsstrategie habe gerade für
wirtschaftlich schwieriger werdende Zeiten national und
international neue Perspektiven einer zukunftsfähigen
Wirtschaftsweise aufgezeigt. Weinzierl hob als herausragende
Höhepunkte des Jahres neben der Nachhaltigkeitsstrategie den
Weltgipfel in Johannesburg sowie die Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes hervor. Ein weiterer großartiger
Erfolg für die Naturschutzbewegung sei es, dass die Politik
endgültig Abschied vom Donauausbau mit Staustufen genommen habe.
"Mit der frei fließenden Donau und ihren üppigen
Auwäldern wird unserem Land ein wertvoller ökologischer Schatz
bewahrt", lobte der DNR-Präsident. Die Flusspolitik habe
mit der Hochwasserkatastrophe in Mitteleuropa eine völlig neue
Dimension bekommen.
Allerdings bleiben nach Ansicht des DNR,
der als Dachverband bundesweit 5,5 Millionen Mitglieder vertritt,
auch für das kommende Jahr entscheidende umweltpolitische
Konfliktpunkte zu lösen. An erster Stelle nannte der
DNR-Präsident dabei die Verkehrspolitik, die mit der anstehenden
"Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans" im Zentrum
der Auseinandersetzungen stehen werde. Weinzierl erklärte für
die deutschen Umweltverbände, dass sie ein Weitermachen wie
bisher nicht hinnehmen würden. "Zukunftsfähige Mobilität
darf nicht mit nachhaltigem Straßenbau verwechselt werden. Wir
brauchen eine völlig neue Politik, die mit dem
verschwenderischen Flächenverbrauch Schluss macht", so
Weinzierl. "Ziel muss es sein, statt 130 Hektar pro Tag
höchstens noch 30 Hektar zuzupflastern. Hier bietet sich
angesichts leerer Haushaltskassen die Chance, sinnvoll zu sparen
und Fehlinvestitionen zu vermeiden."
Darüber hinaus kündigte Präsident
Weinzierl an, bei der Agrarwende weiterhin die Linie von Renate
Künast und Franz Fischler zu unterstützen. Auch gegen den
Widerstand der ewiggestrigen Lobby der Agrargroßstrukturen und
des Agrobusiness sei endlich und endgültig einer Politik für
den ländlichen Raum Vorrang vor der reinen
Produktionsphilosophie einzuräumen, verlangte der Umweltexperte.
In der Klimapolitik begrüßt der DNR zwar
das langfristige Reduktionsziel für die Treibhausgase um 40
Prozent bis zum Jahr 2020, will aber nicht auf das schon gültige
Reduktionsziel von 25 Prozent bis zum Jahr 2005 verzichten.
Dieses fehle im vorliegenden Koalitionsvertrag, kritisierte
Weinzierl und ergänzte: "Es kann doch nicht sein, dass eine
rot-grüne Regierung uns hinter die Ziele von Helmut Kohl
zurückwirft."
Weinzierl erinnerte abschließend daran,
dass die Bundestagswahl 2002 auch mit den Stimmen jener Menschen
entschieden worden sei, die in Deutschland eine ökologische
Erneuerung wollen. Deshalb forderte er die Koalitionsregierung
auf, deren Erwartungen nicht zu enttäuschen. "Der Glaube,
dass allein Wirtschaftswachstum unsere Probleme lösen könne,
ist längst ad absurdum geführt. Anstatt über stagnierende
Zuwachszahlen zu jammern, ist eine zukunftsfähige
Kreislaufwirtschaft angesagt, die den Wohlstand stabilisiert und
die Arbeitsplätze sichert", sagte der DNR-Präsident.
23. Dezember 2002
(herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt)
BMU rechtfertigt
Genehmigung des Offshore-Standorts "Butendiek"
Weder BfN noch UBA rechnen mit erheblicher Beeinträchtigung von
Seevögeln oder Schweinswalen
(Berlin) - Zu einem Bericht in der
"Tageszeitung" (taz) von heute "Trittin hat im
Strafraum gefoult", erklärt eine Sprecherin des
Bundesumweltministeriums:
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat in
der vergangenen Woche als zuständige Behörde eine Genehmigung
für die Errichtung des Offhore-Windparks Butendiek in der
Nordsee erteilt. Nach dem geltenden Recht besteht ein Anspruch
auf Genehmigungserteilung eines Windparks in der AWZ, wenn die
Meeresumwelt hierdurch nicht gefährdet wird. Erfüllt das
Plangebiet die Merkmale eines EU-Vogelschutz- oder FFH-Gebiets
dürfen auch keine erheblichen Beeinträchtigungen der
Schutzgüter damit verbunden sein.
Grundlage der Genehmigung des BSH sind auch
ausführliche Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz
(BfN) und des Umweltbundesamtes (UBA). BfN und UBA sind bei der
Beurteilung davon ausgegangen, dass für das Plangebiet
vorsorglich die EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie angewendet
werden müssen, da Forschungsergebnisse auf ein erhöhtes
Schweinswal- und Seetauchervorkommen in diesem Gebiet hinweisen.
Deshalb musste die Antragstellerin nicht nur eine
Umweltverträglichkeitsprüfung sondern auch eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchführen.
Weder das BfN noch das UBA rechnen mit
einer erheblichen Beeinträchtigung von Seevögeln oder
Schweinswalen. Das UBA kommt zu dem Schluss, dass unter Beachtung
umfangreicher Maßnahmen erhebliche Auswirkungen vermieden werden
können. Diese vom UBA vorgeschlagenen Maßnahmen, die u. a.
darauf zielen, die Aufzucht des Schweinswalnachwuchses nicht zu
stören, sind der Antragstellerin im Genehmigungsbescheid
auferlegt worden. Damit wird den Naturschutzinteressen für
Errichtung und Betrieb des Windparks ausreichend Rechnung
getragen.
23. Dezember 2002
(herausgegeben vom WWF)
Beim Weinkauf auf
Korkverschlüsse achten
(Frankfurt a. M.) - Plastik- und
Drehverschlüsse für Sekt- und Weinflaschen sind auf dem
Vormarsch. Nicht nur Weinliebhaber, sondern auch Naturschützer
sehen die Entwicklung mit Grausen. Durch den schleichenden
Abschied vom Flaschenkorken gerät eine der ältesten
Kulturlandschaften Europas unter Druck: die Korkeichenwälder im
Mittelmeerraum. Die Landschaft bietet mit ihrer einzigartigen
Mischung aus Land, Wald- und Weidelandschaft für viele bedrohte
Arten wie den Iberischen Luchs oder den Königsadler eine letzte
Zuflucht. Mit sinkender Nachfrage nach Kork wird es
profitabler, auf standortfremde Eukalyptus- und Pinienplantagen
umzusteigen. Leider begünstigt dies einen Vormarsch der Wüste
und vernichtet den Lebensraum für viele bedrohte Arten,
sagt Helma Brandlmaier vom europäischen Waldprogramm des WWF.
Wein- und Sekttrinker sind deshalb aufgefordert, beim Einkauf auf
Korkverschlüsse zu achten. Gerade zu den Feiertagen sei dies
eine der einfachsten und zugleich angenehmsten Formen des
Naturschutzes.
Rund 99 Prozent der weltweiten Korkernte
kommt aus dem mediterranen Raum. Jährlich werden dort neben
anderen Korkprodukten rund 15 Milliarden Weinkorken produziert.
Hauptexportland ist Portugal. Korkbewirtschaftung ist ein
gutes Beispiel für ökologische und wirtschaftliche
Nachhaltigkeit. Ein dauerhafter Bestand der Korkeichenwälder
wird durch ihre Nutzung gewährleistet, sagt Brandlmaier.
Kork kann nur alle neun Jahre geerntet werden. Solange brauchen
die Eichen, bis ihre Rinde nachgewachsen ist. Die Arbeiter ziehen
die Korkbahnen mit speziellen Äxten wie Bananenschalen ab. Dazu
muss kein Baum gefällt werden. An dieser jahrhundertealten
Bewirtschaftung hat sich fast nichts geändert, seit der
Benediktinermönch Dom Perignon zum ersten Mal auf die Idee kam,
Weinflaschen mit dem nachwachsenden Rohstoff zu verschließen.
Der WWF befürchtet, dass die
Korkeichenwälder großflächig verschwinden, wenn der
Marktanteil von Kunststoff- und Alu-Verschlüssen weiter wächst.
Derzeit sind bereits acht Prozent aller Verschlüsse aus den
billigeren Alternativen zu Kork. Prognosen zufolge könnte diese
Zahl in den nächsten Jahren auf mehr als 30 Prozent steigen.
Nach Einschätzung des WWF werde es spätestens dann eng für
viele bedrohte Arten. Der Iberische Luchs ist schon jetzt die
seltenste Großkatze der Welt und seltener als der sibirische
Tiger. Ihr Überleben hängt vom Erhalt der Korkwälder ab.
Weintrinker können mit der richtigen Wahl des
Flaschenverschlusses dieser faszinierenden Großkatze eine Chance
geben.
20. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
Bundesverfassungsgericht
schmettert Beschwerden gegen Dosenpfand ab
NABU startet Anfang Januar Testkäufe
(Karlsruhe) - Eineinhalb Wochen vor
Beginn der Pfandpflicht nahm das Bundesverfassungsgericht heute
Verfassungsbeschwerden von Rewe-Händlern nicht zur Entscheidung
an. Zur Begründung teilten die Karlsruher Richter mit, die
Beschwerden seien teilweise unzulässig und im übrigen ohne
Aussicht auf Erfolg. Somit steht der Einführung des
Pflichtpfandes auf Dosen am 1. Januar 2003 nichts mehr im Wege.
Damit soll der Vormarsch von Ex und Hopp gestoppt und
umweltfreundliche Mehrwegsysteme unterstützt werden. Der NABU
plant die Umsetzung des Pflichtpfandes kritisch zu begleiten.
Mittels Testkäufen soll die Einführung des Pflichtpfandes in
Lebensmittelgeschäften überprüft werden.
19. Dezember 2002
(herausgegeben von der Europäischen Kommision)
Mahnung an
Deutschland aufgrund Vogelschutz- und Habitatrichtlinie
Deutschland,
Frankreich, Griechenland, Irland und Italien erhalten zweite
Mahnschreiben
(Brüssel) - Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Irland und Italien erhalten zweite Mahnschreiben in
Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen wegen spezieller
Projekte oder Tätigkeiten, die eine potenzielle Bedrohung für
wichtige Lebensräume oder Tierarten darstellen könnten.
Zwei Rechtssachen wurden gegen Deutschland
gerichtet. Die erste von zwei Entscheidungen, betrifft ein
Projekt zum Bau einer Windkraftanlage am "Wybelsumer
Polder" in Niedersachsen. Dieser ist Teil des 11 000
ha umfassenden, als "Krummhörn-Westermarsch" bekannten
Gebiets, das sich als für die Erhaltung wild lebender Vogelarten
wie des Säbelschnäblers (Recurvirostra avusetta) und des
Blaukehlchens (Luscinia svecica) wichtig erwiesen hat.
Teile des Gebiets wurden von Deutschland als besonderes
Schutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Die
Kommission befürchtet, dass das Projekt - eines von mehreren
Windkraftanlagenprojekten in dieser Gegend - sich negativ auf
einen wichtigen Lebensraum für Vögel auswirken wird und dass
die in der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie festgelegten
Schutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden.
Das zweite an Deutschland gerichtete
Mahnschreiben betrifft die nichterfolgte Nennung zweier wichtiger
Lebensräume im "Enzenstettener Quellmoor" und im
"Füssener Wasenmoos" in Bayern, die für Natura 2000
vorgeschlagen wurden. Außerdem wird angemahnt, dass Deutschland
für diese Gebiete wegen der geplanten Autobahn A7 zwischen
Nesselwang und Füssen keine angemessenen Schutzmaßnahmen
vorgesehen hat.
19. Dezember 2002
(herausgegeben von JKMedia)
Französische
Forscher beweisen: Schnecken nehmen mehr Cadmium auf
Bodenorganismen tragen
möglicherweise wesentlich mehr Schwermetalle in die
Nahrungsketten ein als vermutet
(Besançon) - Mit Schwermetallen
verseuchtes Erdreich stellt für Bodenorganismen möglicherweise
eine größere Gefahr dar, als bislang angenommen. Französische
Biologen haben entdeckt, dass Schnecken auch solche Cadmium-Atome
aufnehmen, die vermeintlich fest in Bodenpartikel gebunden sind.
Möglicherweise gelangen unerwartet hohe Mengen von
Schwermetallen in die Nahrungsketten, berichtet das Magazin
"New Scientist" in seiner neuen Ausgabe.
Bei der Risikoeinschätzung kontaminierter Böden ging man bisher
davon aus, dass Bodenorganismen nur solche Schwermetalle und
Verbindungen aufnehmen können, die im Bodenwasser gelöst sind.
Ein großer Teil der Schadstoffe lagert sich jedoch an die
Oberflächen der mineralischen Bodenpartikel an und galt bislang
als kaum verfügbar für Bodenbewohner. Renaud Scheifler von der
Université de Franche-Comté in Besançon und seine Kollegen
machten nun die Probe aufs Exempel: Das Team setzte Schnecken
für zwei Wochen auf cadmiumbelastete Erde vom Gelände einer
stillgelegten Blei- und Zinkschmelze. Ihre Isotopenanalysen
zeigten, dass 16 Prozent des von den Tieren aufgenommenen
Cadmiums aus der festen Bodenphase stammte. "Dies bedeutet,
dass mehr Cadmium als vorhergesagt in die Nahrungskette
gelangt", so Ian Pulford von der University of Glasgow
gegenüber dem Magazin. Möglicherweise gelte ähnliches auch
für andere Schwermetalle. Scheifler und seine Kollegen wollen
nun entsprechende Untersuchungen zur Bioverfügbarkeit von
Kupfer, Blei und Quecksilber anstellen, dabei wollen sie auch
andere Bodenbewohner testen. "Wir müssen andere Wirbellose
untersuchen um herausfinden, ob die Schnecke aus Reihe
fällt", so der Forscher.
19. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU fordert eBay
zum Löschen illegaler Angebote auf
Dexel:
Internet-Auktionshaus unterläuft internationale
Artenschutzbestimmungen
(Berlin) - Der Naturschutzbund hat das
Internet-Auktionshaus eBay aufgefordert, alle Verkaufsangebote zu
geschützten Tieren und Pflanzen oder Produkten daraus umgehend
von seiner website zu nehmen und solche Angebote künftig nicht
mehr zuzulassen. "Wenn sich 160 Staaten verpflichtet haben,
derartige Produkte nicht mehr zu handeln, sollte eBay die Sache
nicht auf die leichte Schulter nehmen und auf diese fragwürdige
Weise zur Unterwanderung internationaler Artenschutzbestimmungen
beitragen", sagte Birga Dexel, Leiterin des
NABU-Schneeleopardenprojektes. Weltweit seien rund 5.000 Tier-
und 25.000 Pflanzenarten durch das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt.
Auf der website von eBay würden auch
Mäntel des unmittelbar vom Aussterben bedrohten Schneeleoparden
gehandelt. Die Großkatze, für deren Erhalt sich der NABU seit
1998 stark macht, steht seit 1976 unter strengem Schutz:
Jeglicher kommerzieller Handel mit lebenden Tieren, Fellen und
anderen Produkten ist strikt untersagt. Trotzdem sei der
"König der Berge" durch Wilderei an den Rand des
Aussterbens gedrängt worden. Im kürzlich veröffentlichten
NABU-Bericht zur weltweiten Situation der Schneeleoparden wird
die Zahl der in den Hochgebirgsregionen Zentralasiens lebenden
Katzen auf höchstens 7000 Tiere geschätzt. "Um nur einen
einzigen Mantel herzustellen, müssen je nach Größe zwischen
sechs und zwölf Schneeleoparden ihr Leben lassen",
erklärte Dexel.
Über die website von eBay könnten laut
NABU aber auch Elfenbein, Eisbärenfelle und Schildpatt
problemlos erworben werden. Die allgemeinen Hinweise des
Auktionshauses, dass der Verkäufer die Verantwortung für das
Einstellen des Gebotes übernehme, seien lapidar. "Auch eBay
trägt eine Verantwortung, da es die Vermarktung dieser Produkte
übernimmt und fördert", so Dexel. Interessenten würden
davon ausgehen, dass die angebotene Ware legal sei. "Obwohl
nicht alle der angebotenen Produkte illegal sein müssen, agiert
eBay in einer rechtlichen Grauzone. Durch eine freiwillige
Verpflichtung könnte die nach eigenen Angaben grösste
Online-Handelsgemeinschaft der Welt einen wichtigen Beitrag zum
Artenschutz leisten", sagte Dexel. Gerade vor Weihnachten
wäre das ein wichtiges Signal an die Verbraucher, die aufgerufen
seien, keine Produkte geschützter Tiere zu kaufen oder zu
verschenken.
Für Rückfragen: Birga Dexel, Leiterin des
NABU-Schneeleopardenprojektes, Tel. 030-284984-0 oder
0172-9170878, im Internet zu finden unter www.NABU.de
19. Dezember 2002
(herausgegeben von dpa)
Bundesverwaltungsgericht
macht Weg frei für Dosenpfand-Start
Nur
Bundesverfassungsgericht könnte Pfandpflicht auf
Einweg-Getränkeverpackungen jetzt noch stoppen -- Trittin
lehnte Verschiebung des Pfandstarts erneut ab
(Leipzig/Berlin) - Die Richter
lehnten am Donnerstag in Leipzig Eilanträge ab, mit denen
Händler und Getränkeunternehmen den Beginn der Pfandpflicht in
knapp zwei Wochen verhindern wollten. Entsprechende Eilanträge
sind noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Darüber soll
in den kommenden Tagen entschieden werden. Es gilt aber als wenig
wahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter das Pfand noch
stoppen werden.
Die in Leipzig unterlegenen Pfandgegner
kündigten umgehend an, bis zu diesem Montag ebenfalls
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen. Der Hauptverband
des Deutschen Einzelhandels forderte eine politische Lösung des
Streits und appellierte an die Bundesregierung, die Pfandpflicht
bis zum Start eines bundesweit einheitlichen Pfandsystems
auszusetzen. Wie ein solches System aussehen und wann es starten
könnte, ist allerdings völlig unklar.
Die Eilanträge beim
Bundesverwaltungsgericht hatten sich auf eine frühere
erfolgreiche Klage der Pfandgegner beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf bezogen. Sie waren daher gegen das Land Nordrhein-
Westfalen gerichtet. Die Leipziger Richter beschieden nun:
"Die Antragstellerinnen gehen zu Unrecht von einer
anfechtbaren Regelung des Landes aus." Zuständig in der
Angelegenheit sei der Bund (Aktenzeichen: BVerwG 7 VR 1.02). Mit
der Entscheidung der höchsten deutschen Verwaltungsrichter haben
die Pfandgegner ihre bislang schwerste Niederlage einstecken
müssen. Teile des Handels und der Getränkeindustrie hatten
versucht, das Pfand mit einer Klagewelle zu verhindern. Die
bisher vorliegenden Eilanträge auf Aussetzen der Pfandpflicht
beim Bundesverfassungsgericht sind gegen die Bundesregierung
gerichtet. Ihnen ist eine Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Berlin vorausgegangen, vor dem
Pfandgegner in der vergangenen Woche eine schwere Niederlage
einstecken mussten. Den einzigen juristischen Erfolg konnten die
Pfandgegner bislang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf verbuchen. Das Bundesverwaltungsgericht muss sich
nach einer so genannten Sprungrevision mit der Entscheidung der
nordrhein-westfälischen Richter beschäftigen. Die Leipziger
Richter verhandelten nun allerdings noch nicht über den Inhalt
des Düsseldorfer Urteils. Sie lehnten es zunächst nur ab, die
Pfandpflicht bis zu einem eigenen Grundsatzurteil zu verschieben.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin
(Bündnis90/DieGrünen) lehnte es unterdessen erneut ab, den
Pfandstart zu verschieben. Aller Voraussicht nach müssen
Verbraucher also ab Januar mindestens 25 Cent für die meisten
Dosen und Einweg- Flaschen bezahlen. Trittin erklärte: "Ich
erwarte von Handel und Getränkewirtschaft, dass sie ihrer
Verpflichtung zum Aufbau eines einheitlichen Pfandsystems
unverzüglich nachkommen." Ob die Klage der Pfandgegner in
Düsseldorf formal überhaupt zulässig war, will das
Bundesverwaltungsgericht am 16. Januar und damit nach dem Start
der Pfandpflicht entscheiden. Nur wenn die Richter das bejahen,
soll möglichst bald noch ein höchstrichterliches Urteil über
das Pfand gefällt werden. Ebenso wie Trittin begrüßten
Umweltverbände die Leipziger Entscheidung.
Die Pfandpflicht betrifft zunächst Bier,
Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke wie Limonade oder
Cola. Für Dosen und Einweg-Flaschen wird vom 1. Januar an ein
Pfand von 25 Cent fällig. Bei mehr als 1,5 Liter Inhalt sind es
50 Cent. Mehrere Handelsketten und Discounter haben angekündigt,
bis zum Start der Pfandpflicht am 1. Januar eigene
Rücknahmesysteme aufzubauen oder Getränke in
Einweg-Verpackungen ganz aus den Regalen zu nehmen.
19. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU kritisiert
Genehmigung des Offshore-Standorts "Butendiek"
Flasbarth: Einen denkbar schlechten Standort ausgewählt
(Bonn) - Der NABU hat die Genehmigung des
Offshore-Windparks "Butendiek" durch das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) kritisiert. "Von allen
in der Nordsee zur Verfügung stehenden Standorten ist der von
Butendiek ein denkbar schlechter", sagte NABU-Präsident
Jochen Flasbarth. Der Windpark soll im Zentrum eines Gebietes
errichtet werden, das der NABU Ende November zur Ausweisung als
EU-Vogelschutzgebiet vorgeschlagen hat.
"Unter Fachleuten bestehen keine
Zweifel daran, dass das Gebiet um Butendiek die Kriterien für
die Ausweisung als Schutzgebiet erfüllt", so Flasbarth. Der
NABU hatte daher vorgeschlagen, den 34 km vor Sylt geplanten
Windpark nach Westen in einen weniger sensiblen Bereich zu
verschieben. Alternative Flächen, die aus Naturschutzsicht
geeignet sind, seien mehr als genug vorhanden.
Für Rückfragen: Frank Musiol,
NABU-Energieexperte, Tel. 0228-4036-164
18. Dezember 2002
(herausgegeben vom WWF)
WWF legt Beschwerde
gegen den EU-Fischereirat ein
(Brüssel / Bremen) - Der WWF hat heute bei
der EU eine Beschwerde gegen den EU-Fischereirat eingelegt und
ihn für die Misswirtschaft in der Fischerei verantwortlich
gemacht. Der Fischereirat muss endlich die Verantwortung
für den katastrophalen Zustand der Fischbestände in
europäischen Gewässern übernehmen und dringend Maßnahmen für
die Erholung der Bestände beschließen, forderte Heike
Vesper vom WWF. Nach Ansicht des WWF ist der Zusammenbruch des
Kabeljaubestandes in der Nordsee der Unfähigkeit der
EU-Fischereiminister zu verdanken, die es nicht geschafft haben,
einen Wiederaufbauplan für diesen Bestand innerhalb der letzten
18 Monate zu verabschieden. Bereits 1999 hatten Wissenschaftler
vor einem Zusammenbruch des Kabeljaubestandes gewarnt, doch die
Fischereiminister haben trotzdem jedes Jahr viel zu hohe
Fangquoten für Kabeljau festgelegt.
Die EU-Fischereiminister beraten in dieser
Woche in Brüssel über einen Vorschlag der EU-Kommission über
die Fangquoten im Nordost Atlantik sowie über die Reform der
EU-Fischereipolitik. Der WWF forderte Renate Künast und ihre
Ministerkollegen auf, mehrjährige Bewirtschaftungspläne für
alle Fischbestände anstelle von einjährigen Fangquoten zu
beschließen. Die EU-Minister müssten im Rahmen der Reform der
EU-Fischereipolitik konkrete und umfassende Maßnahmen gegen die
Überfischung beschließen. Dazu gehören Rettungspläne für
alle überfischten Bestände, Abbau der Überkapazitäten der
EU-Fischereiflotte, Vergabe von Subventionen nur für nachhaltige
Fischereien und Vermeidung des ungewollten Beifangs von
Meerestieren wie z.B. von Schweinswalen. Außerdem müssten bei
Fischereiabkommen mit Staaten außerhalb Europas die Bedürfnisse
der lokalen Bevölkerung respektiert werden.
17. Dezember 2002
(herausgegeben von dpa)
Madrider Richter
untersagt unsicheren Schiffen die Benutzung spanischer Gewässer
Spanien soll Risikoschiffe verbannen
(Madrid) - Vier Wochen nach dem Untergang
des Öltankers "Prestige" an der spanischen
Atlantikküste hat der Madrider Ermittlungsrichter Guillermo Ruiz
Polanco unsicheren Schiffen die Benutzung spanischer Gewässer
untersagt. Von der am Dienstag veröffentlichten Verfügung sind
die 66 "Seelenverkäufer" betroffen, die auf der
"schwarzen Liste" der EU-Kommission stehen. Der
Madrider Richter forderte die spanische Regierung auf, dafür zu
sorgen, dass alle Schiffe der Reeder und der Betreiber der
«Prestige» aus dem Verkehr gezogen werden. Wenn das nicht
möglich sei, solle das Verkehrsministerium eine Begründung
vorlegen. Der Jurist begründete die Entscheidung mit den Klagen,
die der Anwalt Victor Hortal wegen des Tankerunglücks
eingereicht hatte. Diese richteten sich unter anderem gegen den
russischen Mineralölkonzern, dessen Öl die "Prestige"
transportiert hatte, gegen die griechische Reeder des Tankers und
gegen die Hafenbehörden in Lettland, wo das Schiff das Schweröl
geladen hatte.
An der von der Ölpest heimgesuchten Küste
Galiciens im Nordwesten Spaniens begannen mehrere Fischer am
Dienstag einen unbegrenzten Hungerstreik. Der Protest richtete
sich dagegen, dass die Regierung den Fischern nach deren Ansicht
nicht genügend Mittel für den Kampf gegen das Öl zur
Verfügung stellte. "Die Zeit läuft uns davon, und es
drohen neue Ölfluten", sagte einer der Fischer. "Es
kann nicht sein, dass wir wieder das Öl mit bloßen Händen aus
dem Wasser holen müssen." Der galicischen Küste näherten
sich riesige Ölteppiche aus der gesunkenen «Prestige» bis auf
16 Kilometer. Stürmisches Wetter machte den Kampf gegen das Öl
fast unmöglich. Spaniens Kronprinz Felipe setzte seinen Besuch
der betroffenen Küstengebiete fort. Er wurde von den Bewohnern
überwiegend mit Beifall empfangen. Die den Thronfolger
begleitenden Politiker - Umweltminister Jaume Matas und der
galicische Regierungschef Manuel Fraga - wurden dagegen nach
Rundfunkberichten ausgepfiffen und zum Rücktritt aufgefordert.
17. Dezember 2002
(herausgegeben von dpa)
Kanada ratifiziert
als 99. Land das Kyoto-Klimaprotokoll
(Ottawa) - Premierminister Jean Chrétien
unterzeichnete das Abkommen am Montag, nachdem das Parlament vor
einer Woche dem Abkommen zugestimmt hatte. Bei der Abstimmung am
vergangenen Dienstag sprachen sich 195 Abgeordnete für strikte
Klimaschutzmaßnahmen aus und nur 77 stimmten dagegen. Die Gegner
hatten argumentiert, dass die Auflagen zur Reduzierung
schädlicher Emissionen etlichen Zweigen der heimischen Industrie
erheblich schaden könnten. Nach dem Plan der Regierung will
Kanada den Ausstoß seiner so genannten Treibhausgase bis zum
Jahr 2010 um 240 Millionen Tonnen verringern. Schlüsselelemente
dieses Plans sind unter anderem die Auflage an die
Automobilindustrie, die «Effizienz» - und damit Sparsamkeit im
Benzinverbrauch - bis dahin um 25 Prozent zu erhöhen.
Gleichzeitig sollen die Investitionen in öffentliche
Verkehrsmittel drastisch aufgestockt werden.
16. Dezember 2002
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion Bündnis
90 / Die Grünen)
Bündnis 90/Die
Grünen zum Waldzustandsbericht: Belastung der Böden
besorgniserregend
Stendorff:
"Die rot-grüne Bundesregierung wird die Politik zur
Reduzierung der Schadstoffemissionen fortsetzen !"
(Berlin) - Anlässlich der
Vorstellung des diesjährigen Waldzustandsberichtes durch die
Bundesregierung erklärte der Obmann von Bündnis 90/Die Grünen
im Agrarausschuss des Bundestages Friedrich Ostendorff:
Der Zustand der Wälder ist nach wie vor kritisch, auch
wenn bei einzelnen Baumarten Verbesserungen festzustellen sind.
Insbesondere die zunehmende Schadstoffbelastung und Versauerung
der Böden macht uns Sorgen. Um den Säuregehalt der Böden zu
reduzieren, sind Waldbesitzer und Landwirte gezwungen, jedes Jahr
mit zunehmendem Aufwand Kalk auszubringen. In der Landwirtschaft
beobachten wir seit Jahren die Bodenversauerung. Die Kosten für
diese, von der gesamten Gesellschaft hervorgerufenen Schäden
tragen dabei die Bauern und Waldbesitzer.
Der Waldzustandsbericht unterstreicht erneut die
Notwendigkeit, die Politik der rot-grünen Regierung zur
Reduzierung der Schadstoffemissionen fortzusetzen. Die
Bundesregierung hat mit den von ihr ergriffenen Maßnahmen zur
Luftreinhaltung, zum Klimaschutz, zur Energiepolitik und zur
Wende in der Agrarpolitik bereits wichtige Schritte auf diesem
Wege unternommen. ( www.gruene-fraktion.de
)
16. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
Waldzustand auch
2002 weiter kritisch
Schadstoffprobleme
durch Individualverkehr und Massentierhaltung
(Berlin) - In Berlin hat die
Bundesregierung am Montag (16.12.) den Waldzustandsbericht 2002
vorgestellt. Danach wiesen in diesem Sommer rund 21 Prozent der
Wälder deutliche Nadel- oder Blattverluste auf. In die Warnstufe
mit leichten Kronenverlichtungen (11-25 Prozent Blatt- oder
Nadelverlust) fallen 44 Prozent der Waldfläche, lediglich 35
Prozent sind ohne sichtbare Schäden.
"Der Kronenzustand unserer Wälder hat sich
stabilisiert. Dies ist jedoch keine Entwarnung: In den Waldböden
haben sich die Stoffeinträge von Jahrzehnten angesammelt.
Außerdem kommen trotz aller Emissionsminderungen täglich neue
Einträge hinzu. Wir halten daher weiterhin eine konsequente
Politik zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für
dringend geboten," erklärte Gerald Thalheim,
Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesverbraucherministerium. Lediglich bei der Eiche als bisher
am stärksten betroffener Baumart gibt es eine klare Besserung.
Der Anteil deutlicher Blattverluste ging seit dem Höchststand
von 47 Prozent (1997 und 1998) auf jetzt 29 Prozent (2002)
zurück. Allerdings liegt das Schadniveau bei der Eiche immer
noch mehr als dreimal so hoch wie zu Beginn der
Waldschadenserhebung im Jahr 1984.
Nach Auffassung des NABU belegt der Waldzustandsbericht
erneut, dass die Maßnahmen und Investitionen zur Luftreinhaltung
dringend intensiviert werden müssen. "Auch heute noch wird
das Ökosystem Wald durch Stickstoffoxide und Ammoniak erheblich
belastet", erklärt NABU-Waldexperte Dr. Michael Luthardt.
Trotz einiger erfreulicher Entwicklungen bei der Luftreinhaltung
gäbe es vor allem im Bereich des weiter ansteigenden
Individualverkehrs noch gute Möglichkeiten die
Stickstoffemissionen einzudämmen. Auch die Massentierhaltung
trägt heutzutage durch den Ausstoß großer Mengen von Ammoniak
zur Belastung des Waldes bei.
Obwohl die zu Beginn der Schadenserfassung bedeutenden
Schäden durch Schwefeldioxid an den Bäumen selbst nur noch
selten auftreten, wirken sich die in die Waldböden eingetragenen
Schadstoffe noch heute auf die Gesundheit des Ökosystems aus.
Durch den erhöhten Säuregehalt wurden nicht nur die
lebenswichtigen Feinwurzeln zerstört, auch die Qualität des
Trinkwassers ist langfristig gefährdet. Die Versauerung führt
dazu, dass giftige Stoffe wie Nitrat, Mangan oder Aluminium
ausgewaschen werden und ins Grundwasser gelangen.
Kompletter Waldzustandsbericht (910 KB)
16. Dezember 2002
(herausgegeben von dpa)
Weiterhin ein
Fünftel des deutschen Waldes deutlich geschädigt
Nur gut ein
Drittel des Waldes ist dem neuen Zustandsbericht zufolge gesund
(Berlin) - Dem deutschen Wald geht es
beinahe so schlecht wie bei der ersten Untersuchung vor knapp 20
Jahren. Nach dem am Montag von der Bundesregierung in Berlin
vorgestellten Waldzustandsbericht 2002 ist rund ein Fünftel der
Bäume (21 Prozent) deutlich geschädigt. Nur gut ein Drittel des
Waldes (35 Prozent) ist gesund. Der Anteil der Bäume mit
deutlichen Schäden lag bei der ersten bundesweiten Kontrolle
1984 bei 23 Prozent. 1991 stieg er stark an, stabilisierte sich
aber Mitte der 90er Jahre in etwa auf heutigem Niveau.
Noch immer würden zu viele Schadstoffe in
die Luft ausgestoßen, heißt es in dem Bericht, den das
Agrarministerium erstellte. Grund zur Entwarnung gebe es nicht.
Die bedeutendsten Baumarten spiegelten wider, dass sich der
Zustand des Waldes seit 1995 nicht mehr wesentlich verbessert
habe. Weiterhin sei fast ein Drittel der Buchen (32 Prozent) und
gut ein Viertel (26 Prozent) der Fichten deutlich geschädigt.
Das treffe auch auf 13 Prozent der Kiefern zu. Lediglich bei der
Eiche - bisher am stärksten betroffen - gebe es eine klare
Verbesserung. Deutliche Schäden gingen von 47 Prozent in den
Jahren 1997 und 1998 auf inzwischen 29 Prozent zurück. Das ist
allerdings immer noch drei mal mehr als bei der ersten
bundesweiten Untersuchung (9 Prozent).
Agrar-Staatssekretär Gerald Thalheim
warnte vor einer fortschreitenden Übersäuerung der Waldböden.
Die dort angesammelten Mengen von Schwefel und Stickstoff
"werden noch lange eine kritische Altlast bleiben",
sagte er. Umweltverbände hatten in der vergangenen Woche Alarm
geschlagen. Der Säuregehalt in den Waldböden habe sich in den
vergangenen 50 Jahren verhundertfacht. Die Waldschäden bedrohten
inzwischen die Trinkwasserqualität in Deutschland.
16. Dezember 2002
(herausgegeben von dpa)
Antibiotika in
Futtermitteln zukünftig in der EU generell verboten
(Brüssel) - Antibiotika als Futterzusatz
für Schweine, Hühner oder Mastrinder werden zukünftig in der
EU generell verboten.Darauf und auf einheitliche Bestimmungen zur
Lebensmittelsicherheit einigten sich die
EU-Landwirtschaftsminister am Montag in Brüssel.
Wachstumsfördernde Medikamente sollen nach der Entscheidung ab
2006 damit im Tierfutter nicht mehr zugelassen werden. Bei der
Einigung im Ministerrat, der das Europäische Parlament aber noch
zustimmen muss, geht es um die vier letzten bislang in der
Tierfütterung noch zugelassenen Antibiotika. Nach früheren
Angaben des Verbraucherschutzministeriums in Berlin hat sich die
deutsche Futterwirtschaft bereits freiwillig verpflichtet, auf
Antibiotika im Standardfutter zu verzichten. In Lebensmitteln und
im Futtertrog haben Antibiotika nichts zu suchen», hatte
Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis90/Die
Grünen) zuvor gesagt.
Mit dem Verbot soll unter anderem
verhindert werden, dass sich antibiotikaresistente
Krankheitskeime verbreiten, die sich mit herkömmlichen
Medikamenten nicht mehr bekämpfen lassen. Antibiotika werden als
Zusatzstoffe dem Futter beigemischt, um bestimmten
Tierkrankheiten vorzubeugen oder in der Mast das Wachstum zu
beschleunigen. Nach Angaben des Europäischen Dachverbands für
Tiergesundheit (FEDESA) werden jährlich etwa 4700 Tonnen oder 35
Prozent sämtlicher in der Union verwendeten Antibiotika an
Nutztiere verabreicht.
Der EU-Rat einigte sich außerdem über
einheitliche Regeln zur Lebensmittelhygiene. Dabei geht es um
Bestimmungen, die Unternehmen hinsichtlich der Erzeugung,
Verarbeitung und des Vertriebs von Frischfleisch, verarbeitetem
Fleisch, Fischereiprodukten sowie von Milch und Molkereiprodukten
einhalten müssen. Mit besonderen Kontrollen soll im Rahmen der
neuen EU-Verordnung beispielsweise verhindert werden, dass
Lebensmittel etwa mit Salmonellen oder Parasiten kontaminiert
werden. "Damit wird die Hauptverantwortung für die
Lebensmittelsicherheit in allen Phasen der Lebensmittelkette den
Lebensmittelherstellern übertragen", sagte
EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne. Auch mit diesem Thema
wird sich im nächsten Schritt nun das EU-Parlament in zweiter
Lesung beschäftigen.
13. Dezember 2002
(herausgegeben von dpa)
Trittins
Überraschungscoup: Obrigheim geht garantiert vom Netz
Aus für
Deutschlands ältestes betriebenes AKW spätestens am 15.
November 2005
(Berlin/Karlsruhe) - Umweltminister Jürgen Trittin ist ein
Überraschungscoup gelungen: Nach jahrzehntelangem Streit ist das
Ende des ältesten deutschen Atomkraftwerks besiegelt -
spätestens am 15. November 2005 geht Obrigheim endgültig vom
Netz. Mit dem Chef des Betreibers EnBW,
Gerhard Goll, hat Trittin (Grüne) einen bislang einmaligen
Vertrag ausgehandelt. Der darin besiegelte Schlussstrich für
Obrigheim garantiert vor allem, dass bei dem Meiler noch in
dieser Legislaturperiode endgültig die Lichter ausgehen - allen
Unkenrufen zum Trotz.
Erst zwei Monate ist es her, dass der
Minister und seine Partei sich im Streit um Obrigheim
zähneknirschend Kanzler Gerhard Schröder (SPD) beugten: Sie
mussten hinnehmen, dass das von ihnen heftig bekämpfte badische
AKW nicht pünktlich abgeschaltet wird. Obrigheim sollte nach dem
Beschluss zum Atomausstieg als erster Meiler abgeschaltet werden.
Nach massivem Streit zwischen Schröder und den Grünen hatte die
Bundesregierung der Energie Baden- Württemberg (EnBW) aber im
Oktober zugesagt, eine bestimmte Reststrommenge vom Konto des
jüngeren Reaktors Phillipsburg 1 auf Obrigheim übertragen zu
dürfen. Damit hätte der ältere Meiler rund zwei Jahren weiter
am Netz bleiben können - bei normalem Betrieb. In einer geheimen
Absprache hatte Schröder angeblich dem EnBW-Chef zugesagt,
Obrigheim dürfe länger am Netz bleiben als öffentlich
verkündet. Nur wenige Tage nach dem rot-grünen Wahlsieg
beantragte Goll, den Meiler rund fünf Jahre länger und damit
über die Bundestagswahl 2006 hinaus laufen lassen zu können.
Die dafür im Fall des ältesten AKW vorgeschriebenen besonders
schwerwiegenden Gründe legte er nicht vor. Stattdessen berief er
sich auf das mysteriöse Kanzlerwort - zu dem sich Schröder bis
heute nicht öffentlich geäußert hat.
Der neue Vertrag verhindert nun den
weiteren Gesichtsverlust, der Grünen und auch Sozialdemokraten
dann gewiss gewesen wäre. Denn schon die Vorgänge um die
Laufzeitverlängerung hatten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der
Bundesregierung aufkommen lassen. Befürchtet wurde, Goll könne
sein altes Ziel trickreich doch noch erreichen: Obrigheim über
die rot-grüne Legislaturperiode zu retten und unter einer
möglichen unionsgeführten Regierung zunächst vielleicht gar
nicht abzuschalten. Schließlich müsse er das Kraftwerk einfach
nur mit schwächerer Leistung fahren und gelegentlich für
ausgiebige Revisionen ganz vom Netz nehmen, hieß es. Eine
Handhabe dagegen hätte Umweltminister
Jürgen Trittin nicht gehabt - erst wenn
die Reststrommenge wirklich aufgebraucht ist, erlischt die
Betriebserlaubnis. Der nun ausgehandelte Vertrag ist ein
geschickter Schachzug von Trittin: Denn nach der geltenden
Rechtslage kann es eigentlich überhaupt keine Termine zur
Stilllegung von AKW geben. Das Atomausstiegsgesetz regelt
Restlaufzeiten, die aber in Strommengen bemessen werden - und
nicht in Jahren. Jeder Meiler darf also bis zu seiner Stilllegung
nur noch eine bestimmte Menge Elektrizität produzieren,
unabhängig von der dafür benötigten Zeit. Läuft ein AKW mit
weniger Leistung, tickt die Uhr langsamer. Wird ein Kraftwerk
vorübergehend ganz abgeschaltet, stoppt so lange auch der
Countdown. Obrigheim muss seine Reststrommenge nun bis 15.
November 2005 produzieren - da es dann auf jeden Fall vom Netz
geht.
13. Dezember 2002
(herausgegeben vom Bundesministerium für
Verbraucherschutz und Landwirtschaft)
Künast: Neue
Fördermöglichkeiten für umwelt- und tiergerechte
Landwirtschaft
PLANAK beschließt
Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes für das Jahr 2003
"Die heute beschlossenen Grundsätze eröffnen zusätzliche
Möglichkeiten zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe,
die besonderes Augenmerk auf umwelt- und tiergerechte Erzeugung
richten. Außerdem können wir jetzt vorbeugenden
Hochwasserschutz mit Hilfe der Landwirtschaft stärker
fördern", so Bundesverbraucherministerin Renate Künast zum
heutigen Beschluss des Bund/Länder-Planungsausschusses
Agrarstruktur- und Küstenschutz (PLANAK) zu den neuen
Förderungsgrundsätze 2003 der Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der Agrarstruktur des Küstenschutzes.
Die neuen Schwerpunkte ziehen Konsequenzen
aus den Erfahrungen mit dem zurückliegenden
Jahrhunderthochwasser. Bei der Umwandlung von Ackerland in
Grünland soll der Höchstbetrag der Förderung in festgesetzen
Überschwemmungsgebieten künftig auf jährlich 574 /ha
angehoben werden. Nach den Ereignissen in diesem Jahr
begrüße ich diesen Beschluss ganz besonders, betonte die
Ministerin denn damit erhalten die Landwirte einen
ökonomisch interessanten Anreiz zum aktiven Hochwasserschutz.
Dies hilft sowohl den Landwirten als auch dem Hochwasserschutz,
denn durch die freiwillige Einsaat von Grünland gegen einen
finanziellen Ausgleich lassen sich ordnungsrechtliche Eingriffe
häufig vermeiden.
Neu aufgenommen in das Spektrum der
Fördermaßnahmen wurde ein Förderungsgrundsatz zur Erhöhung
der Stabilität der Wälder. Durch den Umbau von forstlichen
Reinbeständen in stabile Laub- und Mischbestände und die
Naturverjüngung mit standortgerechten Baumarten wird ein
deutliches Signal in Richtung einer besonders nachhaltigen
Waldbewirtschaftung gesetzt. Der PLANAK hat sich auch auf einen
Vorratsbeschluss zur Erweiterung der Agrarumweltmaßnahmen
geeinigt. Mit den neuen Maßnahmen für eine umweltschonendere
Landwirtschaft soll die Verwendung der ab 2003 einbehaltenen
Modulationsmittel sichergestellt werden. Ein Vorratsbeschluss war
notwendig, weil derzeit noch im Bundestag über einen
Gesetzentwurf einiger Länder zur Aufhebung des
Modulationsgesetzes beraten wird. Die Ministerin: Ich bin
sicher, dass die Modulation ab 2003 beginnt. Mit dem Beschluss
über die Erweiterung der Agrarumweltmaßnahmen geben wir schon
heute den Landwirten Planungssicherheit, mit welchen Maßnahmen
sie ab 2003 rechnen können.
Die Maßnahmen sind ein Angebot an die
Landwirte, die sich für eine besonders umweltfreundliche
Produktion oder tiergerechte Haltung der Nutztiere engagieren
wollen. Dies sind von der Gesellschaft in hohem Maße akzeptierte
Produktionsverfahren, die aber mit höheren Kosten verbunden
sind, und für die daher eine zusätzliche Förderung berechtigt
ist. Vorgesehen sind folgende Fördermöglichkeiten:
- Ackerbau mit erweiterten Fruchtfolgen,
- Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über Winter,
- Mulch- und Direktsaat- bzw. pflanzverfahren,
- Exaktausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger,
- Maßnahmen des biologischen und biotechnischen
Pflanzenschutzes,
- Einzelflächenbezogene Grünlandextensivierung,
- Besonders tiergerechte Haltungsverfahren,
- Reduzierung des Tierbesatzes in Regionen mit hoher Viehdichte.
In einem weiteren Beschluss hat der PLANAK
bereits heute die Weichenstellung für die Weiterentwicklung der
Gemeinschaftsaufgabe ab 2004 vorgenommen. Dabei geht es vor allem
um eine Überprüfung der raumbezogenen Fördermaßnahmen wie der
Dorferneuerung und um eine stärkere Verknüpfung mit den
Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes. Die GAK ist
für mich das zentrale Instrument zur Förderung der ländlichen
Entwicklung, so die Ministerin, wir müssen die
Förderung künftig noch stärker auf das landwirtschaftliche
Umfeld im ländlichen Raum ausrichten. Ziel muss es sein, die
Gemeinschaftsaufgabe in den Dienst einer integrierten ländlichen
Entwicklung zu stellen, mit der wir die Schaffung von
Arbeitsplätzen insbesondere für Frauen fördern und für junge
Menschen eine berufliche Perspektive schaffen können. Mit
dem Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung der
Förderungsgrundsätze ab 2004 hat der PLANAK hierzu einen ersten
Grundstein gelegt.
13. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
Brief des NABU
Bundesverbandes an
die Obstbauversuchsanstalt York und das Niedersächsische
Landwirtschaftsministerium (vergleiche PM
des NABU Bundespressedienstes vom 13. Dezember) :
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem von Teilen der Presse und in der
Folge von Seiten der Obsterzeuger nicht zutreffende Aussagen
über die Veröffentlichung des NABU zu den Rückstandsanalysen
von Obst aus dem Alten Land zu lesen waren, möchten wir
Folgendes richtig stellen:
1. Wir haben in unserer Studie lediglich
unveröffentlichte Daten des Landesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (LAVES) abgedruckt, die nachweisen,
dass zahlreiche Pflanzenschutzmittel offensichtlich illegal zum
Einsatz gekommen sind. Diese Situation ist grundsätzlich nicht
neu, da im März diesen Jahres bereits Rückstände von nicht
zugelassenen Mitteln (überwiegend Herbizide) im Wasser und im
Boden gefunden wurden. Dieser Sachverhalt war mehrfach vom
Pflanzenschutzamt Hannover bestätigt worden.
2. Wir haben nicht behauptet, dass eine
direkte Gesundheitsgefährdung vorliege, sondern ausschließlich
auf das Problem eines missbräuchlichen Einsatzes von
Pflanzenschutzmitteln hingewiesen.
3. Die Unterlagen des LAVES besagen, dass
es sich bei den Proben um herkunftsbezeichnete Äpfel aus dem
Alten Land handelt. Sollte die altländische Herkunft wider
Erwarten nicht zutreffen, so läge ein Verstoß gegen das
Kennzeichnungsrecht vor. Im übrigen ist es selbst im Falle von
versehentlichen Verwechslungen faktisch ausgeschlossen, dass alle
Daten aus allen Jahren (!) falsch sind.
4. Das Beispiel Altes Land ist nur eines
von vielen in unserer Studie, um den Reformbedarf in der
Pflanzenschutzpolitik zu verdeutlichen. Im Vordergrund der Studie
steht jedoch die Formulierung von konkreten Handlungsempfehlungen
für eine zukunftsfähige, umweltverträgliche Ausrichtung des
Pflanzenschutzes in Deutschland. Hierzu gehört u.a. die EU-weite
Vereinheitlichung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf
hohem Niveau, die verbindliche Definition der guten fachlichen
Praxis und der Standards des integrierten Anbaus sowie die
verstärkte Förderung von biologischem Pflanzenschutz in in der
Forschung und der Praxis. Die Studie ist grundsätzlich getragen
von der Einschätzung, dass für den Einsatz von chemischen
Pflanzenschutzmitteln erhebliche Einsparpotenziale bestehen,
deren Nutzung von der Politik aktiv gefördert werden muss.
Wir hoffen, dass wir mit diesen
Ausführungen etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte bringen
können und sind gerne bereit, über die Ergebnisse unserer
Studie ausführlicher zu diskutieren.
Die Studien "Giftspritze außer Kontrolle" und "Pflanzenschutzpolitik in Deutschland" sowie ein dazu gehöriges Hintergrundpaier sind in der NABU-Pressestelle und unter NABU | Landwirtschaft | Pflanzenschutz | Die wichtigsten Ergebnisse der NABU-Studien 'Giftspritze außer Kontrolle' und 'Pflanzenschutz in Deutschland' erhältlich.
12. Dezember 2002
(herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt)
Bundesregierung
beschließt Verordnung zum Schutz der Gewässer
vor hochgiftigen Stoffen Chlorierte Kohlenwasserstoffe in der Metall- und
Lederverarbeitung ab Mitte 2003 verboten
(Berlin) - Zum Schutz der Gewässer sollen hochgiftige
chemische Stoffe in bestimmten Bereichen der industriellen
Produktion künftig verboten werden. Auf Vorschlag von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin beschloss das Bundeskabinett
heute eine Verordnung, wonach chlorierte Kohlenwasserstoffe,
sogenannte kurzkettige Chlorparaffine, in der Metall- und
Lederverarbeitung ab Mitte 2003 nicht mehr verwendet werden
dürfen. Mit diesem Verbot wird der Eintrag der
umweltgefährlichen Stoffe in die Gewässer erheblich reduziert.
Das Verbot umfasst etwa 90 Prozent der umweltoffenen Anwendungen
dieser Stoffe.
Kurzkettige Chlorparaffine werden in der Industrie
größtenteils als Kühl- und Schmierflüssigkeit beim Bearbeiten
von Metallen verwendet. Außerdem werden sie zum Fetten von
Leder, als Flammschutzmittel in Gummi und Textilien sowie als
Filmbildner in Farben und Lacken eingesetzt. Aufgrund ihrer hohen
Toxizität für aquatische Organismen und der schädlichen
Auswirkungen, die sie langfristig auf Gewässer haben können,
sind sie als umweltgefährlich eingestuft worden.
Bundesumweltminister Trittin: "Dieses Verwendungsverbot in
der Metall- und Lederverarbeitung ist ein wichtiger Beitrag zum
Schutz unserer Gewässer. Es kann aber nur ein erster Schritt
sein. Auf europäischer Ebene sollte baldmöglichst geprüft
werden, ob ein Verbot auch auf die anderen Einsatzbereiche
auszudehnen ist." Mit der vom Kabinett beschlossenen
"Sechsten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher
Verordnungen" wird eine entsprechende EU-Richtlinie in
nationales Recht umgesetzt. Der Verordnung muss noch der
Bundesrat zustimmen.
12. Dezember 2002
(gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt,
EURONATUR und AbL)
Europäische
Agrarsubventionen gehen zu Lasten der Umwelt
Studie zur Umweltverträglichkeit des EU-Haushalts belegt
Reformbedarf der Agrarausgaben
(Berlin) - Die meisten Agrarsubventionen
der Europäischen Union wirken sich negativ auf die Umwelt aus,
denn: Der größte Teil der Zahlungen an die Landwirte ist nicht
an Umweltauflagen gekoppelt. Selbst die Mittel aus den
Agrarumweltprogrammen kommen der Umwelt nur zu einem geringen
Maß zu Gute. Zudem ist die Verteilung dieser öffentlichen
Mittel sozial nicht ausgewogen. Das sind die zentralen Aussagen
einer Studie der Umweltstiftung EURONATUR, die das
Umweltbundesamt (UBA) finanziert hat. Bei der Vorstellung der
Studie in Berlin sagte Dr. Hans-Juergen Nantke,
UBA-Fachbereichsleiter für Umweltplanung und -Strategien:
"Eine umfassende Reform der europäischen Agrarpolitik,
besonders der Finanzströme, ist im Rahmen einer ökologischen
Finanzreform unerlässlich, um weiteren Schaden von der Umwelt
abzuwenden".
Nantke verwies darauf, dass die von der Bundesregierung begonnene
ökologische Steuerreform erste positive Ergebnisse zeige. Diese
müssten nun durch eine konsequente Überpruefung aller
öffentlichen Ausgaben auf ihre Umweltverträglichkeit flankiert
werden. Friedrich Wilhelm Gräfe zu Baringdorf, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), betonte:
"Es kommt darauf an, die Zahlungen an Arbeit und Umwelt,
also an soziale und ökologische Kriterien zu binden, sonst
werden die Wettbewerbsnachteile für tier- und umweltverträglich
wirtschaftende Betriebe gegenüber den rationalisierten Betrieben
fortbestehen." Die AbL arbeitet mit EURONATUR im Projekt
zusammen.
Die vom Direktor von EURONATUR, Lutz Ribbe, erarbeitete Studie
zeigt, wie und wofür die Gelder des EU-Agrarhaushaltes verteilt
werden. Der Haushalt teilt sich in zwei so genannte
"Säulen" auf. Die erste Säule bindet fast 90 % des
Agrarhaushalts für die Marktordnungen bei bestimmten
Produktgruppen. Damit werden zum Teil die gegenüber den
Weltmarktpreisen höheren europäischen Erzeugerpreise
subventioniert; zum mittlerweile größeren Teil werden
Landwirten direkt Prämien gezahlt (Direktzahlungen). Für die so
genannte zweite Säule, dem Maßnahmenprogramm zur
"Entwicklung des ländlichen Raums", stehen nur etwa 10
% des Agrarhaushalts zur Verfügung.
Ribbe macht mit der Studie deutlich, dass der überwiegende Teil
aller Agrarausgaben negative Umweltwirkungen hat. Beispiele sind
die Belastung der Böden und Gewässer mit Stickstoffverbindungen
und Pflanzenschutzmitteln, der Rückgang der biologischen
Vielfalt, der Beitrag zum Treibhauseffekt sowie Bodenerosion und
Gefügeschäden. Über 60 % des insgesamt 44 Milliarden Euro
umfassenden Agrarhaushaltes fließen derzeit in den Bereich
Ackerkulturen. Und diese Subventionen sind nicht an
Umweltauflagen gekoppelt.
"Damit werden ökologisch die falschen Signale
gesetzt", so Ribbe. Denn das für die biologische Vielfalt
wichtige Grünland und der Ackerfutterbau sind von den Zahlungen
ausgeschlossen. Mais hingegen wird so intensiv subventioniert wie
keine andere Kultur - und dabei ist er ökologisch höchst
problematisch, weil unter anderem im Maisanbau besonders viele
Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Die Folge: ein massiver
Anstieg des Maisanbaus in Deutschland und ein Rückgang bei
Wiesen und Weiden von mehr als ein Viertel in den letzten 20
Jahren. Dies habe nicht nur negative Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt, sondern auch auf die Fähigkeit der Böden,
Wasser aufzunehmen. Dies wirke sich negativ auf den
Hochwasserschutz aus, so Ribbe.
Am meisten profitieren in Deutschland von den Subventionen die
großen Getreidebaubetriebe. Nur 0,6 % der Bauern (knapp über
2.000 Betriebe) erhalten nahezu 25 % der Zahlungen. Auf der
anderen Seite stehen 80 % der Bauern (fast 300.000 Betriebe) in
Deutschland, die pro Jahr weniger als 10.000 Euro bekommen -
zusammen nicht mehr Geld als die wenigen Großbetriebe.
Die rund 10 % der heutigen EU-Agrarausgaben für die zweite
Säule, welche die Agrarumweltprogramme einschließt, gelten
gemeinhin als "umweltfreundlich". Doch auch hier kommt
die Studie zu dem Ergebnis, dass mit EU-Geldern sogar neue
Umweltprobleme verursacht werden. So wird auf die Vernichtung
wertvoller Lebensräume, etwa durch Aufforstungsmaßnahmen,
verwiesen. Auch werden die Agrarumweltprogramme als zu wenig
zielgerichtet bewertet. Fest steht, dass mit dem geringen Budget
der zweiten Säule und den teilweise unkonkreten Programmen die
ökologischen Probleme, die durch die Subventionen aus der ersten
Säule erst verursacht werden, nicht kompensiert werden können.
Die erste Saeule der Gemeinsamen Agarpolitik setzt - ökologisch
gesehen - eindeutig falsche Anreize. Sie fördert nicht Vielfalt
und ökologisch verträgliche Anbauformen, sondern sie setzt
Überholtes fort, so Ribbe.
Friedrich Wilhelm Gräfe zu Baringdorf lobte vor dem Hintergrund
der Studie die aktuellen Vorschlaege der EU-Kommission. Sie habe
sich in ihrem "Midterm-Review", dem Halbzeitbericht zur
Agenda 2000, für notwendige Reformen der EU-Agrarpolitik
ausgesprochen. Jetzt komme es darauf an, auch die Regierungen der
EU-Staaten fuer Reformen zu gewinnen. "Eine schlichte
Deckelung der Agrarausgaben, so wie es der letzte EU-Gipfel Ende
Oktober beschlossen hat, ist noch keine Reform", so Gräfe
zu Baringdorf. Eine Obergrenze des Haushalts führe zwar dazu,
dass bei wachsenden Aufgaben, zum Beispiel durch die
EU-Erweiterung, bei bestehenden Posten gekürzt werde. "Aber
diese im Zeitablauf steigende Kürzung wird an der unsozialen und
unökologischen Wirkung der Agrarpolitik nichts ändern, falls
sich nicht die Verteilung der Zahlungen ändert", warnt der
AbL-Vorsitzende. Die Rahmenbedingungen für die Landwirte müssen
so gestaltet werden, dass umweltverträgliche Produktionen
lohnend und umweltabträgliche Produktionen unwirtschaftlich
werden. Gräfe zu Baringdorf forderte die Regierungschefs auf,
die in Kopenhagen zum Erweiterungs-Gipfel zusammengekommen sind,
die entsprechenden Vorschläge der Kommission zu unterstützen
und weiter zu entwickeln.
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Die Studie mit umfangreichem Tabellenteil kann bei EURONATUR,
Grabenstr. 23 in 53359 Rheinbach gegen einen Kostenbeitrag von 4
Euro (für Porto und Versand) angefordert werden. Sie ist zudem
kostenlos im Internet unter der Adresse
<http://www.euronatur.org> abrufbar.
11. Dezember 2002
(dpa/herausgegeben von SDW und DNR )
SDW und DNR warnen:
Waldschäden weiter alarmierend
Auch die Trinkwasserqualität könnte bald bedroht sein
(Berlin) - Die alarmierenden Waldschäden bedrohen
nach Aussage der Umweltverbände Schutzgemeinschaft Deutscher
Wald (SDW) und der Deutsche Naturschutzring (DNR) inzwischen die
Trinkwasserqualität in Deutschland. Der Säuregehalt in den
Waldböden habe sich in den vergangenen 50 Jahren
verhundertfacht, warnten SDW und DNR am Mittwoch in Berlin.
"Die Feinwurzeln der Bäume sterben ab, und der Wald kann
keine Schadstoffe mehr aus dem Wasser herausfiltern." Trotz
marginaler Verbesserungen seien die deutschen Wälder in einem
Besorgnis erregenden Zustand, berichteten die Verbände unter
Berufung auf Waldzustandsberichte aus den meisten
Flächenländern.
Im Schnitt habe der Anteil der Bäume ohne
Schäden von 36 auf 39 Prozent zugenommen. Der Anteil der Bäume
mit deutlichen Schäden sei von 22 auf 19 Prozent etwas
zurückgegangen, bei 42 Prozent gebe es leichte Schäden. Die
Tanne sei inzwischen der am meisten geschädigte Waldbaum
Deutschlands. Auch Eiche und Buche seien stark betroffen. Die
Schäden hätten sich "auf hohem Niveau stabilisiert",
sagte SDW-Geschäftsführer Bernd Krebs. "Zusammengefasst
ist das Öko-System Wald krank" warne er. "Irgendwann
wird der Waldboden umkippen - mit dramatischen Folgen." Dann
sei die Trinkwasserqualität und -menge "latent
bedroht". Hauptursache der Waldschäden sei die
Luftverschmutzung.
Der DNR forderte eine jährliche Anhebung
der Mineralölsteuer um 15 Cent und mehr Anstrengungen der
Bundesregierung beim Klimaschutz. Der Wald im Süden Deutschlands
ist laut SDW stärker geschädigt als im Norden. In Bayern nahm
der Anteil der gesunden Bäume am Waldbestand um 5 Prozentpunkte
ab. Nur noch 29 Prozent der Bäume im Freistaat sind damit ohne
Schäden. In Niedersachsen sind das immerhin 57 Prozent (plus 1
Prozentpunkt).
11. Dezember 2002
(herausgegeben vom WWF)
WWF warnt deutsche
Banken und Unternehmen mit neuer Studie vor Gleichgültigkeit
gegenüber Waldrodungen für Palmölplantagen
(Frankfurt) - In den nächsten zwanzig
Jahren wird sich Voraussagen zufolge der weltweite Bedarf an
Palmöl verdoppeln. In Indonesien werden dafür etwa drei
Millionen Hektar neue Plantagen für Ölpalmen entstehen. Durch
Brandrodungen und Kahlschläge wird der indonesische Regenwald -
Heimat unter anderem für die gefährdeten Sumatra-Elefanten,
Orang-Utans und Sumatra-Tiger - auf einer Fläche der Größe
Belgiens vernichtet, um Land für die Produktion von Palmöl zu
gewinnen. Das ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten
Studie, die das niederländische Institut AIDEnvironment im
Auftrag des WWF erstellte. Palmöl ist einer der wichtigen
Grundstoffe für Margarine, Fritierfett, Süßwaren, Waschmittel
und Kosmetikprodukte sowie für so genannte technische Fette.
Deutschland importierte im Jahr 2001 rund 430.000 Tonnen Palmöl
aus Indonesien. Wollte man diese Menge auf einmal in
Tanklastzügen transportieren, würde sich eine Lastwagenkette
von Frankfurt bis München bilden.
Markus Radday, beim WWF zuständig für den
Schutz der Tropenwälder Südostasiens: Die Uhr tickt: Wenn
die Zerstörung des Regenwalds nicht sofort gestoppt wird, haben
wir die Heimat der letzten Tiger und Elefanten auf Sumatra bis
spätestens 2005 in unseren Friteusen verbraten. Gehe alles
weiter wie bisher, sei nach Schätzungen der Weltbank der
indonesische Tieflandwald auf Sumatra innerhalb der nächsten
drei Jahre und auf Borneo in spätestens acht Jahren von der
Erdoberfläche verschwunden. Nach Angaben der Studie wurde die
bisherige Plantagenexpansion auch durch Kredite deutscher Banken
wie Deutsche Bank, Commerzbank und Bayerische Hypo- und
Vereinsbank ermöglicht. Eine in der Untersuchung dokumentierte
Umfrage unter großen deutschen Unternehmen, die Palmöl
verarbeiten oder in ihren Produkten verwenden, brachte
ernüchternde Ergebnisse: Noch nicht einmal ein Drittel der
Befragten antwortete überhaupt auf die Fragen nach Menge,
Herkunft und Einkaufskriterien des verwendeten Palmöls. Bereits
vor vier Jahren hatte der WWF die Unternehmen über die
Palmölproblematik informiert und befragt, doch keine der Firmen
konnte eine Veränderung ihrer Einkaufspolitik vorweisen.
Banken dürfen keinen Cent mehr für
die Vernichtung der Regenwälder ausgeben. Die Unternehmen
müssen endlich Verantwortung übernehmen und auf Lieferanten
umstellen, die garantiert auf Brandrodungen verzichten!,
fordert Radday. Doch die Planungen für die Zukunft sehen anders
aus: Für Sumatra und den indonesischen Teil Borneos liegen
bereits von der Staatsregierung genehmigte Anträge zur
Einrichtung neuer Plantagen in Höhe von mehreren Millionen
Hektar vor. Den Anlass für die aktuelle WWF-Studie lieferten
Wald- und Flächenbrände, die in diesem Jahr - verstärkt durch
das Wetterphänomen El Niño - Südostasien erneut heimsuchten.
Viele Rodungsbrände uferten wegen der ungewöhnlichen Dürre
aus, sodass große Teile Indonesiens lange Zeit unter einer
einzigen Rauchwolke lagen.
Weitere Informationen und die Studie unter http://www.wwf.de/presse/pressearchiv/artikel/00851/index.html
11. Dezember 2002
(herausgegeben vom Umweltbundesamt )
Eigenschaften
gentechnisch veränderter Bäume sind oft instabil
Umweltbundesamt veröffentlicht Studie zur Genstabilität
(Berlin) - Die Eigenschaften und Merkmale
gentechnisch veränderter Bäume sind nicht immer von Dauer. Für
Bäume ist dies besonders kritisch, weil sie wegen ihrer langen
Lebenszeit schwierig zu testen und zu kontrollieren sind. Eine
Markteinführung transgener Bäume in Europa ist aus Sicht des
Umweltbundesamtes (UBA) wegen der ungelösten Sicherheitsfragen
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu verantworten. Im Auftrag
des UBA gingen die Autoren Thomas Pickard und André de Kathen
von BioTechConsult (Berlin) den Ursachen für die Instabilität
auf den Grund. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass
gentechnisch veränderte Lebewesen über die natürliche
Schwankungsbreite hinaus zusätzlichen Einflüssen unterliegen,
die zu Veränderungen der Merkmalsausprägung eines Individuums
führen. Davon sind auch genetische Veränderungen betroffen, die
zur Sterilität führen und somit Sicherheit vor ungewolltem
Auskreuzen und Ausbreiten bieten sollen.
Im Rahmen der Sicherheitsforschung zur
Gentechnik fördert das UBA ein Verbundprojekt mit dem
Ministerium fuer Umwelt, Natur und Forsten des Landes
Schleswig-Holstein, das unter anderem den Einfluss von
Umweltfaktoren auf die Genstabilität verschiedener transgener
Gehölzarten untersucht. Das Projekt soll dazu beitragen, die
Grundlagen für die Risikobewertung bei der Freisetzung und dem
Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Gehölze zu
verbessern, denn: Im Gegensatz zu den raschen Fortschritten bei
der Entwicklung transgener Bäume ist das Wissen über deren
langfristige Wirkungen auf die Umwelt nach wie vor sehr
lückenhaft.
Verschiedene Forst-, Obst- und Ziergehölze
werden bereits gentechnisch verändert. Die Bandbreite reicht vom
herbizidresistenten Weihnachtsbaum über verschiedene Krankheits-
und Schädlingsresistenzen bis zur Schwermetall aufnehmenden
Pappel. Auch in Deutschland finden Freisetzungsversuche mit
transgenen Bäumen statt - unter strengen Sicherheitsauflagen.
Die Verbreitung gentechnisch veränderter Bäume muss verhindert
werden, um ein Risiko für unsere heimischen Wälder zu
vermeiden. Deshalb setzt die Forschung hier auf so genannte
biologische Sicherheitssysteme. Diese Systeme wirken in der
Pflanze und machen sie steril, also vermehrungsunfähig. Ob und
wie dies für langlebige Organismen - wie Bäume - sichergestellt
werden kann, ist noch mit vielen Fragen behaftet. Da es
gegenwärtig noch kein ausreichend stabiles biologisches
Sicherheitssystem für Bäume gibt, müssen, um das Risiko einer
Ausbreitung in der Umwelt so gering wie moeglich zu halten,
mindestens zwei verschiedene Systeme, zum Beispiel zwei
unterschiedlich wirkende Sterilitätsmechanismen, in einer
Pflanze kombiniert werden.
Die Studie "Stabilität transgen
vermittelter Merkmale in gentechnisch veränderten Pflanzen mit
dem Schwerpunkt transgene Gehölzarten und Sterilitätsgene"
ist in der Reihe UBA-Texte als Nr. 53/02 erschienen, umfasst 126
Seiten und kostet 7,50 Euro. Sie ist erhältlich bei Werbung und
Vertrieb, Ahornstraße 1 - 2, 10787 Berlin, Telefon 030-2 11 60
61, Fax: -2 18 13 79. Eine Bestellung ist auch im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de
, Stichwort "Publikationen", möglich.
Weitere Informationen zum Verbundprojekt "Gehölze"
sind unter der Adresse http://www.umwelt.schleswig-holstein.de/?21838 verfügbar.
10. Dezember 2002
(herausgegeben vom WWF)
WWF-Studie zeigt
Kosten für Beifänge und Rückwürfe in der Fischerei
(Hamburg) - Die Situation der
Fischbestände ist kritisch: Weltweit sind 60 Prozent der
Speisefischbestände bereits überfischt oder bis an die Grenzen
befischt. Zusätzlich zu den 85 Millionen Tonnen Fisch werden
weltweit über 20 Millionen Tonnen Meeressäuger, Seevögel und
Fische mitgefangen, die als Beifang meist tot oder sterbend über
Bord geworfen werden. Dies führt zu Kosten in Millionenhöhe
für Fischer, aber auch für die Steuerzahler. Zu diesem Ergebnis
kommt eine neue Studie, die der WWF heute vorgestellt hat.
Jährlich sterben Millionen Tonnen
Fische als Beifang, bevor sie laichfähig sind. Das führt dazu,
dass sie keine Nachkommen haben, die Fischbestände schrumpfen
und die Fischer immer weniger fangen können. Dieses
Verslustgeschäft wird jährlich mit Millionen Euro Steuergeldern
subventioniert, kritisierte Heike Vesper vom WWF. Der WWF
fordert Verbraucherschutzministerin Renate Künast auf, sich
persönlich auf der EU-Fischereiratssitzung nächste Woche für
eine neue, umweltverträgliche Fischerei einzusetzen, damit nicht
weitere Fischbestände zusammenbrechen und Millionen Meerestiere
sinnlos sterben müssen.
Ergebnisse der WWF-Studie:
- Die Anzahl der angelandeten Schwertfische, Verkaufswert 1997:
100 Mio Euro, war sogar niedriger als die Anzahl der
zurückgeworfenen Schwertfische;
- 1983 verendeten in der Fischerei auf Nordseekabeljau über 3
Millionen Fische als Beifang, was einem heutigen Marktwert von
etwa 5,4 Mio Euro entspräche;
- Der Schollenfang hat durch die europäische Garnelenfischerei
einen jährlichen Verlust von 12.000 Tonnen Schollen als Beifang
im Wert von ca.18 Mio Euro.
Doch nicht alle Kosten von Beifang und Rückwurf sind in
Geldmitteln ausdrückbar: So verenden allein in der zentralen und
südlichen Nordsee pro Jahr über 7.500 Schweinswale qualvoll als
Beifang bei den Fischereien auf Steinbutt und Kabeljau. Weltweit
sterben jährlich 12 Millionen Haie sowie 30.000 Karett- und
Suppenschildkröten als Beifang.
"Die viel zu hohen Beifänge in der
Fischerei müssen schnell reduziert werden", sagte Heike
Vesper. Der WWF fordert Renate Künast auf, im Rahmen der Reform
der EU-Fischereipolitik sicherzustellen, dass langjährige
Bewirtschaftungspläne für Fischbestände eingeführt werden,
und Fanggebiete zum Schutz von Jung- und Altfischen geschlossen
werden. Auch das bisherige Quotensystem muss verändert werden,
so dass alle gefangenen Fische, auch angelandet werden und nicht
wie bisher, ein Großteil der Fänge ins Meer zurückgeworfen
wird.
10. Dezember 2002
(herausgegeben vom Umweltbundesamt )
Belastung der
Bevölkerung mit Umweltschadstoffen ist gesunken
Ergebnisse des 3. Studie zur Ermittlung von Schadstoffbelastungen
geben Auskunft
(Berlin) - Das Umweltbundesamt (UBA)
veröffentlicht die Ergebnisse des 3. Umwelt-Surveys, einer
Studie zur Ermittlung von Schadstoffbelastungen der Bevölkerung
in Deutschland. Aus dem Erhebungszeitraum 1997 bis 1999 stehen
jetzt repräsentative Daten - zu durchschnittlichen
Schadstoffgehalten in Blut und Urin zur Verfuegung. Die
Ergebnisse belegen: Die Arsen-, Blei-, Cadmium- und
Quecksilberbelastung der Bevölkerung in Deutschland ist
gegenüber früher erhobenen Daten weiter zurückgegangen. Zu
erklären ist dies vor allem durch Rückgang der Belastung der
Luft und der Nahrung mit diesen Stoffen. Die Ergebnisse der sehr
umfangreichen Auswertung wurden unter dem Titel
"Umwelt-Survey 1998, Band III: Human-Biomonitoring"
veröffentlicht und werden zudem im Internet auf der UBA-Homepage
bereitgestellt. Am Umwelt-Survey nahmen 4.822 Personen aus 120
Erhebungsorten teil. Jetzt stehen aktuelle repräsentative Daten
zu den durchschnittlichen Gehalten an Arsen, Blei, Cadmium,
Quecksilber, Gold und Platin sowie zu den Gehalten an
Organochlorverbindungen und zu Stoffwechselprodukten von
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Blut und Urin zur
Verfügung. Diese sind wichtig, um Ergebnisse von
Einzeluntersuchungen, zum Beispiel in umweltmedizinischen
Ambulanzen, besser einschätzen zu koennen sowie zeitliche Trends
der Belastung der Bevölkerung festzustellen.
Die im Körper vorhandene Belastung mit den
krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK) hat vor allem in den neuen Ländern abgenommen. Sie hat
sich damit den niedrigeren Werten in den alten Ländern
angenähert. Dieser Rückgang ist auch ein Ergebnis der
verminderten Belastung der Luft, die auf verringerte Emissionen
durch Hausbrand und Industrie zurückzuführen ist. Die
Umweltbelastung mit dem inzwischen verbotenen
Holzschutzmittel-Wirkstoff Pentachlorphenol (PCP) ist deutlich
zurückgegangen. Damit hat auch der durchschnittliche PCP-Gehalt
im Urin im Vergleich zu vorangegangenen Surveys deutlich
abgenommen. Erstmalig wurden im Umwelt-Survey eine Reihe von
Organochlorverbindungen im Blut untersucht. Bei der Bevölkerung
der neuen Länder war zum Beispiel die Belastung mit DDE
(Dichlordiphenyldichlorethylen), einem Stoffwechselprodukt von
DDT (bekannt als Schädlingsbekämpfungsmittel), deutlich höher
als in den alten Laendern. DDT wurde bis 1989 in der DDR
angewandt, in den alten Laendern ist es seit 1972 verboten. Die
gemessenen Belastungen der deutschen Bevoelkerung liegen im
unteren Bereich der in Europa bekannten Werte. In Osteuropa sowie
in weniger entwickelten Laendern bestehen zum Teil deutlich
hoehere Belastungen der jeweiligen Bevölkerung.
Seit Beginn der ersten Erhebung 1985/86
wurden zufällig ausgewählte 18- bis 69-jährige Personen
bundesweit untersucht und befragt; seit 1991/92 sind auch
Bürgerinnen und Bürger der neuen Länder einbezogen. Die
jeweils untersuchten Querschnittsstichproben waren hinsichtlich
des Geschlechts, des Lebensalters und der Gemeindegröße
repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland. Neben Blut-
und Urinproben wurden im Umwelt-Survey zusätzlich Hausstaub- und
häusliche Trinkwasserproben untersucht. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer wurden zudem über relevante Belastungen der
Umgebungs- und Wohnbedingungen (Wohnumgebung, Wohnsituation)
sowie persönliche Verhaltensweisen (Rauch- und
Ernährungsgewohnheiten) befragt. Ausführliche Informationen und
Untersuchungsergebnisse zum Umwelt-Survey sind im Internet unter
der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/survey/index.htm veröffentlicht. Die Studie "Umwelt-Survey 1998,
Band III: Human-Biomonitoring - Stoffgehalte in Blut und Urin der
Bevölkerung in Deutschland" ist in der Reihe WaBoLu-Hefte,
Band 1/2002 erschienen, umfasst 340 Seiten und kostet 10 Euro.
Sie ist erhältlich bei Werbung und Vertrieb, Ahornstr. 1-2,
10787 Berlin, Telefon: 030/2 11 60 61, Fax: 030/2 18 13 79. Eine
Bestellung ist auch über Internet
<http://www.umweltbundesamt.de> "Publikationen"
möglich.
10. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU stellt Studien
zum Einsatz von Pestiziden in Deutschland vor -- Verbotene, hochgiftige Substanzen weiter
im Einsatz
Trendwende beim Pflanzenschutz kann Halbierung der eingesetzten
Pestizidmengen bis 2008 bringen
(Berlin) - Der Naturschutzbund NABU hat
heute in Berlin zwei Studien zum Einsatz von Pestiziden
vorgestellt und dabei auf den dringenden Reformbedarf in der
deutschen Pflanzenschutzpolitik hingewiesen. "In Deutschland
wird vielfach gegen gesetzliche Bestimmungen für den Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln verstoßen", sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Vor allem Überwachung
und Kontrolle seien völlig unzureichend. So würden Landwirte in
Deutschland regelmäßig verbotene Pflanzenschutzmittel im
Internet bestellen. "Der diskrete Versandhandel mit
hochgiftigen Substanzen wie Atrazin, E 605 und Lindan ist ein
Skandal", so Billen.
Auch im Obstanbaugebiet "Altes
Land" bei Hamburg wurden nach Recherchen des NABU entgegen
der Beteuerungen des Berufsstandes regelmäßig nicht
zugelassenen Präparate eingesetzt. Eine interne
Rückstandsanalyse des Lebensmitteluntersuchungsamts Oldenburg
zeige, dass bei der Hälfte der 124 Proben Spritzmittelreste
nachgewiesen wurden. "Die Studien klären darüber auf, wie
sich vermeintlich neutrale Organisationen tarnen, welche
Positionen einflussreiche Lobbygruppen beziehen und wie
Interessenvertreter des chemischen Pflanzenschutzes in Politik
und Verwaltung agieren", sagte Claus Obermeier, Vorstand der
Gregor-Louisoder-Umweltstiftung.
Angesichts unzähliger Missstände sei nach
Auffassung des NABU eine Trendwende im Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln in Deutschland dringend notwendig.
"Wir brauchen eine verbindliche Minimierungsstrategie, die
mit konkreten Fristen, Kriterien und geeigneten Instrumenten in
die bestehende Agrarpolitik eingebettet ist", so Billen.
Zunächst aber müsse das Ordnungsrecht konsequent angewendet und
schärfere Kontrollen durchgeführt werden, um den
Pestizideinsatz zu drosseln und die Landwirtschaft
umweltverträglicher zu gestalten. Als realistische Zielsetzung
für eine Reduzierung empfahl Dr. Ute Meyer, Autorin einer der
Studien, die eingesetzten Pestizidmengen bis zum Jahr 2008 zu
halbieren. Dieses Ziel lasse sich mit der Ausweitung des
ökologischen Landbaus und der Nutzung bestehender
Einsparpotenziale durch integrierten Anbau erreichen. "In
Zukunft müssen alternative Bekämpfungsmethoden grundsätzlich
Vorrang vor der chemischen Keule haben", betonte
Billen.
Für Rückfragen: Florian Schöne,
NABU-Agrarreferent, Tel. 0172-5966097.
Die Studien "Giftspritze außer Kontrolle" und
"Pflanzenschutzpolitik in Deutschland" sowie
ein dazu gehöriges Hintergrundpaier sind in der
NABU-Pressestelle und unter NABU
| Landwirtschaft | Pflanzenschutz | Die wichtigsten Ergebnisse
der NABU-Studien 'Giftspritze außer Kontrolle' und
'Pflanzenschutz in Deutschland' erhältlich.
09. Dezember 2002
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
BfN rät zur
Zurückhaltung beim Kauf exotischer Heimtiere
Checkliste für
den Kauf vorgelegt
(Bonn) - Alle Jahre wieder wird auf der
Suche nach einem originellen Weihnachtsgeschenk nach einem
exotischen Heimtier gegriffen - ohne die Ansprüche des Tieres an
eine artgerechte Haltung oder die jeweiligen
Artenschutzbestimmungen zu kennen.
Im Angebot des Lebendtiermarktes gibt
es jedoch eine Fülle von Arten wie Papageien, Schildkröten,
Riesenschlangen oder viele Echsen, die internationalen
Artenschutzregelungen unterliegen und nur beschränkt gehandelt
werden dürfen, sagte der Präsident des Bundesamtes für
Naturschutz, Professor Dr. Hartmut Vogtmann. Viele Arten, z.B.
eine Reihe von farbenprächtigen Korallenfischen, seien in der
Haltung in Aquarien oder Terrarien äußerst anspruchsvoll,
benötigten sehr komplexe Klimabedingungen oder seien gar
Nahrungsspezialisten. Diese Arten sind für Laien oder
Kinder kaum geeignet. Wildtierarten sind auch keine Schmuse- oder
Streicheltiere. Hierfür sind klassische Haustiere wie
Meerschweinchen, Goldhamster oder Hunde die weitaus besseren
Kandidaten, so Vogtmann weiter.
Es gibt also eine Fülle von Aspekten, die
vor allem vor und beim Kauf eines exotischen Heimtieres bedacht
werden sollten. Um Fehlern vorzubeugen und dem Käufer die große
Verantwortung für einen lebenden Exoten bewusst zu machen, hat
das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Checkliste als
Serviceangebot für den Weihnachtseinkauf erstellt. Die
BfN-Checkliste für den Kauf von exotischen Heimtieren zur
Weihnachtszeit gilt natürlich auch bei anderen Gelegenheiten:
Vor dem Kauf
- Kaufen Sie grundsätzlich kein Tier, wenn Sie nicht ganz
sicher sind, dass der Beschenkte daran interessiert ist.
- Besteht der Wunsch nach einem Tier, hinterfragen Sie möglichst
die Ernsthaftigkeit dieses Wunsches. Tierhaltung ist
Verantwortung für ein Lebewesen und keine vorübergehende
Spielerei!
- Vor allem bei Kindern sollte das Interesse an einem Tier
zunächst auf die klassischen Heimtiere (z.B. Zwergkaninchen,
Hamster, Wellensittich) gelenkt werden. Exoten sind
anspruchsvoller in der Haltung und zeigen meist kein
kindgerechtes Verhalten (keine Schmusetiere!).
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Naturschutzbehörde oder beim
Bundesamt für Naturschutz (PBox-CitesMA@BfN.de) danach, ob die
gewünschte Art geschützt ist und welche Verpflichtungen mit dem
Kauf/der Haltung verbunden sind.
- Informieren Sie sich bei Fachverbänden über die Haltung der
gewünschten Art. Einige nützliche Adressen: Vögel (Vereinigung
für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht:
geschaeftsstelle@azvogelzucht.de), Terrarientiere (Deutsche
Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde; gs@dght.de),
Aquarienfische (Verband deutscher Vereine für Aquarien- und
Terrarienkunde: HansStiller@aol.com)
- Überlegen Sie, ob das Tier z.B. im Urlaub von Dritten versorgt
oder eventuell mitgenommen werden kann.
Beim Kauf
- Bitten Sie den Zoohändler in jedem Fall um konkrete
Angaben zur Art, u.a. über Herkunft, Größe,
Haltungsansprüche, Lebensdauer, Verhalten (u.a. gefährlich?
kindgerecht? Zutraulichkeit? Einzel-/Paar-/Gruppenhaltung?),
Artenschutzbestimmungen. Bei unklaren oder pauschalen Aussagen
lieber auf die Anschaffung verzichten!
- Lassen Sie sich eine komplette Aufstellung für Kosten zur
artgerechten Unterbringung (Käfig, Terrarium, Aquarium inkl.
Heizung, Beleuchtung etc.) und Pflege (Futter,
Pflege-/Arzneimittel etc.) machen; bei vielen Exoten sind
Zeitaufwand und Folgekosten erheblich.
- Wählen Sie vorzugsweise Nachzuchttiere, da diese besser an
eine Haltung angepasst und deshalb widerstandsfähiger sind.
- Kalkulieren Sie die Kapazitäten für Unterbringung und Pflege
realistisch, v.a. wenn sich die Pfleglinge fortpflanzen.
- Kaufen Sie keine schwächlichen, abgemagerten, verletzten oder
auffallend trägen Exemplare, auch nicht aus Mitleid! Sie
unterstützen damit nur solche Praktiken, denn für jedes
gekaufte Tier wird Ersatz beschafft. Außerdem handelt es sich in
vielen Fällen um kranke Tiere mit geringer Lebenserwartung.
- Prüfen Sie mit gesundem Menschenverstand die Zustände beim
Tierhändler. Modriger Geruch, mit Kot und Futterresten
verschmutzte Behälter oder gar Tierleichen können Hinweise auf
mangelhafte Sachkunde sein. Dort sollte man auf keinen Fall ein
Tier kaufen!
- Vorsicht bei Sonderangeboten! Gesunde Tiere sind keine
Wühltischware und haben ihren Preis.
Und schließlich:
Überdenken Sie Ihre Kaufabsichten dann noch einmal in Ruhe und
entscheiden Sie erst am nächsten Tag.
05. Dezember 2002
(Presseerklärung der Deutschen Umwelthilfe und
des NABU)
Bereits über
10.000 Händler haben Einführung des Dosenpfandes zum 1.1.2003
erklärt
DUH fordert zu Testkäufen auf -- Bundesländer kündigen
Verfolgung eingehenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen an
"Nach der Ankündigung bundesweiter
Testkäufe in 4.130 Geschäften erhält die Deutsche Umwelthilfe
überraschend viele positive Reaktionen von Kiosken,
selbstständigen Lebensmittel- und Getränkemärkten. Wir gehen
derzeit davon aus, dass - bezogen auf das Getränkevolumen - der
überwiegende Teil des Einzelhandels zum 1. Januar 2003 ein
Pflichtpfand erheben oder Einweg auslisten wird", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführrer der Deutschen Umwelthilfe e. V.
Resch widersprach energisch der Behauptung
einzelner Handelsverbände, die gestern behauptet hatten, 90 - 95
% der Geschäfte würden das Dosenpfand nicht einführen.
"Selbst Vorstandsmitglieder von Handelsketten mit mehreren
hundert Ladengeschäften haben bei der Deutschen Umwelthilfe
angerufen und erklärt, Einweg massiv auszulisten und die
verbliebenen Getränkedosen und Einwegflaschen ab dem 1.1.2003
nur noch bepfandet abzugeben."
"Viele Händler haben sich in der
jüngeren Vergangenheit bei der Deutschen Umwelthilfe über die
schlechte Informationspolitik ihrer Firmenzentralen und sowie
ihrer Handelsverbände beklagt", so Resch. "Das ganze
Jahr über wurden wir mit Durchhalteparolen davon abgehalten, uns
auf das Pfand vorzubereiten. Jetzt kommt das Pfand und wir
erhalten keine Informationen, wie wir es umsetzen sollen",
so die Klage vieler Händler. Die Deutsche Umwelthilfe hat daher
begonnen, auf ihrer Homepage (www.duh.de) Informationen über die
gesetzliche Regelung, Abgrenzung der bepfandeten zu unbepfandeten
Getränken und Beispiele für kurzfristig realisierbare
Pfandlösungen zu veröffentlichen. "Wir leisten damit die
Beratungsarbeit, die die Handelsverbände ihren Unternehmen
gegenüber verweigern."
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. bietet jedem
interessierten Bürger die Möglichkeit, selbst zur schnellen
Umsetzung des Dosenpfandes beizutragen. Unter der
Internet-Adresse www.duh.de kann eine Anleitung zum Testkauf
sowie ein einfach auszufüllendes Formular heruntergeladen
werden. Die Bundesländer haben zwischenzeitlich erklärt, die
eingehenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu verfolgen und auch
eigene Kontrollen ab Anfang Januar durchzuführen. Der Verstoß
gegen diese Umweltverordnung wird mit Geldbußen von bis zu
50.000 Euro geahndet.
04. Dezember 2002
(Presseerklärung der Genossenschaft Deutscher
Brunnen )
Genossenschaft
Deutscher Brunnen begrüßt Pfandpflicht auf
Einweggetränkeverpackungen
(Berlin) - Die
Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB) begrüßt die Erklärung
von Bundesumweltminister Trittin, das Pflichtpfand auf
Einweggetränkeverpackungen wie geplant zum 01. 01. 2003
einzuführen. Damit setze die Bundesregierung ein eindeutiges
Signal für den Mehrwegschutz und sorge für die dringend
erforderliche Planungssicherheit. Mit über zwei Milliarden
Mehrwegflaschen führt die GDB das größte Mehrwegsystem für
Mineralwasser und Erfrischungsgetränke in Deutschland. Im
Vertrauen auf den seit über 10 Jahren politisch gewollten
Mehrwegschutz haben die deutschen Mineralbrunnen Milliarden von
Euro in den Aufbau von Mehrwegsystemen investiert. "Dabei
haben wir uns stets an die Vorgaben der Politik gehalten, die
umweltfreundlichen Mehrwegsysteme auszubauen", sagt Andreas
Rottke, Vorstand der GDB. "Wir begrüßen ausdrücklich die
Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen. Die
Mineralbrunnenbranche bleibt auch weiterhin ein verlässlicher
Partner in Sachen Mehrweg."
Mit Blick auf Verlautbarungen, die einen
angeblichen Versorgungsengpass bei Einführung des Pflichtpfandes
zum 01.01.2003 prophezeien, sagt GDB-Vorstand Andreas Rottke:
"Einen wie auch immer gearteten Getränkenotstand durch das
Einwegpfand wird es nicht geben. Getränke in Mehrweggebinden
sind in ausreichender Menge im Angebot. Mineralwasser wird zu
rund 70% in Mehrwegflaschen aus Glas und PET abgefüllt. Wer auf
Mehrweg setzt, ist also auf der sicheren Seite und vom
Pflichtpfand nicht betroffen. Hier ändert sich für Handel und
Verbraucher nichts."
04. Dezember 2002
(Presseerklärung des Bundesministerium für
Umwelt)
Pfandpflicht für
Einweg-Getränkeverpackungen tritt am 1. Januar 2003 in Kraft
Bundesumweltminister
Jürgen Trittin lädt Handel und Getränkewirtschaft zu
Spitzengespräch zum Dosenpfand ein
(Berlin) - Vor dem
Hintergrund gegensätzlicher Aussagen aus Kreisen der betroffenen
Wirtschaft zur Umsetzung der ab 1. Januar 2003 geltenden
Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen hat
Bundesumweltminister Jürgen Trittin für den morgigen Donnerstag
zu einem Spitzengespräch nach Berlin eingeladen. Bei dem
Gespräch soll unter Beteiligung hochrangiger Vertreter der
Länder erörtert werden, welche Maßnahmen die betroffene
Wirtschaft ergriffen hat, um die Pfandpflicht am 1. Januar 2003
umzusetzen und ob diese Maßnahmen im Vollzug akzeptiert werden
können. "Ich hoffe, dass dieses Gespräch dazu beiträgt,
eine rechtskonforme und zugleich für Bürger und Unternehmen
praktikable und reibungslose Umsetzung der Pfandpflicht zu
gewährleisten", sagte Trittin.
Am 1. Januar 2003 tritt die Pfandpflicht
für Einweg-Getränkeverpackungen in den Bereichen Bier,
Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in
Kraft. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster
vom 27. November 2002 wird die Pfandpflicht bundesweit ohne
Ausnahme vollziehbar sein. Die Landesregierungen haben
angekündigt, mit dem Vollzug des geltenden Rechts im Januar zu
beginnen.
Während Teile der Wirtschaft auf die
verzögert begonnenen und deshalb noch nicht abgeschlossenen
Vorbereitungen verweisen und um einen - rechtlich wie sachlich
nicht möglichen - Aufschub bitten, haben andere
Wirtschaftsbeteiligte Konzepte erarbeitet, die sie in die Lage
versetzen werden, ab 1. Januar 2003 Einweg-Getränkeverpackungen
bepfandet abzugeben und zurückzunehmen.
Zu dem Gespräch sind Vertreter von
insgesamt 14 Verbänden des Handels, der Getränkewirtschaft, der
Brauereien und Mineralbrunnen eingeladen.
29. November 2002
(herausgegeben von der Pressestelle der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Genfood-Kennzeichnung
auf dem richtigen Weg
Kompromiss der
EU-Agrarminister über die Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Lebens- und Futtermittel
(Berlin) - Zum
Kompromiss der EU-Agrarminister über die Kennzeichnung
gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel erklärte
heute die verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Ulrike Höfken:
Der Kompromiss zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter
Lebens- und Futtermittel zeigt den richtigen Weg zu mehr
Wahlfreiheit und Transparenz für Verbraucher und Erzeuger auf.
Insgesamt wird die Kennzeichnung verbessert.
Der tolerierte Schwellenwert wird auf 0,9 %
gesenkt. Künftig müssen alle gentechnisch veränderten
Lebensmittelbestandteile gekennzeichnet werden. Auch verarbeitete
Produkte wie Pflanzenöl müssen gekennzeichnet werden, selbst
wenn die gentechnische Veränderung im Endprodukt nicht mehr
nachweisbar ist. Erstmalig werden auch Futtermittel
gekenn-zeichnet. Dies ist wichtig für alle fleischerzeugenden
Betriebe. Milch und Fleisch sind allerdings von der
"Prozesskennzeichnung" noch nicht erfasst. Wir
erwarten, dass die Kennzeichnungsbestimmungen im Laufe des
weiteren Verfahrens durch das Europäische Parlament noch
stringenter und enger gefasst werden. Wir fordern insbesondere
einen möglichst niedrigen Schwellenwert für Saatgut, um eine
schleichende flächendeckende Kontaminierung der Anbauflächen
mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu verhindern und auch
künftig einen gentechnikfreien Anbau zu ermöglichen.
Der Kompromiss unter den EU-Agrarministern
ist ein Erfolg für die beharrliche grüne Politik und
Agrarministerin Renate Künast, die sich seit ihrer
Amtseinführung für eine bessere Kennzeichnung eingesetzt hat.
Für die VerbraucherInnen, von denen laut Umfragen ca. 70%
Gentechnik im Essen ablehnen, ermöglicht die neue
Kennzeichnungsregelung, sich beim Einkauf für gentechnikfreie
Produkte zu entscheiden. Ebenso ist die Kennzeichnungs-regelung
ein wichtiger Baustein für die Zielsetzung im Koalitionsvertrag,
gentechnikfreie Landwirtschaft und Produktion zu sichern.
29. November 2002
(gemeinsame Presseerklärung vom Bundesministerium
für Umwelt und vom Bundesamt für Naturschutz)
Winterquartiere von
Fledermäusen werden besser geschützt
BMU und BfN
starten Projekt in Ostdeutschland
(Bonn/Berlin) - Das Bundesamt für
Naturschutz hat heute im Auftrag von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin der Stiftung Europäisches Naturerbe (EURONATUR) grünes
Licht für ein Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) zur
Optimierung von Fledermauswinterquartieren in
Ostdeutschland gegeben. An ausgewählten Standorten in
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen sollen im
Rahmen des Projekts Fledermaus-Überwinterungsquartiere
modellhaft gesichert sowie bauliche Verbesserungen entwickelt und
praktisch erprobt werden.
Deutschland hat sich international
verpflichtet, die sehr gefährdeten Fledermausarten und ihre
Lebensräume zu schützen. Ich erwarte von diesem Projekt
wertvolle praktische Erfahrungen, die in ganz Deutschland und bei
unseren Nachbarn genutzt werden können, um diese wandernden
Tierarten zu erhalten. Darüber hinaus möchte ich allen
ehrenamtlichen Naturschützern, die sich an Schutz- und
Erfassungsprogrammen für diese Tiere beteiligen, ebenso danken
wie den Hausbesitzern, die den Fledermäusen Unterschlupf
gewähren, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Fledermäuse sind eine hochgradig gefährdete Tiergruppe.
Die einzelnen Winterquartiere beherbergen in unterschiedlichen
Beständen derzeit bis zu zehn verschiedene Arten. Zum Beispiel
die gefährdeten FFH-Arten Kleine Hufeisennase, Großes Mausohr,
Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Teichfledermaus,
sagte BfN-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogtmann. Das E+E-Vorhaben
wird aus Bundesmitteln mit rund 527.000 Euro gefördert und ist
auf drei Jahre angelegt. Weitere Finanzmittel in Höhe von
insgesamt rund 324.000 Euro stellen die Bundesländer
Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie EURONATUR
zur Verfügung.
An den Projekt-Standorten sollen bei
verschiedenartigen Bauwerkstypen Bunker, Kellergewölbe,
unterirdische Gänge, verlassene Bauten Maßnahmen
durchgeführt werden, um sie als Winterquartiere für
Fledermäuse attraktiver zu machen. Dazu gehört u.a. die
Quartiere vor Störungen zu sichern und zusätzliche
Versteckmöglichkeiten (spezielle Fledermausbretter)
anzubringen. Die Bauten sollen darüber hinaus zum Beispiel durch
Stützen langfristig gesichert und das Mikroklima (z.B. durch
Erhöhung der Luftfeuchte) verbessert werden. Im Rahmen eines
Beobachtungsprogramms (Monitoring) werden diese Maßnahmen
überprüft, um Handlungsempfehlungen für einen kostengünstigen
und wirksamen Fledermausschutz zu gewinnen.
Es sollen auch Winterquartiere
erworben werden, die von Naturschützern betreut werden. Ein
besonderer Stellenwert kommt einem Kellergewölbe in
Frankfurt/Oder zu. Dort überwintern zur Zeit zehn Arten mit etwa
2.000 Tieren. Damit soll das wertvollste Fledermausvorkommen in
der Region dauerhaft gesichert werden, erläuterte Hartmut
Vogtmann.
Das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben
baut auf einer Analyse von potenziellen Fledermausquartieren
beiderseits der Oder auf, die Euronatur mit finanzieller
Förderung des BMU in Deutschland, Polen und Tschechien in den
vergangenen Jahren durchgeführt hat. Die Erkundung und Sicherung
von unterirdischen Lebensstätten gehört zu den wichtigen
Aufgaben im Fledermausschutz. Bundesumweltminister Trittin hat
darum auch im Herbst dieses Jahres dem Sekretariat des Abkommens
zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa eine mit den
Bundesländern abgestimmte Liste der 100 wichtigsten
unterirdischen Lebensstätten übermittelt. Dies ist ein weiterer
Beitrag zum grenzüberschreitenden Fledermausschutz.
28. November 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
Spanien, Portugal
und Frankreich verbannen alte Tanker
NABU fordert
Übernahme der Regelungen für deutsche Gewässer
Spanien, Portugal und Frankreich verbieten zukünftig
unsicheren Tankschiffen die Benutzung ihrer Gewässer. Nach den
neuen Regeln werden Tanker, die älter als 15 Jahre sind und
keinen doppelwandigen Rumpf haben, strenger kontrolliert.
Unsichere Schiffe müssen ab sofort einen Abstand von 200
Seemeilen (370 Kilometer) zu den Küsten der beiden Länder
einhalten. Der NABU fordert die Bundesregierung auf, sich diesen
Sicherheitsregelungen für Tankschiffe und Frachter mit
gefährlichen Gütern anzuschließen. ''Dadurch könnte zumindest
eine Zwischenlösung erzielt werden'', sagt NABU-Seefahrtsexperte
Rüdiger Wohlers.
Das Thema Tankersicherheit muss zudem auf die Tagesordnung
des Europäischen Gipfels in Kopenhagen. Wohlers warnt davor,
diese Frage nicht mit der gebotenen Entschlossenheit zu
verfolgen: ''Auch vier Jahre nach dem Pallas-Unglück lässt ein
effektiver Schutz auf sich warten.'' Ein Ziel muss es sein, dass
die Mitgliedstaaten der Internationalen Schiffahrts-Organisation
(IMO) statt 2015 bereits ab 2005 so genannte Einhüllen-Tanker
ausmustern. Auch die Verlegung der Hauptschifffahrtsstraße in
der Deutschen Bucht Richtung Norden kann laut NABU hierzulande
zum Schutz der empfindlichen Küsten vor Katastrophen beitragen.
27. November 2002
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
Zunehmende
Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen
stellt ein großes Problem dar --
Lebensraumkorridore Chance für Mensch und Natur
(Bonn) - Mehr als 100 Experten aus Planung,
Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden diskutieren heute in Bonn
über den Nutzen von Lebensraumkorridoren zur Erhaltung der
biologischen Vielfalt und einer lebenswerten Landschaft. Zu der
Tagung in der Andreas-Hermes-Akademie hatten Bundesamt für
Naturschutz und Deutscher Jagdschutz-Verband gemeinsam
eingeladen.
Die zunehmende Flächeninanspruchnahme für
Siedlungs- und Verkehrsflächen (129 Hektar pro Tag; Stand 2000)
stellt ein großes Problem dar. Die mit der Nutzung von Natur und
Landschaft verbundenen Auswirkungen, wie Zerschneidung,
Verlärmung, Schadstoffeintrag betreffen sowohl große
Säuger, wie Rothirsch oder Wildschwein, als auch
Kleinsttiere oder sogar Pflanzen. Die zunehmende Zerschneidung
der Landschaften führt zur Isolation der Lebensräume,
geringerer Stressresistenz der Individuen und damit zur
genetischen Verarmung. Aber auch für den Menschen sinkt so die
Attraktivität von Naturerlebnisräumen mit schönen Landschaften
und Erholungsmöglichkeiten.
Auch Jäger und Grundeigentümer wie
Land- und Forstwirte, die gemeinsam am Erhalt einer artenreichen
Tier- und Pflanzenwelt sowie an deren nachhaltigen Nutzung
interessiert sind, müssen vermehrt den sparsamen Umgang mit der
begrenzten Ressource Landschaft einfordern. Dabei soll der Mensch
mit seinen Bedürfnissen nicht ausgesperrt werden. Wir brauchen
vielmehr vernünftige Lösungen, die unterschiedliche
Interessenlagen vereinbaren, sagte DJV-Präsident
Constantin Freiherr Heereman. Ziel der Veranstaltung ist es
daher, mit Experten unterschiedlicher Richtungen zu diskutieren,
wie einerseits der örtliche und überörtliche
Lebensraumverbund, andererseits eine lebenswerte Landschaft in
Deutschland zukunftsfähig und nachhaltig entwickelt werden
können. Dafür sind vorhandene planerischsteuernde Instrumente
umzusetzen, so z.B. durch konsequente Landschaftsplanung.
Zugleich müssen ökonomische Instrumente zur nachhaltigen
Flächenhaushaltspolitik noch intensiver entwickelt und genutzt
werden. Naturschutz muss in der gesamten Bevölkerung als
Querschnittsaufgabe begriffen werden. In diesem Sinne sind
Konzepte zur Entwicklung und Erhaltung von Lebensraumkorridoren
zu erarbeiten - für Natur und Mensch gleichermaßen, so
das Fazit des BfN-Präsidenten, Professor Dr. Hartmut Vogtmann.
Zum Hintergrund:
An der Notwendigkeit des Lebensraumverbundes für Natur und
Mensch besteht kein Zweifel. Bisher war aber kaum bekannt, wie
sehr selbst kleine Tiere (z.B Laufkäfer oder Heuschreckenarten)
in unserer von Verkehrswegen zerschnittenen Landschaft von
funktionierenden Verbundkorridoren abhängig sind. Die
Anforderungen der Kleinen an die Qualität der
Lebensbänder sind oft sogar noch größer als die von
Säugetieren. Doch erst bei gemeinsamer Betrachtung erschließt
sich das Zusammenspiel der Natur: denn Arten wie Rothirsch und
Wildschwein transportieren mit Fell bzw. Klauen Insekten
(beispielsweise Heuschrecken) und Pflanzensamen über viele
Kilometer und Hindernisse, und sie schaffen neue Lebensräume.
Erst wenn die heimischen Säuger wieder Wanderungen aufnehmen
können, wird die Isolation verbliebener Populationen
aufgebrochen und verwaiste Gebiete können von den
naturraumtypischen Arten wieder besiedelt werden.
Neu für Deutschland ist auch der in den Niederlanden entwickelte
Gedanke, dass Naturkorridore Standortvorteil und
Zukunftsinvestitionen für wirtschaftliche Unternehmungen bieten.
Modernes Arbeiten und Wohnen, mit der Möglichkeit in naher
Umgebung attraktive Landschaften besuchen zu können, steigert
die Lebensqualität. Die Gelegenheit, wenig gestört von
zerschneidenden Elementen zu wandern, Rad zufahren oder Wildtiere
erleben zu können, hat neben den damit unmittelbar verbundenen
positiven Wirkungen auf den Menschen den Vorteil, dass solche
Gebiete auch für die Ansiedlung von Unternehmen attraktiv
bleiben.
Die Instrumente des Naturschutzes Landschaftsplanung und
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung haben deshalb in Zukunft
eine strategisch herausragende Aufgabe. Zum einen müssen
tragfähige Konzepte der Lebensraumkorridore für Natur und
Mensch auf Grundlage der Landschaftsplanung entwickelt,
planerisch implementiert und innerhalb einer nachhaltigen
Landschaftsentwicklung umgesetzt werden. Zum anderen gilt es,
Eingriffsfolgen, z.B. durch funktionsfähige Querungsbauwerke
über zerschneidende Straßen, kreativ zu bewältigen.
27. November 2002
stern:
Portugiesische Marine verantwortlich für Auseinanderbrechen des
Öltankers "Prestige"
Das Auseinanderbrechen des
Öltankers "Prestige" ist auf das massive Eingreifen
der portugiesischen Marine zurückzuführen. Die holländischen
Schlepper mit dem havarierten Tanker am Haken wurden von einem
Kriegsschiff abrupt zum Abdrehen gezwungen, berichtet das Magazin
stern in seiner neuen, am Donnerstag erscheinenden Ausgabe.
Deswegen, so die Bergungskapitäne zum stern, sei die
"Prestige" quer zu den Wogen gekommen und hing zwischen
zwei Wellenbergen. Das angeschlagene Schiff knickte ein, zerbrach
und sank. Dabei sind noch einmal 10 000 Tonnen Schweröl
ausgelaufen, die nun an den Küsten antreiben.
Die Umweltkatastrophe, so
der stern weiter, werde noch verschärft durch das chaotische
Krisenmanagement der spanischen Regierung. So seien zum Beispiel
zehn Tage nach Beginn des Desasters nicht genügend Container zur
Entsorgung des Ölschlamms bereit gestellt gewesen. Helfer
hätten die Masse mit den Händen einsammeln müssen, weil nicht
einmal genügend Schaufeln für die Freiwilligen vorhanden waren.
Die "Prestige"
war am 13. November vor der Küste Galiciens leck geschlagen.
Spanische Behörden hatten es nicht erlaubt, dass der Tanker in
einen Hafen des Landes geschleppt wurde. Auch die Weiterfahrt zu
holländischen Häfen war dem Schleppverband verwehrt, weil
Frankreich und Großbritannien ihre Hoheitsgewässer sperrten.
Die Entsorgung des Havaristen auf den Kapverdischen Inseln vor
Afrika vereitelte schließlich das portugiesische Kriegsschiff.
Bebachtungen zufolge tritt aus den gesunkenen Wrackteilen der
"Prestige" weiter Schweröl aus. Spanien droht nun die
größte Ölpest seiner Geschichte.
Quelle/Text: stern
26. November 2002
(herausgegeben vom WWF)
Keine Steuergelder
für Überfischung !
WWF: Renate
Künast muss sich bei EU-Fischereiratssitzung für Reform der
Subventionen einsetzen
(Bremen/Brüssel) - Die Ausbeutung der
Meere ist nicht nur ein ökologisches Problem sondern auch ein
finanzielles: Obwohl der Kabeljaubestand in der Nordsee
zusammengebrochen ist und 40 von 60 Beständen im
Nordost-Atlantik stark überfischt sind, werden immer noch
Milliarden Steuergelder für den Ausbau der EU-Fischereiflotten
investiert. Die Subventionen für den Zeitraum 2000-2006 sind
fast doppelt so hoch wie die Subventionen für 1994-1999 und
betragen 3,7 Milliarden Euro. Davon werden 1179 Millionen Euro
für den Bau und die Modernisierung von Schiffen zur Verfügung
gestellt und nur 1062 Millionen für den Abbau von
Überkapazitäten der Fischereiflotte. Zu diesem Ergebnis kommt
eine neue Studie, die der WWF heute vorgestellt hat.
Die verschiedenen EU-Länder gehen danach
sehr unterschiedlich mit den Subventionen um: Für jeden Euro,
der in den Abbau der Flotten investiert wird, setzen Irland 4,39
Euro, Dänemark 2,80 Euro, Deutschland 2,61 Euro und Frankreich
2,01 Euro für den Ausbau der Flotten ein. Nur Griechenland,
Italien, die Niederlande und Großbritannien setzen weniger
Subventionen für den Ausbau ein als für den Abbau.
Es ist unverantwortlich, dass die
Überfischung mit Milliarden Steuergeldern finanziert wird. Dies
macht weder ökonomisch noch ökologisch einen Sinn!
kritisierte Heike Vesper vom WWF. Der WWF forderte
Fischereiministerin Renate Künast auf, sich auf der morgigen
EU-Fischereiratssitzung zusammen mit ihren Ministerkollegen
dafür einzusetzen, dass die Vergabe von Subventionen reformiert
wird und nicht länger Steuergelder für den Ausbau der
Fischereiflotten gezahlt werden, die die Meere leer fischen.
Die Subventionen müssen gerecht verteilt werden und an
Umweltauflagen gebunden sein. Jetzt gibt es die einmalige Chance,
im Rahmen der Reform der EU-Fischereipolitik noch in diesem Jahr
die Weichen für nachhaltige Subventionen zu stellen.
26. November 2002
(herausgegeben von der Pressestelle
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
EU
Wirtschaftsminister beschließen wichtigen Schritt zur
Liberalisierung der Energie- und Gasmärkte
(Berlin) - Zum Beschluss der EU
Wirtschaftsminister zur weiteren Liberalisierung der Energie- und
Gasmärkte erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische
Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Der Beschluss der EU Minister wird wieder
Wettbewerbsdynamik in die Gas und Strommärkte bringen. Davon
profitieren Verbraucher und Industrie. Das Strom- und Gasnetz ist
das natürliche Monopol, von dem jeder Lieferant abhängig ist.
Die Strom- und Gasnetze organisatorisch von den Produzenten und
Lieferanten zu trennen, ist deshalb der unbürokratischste Weg
zum fairen Netzzugang.
Auch in Deutschland ist dies dringend
nötig. Zwar ist der Markt rechtlich schon bis zum Endkunden
geöffnet, faktisch ist er aber fast genau so abgeschottet wie in
Frankreich. Neue Akteure ziehen sich enttäuscht zurück, Kunden
wechseln nicht, weil es zu bürokratisch ist. Durch Fusionen
schlittern wir in ein Oligopol und im Ergebnis zahlen wir wieder
Monopolpreise. Die Strompreise liegen auf dem Niveau wie zu
Monopolzeiten, die Gewinne auch: In den ersten 3 Quartalen 2022
stiegen die Bilanzen im Bereich Strom bei RWE um 46 % und bei
e.on um 52 %.
Die Ausnahme für die Stadtwerke bis
100.000 Endkunden macht Sinn, da ab einer gewissen
Organisationsgröße die Trennung von Netz und
Produktion/Vertrieb zu übermäßigen Kosten führen würde.
Damit hat sich aber dann auch das Argument erledigt, dass
Deutschland eine andere Struktur in der Energiewirtschaft als
andere Länder hat. Die Energiewirtschaft sollte daher in der
Bewertung des Beschlusses nicht maßlos übertreiben.
Die Richtlinie muss nun innerhalb von 18
Monaten in deutsches Recht umgesetzt werden.
21. November 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
Seevogelsterben
nach Prestige-Tankerunglück -- NABU ruft zu Spenden
auf
NABU-Artenschutzzentrum Leiferde steht zur
Hilfe bereit
(Hannover) - Angesichts
der verheerenden Tankerkatastrophe des altersschwachen Schiffes
Prestige vor der iberischen Küste hat der NABU
Niedersachsen die Bevölkerung zu Spenden aufgerufen. Der NABU
befürchtet, dass nun ein Massensterben unter den Vögeln in der
Region ausbrechen wird. Spenden erbittet der
NABU Niedersachsen auf das Konto 8 444 800, BLZ 251 205
10, bei der Bank für Sozialwirtschaft Hannover, Stichwort
Prestige.
(Hannover) Angesichts der verheerenden
Tankerkatastrophe des altersschwachen Schiffes
Prestige vor der iberischen Küste hat der NABU
Niedersachsen die Bevölkerung zu Spenden aufgerufen. Der NABU
befürchtet, dass nun ein Massensterben unter den Vögeln in der
Region ausbrechen wird. Spenden erbittet der
NABU Niedersachsen auf das Konto 8 444 800, BLZ 251 205
10, bei der Bank für Sozialwirtschaft Hannover, Stichwort
Prestige.
Damit soll das bundesweit einmalige NABU-Artenschutzzentrum
Leiferde bei Gifhorn in die Lage versetzt werden,
schnell und unbürokratisch den armen Kreaturen zu helfen, die
schon jetzt im Ölschlamm stecken. Gemeinsam müssen wir uns für
international strenger kontrollierte Standards zur Seesicherheit
einsetzen können. Wir wollen unseren spanischen Partnerverband
beim Kampf gegen die Ölpest unterstützen können,
begründete Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, seinen
Spendenaufruf.
Das NABU Artenschutzzentrum Leiferde mit
seiner Leiterin Bärbel Rogoschik stehe in engem Kontakt mit den
spanischen Kollegen, erläuterte er. Der NABU als deutscher
Partner von BirdLife International warte auf Anweisungen des
spanischen BirdLife Partnerverbandes, der Sociedad Espanola de
Ornitologia, SEO, um dann auch vor Ort tätig werden zu können.
Bereits 1999 hatte das NABU Artenschutzzentrum bei der Havarie
der Erika in der Biscaya wertvolle Erfahrungen bei
Bergung und Pflege von betroffenen Seevögeln sammeln können,
als ein Mitarbeiterteam aus Leiferde wochenlang vor Ort war.
Schon jetzt seien zahlreiche betroffene
Seevögel, wie Sturmtaucher, Sturmschwalbe, Basstölpel,
Krähenscharbe, Tordalk und Papageientaucher gefunden worden.
Deren Gesamtopferzahl werde vermutlich in wenigen Wochen
Hunderttausende zählen, befürchtete Tschimpke: Gerade
jetzt steht der Vogelzug vieler Arten auf dem Höhepunkt -
betroffen sind also auch Arten, die anderen Regionen Europas
brüten und sich derzeit vor der galizischen Küste aufhalten -
eine Tiertragödie, die viele andere in den Schatten stellen
wird. Diese Havarie wird weit verheerender ausfallen als der
ökologische Super-Gau der Exxon Valdez im Jahr 1989 mit mehr als
250.000 getöteten Seevögeln, ergänzte Tschimpke. Mehr
als 70.000 Tonnen des giftigen und extrem schwefelhaltigen
Schweröls könnten aus berstenden Tanks austreten. Tschimpke:
Eine ungeheure Katastrophe für den gesamten Lebensraum des
Atlantiks vor und an der Iberischen Halbinsel.
NABU Niedersachsen, Spendenkonto
8 444 800, BLZ 251 205 10, Bank für Sozialwirtschaft Hannover,
Stichwort Prestige.
14./15./16. November 2002
(Zusammenfassung verschiedener Pressemitteilungen von NABU, WWF
und Bundesamt für Naturschutz)
NABU wertet Gesamtergebnis
der CITES-Artenschutzkonferenz als überwiegend positiv
Erfolge für Wale,
Mahagoni, Seepferdchen, Schildkröten und Leoparden -- gedämpfte
Freude über Zukunft der Elefanten -- Schutz von Riesen- und
Walhaien war überraschendes Highlight zum Abschluss
(Santiago de Chile/Bonn) - Zwei Wochen lang haben die Delegierten
der 12. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner
Artenschutzuebereinkommen (CITES) in Chile hart um rund 100
verschiedene Anträge zu bedrohten Tier- und Pflanzenarten
gerungen. Trotz einiger Rückschläge für den Artenschutz hat
der NABU die gestern in Santiago zu Ende gegangene
Weltartenschutzkonferenz als überwiegend positiv gewertet.
"Nicht nur die großen Arten wie Elefant, Walhai oder
Schwarzmeertümmler sorgten bei den Verhandlungen für engagierte
Debatten. Auch Tiergruppen wie Schildkröten, Schmetterlinge,
Seepferdchen und Papageien standen im Rampenlicht der
Diskussionen", sagte NABU-Artenschutzexpertin Heike Finke
zum Abschluss der Konferenz. Der überwiegende Teil der Arten
könne abschließend zu den Gewinnern gezählt werden. Auch
hätten erfreulicherweise einige Anträge auf Herabstufung und
Wiederaufnahme der Nutzung, wie bei den Zwerg- und Brydewalen,
abgewiesen werden können.
Zu den großen Verlierern der Konferenz
müssten allerdings die Elefanten gerechnet werden, da sich
Südafrika, Botsuana und Namibia mit ihren Anträgen auf
Wiederzulassung des Handels mit Elfenbein und anderen
Elefantenprodukten durchsetzen konnten. "Ein durchgängiges
Ärgernis war die Haltung der EU in dieser Frage, die durch ihr
Stimmverhalten dieses Ergebnis in entscheidendem Maße zu
verantworten hat", so Finke. Da die EU ein einheitliches
Votum abgibt, konnte Deutschland seine Position für den Schutz
der Tiere nicht vertreten. Zwar seien strenge Bedingungen an den
Handel gestellt, doch ein Anstieg der Wilderei werde
erfahrungsgemäß unweigerlich folgen. Elfenbein aus legalen
Quellen darf ab 2004 und unter strengsten Auflagen gehandelt
werden, die Erlöse sollen in Naturschutzprojekte in den
betreffenden Ländern fließen.
Erfreulicher war, dass die Konferenzstaaten
am vorletzten Tag dem kommerziellen Walfang eine klare Absage
erteilt und einen verbesserten Schutz für Schwarzmeertümmler
und Zwergwal beschlossen hatten. "Durch diese Entscheidung
wird es künftig keinen Fang und Export von Schwarzmeertümmlern
mehr geben. Der Tümmler war durch den Handel bereits äusserst
bedroht", betonte Finke. Der internationale Handel mit
dieser Art, die sich durch eine vergleichsweise geringe
Fortpflanzungsrate auszeichnet, war in den letzten zehn Jahren
deutlich angestiegen. Gejagt wurde dieser Meeressäuger vor allem
für Aquarien. "Eine ebenso glückliche Entscheidung der
Vertragsstaatenkonferenz wurde für den Zwergwal getroffen".
Einen Antrag Japans auf Zulassung der Jagd auf Zwergwale sei eine
deutliche Absage erteilt worden. Japan wollte mit seiner
Initiative die Jagd auf den Bestand im Nordwest-Pazifik
erreichen. Dies sei Auch mit Hinweis auf das Vorgehen Japans auf
der Konferenz eindeutig abgelehnt worden. "Japan stellt
seine Handelsinteressen unter Missachtung jeglicher
wissenschaftlicher Erkenntnisse immer rücksichtsloser in den
Vordergrund", erklärte Finke. Dies hätte neben den
fachlichen Argumenten zum Vorkommen dieser Art viele
Konferenzteilnehmer zu einer Ablehnung des japanischen Antrags
bewogen.
Diesbezüglich gab es auch am letzten Tag
noch schwergewichtige Entscheidungen: Hatten die beratend vor Ort
tätigen Naturschutzverbände NABU und WWF im Laufe des
Konferenz-Marathons die Entscheidungen als dicken Wermutstropfen
schlucken müssen, den Handel mit den durch räuberische
Fischereimethoden bedrohten Schwarzen Seehechten, Riesen- und
Walhaien nicht einzuschränken, so konnte hier am Freitag eine
Wiedereröffnung der Debatte um Wal- und Riesenhaie erreicht
werden. Eine geheime Abstimmung ergab dann überraschenderweise
doch noch eine knappe Mehrheit mit zwei bzw. drei Stimmen
zugunsten eines internationalen Schutzes. "Gewinner sind die
Haie, die damit erstmals den Sprung in den Schutz von CITES
geschafft haben. Ein ganz wichtiger Schritt nach vorne",
berichtete Finke. Beide Haiarten leiden an der starken
Überfischung der Meere. Norwegen, Island und Japan hatten bis
zuletzt massiv versucht, die Unterschutzstellung zu verhindern.
"Erneut wurden von diesen Ländern sämtliche
wissenschaftliche Erkenntnisse geleugnet, da für sie
offensichtlich allein die Handelsinteressen zählen. Umso
wichtiger zählt dieses Ergebnis zum Abschluss", so Finke.
Auch die WWF-Berater vor Ort freuten sich
über die Erfolge ihrer Lobbyarbeit für die Natur. So konnte
für die Seepferdchen ein wesentlicher Erfolg erzielt werden: die
als wirtschaftlich relevant geltenden Seepferdchen sind die
ersten Meeresfische, die durch das Artenschutzabkommen als
überfischt und schützenswert eingestuft werden. Mehr als 16
Millionen Seepferdchen werden jedes Jahr vor allem für die
asiatische Medizin und für die Haltung in Aquarien gefangen. Der
WWF hatte im Vorfeld der Konferenz gefordert, dass die
Regierungen den Handel mit verschiedenen Meeresfischarten wie
Seehechte, Wal- und Riesenhaie und den in Korallenriffen lebenden
Napoleonsfischen rigoros einschränken. Auch ein weiterer Erfolg
konnte gefeiert werden: Seit zehn Jahren arbeiten wir
daran, dass Mahagoni unter Schutz gestellt wird. Jetzt ist es
endlich passiert! Das Ergebnis sei nicht nur ein Sieg für
den Mahagoni, sondern für die lateinamerikanischen Tropenwälder
insgesamt. In deren Ökosystem spielt der wertvolle Baum eine
Schlüsselrolle. In Mittelamerika ist die Art bereits fast
verschwunden, in Brasilien wurden annähernd 80 Prozent illegal
gefällt. Vom gigantischen Urwald-Baum bis zum feenhaften
Unterwasserwesen - die Artenschutzkonferenz hat gezeigt, in
welchem Umfang sie positiv eingreifen kann, so Volker Homes
vom WWf.
Einen Tag vorher am Mittwoch konnten sich
der NABU und die Environmental Investigation Agency (EIA) über
ihren erfolgreichen Einsatz für den Schutz der akut vom
Aussterben bedrohten asiatischen Großkatzen Schneeleopard,
Nebelparder und Asiatischer Leopard freuen. Ein von Indien
eingebrachter und von anderen asiatischen Herkunftsländern
unterstützter Antrag wurde trotz erbitterten Widerstand Chinas
mit großer Mehrheit angenommen. Künftig werden für die
genannten Arten die gleichen Schutzmaßnahmen gelten wie für den
Tiger. "Diese Entscheidung war überfällig, denn diese 3
Arten sind im gleichen Maße durch Wilderei und illegalen
internationalen Handel bedroht wie der Tiger", sagte Birga
Dexel, Leiterin des NABU-Schneeleopardenprojekts. Die EIA setzt
sich seit vielen Jahren für den Schutz der Tiger ein und hat vor
allem mit Undercover-Untersuchungen zum illegalen Handel mit
Tigern dazu beigetragen, dass die CITES-Vertragsstaaten vor 2
Jahren strenge und weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Tiger
beschlossen hatten. Der NABU setzt sich seit 1998 zusammen mit
der kirgisischen Regierung für den Schutz der letzten
Schneeleoparden ein und war die erste Organisation, die zur
Vertragsstaatenkonferenz einen Report zum illegalen Handel mit
Schneeleoparden veröffentlichte. Debbie Banks, Senior
Campaignerin der EIA, und Birga Dexel äußerten die Erwartung,
dass künftig alle asiatischen Großkatzen von einer erhöhten
internationalen Aufmerksamkeit profitieren werden.
Ebenfalls neu ins Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)
aufgenommen wurden 22 bedrohte Schildkrötenarten. Dieser
Erfolg für den internationalen Artenschutz geht unter anderem
auch auf eine Initiative Deutschlands zurück, erläuterte
der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr.
Hartmut Vogtmann. Schildkröten gelten in vielen Kulturkreisen
als Glücksbringer und Symbole für ein langes Leben. Nach
ostasiatischer Tradition werden Schildkröten gegessen, um ihre
guten Eigenschaften auf den Menschen zu übertragen. Diese
Wertschätzung aber droht den gepanzerten Urtieren zum
Verhängnis zu werden: In Asien spielt sich seit 15 Jahren eines
der größten Artenschutzdramen der Gegenwart ab: Allein in China
enden jährlich mehr als vier Millionen Schildkröten auf
Lebensmittelmärkten und zu medizinischen
Präparaten verarbeitet - in Apotheken. Sechs von 31 chinesischen
Schildkrötenarten sind bereits ausgerottet. Vor diesem
Hintergrund sind wirksame Handelskontrollen wie CITES sie
vorsieht - ein unverzichtbarer Schritt, um insbesondere
asiatische Schildkröten nachhaltig zu schützen, sagte
Vogtmann. Neben wirksamen Handelskontrollen und der Erhaltung der
Lebensräume vor Ort ist auch die Nachzucht besonders bedrohter
Schildkrötenarten außerhalb Asiens unerlässlich, so der
BfN-Präsident. Aus diesem Grund wird im Allwetterzoo Münster
eine Schildkrötenzuchtstation aufgebaut, damit z. B. die bis auf
einen winzigen Rest geschrumpften Bestände der großen
Flussschildkröten erhalten und später wieder ausgewildert
werden können. Nur noch knapp 500 Tiere dieser Art leben im
Setiu in Malaysia dies ist die letzte große Population
weltweit.
14. November 2002
(herausgegeben von der Pressestelle der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Abbau von Ausnahmen
in der Ökosteuer
Erfolg für
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Fortentwicklung
der Ökologischen Steuerreform
(Berlin) - Zur Fortentwicklung der
Ökologischen Steuerreform erklären Reinhard Loske,
stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Christine Scheel,
finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen:
Mit der Fortentwicklung der Ökologischen
Steuerreform werden die Sonderregelungen für Industrie und
Landwirtschaft deutlich verringert. Das ist ein klarer Schritt in
die richtige Richtung ökologisch fragwürdige Ausnahmen
bei der Ökosteuer werden endlich abgebaut. Die ermäßigten
Steuersätze für Strom, Gas und Heizöl werden von 20 auf 60%
angehoben. Der Spitzenausgleich wird so reformiert, dass auch
für energieintensive Unternehmen immer ein Anreiz zum
Energiesparen verbleibt. Damit bauen wir umweltschädliche
Subventionen ab und verstärken die ökologische Lenkungswirkung.
Mit einem Teil des Aufkommens wird das bestehende Programm zur
energetischen Gebäudesanierung um 150 Mio. Euro pro Jahr
aufgestockt. Damit wird die Energieeinsparung in den privaten
Haushalten künftig mit insgesamt 350 Mio. Euro jährlich
gefördert - ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur
Schaffung von Arbeitsplätzen im Baugewerbe und Handwerk.
Der Sockelbetrag, bis zu dem der volle
Ökosteuersatz zu entrichten ist, wird weiterhin bei rund 500
Euro liegen. Das ist gut für den Mittelstand. Auch die
Steuervergünstigungen für Gewächshäuser werden um zwei Jahre
verlängert. Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbaus
bleibt dadurch erhalten. Mittelfristig muss es hier aber eine
europäische Harmonisierung geben. Auch die Ausnahme für
Nachtspeicherheizungen wird verringert und läuft 2006 ganz aus.
Dies ist ökologisch notwendig und sozialpolitisch nach dann fast
8 Jahren Übergangszeitraum vertretbar.
Ein erster guter Schritt zur
Fortentwicklung der Ökologischen Steuerreform ist damit getan.
Bis 2004 werden wir über die weitere Zukunft der Ökosteuer
entscheiden. Sie bleibt dabei ein unverzichtbarer Bestandteil
unsere Politik des Klimaschutzes und der Zukunftsverantwortung.
13. November 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
Europäische
Naturerbe in Deutschland nicht ausreichend geschützt
EU-Kommission bestätigt
weitgehend die fachlichen Einschätzungen der
Naturschutzverbände
(Potsdam/Bonn.) - Der
Naturschutzbund NABU und der Bund für Umwelt und Naturschutz in
Deutschland (BUND) haben auf der Bewertungskonferenz der
EU-Kommission in Potsdam die umfangreiche Nachmeldung bedrohter
Lebensräume und Arten für das Europäische Netzwerk Natura 2000
gefordert. Ein von der EU beauftragtes unabhängiges Institut hat
die von den Mitgliedsstaaten gemäß europäischer
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) gemeldeten Gebiete für die
kontinentale Region bewertet. Zur kontinentalen Region gehört
der größte Teil Deutschlands, vor allem die
Mittelgebirgsregionen, Ost- und Süddeutschland.
"Das Ergebnis der unabhängigen
Prüfer hat ergeben, dass Deutschland von insgesamt 74
Lebensraumtypen der kontinentalen Region nur für 10 Lebensräume
ein ausreichendes Schutzgebietsnetz vorgesehen hat",
berichtete Andreas von Lindeiner, Vertreter von NABU und BUND auf
dieser Konferenz. Eine noch schlechtere Bewertung zeichne sich
beim Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen in Deutschland ab.
Praktisch alle gefährdeten Fisch- und Insektenarten wurden als
unzureichend geschützt bewertet. "Die meisten Bundesländer
haben die EU-Richtlinie auf die leichte Schulter genommen, eine
fachlich ungenügende Planung vorgelegt und die notwendigen
Meldungen auf Kosten der Natur verschleppt. Die EU hat jetzt klar
gestellt, dass sie einen nachlässigen Schutz von Europas
Naturschätzen nicht hinnehmen wird", so von Lindeiner. NABU
und BUND sehen ihre naturschutzfachliche Arbeit durch die
EU-Kommission bestätigt, die weitgehend den fachlichen
Einschätzungen der Verbände gefolgt ist.
Besonders große Defizite weisen die
deutschen FFH-Meldungen beim Schutz der Buchenwälder auf. Dies
wiege nach Ansicht der Verbände um so schwerer, als Deutschland
im Verbreitungsschwerpunkt der Buchenwälder liege und daher eine
besonders große Verantwortung für deren Schutz trage. Auch bei
Wiesen, Heiden und natürlichen Gewässern sei Deutschland zu
erheblichen Nachmeldungen verpflichtet worden.
31. Oktober 2002
(gemeinsame Presseerklärung von Umweltbundesamt
und Bundesamt für Naturschutz)
Über tausend
fremde Tierarten in Deutschland gelistet -- Nicht alle fremden
Arten sind unbedenklich
(Berlin) - Mit der Globalisierung
von Verkehr und Handel werden natürliche Ausbreitungsbarrieren
wie Flüsse, Berge und Meere leichter überbrückt. Fremde
Tierarten - sogenannte Neozoen - tauchen dadurch in Gebieten und
Ökosystemen auf, in die sie durch natürliche Ausbreitung gar
nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen gelangt wären. Damit
finden sich in Deutschland Neozoen, die ökologische,
ökonomische oder gesundheitliche Schäden anrichten können. Das
geht aus einer Studie hervor, die im Auftrag des
Umweltbundesamtes (UBA) vom Institut für
Biodiversitätsforschung der Universität Rostock erstellt wurde.
Wie viele Arten genau bei uns bislang beabsichtigt eingeführt
oder unbeabsichtigt als blinde Passagiere in Waren,
Verpackungen oder anhaftend an Verkehrsmitteln einwanderten, ist
nicht bekannt. Die Forscher legten aber erstmals eine Liste mit
über 1.000 bislang festgestellten fremden Tierarten in
Deutschland vor. Es zeigt sich: Die Zahl der eingeführten Arten
ist beträchtlich.
Deshalb appellieren UBA und Bundesamt für Naturschutz (BfN) an
alle Bürgerinnen und Bürger: Verzichten Sie darauf,
fremde Arten aus dem Urlaub mitzubringen, Exoten in die Natur zu
entlassen oder auch gebietsfremde Arten im Garten anzusiedeln !
Von den derzeit über 1.000 bekannten fremden Tierarten in
Deutschland sind etwa 250 sogenannte etablierte
Neozoen. Dabei handelt es sich um Arten, die bei uns
heimisch geworden sind, aber nicht zur ursprünglichen
(autochthonen) Fauna gerechnet werden. Von diesen wiederum werden
einige als invasive, sich schnell verbreitende und
ökologisch, ökonomisch oder gesundheitlich bedenkliche Arten,
bezeichnet. Nicht jede gebietsfremde Art ist invasiv.
Viele Arten werden eingeschleppt, verschwinden bald nach ihrem
Auftreten oder fügen sich in das Ökosystem ein. Andere jedoch
gefährden durch Lebensraumveränderungen, Verdrängen heimischer
Arten, oder auch durch Hybridisierungen und Einkreuzen fremden
genetischen Materials die heimische Natur.
Der Ochsenfrosch (Rana catesbeiana) gehört zum Beispiel
zu den möglicherweise kritischen Neozoen. Bisher ist er in
Deutschland noch nicht zu einem gravierenden Problem geworden,
doch seine weitere Ausbreitung ist zu befürchten. Breitet er
sich rasch aus und siedelt sich hier an, frisst er heimische
Amphibien und richtet damit ökologische Schäden von noch nicht
bekanntem Ausmaß an.
Die ökonomischen Folgen von biologischen Invasionen sind
besonders schwierig zu schätzen und werden derzeit vom UBA
ermittelt.
Neben den fremden Tierarten breiten sich auch
gebietsfremde Pflanzenarten (Neophyten) aus. Untersuchungen des
Bundesamtes für Naturschutz ergaben knapp 1000 Höhere
Pflanzenarten. Doch noch immer sind nicht alle gebietsfremden
Arten erfasst.
Wann eine Art invasiv wird, ist jedoch nicht vorhersehbar.
Viele Arten gliedern sich über lange Zeit scheinbar in ihr neues
Ökosystem ein, um sich dann innerhalb kürzester Zeit stark
auszubreiten. Daher ist die Vorsorge der beste Schutz vor
potenziellen Schäden. Dieses Vorsorgeprinzip schreibt auch § 41
Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Anlehnung an Artikel 8 h
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) vor.
Für die Zukunft steht damit fest: Von staatlicher Seite
besteht hier weiterer Handlungsbedarf. Es müssen zum Beispiel
verbesserte Regelungen bei der Einfuhr von gebietsfremden Arten
geschaffen werden. Über eine Novelle der
Bundesartenschutzverordnung, die Besitz- und Vermarktungsverbote
für weitere gebietsfremde Arten festlegt, sowie durch neue
EG-rechtliche Instrumente, wäre das zu verwirklichen.
Hinweis: Die Veröffentlichung Bestandsaufnahme und Bewertung von Neozoen in Deutschland ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 25/02 erschienen, umfasst 262 Seiten und kostet 10 Euro. Sie ist erhältlich bei Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1 - 2, 10787 Berlin, Telefon: 030/2 11 60 61, Fax: 2 18 13 79. Eine Bestellung ist auch über das Internet möglich unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de.
30. Oktober 2002
(herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz)
Trendumkehr beim
Artenrückgang muss noch erreicht werden
25 Jahre Rote
Liste gefährdeter Pflanzen und Tiere in Deutschland: Wichtiger
Gradmesser für den Erhalt der biologischen Vielfalt
(Bonn) - Der Artenrückgang konnte
bisher allerdings nicht grundlegend gestoppt oder gar umgekehrt
werden. Etwa ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten sind immer
noch gefährdet. In einigen Tiergruppen, zum Beispiel bei den
Reptilien, liegt der Anteil der gefährdeten Arten mit fast 80%
noch sehr viel höher. Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz
wollen wir eine deutliche Wende erreichen. Weiterhin sind
verstärkte Anstrengungen notwendig, die über den klassischen
Naturschutzes deutlich hinausreichen. So muss die
Bodenversiegelung verringert werden, die jährlich Freiflächen
fast von der Größe des Bodensees verbraucht. Schutzwürdige
Lebensräume sind zu vernetzen und Barrieren wie Straßen oder
Staudämme müssen überwindbar gemacht werden, um gefährdeten
Arten (wie z. B. dem Luchs) einen Populationsaustausch zwischen
verschiedenen Gebieten zu ermöglichen, erläuterte Hartmut
Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz. Die
intensive Landwirtschaft sei auf größeren Flächen in
naturverträglichere Bewirtschaftungsformen umzuwandeln, wobei
extensivere Wirtschaftsformen zumindest auf Teilflächen nötig
wären. So könne beispielsweise dem Feldhamster oder der
purpurfarbenblühenden Kornrade (Blume des Jahres 2003)
nachhaltig geholfen werden, sagte Vogtmann.
Nach Ansicht des BfN ist eine Erholung der
stark gefährdeten, holzbewohnenden Tier- und Pilzarten nur über
Vermehrung des Alt- und Totholzanteils in den Wirtschaftswäldern
oder die Schaffung größerer, unbewirtschafteter Flächen zu
erreichen. Bei den Flüssen und ihren Auen muss wieder eine
natürliche Entfaltung ermöglicht werden. Damit wird
gleichzeitig der Hochwasserschutz verbessert und gefährdete
Arten wie die Gefleckte Schnarrschrecke (einem Bewohner von Kies-
und Sandbänken) werden vor dem Aussterben bewahrt.
Eine Aktualisierung der Roten Listen zur
Berücksichtigung der neuesten Bestandsentwicklungen erfolgt in
der Regel im Abstand von zehn Jahren. Für die nächste Auflage
der Roten Liste der Tiere und Pflanzen strebt das BfN wichtige
Verbesserungen an. Durch ergänzende Informationen zur Biologie,
Ökologie und Verbreitung der Arten soll der Einsatz als
Bewertungsinstrument im Planungsbereich weiter ausgebaut werden.
Stichwort: Rote Listen: Im Oktober 1977 erschien die Rote
Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erstmalig in
Deutschland . Dieser zunächst auf die alten Bundesländer
beschränkte Sammelband umfasste insgesamt 19 Listen
verschiedener Organismengruppen und folgte dem internationalen
Vorbild der Red Data Books der IUCN (International
Union for Conservation of Nature). Seither wurde dieses Werk
mehrfach grundlegend überarbeitet, aktualisiert und erweitert
sowie 1994 durch die Rote Liste der Biotope und im Jahr 2000
durch die Rote Liste der Pflanzengesellschaften ergänzt.
Rote Listen erhalten Verzeichnisse
ausgestorbener, verschollener oder gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und
Biotopkomplexen. Als wissenschaftliche Fachgutachten stellen die
Roten Listen den Gefährdungsstatus von Arten für einen
bestimmten Bezugsraum dar. Sie werden als Argumentationshilfe
für raum- und umweltrelevante Planungen herangezogen und sind
Datenquelle für gesetzgeberische Maßnahmen. Rote Listen werden
in der Regel von den Naturschutzverwaltungen herausgegeben und in
Kooperation mit zahlreichen Spezialisten erarbeitet In
Deutschland sind vor allem die Roten Listen des Bundes und der
Bundesländer von Bedeutung. Derzeit liegen folgende durch das
Bundesamt für Naturschutz herausgegebene Rote Listen vor:
- Rote Liste der gefährdeten Tiere (Binot et al. 1998)
- Rote Liste der gefährdeten Pflanzen (Ludwig & Schnittler
1996)
- Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen (Riecken et al. 1994)
- Rote Listen der Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten des
deutschen Wattenmeer-und Nordseebereichs (v. Nordheim & Merck
1995)
- Rote Listen und Artenlisten der Tiere und Pflanzen des
deutschen Meeres- und Küstenbereichs der Ostsee (Merck & v.
Nordheim 1996)
- Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften
Deutschlands (Rennwald 2000)
Weitere Informationen zur Gefährdung
einzelner Organismengruppen und der Biotoptypen bieten auch die
BfN-Homepage (www.bfn.de) und die soeben erschienenen Daten zur Natur
2002.
28. Oktober 2002
Internationales Symposium
verabschiedet Resolution zum Schutz des Rotmilans
Massenmord an
Hunderten Rotmilanen in den Überwinterungsgebieten in Spanien
Der Rotmilan (Milvus milvus) hat unter den
Greifvogelarten Europas ein außerordentlich kleines und
begrenztes Areal. Das Kerngebiet liegt mit 60 % des Weltbestandes
in Deutschland. Bedeutende Anteile der Population überwintern in
Spanien.
Obwohl die Art unter dem Schutz der CITES
und von EU-Verordnungen steht, ist diese Greifvogelart wie auch
andere durch massive Eingriffe in die
Überwinterungsgemeinschaften und auf den Zugwegen im
mediterranen Raum hochgradig gefährdet. Zur Zeit werden in
Spanien Hunderte von Rotmilanen vergiftet oder geschossen. Die
170 Teilnehmer des 5. Internationalen Symposiums
"Populationsökologie von Greifvogel- und Eulenarten"
(Meisdorf, 24.10. - 27.10.2002) appellierten deshalb in einer von
den Organisatoren des Symposiums, Prof. Dr. M. Stubbe
(Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. B.-U.
Meyburg (Präsident der Weltarbeitsgruppe Greifvögel) und Dr.
Ortwin Schwerdtfeger (NABU) formulierten Resolution an die
spanische Regierung, diesen Massenmord umgehend zu unterbinden
und harte Strafsanktionen festzulegen. An alle nationalen und
internationalen Institutionen wurde die Aufforderung gerichtet,
den Greifvogelschutz im weltweiten Maßstab durchzusetzen.
Carlo Fuchs, Teilnehmer des Symposiums und
Leiter der Arbeitsgruppe Greifvögel und Eulen der Bezirksgruppe
Braunschweig des NABU hierzu: "Greifvögel sind
Spitzenindikatoren einer gesunden Umwelt! Wir versuchen in den
Brutgebieten jeden einzelnen Brutplatz zu schützen und eine
erfolgreiche Brut zu ermöglichen und in Spanien werden Hunderte
Rotmilane als Nahrungskonkurrenten abgeschossen oder vergiftet.
Insbesondere in den Überwinterungsgebieten Spaniens werden die
Rotmilane von vielen einheimischen Jägern als starke Konkurrenz
bei der Jagd auf eine dort vorkommende Nagetierart betrachtet.
Auf der Rotmilan-Fachtagung vor 2 ½ Jahren in Lich berichtete
ein spanischer Referent bereits über genau dieselben Vorgänge.
Geändert hat sich seitdem nichts."
10. Oktober 2002
(herausgegeben von der Bundestagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen)
Elbe und Saale
gerettet - eine historische Wende für die Flüsse
(Berlin) - Zur jüngsten Entscheidung der
Bundesregierung, den Ausbau der Elbe und der Saale endgültig
aufzugeben, erklären die Parlamentarische Geschäftsführerin der
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Steffi Lemke und der Elbe-Experte Ernst Paul Dörfler:
Diese Entscheidung ist der Beginn einer
historischen Wende im Umgang mit unseren Flüssen. Nach 10 Jahren
unablässigen Kampfes für die Rettung des letzten frei
fließenden Flusses ist endlich ein Durchbruch erzielt worden:
Die Elbe darf ein Fluss bleiben. Sie ist Symbol einer neuen,
grün geprägten Flusspolitik, die den Schutz des Menschen mit
dem Schutz der Natur in Einklang bringt. Die Elbe ist ein
kostbarer Fluss. Für sie zu werben und sie zu einem
Tourismusmagneten zu entwickeln, wird neue Arbeitsplätze
schaffen. Der Abschied von der Schotterung von Sandstränden und
das Nein zu Staustufenplänen an der Saale sind ein Grund zum
Feiern. Die neue Flusspolitik muss jetzt Gestalt annehmen:
Rückbau statt Ausbau steht ab sofort auf der Tagesordnung.
Oberste Priorität muss der vorsorgende Hochwasserschutz haben.
Neue Überflutungsräume sind zu schaffen, Deiche müssen
verstärkt, vor allem aber zurückverlegt werden. Versteinte
Flussufer müssen in Innenkurven entsiegelt, verbaute
Sandstrände freigelegt werden. Zu diesem Zweck muss die Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung in eine Behörde umgewandelt werden,
die sich um die Flüsse kümmert statt sie zu Wasserstraßen zu
verbauen.
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Pressestelle, 11011 Berlin, Tel.: 030-227-57212, Fax:
030-227-56962, http://www.gruene-fraktion.de, eMail:
presse@gruene-fraktion.de
09. Oktober 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU bewertet
neues Preissystem der Bahn positiv
Flasbarth: "Mehr Chancen als Risiken"
(Bonn) - Der Naturschutzbund NABU sieht im
heute vorgestellten neuen Preissystem der Bahn deutlich mehr
Chancen als Risiken. Zu den Gewinnern zählten vor allem
Familien, Gruppenreisende und Frühbucher, sagte NABU-Präsident
Jochen Flasbarth: "Wer in Zukunft mit seiner vierköpfigen
Familie im Stau steht, ist selber schuld." Durch die Senkung
der Kosten für die BahnCard werde die Hemmschwelle für deren
Erwerb herabgesetzt und damit einer breiteren Klientel die
Nutzung ermöglicht. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, den -
leider reduzierten - Rabatt mit anderen Rabatten zu kombinieren.
Dadurch könne die Bahn eine Vielzahl neuer Kunden gewinnen, so
Flasbarth. "Besonders auf längeren Strecken werden
niedrigere Preise dem Auto, aber auch dem Flugzeug Konkurrenz
machen."
Positiv bewerte der NABU die angestrebten
Lenkungseffekte durch das geplante Frühbuchersystem, das zu
einer besseren Auslastung der Züge und damit zu mehr
ökonomischer und ökologischer Effizienz beitragen soll.
"Die Bahn soll das neue Preissystem aber nicht nur zur
Nachfragelenkung, sondern auch zur Angebotssteuerung
nutzen", forderte der NABU-Präsident. In besonders
nachfragestarken Zeiten sollten in Zukunft zusätzliche Angebote
geschaffen werden, um mehr Menschen den Umstieg auf die Bahn zu
ermöglichen und Staus in Hauptverkehrszeiten auf den Straßen zu
vermindern. Kritisch bewertete Flasbarth die zu hohen
Stornogebühren, die bei Nichtantritt oder Versäumen einer Fahrt
erhoben werden sollen: "Hier muss die Bahn den
Rückwärtsgang einlegen." Insgesamt aber unterstütze der
NABU das Bestreben der Bahn, über attraktivere Preise deutlich
mehr Verkehr auf die Schiene zu ziehen.
04. Oktober 2002
NABU und LBV küren
Mauersegler zum "Vogel des Jahres 2003"
Rasanter Flugkünstler wohnt in direkter Nachbarschaft des
Menschen
(Berlin) - Der NABU und der LBV (Landesbund für Vogelschutz),
NABU-Partner in Bayern, haben heute in Berlin den Mauersegler als
"Vogel des Jahres 2003" vorgestellt. Damit fiel die
Wahl auf einen Vogel, der als Bewohner von Städten und Dörfern
in direkter Nachbarschaft des Menschen lebt. "Mit dem
Mauersegler möchten wir auf die ökologischen Funktionen des
menschlichen Siedlungsraums aufmerksam machen", begründete
NABU-Vizepräsident Helmut Opitz die Entscheidung. Der
außergewöhnliche Zugvogel und ursprüngliche Fels- und
Baumbrüter komme heute hauptsächlich in menschlichen Siedlungen
vor und sei dort auf ein intaktes und umweltfreundliches Umfeld
angewiesen.
Mauersegler verbringen fast ihr gesamtes Leben in der
Luft. "Es gibt wohl keinen Vogel, der so perfekt an das
Leben in der Luft angepasst ist wie der Mauersegler. Die Jagd auf
Insekten, die Wasseraufnahme, Balz und Paarung, selbst der Schlaf
finden im Flug statt", so Opitz. Als Langstreckenzieher
pendeln die heimischen Brutvögel zwischen Europa und
Überwinterungsgebieten südlich der Sahara. Wenn die ersten
Mauersegler Anfang Mai in unsere Städte und Dörfer
zurückkehren, beginnen die ortstreuen Tiere mit der Suche nach
geeigneten Nistplätzen in hoch gelegenen Nischen und Spalten
unter Dachrinnen, in Lüftungssteinen oder Stuck-Hohlräumen von
Gebäuden.
Zwar gelte der Mauersegler laut NABU in vielen Teilen
Deutschlands noch als häufiger Vogel, doch deuteten regionale
Untersuchungen darauf hin, dass der Bestand in manchen Gebieten
rückläufig sei. "Die Vögel leiden zunehmend unter
Wohnungsnot. Neubauten und renovierten Altbauten fehlt es häufig
an Nischen und damit an potenziellen Nistplätzen für
Mauersegler", erklärte der NABU-Vizepräsident. Durch eine
frühzeitige Planung und Beratung im Vorfeld der Baumaßnahmen
könne, neben einem insgesamt naturfreundlicheren Wohnumfeld,
dieses Problem leicht behoben werden. "Mauersegler sind
wahre Luftakrobaten, ihr rasantes, von scharfen Rufen begleitetes
Flugspiel ist fester Bestandteil unsere Städte und Dörfer. Und
das soll auch so bleiben", betonte Opitz.
Der NABU Niedersachsen wird im kommenden Jahr unter dem
Motto Lassen wir die Mauersegler nicht in der Luft
hängen eine Kampagne zum Schutz der Mauersegler ins Leben
rufen. Durch das Anbringen von speziellen Nistkästen oder das
Einmauern von Niststeinen können leicht Ersatzquartiere
geschaffen werden. Nach Angaben des Niedersächsischen
Landesamtes für Ökologie (NLÖ) gilt für Niedersachsen, dass
der Mauersegler landesweit verbreitet ist, wobei eine starke
Bindung an urbane Verdichtungsräume erkennbar ist. In
Südniedersachsen mit seinen dicht bebauten Siedlungen ist er
deutlich häufiger anzutreffen als im Nordwesten. Insgesamt wird
für Niedersachsen von knapp 40.000 Brutpaaren (Stand 1995, NLÖ)
ausgegangen, wobei eine überregionale Untersuchung für
Norddeutschland über die vergangenen Jahrzehnte eine negativen
Trend in der Bestandsentwicklung ergab. Der Bestand des
Mauerseglers gilt in Mitteleuropa jedoch als stabil und nicht
gefährdet.
Alles rund um den Mauersegler bietet die Farbbroschüre
zum NABU Vogel des Jahres 2003, die ab November in der
Geschäftsstelle erhältlich ist.
25. September 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU fordert mehr
Gewicht für Umwelt und Naturschutz im Koalitionsvertrag
Flasbarth: Nachhaltige Siedlungsentwicklung Schwerpunkt
künftiger Umweltpolitik
(Berlin) - Der Naturschutzbund hat die
Koalitionspartner der zukünftigen Bundesregierung aufgefordert,
dem Wählervotum für noch mehr Engagement im Umwelt- und
Naturschutz im Koalitionsvertrag Rechnung zu tragen.
"Richtige Ansätze wie die ökologische Finanzreform und die
Agrarwende müssen jetzt beherzt weiter entwickelt und die bisher
stiefmütterlich behandelten Bereiche wie Siedlungs- und
Verkehrspolitik klar an den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie
für Deutschland ausgerichtet werden", sagte NABU-Präsident
Jochen Flasbarth. An Herausforderungen für die kommende
Legislaturperiode fehle es nicht. Das hätten nicht zuletzt so
erschütternde Ereignisse wie die Flutkatastrophe und die dadurch
ausgelösten Diskussionen um zukünftige Hochwasserstrategien
unter Beweis gestellt.
Nach Ansicht des NABU müsse die
nachhaltige Siedlungsentwicklung einen Schwerpunkt der künftigen
Umweltpolitik bilden. "In Deutschland gehen täglich 130
Hektar für neue Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen
verloren. Hier muss dringend ein konkretes Umsteuern
einsetzen", betonte Flasbarth. Dazu müssten mit einer
Reform der Grundsteuer flächensparendes Bauen begünstigt und
Baulandreserven innerhalb der Siedlungsräume mobilisiert werden.
Eine Versiegelungsabgabe in Höhe von 50 EUR pro Quadratmeter
müsse den entscheidenden Anreiz für flächensparendes Bauen
geben. Die Eigenheimzulage dürfe nicht länger die Investitionen
in den Altbaubestand benachteiligen.
"In der kommenden Legislaturperiode
muss der ökologische Umbau der Finanzpolitik fortgesetzt
werden", so der NABU-Präsident. Steigende Energiesteuern
sollten künftig Klimaschädlichkeit und Gesundheitsgefahren
stärker berücksichtigen und damit eine bessere Lenkungswirkung
entfachen. Im Bereich der Verkehrspolitik müsse als Ziel die
deutliche Verringerung von Umwelt- und Klimabelastungen
festgehalten werden. Dazu bedürfe es attraktiverer finanzieller
Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.
Außerdem müsse die Entwicklung der Infrastruktur an den
Belastungsgrenzen von Mensch und Umwelt ausgerichtet werden.
"Zur Fortführung der Agrarwende erwarten wir von den
Koalitionspartnern eine Verlängerung des Bundesprogramms
Ökolandbau und die Eindämmung neuer Agrarfabriken durch
baugesetzliche Änderungen", so Flasbarth. Die
Bundesregierung müsse zudem auf EU-Ebene nachdrücklich für
eine Reform vor der Osterweiterung eintreten.
Für den Naturschutz forderte der NABU,
durch die Erhaltung und Ausweitung natürlicher Lebensräume den
Artenschwund bis 2010 zu stoppen und umzukehren. Hierzu sei eine
nationale Naturschutzstrategie nötig, die mit Hilfe eines
Bundesprogrammes für bedeutsame heimische Arten und Lebensräume
zielgerichtet umgesetzt werden müsse. Die Bundesregierung müsse
außerdem dafür sorgen, dass die den Ländern und Verbänden
eröffnete Option auf die Übernahme von 100.000 Hektar
ökologisch wertvoller Flächen, uneingeschränkt realisiert
werden könne. "Der Bund sollte auch seine finanziellen und
institutionellen Möglichkeiten dafür einsetzen, die in seinem
Besitz befindlichen ehemaligen Truppenübungsplätze und
Bergbaufolgelandschaften sowie die Flächen im ,Grünen Band'
langfristig als nationales Naturerbe zu sichern", sagte
Flasbarth abschließend.
Ein Hintergrundpapier zu den Forderungen
finden Sie im Internet unter www.NABU.de
24. September 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU wertet
Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention als Erfolg
Nipkow: "Wirkungsvolle Maßnahmen gegen den Vogeltod
verabschiedet"
(Bonn) - Der Naturschutzbund NABU und sein
internationaler Dachverband BirdLife International haben die
Ergebnisse der heute endenden 7. Vertragsstaatenkonferenz der
Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) als Erfolg für
den grenzüberschreitenden Naturschutz begrüßt. "Die 1979
in Bonn verabschiedete Konvention und ihre Regionalabkommen
gehören immer noch zu den wichtigsten Instrumenten für den
Schutz wandernder Tierarten", sagte NABU-Vogelschutzexperte
Markus Nipkow.
Der NABU und BirdLife hatten mit
Unterstützung der Bundesregierung und anderer Vertragsstaaten
zwei Resolutionen auf der Konferenz eingebracht, die den
verbesserten Schutz von Zugvögeln an
Mittelspannungs-Stromleitungen und eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Projekte fordern, die
wandernde Tierarten gefährden könnten. Beide Resolutionen
wurden verabschiedet. Auf Anregung der Bundesregierung wurde
zudem eine Resolution verabschiedet, der zufolge Windparks im
Regelfall nicht in für Zugvögel und Meeressäugetiere sensiblen
Gebieten errichtet werden sollen.
Besonders erfreut zeigte sich Nipkow über
die Verabschiedung konkreter Richtlinien zum Bau
vogelfreundlicher Strommasten und zur Entschärfung gefährlicher
Mastentypen: "Damit kann endlich weltweit der sinnlose Tod
vieler bedrohter Großvögel verhindert werden." Der NABU
und seine Partner hatten zuvor umfangreiches Datenmaterial
gesammelt und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeitet.
15. September 2002
Statement der
Umweltverbände auf der Flusskonferenz der Bundesregierung in
Berlin
(Berlin) - Auf der am 15. September von
der Bundesregierung in Berlin durchgeführten Flusskonferenz
gaben die Umweltverbände BUND, NABU, WWF und GREENPEACE ein
gemeinsames Statement ab, vorgetragen von Frau Dr. Angelika
Zahrnt, Vorsitzende des BUND. Der Originaltext wird hier
nachfolgend vollständig wiedergegeben:
Einleitung
Die deutliche Zunahme der Hochwasserereignisse in den letzten
zwei Jahrzehnten und die verheerenden Hochwasser an Elbe und
Donau - mit ihren menschlichen Schicksalen und immensen
Folgekosten führen uns mehr als deutlich vor Augen: Die
Grenzen des technischen Flussausbaus und der Natur- und
Umweltbelastung sind deutlich überschritten. Um für die Zukunft
besser gerüstet zu sein, benötigen wir deutlich mehr Vorsorge
auf allen Ebenen, insbesondere im Klimaschutz. Die Ursachen und
Folgen, die zum größten Schadensfall in der Nachkriegszeit
geführt haben, sind hinlänglich bekannt und benannt.
Jetzt müssen wir umdenken - in der Fluss-, Siedlungs-,
Landnutzungs- und Klimapolitik. Diese Konferenz ist ein erster
Schritt in diese Richtung. Aber es darf nicht bei
Lippenbekenntnissen bleiben es muss gehandelt werden.
Klimaschutz
Die Umweltverbände begrüßen, dass sich
Bundeskanzler, Bundesregierung und Bundestag deutlich für die
Notwendigkeit einer effektiven Klimaschutzpolitik ausgesprochen
haben. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Reduktion der
CO2-Emissionen um 40 % bis zum Jahr 2020 als Ziel festlegt und
mit einem entsprechenden Klimaschutzprogramm unterlegt. Dazu ist
insbesondere notwendig: die Fortsetzung der Ökologischen Steuer-
und Finanzreform, der Ausbau der regenerativen Energien, ein
umfassendes Gebäudesanierungsprogramm und eine echte Wende in
der Verkehrspolitik.
Flächenverbrauch
Handlungsbedarf besteht auch beim Flächenverbrauch
(täglich werden 130 Hektar überbaut). Die drastische
Reduzierung der Flächenversiegelung muss in der nächsten
Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt auf allen politischen
Ebenen werden. Es geht darum, unzählige kleine Sünden in der
Fläche zu stoppen, denn diese tragen in ihrer Summe gravierend
zur Hochwassergefahr bei.
Hochwasservorsorge
Bei der Hochwasservorsorge ist eine Politik, welche die
ökologischen Zusammenhänge ignoriert, die vor allem auf
Eindeichung und technischen Flussbaumaßnahmen setzt, schon
lange nicht mehr zeitgemäß. Hochwasserschutz muss mit einem
umfassenden Natur- und Umweltschutz Hand in Hand gehen. Unsere
Flusslandschaften und Bachtäler müssen wieder in die Lage
versetzt werden, größere Wassermengen zu speichern und langsam
wieder abzugeben.
Es gibt bereits Konzepte und Pläne zur Schaffung
natürlicher Überflutungsbereiche. Jedoch liegen sie nur allzu
häufig und jahrelang in den Schubladen der Behörden. Sie
müssen endlich umgesetzt und ergänzt werden. Notwendig sind
Maßnahmen im gesamten Wassereinzugsgebiet der großen
Ströme, die von der Rückverlegung der Deiche über
Fließgewässerrenaturierung bis zur naturgerechten Landnutzung
reichen.
Flusspolitik
Unsere Flüsse sind nicht nur Verkehrswege
sie lassen sich auf Dauer nicht ungestraft zu
Wasser-Autobahnen degradieren. Flüsse gehen nicht
nur den Verkehrsminister etwas an. Im
Wassereinzugsgebiet liegen auch andere Ministerien
von daher begrüßen wir ausdrücklich die breite
Beteiligung anderer Ressorts. Wir müssen unsere Flüsse
ganzheitlich, d.h. vorrangig aus dem ökologischen Blickwinkel,
betrachten. Wir brauchen eine Flusspolitik der Nachhaltigkeit.
Mit dieser Zielrichtung sind das Bundeswasserstraßengesetz, der
Bundesverkehrswegeplan und die Landeswassergesetze zu
reformieren!
Bis dahin muss für die letzten unverbauten
Flussabschnitte ein sofortiger Planungs- und Ausbaustop verhängt
werden!
Beispiel Elbe
Angesichts der schockierenden Situation an der Elbe hat die
Bundessregierung schnell reagiert. Die Bau- und
Unterhaltungsmaßnahmen sind eingestellt und sollen einer
unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Damit wird eine
mehrjährige Forderung von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen,
Kreistags- und Kirchenparlamenten erfüllt. Die Elbe muss zum
Symbol einer neuen und zukunftsfähigen Flusspolitik werden! Am
Verzicht auf den Ausbau und die technische Instandhaltung der
Unteren Mittelelbe, insbesondere am Flussabschnitt bei Dömnitz,
werden wir die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung messen.
Die noch vorhandenen Hochwasserschutzpotentiale müssen
genutzt werden, beispielsweise - wie sich jetzt bestätigte
an der Unteren Havel. Die 1996 in der Elbe-Erklärung
versprochene Renaturierung der Havel muss vorgezogen und bereits
2003 - nicht erst 2008 - umgesetzt werden. Wir begrüßen in
diesem Zusammenhang, dass die Umweltminister einen
Hochwasser-Aktionsplan für die Elbe unter Mitwirkung von
Tschechien bis Oktober 2003 vorsehen.
Aktionsprogramm für lebendige Flüsse
Neben den Sofortmaßnahmen zur Linderung der menschlichen Not
und zur Instandsetzung beschädigter Deiche gegen etwaige
Winterhochwasser ist ein mittel- und langfristiges nationales
Aktionsprogramm für die Wiederherstellung lebendiger Flüsse zu
erstellen. Herr Bundesverkehrsminister Bodewig hat zu Recht von
der Notwendigkeit eines "Masterplans" gesprochen.
Dieser muss von einer modernen Risikoanalyse (Folgen der
Kanalisierung und Auenverlusten, Auswirkungen des Klimawandels)
über konkrete Maßnahmen im Hochwasser- und Klimaschutz bis zu
effektiven Planungs- und Verwaltungsstrukturen reichen.
Neue Strukturen
Um die umfassenden Aufgaben einer ökologischen
Hochwasservorsorge und Wiederherstellung lebendiger Flüsse
mittel- und langfristig bewältigen zu können, sind klare
Zuständigkeiten notwendig. Bund, Länder und Kommunen müssen
eine gemeinsame Strategie entwickeln und umsetzen. Die
Wasserwirtschaft muss neu geordnet werden. Aus der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung muss eine handlungsfähige
Bundeswasserbehörde werden, die für alle Flussgebiete ein
ökologisches Leitbild erstellt und dieses nach einem
fortzuschreibenden Bundesgewässerplan umsetzt.
Umweltministerien, Naturschutzbehörden und
Umweltverbände müssen frühzeitig in alle Planungen an Flüssen
einbezogen werden. Dies betrifft auch die sogenannten
Unterhaltungsmaßnahmen, die ja gerade an der Elbe in den letzten
Jahren zu erheblichen Konflikten geführt haben. Die
Umweltverbände haben bereits umfangreiche Vorschläge und
Konzepte entwickelt und beteiligen sich selbstverständlich an
der Umsetzung.
Geeignete Instrumente verbinden
Eine wichtige Grundlage für eine Wende in der Flusspolitik ist
die Verbindung bereits vorhandener Instrumente. Beispielsweise:
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verfolgt
länderübergreifend das Ziel, unsere Fließgewässer
wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Werden
die Flüsse Deutschlands im Sinne der Richtlinie in ihrer
Strukturgüte verbessert (bis zur Güteklasse 2), so ist dies
aktiver Hochwasserschutz. Dafür müssen wir einheitliche und
hohe Standards für ganz Deutschland schaffen.
Abschluss
Wenn wir in Zukunft weitere Hochwasserkatastrophen verhindern
wollen,
Der Beschluss der Umweltminister des Bundes und der Elbeländer (vom 4. September in Berlin) greift ganzheitliche und ökologische Aspekte auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Jetzt müssen alle umdenken - es ist Zeit zu handeln.
09. September 2002
Sprecher der FDP im
Deutschen Bundestag fordern weiteren, ungebremsten Flussausbau
Sogennante "Initiative Binnenschifffahrt" legt das
naturschutzpolitische UnVerständnis der FDP offen
Unsinnige Förderung der Binnenschifffahrt auf Kosten der Bahn
gefordert
(Berlin) - Die Sprecher der FDP im Deutschen Bundestag haben in einer sogennanten "Initiative Binnenschifffahrt" die Positionen ihrer Partei zum zukünftigen Umgang mit den großen deutschen Flüssen definiert. Überlegungen für Maßnahmen zu ökologischem Hochwasserschutz sucht man hier vergebens. Statt dessen wird eine völlig hoffnungslose Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Binnenschiffahrt gefordert und dies darüber hinaus auch noch auf Kosten der Förderung für die Schiene. Bereits die Anfangsfeststellung dieses Grundsatzpapiers ´Die Binnenschifffahrt sei ein Verkehrsträger von zentraler Bedeutung´ kann selbst bei den Naturschutzverbänden nur noch Verwunderung über eine derartige Fehleinschätzung auslösen. Weitere im Text zu Tage tretenden Aussagen wie ´die Wasserstraßen müssten dem Bedarf angepasst werden´ oder ´Ziel der Nutzbarmachung unserer Wasserstraßen muss auch eine deutliche Leistungssteigerung sein, dies erfordert z.T. vergrößerte Schleusen bzw. Ausbaumaßnahmen (die ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten Rechnung trägt und hochwasserneutral sein müssen)´ können gerade nach den jüngsten Hochwasserkatastrophen nur noch als haarstreubend bezeichnet werden. Die immer wieder eingestreute Anmerkung, weitere Ausbaumaßnahmen müßten aber ´ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten Rechnung tragen und hochwasserneutral sein´ dürften selbst bei Naturschutzunkundigen nur noch Kopfschütteln verursachen.
Zur Aufklärung und als Warnung vor dem naturschutzpolitischen UnVerständnis der FDP soll der Text dieses Papiers hier nachfolgend vollständig veröffentlicht werden (besonders gravierende Passagen wurden durch fett kursiv hervorgehoben):
FDP im Deutschen Bundestag
Berlin, den 06. September 2002
Initiative Binnenschifffahrt
von Hans-Michael Goldmann, schifffahrtspolitischer
Sprecher
von Rainer Brüderle, wirtschaftspolitischen Sprecher
von Hermann-Otto Solms, finanzpolitischer Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion
Zukunft der Binnenschifffahrt sichern
Die FDP sieht die Binnenschifffahrt als förderungswürdiges,
ökologisches Verkehrsmittel an. Umso mehr bedauert die FDP, dass
seit Jahren der Marktanteil der Binnenschifffahrt und
insbesondere der Anteil der deutschen Binnenschiffer rückläufig
ist. Die Binnenschifffahrt ist als Verkehrsträger
von zentraler Bedeutung bei der politischen Aufgabe
das wachsende Verkehrsaufkommen effizient und ökologisch zu
steuern.
Die Vorlage des Berichts des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im
Dezember 2001 über die Zukunft der deutschen Binnenschifffahrt
wurde von der FDP begrüßt. Der Bericht schildert anschaulich
eine Reihe von Problemen, die ein Wachstum der Binnenschifffahrt
in Deutschland behindern. Die FDP bedauert aber, dass der Bericht
meist dort unkonkret bleibt, wo es um die Lösung der
beschriebenen Probleme geht. Der im Bericht festgestellte
Rückgang des Marktanteils der Binnenschifffahrt auf 12,8 % auf
der einen Seite und der Rückgang des deutschen Anteils der
deutschen Binnenflotte bei den in Deutschland erbrachten
Transportleistungen auf 35,2 % auf der anderen Seite sind
alarmierend. Der Verkehrsträger Binnenschiff muss angesichts der
zu erwartenden Verkehrszuwächse in Deutschland und in Europa
sein volles Potenzial ausschöpfen, um seinen Anteil am
Verkehrsaufkommen nicht nur zu erhalten, sondern dauerhaft zu
erhöhen und so die Straße zu entlasten. Gleichzeitig muss die
deutsche Flagge im EU-weiten Wettbewerb erhalten und gesichert
werden, damit das leistungsfähige deutsche Gewerbe seinen Anteil
an den Transportleistungen im Rahmen eines fairen Wettbewerbs
sichern kann.
All diese Punkte können aber nur erreicht werden,
wenn die Wasserstraßen dem Bedarf angepasst werden.
Das ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Förderung der
Binnenschifffahrt. Alle anderen Maßnahmen können nur begleitend
und unterstützend sein. Beim Ausbau der Wasserstraßen ist
insbesondere den Anforderungen des Hochwasserschutzes Rechnung zu
tragen. Dabei sind auch bisherige Ausbaumaßen auf ökologische
und ökonomische Gesichtspunkte hin zu untersuchen, damit es zu
einem vernünftigen Interessenausgleich kommen kann. Deshalb ist
eine Überprüfung bisheriger und geplanter Baumaßnahmen
sinnvoll, wenn den Belangen der Binnenschifffahrt ausreichend
Rechnung getragen wird. Bei den Diskussionen um Ursachen und
Folgen des Hochwasser darf nicht übersehen werden, dass auch die
Binnenschifffahrt ein Opfer des Hochwassers ist. Viele Schiffe
liegen wochenlang still und die Flut hat auch viele potenzielle
Frachten, wie z.B. landwirtschaftliche Güter vernichtet, die
durch die Binnenschifffahrt transportiert werden sollte.
Die FDP sieht vier Kernprobleme :
- der Ausbau- und Erhaltungszustand der
deutschen Wasserstraßen entspricht nicht dem Bedarf
- Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern
- Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Binnenschifffahrt in
Europa
- Unzureichende Rahmenbedingungen und zu
bürokratische Regelungen
Die
Binnenschifffahrt ist als Verkehrsträger das Stiefkind der noch
amtierenden Bundesregierung, die sich aus ideologischen Gründen
einem vernünftigen, ökologisch und ökonomisch ausgewogenem
Ausbau der Wasserstraßen wie zuletzt an der Donau -
verschließt und sich vor allem der Eisenbahn zuwendet. Dieser
Zustand wird der Bedeutung und dem Leistungspotenzial dieses
Verkehrsträgers nicht gerecht. Die Binnenschifffahrt erbringt
zwar 90 % der Transportleistungen der Eisenbahn, erhält aber nur
10 % der Investitionsmittel, die der Bahn vom Bund zufließen. Deshalb
ist in den nächsten 4 Jahren eine Verlagerung von 500 Mio. Euro
Investitionsmitteln zum Ausbau der Wasserstraßen erforderlich.
Der Bund kann auch in einem weitgehend liberalisierten
EU-Binnenmarkt für Transportleistungen durch gezielte
Investitionen dazu beitragen, dass sich der Anteil des
Binnenschiffs am Modal Split erhöht. Die Ertüchtigung der
Binnenwasserstraßen mit dem Ziel der Verbesserung der
ganzjährigen, wirtschaftlichen Befahrbarkeit und Investitionen
in die Vernetzung zu den anderen Verkehrsträgern Seeschiff,
Schiene und Straße sind gut angelegte Investitionen, die vor
allem den Straßenverkehr entlasten.
Ein weiterer wichtiger Faktor zur Förderung der
Binnenschifffahrt ist, den vielen Worten und Versprechungen nach
Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt endlich
Taten folgen zu lassen. Die Bundesregierung muss endlich eine
härtere Gangart bei den europäischen Partnern einschlagen und
deutlich machen, wie wichtig die Harmonisierung in diesem Bereich
ist, insbesondere im Hinblick auf die Osterweiterung. Sollten die
Verhandlungen nicht erfolgreich sein, so ist in Deutschland zu
prüfen, welche entsprechenden geeignete Fördermaßnahmen
einzuführen sind, die die Ernsthaftigkeit unseres Anliegens
verdeutlichen.
Die FDP will nach der Bundestagswahl am 22. September
folgende Maßnahmen ergreifen bzw. folgende Forderungen umsetzen:
- Die Gesamtsumme der investierten Mittel in den
Ausbau und Erhalt der Wasserstraßen ist innerhalb der nächsten
4 Jahre zu verdoppeln.
- Ziel der Nutzbarmachung unserer Wasserstraßen muss
auch eine deutliche Leistungssteigerung sein,
dies erfordert z.T. vergrößerte Schleusen bzw. Ausbaumaßnahmen
(die ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten Rechnung
trägt und hochwasserneutral sein müssen) und die Anhebung von
Brücken im Kanalnetz für 2-lagigen Containerverkehr.
- Änderung des § 6b Einkommenssteuergesetz, damit der
Verkaufserlös alter Schiffe bei Reinvestition komplett
steuerfrei gestellt wird.
- Um Defizite im modernen Technologieeinsatz abzubauen, muss
geprüft werden wie weit der § 7g Einkommenssteuergesetz
erweitert werden kann, dass auch für nahezu neue Schiffe
Rücklagen in einem Zeitraum von 5 Jahren gebildet werden
können.
- Um das Durchschnittsalter der deutschen
Binnenschifffahrtsflotte nachhaltig senken zu können, müssen
z.B. ERP-Programme ausgeweitet werden.
- Auch die Binnenschifffahrt ist ein Opfer der aktuellen
Flutkatastrophe und sollte Hilfe aus dem Hilfsfonds der
Bundesregierung erhalten.
- Zur Schaffung von Transparenz soll ein Katalog staatlicher
Fördermaßnahmen für die Binnenschifffahrt nach
niederländischem Vorbild erstellt werden.
- In Verbindung mit den Verbänden ist ein nationales
Kompetenzzentrum für Binnenschifffahrt nach niederländischem
Vorbild aufzubauen.
- Wie überall in der Wirtschaft muss auch in der
Binnenschifffahrt überflüssige Bürokratie abgebaut werden.
- Es ist ein stärkerer Einsatz der Bundesregierung zur
Beseitigung europäischer Wettbewerbsverzerrungen erforderlich,
und nach angemessener Verhandlungsdauer muss geprüft werden,
welche Begünstigungen in deutsches Recht übernommen werden
können.
- Die bilateralen Verträge mit den mittel- und osteuropäischen
Staaten sind einzuhalten, und bei permanentem Verstoß sind
Sanktionen einzuführen oder man gibt das Frachttableau direkt
frei.
Bei der bevorstehenden EU-Osterweiterung und der Ablösung
bilateraler Verträge muss strikt auf den Gleichschritt von
Liberalisierungs- und Harmonisierungsschritten geachtet werden,
um zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
-- ENDE des Originaltextes --
Informationen zu den umweltpolitischen Schwerpunkten und Zielen der Parteien im Bundestag erhalten Sie unter www.nabu.de/parteien/umwelt
03. September 2002
(Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt)
Natur- und
Denkmalschützer retten Großes Mausohr mit kirchlichem Segen
DBU fördert Projekte zur Vereinbarung von Natur- und
Denkmalschutz mit 2,1 Millionen Euro
(Osnabrück) - Fledermausweibchen sind emanzipiert: Sie
ziehen ihre Jungen ohne Männchen in großen Gemeinschaften,
sogenannten Wochenstuben, auf. Eine solche Wochenstube mit 150
Tieren der Gattung "Große Mausohrfledermaus" lebt in
der Pfarrkirche in Gehofen (Thüringen). Die auf der Roten
Liste Deutschland als stark gefährdet geführte Art hat es
sich im Kirchendach gemütlich gemacht und stellt nun Denkmal-
und Naturschützer vor die Herausforderung, ihre
unterschiedlichen Interessen zu vereinbaren. "Die
Sandsteinquader, aus denen die Kirche erbaut wurde, sind durch
Umwelteinflüsse stark beschädigt", erläuterte Fritz
Brickwedde, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
(DBU), die die Sanierung der Kirche mit 178.000 Euro fördert.
Die Fäkalien aus der Wochenstube belasten zudem den Dachstuhl
stark. Es gelte daher, ein sehr individuelles
Restaurierungskonzept zu entwickeln, das den Bedürfnissen der
Fledermäuse entspricht, ohne die Bausubstanz der Pfarrkirche
weiter zu gefährden. Für 26 Projekte zur Vereinbarung von
Natur- und Denkmalschutz stellte die DBU bisher 2,1 Millionen
Euro bereit. Die Gesamtfördersumme im Denkmalschutz seit
Aufnahme der Fördertätigkeit liegt bei 104 Millionen Euro für
483 Vorhaben.
Oftmals würden Versuche, Interessenskonflikte zwischen
Natur- und Denkmalschützer auf für beide Seiten akzeptable
Weise zu lösen, gar nicht erst unternommen. Die DBU-Projekte,
die hier ansetzten, seien daher Modellprojekte und sollen
Interessen von Denkmal- und Naturschutz vereinbaren. So
habe bei der Konservierung der Pfarrkirche in Gehofen auch
zunächst der Erhalt des Gebäudes im Vordergrund gestanden, da
es bisher noch kein Konzept gegeben habe, das in eine solche
Maßnahme den Fledermausschutz einbeziehe. "Die
fledermausgerechte Sanierung ist teurer als ein herkömmliches
Verfahren. Auch aus diesem Grund ist die DBU eingesprungen, um
die einmalige Zusammenarbeit zwischen Tier- und Denkmalschützern
zu ermöglichen", sagte Brickwedde. So seien unter anderem
Einschränkungen von Baumaßnahmen auf bestimmte Monate
vonnöten, um die Tiere bei der Aufzucht nicht zu stören.
Gleichzeitig wolle man harnsäurebeständige Kotrinnen bauen, um
umliegende Holzbauteile zu schützen.
29. August 2002
(Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt)
Innovative
Klärtechnik aus Sachsen schützt Fische vor Krankheiten
Kostengünstige Biomembran-Anlage schafft Einsparung und
entlastet die Umwelt durch neuartige Wasserkreislaufführung
(Osnabrück) - Mit einer neuen Klärtechnologie will ein
sächsisches Spezialunternehmen die steigende Nachfrage nach
Fisch als Alternative umwelt- und gesundheitsfreundlich stillen
und gleichzeitig der Überfischung der Weltmeere entgegentreten.
Die Anlagen der Busse GmbH aus Baalsdorf bei
Leipzig sollen neben einer Unabhängigkeit der Fischzucht von
Gewässern vor allem ökologische und hygienische Vorteile
garantieren: "Auf Basis der Biomembrantechnologie wird für
die Zuchtbetriebe eine Kläranlage mit Kreislaufführung
entwickelt, die den Wasserverbrauch nicht nur auf ein Minimum
senkt, sondern auch den denkbaren Einsatz von Arzneimitteln in
der Fischzucht durch optimierte Reinigung erübrigt",
erläuterte Fritz Brickwedde, Generalsekretär der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück, die das Projekt mit
353.000 Euro fördert. Einer weiteren Überfischung könne auf
diese Weise unproblematisch und ohne gesundheitliche Risiken eine
echte Alternative gegenübergestellt werden.
Ökosystem Meer durch Fischerei im Industriebmaßstab
empfindlich gestört
Das Ökosystem ganzer Meerregionen werde durch das
industrialisierte Abfischen riesiger Mengen aus dem Gleichgewicht
gebracht. Nach Angaben der Welternährungsorganisation (FAO)
seien bereits 60 Prozent der wichtigsten 200 Fischbestände
überfischt. "Begehrte Speisefische wie der Nordsee-Kabeljau
gelten bereits als ausgerottet", so Brickwedde. Mithilfe der
von der Firma Busse entwickelten Anlagen solle hingegen eine
weitere Überfischung vermeidbar werden. Zudem sollten die
Binnengewässer vom Abwasser der Intensivfischzucht entlastet,
der anfallende Klärschlamm verringert werden und leicht zu
entsorgen sein. Wichtig sei den Projektpartnern dabei die
Möglichkeit einer kostengünstigen Nachrüstung bestehender
Anlagen mit dem neuen System.
Fisch als Alternative zu Fleisch: Nachfrage steigert sich
zunehmend
Weltweit gehe man von einer überproportional steigenden
Nachfrage nach Fisch aus. Bei Meeresfisch werde die biologisch
maximal mögliche Fangmenge jedoch bald erreicht. Um den ständig
wachsenden Verbrauch zu decken, räumten Experten
Fischzuchtanlagen eine wichtige Rolle ein. Diese verbrauchten
jedoch bisher noch hohe Mengen Trinkwasser und Energie. Außerdem
berge das System einer Wasserkreislaufführung die Gefahr einer
möglichen Keimbelastung. Diese Probleme solle die neue Anlage
bewältigen. Gemeinsam mit dem Institut
für Binnenfischerei (Potsdam), dem Institut für Bakteriologie und
Mykologie (Leipzig), den Teichwirtschaften
Wermsdorf/Torgau sowie dem Haus der Umwelt e. V. (Leipzig) sollen
Lösungen entwickelt werden, die die Umwelt und die Gesundheit
der Fische und Verbraucher schonen.
Nach Erprobung in Versuchsanlage Übertragung in den
Praxisbetrieb
Zunächst wolle man in einer fünf Kubikmeter kleinen Anlage
die Technik testen und dann in einem Prototyp von 50 Kubikmetern
das System auf Großanlagen übertragbar machen. "Dabei will
die Busse GmbH ein Kreislaufsystem entwickeln, das relativ
unabhängig von vorhandenem Frischwasserreserven arbeiten
kann", sagte Brickwedde. Damit solle auch Gegenden, in denen
Trinkwasser nicht in ausreichendem Maße vorhanden sei, die
Möglichkeit zur Fischzucht gegeben werden. Bisherige Systeme,
die auf dem Durchsatz von großen Wassermengen basierten,
schlössen diese Alternative von Beginn an aus und seien in
Wasserverbrauch und -belastung ein ernstzunehmendes Problem.
Trinkwasser: weniger Verbrauch und weniger Belastung
Das Trinkwasser müsse bei diesen Anlagen immer wieder aufs
Neue von durchschnittlich zehn auf bis zu 25 Grad aufgeheizt
werden. "Der Energiebedarf dieser Anlagen ist zu hoch,
Kreislaufanlagen jedoch schließen diese Probleme aus",
betonte Brickwedde. Durch die Biomembrantechnologie sei zudem
eine kontinuierliche Verminderung der Krankheitserreger im
Anlagenwasser möglich. Damit werde der vorbeugende Einsatz von
Medikamenten vermindert, vielleicht sogar ganz vermeidbar. Die
nahezu abwasserfreie Konzeption der Anlage, bei der nur
Verdunstungsverluste ersetzt werden müssten, entlaste zudem die
örtlichen Kläranlagen. Auch der anfallende Klärschlamm sei
für die Umwelt nicht bedenklich und als Dünger auf
landwirtschaftliche Flächen aufbringbar. Damit stelle die Anlage
nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die laufenden Kosten
der Betreiber eine Entlastung dar.
27. August 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU fordert von
Bundesregierung Verzicht auf Elbe-Ausbau
Flasbarth: "Naturnahe Flüsse bieten wirksamen Schutz vor
Hochwasser"
(Dömitz, Bonn) - Anlässlich eines Besuches
von Bundesumweltminister Jürgen Trittin im NABU-Besucherzentrum
Elbtalaue/Dömitz hat der Naturschutzbund NABU die
Bundesregierung aufgefordert, den geplanten Ausbau der Elbe zu
stoppen. "Wer angesichts der Flutkatastrophe eine weitere
Kanalisierung von Wasserstraßen betreibt, hat erschreckend wenig
begriffen", sagte der Präsident des NABU Deutschland,
Jochen Flasbarth. Es sei zu begrüßen, dass Bundeskanzler
Schröder selbst den Elbeausbau zuletzt deutlich in Frage
gestellt habe. Nun sei es an Bundesverkehrsminister Bodewig, den
unmissverständlichen Verzicht auf die unökologischen und
unökonomischen Ausbaupläne zu erklären. "Alle Fakten
liegen seit Jahren auf dem Tisch und sind Dutzend Mal geprüft
worden. Weitere Prüfungen dienen nur der Verschleppung einer
längst fälligen politischen Konsequenz", so Flasbarth.
Nach Auffassung des NABU müssten weitreichende umweltpolitische
Konsequenzen aus der Flutkatastrophe gezogen werden. "Die
Ergebnisse einer verfehlten Hochwasserpolitik sind derzeit an der
Elbe zu besichtigen", so Flasbarth. Zerstörte Auen,
abgeschnittene Überflutungsräume, eine ständig wachsende
Fließgeschwindigkeit sowie eine fortschreitende Versiegelung des
Bodens seien nur einige der lange bekannten Probleme, die jetzt
die Existenz vieler Menschen an der Elbe vernichtet hätten.
Mit dem heute vorgestellten NABU-Leitbild "Lebendige
Flüsse" werde die enorme Bedeutung naturnaher Flusssysteme
sowohl für einen wirksamen Hochwasserschutz als auch für eine
überdurchschnittliche Artenvielfalt hervorgehoben. "Eine
naturnahe, dynamische Flusslandschaft mit intakten Auen kann
Wasser speichern und das Risiko von Flutkatastrophen deutlich
vermindern", betonte der NABU-Präsident. Flasbarth forderte
Bundesverkehrsminister Bodewig auf, den NABU an der geplanten
nationalen Flusskonferenz zu beteiligen: "Wenn Strategien
für einen nachhaltigen Hochwasserschutz erarbeitet werden
sollen, darf auf den Sachverstand der Umwelt- und
Naturschutzverbände nicht verzichtet werden."
Für Rückfragen:
Dr. Andreas Lindemann, Elbereferent NABU Niedersachsen, Tel.
038758-26378; 0511-9110526. NABU-Bundespressestelle, Tel.
0228-4036-140. Dort kann auch das NABU-Leitbild `Lebendige
Flüsse´ angefordert werden oder unter: www.nabu.de/naturschutz/lebendigefluesse.de . Im Internet zu finden unter http://www.NABU.de .
22. August 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU fordert
Beteiligung an Flußkonferenz
Elbeausbau
stoppen. Tschimpke: "Mehr Raum für Flüsse und Auen"
(Hannover) - Die Bundesregierung will eine
nationale Flusskonferenz einberufen. Dort sollen Strategien für
den Hochwasserschutz von der Quelle bis zur Mündung festgelegt
werden. Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, erklärte dazu:
Wir fordern Bundesregierung und Bundesverkehrsminister Kurt
Bodewig auf, dass der Naturschutzbund NABU zur Flusskonferenz
eingeladen und beteiligt wird. Der Aue, besonders im Elbetal,
muss als Natur- und Retentionsraum für Hochwasser wieder der ihr
zustehende Platz eingeräumt werden. Die nächsten Hochwasser
kommen bestimmt, deshalb ist gerade jetzt mehr Raum für Flüsse
und Auen notwendig. In der Elbeerklärung von 1996 hatten wir mit
dem Verkehrsministerium ökologische Verbesserungen vereinbart,
Bodewig will, wie gestern nochmals von seinem Sprecher bestätigt
wurde, die Elbe mit der Reststrecke bei Dömitz ausbauen und
allein unter technischen Gesichtspunkten der Binnenschifffahrt
anpassen. Diese einseitige Ausbaupolitik ist unsinnig, denn mit
dem Elbe-Seiten-Kanal steht bereits eine Schifffahrtsstrasse zur
Verfügung. Der geplante Elbeausbau muss gestoppt werden, denn
wer jetzt daran festhält hat die Zeichen der Zeit für Lebendige
Flüsse nicht verstanden. Für die Elbe wollen wir natürliche
Retentionsräume für Hochwasser durch Deichrückverlegungen und
Polder. Im Vordeichland soll als natürliche Vegetation Auwald
entstehen können, Grünlandumbruch muss untersagt werden. So
könnte Wasser auf natürliche Art und Weise gespeichert werden,
und die Elbe in einem natürlichen Flussbett mit Mäandern zur
Wasserrückhaltung fließen.
Rückfragen: Dr. Andreas Lindemann, NABU Elbereferent, Telefon:
0511 / 9 11 05 26.
NABU-Diskussionspapier `Leitbild Lebendige Flüsse´ unter: www.nabu.de/naturschutz/lebendigefluesse.pdf
20. August 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU fordert
modernes Leitbild für lebendige Flüsse
Billen: "Mehr
Raum für Flüsse und Auen"
(Bonn) - Der Naturschutzbund NABU hat die
Entscheidungsträger in Bund und Ländern aufgefordert, schon
beim Wiederaufbau ökologische Kriterien zu berücksichtigen.
"Die großzügige Ausweisung von Hochwasserschutzgebieten
und die Rückverlegung von Deichen müssen die Planungen in der
Zukunft bestimmen", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd
Billen. Wenn das Flusstal der Elbe, das an der Mittleren Elbe
natürlicherweise vier bis acht Kilometer einnehme, weiter durch
Deiche auf einen Schlauch von 1000 bis 1500 Metern
zusammengeschnürt werde, müsse auch in Zukunft mit Problemen
bei Hochwassern gerechnet werden. Der NABU rege daher ein
nationales Programm zur Renaturierung der Flüsse und Auen an.
"Den Auen muss als Natur- und Retentionsraum für Hochwasser
wieder der ihnen zustehende Platz eingeräumt werden", so
Billen. Es müsse konkret um die Rückverlegung von Deichen in
landwirtschaftlich genutzten Uferbereichen und Umplanungen bei
Verkehrswegen in unmittelbarer Flussnähe gehen. Als erster Fluss
biete sich die Elbe und ihr wichtigster
Hochwasser-Rückhalteraum, die Untere Havelniederung, für ein
solches Programm an. Ziel müsse es sein, die Niederschläge
länger im Einzugsgebiet zu halten, den Abfluss auf eine
natürliche Geschwindigkeit zu verzögern und die Hochwasserwelle
abzufedern. "Trotz der akuten Not ist es nicht zu spät
umzudenken. Wer jetzt an den Ausbauplänen der Elbe oder dem Bau
der Saale-Staustufe bei Klein-Rosenburg in Sachsen-Anhalt
festhält, hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden", sagte
Billen. Auch die Vorschläge und Äußerungen des sächsischen
Umweltministers Flath, der auf Prüfungen des Natur- und
Umweltschutzes beim Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur
verzichten will, weist der NABU energisch zurück. "Die
Hochwasserkatastrophe beweist doch auf erschreckende Weise, dass
wir mehr und nicht weniger Natur- und Auenschutz brauchen. Die
nächsten Hochwasser kommen bestimmt, deshalb ist gerade jetzt
Sorgfalt und Rücksicht auf die Natur angebracht", so
Billen.
Für Rückfragen: Rocco Buchta, NABU Flussexperte, Tel.
033875-90807 oder 0228-4036-141
NABU-Diskussionspapier `Leitbild Lebendige Flüsse´ unter: www.nabu.de/naturschutz/lebendigefluesse.de .
Beispiele für Fehler beim Hochwasserschutz:
Sachsen-Anhalt: Bauland-Ausweisung in
Überschwemmungsgebieten. Streichung von Hochwasserschutzgebieten
a. d. Selke im Bereich Meisdorf. Wohngebiete in
Überschwemmungsräumen bei Lostau/Bideritz. Ausbau-Pläne der
Elbe zwischen Magdeburg und Lauenburg.
Sachsen: Pläne für Elbestaustufen auf
tschechischer Seite zwischen Strekov und Landesgrenze. Neues
Kongresszentrum an der Elbe nähe Marienbrücke in Dreden.
Wohngebiet "An der Seidewitz" in Pirna.
Wasserkraftanlage an der Mulde.
16. August 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU fordert
Novellierung des Bundeswasserstraßengesetzes
Billen:
"Bundesregierung muss endgültig auf Elbe-Ausbau
verzichten"
(Bonn) - Angesichts der anhaltenden Hochwasserkatastrophe hat der Naturschutzbund NABU die Bundesregierung zur Novellierung des Bundeswasserstraßengesetzes aufgefordert. "Flüsse und Bäche müssen in unbewohnten Gebieten endlich den notwendigen Überflutungsraum erhalten, damit die Flussanrainer von weiteren Katastrophen verschont werden", sagte Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Antiquierte Ausbauphantasien insbesondere an der Unteren Mittelelbe zerstörten nicht nur das ökologische Potenzial dieser in Mitteleuropa einzigartigen Region, sondern verschärften darüber hinaus das Hochwasserproblem. "Verkehrsminister Bodewig muss dem ökologischen und ökonomischen Unfug des Ausbaus der Unteren Mittelelbe endlich beerdigen", so der NABU-Bundesgeschäftsführer. Die noch im Bundeshaushalt vorgesehenen 100 Millionen Euro Ausbau-Mittel sollten zugunsten von Deichrückverlegungen und Hochwasseropfer-Hilfe umgeschichtet werden. Eine nachhaltige Siedlungs- und Verkehrspolitik sei neben wirksamen Klimaschutzmaßnahmen der Schlüssel für eine Verhinderung oder zumindest Reduzierung weiterer Flutkatastrophen. "Wer weiterhin Flächen versiegelt und Flüsse kanalisiert, kann jetzt schon darüber nachdenken, wo er jährlich weitere Milliarden Euro für die Folgen von Hochwasserschäden auftreiben möchte", sagte Billen. Die Beendigung des föderalen Gerangels um die Zuständigkeit für die großen deutschen Flüsse bezeichnete Billen als weitere Voraussetzung für eine vorsorgende Wasserstraßenpolitik.
16. August 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU fordert die
Elbeausbau-100 Millionen Euro für Hochwassergeschädigte
Tschimpke:
"Elbausbau stoppen"
(Boizenburg, Hannover) - Die
Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen, Dr. Harald Ringstoff und Sigmar Gabriel sowie die
Innen- und Umweltminister beider Länder treffen sich heute an
der Elbe. Sie wollen sich über die geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe informieren.
Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, erklärte dazu:
Der geplante Elbeausbau muss gestoppt werden. Die 100
Millionen Euro Elbeausbau Mittel, die noch im Bundeshaushalt
vorgesehen sind, sind den Hochwassergeschädigten zur Verfügung
zu stellen. Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen fordern wir auf, die Ausbaupläne beim Bund zu
stoppen, um die Gelder für die Hochwasseropfer bereitzustellen.
Führende Politiker aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
reden heute über Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe,
gleichzeitig forciert Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig mit
Ideen der Vergangenheit den Flussausbau stromaufwärts. In der
Elbeerklärung von 1996 hatten wir mit dem Verkehrsministerium
ökologische Verbesserungen vereinbart, Bodewig will die Elbe
aber nur der Binnenschifffahrt anpassen. Diese einseitige
Ausbaupolitik ist unsinnig, denn mit dem Elbe-Seiten-Kanal steht
bereits eine Schifffahrtsstrasse zur Verfügung. Wir wollen, dass
für die Elbe Retentionsräume für Hochwässer durch
Deichrückverlegungen geschaffen, Rückhaltebecken geplant werden
sowie der Grünlandumbruch im Vordeichland untersagt wird, damit
Wasser auf natürliche Art und Weise gespeichert werden kann, und
die Elbe in einem natürlichen Flussbett mit Mäandern zur
Wasserrückhaltung fließen zu lassen.
07. August 2002
(Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt)
Sträucher, Hecken
und vielgestaltige Ackerränder sichern Überleben von
gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
DBU fördert
Naturschutz-Verbundprojekt mit 2,1 Millionen Euro - Intensiv
genutzte Äcker sollen wieder Heimat für geschützte Arten
werden
(Osnabrück) - Hochproduktive Ackerflächen und
Artenvielfalt schienen bisher unvereinbar. Die Deutsche
Bundesstiftung Umwelt will mithilfe einer Förderung von 2,1
Millionen Euro gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und
Landwirtschaft den Naturschutz in intensiv genutzte Agrarflächen
integrieren. Das Verbundprojekt mit einem Dachprojekt
(Fördersumme 154.450 Euro) und vier Unterprojekten gehört zum Förderbereich
Naturschutz, den das Kuratorium der DBU im vergangenen Jahr
in die Förderleitlinien der Stiftung aufgenommen hat. "Die
herkömmliche Landwirtschaft in den Bördegebieten Deutschlands
mit ihren großflächigen Monokulturen bietet Vögeln wie dem Rotmilan,
einem inzwischen seltenen und daher geschützten Greifvogel, kaum
noch Nahrungsmöglichkeiten, weil wichtige Beutetiere wie der
Feldhamster deutlich im Bestand zurückgegangen sind",
erläuterte Fritz Brickwedde, DBU-Generalsekretär, in
Osnabrück.
Bundesrepublik größtes Brutgebiet des Rotmilans
Deutschland komme beim Schutz des Rotmilans eine besondere
Bedeutung zu: "Von weltweit nur noch 20.000 Brutpaaren leben
hier 12.000. Es bedarf daher gemeinsamer Anstrengungen von
Naturschutz und Landwirtschaft, um in diesen intensiv genutzten
Gebieten Lebensräume für selten gewordene Tier- und
Pflanzenarten zu schaffen", so Brickwedde. Bereits vor dem
Kuratoriumsbeschluss habe die Umweltstiftung Naturschutz-Projekte
in Höhe von 55,8 Millionen Euro gefördert. Die offizielle
Aufnahme des neuen Förderbereichs in Satzung und
Förderleitlinien solle dieses Engagement stärken. Ein
Verbundprojekt wie das vorgestellte besäße dabei
Modellcharakter für die fachübergreifende Zusammenarbeit von
Schützern und Nutzern, die in der Vergangenheit ihre zum Teil
konkurrierenden Ziele nicht hätten vereinbaren können.
Vogelschutzgebiet Hakel unter besonderem Schutz
So wolle der Landschaftspflegeverband "Grüne
Umwelt" aus Altenweddingen (Sachsen-Anhalt) gemeinsam
mit 12 landwirtschaftlichen Betrieben und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
im Vogelschutzgebiet Hakel, das als wichtiges Brutgebiet
des Rotmilans zum "Important Bird Area" (IBA) wurde,
unter anderem die Ackerrandstrukturen durch die Anlage
mehrreihiger Hecken von 20 Kilometern Länge natürlicher
gestalten (Fördersumme 747.700 Euro).
Bördelandschaften als Rückzugs- und Brutgebiet seltener
Arten erhalten
Ähnliche Ziele verfolge man in den Bördelandschaften Westfalens
und des Landkreises Wolfenbüttel. Im Landkreis Soest bemühten
sich die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz,
die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe sowie die Biologische
Station in Bad Sassendorf mithilfe einer DBU-Förderung von
415.000 Euro um die Sicherung der Brut- und Rastgebiete von
Wiesenweihe, Wachtelkönig und anderen gefährdeten Arten.
"Hier sollen in Zusammenarbeit mit den Landwirten inmitten
von intensiv genutzten und in der Artenvielfalt zunehmend
verarmten Landschaft verschiedene Formen natürlich bewachsener
Ackerstreifen auf etwa 60 Kilometern Länge geschaffen
werden", sagte Brickwedde. Dabei sollen diese speziell auf
die zu schützenden Tier- und Pflanzenarten abgestimmt werden.
Ansaat von natürlichen Ackerrandstreifen soll Erholung der
Artenbestände ermöglichen
Auch im Landkreis Wolfenbüttel wollten der Landschaftspflegeverband
Wolfenbüttel und die Georg-August-Universität
Göttingen den Naturschutz in der Landwirtschaft
vorantreiben: "Durch die Ansaat von artenreichen
Ackerrandstreifen auf einer Breite von mehreren Metern können
sich dezimierte Artenbestände wie die des Feldhamsters, des
Feldhasen und des Rebhuhns, aber auch seltene Pflanzen
regenerieren", sagte Brickwedde. In Hanglagen würde auf
diese Weise auch der Abtrag von fruchtbaren Böden vermindert.
(Fördersumme 418.500 Euro)
Landwirte für den Naturschutz gewinnen
Der Deutsche Bauernverband (Bonn) habe sich in einem weiteren
Projekt innerhalb des Verbundes gemeinsam mit dem Rheinischen
Landwirtschafts-Verband und der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn der Bördelandschaften
in der Kölner Bucht angenommen (Fördersumme 363.100 Euro).
"Dieses Gebiet ist sehr dicht besiedelt, sehr waldarm und
der Ackerbau ist mit 52 Prozent die dominierende
Landnutzungsform", erläuterte Brickwedde. Trotz zahlreicher
Versuche sei es hier nicht gelungen, die Interessen von
Landwirtschaft und Naturschutz zu vereinbaren. Im persönlichen
Gespräch mit den Bauern wolle man diese zur Bildung von
Biotopverbünden bewegen, die für die Landwirte durchaus auch
finanzielle Vorteile bergen würden. Es sei wichtig, hier
optimale Aufklärung zu leisten, um die Bedeutung dieser Flächen
für Tiere und Pflanzen bewusst zu machen.
Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz in intensiv
genutzten Ackerflächen erstmal nachhaltig vereinen
"Das Verbundprojekt bringt auf besondere Weise Vertreter von
Naturschutz und Landwirtschaft zusammen, deren Ziele bisher
gerade in der intensiv genutzten Agrarlandschaft als nicht
vereinbar galten", erläuterte Brickwedde. Doch um vom
Aussterben bedrohte Arten zu erhalten, seien solche Kooperationen
unerlässlich. Werde in manchem Bereich der Bauer seine
Interessen vor denen des Artenschutzes zurückstellen müssen, so
dürfe seine Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt durch diese
Maßnahmen nicht gefährdet werden. Das Zustandekommen des
Projektverbundes beweise, dass die Notwendigkeit neuer Wege in
der Landwirtschaft und im Naturschutz erkannt sei. "Nun
müssen die Projektverantwortlichen zeigen, dass die Umsetzung
der Maßnahmen für beide Seiten akzeptable Ergebnisse
hervorbringen", fasste Brickwedde zusammen.
04. Mai 2002
BfN und NABU lehnen lasche
Grenzwerte der EU-Kommission zur Saatgut-Verunreinigung ab
(Bonn) - Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) lehnt den
Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie ab, die die
unbeabsichtigte Kontamination von konventionell erzeugtem Saatgut
mit gentechnisch verändertem Saatgut regeln soll. Nach Ansicht
des BfN dürfte aus naturschutzfachlicher Vorsorgepflicht keine
Saatgutverunreinigung toleriert werden, um die Verbreitung von
Fremdgenen in der Natur zu verhindern. Der Grenzwert von
Verunreinigungen sollte sich an der bisher bewährten Marke von
0,1% (Nachweisgrenze) orientieren. Hiermit wird zumindest ein
minimaler Schutz für die Gentechnikfreiheit von sowohl
biologisch als auch konventionell erzeugtem Saatgut
gewährleistet. Das Risikenpotenzial transgener Pflanzen
auf das Gesamtökosystem ist noch nicht
ausreichendabschätzbar, sagte BfN-Präsident Dr. Hartmut
Vogtmann anlässlich der heutigen Anhörung der EU-Kommission.
Es ist bekannt, dass bei derÜbertragung von Fremdgenen in
das Erbgut von Kulturpflanzen keinesfalls nur der erwünschte
Effekt, zum Beispiel die Resistenz gegenüber Totalherbiziden,
erzeugt wird. Darüber hinaus sind auch unvorhersehbare
Nebenwirkungen zu beobachten, so Vogtmann.
Nach Ansicht des BfN ist immer noch völlig unklar, wie sich die
eingebauten artfremden Transgene und die gleichfalls
übertragenen Promotoren und vorwiegend viralen Vektoren in
Boden, Pflanze und Tier langfristig verhalten. Die genetischen
Regulationsmechanismen sind bisher nur unzureichend erforscht.
Dies erschwert die Vorhersagbarkeit des Verhaltenstransgener
Organismen. Deshalb ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips
beidieser Technik unverzichtbar. Dies muss auch für die
Regelungen im Bereich der Saatgutkontamination gelten. Das
Bundesamt für Naturschutz hält die von der Kommission
vorgeschlagenen Grenzwerte daher nicht für ausreichend. Eine
Saatgutverunreinigung von 0,5% bedeutet immerhin 50 m2 transgene
Pflanzen pro Hektar! Gentechnikfreiheit ist damit nicht mehr zu
erreichen. Stattdessen steht zu befürchten, dass eine solche
Regelung die Bemühungen konventionell und biologisch
wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe um Gentechnikfreiheit
aushebelt, dem Verbraucher keinerlei Wahlfreiheit mehr erlaubt
und der Verbreitung der Transgene mit allen damit verbundenen
Risken für die Natur und die biologische Vielfalt Vorschub
leistet.
Die EU-Kommission schlägt dagegen für die einzelnen Kulturarten
unterschiedliche Grenzwerte vor: 0,3% für Raps und Baumwolle,
0,5% für Tomaten, Zuckerrüben, Mais, Kartoffel und Chicoree und
0,7% für Soja. Diese Werte wurden auf Vorschlag des
wissenschaftlichen Ausschusses mit dem Ziel festgelegt, einen
Grenzwert von 1% im jeweiligen Endprodukt (z.B. Futter oder
Lebensmittel) einhalten zu können. Bei Überschreiten dieser
Grenzwerte soll lediglich eine unspezifische Kennzeichnung
erfolgen. Eine entsprechende Verunreinigung von Saatgut ist
sowohl durch Auskreuzung aus benachbarten Anbauparzellen
möglich, als auch im Verarbeitungsprozess des Saatguts durch
Verschleppung zu erwarten.
Auch der NABU weist ausdrücklich darauf hin, dass das
Risikenpotenzial transgener Organismen auf die Ökosysteme nach
bisherigem Stand der Forschung noch überhaupt nicht abschätzbar
ist. Dem Vorsorgeprinzip für Mensch und Natur muß gerade bei
der Schlüsselfrage "Saatgut" allerhöchst Priorität
eingeräumt werden. Die bisher von der EU Kommission ins Auge
gefaßte Regelung würde dies jedoch außer Acht lassen und die
Bestrebungen aller um Gentechnikfreiheit bemühten ökologisch
wie auch konventionell wirtschaftender Landwirte aushebeln. Eine
zulässige Saatgutverunreinigung von bis zu 0,7% würde dem
Verbraucher jede Möglichkeit nehmen, über seine gesundheitliche
Risikobereitschaft selbst zu entscheiden, also letztlich
darüber, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den Tisch
und in den Magen kommen oder nicht, so Carlo Fuchs, NABU
Pressereferent.
30. Januar 2002
(Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt)
Asiens Reisfelder
standen Pate: Rohrkolben bringt Leben in deutsche Niedermoore
zurück
Projekt der TU
München bestätigt Bedeutung des Rohrkolbenanbaus -- DBU
förderte mit 980.000 Euro
(München/Osnabrück) - Buntes Treiben im Donaumoos bei
Ingolstadt: Libellen, Amphibien und Wasservögel finden sich in
der durch intensive Landwirtschaft verlorengegangenen
Niedermoorlandschaft wieder ein. Zu verdanken ist dieser Erfolg
auf einer acht Hektar großen Versuchsfläche dem
"Multitalent Rohrkolben". Vor drei Jahren pflanzten
Wissenschaftler der Technischen Universität (TU) München,
Lehrstuhl für Vegetationsökologie (Freising-Weihenstephan
in Bayern) von Hand 110.000 Pflanzen. Mit dem drei Jahre
währenden Projekt, das nunmehr abgeschlossen wurde, wiesen die
Forscher nach, dass eine Renaturierung dieser Moorflächen
mithilfe des Rohrkolbens gelingen kann. Bei der notwendigen
Überflutung der Anbauflächen stellte sich zudem heraus, dass
diese Pflanze als Pflanzenkläranlage verschmutzte Gewässer
reinigt. "Damit ähnelt der Rohrkolben in seinem Anbau den
asiatischen Reisfeldern, denn auch diese werden mit
nährstoffhaltigem Wasser überschwemmt und gedüngt",
erläuterte Fritz Brickwedde, Generalsekretär der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt (DBU), Osnabrück, die dieses Projekt mit
980.000 Euro unterstützte.
Renaturierung einer einzigartigen Naturlandschaft
Einst das größte zusammenhängende Niedermoorgebiet an der
Donau sei das Donaumoos heute kaum noch als solches zu erkennen.
Mit seiner Kultivierung für die Landwirtschaft, die vor 200
Jahren begonnen habe, habe dieses Gebiet zunehmend seinen
einzigartigen Charakter als Naturlandschaft verloren. Heute seien
nur noch Restflächen mit niedermoortypischen Tieren und Pflanzen
vorhanden. Dabei gestalte sich die landwirtschaftliche Nutzung
des Niedermoores zunehmend schwierig: Stets aufs Neue mussten die
Entwässerungsgräben vertieft werden, um Ackerbau weiter zu
ermöglichen. Dadurch trockneten die oberen Bodenschichten aus,
der fruchtbare Boden werde durch den Wind abgetragen. "Drei
Meter Moorboden sind so auf diese Weise bisher verloren gegangen;
das entspricht etwa 6.000 Hektar Niedermoor oder der Größe von
8.000 Fußballfeldern", erläuterte Brickwedde. Zudem
erhöhe sich die Zahl von Überschwemmungen, da die Gräben durch
die Vertiefung an Gefälle verlören und das Wasser nicht schnell
genug ablaufe.
Rohrkolben als natürliche Kläranlage
Um diesem "Teufelskreis der Moornutzung" wirksam
entgegenzutreten und die einzigartige Niedermoorlandschaft zu
bewahren, sei auf einem Teil des Donaumooses Rohrkolben
angepflanzt worden. Die Grasnarbe der Grünlandschaft habe man
abgeschält und mit dem anfallenden Material das Gebiet
eingedeicht. Da Rohrkolben einen hohen Nährstoffbedarf besitze,
habe man nährstoffbelastetes Grabenwasser von
landwirtschaftlichen Nutzflächen auf das Anbaugebiet geleitet,
um das Wachstum der Pflanzen zu fördern und den günstigen
Nebeneffekt der Wasserreinigung zu erreichen. Mithilfe des
Rohrkolben sei es gelungen, Nährstoffe wie Nitrat, Ammonium und
Phosphat herauszufiltern. Damit sei bewiesen worden, dass
derartige Feuchtflächen hervorragend zur Reinigung von
belastetem Oberflächenwasser geeignet seien, wenn ein bewusst
auf den Bedarf abgestimmtes Wassermanagement stattfinde. Bis zu
85 Prozent des Stickstoffs und bis zu 75 Prozent des Phosphates
können aus dem zufließenden Wasser entfernt werden.
Landwirte profitieren
"Das Argument der Renaturierung und des Moorschutzes kann
jedoch nicht ausreichen, um bei Bauern ein Umdenken zu bewirken.
Landwirte sind auf die Einnahmen ihrer Anbauflächen
angewiesen", betonte Brickwedde. Das umfassende Konzept der
TU München habe auch diesen Aspekt berücksichtigt. So sei mit
dem Rohrkolben als nachwachsendem Rohstoff ein Produkt zur
Weiterverwertung entwickelt worden: Aufgrund der Struktur seiner
Blätter, die sehr elastisch und leicht seien, lasse sich der
Rohrkolben nach der Ernte zu einem marktfähigen Dämmstoff
weiterverarbeiten, der nach Ablauf seiner Lebensdauer ohne
giftige Rückstände kompostierbar sei.
Rohrkolben-Anbau zeigt vielfältige Vorteile
Der überzeugende Erfolg des Projektes schlage sich dabei auch im
zukünftigen Landnutzungskonzept des Donaumoos-Zweckverbandes
nieder. Die niedermoorschonende und extensive Grünlandnutzung
werde deutlich ausgeweitet. Der Anbau von Rohrkolben ermögliche
dabei neben Hochwasser-, Arten-, Natur- und Moorschutz auch
weiterhin eine, wenn auch an die Bedürfnisse der Landschaft
angepasste, landwirtschaftliche Nutzung.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Prof. Dr. Jörg Pfadenhauer
Technische Universität München
Lehrstuhl für Vegetationsökologie
Telefon: 08161-71-3498
oder an Dipl.-Biologin Sabine Heinz
Telefon: 08161-71-4141