Bezirksgruppe Braunschweig e.V.
ViSdP: Carlo Fuchs (1. Vors.)
Aktuelles
zu Natur- und
Umweltschutz für Braunschweig und
Niedersachsen
28. Februar 2018
(herausgegeben vom NABU, Bezirksgeschäftsstelle
Braunschweig)
Verbot von
Rückschnittmaßnahmen vom 01. März bis 30. September
Leinenpflicht für
Hunde im Wald und in der freien Natur vom 01. April bis 15. Juli,
in Naturschutzgebieten (NSG) ganzjährig
(Braunschweig) - Der Naturschutzbund (NABU) weist darauf
hin, dass es in dem seit 1. März 2010 gültigen
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Paragraph 39 (Abs. 5, Satz
2) heißt: "Es ist verboten, Bäume, die
außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder
gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende
Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März
bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen;
zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung
des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."
Für
Straßenbäume, die auf öffentlichen Grundflächen stehen, und
für ebensolche Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere
Gehölze gelten die Verbote des § 39 BNatSchG uneingeschränkt
überall. Diese dürfen also während des genannten Zeitraums
nicht gerodet, radikal
gekürzt oder erheblich
beschädigt werden!
Da der Gesetzgeber unter 'gärtnerisch genutzten
Grundflächen' nicht nur gewerbliche gärtnerische Betriebe
versteht, sondern auch private Haus- und Kleingärten,
unabhängig davon, ob es sich um Zier- oder Nutzgärten oder um
Kleingartenanlagen handelt, findet das Verbot dort keine
Anwendung. Manchmal hilft aber auch ein freundliches
Gespräch....
Foto oben: "Brütende Amsel" © Birgit Christophersen
Nichtsdestotrotz muss jedoch auch dort die
artenschutzrechtliche Gesetzgebung beachtet werden, in welcher die Brut-, Setz-
und Aufzuchtplätze unserer wildlebenden
Tiere ganz allgemein geschützt sind! So heißt es als
Erstes in dem vorgenannten Paragraphen 39 des BNatschG (Abs. 1):
Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder
ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem
Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände
niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen
ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören!
(Redaktioneller Hinweis: Letzteres gilt nicht nur
für Hecken oder Bäume, sondern z. B. auch ganzjährig für
Schwalbennester, die deshalb auch außerhalb der Brutzeit nicht
abgschlagen werden dürfen!)
Zuwiderhandlungen können nach dem NNatG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden!
Und auch für die erlaubten Pflegeschnitte gilt aber natürlich der Appell, selbst diese mit Rücksicht auf die Tierwelt insbesondere in der Hauptbrutzeit der Vögel, also von März bis Juni nur durchzuführen, wenn dies unumgänglich ist.
In diesem Zusammenhang macht
der NABU außerdem darauf aufmerksam, dass das Niedersächsische
Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom
21.03.2002 (Nieders. GVBl. S.112) festlegt, dass
Hunde in
Waldflächen und der freien Landschaft vom 01.
April bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit) nur an der Leine geführt werden dürfen.
In Naturschutzgebieten (NSG), wie z. B. in Riddagshausen,
besteht für Hunde überdies eine
ganzjährige
Leinenpflicht !
Während der Brut-, Setz- und
Aufzuchtzeit sind bodenbrütende Vögel und generell die
Jungtiere freilebender Tierarten besonders durch stöbernde Hunde
gefährdet. Selbst die Anwesenheit
von Hunden kann in der Natur die freilebenden Tiere schädlich
beeinträchtigten!
So ist allein schon die Witterung des Hundes für unsere
heimischen Säugetiere ein Alarmsignal für die
Anwesenheit eines Feindes,
beunruhigt sie sehr stark und stört sie nachhaltig bei der
Aufzucht und Pflege der Jungtiere.
Auch wenn ein Hund den Tieren nicht nachstellt und sich nur wenig
vom Weg entfernt, steht die Hundewitterung für längere Zeit in
der Nähe der Kinderstuben und stört den natürlichen Lebenslauf
von Hasen und Rehen ganz empfindlich bis hin zum tödlichen
Verlassen der Jungtiere.
Der NABU appeliert deshalb
an alle Hundehalter, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich
des Leinenzwanges unbedingt zu beachten. Rücksichtslose
Zeitgenossen seien darauf hingewiesen, dass Verstöße
gegen diese gesetzlichen Regelungen keine Kavaliersdelikte sind,
sondern als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000
Euro geahndet werden können. Werden hierbei wildlebende Tiere
unnötig beunruhigt, verletzt oder gar getötet, so kann dies
nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz (NNatG) sogar mit einer
Geldbuße
bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zum Schutz unserer Natur gehört natürlich auch, dass diese
nicht abgebrannt wird...! Da durch unbedachtes Handeln,
Fahrlässigkeit oder auch Gleichgültigkeit leider immer wieder
Waldbrände oder auch Flächenbrände in der Feldmark verursacht
worden sind bzw. immer noch werden,
regelt der § 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald
und die Landschaftsordnung (NWaldLG), dass
in der Zeit vom 01. März bis
31. Oktober wegen akuter Brandgefahr
verboten sind !
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07. April 2010
(Kurzstellungnahme des NABU Braunschweig)
Stellungnahme des
NABU zum Brauchtum "Osterfeuer"
Osterfeuer sind
zwar Brauchtum, aber viele der heutigen Osterfeuer haben ganz
offensichtlich nur wenig mit Brauchtumspflege zu tun. Oder glaubt
irgendjemand, die alten Germanen hätten tonnenweise mit
Schubkarren frisches Schnittgut aus dem Bauerngarten angekarrt?
Damals wurde Alt- und Totholz aufgeschichtet, heute geht es
größtenteils um das bequeme und zudem kostenlose Entsorgen
von zumeist sogar kompostierbarem Gartenschnitt. Das belegt
auch die Tatsache, dass inzwischen fast jeder Gartenverein sein
eigenes Osterfeuer anlegt, was früher so nie der Fall war. Heute
brennen in Sichtweite eine Unzahl von Feuer - das ist kein
Brauchtum. Die schädlichen Auswirkungen auf uns und unsere
Umwelt sind uns heute bekannt und darum sollte zumindest
darüber nachgedacht werden, die Anzahl auf einige wenige
tatsächliche Osterfeuer zu begrenzen. Und monumentale Ausmaße
von 25 Metern Durchmesser oder mehr, die manche Entsorgungshügel
heute aufweisen, müssen auch nicht sein. Davon abgesehen, ist
für viele Käfer und andere Insektenarten gerade Totholz
wertvoller Lebensraum, der in unserer aufgeräumten
Umwelt in zunehmenden Maße fehlt, so dass die Roten Listen
immer länger werden.
18. November 2009
(Pressemitteilung des NABU
Braunschweig)
Stellungnahme des
NABU zur Bejagung der Rabenkrähe
Nach der Niedersächsischen
Landesjagdzeitenverordnung darf die Rabenkrähe in der Zeit
zwischen dem 01. August und dem 20. Februar bejagt werden. Über
Sinn oder Unsinn der Bejagung dieser Art kann man unter
wissenschaftlichen Gesichtspunkten heutzutage nicht mehr
streiten. Außerdem muss man wissen, dass die Rabenkrähen
ab dem Herbst, wenn die Nächte länger werden, anfangen,
Schlafplatzgemeinschaften zu bilden. Diese Gemeinschaften, die
oftmals auch tagsüber als großer Verbund bei der
Nahrungssuche auf Feldern anzutreffen sind, lösen sich meist ab
Mitte Februar wieder auf. Wie man unschwer feststellen kann,
ist der Zeitraum dieser ab Herbst anwachsenden
Gemeinschaften fast identisch mit der Jagdzeit. Wenn man nun die
als ökologisches Allgemeinwissen zu betrachtende Tatsache
berücksichtigt, dass es sich bei den hohen Individuenzahlen
dieser Jahreszeit vielfach um ortsfremde Tiere, sprich um
Überwinterer handelt, muss man kein Nobelpreisträger
sein, um zu erkennen, dass hier zu einem nicht unerheblichen Teil
Zugvögel abgeschossen werden.
Von der unvertretbaren Bejagung von Wintergästen einmal
abgesehen, sind die als Begründung für einen Abschuss immer
wieder zitierten Argumente einer angeblichen Gefährdung anderer
Singvogelarten, von sogenanntem Niederwild oder von erheblichen
Schäden in der Landwirtschaft nach allen seriösen
wissenschaftlichen Untersuchungen nicht haltbar und mehrfach
widerlegt worden. Allen voran hat das Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) in seinem 252 Seiten starken
Veröffentlichung "Aaskrähe, Elster und Eichelhäher in
Deutschland" (Mäck & Jürgens 1999) hierzu klar
Stellung bezogen, nämlich dass eine flächendeckende
Bejagung weder fachlich noch ethisch-moralisch zu
rechtfertigen ist. Die derzeitige jagdliche Praxis,
Rabenkrähen zu "regulieren", also zu
töten, wird in der Regel ohne Nachweis pauschal mit
dem Schutz der heimischen Tierwelt und der Abwendung erheblicher
landwirtschaftlicher Schäden begründet. Weder die angeblichen
Schäden noch ein "Erfolg" im Sinne einer zunehmenden
Artenvielfalt anderer Singvögel nach erfolgtem Töten von
Rabenvögeln ließ sich jedoch bisher wissenschaftlich nachweisen
(z.B. Mäck u.a. 1999, Mäck & Jürgens 1999, Haupt 2000).
Darüber hinaus wird zudem die wichtige Rolle der Rabenkrähe im
Naturhaushalt als Aasvertilger aber auch Nestbauer für andere
Arten, wie z. B. Turmfalke, Baumfalke und Waldohreule, immer
wieder ignoriert.
Es wäre wünschenswert, wenn man auch in dem in puncto
Rabenvögelbejagung überwiegenden Teil
der Jägerschaft von antiquiertem Denken abrücken und
moderne wissenschaftliche Erkenntnisse, wie sie das Bundesamtes
für Naturschutz (BfN) für jedermann nachlesbar zusammen
getragen hat, zur Kenntnis nehmen würde. Dazu zählt natürlich
auch die Einstellung der Jagd auf Überwinterungsgäste.
Außerdem gehört es bereits seit langem zum ökologischen
Allgemeinwissen, dass nur eine Abkehr von der modernen,
intensiven und industrialisierten Landwirtschaft wieder zu einer
höheren Artenvielfalt in der Kulturlandschaft und somit auch zu
einer lebenswerteren Umwelt für uns Menschen führen kann - mit
mehr Raum für alle wildlebenden Tiere.
Literaturverzeichnis
(Auswahl entsprechend Zitate PM):
-- Haupt, H. (2000): Welche Gründe gibt es für eine landesweite
Jagd auf Rabenkrähe und Elster? Charadrius 36: 101-103.
-- Mäck, U. (1998): Populationsbiologie und Raumnutzung der
Elster in einem urbanen Raum; Dissertation. Ökologie der Vögel,
Band 20, Heft 1, 215 Seiten.
-- Mäck, U., M.-E. Jürgens, P. Boye & H. Haupt (1999):
Aaskrähe (Corvus corone), Elster (Pica pica) und Eichelhäher
(Garrulus glandarius) in Deutschland. Betrachtungen zu ihrer
Rolle im Naturhaushalt sowie zur Notwendigkeit eines
Bestandsmanagements. Natur und Landschaft 74: 485-493.
-- Mäck, U. & M.-E. Jürgens (1999): Aaskrähe, Elster und
Eichelhäher in Deutschland. Bericht über den Kenntnisstand und
die Diskussionen zur Rolle von Aaskrähe (Corvus corone), Elster
(Pica pica) und Eichelhäher (Garrulus glandarius) im
Naturhaushalt sowie die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements.
BfN-Schriftenreihe, Bonn-Bad Godesberg, 252 Seiten.
28. Oktober 2009
(Pressemitteilung des NABU
Braunschweig)
Stellungnahme des
NABU zur vorgesehenen Fahrradwege-Beschilderung im Europareservat
Die Verwendung von über 4 m Meter hohen
Eisenrohren als Befestigungspfähle ist für
das Europareservat völlig inakzeptabel. Eine derartige
Beschilderung a la Verkehrsübungsplatz beeinträchtigt das
Landschaftsbild auf unangemessene Weise und stört das
ästhetische Empfinden der Natursuchenden. Hier hat man bei
Bellis wenig Fingerspitzengefühl gezeigt und offenbar fehlt
es auch an Ortskenntnis. Die Wegebeschilderung im
Schutzgebiet gibt hinreichend Vorgaben, wie eine ergänzende
Beschilderung auszusehen hat - nämlich aus Holz! Bereits in den
Gebietseingängen wie dem Dr.-Berndt-Weg oder dem Dr.-Willke-Weg
kann man die Hartholzpfähle begutachten -
und sie haben ihre Haltbarkeit bei sachgemäßer Aufstellung
bereits über Jahrzehnte bewiesen!
Was im bebauten Stadtgebiet verwendet wird, kann man nicht
einfach in ein Naturschutzgebiet übertragen. Das muss man auch
bei Bellis nachvollziehen können und die neue Beschilderung der
vorhandenen anpassen.
30. September 2009
(Pressemitteilung des NABU Braunschweig)
NABU und Bürgerinitiativen erzielen
ersten Teilerfolg
Bundesverwaltungsgericht
verhindert die Schaffung vollendeter Tatsachen am Braunschweiger
Flughafen
Der NABU und die
Bürgerinitiativen gegen die Startbahnverlängerung des
Braunschweiger Flughafens haben beim Bundesverwaltungsgericht
einen vorläufigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht entsprach
jetzt kurz vor einem ab 01. Oktober möglichen Fällen von 60.000
Bäume indirekt dem Eilantrag der Startbahngegner auf einen
sogenannten "Hängebeschluß" zur Sicherung des
effektiven Rechtsschutzes, indem es die Flughafen GmbH
schriftlich aufgefordert, sicherzustellen, "dass mit
dem Bau- oder sonstigen Maßnahmen", die unserem Antrag auf
Zulassung zur Revision zuwiderlaufen, noch nicht begonnen
wird. Dies hat die Flughafen GmbH im Laufe des Tages
durch ihren Anwalt schriftlich eingeräumt, ebenso, dass man das
Eigentum der zur Klägergemeinschaft
gehörenden Siegrid Böse, also deren vom
Planfeststellungsbeschluß betroffene Wald- und
Ackergrundstücksflächen, unangetastet lassen muss, bis
"die entsprechenden öffentlich-rechtlichen und
zivilrechtlichen Voraussetzungen vorliegen". Dies
bedeutet letztendlich aufschiebende Wirkung bis zu
einer endgültigen Entscheidung des Gerichts über die
Nichtzulassungsbeschwerde des NABU gegen die verweigerte
Revision. Das Bundesverwaltungsgericht kann nun in aller Ruhe die
54-seitige Beschwerdeschrift prüfen und dann eine endgültige
Entscheidung treffen. Der 7. Senat
des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hatte in seinem Mitte
Mai verkündeten Urteil pro Startbahnverlängerung gleichzeitig
auch die Möglichkeit zur Revision vor dem
Bundesverwaltungsgericht verweigert. Hiergegen geht die
Klägergemeinschaft um den NABU nun vor, da man in die
Revision gehen will.
Wir freuen uns, dass das
Gericht mit seiner Entscheidung die verlautbarte Bestrebung des
Aufsichtsrates der Flughafen GmbH verhindert hat, nicht den
rechtsgültigen Verfahrensabschluß abzuwarten sondern mit
de Abholzungen der rund 60.000 Bäume zu beginnen - und
somit vollendete Tatsachen zu schaffen. Allerdings heißt dies
für uns noch nicht, dass wir jetzt in Ruhe die Füße hochlegen
werden, da der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen GmbH,
CDU-Ratsherr Reinhard Manlik, gestern Abend in einem Interview
auf Radio Okerwelle erklärte, unabhängig von dem Klageverfahren
gegen den Planfeststellungsbeschluß wolle man aber trotzdem für
den Betrieb des Flughafens erforderliche Maßnahmen zur
Hindernisfreiheit durchführen. In diesem Zusammenhang erwähnte
er einmal mehr den Begriff "Rodung". Entweder ist Herr
Manlik wieder einmal mangelhaft über die rechtliche
Situation informiert und braucht dringend Nachhilfe, oder er
betreibt einmal mehr Desinformationspolitik. Tatsache ist, dass
für den Betrieb des Flughafens höchstens eine standardisierte
Hindernisfreiheit von 1:30 hergestellt werden könnte, dass
heißt, gemessen ab der sogenannten Schwelle gegen Ende der
Startbahn wird bei imaginärer Verlängerung die Entfernung bis
zu einem Hindernis durch 30 geteilt. Alles, was jeweils
höher wäre, könnte durch Baumschnittmaßnahmen höchstens
eingekürzt werden - und nicht gerodet! Bei der ungefähren
Entfernung zum Waldrand von 630m dürften z. B. die Bäume
dort 21m hoch sein und nur alles darüber hinaus ragende
dürfte gekappt werden! Gerodet werden darf dort gar nichts - und
wir werden ab Donnerstag jede dort stattfindende Aktion genau im
Auge behalten, damit dort auch genau diese Vorgabe eingehalten
wird! Unsere ab 01. Oktober 06 Uhr angesetzten
"S.O.S.-Naturerlebnistage im Querumer Forst" werden
deshalb wie angekündigt durchgeführt.
Damit wir unseren Klageweg
gegen die nicht zwingend erforderliche Verlängerung der
braunschweiger Startbahn - beschlossen nur aus Prestigegründen
und wegen geringfügiger Unbequemlichkeiten für das
Management von VW und das DLR -,
letztlich auch finanziell durchhalten können, müssen
wir alle Naturfreunde aktuell dringend zu Spenden aufrufen! Rund
666 x 30,- Euro sind doch wohl zu schaffen!!!
Sonderspendenkonto
für den Erhalt von 60.000 Bäumen des Querumer Waldes:
NABU
Braunschweig , Nord LB , BLZ 250 500 00 , Kto.-Nr. 150 501 369
23. September 2009
(Pressemitteilung des NABU Braunschweig)
Flughafen GmbH will
vollendete Tatsachen schaffen NABU ruft
Bundesverwaltungsgericht an
(Braunschweig) - In einem Artikel der Braunschweiger
Zeitung vom 23.09. wird der Flughafen-Aufsichtsratsvorsitzende
und CDU-Ratsherr Manlik mit der Aussage zitiert "Eine Klage
sei nicht mehr möglich, es könne nicht mehr in der Sache
verhandelt werden, das Urteil des OVG vom BVG nur noch auf
Verfahrensmängel geprüft werden". Diese Aussage ist
schlicht unwahr und soll offensichtlich nur dazu dienen, die
Bürger/innen von weiteren Spendenunterstützungen für das
Klageverfahren des NABU und der
Bürgerinitiativen abzuhalten. Richtig ist, dass der NABU
gegen die im Urteil des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg verweigerte Möglichkeit einer Revision eine
Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat. Wenn dieser
Beschwerde voraussichtlich durch das
Bundesverwaltungsgericht stattgegeben wird, wovon wir fest
ausgehen, dann wird vor dem Bundesverwaltungsgericht völlig neu
verhandelt werden!!!
Wir stellen nicht das erste
Mal fest, dass durch gezielte Fehlinformationen die Bürger/innen
in die Irre geführt werden sollen - ein erbärmlicher
Versuch, die Spendenunterstützung an uns zum
Versiegen zu bringen und uns so kurz vor Erreichen des Ziels
doch noch in die Knie zu zwingen. Aber das ist bisher nicht
gelungen und wird auch durch weitere Desinformation nicht
gelingen, denn die Menschen wollen ihre Natur behalten. Deshalb
werden auch weiterhin Spenden unseren Klageweg und
damit die 60.000 Bäume im Querumer Wald am Leben erhalten.
Einen weiteren Eindruck
seiner Glaubwürdigkeit lieferte der
Flughafen-Aufsichtsratsvorsitzende und CDU-Ratsherr Manlik mit
seiner in der BZ vom 12.09.2009 zitierten Zusicherung, dass die rund 60.000 Bäume vorerst
stehen bleiben: Wir wollen dort keine vollendeten Tatsachen
schaffen, sondern eine Entscheidung des Gerichts abwarten.
Ganze 11 Tage später in dem BZ-Artikel vom 23.09.2009,
also kurz vor dem für die Flughafen GmbH frühestmöglichen
Abholztermin 01. Oktober, lautet die Aussage jetzt plötzlich
Wir werden nicht mehr warten!. Einen derartigen
Wortbruch muss man wohl nicht mehr kommentieren, er spricht für
sich. Das gleiche gilt für seine in diesem Zusammenhang bei der
Ratssitzung am 22.09. gebrauchte Wortwahl, dass die Fläche sofort
bereinigt" werden solle - rund 60.000 Bäume und
sämtliches Leben dort! Respekt vor der Natur oder der Schöpfung
sucht man hier wohl vergebens.
Im gleichen BZ-Artikel ( http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/11003155 ) erwecken die Aussagen Herrn
Manliks zudem den Eindruck, dass das bis zum Zeitpunkt des
Urteils Mitte Mai nicht durchgeführte Abholzen der betroffenen
Bäume eine großzügige Freiwilligkeit des Flughafens
darstellte. Dies ist jedoch reine Augenwischerei. Richtig
ist, dass das Gericht die Flughafen GmbH zur
"Freiwilligkeit" aufforderte, und zwar aus dem
nachvollziehbaren Grund der eigenen Arbeitsminimierung, also
um sich nicht schon vorab und somit doppelt mit dem Fall
beschäftigen zu müssen. Wenn die Flughafen GmbH dem jedoch
nicht hätte nachgekommen wollen, hätte man das
Gericht - so deren Aufforderung - vorab benachrichtigen
müssen. In diesem Falle hätte dann jedoch
das Gericht aufgrund des vom NABU gestellten Eilantrages zur
Wahrung des effektiven Rechtsschutzes über die
aufschiebende Wirkung entschieden!
Aber auch die im genannten
BZ-Artikel zitierte Aussage des Vorsitzenden der
SPD-Ratsfraktion, Pesditschek, man hätte dem Antrag der GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig auf Abwarten bis zum
rechtskräftigen Verfahrensabschluss nicht zugestimmt, weil
"der Rechtsweg bis zur Kante ausgeschöpft worden"
sei, verdient Beachtung. Entweder ist das einfach nur
übelst fadenscheinig (auch die SPD-Ratsfraktion hatte wie CDU
und FDP die Verlängerung der Start-/Landebahn damals im Rat mit
beschlossen) oder es zeugt von sachlicher Unkenntnis - jeder mag
selbst beurteilen, was schlimmer ist. In letzterem Fall
hätte Herr Pesditschek vorher vielleicht einfach mal
jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt - oder statt in
den Gelben Seiten sich gleich direkt beim NABU
informiert!
10. Juli 2009
(herausgegeben vom NABU Deutschland)
BVG stoppt
Flughafenausbau Münster-Osnabrück
Klage des NABU NRW vor dem
Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
(Leipzig) - Der NABU begrüßt das gestrige Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im Streit um den
Flughafenausbau Münster Osnabrück. Das ist ein Erfolg
für den Naturschutz in Deutschland, sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das Gericht hat mit
seinem Urteil klargestellt, dass die Abwägung zwischen
öffentlichen Interessen und Naturschutzinteressen aufgrund
belastbarer Daten und Fakten erfolgen muss.
Das öffentliche Interesse am
Flughafenausbau wurde von den Richtern bezweifelt.
Das Urteil hat aus Sicht des NABU grundsätzlichen
Charakter für zukünftige Planverfahren, die FFH- und
Vogelschutzgebiete betreffen, so Miller weiter. Wir
freuen uns, dass die Leipziger Richter die Position des NABU
heute gestärkt haben, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender
des NABU NRW, der gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr
des Landes NRW geklagt hatte. Immerhin hat der NABU den
zwingenden Grund überwiegend öffentlichen Interesses am Ausbau
des Flughafens stets bezweifelt, da die zugrunde liegenden
prognostizierten Fluggastzahlen schlichtweg falsch sind.
Lebensraumzerschneidung von wertvollen Flächen
Konkret kritisiert hatte der NABU zudem die
zerschneidende Wirkung des Ausbauvorhabens auf den
Eltingmühlenbach und die damit einhergehenden negativen
Auswirkungen auf den schützenswerten Lebensraumtyp des
Erlen-Eschen-Auwaldes. Auch hätte im Rahmen der
FFH-Verträglichkeitsprüfung ein fachliches Gutachten über die
Auswirkungen der Lebensraumzerschneidung sowie Lärm- und
Lichtverschmutzung durch den Flughafen auf die am
Eltingmühlenbach festgestellten Fledermausvorkommen erfolgen
müssen.
Lärm ist ein Gesundheitsrisiko
Aus Kima- und Lärmschutzgründen müsste man solchen
Flughafenausbauplänen generell eine klare Absage erteilen. Durch
die höhere Klimawirksamkeit der Flugzeugabgase gehen schon über
zehn Prozent der Erderwärmung auf das Konto des Flugverkehrs -
Tendenz steigend, so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.
Flugzeuge sind das klimaschädlichste Verkehrsmittel. Der
Gesetzgeber hat bisher jedoch ausgerechnet das klimaschädlichste
Verkehrsmittel ungeschoren von Öko- und Mineralölsteuern
gelassen. Hinzu kommt, dass die meisten Regionalflughäfen
schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind und
der Lärm für viele Anwohner zum Gesundheitsrisiko wird. Für
viele Regionalpolitiker geht es bei den kleinen Flughäfen nur
ums Prestige. Miller: Die kleinen Flughäfen sind meist ein
Steuergeldgrab und erbringen nicht den erhofften Effekt für die
regionale Wirtschaft und für Arbeitsplätze.
08. Juli 2009
(gemeinsame Pressemitteilung des NABU Braunschweig
und der Bürgerinitiativen Flughafen)
18.000 Euro für
den Querumer Forst benötigt - ansonsten fällt der Wald
60.000
Bäume sind bedroht - Bürgerinitiativen und NABU kämpfen weiter
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) nur nach Ausgleich der noch offenen
Kosten möglich!
(Braunschweig) - Der
Kampf um den Erhalt des Querumer Forstes geht weiter: in einer
gemeinsamen Presseerklärung der Bürgerinitiativen Flughafen und
des NABU möchten wir der Bevölkerung jetzt mitteilen, dass wir
nach eingehenden Beratungen zu dem Schluß gekommen sind, das
Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg trotz der
verweigerten Revisionsmöglichkeit nicht hinzunehmen. Sowohl
durch das Urteil selbst als auch durch die mündliche
Urteilsbegründung sehen wir uns leider in unseren Befürchtungen
bestätigt, dass der als besonders naturschutzunfreundlich
bekannte 7. Senat des OVG die Klage möglicherweise unter der
Prämisse angehen würde, den von uns aufgrund schwerster Mängel
beklagten Planfeststellungsbeschluß (PFB) nicht außer Kraft zu
setzen, sondern höchstens unwesentlich nachbessern zu lassen.
Die in einem solch strittigen Fall unübliche Nichtzulassung
einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG)
unterstreicht diese Einschätzung.
Obwohl wir zum Gerichtstermin aus Kostengründen nur zwei
Gutachter beauftragen konnten und die bei der Verhandlung
beigeladene Flughafengesellschaft mit einer ganzen Armada von
Gutachtern auftrat, ist es uns dennoch gelungen, gleich mehrere
schwere Mängel nachzuweisen, die selbst durch Nachbesserungen
oder Auflagen nicht zu heilen gewesen wären. Wer an den beiden
Verhandlungstagen anwesend war, konnte nur zu dem Resümee
kommen, dass der Senat den PFB wird außer Kraft setzen müssen!
Stattdessen mußten wir bei der Urteilsverkündung feststellen,
dass die Punkte, wo selbst mit Ermessensspielraum nichts mehr zu
retten war, einfach ignoriert wurden. Uns wundert daher nicht,
dass der 7. Senat diese Entscheidung lieber nicht in der
nächsten Instanz überprüfen lassen will! Nach unserer
Einschätzung hatten wir die Verhandlung zweifelsfrei gewonnen,
denn unsere entscheidenden Argumente konnte die Gegenseite nicht
widerlegen und deswegen wollen wir die Nichtzulassung der
Revision auch nicht hinnehmen!
Zur Erinnerung: Noch kurz vor Ende der Gerichtsverhandlung
hat der Vertreter der beklagten Niedersächsischen Behörde für
Straßenbau und Verkehr ein eiligst zusammengeschustertes
Sammelsurium an Nachbesserungen zum Planfeststellungsbeschluß
eingereicht, darunter so ungeeignete Maßnahmen wie z. B. das
Aufhängen von Nisthöhlen als Ersatzbrutplätze für die
betroffenen Spechte! Richtig gelesen: Nisthöhlen für Spechte -
einfach unglaublich! Das hat sogar das an beiden Tagen doch
äußerst disziplinierte Publikum im Gerichtssaal zu allgemeinem
Gelächter verleitet. Dass die Behörde noch Eingaben auf einem
derart unterirdischen Niveau machte - was schon an Mißachtung
des Gerichts grenzte - hat deutlich gezeigt, wie man nach dem
Verlauf der Verhandlung aktuell selbst die eigenen
Erfolgsaussichten einschätzte. Angefangen bei der angeblich
notwendigen Startbahnlänge, deren exakte Berechnungsgrundlage
schlicht fehlte, wie der Gutachter Faulenbach da Costa
nachgewiesen hat, den mangelnden Artenschutzaspekten oder den
völlig überflüssigen neuen Zurollwegen, die genauso, wie die
angebliche unumgängliche Ostverlegung der Grasseler Straße,
zusätzlich unnötig Wald vernichten.... Mängel über Mängel.
Und die Auflagen, die das Gericht den Beklagten noch zur Prüfung
aufgegeben hat? Darunter ist schlicht nichts, was die Bürger vor
den nachteiligen Auswirkungen dieses Vorhabens schützen wird.
Auch wir haben stets betont, dass auch wir den
Avionikcluster am Flughafen durchaus im Blick haben, aber die
Startbahnverlängerung ist nach unseren Erkenntnissen weder für
die Forschung erforderlich noch wird dadurch irgendein
Arbeitsplatz gesichert oder neu geschaffen. Bemerkenswert war an
der Urteilsverkündung im übrigen auch die Tatsache, dass das
Gericht in seinem Urteil nicht bewertet hat, ob
unterbrechungsfreie Langstreckenflüge von VW-Managern als
zweiter Grund für die Startbahnverlängerung, wie bei der
Verhandlung seitens VW vehement vorgetragen, tatsächlich im
öffentlichen Interesse liegen. Neben der Anwerbung von
zusätzlichem Flugbetrieb zur Absenkung des Finanzdefizites ist
dies nach unserer Überzeugung jedoch der wahre Hintergrund für
die Start-/Landebahnverlängerung: man will das VW-Managment ohne
Rücksicht auf Mensch oder Natur nach Belieben und ohne lästigen
Tankzwischenstop Interkontinentalflüge machen lassen können....
genauso wie man ohne Einschränkungen nachts starten oder landen
will. Die gestörte Nachtruhe ganzer Ortsteile - gleichgültig!
Peanuts!
Die Gesamtgröße der von der
Erweiterung der Start-/Landebahn betroffenen Fläche
des Landschaftsschutzgebiets Querumer Wald und angrenzende
Landschaftsteile beträgt sagenhafte 90 ha (=
900.000 qm)! Zur Verdeutlichung: das entspricht nach
FIFA-Norm einer Größe von etwa 126 Fußballfeldern! Falls
nun keine juristischen Schritte mehr gegen dieses Urteil
unternommen werden würden, könnte die Stadt ab dem 01. Oktober
mit dem Kahlschlag der ca. 60.000 Bäume in dem als wertvollem
FFH- und EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Waldgebiet beginnen.
Das für die Bevölkerung in Braunschweigs Norden so wichtige
Naherholungsgebiet wäre damit unwiederbringlich verloren. Und
dies trotz der Tatsache, dass dieses im Niedersächsischen
Raumordnungsgesetz als Vorranggebiet für ruhige Erholung in
Natur und Landschaft ausgewiesen ist. Nicht wenige Bürger haben
das beliebte Waldgebiet bisher zu Spaziergängen und auch
sportlichen Aktivitäten genutzt und fühlen sich nun von
den Politikern der Parteien (CDU, FDP, SPD) im Rat der Stadt
Braunschweig, die den Ausbau damals entgegen dem Willen der
rundum liegenden Ortsteile beschlossen haben, gelinde gesagt im
Stich gelassen mancher sagt auch verraten und
verkauft. Natur-, Umwelt- und Klimaschutz wird neuerdings
von allen beschworen, und hier werden die Interessen und die
Gesundheit der Bürger von ganzen Stadtteilen einfach ignoriert.
Ob zunehmende Lärmbelastung tagsüber, den Schlaf störende
Nachflüge, Geruchs- und Gesundheitsbelastungen durch
abgelassenes Kerosin oder das unnötige Zerstören unseres
Naherholungsgebietes die Mehrheit der Ratsmitglieder
schert sich nicht um die Belange der Anwohner in den betroffenen
Ortsteilen.
Das ist die letzte Chance zur Erhaltung unseres
teilweise 200 Jahre alten Eichen- und Hainbuchenwaldes! Ob wir weiter machen
können oder nicht, hängt jetzt davon ab, ob wir kurzfristig den
derzeit noch offenen Kostenbetrag von rund 18.000 Euro werden
decken können. Ansonsten ist an dieser Stelle Schluß,
dann fällt der Wald! Nach derzeitigem Stand könnte die
Flughafengesellschaft ab 01. Oktober mit der Rodung des Querumer
Forstes beginnen. Und dann wären vollendete Tatsachen
geschaffen. Wir haben jetzt über 6 Jahre lang viel Kraft
investiert und unermüdlich unser bestes gegeben. Und wir haben
in diesem Zeitraum für die bisherige Finanzierung auch schon
viele Spenden erhalten und auch eigene Mittel beigesteuert, aber
jetzt sind wir auf die sofortige finanzielle Hilfe aus der
Bevölkerung angewiesen. Jeder muss sich nun fragen `Was ist mir
der Erhalt dieses großen Waldes wert?´.
Die Zeit drängt! Eigentlich sollte es doch
möglich sein, auch einen Betrag von rund 18.000 Euro innerhalb
von ca. 6 Wochen durch Spenden zusammen zu bekommen, denn
schließlich sind das umgerechnet nur 600 x 30,- Euro!
Die könnte manche/r vielleicht schon beisteuern, es müssen sich
halt nur genügend Leute persönlich angesprochen fühlen! Und
das sollte doch eigentlich der Fall sein, wie nicht nur die
vielen Leserbriefe zeigen, die zu diesem Thema geschrieben worden
sind. Auch in den vielen Gespächen, die insbesondere seitens der
Aktiven der Bürgerinitiativen vor Ort geführt wurden, wie auch
die Resonanz, die der NABU nach wie vor auf seinen Führungen
oder in der Geschäftsstelle erhält, lassen uns weiterhin auf
den Rückhalt in der Bevölkerung vertrauen. Wenn im positivsten
Fall übrigens tatsächlich sogar etwas mehr zusammen kommen
sollte, kann dies natürlich auch nicht schaden, denn wenn wir
weiter machen, werden auch noch weitere Rechnungen anfallen....
Für das Klageverfahren zum Erhalt des Querumer Forstes
hat der NABU ein Sonderkonto eingerichtet.
Sonderspendenkonto für den Erhalt des
Querumer Forstes:
NABU
BezGrp. Braunschweig , NORD / LB,
BLZ 250 500 00 , Kto.-Nr. 150 501 369.
07. Juli 2009
(herausgegeben vom NABU, Bezirksgeschäftsstelle
Braunschweig)
Überall sterben
Grünfinken Trichomonadose-Befund in Braunschweig
(Braunschweig) - Das rätselhafte Grünfinkensterben geht
weiter, und zwar flächendeckend. Aus ganz Niedersachsen gehen inzwischen Meldungen in der
NABU-Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig ein, die in Absprache
mit dem NABU Landesverband als Kontakt- und Meldeadresse für
ganz Niedersachsen fungiert. Dabei ist das Phänomen vielerorts
noch gar nicht allgemein bekannt, denn viele der Meldenden, die
mehrere tote Grünfinken an ihren Fütterungen hatten, sind erst
durch eigene Recherche im Internet auf die hinweisgebende
NABU-Website gestoßen - und haben sich dann wie gebeten
gemeldet. Das macht deutlich, dass es sich bei den bisher
bekannten Fällen wahrscheinlich erst um die Spitze eines
Eisberges handeln dürfte. Die eingegangenen Meldungen betreffen
jedenfalls quasi flächendeckend Orte in ganz Niedersachsen, aber
auch Meldungen aus NRW gehen ein und vereinzelt werden auch
Fälle aus anderen Bundesländern gemeldet, so u. a. aus
Sachsen-Anhalt. Zudem ist Schleswig-Holstein bereits seit Mai
großflächig betroffen.
Nachdem der vor einem Monat vom NABU über
die kooperativen Mitarbeiterinnen der Abt. Veterinärwesen und
Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig zur Untersuchung ins
LAVES Veterinärinstitut Hannover eingesandt worden ist, kam nun
der Befund der Sektion: Trichomonadose! Damit gibt es nun einen
weiteren belegten Todesfall in dem mysteriösen
Grünfinken-Sterben, der durch diesen Vogelparasiten verursacht
wurde. Warum bis auf wenige Ausnahmen bisher fast ausschließlich
Grünfinken betroffen sind, ist weiterhin unklar. Klar scheint
hingegen inzwischen zu sein, dass es sich um eine Pandemie
handelt, also ein großflächiges Auftreten dieser
Infektionskrankheit. Dabei sind Trichomonaden ganz allgemein weit
verbreitet, vor allem bei Tauben aber z. B. auch bei
Wellensittichen, wo sie sich im oberen Verdauungstrakt einnisten
und dort über Monate oder sogar Jahre parasitieren
können, ohne dass der Vogel Krankheitssymptome
ausbildet. Dieses sind in erster Linie starkes
Aufplustern, lethargisches Verhalten (der Vogel wirkt apathisch
oder auch schläfrig, z. T. kurzatmig), fehlender
Fluchtreflex, zudem eventuell auch Schluckbeschwerden oder ein
verklebt wirkender Schnabel.
© Foto "Grünfinken an
der Futtersäule": Ingo Ludwichowski
Folgende Empfehlungen möchte der NABU
nach Rücksprache mit
verschiedenen Veterinärmedizinern geben:
1.) Um der weiteren Ausbreitung
des Grünfinken-Sterbens entgegen zu wirken, sollten zur
Prophylaxe flächendeckend alle Sommer-Futterstellen entfernt
werden! Die Ansammlungen von Grünfink-Trupps und
der direkte Kontakt untereinander wie auch die Benutzung
desselben Futtersilos befördern eine Ansteckung mit dem
hochinfektiösen Erreger.
2.) Beim Fund eines toten Grünfinks sollten derzeit
aufgrund des potentiellen Trichomonadenbefalls insbesondere
auch Trink- und Badeschalen entfernt werden, da der Erreger im
Wasser bis zu 24 Stunden überleben kann. Ein regelmäßiger
Wasserwechsel ist hier leider nicht ausreichend und kann dem
Problem nicht entgegenwirken, da das Wasser bereits durch den
ersten infizierten Vogel wieder kontaminiert wird. Statt dessen
sollte man die Schalen gründlich mit heißem Wasser
reinigen und richtig austrocknen lassen, um die Keime abzutöten.
Wir empfehlen
allerdings ausdrücklich, Trink- und Badegelegenheiten nur
bei Verdachtsfällen zu entfernen, da gerade
in den Sommermonaten sehr viele Vogelarten dieses
Angebot dringend benötigen!
3.) Ähnliche
Symptome wie durch Trichomonaden können bei Singvögeln jedoch
u. a. auch durch Salmonellen hervorgerufen werden, so dass
betroffene - noch lebende oder frisch tote - Tiere auf jeden Fall
unverzüglich den Veterinärmedizinischen Untersuchungsämtern
der Länder (in Niedersachsen: Veterinärinstitut Hannover,
Eintrachtweg 17, 30173 Hannover) oder der örtlichen
Veterinärbehörde zur Untersuchung übergeben werden sollten!
Um einen besseren
Überblick über die Ausbreitung und den Verlauf der Epidemie zu
erhalten, bitten wir weiterhin die Bevölkerung, uns Fälle von
toten Grünfinken zu melden ( NABU.Braunschweig@t-online.de
).
Zur Aufklärung der Ursachen des Massensterbens könnte zudem
auch die Beantwortung folgender Fragen helfen:
Spenden
für unsere Naturschutzprojekte:
NABU
BezGrp. Braunschweig , Postbank Hannover,
BLZ 250 100 30 , Kto.-Nr. 81 011 - 304
05. Juni 2009
(herausgegeben von der
NABU-Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig)
NABU deckt
rätselhaftes Grünfinkensterben auf Viele Vögel sterben
an Futterstellen
(Braunschweig) - Ein rätselhaftes Grünfinkensterben
beunruhigt zur Zeit die Naturschützer des
NABU. "Nachdem Mitte der Woche zwei Mitteilungen
über tote Grünfinken in der Geschäftsstelle des NABU
eingingen, hat eine NABU-interne Recherche noch weitere Fälle,
z. T. auch in anderen Bundesländern ergeben", so Carlo
Fuchs, Vorsitzender des NABU Braunschweig und Leiter der
Faunistischen Arbeitsgemeinschaft Südost-Niedersachsen des NABU.
"Seit Anfang Mai haben Vogelfreunde gehäuft tote
Grünfinken an ihren das ganze Jahr über betriebenen
Futterstellen gefunden, z. T. auch großräumig darüber hinaus.
Nach Auskunft des Kollegen Ingo Ludwichowski vom NABU
Schleswig-Holstein z. B. liegt die Summe der dem NABU dort
bekannt gewordenen Fälle aus einer Vielzahl von Ortschaften wie
Scharbeutz, Malente oder Mölln inzwischen bei über 200 Tieren!
Auch in Nordrhein-Westfalen wurden aus unterschiedlichen
Ecken des Münsterlandes bis jetzt mindestens 12
verendete Tiere verendeten Grünfinken
gefunden. Ebenso ist Hessen betroffen und in Niedersachsen
hat sich neben Lüneburg nun leider auch Braunschweig in die
Reihe dieser bis jetzt mysteriösen Todesfälle eingereiht. Dabei
hat die sehr umsichtige Naturfreundin aus Lamme, die
uns über inzwischen 7 tote Grünfinken innerhalb der
letzten Wochen informierte, ihre Futterstelle im
Prinzip vorbildlich betreut: benutzt wurde kein Futterhäuschen,
in welchem die Vögel zwischen dem Futter herum hüpfen und
dieses durch Kot verkeimen, sondern eine hygienisch einwandfreie
Futtersäule, und auch das Wasser einer zudem aufgestellten
Vogeltränke wurde täglich gewechselt und die Schale jedes
Mal gründlich ausgespült. Trotzdem traten auch dort solche
Todesfälle auf, wobei die Finken wie andernorts auch die
typische Symptomatik eines Trichomonadenbefalls zeigten, wie er
2008 bei Grünfinken insbesondere in Norwegen und
Großbritannien aufgetreten ist."
Bei Trichomonas gallinae aus der
Gruppe der Trichomonaden handelt es sich um sehr kleine,
einzellige Geißeltierchen (8 x 14 µm). Sie sind hochgradig
infektiös und übertragen sich rasch von einem Tier auf das
andere. Nach dem Befall verengt sich bei Vögeln der
Kropfausgang, mit der Folge einer starken Schwellung. Die
Tiere sind kurzatmig, da der geschwollene Kropf auf das
Atmungssystem drückt. Erkrankte Vögel wirken matt,
apathisch, schlafen überdurchschnittlich viel und ihr Gefieder
ist stark aufgeplustert. Zudem ist meist der Fluchtreflex kaum
noch vorhanden. Viele, jedoch nicht alle Tiere sterben
an der Infektion. Manche Vogelarten scheinen aber gegen den
Parasiten immun zu sein. Trichomonaden kommen auch im Rachen und
Schnabel des Vogels vor und gelangen so auch ins Trinkwasser.
Hier können sie rund 24 Stunden überleben. Ein weiterer
Infektionsweg ist die gegenseitige Fütterung bei Altvögeln oder
die der Jungtiere im Nest. Die Behandlung wild lebender Tiere ist
übrigens nicht möglich. Bei einem der toten Grünfinken aus dem
Münsterland konnte hingegen eine Legionellose als Todesursache
festgestellt werden, eine bakterielle Infektionskrankheit, die
meist durch abgestandenes Wasser begünstigt wird. An
Fütterungen ist daher auf penible Sauberkeit zu achten.
Grundsätzlich darf davon ausgegangen werden, dass an
Fütterungen mit herkömmlichen Vogelhäuschen eine ungeahnt hohe
Zahl von Vögeln durch verkeimtes Vogelfutter infiziert werden,
von denen sicher auch viele daran eingehen. Nur dass man deren
Sterben in der Regel nicht mitbekommt, weil die Tiere sich an
versteckt liegende Orte zurück ziehen. Nicht zu erklären ist
derzeit allerdings das Grünfinkensterben auch an den hygienisch
unbedenklichen Futtersäulen. Möglicherweise liegt die Ursache
hier in verunreinigt gekauftem Vogelfutter, was derzeit aber noch
völlig unklar ist.
© Foto "Grünfinken an der Futtersäule": Rolf Jürgens
Zur Klärung der Todesursache in Braunschweig hat der NABU jetzt den letzten verendeten Grünfink sowie eine Futterprobe (gestreifte Sonnenblumenkerne) inkl. Etikett der Futterpackung bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt zur Untersuchung übergeben. Problematisch für den Nachweis von Trichomonaden ist allerdings, dass dieser in der Regel nur an noch lebende oder frischtoten Tieren gelingt, da der Einzeller nach 24 Stunden in einem toten Tier nur noch schwer unter dem Mikroskop nachweisbar ist. Zur Aufklärung des in verschiedenen Bundesländern auftretenden Massensterbens von Grünfinken bittet der NABU deshalb die Bevölkerung um Mithilfe. Vermutlich ist dieses Phänomen noch viel verbreiteter, als bisher bekannt. Wer also selbst ähnliches beobachtet, wird gebeten, dies umgehend dem NABU per eMail zu melden: NABU.Braunschweig@t-online.de .
Trichomonas gallinae ist übrigens nicht auf den Menschen übertragbar. Allerdings existieren auch beim Menschen Trichomonaden, die wie Trichomonas vaginalis durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Legionellen hingegen, die sich vornehmlich in stehendem Wasser wenig benutzten Wasserleitungen mit Temperaturen zwischen 20 und 45 °C ansiedeln und vermehren können, sind für Menschen durchaus gefährlich.
27. März 2009
(herausgegeben vom NABU, Bezirksgeschäftsstelle
Braunschweig)
Leinenpflicht für Hunde
im Wald und in der freien Natur vom 01. April bis 15. Juli
(Braunschweig) - Der Naturschutzbund (NABU) weist darauf
hin, dass nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes
über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom
21.03.2002 (Nieders. GVBl. S. 112) Hunde in Waldflächen und der
freien Landschaft vom 01. April bis 15. Juli nur an der
Leine geführt werden dürfen. In den Naturschutzgebieten,
wie z. B. in
Riddagshausen, besteht für Hunde überdies eine ganzjährige
Leinenpflicht.
Während der Brut-, Setz-
und Aufzuchtzeit sind bodenbrütende Vögel und generell
die Jungtiere freilebender Tierarten besonders durch stöbernde
Hunde gefährdet. Insbesondere in Wiesen streunende Hunde sind
oft die Ursache für das tödlichen Verlassen
von Gelegen oder empfindlichen Jungtiere. Selbst die Anwesenheit von Hunden kann in der
Natur die freilebenden Tiere schädlich beeinträchtigten. So ist
allein schon die Witterung des Hundes für unsere heimischen
Säugetiere ein Alarmsignal eines Feindes und beunruhigt sie sehr
stark und nachhaltig bei der der Aufzucht und Pflege der
Jungtiere. Auch wenn ein Hund den Tieren nicht nachstellt und
sich nur wenig vom Weg entfernt, steht die Hundewitterung für
längere Zeit in der Nähe der Kinderstuben und stört den
natürlichen Lebenslauf von Hasen und Rehen.
Der NABU bittet alle
Hundehalter, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des
Leinenzwanges unbedingt zu beachten. Rücksichtslose Zeitgenossen
seien darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese
gesetzlichen Regelungen keine Kavaliersdelikte sind, sondern als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet
werden können. Werden hierbei wildlebende Tiere unnötig
beunruhigt, verletzt oder gar getötet, so kann dies nach dem
Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatG) sogar mit einer
Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
29. März 2008
(herausgegeben vom NABU, Bezirksgeschäftsstelle
Braunschweig)
100 Jahre NABU
Braunschweig
- 100 Jahre Einsatz für Mensch und Natur
Baumpflanzung
im Botanischen Garten: eine Vogelbeere erinnert an den
Ursprung
(Braunschweig) - Die Bezirksgruppe Braunschweig im
Naturschutzbund Deutschland (NABU) kann in diesem Jahre ihr
100jähriges Bestehen feiern! 1908 unter der Leitung von Frau Dr.
Hanf als Ortsgruppe des damaligen Bundes für Vogelschutz
gegründet, sind aus dem ersten Kreis von 8 Aktiven bis heute
rund 1700 Mitglieder geworden. Damals wie heute fühlen sich die
Mitglieder verpflichtet, für den Erhalt unserer Natur
einzutreten. Das Arbeitsfeld umfasste dabei von Anfang an über
den reinen Vogel- und Artenschutz hinaus alle Bereiche des Natur-
und Umweltschutzes. Über die Einzelheiten der Entwicklung
unseres Vereins, über die Arbeitsbereiche und Erfolge, wird der
Verein zum offiziellen Festakt im Spätsommer eine eigene
Broschüre herausgeben.
Insbesondere
zwei Persönlichkeiten aus den Reihen der Naturschützer, die
sich Anfang und Mitte des letzten Jahrhunderts um den Schutz der
heimischen Natur verdient gemacht haben, sind vielen
Braunschweigern wahrscheinlich bekannt, da in Riddagshausen
inzwischen zwei Wege nach ihnen benannt wurden: dies ist zum
einen der braunschweiger Arzt Dr. Otto Willke, der die damalige
Naturschutzgruppe ab 1913 über mehr als drei Jahrzehnte leitete.
Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass das Riddagshäuser
Teichgebiet bereits 1936 zum Naturschutzgebiet erklärt wurde.
Der andere unermüdliche Geist war Dr. Rudolf Berndt, der nach
dem Krieg ab 1952 den Neuaufbau des Naturschutzes in Braunschweig
prägte und bis 1980 Vorsitzender des Vereins blieb. Er erreichte
die Anerkennung des Riddagshäuser und Weddeler Teichgebietes als
Europareservat und war außerdem Mitgründer des
NABU-Landesverbandes Niedersachsen. In seiner Amtszeit entstanden aus der Bezirksgruppe
Braunschweig heraus neue Gruppen des Deutschen Bundes für
Vogelschutz (DBV) in Wolfenbüttel, Gifhorn, Wolfsburg,
Salzgitter, Helmstedt, Schöppenstedt und Goslar.
Nach der deutschen
Wiedervereinigung erfolgte auf Bundesebene auch der
Zusammenschluß der ostdeutschen Partnerorganisation. Bei der
Namensgebung für den gesamtdeutschen Bundesverband trug
man mit dem neuen Namen Naturschutzbund Deutschland
jetzt auch dem gesamten Einsatzspektrum Rechnung, wobei die
zusätzliche Kurzbezeichnung NABU die Hauptbereiche
der Tätigkeiten wiederspiegeln sollte:
N = Naturschutz
A = Artenschutz
B = Biotopschutz
U = Umweltschutz.
Schwerpunkte der ehrenamtlichen Arbeiten in Braunschweig
sind die Betreuung und Pflege von schützenswerten Flächen
sowie systematische Bestandserfassungen von Fauna und Flora
als Grundlage für Artenschutzmaßnahmen. Darüber hinaus soll
mit öffentlichen Wanderungen und Vorträgen das Interesse an der
Natur gefördert und zur allgemeinen Umweltbildung beigetragen
werden. Als staatlich anerkannter Naturschutzverband vertritt der
NABU außerdem die Interessen von Mensch und Natur, indem
Stellungnahmen nach Naturschutzgesetz abgegeben werden. Hier sind
die mittelbar betroffenen Bürger auf die fachlich sorgfältige
Arbeit des NABU angewiesen, da der einzelne beim Schutz unserer
Natur kein Mitwirkungsrecht hat. Dabei ist es dem NABU ein
besonderes Anliegen, dass der Naturschutz - wie wir ihn verstehen
- sich nicht gegen die Interessen der Bürger richtet. Vielmehr
ist der Schutz unserer Natur wichtig und notwendig, um für uns
alle sowie auch für die nachfolgenden Generationen eine
lebenswerte Umwelt zu erhalten - und dies nicht nur in wenigen
Schutzgebieten, sondern überall! Dies gilt gerade auch für den
städtischen Raum, also unser direktes Umfeld, in dem wir uns
überwiegend aufhalten.
Als Auftaktveranstaltung in diesem besonderen
Jubiläumsjahr wurde jetzt zur bleibenden öffentlichen
Erinnerung an das 100jährige Bestehen des Naturschutzbundes in
Braunschweig im neuen Teil des Botanischen Gartens der TU
Braunschweig ein Baum gepflanzt - mit Blick auf den Ursprung
des NABU eine Eberesche, im Volksmund auch Vogelbeere
genannt. Als Höhepunkt des
Jahrhundertjahres wird es am 27. September in der Wichmannhalle
eine Festveranstaltung geben.
26. Februar 2008
(herausgegeben vom NABU, Bezirksgeschäftsstelle
Braunschweig)
Verbot von
Rückschnittmaßnahmen in der freien Natur vom 01. März bis zum
30. September
Leinenpflicht für
Hunde im Wald und in der freien Natur vom 01. April bis 15. Juli,
in Naturschutzgebieten (NSG) ganzjährig
(Braunschweig) - Der Naturschutzbund (NABU) weist darauf
hin, dass nach den Bestimmungen des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes (NNatG) in der Zeit vom 01. März bis zum 30.
September in der freien Natur und Landschaft Hecken und Gebüsche
heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehende Bäume nicht
zurückgeschnitten, gerodet oder erheblich beschädigt oder
zerstört werden dürfen. Zuwiderhandlungen können hier
ebenfalls mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem sind die Brut-,
Setz- und Aufzuchtplätze unserer
wildlebenden Tiere ganz allgemein durch das Niedersächsische
Naturschutzgesetz geschützt.
In diesem Zusammenhang
macht der NABU außerdem darauf aufmerksam, dass das
Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die
Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21.03.2002 (Nieders. GVBl. S.
112) festlegt, dass Hunde in Waldflächen und der freien
Landschaft vom 01. April bis 15. Juli nur an der Leine
geführt werden dürfen. In den
Naturschutzgebieten (NSG), wie
z. B. in Riddagshausen, besteht für Hunde überdies
eine ganzjährige Leinenpflicht.
Während der Brut-, Setz-
und Aufzuchtzeit sind bodenbrütende Vögel und generell
die Jungtiere freilebender Tierarten besonders durch stöbernde
Hunde gefährdet. Selbst die
Anwesenheit von Hunden kann in der Natur die freilebenden Tiere
schädlich beeinträchtigten. So ist allein schon die Witterung
des Hundes für unsere heimischen Säugetiere ein Alarmsignal
eines Feindes und beunruhigt sie sehr stark und nachhaltig bei
der der Aufzucht und Pflege der Jungtiere. Auch wenn ein Hund den
Tieren nicht nachstellt und sich nur wenig vom Weg entfernt,
steht die Hundewitterung für längere Zeit in der Nähe der
Kinderstuben und stört den natürlichen Lebenslauf von Hasen und
Rehen bis hin zum tödlichen Verlassen der empfindlichen
Jungtiere.
Der NABU bittet alle
Hundehalter, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des
Leinenzwanges unbedingt zu beachten. Rücksichtslose Zeitgenossen
seien darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese
gesetzlichen Regelungen keine Kavaliersdelikte sind, sondern als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet
werden können. Werden hierbei wildlebende Tiere unnötig
beunruhigt, verletzt oder gar getötet, so kann dies nach
Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) ebenfalls mit einer
Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
17. Dezember 2007
(herausgegeben vom NABU Bundesverband)
Jägerschaft und
NABU verurteilen Wolfsabschuss im Wendland
Gemeinsame Strafanzeige angekündigt
(Berlin/Hannover) - Mit Unverständnis und Bestürzung
haben der Deutsche- Jagdschutzverband (DJV), die
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und der NABU auf die
Nachricht vom Abschuss eines frei lebenden Wolfes in
Niedersachsen reagiert und eine gemeinsame Strafanzeige
angekündigt. "Die Jägerschaft steht einer natürlichen
Rückkehr von Großsäugern positiv gegenüber. Konflikte lassen
sich nur durch eine intensive Zusammenarbeit aller beteiligten
Behörden und Verbände sowie das Aufstellen von
Managementplänen verhindern. Illegale Abschüsse stellen keine
Lösung dar und werden von uns zutiefst verurteilt" so LJN-
Präsident Professor Dr. Dr. Klaus Pohlmeyer. "Wir setzen
uns für ein Zusammenleben von Menschen und Wölfen in
Deutschland ein", so Christian Unselt, NABU-Vizepräsident.
Das Beispiel zahlreicher europäischer Länder zeige, dass dies
möglich sei. "Wir müssen gemeinsam lernen, mit
Rückkehrern wie dem Wolf zu leben", so Pohlmeyer und
Unselt.
Trotz umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit und
Unterrichtung der örtlichen Jägerschaften wurde auf einer
Gesellschaftsjagd am Samstag im Wendland ein Wolf erlegt. Zwei
Schützen hatten Schüsse auf das nach ihren Aussagen bereits
verletzte Tier abgegeben. Wölfe unterliegen jedoch dem
Naturschutzrecht und gehören zu den streng geschützten Arten.
Deshalb dürfen Jäger nicht eigenmächtig verletzte Tiere von
ihrem Leid erlösen. DJV-Präsident Jochen Borchert stellte klar:
"Sollten Jäger einen verletzten Wolf im Revier antreffen,
dann müssen sie unverzüglich die Polizei oder einen Veterinär
benachrichtigen. Diese leiten dann die notwendigen Schritte
ein." NABU, Landesjagdverband Niedersachsen und DJV setzen
darauf, dass die Hintergründe des Abschusses rasch ermittelt und
die Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Ausgehend von der polnischen Wolfspopulation sind die
Wölfe wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Nach mehr als 140
Jahren waren im Jahr 2000 in der sächsischen Lausitz erstmals
wieder freilebende Wölfe in Deutschland geboren worden. Derzeit
leben in Sachsen und Brandenburg vier Familienverbände. Die
Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe liegt bei etwa 35
Tieren.
Die Position der Jägerschaft zum Wolf gibt es im Internet
unter www.jagd-online.de,
Rubrik über den DJV - Positionen des DJV.
16. Dezember 2007
(herausgegeben von der Polizeiinspektion
Lüneburg)
Wolfsabschuss im
Landkreis Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg) - Am Samstagmorgen wurde in einem
Waldgebiet nordöstlich der Ortschaft Gedelitz im Landkreis
Lüchow-Dannenberg ein freilebender Wolf getötet. Zwei
Jäger im Alter von 46 und 51 Jahren hatten an einer
Jagdveranstaltung teilgenommen, als ein Wolf in ihren
Schussbereich gelangte. Da das Tier nach ihren Aussagen bereits
angeschossen war, gaben sie mehrere Schüsse auf das Tier ab und
trafen es tödlich. Ermittlungen ergaben, dass in den
Nachbarrevieren ebenfalls Jagdveranstaltungen durchgeführt
wurden. Der Wolf wurde zum Zwecke weiterer Untersuchungen
sichergestellt. Dabei soll auch festgestellt werden, ob das Tier
bereits verletzt war. Wolfsexperten, die noch am Samstag
hinzugezogen wurden, bestätigten, dass es sich um einen
freilebenden Wolf handelte. Gegen die 46- und 51-jährigen
Schützen wurden Strafverfahren eingeleitet.
31. Oktober 2007
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Kormoranverordnung
um 5 Jahre verlängert
Sander: Zur Abwendung von
Schäden für Fischerei / Gesamtbestand der Kormorane stabil
(Hannover) - Die
Fortführung der Kormoranverordnung schlägt eine Brücke zu den
Belangen der Fischereiwirtschaft, ohne dass dies einen messbaren
Einfluss auf den Gesamtbestand der Kormorane in Niedersachsen
hat, erklärte heute Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Nach
einer Effizienzkontrolle gemeinsam mit dem Niedersächsischen
Landwirtschaftsministerium und nach Abschluss einer
Verbandsbeteiligung hat das Niedersächsische Umweltministerium
die nahtlose Fortführung der bis zum 31.10.2007 befristeten
Kormoranverordnung ab 1. November 2007 beschlossen. Die
Geltungsdauer der Verordnung wird auf fünf Jahre bis Dezember
2012 beschränkt.
Die Anwendung der
bisherigen Kormoranverordnung hat auf die Brut- und Rastbestände
des Kormorans in Niedersachsen keinen messbaren Einfluss, der
Bestand in Niedersachsen ist insgesamt stabil mit positivem
Trend. Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher
Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt lässt die
Verordnung weiterhin die gezielte Bejagung von Kormoranen auf
Binnengewässern, an denen ein Fischereirecht besteht zu.
Außerhalb von Schutzgebieten und unter Beachtung einer Schonzeit
vom 1.April bis 15.August dürfen Kormorane, die sich auf, über
oder näher als 100 Meter an einem Binnengewässer mit
Fischereirecht befinden, tagsüber bejagt werden. Die Verwendung
von Bleischrot ist nicht erlaubt.
21. August 2007
(herausgegeben vom Nds. Ministerium für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
"Genuss vom
Feinsten !" - Aktionstage Ökolandbau Niedersachsen vom 05.-
23. September
175 Veranstaltungen bieten
puren Genuss
(Hannover) - "Genuss
vom Feinsten!" bieten die diesjährigen Aktionstage
Ökolandbau Niedersachsen, bei denen sich alles rund um das Thema
Essen, Genießen und Kochen von niedersächsischen Bio-Produkten
drehen wird. Die Wahl dieses Mottos fiel leicht. Stärker als je
zuvor wird über die Qualität von Lebensmitteln, über regionale
Erzeugnisse und über die Zubereitung von Speisen berichtet.
Daher lag es nahe, die Qualität biologisch erzeugter Produkte in
den Mittelpunkt der Aktionstage zu stellen.
Möglichkeiten, sich selber
von den Vorzügen der niedersächsischen und bremischen
Bio-Produkte zu überzeugen, gibt es bei den über 175
Veranstaltungen mehr als genug. Vom regionalen Bio-Frühstück
auf dem Campingplatz über das Kochen von Harzer Spezialitäten
bis zur Torfkahnfahrt mit Weinprobe reicht dabei die Spannweite
der kulinarischen Erlebnisse. Wie in den vergangenen Jahren
werden wieder über 120.000 Besucher erwartet. Im Rahmen einer
Medienpartnerschaft werden in diesem Jahr die Aktionstage durch
RTLregional (http://www.rtlregional.de) präsentiert.
Auch die
Eröffnungsveranstaltung der Aktionstage steht ganz im Zeichen
des Genusses. Ministerpräsident Christian Wulff,
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen, die Moderatorin Ruth
Moschner sowie der Bio-Spitzenkoch Alfred Fahr werden am 05.
September die Aktionstage in einem Hotel eröffnen, dass seine
gesamte Verpflegung auf biologische Produkte umgestellt hat.
Anlässlich der Eröffnung der Aktionstage wird dem Inhaber des
Tagungs-Hotels 'Hof Sonnentau aus Visselhövede das
Zertifikat 'Biohotel überreicht. Es ist damit das vierte
Haus in Niedersachsen, dass diese geschützte Bezeichnung tragen
darf.
Die Aktionstage werden
finanziell unterstützt durch das Niedersächsische Ministerium
für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz.
Das Programm ist im Internet abrufbar (www.aktionstage-oekolandbau.de (http://www.aktionstage-oekolandbau.de)) und beinhaltet neben der
Programmübersicht, Veranstaltern und Ansprechpartnern auch eine
Karte Niedersachsens, in der die geplanten Veranstaltungsorte
abgebildet sind. Gerne stehen die regionalen Veranstalter für
weitere Fragen, Vorberichte und auch während der Veranstaltungen
zu Ihrer Verfügung.
27. Juni 2007
(herausgegeben vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz)
"Verbreitungsatlas
der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen"
erschienen
NLWKN: Globale
Erwärmung verändert heimische Flora - Ambrosie und Erdmandel
auf dem Vormarsch
(Hannover) - Der
Klimawandel und seine Folgen sind derzeit in aller Munde,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Anstieg des Meeresspiegels.
Doch wie wirkt sich die globale Erwärmung auf Flora und Fauna in
Niedersachsen aus und was bedeutet das wiederum für den
Menschen? Erste Antworten auf diese Fragen bietet der
"Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen in
Niedersachsen und Bremen", der die Ergebnisse von 25 (!)
Jahren ehrenamtlicher Kartierungsarbeit zusammenfasst und den der
NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz) am 27. Juni 2007 in Hannover
präsentierte.
Dr. Eckhard Garve vom NLWKN hat den Atlas maßgeblich verfasst
und versteht ihn zu lesen: "Aus den Ergebnissen dieses Atlas
lässt sich eindeutig herauslesen, dass wärmebedürftige
Pflanzen sich zunehmend ausbreiten, Arten feuchtkühler Klimate
im Bestand abnehmen und Arten des Mittelmeerraums und teilweise
der Subtropen verstärkt bei uns einwandern". Die daraus
potenziell entstehenden Probleme für die Menschen
(Problemunkräuter, Giftpflanzen, allergene Pflanzen) kann aber
auch der Fachmann kaum abschätzen. Aber: "Um das mögliche
Spannungsfeld so früh wie möglich zu erkennen und darauf
reagieren zu können, sind Grundlagenwerke wie der Pflanzenatlas
so wichtig", betont Garve.
Der Leiter des Geschäftsbereiches Naturschutz in der
NLWKN-Betriebsstelle Süd macht das an wenigen Beispielen fest:
Die Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) ist bei Allergikern sehr
gefürchtet; sie löst Pollinosen aus. Die Pflanze blüht von
Juli bis September - damit verlängern sich die Qualen der
betroffenen Menschen. Gefürchtet ist auch die Erdmandel (Cyperus
esculentus), wenn auch aus einem anderen Grund: Das Sauergras
(Zypergras) wird bis zu einem Meter hoch und ist ein
gefürchtetes Ackerunkraut, weil es zu massiven Ernteverlusten
führt. Es gehört zu den weltweit gefürchteten Unkräutern und
steht dort an 16. Stelle. Beide Arten werden mit deutlich
zunehmender Tendenz in Niedersachsen gefunden. Andererseits
ziehen sich Pflanzen kühler Klimate bei uns zurück, wie z. B.
die Bärentraube (Arctostaphylos uva-ursi), die es heute nur noch
an wenigen Stellen in der Lüneburger Heide gibt.
Diese Veränderungen der
heimischen Flora lassen sich in dem neuen Pflanzenatlas genau
verfolgen, da die fast 2.000 Verbreitungskarten nicht nur die
aktuelle, sondern auch die frühere Verbreitung (vor 1980)
zeigen: "Das gab es in Deutschland noch nie - damit werden
Rückgänge und Zunahmen der einzelnen Arten auf einen Blick
sichtbar", freut sich Dr. Garve. Der Atlas sei ein
Standardwerk, auf das Naturschutz und Wissenschaft Jahrzehnte
gewartet haben: "Er zeigt Verbreitungsschwerpunkte,
Verbreitungsgrenzen und Verbreitungslücken heute und früher auf
und ist damit in der täglichen Arbeit für Fachleute und
Naturschutzliebhaber von unschätzbarem Wert". Garve
erläutert das Kartierungsverfahren: "Jedes der mehr als
1.700 Rasterfelder (Quadranten) ist von den Kartierern aufgesucht
und die dort vorgefundenen Pflanzenarten sind notiert worden: Das
sind bis zu 800 Arten in einem Rasterfeld, das jeweils bis 30
km² groß ist". Der Pflanzenatlas wäre also ohne die
ehrenamtliche Arbeit von mehr als 1.000 Kartierern überhaupt
nicht möglich gewesen.
Das Erfassungsprogramm
wurde 1982 von der damaligen Landesregierung analog zum
Tierarten-Erfassungsprogramm im Landesverwaltungsamt eingeführt,
um artenbezogene Daten einheitlich zu sammeln und für die
Naturschutzverwaltung verfügbar zu machen. "Seitdem sind
und waren rund 1.400 Melderinnen und Melder unterwegs und haben
die Daten gesammelt", betont Dr. Annemarie Schacherer vom
NLWKN in Hannover. "Sie verfügen über eine sehr hohe
Fachkompetenz und hervorragend Ortskenntnisse". Das Kataster
im NLWKN (Betriebsstelle Hannover-Hildesheim) umfasst weit über
100.000 Meldebogen mit mehr als zwei Millionen Einzeldaten in der
elektronischen Datenverarbeitung. Dieses Kataster wird für die
Naturschutzarbeit täglich genutzt, z. B. als Vorinformation für
weitergehende Erfassungen, gebietsbezogene Beiträge, für die
Vorbereitung von Ausweisung von Naturschutzgebieten oder für die
Förderkulissen im Vertragsnaturschutz. Und weil die
ehrenamtliche Arbeit so wichtig ist, werden die Kartierer auch
intensiv vom NLWKN betreut: Fortbildungsveranstaltungen mit
Exkursionen, Bestimmungsübungen oder Fachvorträge werden
angeboten und rege genutzt. "Niedersachsen hat mit dem
Pflanzenarten-Erfassungsprogramm eine führende Stellung der
Datenerhebung durch Ehrenamtliche innerhalb Deutschlands, einige
Länder wie Thüringen haben das System sogar übernommen",
sagte Schacherer.
Der Pflanzenatlas (http://www.niedersachsen.de/master/C37163625_N14750639_L20_D0_I5231158) - das sind 1.881 Rasterkarten auf 507
Seiten, dazu viele Informationen zu den einzelnen Arten und eine
Literaturauswertung von mehr als 1.000 Fachveröffentlichungen.
Den Pflanzenatlas gibt es beim NLWKN und kann unter www.nlwkn.de (http://webshop.nlwkn.niedersachsen.de) bestellt werden.
14. Juni 2007
(herausgegeben von der Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr)
Neubau der
Wabebrücke beginnt: Bundesstraße 1 von Montag an voll gesperrt
Verkehr wird bis Ende
April 2008 über die nahe Autobahn 39 umgeleitet -
Projektbeschreibung im Internet
(Wolfenbüttel) - Der Neubau der Wabebrücke im Zuge der
Bundesstraße 1 südöstlich von Braunschweig beginnt am Montag,
18. Juni. Die Bundesstraße wird hierzu bis voraussichtlich Ende
April 2008 voll gesperrt, der Verkehr über die nahe gelegene
Autobahn 39 umgeleitet. Hierauf wies die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Donnerstag in
Wolfenbüttel hin. Nach Mitteilung der Behörde wird der Verkehr
in Richtung Braunschweig an der Anschlussstelle Sickte auf die A
39 bis zur Anschlussstelle Braunschweig-Rautheim geführt,
entsprechend umgekehrt in der Gegenrichtung. Für Fußgänger und
Radfahrer wird eine Wegeverbindung im Baustellenbereich
geschaffen. Die Zufahrt zu den ansässigen Geschäften im
Gewerbehof am Schöppenstedter Turm bleibt aus Richtung Osten
frei. Eine Umleitung für den nicht autobahnfähigen (z. B.
landwirtschaftlichen) Verkehr über Riddagshausen wird
ausgeschildert.
Der Neubau der Wabebrücke im Zuge der B 1 soll nach
Mitteilung der Landesbehörde die ökologische Durchlässigkeit
der Wabeniederung verbessern und das Europareservat Riddagshausen
und die Weddeler Teiche mit den Herzogsbergen und dem Elm
südöstlich von Braunschweig vernetzen. Der Bau war im
Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 39 als Teil eines
Maßnahmenpaketes verbindlich festgelegt worden, um die durch den
Autobahnbau verursachten Eingriffe in den Naturraum
auszugleichen. Beim Bau der gegenwärtigen Wabebrücke (lichte
Weite 8 m, lichte Höhe 1,70 m) im Jahr 1978 waren ökologische
Belange noch nicht Gegenstand der Planung gewesen. Das neue
Bauwerk soll eine lichte Weite von 30 m und eine lichte Höhe von
3,50 m erhalten. Die Baukosten belaufen sich auf rund 1,2
Millionen Euro, davon 10.000 Euro für den Abriss der alten
Brücke, 815.000 Euro für den Neubau und 380.000 Euro für
Straßenbau im Rahmen der Anpassung an das Bauwerk. Kostenträger
ist die Bundesrepublik Deutschland.
Weiterführende Informationen zum Bauprojekt erhalten
Interessierte auf den Internetseiten der Landesbehörde unter http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C35277868_N5542522_L20_D0_I5213350.html
24. Mai 2007
(herausgegeben von der SPD-Fraktion im
niedersächsischen Landtag)
Rote Karte für Sander -
Fachtagung 100 Jahre Ehrenamt im Naturschutz" fällt
aus
(Hannover) - Die Ehrenamtlichen im Naturschutz
zeigen Umweltminister Sander nun endgültig die Rote Karte",
so Hans-Dieter Haase, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
im Niedersächsischen Landtag. Die Ehrenamtlichen fühlen
sich offenbar nicht ernst genommen", so Haase. Und das ist
auch kein Wunder: finanzielle Unterstützung auf Null gesetzt,
Projektmittel nur noch nach Gutsherrenart, für die `Guten´ noch
eine Nadel an´s Revers und die Jahrestagung mit völlig falschen
Rahmenbedingungen - es reicht". Zudem wolle Sander mit
seinem neuen Naturschutzgesetz den Verbänden ihre
Mitsprachrechte massiv schwächen. Die Verbände haben das
scheinheilige Spiel des Ministers durchschaut und reagieren
geschlossen. Die umstrittende Umweltnadel", die Sander
großzügig an Auserwählte verleihen wollte, wurde seitens der
Verbände zurückgewiesen. Sie gaben heute bekannt, dass sie sich
nicht beteiligen werden.
Aber der Protest geht noch weiter: Der 17. Naturschutztag
am 30.05. zum Thema 100 Jahre Ehrenamt im Naturschutz"
musste mangels Resonanz abgesagt werden. Die
Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz, eine Einrichtung des
Landes, richtete dieses Treffen seit fast 16 Jahren erfolgreich
aus. Bis zum Regierungswechsel in 2003 hatte das
Umweltministerium immer eine zweitägige Veranstaltung zum
Wochenende angeboten und den behördlichen und ehrenamtlichen
Naturschutz gemeinsam eingeladen. Auch die kommunalen
Spitzenverbänden waren stets mit dabei. Sander ließ die
beliebte Tagung gleich nach Amtsantritt auf einen Wochentag
verlegen", so Haase. Da will und kann nun beim besten
Willen kein ehrenamtlich Aktiver mehr teilnehmen". Diese
Landesregierung hat bei den Umweltverbänden verspielt",
urteilt Haase. Wulff hält Sonntagsreden zur Stärkung des
ehrenamtlichen Engagements und Sander treibt es auf zynische Art
und Weise auf die Spitze - nun wissen wir genau was Sander
darunter versteht, wenn er gebetsmühlenartig `Naturschutz mit
den Menschen´ predigt".
24. Mai 2007
(herausgegeben vom NABU Landesverband
Niedersachsen)
NABU Niedersachsen
weist Schirmherrschaft von Umweltminister Sander über `Tour de
NABU´ zurück
(Hannover) - Der NABU Niedersachsen hat zu seiner
`Tour de NABU´ anlässlich des 60-jährigen Bestehens des
Umweltverbandes die Schirmherrschaft von Umweltminister
Hans-Heinrich Sander zurückgenommen. In einem persönlichen
Gespräch hat NABU-Landesvorsitzender Hans-Jörg Helm dies mit
der Missachtung des Ehrenamtes in seinen Äußerungen, wonach
Kritik von Umweltverbänden nicht ernst genommen werde,
begründet. Diese Einstellung des Niedersächsischen
Umweltministers zeigt sich auch in dem vorgelegten
Naturschutzgesetz und den geplanten Schneverdinger
Naturschutztagen. Der NABU Niedersachsen fordert Umweltminister
Hans-Heinrich Sander auf, den Entwurf zum Naturschutzgesetz
zurückzuziehen und Natur- und Umweltpolitik "ür die
Menschen zu machen" und nicht nur für einzelne Naturnutzer.
Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender, erklärte:
"Ein Minister, der, wie uns bestätigt wurde, die Kritik von
Umweltverbänden nicht ernst nehme, hat die Türen und Ohren
gegenüber dem ehrenamtlich tätigen Naturschutz im ganzen Land
und vor Ort verschlossen. Ein Schirmherr für die `Tour de NABU´
muss Argumenten von Naturschützern gegenüber offen sein. Wir
sind immer gesprächsbereit und wir erwarten von einem
Umweltminister, dass er anders arbeitet und Argumenten des
Naturschutzes gegenüber aufgeschlossen ist. Das Ehrenamt darf
nicht mit Füßen getreten werden, denn ohne ehrenamtliches
Engagement wäre es um unsere Lebensgrundlagen schlecht
bestellt." Umweltminister Hans-Heinrich Sander hatte auf
einer Veranstaltung in Mulmshorn (Landkreis Rotenburg)
geäußert, dass er die Kritik von Umweltverbänden nicht Ernst
nehme. Berater für ihn als Umweltminister seien vielmehr die
Wirtschaft, Landwirtschaft und Industrie. Die Handschrift der
Landwirtschaft, so Hans-Jörg Helm weiter, werde im vorgelegten
Naturschutzgesetz mit der Aufhebung des Grünlandschutzes
deutlich. Für Niedersachsen drohe so eine `Vermaisung´ ganzer
Landschaftsräume.
Die Missachtung des Ehrenamtes durch Umweltminister
Hans-Heinrich Sander und die Handschrift von Wirtschaft und
Industrie zeige sich auch bei der Halbierung der
Bearbeitungsfristen für Planvorhaben. Hans-Jörg Helm erklärte:
"Die kostenlose Kartierung von Pflanzen und Tieren durch
zahlreiche, qualifizierte Ehrenamtliche wird zunächst gern
entgegengenommen. Die Stellungnahmen der Ehrenamtlichen
gegenüber behördlichen Planungen werden dann aber gar nicht
gewollt. Eine Beratung für Natur und Landschaft durch das
Ehrenamt wird abgeschafft. Das Ehrenamt darf nicht nur in
Sonntagsreden und beim `Niedersachsenpreis für
Bürgerengagement´ stattfinden, sondern muss vielmehr im
Naturschutzgesetz und seine Regelungen gestärkt werden."
Einen `Schneverdinger Naturschutztag´ zum Thema `100 Jahre
Ehrenamt im Naturschutz´ eintägig an einem Wochentag zu
veranstalten, zeige, so betonte Helm, dass das Ehrenamt
ausgegrenzt werde.
24. Mai 2007
(herausgegeben vom NABU Landesverband
Niedersachsen)
Umweltverbände
lehnen MU-Umweltnadel ab: "Naturschutz mit den Menschen
nicht gewollt!"
- Keine Vorschläge für die Verleihung
(Hannover) - Die niedersächsischen
Umweltverbände werden keine Vorschläge für die Verleihung der
'Umweltnadel' an das Niedersächsische Umweltministerium
übermitteln. Die Verbände begründen ihre Ablehnung mit dem
vorgelegten neuen Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Mit ihm
werden den ehrenamtlich im Naturschutz tätigen Mitgliedern der
Umweltverbände nahezu alle landesrechtlichen Möglichkeiten
genommen werden, einen konstruktiven Dialog weiterhin engagiert
zu führen und Entwicklungen in Natur und Landschaft in
Niedersachsen zu begleiten. Die Bearbeitungsfrist für
ehrenamtlich arbeitende Naturschützer wird im Naturschutzgesetz
auf vier Wochen halbiert und der Beteiligungsumfang reduziert.
Ihre Ablehnung haben die Umweltverbände in einem offenen Brief
(siehe Anlage) an das Niedersächsische Umweltministerium
begründet.
"Der Gesetzesentwurf signalisiert den Ehrenamtlichen,
dass Ihr Engagement in Niedersachsen künftig nicht mehr
erwünscht ist. Umweltminister Hans-Heinrich Sander hatte
wiederholt betont, dass es zu den wichtigsten Prämissen seiner
Umwelt- und Naturschutzpolitik gehört, 'Naturschutz mit den
Menschen' zu praktizieren. Die Neuregelungen erwecken den
Anschein, der Schutz von Natur und Landschaft bei gleichzeitiger
wirtschaftlicher Entwicklung solle in Niedersachsen künftig
unter Ausschluss der Menschen, insbesondere der ehrenamtlich
tätigen Menschen in den Umweltverbänden vollzogen werden",
erklärte ein Verbandssprecher. Die vorgesehenen Änderungen bei
der Verbandsbeteiligung, mit der Abschaffung von
Beteiligungsmöglichkeiten, der Verkürzung von Fristen und der
Erschwerung von Information und Dialog, reduzieren in erheblichem
Maße Möglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder, den
Naturschutz in Niedersachsen mit zu gestalten.
In den Untergliederungen der Umweltverbände gibt es eine
Reihe exzellenter langjährig erfolgreich wirkender
Ehrenamtlicher, deren unbezahlte Arbeit wesentlich dazu
beiträgt, Niedersachsens Natur- und Kulturlandschaften zu
erhalten und zu entwickeln. Mit ihrer Arbeit unterstützen sie
das Land wesentlich, auch bei der Erfüllung verschiedener
Pflichtaufgaben. So erheben die Ehrenamtlichen kostenlos
Umweltdaten und speisen damit die landesweiten
Erfassungsprogramme. Sie wirken an der Konzeption und Umsetzung
von Natur- und Artenschutzmaßnahmen mit.
Das Niedersächsische Umweltministerium hatte mit Scheiben
vom 11. April 2007 die Umweltverbände gebeten, Ehrenamtliche
vorzuschlagen, die wegen ihrer langjährigen exzellenten
ehrenamtlichen Arbeit gewürdigt und in Form der 'Umweltnadel'
des Niedersächsischen Umweltministeriums ausgezeichnet werden
sollen.
Offener
Brief der nds. Naturschutzverbände an `Umweltminister´ Sander
Unbezahlt und unbezahlbar: Ehrenamtliche bei der Biotoppflege |
19. April 2007
(herausgegeben vom NABU Landesverband
Niedersachsen)
NABU lehnt die
geplante Novelle zum Niedersächsischen Naturschutzgesetz ab
Helm:
Ehrenamt wird mit Füßen getreten!"
(Hannover) - Der NABU Niedersachsen lehnt die geplante
Novelle zum Niedersächsischen Naturschutzgesetz ab. Die im
Gesetzentwurf vorgesehenen massiven Einschränkungen der
bürgerschaftlichen Beteiligung und die Verkürzung der
Bearbeitungsfristen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der
Naturschutzverbände werden vom NABU Niedersachsen kritisiert.
Weiterhin wird die Aufhebung des bisher geschützten
landschaftsprägenden Grünlandes sowie Verwässerung des
niedersächsischen Artenschutzes vom NABU Niedersachsen in seiner
Stellungnahme zur Gesetzesnovelle abgelehnt. Das
bürgerschaftliche, ehrenamtliche Engagement werde mit der
Gesetzesnovelle eingeschränkt und seine Möglichkeiten reduziert
kritisierte der NABU Niedersachsen.
Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender, erklärte:
Das Ehrenamt wird mit Füßen getreten und seine Akzeptanz
findet offensichtlich nur in Sonntagsreden niedersächsischer
Politiker statt. Naturschutz mit den Menschen ist nicht gewollt.
Behörden nehmen gerne kostenlos die von qualifizierten
Ehrenamtlichen in tausenden Stunden ermittelten Kartierungsdaten
von Tieren und Pflanzen entgegen. Während Behörden jahrelang
ein Planverfahren in zahlreichen Ordnern vorbereiten, wird den
Ehrenamtlichen ein Zeitraum von vier Wochen zur Stellungnahme zu
den Planunterlagen zugemutet. Bei jahrelangen Verfahren von einer
Beschleunigung aufgrund der Reduzierung von sechs auf vier Wochen
reden zu wollen, ist ein Witz. Diese beiden Wochen sollten
vielmehr im Zuge der vielgepriesenen niedersächsischen
Verwaltungsreform einzusparen sein. So wird eine angeblich
notwendige Verfahrensbeschleunigung allein auf die im Ehrenamt
tätigen Bürgerinnen und Bürger im Naturschutz
abgewälzt.
Helm betonte: Ein niedersächsischer Umweltminister,
der gebetsmühlenartig wiederholt, Umweltpolitik mit den
Menschen machen zu wollen, ist an seinen Taten zu messen.
Daher muss der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich
Sander seine Gesetzesnovelle zum Naturschutzgesetz
zurückziehen. Die Niedersächsische Landesregierung täte
gut daran, diese Kritik eines über 66.000 Menschen starken
Naturschutzverbandes ernst zu nehmen. Wie verlautet, hatte
Minister Sander auf einer Veranstaltung in Mulmshorn im Landkreis
Rotenburg/Wümme erklärt, die Kritik von Naturschutzverbänden
nicht Ernst zu nehmen.
Seit der Einführung der Beteiligung der
Naturschutzverbände nach dem Verfahrenskatalog gab es mehrere
freiwillige Vereinbarungen, mit dem Ziel, einen möglichst
reibungslosen Ablauf der Beteiligungsverfahren zu gewährleisten.
Zur Unterstützung dieses Prozesses haben alle
Naturschutzverbände in einer freiwilligen Vereinbarung auf einen
Katalog von Verfahrensbeteiligungen verzichtet. Inzwischen hat
sich, auch aufgrund der Beteiligung, in vielen Landkreisen und
Gemeinden eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen ehrenamtlich
tätigen Naturschützern und Behördenvertretern eingestellt.
Hierdurch wird eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in
Genehmigungen auf kurzem Weg ermöglicht, so der NABU
Niedersachsen.
Die jetzt vorgesehene Streichung der Verfahren führt
erneut zu Misstrauen, da interessierte Bürger aktiv von
Planungen in ihrem direkten Umfeld ausgeschlossen werden. Dies
widerspricht der Zielsetzung, durch eine aktive
Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung einer Bürokratisierung
entgegenzuwirken. Eine Streichung der jetzt bestehenden
Beteiligungsrechte in der Gesetzesnovelle wird dazu führen, dass
bei den Behörden vermehrt Anfragen unter Berufung auf das
Umwelt-Informations-Gesetz (UIG) eingehen. Anstatt einer
Arbeitsersparnis ist eher ein erhöhtes Arbeitsaufkommen der
Behörden hierdurch vorgegeben. Ein Verlust von Informationen
durch ortskundige Bürger und eine engagierte ehrenamtliche
Mitarbeit bei der Umsetzung von Gebietsentwicklungen oder
Landschaftsplanungen, auch im Siedlungsbereich, ist absehbar.
25. März 2007
(herausgegeben von der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig)
Verbot von
Rückschnittmaßnahmen in der freien Natur vom 01. März bis 30.
September
(Braunschweig) - Der Naturschutzbund (NABU) weist darauf
hin, dass nach den Bestimmungen des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes (NNatG) in der Zeit vom 01. März bis zum 30.
September in der freien Natur und Landschaft Hecken und Gebüsche
heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehende Bäume nicht
zurückgeschnitten, gerodet oder auch erheblich beschädigt oder
zerstört werden dürfen. Zuwiderhandlungen können nach dem
NNatG mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Auch außerhalb der so genannten freien
Landschaft sind im übrigen ganz allgemein die Brut-, Setz- und Aufzuchtplätze unserer wildlebenden Tiere streng geschützt.
Insbesondere in diesem Frühjahr, wo bereits erheblich früher
als gewöhnlich anhaltend milde Temperaturen herrschen, beginnen
einzelne Vogelarten z. T. bereits jetzt mit dem Brutgeschäft.
"Wir gehen davon aus, dass Rücksichtnahme auf unsere
heimische Tierwelt für jederman selbstverständlich ist und dass
deshalb insbesondere an Büschen und Hecken nach dem 1. März
nirgendwo noch Rückschnittmaßnahmen durchgeführt
werden.", so Carlo Fuchs, Leiter der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig. "Die ersten
erfolgreichen Amsel-Bruten dieses Jahres wurden bereits für den
30. Januar gemeldet! Das sind einmal mehr Fallbeispiele über die
Folgen des Klimawandels."
17. November 2006
(herausgegeben vom Nds. Ministerium für den
ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz )
Waldzustandsbericht
2006: dem niedersächsischen Wald ist es zu warm und zu sauer
(Hannover) - Neben den bereits langjährig bekannten
Schadeinträgen durch Säure und Stickstoff-Verbindungen treten
zunehmend klimatische Veränderungen und ihre Auswirkungen auf
die Waldbestände in den Focus der forstlichen Forschung. Seit
Ende der Achtzigerjahre zeigt sich in Niedersachsen eine
Erwärmungstendenz, die ihren vorläufigen Höhepunkt im Juli
2006 erreichte. Das ist eines der Ergebnisse der jährlichen
Untersuchungen, die Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen
mit dem Waldzustandsbericht in Hannover vorlegte. 2006 wurden in
Niedersachsen 303 Waldflächen mit über 7.000 Bäumen durch die
Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) in
Göttingen auf ihre Vitalität geprüft.
"Die Widerstandskraft unserer Waldökosysteme ist bereits
durch die chronische Belastung durch Stoffeinträge und
Bodenversauerung beeinträchtigt, weitere Stressfaktoren, wie
Hitze und Trockenstress, schränken sie weiter ein", warnt
Ehlen.
Die Folgen des Klimawandels
und des Treibhauseffektes für den Wald in Europa diskutierten im
Oktober dieses Jahres 120 Waldschadensforscher aus 30 Ländern
bei einem Symposium in Göttingen auf Einladung der NW-FVA.
Forschungsergebnisse auf Grundlage des europaweiten
Walduntersuchungsprogramms "ICP Forests" bestätigen
den Trend zu wärmeren und trockeneren Sommern. In der Folge
wachsen die Bäume langsamer und forstliche Schadinsekten wie
Borkenkäfer, Frostspanner und Eichenprachtkäfer werden
begünstigt. Besonders die älteren Fichten gehören zu den
Sorgenkindern der niedersächsischen Waldbesitzer. Bäume
reagieren auf Stress mit einer deutlich sichtbaren Verlichtung
der Nadeln und Blätter in der Krone. "Der derzeitige Umbau
unserer Wälder in naturnahe, strukturreiche und laubholzbetonte
Mischwälder ist vor diesem Hintergrund ebenso unverzichtbar wie
die Waldkalkung", erläutert Minister Ehlen. Aber auch beim
Umweltschutz gibt es Erfolge zu vermelden. Die Schwefeleinträge
in den Waldboden sind dank intensiver Anstrengungen bei der
Industrie und bei der Gebäudeheizung drastisch zurückgegangen.
Doch müssen die schädlichen Stoffeinträge, insbesondere
Stickstoffverbindungen, noch deutlicher als bisher reduziert
werden, um die Waldböden nachhaltig leistungsfähig zu erhalten.
"Schutz des Waldes heißt nachhaltiger Schutz unserer
eigenen Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser" sagt
Landwirtschaftsminister Ehlen zu den Ergebnissen des Berichtes.
"Auch wird die Rolle des Waldes als Lieferant für den
nachwachsenden Rohstoff Holz immer wichtiger. Deshalb werden wir
die Zustandsuntersuchungen in den niedersächsischen Wäldern
auch weiterentwickeln", sichert der Minister zu.
Der Waldzustandsbericht
2006 geht ausführlich auf die einzelnen Baumarten und die
Schadursachen ein. Er kann ab sofort im Internetauftritt des
Landwirtschaftsministeriums heruntergeladen werden: http://www.ml.niedersachsen.de/master/C1897049_N9048_L20_D0_I655.html (Themenbereich "Wald, Holz und
Jagd", Seite "Waldzustand und Waldschäden").
16. November 2006
(herausgegeben vom Nds. Ministerium für den
ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz )
Landesweite
Bürgerbeteiligung zur weiteren Entwicklung des Landes
(Hannover) - Staatssekretär
Friedrich-Otto Ripke hat alle Bürgerinnen und Bürger
Niedersachsens aufgerufen, sich an der Diskussion über die
grundlegende Neufassung des Landes-Raumordnungsprogramms, das
Ziele zur künftigen Entwicklung des Landes festlegt, zu
beteiligen. Das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren beginnt in
diesen Tagen und soll Mitte Februar 2007 abgeschlossen werden.
Mit dem Landes-Raumordnungsprogramm koordiniert die
Landesregierung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der
öffentlichen Hand und bietet der Wirtschaft einen Rahmen für
Investitionen.
Themen sind u. a. der Infrastrukturausbau, so die
Trassenführung der neuen Autobahnen A22 und A39, die
Ergänzungen im Hochspannungsnetz und die weitere
Windenergienutzung sowie die Flächensicherung für Industrie-
und Gewerbestandorte. Auch die Standortanforderungen an
großflächige Einzelhandelsvorhaben und die Behandlung der in
der Öffentlichkeit bereits diskutierten FOC-Vorhaben
("factory outlet center") spielt eine wichtige Rolle.
Ripke betonte: "Das Landes-Raumordnungsprogramm ist ein
Stück Zukunftssicherung." Mit der
Öffentlichkeitsbeteiligung als Modellvorhaben im Rahmen des
e-Government-Projekts der Landesregierung werde der
Planungsprozess des Landes-Raumordnungsprogramms auch für die
Bürgerinnen und Bürger erheblich an Transparenz gewinnen. Neben
der Öffentlichkeitsbeteiligung auf kommunaler Ebene, wo es in
der Regel um Fragen der örtlichen Bauleitplanung gehe, bestehe
nun erstmals die Gelegenheit, zu überörtlichen Fragen Stellung
zu nehmen.
Die entsprechende Internetplattform www.LROP-online.de ist ab sofort frei geschaltet und steht jeder Bürgerin
und jedem Bürger für Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen
offen. Der LROP-Entwurf kann darüber hinaus aber auch in den
vier Regierungsvertretungen eingesehen werden.
16. November 2006
(herausgegeben vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz)
Biogasanlagen:
Leitfaden für Planer und Behörden - Broschüre des NLWKN
informiert aus Sicht des Gewässerschutzes
(Hildesheim) - Der Bau von Biogasanlagen boomt -
insbesondere die seit dem Jahr 2000 gültige Einspeisevergütung
hat zu einer deutlichen Belebung der Nachfrage nach Biogasanlagen
geführt. Dazu kommen staatliche Investitionshilfen und die
Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe von Stilllegungsflächen
und Reststoffe nicht landwirtschaftlicher Produkte zu vergären.
Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat darauf reagiert
und gemeinsam mit Vertretern der Biogas-Verbände, der Behörden
und des Umweltministeriums eine Informationsbroschüre
erarbeitet. Herausgekommen ist ein Leitfaden für Planer und
Genehmigungsbehörden: "Errichtung und Betrieb von
Biogasanlagen - Anforderungen für den Gewässerschutz". Der
Leitfaden ist im Internet unter www.nlwkn.de zu finden. Wilfried Haun von der
NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim begründet das
Engagement des NLWKN so: "Bei der Konzipierung der
Biogasanlagen wird viel Wert auf die Vermeidung von üblen
Gerüchen gelegt. Die Sicherheit der Anlage mit Blick auf den
Gewässerschutz wird hingegen oft vernachlässigt". Erst
Schadensfälle in den Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg -
beide zurückzuführen auf menschliches und technisches Versagen
- hätten die Verantwortlichen für das Thema sensibilisiert. Der
Leitfaden steht als Download-Objekt in der Infospalte bereit!
Download der Broschüre "Errichtung und Betrieb von
Biogasanlagen - Anforderungen für den Gewässerschutz" (1302 kb)
26. Oktober 2006
(herausgegeben vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz)
NLWKN beurteilt
Gewässergüte - 60 Flüsse und Bäche im Einzugsgebiet der Aller
untersucht
(Braunschweig) - 60 Flüsse und Bäche im Einzugsgebiet
der Aller zwischen Saalsdorf und Müden im Süden Niedersachsens
hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz) unter die Lupe
genommen. Das Ergebnis fasst Dietmar Bublitz vom NLWKN in
Braunschweig so zusammen: "Insgesamt können wir für die
Gewässergüte die Note 2 attestieren". Das ausführliche
Ergebnis der Untersuchungen ist im "Gewässergütebericht
Aller-Quelle 2004" nachzulesen, der jetzt veröffentlicht
wurde. Verbreitungskarten zahlreicher für das untersuchte Gebiet
charakteristischer Gewässerbewohner runden den Bericht ab.
Ob Katharinenbach,
Mittlerer Drömlingsgraben oder Beverbach: Der NLWKN hat die
chemischen und biologischen Daten sowie die Strukturgütedaten
für die Flüsse in den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt und
Wolfsburg ermittelt und für die ökologische Bewertung auch
Daten ab 1985 mit herangezogen. Und dabei zeigt sich: Phosphat
und Nitrat machen den Flüssen und Bächen zu schaffen. Das wird
besonders bei jenen Gewässern deutlich, an denen
Gütemessstellen liegen - hier wird das Wasser regelmäßig
chemisch untersucht. Das Angebot der Pflanzennährstoffe Phosphat
und Nitrat ist vielfach stark erhöht.
Die Folgen: Im Sommer
wachsen die Pflanzen viel zu üppig, deshalb müssen die Flüsse
und Bäche entkrautet werden. Dazu Bublitz: "Das
übermäßige Pflanzenwachstum und die gründliche Unterhaltung
wirken sich gleichermaßen negativ auf die Lebensgemeinschaft der
entsprechenden Gewässer aus". Es gibt auch deutliche
Hinweise, dass sich das Leben in den Flüssen verändert hat:
"Es fehlen zum Beispiel in den meisten Gewässern fast
völlig Vertreter der Insektengruppe der Steinfliegen. Lediglich
in einigen kleineren Bächen wurden diese Insekten nachgewiesen.
Auffallend ist auch, dass wir viele Tiere gefunden haben, die gar
keine typischen Fließwasserbewohner sind, sondern eher
Gewässerbereiche mit recht schwacher Strömung als Lebensraum
bevorzugen", sagt Bublitz. Das sei zwar nicht
besorgniserregend, für die Fachleute aber gleichwohl auffällig.
Den "Gewässergütebericht Aller-Quelle 2004" gibt es
beim NLWKN in Braunschweig (0531/8665-4000) und ist über das
Internet zu bestellen (www.nlwkn.de). Lesekostproben finden sich in der
Info-Spalte.
Downloads zu dem Thema :
Gewässergütebericht Aller-Quelle (Kurzfassung mit Titelbild,
Inhaltsverzeichnis, Vorwort, Zusammenfassung und den wichtigsten
Karten) - http://www.nlwkn.niedersachsen.de/servlets/download?C=28224211&L=20
Gewässergütebericht Aller-Quelle (Titelbild) - http://www.nlwkn.niedersachsen.de/servlets/download?C=28224265&L=20
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31. März 2006
(herausgegeben vom Nds. Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Veterinärinstitut
Oldenburg: bisher 5.600 Wildvögel in Niedersachsen auf
Geflügelgrippe getestet
(Oldenburg) - Hochbetrieb
im Veterinärinstitut Oldenburg: In den vergangenen drei Monaten
sind bislang mehr als 5.600 Wildvögel in Niedersachsen auf
Geflügelpest untersucht worden, davon knapp 4.000 allein im
März. Das bedeutet für die Mitarbeiter des Instituts des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (LAVES) Nachtschichten und
Wochenenddienste. "Es ist mir eine Herzensangelegenheit,
mich persönlich für das große Engagement zu bedanken",
sagte Hans-Heinrich Ehlen, Landwirtschaftsminister in
Niedersachsen, bei seinem Besuch in Oldenburg.
Die Untersuchung der Aviären Influenza (Geflügelpest)
gehört seit mehr als zehn Jahren zu den Schwerpunkten des
Veterinärinstituts Oldenburg. "Nur deshalb waren wir auch
so kurzfristig in der Lage, dieses hohe Aufkommen an Proben zu
bewältigen", meint Prof. Dr. Günter Thalmann, Leiter des
Instituts. Dabei hätten auch das Veterinärinstitut Hannover und
das Futtermittelinstitut Stade des LAVES die Oldenburger
unterstützt, denn dort wurden eingelieferte Tiere, bereits für
die weitere Untersuchung vorbereitet.
Weit mehr als 100 Tiere werden täglich aus ganz Niedersachsen
eingesandt. In Niedersachsen hat es bisher zwei positive Befunde
bei Wildvögeln gegeben: im Landkreis Soltau-Fallingbostel sowie
in der Stadt Cuxhaven. Auch werden derzeit Säugetiere, wie
Katzen und Steinmarder, auf das Virus untersucht. Bisher ohne
Befund.
In den vergangenen zwei Jahren (2003 -2005) wurde vom
Bundesforschungsinstitut Tiergesundheit, dem
Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Insel Riems, ein
großangelegtes Geflügelpestmonitoring durchgeführt. Als
bundesweit einziges Institut wurde das Team um Prof. Dr. Thalmann
vom FLI in dieses Programm einbezogen. Mehr als 20.000
Untersuchungen wurden allein dafür in Oldenburg durchgeführt.
03. März 2006
(herausgegeben von der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig)
NABU sammelt
Althandys für Naturschutzgroßprojekt
Vodafone spendet 5
Euro für jedes beim NABU abgegebene Mobiltelefon
(Braunschweig) - Der NABU
und Vodafone starten eine gemeinsame bundesweite Kampagne zum
Recycling gebrauchter Mobiltelefone. Dabei erhält der
NABU-Bundesverband für jedes bei uns abgegebene Althandy eine
Spende von 5 Euro (Anmerk. d. Red.: seit März 2007 "nur
noch" 3,50 Euro) von seinem Kooperationspartner Vodafone.
Die Gelder sollen für das NABU-Renaturierungsgroßprojekt
`Unteren Havel´ verwendet werden.
Gemeinsam mit den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt
will der NABU-Bundesverband weite Gebiete in dem größten
zusammenhängenden Feuchtgebiet Mitteleuropas wieder naturnah
gestalten. "Mit Hilfe der Althandy-Spendengelder von
Vodafone will der NABU Altarme wieder anschließen, Ufersäume
umgestalten und Fischwanderhilfen bauen. Kanalisierte oder
begradigte Ufer sollen so umgestaltet werden, dass dort wieder
die Naturlandschaften entstehen, in denen sich Biber, Eisvogel
oder Wasseramsel wohlfühlen können. Bei diesem Projekt handelt
es sich zur Zeit um das größte europäische
Fluss-Renaturierungsprojekt, erklärt Carlo Fuchs, Leiter
der NABU-Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig.
"Mit der Aktion will der NABU die Menschen zudem auch
im Bereich der mobilen Technologie für das Recycling
sensibilisieren und möglichst viele dazu zu bewegen, ihr Handy
umweltgerecht zu entsorgen. Viele Besitzer eines neuen Handys
wissen gar nicht, dass sie ihr Altgerät recyceln lassen können.
Anstatt es wegzuwerfen oder in der Schublade verstauben zu
lassen, kann man dieses nun in der NABU-Geschäftsstelle
(Hochstr. 18) abgeben. Das lohnt jetzt gleich doppelt, denn
dadurch wird die Umwelt geschont und zugleich ein konkretes
Naturschutzprojekt unterstützt."
Mittlerweile gibt es 70 Millionen Handy-Nutzer in
Deutschland und die Einsatzzeit eines Handys ist kurz: Im Schnitt
wird jedes Gerät lediglich 18 bis 24 Monate benutzt und dann
durch ein neues ersetzt. Die alten Mobiltelefone verschwinden in
den Schubladen - schätzungsweise handelt es sich dabei um 40 bis
50 Millionen Altgeräte, die entsorgt werden müssen. So
entstehen jährlich ca. 5.000 Tonnen Elektroschrott, welche die
Umwelt bei nicht sachgerechter Entsorgung gefährden
können.
14. Dezember 2005
(herausgegeben von der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig)
NABU fordert die
Vorlegung eines Aktionsplans zur Luftschadstoffreduzierung in
Braunschweig
Unterschriftensammlung für Aktionsplan und
Wiederaufstellung des Messcontainers in der Innerstadt
(Braunschweig) - Die interessante
Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom Mittwoch den
14.12.2005 nimmt der NABU zum Anlass, auf die in der Stadt
Braunschweig fortdauernde Nicht-Einhaltung der
EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und deren Tochterrichtlinien
hinzuweisen. Zu den Informationen, welche die vom UBA
erstellte Link-Sammlung bietet, gehört letztendlich auch
die Bestätigung, dass Niedersachsen in puncto Luftreinhaltung zu
den bundesdeutschen Entwicklungsländern gehört.
Nach Aussagen der Stadt Braunschweig liegt
die Zuständigkeit zur Luftreinhaltung beim Niedersächsischen
Umweltministerium (NMU) in Hannover. Außer der im Frühjahr von
dort verlauteten Absichtserklärung, spätestens in diesem
Herbst die Erstellung eines Aktionsplans zur
Luftschadstoffreduzierung in Braunschweig abzuschließen,
ist seitens des NMU jedoch nach wie vor nichts
geschehen. Da laut EU- Kommission in Gesamteuropa jährlich 310
000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Ozon und Feinstaub
sterben, sollte die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie EG-RL 96/62
und deren Tochterrichtlinie 99/30/EG zur Außenluftqualität, die
den zugelassenen Grenzwert für gesundheitsschädliche
Feinstäube (PM10) festlegt, bis 2001 umgesetzt werden. Neben
einheitlichen Methoden für die Beurteilung der Luftqualität
verlangt die EU-Richtlinie von den Kommunen insbesondere
auch Aktionspläne zur Einhaltung der vorgegebenen Werte.
Ebenso besteht die Verpflichtung, die Bevölkerung über die
aktuelle Luftverschmutzung zu informieren.
Mit Abbau des Messcontainers am
Bohlweg ist die Beurteilung der seitens der Messstation
dokumentiert schlechten Luftqualität der braunschweiger
Innenstadt jedoch unmöglich geworden, wodurch folglich auch den
Bürgern ihr Recht auf Information beschnitten wurde. Der NABU
als einer der Träger des "Braunschweiger Bündnis´ für
saubere Luft" fordert den Niedersächsischen Umweltminister
Sander deshalb auf, den im April unter dem Vorwand der
Bauarbeiten vom Bohlweg entfernten Messcontainer nun endlich
wieder aufstellen zu lassen, um den Verpflichtungen der
EU-Rahmenrichtlinien nachzukommen. Die damals nachgeschobene
Begründung, die Messstation müsste jetzt in einer anderen
Kommune eingesetzt werden, obwohl am Bohlweg sogar die
festgelegte Anzahl von maximal 35
Grenzwertüberschreitungen pro Jahr bereits im April
überschritten wurde, ist anhaltend rechtswidrig. Das Recht auf
Information und Gesunderhaltung ist nicht teilbar, sondern
die Landesbehörde steht statt dessen in der Pflicht, in
benötigter Anzahl Messstationen zur Verfügung zu stellen
bzw. falls erforderlich zu beschaffen.
Seit Abzug des Meßontainers aus der
braunschweiger Innenstadt kommt das NMU seinen durch die
EU-Richtlinie auferlegten Kontroll- und
Informationsverpflichtungen nicht mehr nach und kann weder
die Wirksamkeit der von der Stadt Braunschweig im April
eingeleiteten Sofortmaßnahme beurteilen, noch die
Bevölkerung über die Luftverschmutzung informieren und bei
Überschreitungen gegebenenfalls warnen. Ob die durch die Stadt
am 11.04.2005 angeordnete innerseitige Sperrung des
Wilhelminischen Ringes für LKW auch tatsächlich zu einer im
wahrsten Sinne des Wortes messbaren Verbesserung der
Luftqualität geführt hat, kann folglich nicht beurteilt werden.
Da jedoch im Gegenzug die Filterfunktion des Schloßparkes
inzwischen nicht mehr vorhanden ist und die getroffene
Regelung nicht für den Lieferverkehr des Einzelhandels gilt, ist
dies allerdings mehr als zweifelhaft. Insbesondere mit Blick
auf die Kinder sowie alte und kranke Menschen ist das ein
unhaltbarer Zustand.
Der NABU ruft deshalb zur Unterstützung
einer an den niedersächsischen Umweltminister gerichteten
Unterschriftensammlung auf, in welcher die sofortige
Wiederaufstellung des Messcontainers am Bohlweg sowie das
Vorlegen eines Aktionsplans zur Luftschadstoffreduzierung in
Braunschweig gefordert wird. Anlaufstelle, auch für die Ausgabe
von Unterschriftenlisten, ist die NABU-Bezirksgeschäftsstelle
Braunschweig in der Hochstr. 18.
=> Unterschriften-Liste als PDF zum Download (30 KB)
06. Dezember 2005
(herausgegeben vom WWF)
Bundesverwaltungsgericht
lässt Revision im Rechtsstreit um den Bau des Emssperrwerks zu
WWF-Studien weisen
Rückgang von geschützten Arten und Verstöße gegen EU-Recht
nach
(Bremen) - Seit
dem Bau des Emssperrwerks hat die Zahl der im europäischen
Schutzgebiet Nendorper Vorland rastenden Vögel deutlich
abgenommen. Zudem hat das Land Niedersachsen es versäumt, die
Ems zwischen Papenburg und Emden der EU als Natura
2000-Gebiet zu melden. Dies sei jedoch nach den Vorgaben
der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FHH-RL) zwingend gewesen. Die
EU könnte deshalb ein Bußgeld von bis zu 792.000 Euro täglich
gegen Deutschland verhängen. Das sind die Ergebnisse von zwei
Studien zum Emssperrwerk, die der WWF heute in Bremen vorlegte.
Unsere Befürchtungen
bewahrheiten sich leider. Das Vogelschutzgebiet verliert
durch den politisch rücksichtlosen und wirtschaftlich unnötigen
Bau des Sperrwerks seine ökologische Bedeutung, so
WWF-Expertin Beatrice Claus. Das Sperrwerk sei vor allem gebaut
worden, um der Meyer-Werft in Papenburg unabhängig von Ebbe und
Flut die Überführung großer Schiffe in die Nordsee zu
ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund
begrüßten mehrere Umweltverbände die kürzlich bekannt
gewordene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) in
Leipzig, die Rechtmäßigkeit des Baus erneut zu prüfen. Die
Richter hatten in einem am 21.11.2005 gefassten Beschluss die von
BUND, NABU, WWF und anderen Verbänden angestrebte Revision gegen
ein früheres Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg
zugelassen. Das Gericht will nun selbst prüfen, ob das Land
Niedersachsen mit dem Bau des 230 Millionen Euro teuren
Emssperrwerks gegen europäisches Umweltrecht verstoßen hat.
Die Wiederaufnahme ist eine Chance für die Natur. Wir
wollen verhindern, dass das Emssperrwerk zum Präzedenzfall für
die ungestrafte Missachtung europäischer Umweltstandards
wird, sagte Claus.
In dem Rechtsstreit geht es
um die Frage, ob der Eingriff des Sperrwerks in das
Vogelschutzgebiet Nendorper Deichvorland - durch das einer der
Anschlussdeiche zum Sperrwerk verläuft mit der
Vogelschutzrichtlinie der EU vereinbar ist. Das Nendorper
Deichvorland ist ein bedeutender Nahrungs- und Rastplatz für
Grau-, Nonnen- und Blessgänse sowie Pfeifenten. Das
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte im Dezember 2004 eine
Klage der Verbände gegen den Planfeststellungsbeschluss
abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.
02. Dezember 2005
(herausgegeben von der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig)
Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg: NABU stellt Antrag auf Absage des
Erörterungstermins und vorläufige Einstellung des Verfahrens
(Braunschweig) -
Nach bekannt werden des existierenden Gutachtens der
Braunschweiger Planungsgemeinschaft LaReG, welches die Position
des NABU bestätigt hat, dass es sich bei dem durch die
Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens betroffenen
Waldgebiet um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, hat der
NABU heute bei der Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr den Antrag auf Absage des
Erörterungstermins und die vorläufige Einstellung des
Planfeststellungsverfahren gestellt.
Wir halten es für
rechtlich nicht vertretbar, dass dieses Gutachten nicht als Teil
der Verfahrensunterlagen zur Stellungnahme vorgelegt
wurde., so Professor Dr. Friedmund Melchert, 1.
Vorsitzender der NABU Bezirksgruppe Braunschweig. Aufgrund
der fehlenden Übersendung dieser außerordentlich wichtigen und
hochbrisanten Unterlagen ist die Durchführung des
Erörterungstermins hinfällig. Alles andere als eine Absage
wäre mehr als anrüchig.
Der entscheidende
Fakt an der Bekanntgabe des vorliegenden Gutachtens ist, dass die
Beurteilung einer Planung, die den wissentlichen Eingriff bis zur
teilweisen Zerstörung eines `Faktischen Vogelschutzgebiets´
beinhaltet, erst möglich wäre, wenn eine Prüfung nach Artikel
6 der FFH-Richtlinie zulässig ist., erläutert Carlo
Fuchs, Pressesprecher und Leiter der Bezirksgeschäftsstelle des
NABU. Da die strengen Vorschriften des Artikel 4 der
EU-Vogelschutzrichtlinie für faktische Vogelschutzgebiete jedoch
direkt gelten und eine Prüfung des Vorhabens nach Artikel 6 der
FFH-Richtlinie deshalb ausgeschlossen ist, ist das zur Zeit
angestrebte Verfahren unzulässig. Wir freuen uns natürlich,
dass unserer Einwendungen, dass es sich bei dem
Erweiterungsgebiet um ein faktisches Vogelschutzgebiet´
handelt, nun auch gutachterlich bestätigt wurden, und verweisen
unmißverständlich auf die bestehende Rechtsprechung zu
faktischen Vogelschutzgebieten (u.a. EuGH Urt. vom 7. Dezember
2001 gegen Frankreich, C 3724/98; Bundesverwaltungsgerichtsurteil
vom 01. April 2004, BVerwG C 2.03). Da das Erweiterungsgebiet als
faktisches EU-Vogelschutzgebiet dem strengen Schutz
des Art. 4 Abs. 4 der VRL unterliegt, sind nur überragende
Gemeinwohlbelange, wie etwa der Schutz des Lebens und der
Gesundheit von Menschen oder der Schutz der öffentlichen
Sicherheit geeignet, das Beeinträchtigungs- und das
Störungsverbot des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der
Vogelschutzrichtlinie zu überwinden (s. EuGH, Urt. vom 28.2.1991
C 5789). Diese hohen Anforderungen der ständigen
Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesverwaltungsgerichts
erfüllt die vorliegende Planung nicht. Der NABU hat daher bei
der hierfür zuständigen niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr beantragt, das eingeleitete
Planfeststellungsverfahren bis zur Ausweisung des faktischen
Vogelschutzgebietes und dem Erlass einer Schutzgebietsverordnung
für das Gebiet einzustellen.
Nicht umhin kommen
wir zudem auch um die Feststellung, dass sich unser derzeitiger
sogenannter Umweltminister, Hans-Heinrich
Sander, ausschließlich
dazu äußert, wie die geplante Landebahn doch noch in das
Waldgebiet gebaut werden könnte, anstatt sich entsprechend
seinem Zuständigkeitsbereich über den Erhalt des potentiellen
EU-Vogelschutzgebietes und wichtigsten Brutgebietes für den
Mittelspecht in Niedersachsen Gedanken zu machen. Dies spricht
einmal mehr für sich., so Fuchs.
16. Juni 2005
(herausgegeben von der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig)
NABU stellt
Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig
Rodung des
Schloßparks massiver Verstoß gegen das NNatG - Erteilung der
Ausnahmegenehmigung rechtswidrig
(Braunschweig) - Der Naturschutzbund Deutschland (NABU),
Bezirksgruppe Braunschweig e. V., hat am Donnerstag den
16.06.2005 gegen den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig,
Herrn Dr. Gert Hoffmann, sowie gegen Unbekannt Strafanzeige
erstattet. Begründet wurde die Strafanzeige mit dem massiven
Verstoß gegen die Verbote nach § 37 (1) des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes und § 42 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes
im Zusammenhang mit der Fällung von ca. 270 Bäumen des
Braunschweiger Schlossparks sowie der Entfernung des gesamten
Unterholzes und Buschwerkes in den Folgetagen.
Wie die ersten beiden
Vorsitzenden des NABU, Prof. Dr.-Ing. Friedmund Melchert und
Carlo Fuchs, mitteilten, hält der NABU bereits die Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung aufgrund der in der Pressemitteilung
des Oberbürgermeisters vom 18. Mai 2005 genannten Gründe für
rechtswidrig. Die angegebenen wirtschaftlichen
Nachteile einer Verschiebung der Maßnahmen um wenige
Wochen bis zum Ende der Brutperiode rechtfertigten nicht den
massiven Eingriff und Verstoß gegen die Naturschutzgesetze. Dem
OB war dabei bekannt, dass dieser Termin mitten in der Brutzeit
lag und damit die Vernichtung von Nest-, Brut-, Wohn- und
Zufluchtstätten wild lebender Tiere der besonders und streng
geschützter Arten zur Folge hatte.
Trotz zweier
konkreter schriftlicher Nachfragen an Herrn Dr. Hoffmann durch
uns als NABU Bezirksgruppe sowie einer zusätzlichen Nachfrage
durch unseren Landesverband hat der NABU bisher weder den Text
der Ausnahmegenehmigung noch die angefragte Auskunft über
Durchführung, Überwachung und Einhaltung erteilter Auflagen
erhalten, informiert Prof. Dr. Friedmund Melchert.
"Dies steht uns nach dem UIG (Umweltinformationsgesetz)
zu", so Carlo Fuchs. Vor einer Strafanzeige
hätten wir zwar gern die vollständigen schriftlichen Unterlagen
eingesehen, aber wir lassen uns jetzt nicht länger hinhalten.
Welchen Stellenwert der Naturschutz für die jetzige
Verwaltungsspitze hat, zeigt auch die beschämende Tatsache, dass
Herr Dr. Hoffmann es nicht für nötig hält, dem Träger der
Bürgermedaille der Stadt Braunschweig persönlich auf seine
Anfragen zu antworten. Statt dessen wurde Herrn Prof. Dr.
Melcherts erstes Anschreiben vom 19.05. an den Fachbereichsleiter
Meyer weitergereicht, der in einem kurzen Anschreiben nicht eine
einzige der gestellten Fragen beantwortet hat.
Prof. Dr. Melchert war im November 2002 auf Vorschlag des
Umweltamtes in einer offiziellen Feierstunde im Rittersaal des
Altstadtrathauses zusammen mit seiner Frau Annemarie für
jahrzehntelanges, ehrenamtliches Engagement für den Naturschutz
mit der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig ausgezeichnet
worden vorgenommen von dem 1 Jahr zuvor gewählten neuen
Oberbürgermeister Hoffmann.
Davon abgesehen, dass
wir die erteilte Ausnahmegenehmigung an sich bereits für
rechtswidrig halten, sind, soweit man dies ohne Einsichtnahme in
die Akten beurteilen kann, zudem sowohl in der erteilten
Genehmigung als auch in der Ausführung eine Reihe von weiteren
naturschutzfachlichen Mängeln festzustellen. Sachlich
festzuhalten ist, dass die geborgenen 5 Nester und 20 Vogeleier
nur einen kleinen Bruchteil der tatsächlich vorhanden gewesenen
und zerstörten Vogelniststätten darstellen. Es erscheint uns
deshalb unmöglich, dass es im Bereich des Schlossparks nur diese
extrem geringe Zahl von Nestern und Eiern gegeben haben soll und
Mitte Mai ausgerechnet nur im Schlosspark nicht einen einzigen
Nestling (Jungvogel). Gerade nach der Schließung des Bauzaunes
ab 20. April waren die Singvögel in der Hauptbrutzeit ungestört
von Passanten, so dass gegenüber vergleichbaren Bereichen eher
von einer höheren als einer extrem niedrigen Nesterzahl
auszugehen ist. Des weiteren wird weder in der Pressemitteilung
des OB noch in den weiteren Stellungnahmen der Stadt in der
Presse auf die Wohn- und Zufluchtsstätten anderer Tiere
eingegangen, so dass wir bezweifeln, dass diese bei der Erteilung
der Ausnahmegenehmigung berücksichtigt wurden.
Anzumerken ist noch, dass
die Strafanzeige bereits letzten Freitag gestellt werden sollte,
aber der Kriminaldauerdienst, aufgrund von Einsparmaßnahmen
personell unterbesetzt und überlastet, hätte die Anzeige erst
nach für uns mehrstündiger Wartezeit von uns aufnehmen können,
so dass wir das Stellen der Strafanzeige verschoben und den
Schriftsatz nun einige Tage später selbst formlos aufgesetzt
haben.
Zu der am Mittwoch den 15.
Juni in der BZ zu lesenden Ablehnung der von der Initiative
Innenstadt gestellten Fachaufsichtsbeschwerde ist aus Sicht des
NABU folgendes anzumerken:
Da wir die gegen den Naturschutz ausgerichtete Amtsführung des
derzeitigen niedersächsischen Umweltministers inzwischen zur
Genüge kennen gelernt haben, hatten wir uns diesen Weg
geschenkt. Herr Sander (FDP) hat bereits mit erschreckender
Regelmäßigkeit bewiesen, dass er fachlich eine echte
Fehlbesetzung ist und statt dessen seit seinem Amtsantritt sein
ganzes Handeln auf die Zerschlagung sowohl des ehrenamtlichen als
auch des behördlichen Naturschutzes ausgerichtet für das
Amt eines Umweltministers eine Schande. Für uns war daher zu
erwarten, dass die Führungsebene des Umweltministeriums auf eine
derartige Beschwerde nur parteipolitische Gefälligkeiten
verteilen lässt, statt ihrer Dienstpflicht nachzukommen so
Carlo Fuchs. Die Art und Weise, wie hier unsachlich und am
Thema vorbei argumentiert wurde, ist aber trotzdem einmal mehr
erschütternd. Wir empfehlen jedoch Herrn Hoffmann, über diese
angebliche `Rechtsauffassung´ des Umweltministeriums keine
Freude aufkommen zu lassen, denn diese Stellungnahme ist nicht
das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde. So etwas kann uns
nicht beeindrucken.
19. September 2004
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
"Balance -
mein Körper im Gleichgewicht" von den Besuchern sehr positiv
aufgenommen
Über 13.000 Besucher
auf der Erlebnis-Ausstellung der Gmünder Ersatzkasse (GEK) sowie
am Ausstellungsstand des NABU
Auf großes Besucherinteresse und durchweg
positive Resonanz stieß die von der GEK (Gmünder Ersatzkasse)
konzipierte Ausstellung "Balance - mein Körper im
Gleichgewicht", die vom 11.- 19. September in der
Millenium-Halle in Braunschweig gastierte. Der im letzten Jahr
zum 125jährigen Bestehen der GEK entwickelte Erlebnis-Parcour
durch den menschlichen Körper (siehe www.Balance-Ausstellung.de)
tourt seit 2004 als Wanderausstellung durch die Republik und zog
täglich zwischen 09 und 19 Uhr einen stetig wachsenden
Besucherstrom auf das Gelände der ehemaligen Ziegelei. Wurde an
den vorherigen Stätten ein täglicher Besucherschnitt von
1000-1500 Personen registriert, so strömten in Braunschweig
über 13.000 Besucher - davon 3300 Schüler - in den multimedial
ausgestatteten Anatomieexkurs, was bei 9 Öffnungstagen einem
täglichen Schnitt von rund 1450 Interessierten entspricht.
Aufgrund der verzögerten Berichterstattung der örtlichen Medien
hätten es vermutlich auch noch wesentlich mehr sein können,
wobei der pressebedingt sehr unterschiedlich verteilte
Besucherstrom mit z. T. über 2000 Besuchern in den letzten Tagen
auch deutlich an die Kapazitätsgrenzen der Ausstellung stieß.
Der im sogenannten "Partner-Forum" direkt am Ausgang
der Ausstellung gelegene und als optischer Kontrapunkt auffällig
naturnah gestaltete große Stand des NABU wurde von den
Besuchern ebenso positiv aufgenommen und war quasi durchgehend
stark frequentiert. Die hervorragende Kooperation der GEK (Gmünder Ersatzkasse) mit dem
Naturschutzbund in Braunschweig ist beispielhaft und soll seitens
des NABU an dieser Stelle ausdrücklich lobend hervorgehoben
werden.
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16. April 2004
(herausgegeben von Die Tageszeitung online)
The American Way:
Niedersachsen by Nature
Touristen sollen nach
dem Willen von Umweltminster Sander auch in Naturschutzgebiete
dürfen - Ein Konzept gibt es noch nicht
(Emden) - Niedersachsens
Umweltminister Hans-Heinrich Sander hat eine Idee. Er verkündete
sie - zwischen Lachs und Zungenwurst - auf einem
Pressefrühstück kurz vor Ostern. Der FDP-Mann will
Niedersachsen zu einer Art Serengeti-Park umbauen.
Naturschutzgebiete und Nationalparks sollen im Bundesland
zwischen Wattenmeer und Harz großzügig für den Naturtourismus
geöffnet werden. "Nur wer die Natur kennt, will sie auch
schützen", so Sander, der als bekennender Fan
amerikanischer Nationalparks gilt.
"Viele bedrohte Tiere haben sich längst an Menschen
gewöhnt. Die Alttiere geben ihre Zutraulichkeit an die Jungen
weiter", erklärt der Umweltminister den
"Serengeti-Effekt". Als Konsequenz könnten diverse
Schutzzonen aufgehoben werden. Immerhin würden in den USA die
Nationalparks sehr viel strenger geschützt und kontrolliert als
bei uns. Letzteres können Umweltverbände nur bestätigen. Und
wundern sich daher: "Sollte Sanders Idee Wirklichkeit werden
und das amerikanische Modell auf Niedersachsen übertragen
werden, dann müsste die Regierung sehr viel mehr Geld in
Aufsichtspersonal, Informationshäuser und Leitsysteme
investieren", so Birgit Weerts vom World Wildlife Fonds
(WWF) in Bremen. An eine Aufstockung des Naturschutzetats -
derzeit sind das in Niedersachsen rund 22,5 Millionen Euro -
denkt das Umweltministerium aber keineswegs.
Naturschutzetat gekürzt
Im Gegenteil, unter den Naturschutzverbänden in
Niedersachsen geht derzeit das Gespenst der Pleite um. "Wir
wollen in Zukunft eher konkrete Projekte unterstützen und nicht
mehr den Verbänden pauschal Geld überweisen", bestätigt
ein Sprecher des Ministeriums. Außerdem stehen Etatkürzungen in
den Nationalparkhäusern an. "Hier wird informiert, hier
werden Zusammenhänge erklärt. Wenn der Minister ohne neue
Investitionen Naturschutzgebiete öffnet, zerstört er
Natur", sagt Ulrich Thüre, stellvertretender
Geschäftsführer des Naturschutzbundes (NABU) Niedersachsen.
Um seine Idee zur Öffnung von Naturschutzgebieten zu
begründen, beruft sich Umweltminister Sander auf "neue
wissenschaftliche Erkenntnisse". "Wir meinen damit die
Beobachtungen der ehrenamtlichen Helfer des Niedersächsischen
Landesamtes für Ökologie (NLÖ) und Beobachtungen unserer
Mitarbeiter am Maschsee in Hannover. Da fühlen sich Reiher nicht
mehr von den Menschen gestört", stutzt Magnus Buhlert,
Sprecher des Umweltministeriums, die wissenschaftlichen
Erkenntnisse des Ministers auf ihr tatsächliches Maß zurück.
Schutz sichert Vielfalt
Abgesehen davon, dass das Umweltministerium just dieses
Landesamt für Ökologie gerade abschafft, gibt es tatsächlich
Untersuchungen - nur: die widersprechen dem Minister.
"Biber, Fischotter, Seeschwalben, viele bedrohte Arten haben
sich gerade in streng geschützten Regionen wieder angesiedelt.
Es gilt die Faustregel, je strenger eine Fläche geschützt ist,
desto mehr Arten siedeln sich an", so Birgit Weerts vom WWF.
Ein Konzept für eine Öffnung der Naturschutzgebiete gibt
es ebenso wenig, wie eine Studie über Kapazitäten die für
einen erweiterten "Naturtourismus" zur Verfügung
stehen. "Wir wollen das erstmal ausprobieren", sagt der
Sprecher des Umweltministeriums. Mit den zuständigen Behörden
hat der Minister seine Idee noch nicht abgesprochen. Aber die
haben Angst. Denn gerade im Naturschutzbereich droht in
Niedersachsen im Zuge der Verwaltungsreform ein Kahlschlag. Dabei
sind im Harz oder an der Nordsee die Begehrlichkeiten der
Tourismusindustrie groß, die Kapazitäten aber längst
erschöpft. "Bei mehr als drei Millionen Gästen und über
20 Millionen Übernachtungen direkt im und am Nationalpark
Wattenmeer kann ich mir nicht vorstellen, was der Minister da
noch für den Tourismus freigeben will", meint eine
Mitarbeiterin des Ministers.
Gelenkte Touren sind o.k.
Dabei wenden sich die Umweltverbände nicht pauschal gegen
den Naturtourismus. "Wir praktizieren das schon lange. Mit
Gänsebeobachtungen, Führungen durch Moore und zu Biberburgen.
Das sind gelenkte und betreute Touren", sagt Ulrich Thüre
vom Nabu. Aber selbst diese Aktionen stoßen mitunter auf Kritik.
"Wir haben nachgewiesen, dass nach den Naturtouren der
Verbände die Besucher wild in geschützte Gebiete
eindringen", bedauert Manfred Knake vom Wattenrat in
Esens/Ostfriesland.
Was tatsächlich passiert, wenn Schutzgebiete für
Freizeitaktivitäten geöffnet werden, das hat Umweltminister
Sander gerade in Emden im Naturschutzgebiet Petkumer Vordeich
durchgespielt. Dort wurde zunächst ein Treibgutabfuhrweg durch
ein 200 Hektar großes Natur- und europäisches Vogelschutzgebiet
gebaut. Statt wie üblich einen einfachen Spurweg zu verlegen,
baute die Deichwacht in Absprache mit der Stadt Emden eine
Betonpiste in die Landschaft. Die FDP-Stadtfraktion bedrängte
ihren Umweltminister in Hannover daraufhin, diesen Weg als Radweg
freizugeben. Der Minister versprach Hilfe. Und nachdem die Stadt
Emden offiziell die Freigabe des Weges beantragt hatte, gab es
kein Halten mehr. Trotz zahlreicher Anzeigen ließen die
Verantwortlichen zu, dass Angler mit ihren Autos den Weg
befuhren, mehrere Monate der eigentlich gesperrte Weg illegal als
Rad- und Spazierweg genutzt wurde.
Die EU soll´s richten
"Mitten in der Brutzeit haben Hunde Wattvögel
gejagt. Der Petkumer Vordeich ist Nahrungs- und Rastgebiet von
16.000 Nonnengänsen. Schon ein Radfahrer verscheucht in einer
Distanz von 80 Metern die Tiere. Damit ist dieser ehemals
geschützte Bereich zerstört", ärgert sich Eilert Voss,
seit Jahren ehrenamtlich im Naturschutz an der Küste tätig.
Jetzt gab der Minster den Deichweg offiziell als Radweg frei. Das
Schutzgebiet ist endgültig entwertet.
Hilfestellung gegen die ministeriale Idee, solche
Zustände auch in anderen Naturschutzgebieten einzuführen,
erhoffen sich die Naturschützer nun von der Europäischen Union.
Denn viele Naturschutzgebiete, wie auch das Vogelschutzgebiet
Petkumer Vordeich, unterliegen dem EU-Recht - es gelten strenge
Regeln. "Entweder ist dem Minister das egal, oder er weiß
das nicht. Aber wir werden ihn daran erinnern", sagt Manfred
Knake vom Wattenrat Ostfriesland kampfeslustig.
(taz Nord Nr. 7335 vom 16.4.2004, Seite 24, 210 TAZ-Bericht Thomas Schumacher)
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15. Januar 2004
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
Fledermausschlaf auf dem
Dachboden und in Kellergewölben
NABU: Störungen im
Winterschlaf gefährden die Tiere
(Hannover) - Zu den guten Vorsätzen im
neuen Jahr gehört es manchmal, den Dachboden oder den Keller
endlich einmal zu entrümpeln. Doch Vorsicht, denn gerade dort
können Fledermäuse jetzt Ihren Winterschlaf halten. Die
sensiblen Nachtjäger suchen sich im Winter möglichst
frostsichere, leicht feuchte Quartiere auf, um dort die
insektenarme Zeit winter schlafend zu überdauern, berichtete der
NABU Niedersachsen.
In dieser Zeit sind die Tiere äußerst
störungsempfindlich. Jedes unfreiwillige Aufwachen kostet viel
überlebenswichtige Energie, denn der Körper wird zunächst
energieaufwändig auf Betriebstemperatur gebracht, um zu fliehen
und sich einen neuen Unterschlupf zu suchen. Dabei werden die im
Sommer angefressenen Fettreserven unnötig verbraucht.
In unseren Breiten, dem norddeutschen
Tiefland, dienen oft große Dachböden und Keller als
Ersatzwinterquartiere für natürliche Höhlen, in denen die
Bedingungen für eine Überwinterung am günstigsten wären.
Wenige Arten legen im Herbst lange Strecken zu ihren
Winterquartieren zurück, in der Regel sind es ca. 30 bis 250
Kilometer.
Im Idealfall jedoch dient der warme
Dachboden im Sommer als Wochenstube und die feuchten, kühlen
Kellergewölbe als Winterquartier, betonte Melanie
Beinhorn, NABU Fledermausexpertin. Eine Ausnahme bilden die
Abendsegler und Rauhautfledermäuse, die es wie Storch und Co.
während des Winters in den sonnigen Süden zieht.
Fledermäuse stellen hohe Ansprüche an
ihre Winterquartiere: Zwischen drei und sechs Grad kalt mit über
80 Prozent Luftfeuchte sollte der Platz für den Winterschlaf
zwischen November und März sein. Nur die Zwergfledermaus, die
kleinste unserer heimischen Fledermausarten ist hart im
Nehmen, wenn es um die Winterschlafplätze gehe. Auch
Frostperioden mit Minusgraden überstehen die Tiere unbeschadet,
so Melanie Beinhorn weiter. Zwergfledermäuse machen keinen
Winterschlaf im üblichen Sinne, sondern ruhen bei Temperaturen
um den Gefrierpunkt und sind schnell wieder aktiv, wenn
Wärmeperioden eintreten.
Kommt es bei der Entrümpelung zu einer
überraschenden Begegnung mit Fledermäusen, sollten Sie den
Keller oder Dachboden verlassen und Störungen bis Mitte März
möglichst vermeiden. Dann verlassen die Tiere das Winterquartier
und wechseln in ihre Sommerlebensräume.
Haben Sie weitere Fragen zu Fledermäusen
und zur Schaffung von Fledermausquartieren rund um das Haus
wenden Sie sich bitte an den NABU Niedersachsen. Kontakt: Melanie
Beinhorn, Tel 0511- 9110522. Dort ist auch das
Fledermausinfopaket zum Preis von 8 Briefmarken á 55 Cent
erhältlich: NABU Niedersachsen, Stichwort:
`Winterfledermäuse, Calenberger Str. 24, 30169 Hannover.
17. Dezember 2003
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
Stellungnahme des
NABU zur Abholzung von Erlenbruchwald im NSG Riddagshausen
(Braunschweig) - Wie der NABU aktuell
feststellen musste, ist im NSG Riddagshausen nahe Schäfersruh
auf einer Länge von mindestens 100 m Erlenbruchwald abgeholzt
worden nach unseren Informationen nach Absprachen zwischen
Unterer Naturschutzbehörde (Hr. Dr. Hoppe-Dominik) und dem FB
Stadtgrün (Hr. Laser) mit Genehmigung der Oberen
Naturschutzbehörde (BezReg. BS, Hr. Dr. Grunert). Mit großem
Bedauern musste wir registrieren, dass der NABU in diese, von
erheblichem Umfang geprägte, sogenannte Pflege- und
Entwicklungsmaßnahme weder fachlich einbezogen wurde noch zu
irgendeinem Zeitpunkt in jüngerer oder älterer Vergangenheit
über dieses Vorhaben wenigstens informiert worden ist.
Dass der NABU, der dieses Gebiet nun seit
fast einem Jahrhundert betreut, hier insbesondere auch im
Vogelschutz höchste Fachkompetenz vorweisen kann, ist allgemein
bekannt. Zudem sammeln in dem Gebiet gleich mehrere
Arbeitsgruppen des NABU - alle mit zweistelligen
Mitarbeiterzahlen ! für Ihren jeweiligen Fachbereich
Daten. Dieses sind u. a. die Arbeitsgemeinschaft
Europareservat Riddagshausen / Weddeler Teichgebiet,
die Faunistische Arbeitsgemeinschaft
Südost-Niedersachsen, die Arbeitsgruppe
Fledermausschutz oder auch die Arbeitsgruppe
Amphibienschutz. Warum hier von den verantwortlichen
Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde selbstherrlich auf
die Einbindung dieser geballten Orts- und Fachkenntnisse
des NABU verzichtet wurde, ist nicht nachzuvollziehen. Zwar
bestand hier keine gesetzliche Einbindungspflicht, aber gerade
nach der jüngst erst heftig kritisierten, katastrophalen
Kooperations- und Informationspolitik der Bezirksregierung im
Zusammenhang mit einem anderen massiven Eingriff in das NSG
(Bejagung von Wasservögeln), ist ein derartiges Verhalten
entgegen einer Zusammenarbeit für dieses wertvolle Gebiet um so
verwunderlicher.
Zudem stellt sich uns die Frage, ob aktuell
und in Zukunft nur noch derjenige Naturschutzverband informiert
geschweige denn fachlich hinzugezogen wird, der zufällig selbst
von etwaigen Maßnahmen Kenntnis bekommt? Wie wir von den
Kollegen des BUND erfahren haben, ist deren Mitarbeitern diese
Maßnahme kurz vor Durchführung per Zufall bekannt geworden,
woraufhin Sie nach einem sofort von Ihnen beim Leiter des
Fachbereichs eingereichten Protest anschließend von dem
Abt.-Leiter Naturschutz, Herrn Köhler, zu einem (am Freitag auf
Montag extrem kurzfristig angesetzten) Ortstermin eingeladen
wurden. Mit Befremden mussten wir hier wiederum zur Kenntnis
nehmen, dass selbst dann der NABU als der bekanntermaßen seit
Jahrzehnten dieses Gebiet intensiv betreuende Naturschutzverband
weder informiert noch ebenfalls zu diesem Ortstermin hinzugezogen
wurde. Über diese Vorgehensweise der beiden verantwortlichen
Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde, den NABU hier
explizit auszugrenzen, haben wir aktuell die Leiterin der
Behörde schriftlich informiert. Eine Reaktion hierzu steht noch
aus.
Da wir selbst bisher keinerlei Information
zu den naturschutzfachlich-planerischen Hintergründen dieser
Maßnahme bekommen haben, können wir uns nur auf die Aussagen
der bei uns anfragenden BZ-Redakteurin Fr. v. Wille stützen,
dass laut Mitteilung der Abt. Umweltschutz angeblich Weißstorch,
allgemein Feuchtwiesen und deren Vögel sowie Orchideen
gefördert werden sollen. Nach Mitteilung des BUND ist bei dem
Ortstermin am 01.12.2003 von Herrn Dr. Hoppe-Dominik der
Weißstorch als Zielart benannt worden. In einem
Gespräch bzgl. Riddagshausen erhielt eine Mitarbeiterin des NABU
Landesverbandes auf ihre eigene Nachfrage von Herrn Dr. Grunert
die Auskunft, dass hier insbesondere
eine ehemalige Orchideenwiese gefördert werden solle.
Zu diesem Sammelsurium unterschiedlicher Mitteilungen
möchte der NABU Pressesprecher und Leiter der NABU
Arbeitsgemeinschaft "Europareservat Riddagshausen / Weddeler
Teichgebiet, Carlo Fuchs, wie folgt Stellung beziehen:
1.) in einem EU-Vogelschutzgebiet eine
nach der EU-Vogelschutzrichtlinie in Anhang I aufgeführte
prioritäre Art als Zielart für diese Maßnahme zu benennen, ist
zwar in der Theorie lobenswert, in diesem Fall in der Praxis aber
wenig erfolgversprechend. Nach der Datenbank des NABU konnten z.
B. in einer Reihe von Teilbereichen der Okeraue, die eine
ähnliche, mit Bäumen durchzogenen Habitatstruktur aufweisen, in
den letzten Jahren regelmäßig Weißstörche bei der
Nahrungsaufnahme beobachtet werden. Aufgrund der hohen
Besucherfrequenz und des damit verbundenen hohen
Störungspotenzials ist ein signifikant vermehrtes Auftreten des
Weißstorchs in diesem Gebiet jedoch nach wie vor nicht zu
erwarten.
2.) Bezüglich der dort bisher nicht
aufgetretenen Wiesenlimikolenarten ist zu erwarten, dass diese
die bestehenden Wiesenflächen ebenfalls nach wie vor meiden
werden, da diese Arten zum Schutz vor Greifvögeln nur in
offenen, also weit einsehbaren Wiesenflächen auftreten, was
durch den ringsum immer noch vorhandenen Bruchwald nach wie vor
nicht gegeben ist.
3.) Bleibt noch das angeblich ehemals
dort vorhandene Orchideenvorkommen. Nach unserer Kenntnis, die
sich auf den inzwischen lange pensionierten, ehemaligen
Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde Rudolf Reinecke
begründet, war die jetzt freigestellte Wiesenfläche in
früheren Zeiten keine Orchideenwiese. Eine solche befand sich
vis-a-vis östlich von Schäfersruh, wobei diese Fläche im Laufe
der Jahre immer mehr zurückging und dann (vor Jahrzehnten)
irgendwann umgebrochen wurde.
Bei dem massiven Eingriff wurde im NSG auf einer Länge
von ca. 100 x 40 Metern Erlenbruchwald, ein nach §28a NNatG
besonders geschützter Biotoptyp, komplett abgeholzt und gerodet.
Gemäß § 28a (2) sind alle Handlungen, die zu einer
Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung des
besonders geschützten Biotop führen können, verboten. Dass
hiervon sogenannte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ausgenommen
sind, war für das NSG in diesem Fall nicht von Vorteil. Zwar
muss für eine solche Maßnahme bei der Oberen
Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden,
aber bei der derzeitigen Genehmigungspraxis gibt dies nicht
gerade Anlass zu Optimismus.
Als Resümee bleibt hier also nur zu
ziehen, dass aus naturschutzfachlicher Sicht
zwar nicht grundsätzlich jede Abholzung sinnlos
ist, diese hier aber schon.
16. Dezember 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Sander nach Besuch
im Schacht Konrad unter Druck - Rücktritt verlangt
(Hannover) - Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich
Sander (FDP) ist wegen seines umstrittenen Besuchs des möglichen
Atommüllendlagers Schacht Konrad unter Druck geraten. Die
Grünen- Fraktionschefin im Landtag, Rebecca Harms, forderte den
Rücktritt des Ministers. «Dieser Mann kann nicht Umweltminister
bleiben, Ministerpräsident Christian Wulff muss ihn entlassen»,
sagte Harms der «Braunschweiger Zeitung» (Mittwoch-Ausgabe).
Auch Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) kritisierte
seinen niedersächsischen Amtskollegen.
Auslöser der Streits ist der Besuch von Sander im
Endlager Schacht Konrad in Salzgitter am Montag. Der Minister
hatte dort vor Pressefotografen mit einem geschenkten T-Shirt
posiert, auf dem das Warnzeichen für Radioaktivität mit dem
Slogan «kerngesund» aufgedruckt war. Damit verhöhne Sander
Strahlenopfer, kritisierte Harms. Bundesumweltminister Trittin
sagte am Dienstag in Berlin, Sander versuche «offenbar
verzweifelt, Niedersachsen zum Atomklo der Republik zu machen».
Mit seiner Forderung, Schacht Konrad müsse schnell in Betrieb
gehen, ignoriere Sander die Sorgen und Einwände der betroffenen
Bevölkerung.
Minister Sander sagte am Dienstag zur Kritik Trittins,
auch dieser wisse, wie gut geeignet Schacht Konrad sei. Sonst
hätte Trittin 2002 der Genehmigung nicht zugestimmt. «Die
Tatsache, dass er sich auf ein einziges, neu zu bestimmendes
Endlager festgelegt hat, ist rein politisch motiviert. Fachlich,
sozial und volkswirtschaftlich ist dieses Ein-Endlager-Konzept
aber nicht tragfähig.»
Die Grünen-Fraktionschefin Harms erklärte weiter, Sander
sei ein «Werkzeug», um die Suche nach einem Atomendlager in
Deutschland zu blockieren. Die Politikerin warf dem Minister
außerdem Inkompetenz vor. Nach einem dreiviertel Jahr im Amt sei
von ihm aber Kompetenz zu erwarten. Über das weitere Vorgehen
will Harms zunächst mit ihrer Fraktion beraten. In jedem Fall
werde der Besuch Sanders in Salzgitter aber Thema der
Januarsitzung im Landtag.
Trittin sagte, mit der Festlegung, bereits nach positiven
Gerichtsentscheidungen der ersten Instanz mit der Umrüstung des
Bergwerkes in Salzgitter zum Endlager zu beginnen, würden
«teure Fakten geschaffen, bevor Rechtssicherheit herrscht».
Für besondere Eile gebe es aber gar keinen Grund. Wegen des
Ausstiegs aus der Atomkraft und neuer Verpackungstechniken der
Abfälle werde das Volumen des einzulagernden Atommülls im
Vergleich zu älteren Schätzungen deutlich geringer ausfallen.
Sander sagte dazu, in Konrad sollten radioaktive Abfälle
aus Forschung, Industrie, Gewerbe und Medizin sicher endgelagert
werden. Die Gesundheit der Menschen vor Ort dürfe in keiner
Weise gefährdet sein. Dafür trügen die Fachleute und die
Politiker Verantwortung. Mit Blick auf das T-Shirt meinte er:
«Nicht mehr und nicht weniger sagt das Geschenk des
Betriebsratsvorsitzenden - der im Übrigen auch SPD-
Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Salzgitter ist - aus.»
16. Dezember 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Aus
Kompostverordnung wird Brennverordnung - Umweltminister Sander
zündelt
(Hannover) - Scharfe Kritik am heutigen (Dienstag)
Kabinettsbeschluss zur Kompostverordnung kommt von den
Landtagsgrünen. "Umweltminister Sander legt die Lunte an
eine bewährte Regelung", sagte der kommunalpolitische
Sprecher Andreas Meihsies. Die Zielsetzung werde schon durch die
Umbenennung von Kompostverordnung in Brennverordnung deutlich.
Jetzt werde in Niedersachsen der Verbrennung wieder Tür und Tor
geöffnet.
In der Vergangenheit war das Verbrennen von
Gartenabfällen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, zum
Beispiel bei Schaderregern an Pflanzen erlaubt. Die generelle
Einführung von Brenntagen, wie sie von manchen Gemeinden
praktiziert wird, war bei enger Auslegung der Kompostverordnung
nicht gedeckt. Gerade die zahlreichen Beschwerden aus der
Bevölkerung über erhebliche Belästigungen beim
unkontrollierten Abbrennen von pflanzlichen Abfällen hatten es
notwendig gemacht, in der Kompostverordnung den Vorrang der
Kompostierung deutlich hervorzuheben. Die entsorgungspflichtigen
Körperschaften in Niedersachsen hatten daraufhin ausreichend
Sammelstellen oder einen Abholservice für Grünabfälle
eingerichtet. Anlagen zur Herstellung von Qualitätskompost und
regionale Vermarktungsstrukturen gehören seit langem zu den
Umweltstandards.
"Sander zündelt erneut in einer wichtigen umweltpolitischen
Frage", sagte Meihsies und empfiehlt den Kommunen die alte
Regelung der Kompostverordnung beizubehalten. Der
Grünen-Politiker befürchet, dass ansonsten der wirtschaftliche
Betrieb der Kompostierungsanlagen gefährdet wird und
andererseits eine erhöhte Belastung mit Luftschadstoffen durch
unkontrollierte Verbrennung von Grünabfällen in Wohngebieten zu
erwarten ist.
16. Dezember 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Kabinett
beschließt Brenn-Verordnung
(Hannover) - Das Kabinett
hat heute (Dienstag) die "Verordnung über die Beseitigung
von pflanzlichen Abfällen außerhalb von
Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO)" beschlossen. Danach ist
es den Gemeinden künftig gestattet, an von ihnen bestimmten
Tagen Brenntage zuzulassen. Eine Beschränkung der Anzahl der
Brenntage ist nicht mehr vorgesehen, da die Verantwortung im
Rahmen der Deregulierung weitgehend auf die Gemeinden übertragen
werden soll.
Regelungen zum Brandschutz
und zur Verkehrssicherheit wurden nicht in die neue Verordnung
übernommen. In Absprache mit der zuständigen Feuerwehr und den
betroffenen Fachbehörden kann die Gemeinde eigenverantwortlich
festlegen, welche Schutzmaßnahmen sie beim Verbrennen
pflanzlicher Abfälle ergreift. Die Brenn-Verordnung enthält
lediglich Regelungen, unter welchen Voraussetzungen (trockene
Witterung, starker Wind, mooriger Untergrund und Schutzzonen I
von Wasserschutzgebieten) das Verbrennen generell verboten ist.
Das Verbot, Treibsel zu verbrennen, bleibt bestehen. Auch
zukünftig soll es den unteren Abfallbehörden überlassen
werden, für das Verbrennen von Treibsel Ausnahmeregelungen
zuzulassen, wenn dafür ein Bedürfnis besteht.
12. Dezember 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Sander vergibt
Umweltpreis 2003 der Niedersächsischen Umweltstiftung
(Hannover) - Am (heutigen) Dienstag hat Umweltminister
Hans-Heinrich Sander den mit insgesamt 10.000,- Euro dotierten
Umweltpreis 2003 der Niedersächsischen Umweltstiftung im Rahmen
eines Festaktes im Gästehaus der Landesregierung verliehen.
Sander ist seit dem 18. November 2003 Vorstandsvorsitzender der
Niedersächsischen Umweltstiftung.
Der erste Preis - dotiert mit 6.000 Euro - ging an die
'Gesellschaft für Naturland Einbeck und Umgebung e.V.'. Die
Gesellschaft, die durch ihren Vorsitzenden Udo Narjes vertreten
wurde, ist ein Zusammenschluss ver- schiedener Umweltverbände,
Vereine und Institutionen sowie von Privatpersonen. Sie ist
sowohl in der Umweltbildung als auch im Boden-, Wasser-,
Landschafts- und Artenschutz mit einer Vielzahl praktischer
Projekte tätig - wie zum Beispiel die Renaturierung des 'Krummen
Wassers' bei Kuventhal. Sander hob in seiner Laudatio besonders
die Organisationsstruktur der Gesellschaft für Naturland hervor:
"Es ist den Preisträgern vorbildlich gelungen,
Naturschützer, Fischer und Jäger zusammenzuführen, also
Gruppen mit nicht immer gleicher Zielsetzung."
Die beiden nachfolgenden Preisträger seien von der Jury
als gleichwertig eingestuft worden, sagte Sander. So erhielt
Frauke Kruggel von der Veranstaltungsagentur FunKontor aus
Cuxhaven 2.000 Euro für das Umweltbildungsprojekt 'Das Blaue
Klassenzimmer - das Umweltprojekt am Wattenmeer'. Das 'Blaue
Klassenzimmer' gibt mit seiner Idee der "Strandschule"
Schülerinnen und Schülern einen unmittelbaren und spielerischen
Einblick in das schützenswerte Ökosystem Wattenmeer mit seiner
vielfältigen Flora und Fauna. "Solch neue Ansätze der
Umweltbildung macht unsere Kindern sensibel und
verantwortungsbewusst im Umgang mit der Natur", lobte
Sander.
Ebenfalls 2.000 Euro gingen an die 'Stiftung Hof
Hasemann', die bei dem Festakt durch ihren Vorstandsvorsitzenden
und Gründer Wilhelm Hasemann aus Bramsche vertreten wurde.
"Die Stiftung wird ausgezeichnet, weil sie im Naturschutz
neue, zukunftsweisende Wege geht", betonte der Minister. Ihr
Gründer habe die Flächen seines landwirtschaftlichen Betriebes
freiwillig als ökologischen Flächenpool ausgewiesen und Teile
davon in die gemeinnützige Stiftung überführt. Diese stelle
den Flächenpool wiederum zur Kompensation von Eingriffen in
Natur und Landschaft zur Verfügung. Dadurch könne - anstelle
vieler kleinflächiger, nicht zusammenhängender Maßnahmen -
eine sinnvolle Biotopvernetzung erreicht werden. Gleichzeitig, so
der Minister, werde durch die Stiftung eine besondere
Verbindungsmöglichkeit zwischen konventioneller Landwirtschaft
und Naturschutz aufgezeigt. In vorbildlicher Weise betätige sich
der Landwirt als Landschaftspfleger und sichere damit den Erhalt
des Hofes.
Für sein über drei Jahrzehnte währendes Engagement im
Umweltschutz und damit für sein Lebenswerk erhielt Eiltert
Tantzen aus Großenkneten den diesjährigen Ehrenpreis. In seiner
Laudatio hob Sander insbesondere die Naturschutzstiftung des
Landkreises Oldenburg hervor, die ihre Gründung im Jahr 1991
maßgeblich dem Wirken Eilert Tantzens zu verdanken hatte.
"Kennzeichnend für den Preisträger sind sein
Durchhaltevermögen und seine Überzeugungskraft", betonte
Sander. Das habe er auch bei seinem weit gefächerten Einsatz
für eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt unter Beweis
gestellt. Der Ehrenpreis in Form eines Kunstwerkes des
hannoveraner Künstlers Hans-Jürgen Breuste wurde durch die
Kestner Gesellschaft Hannover gestiftet und durch deren Direktor
Veit Görner überreicht.
In seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der
Niedersächsischen Umweltstiftung nahm der Minister den Festakt
auch zum Anlass, Überlegungen zur Neugestaltung der vom Land
eingerichteten Stiftungen im Umwelt- und Naturschutz darzulegen,
die ab 2005 als 'Umweltfonds Niedersachsen' unter einem Dach
zusammengeführt werden sollen. "Von der Aufgabenstellung
und fachlichen Nähe zum Umweltressort soll dort eine Ansiedlung
erfolgen. Dabei sollten - wie bisher - die Verbände und
Interessenvertreter in die Entscheidungen eingebunden werden.
"Ziel muss sein, die vielen guten Projektanträge effizient
und ohne doppelten Aufwand zu bearbeiten. Durch weniger
Bürokratie kann das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen
und Bürger und die Eigenverantwortung für Natur und Umwelt
nachhaltig gestärkt werden."
12. Dezember 2003
(herausgegeben von der FDP-Landtagsfraktion)
1000 Meter Abstand
zur Wohnbebauung halten
(Hannover) - Windenergieanlagen sollen zukünftig 1000
Meter Abstand zu Gebieten mit Wohnbebauung haben. So heißt es in
einem Beschluss, den der Landtag am Freitag, 12. Dezember, mit
den Stimmen der FDP/CDU-Regierungskoalition verabschiedet hat.
Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, CHRISTIAN
DÜRR, sagte:
"Wir wollen damit ein Signal setzen für die Kommunen
im ganzen Land. Denn die Akzeptanz für immer mehr und neue
Windkraftanlagen in Niedersachsen, die viel zu dicht an den
Siedlungen gebaut werden, ist in der Bevölkerung
erschöpft." DÜRR weiter: "Jetzt sind die Kommunen am
Zug, die Abstände für Windenergie- anlagen ausreichend zu
bemessen." Bislang sei der Abstand zwischen Häusern und
Windenergieanlagen oft zu gering. "Im ländlichen Raum
beeinträchtigen die vielen Windkraftanlagen mittlerweile
deutlich die Lebensqualität der Menschen", sagte DÜRR und
zählte als Gründe vor allem "Lärmbelästigung, das
veränderte Landschaftsbild und den Disko-Effekt" auf.
Ein verantwortlicher Ansatz bei der Genehmigung neuer
Windenergieanlagen, der die Interessen der Menschen vor Ort
berücksichtige, sei jetzt entscheidend - nicht zuletzt, um die
Zukunftsfähigkeit der Branche im Land zu sichern. Denn:
"Die Windenergie ist nicht nur im Sinne des Klimaschutzes
bedeutend, sie stellt auch einen wichtigen wirtschaftlichen
Faktor in Niedersachsen dar, der tausende Arbeitsplätze
sichert."
"Aus Sicht der FDP ist es besonders erfreulich, dass
der Landtag sich außerdem für eine Stärkung des Wettbewerbs
bei den erneuerbaren Energien ausgesprochen hat", so DÜRR.
In dem Beschluss heißt es: "Es muss geprüft werden, wie
Bestandteile alternativer wettbewerbsfördernder
Steuerungsmodelle ins EEG aufgenommen werden können."
Die FDP hat bereits klare Vorstellungen, wie der Wettbewerb im
EEG gefördert werden kann: "Nämlich durch ein
Mengensteuerungsmodell, bei dem die Energieversorger einen
festgeschriebenen Anteil an erneuerbaren Energien abnehmen",
erläuterte DÜRR. "Der Abnahmepreis wird aber freigegeben
und bildet sich durch einen Wettbewerb zwischen den Anbietern
regenerativer Energie am Markt." Durch dieses Modell könne
man Klimaschutzziele erreichen, ohne die Effizienz der einzelnen
Arten der Energiegewinnung außer Acht zu lassen. Bisher
errichtete Anlagen würden durch eine solche Novellierung
übrigens nicht betroffen. Sie würden bis zum Auslaufen weiter
nach EEG gefördert.
Außerdem im Landtagsbeschluss enthalten: Bei der
Weiterentwicklung der Windkrafttechnologie in den kommenden
Jahren setzt das Land vor allem auf die Windkraftanlagen im
Offshore-Bereich, also außerhalb der 12-Seemeilen-Zone.
"Allerdings müssen wir hier auch die Interessen von
Schifffahrt, Tourismus, Fischerei und Naturschutz im Blick
behalten", stellte DÜRR klar.
04. Dezember 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Schiffsüberführungen
auf der Ems: Stauen ist besser als Baggern - auch im Sommer
(Hannover) - "Unsere Annahme, dass auch im Sommer ein
kurzzeitiges Aufstauen der Ems nicht nur wirtschaftlich, sondern
auch ökologisch die bessere Lösung ist als die ständige
Baggerei, haben Gutachter der Uni Oldenburg jetzt
bestätigt", sagte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute
in Hannover. Der Planfeststellungsbeschluss für das Emssperrwerk
sollte daher in diesem Punkt schnellstmöglich geändert werden,
so wie es der Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) beantragt habe.
Die während der Überführung des Kreuzfahrtschiffes
'Serenade of the Seas' der Meyer-Werft am 12. Juli 2003 erhobenen
Messdaten "liefern insgesamt keine begründeten Hinweise
darauf, dass in einem konkreten 12-Stunden-Staufall in der Ems im
Sommer Sauerstoffzehrungen auftreten werden, die messbare
Auswirkungen auf die Gewässergüte haben könnten." Zu
diesem Ergebnis kommt das Gutachten des Institutes für Chemie
und Biologie des Meeres (ICBM) der Universität Oldenburg. Auch
bei künftigen Sommerstaus könne davon ausgegangen werden, dass
staufallbedingte ökologische Schäden aufgrund von
Sauerstoffmangel in der Ems "mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit" auszuschließen seien.
Im vergangenen Juli war erstmals in einem Sommer das
Emssperrwerk geschlossen worden, um die Schiffsüberführung von
Papenburg in die Nordsee - ohne aufwändiges Ausbaggern der Ems -
zu ermöglichen. Mit den Umweltverbänden wurde seinerzeit ein
umfangreiches Messprogramm vereinbart, um die ökologischen
Auswirkungen auf den Fluss zu dokumentieren. Der
Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) hatte daraufhin während
des Staus an fünf Dauermessstellen und von zwei Messschiffen aus
die Wassertemperatur, den Salzgehalt sowie die Sauerstoff- und
Schwebstoffkonzentration kontinuierlich dokumentiert. Nach der im
Oktober abgeschlossenen Auswertung hatte sich gezeigt, dass alle
Sauerstoffwerte im Bereich der Schwankungen lagen, die auch im
natürlichen Tidegeschehen der Ems gemessen werden. Anschließend
sind die Daten dem ICBM der Universität Oldenburg zur
gutachterlichen Bewertung übergeben worden.
Sander appellierte an die Umweltverbände, den guten Weg,
den man mit der Vereinbarung zum Sommerstau gefunden habe, nun
gemeinsam weiterzugehen. "Diese Lösung sollte nicht
blockiert oder verzögert werden: Sie ist besser für die Ems und
gut für die Arbeitsplätze in Papenburg."
04. Dezember 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Starkes
Landesumweltamt ist unverzichtbar - Minister Sander pflegt
schlechten Stil im Umgang mit NLÖ-Mitarbeitern
(Hannover) - Als äußerst schlechten Stil bezeichnen die
Landtagsgrünen den Umgang des niedersächsischen Umweltministers
Sander mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ). Diese
hätten aus der Presse erfahren, dass ihr Amt Ende 2004
aufgelöst werde. Das sei ein echtes Armutszeugnis für den
Obersten Dienstherrn der Behörde, der doch immer vorgäbe,
Politik für die Menschen zu machen, kritisierte die
umweltpolitische Sprecherin Dorothea Steiner das Vorgehen des
FDP-Ministers.
"Sander amputiert den Umwelt- und Naturschutz in
Niedersachsen und das schnell und gründlich", sagte
Steiner. Die Grünen-Politikerin wies darauf hin, dass alle
anderen Bundesländer selbstverständlich über
Landesumweltämter verfügten oder sie, wie in Bayern, wieder
aufbauen. Dort hätte man erkannt, dass Umwelt- und Naturschutz
ein wichtiger Standortfaktor sei. In Niedersachsen dagegen
würden dem Umweltschutz die fachlichen Grundlagen und damit der
Boden entzogen.
Steiner forderte die Landesregierung auf, die Entscheidung
über die Auflösung des NLÖ zurückzunehmen. "Im Gegenteil
muss das Landesamt für Ökologie gestärkt werden, indem es mit
dem Landesamt für Bodenforschung zusammengelegt wird und alle
flächengebundenen Aufgaben in diesem neuen Amt gebündelt
werden."
03. Dezember 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Internationaler Tag
des Bodens / Sander: "Flächenbedarf und Bodenschutz in
Einklang bringen"
(Hannover) - Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich
Sander tritt für einen zurückhaltenden Verbrauch von neuen
Flächen für Siedlung und Verkehr ein. Notwendige
Siedlungserweiterungen sollten verstärkt auf brachgefallenen,
ehemals gewerblich oder industriell genutzten Flächen sowie
nicht mehr genutzten Liegenschaften des Militärs und der Bahn
stattfinden, betonte der Minister heute vor 170 Vertretern aus
Politik, Städtebau, Architektur und Bodenkunde in Hannover.
Auf der gemeinsamen Veranstaltung des Umwelt- und des
Sozialministerium aus Anlass es "Internationalen Tages des
Bodens" am 5. Dezember rief Sander die Kommunen auf, eine
Strategie mitzuentwickeln, mit der Flächenbedarf und Bodenschutz
in Einklang gebracht werden können. Das Ziel, weniger neue
Fläche in Anspruch zu nehmen, solle ohne Eingriffe in die
kommunale Planungshoheit erreicht werden. "Das Bewusstsein,
dass Boden ebenso wie Luft und Wasser zu unseren Lebensgrundlagen
zählt, ist in der breiten Öffentlichkeit noch nicht
verankert", erläuterte der Minister. Die Tatsache, dass in
Niedersachsen im vergangenen Jahr 4300 Hektar Fläche neu für
Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen wurden,
müsse zu denken geben. Fruchtbarer Boden gehe verloren, Städte
faserten in die Landschaft aus, Verkehrsaufkommen und Lärm
nähmen zu.
Im Mittelpunkt stehe die Revitalisierung alter Strukturen
wie Industriebrachen, millitärischer Liegenschaften,
Bahnflächen sowie die Nutzung von Baulücken. In vielen Fällen
stelle sich hier die Frage der Bodensanierung. Diese sei nur dann
realisierbar, wenn eine wirtschaftlich attraktive Nachnutzung
gewährleistet sei. Das Niedersächsische Sozialministerium als
die für Bauen zuständige oberste Landesbehörde habe bereits
Planungshilfen für die neue Nutzung alter Strukturen erarbeitet.
In Zukunft gehe es darum, diese Gedanken weiterzutragen und in
den Kommunen als gemeinsames Interesse zu verankern. Auch für
die unterschiedlichen Interessen von kleineren Kommunen und
größeren Städten gelte es einen Ausgleich zu finden, sage
Sander.
28. November 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Bundesratsentscheidung
zu Käfighaltung ist tierschutzpolitischer Skandal
Landesregierung
betreibt Politik für Käfigbauer statt für Verbraucher
(Hannover) - Die Grünen im niedersächsischen Landtag
kritisieren die heutige Bundesratsentscheidung zur Käfighaltung
und begrüßen die Erklärung von Verbraucherschutzministerin
Künast, diesen Beschluss nicht in Kraft zu setzen. "Dass
die Mehrheit der Länder bereit war, das ab 2006 geltende Verbot
der Käfighaltung aus der gültigen Verordnung zu streichen, ist
ein tierschutzpolitischer Skandal", urteilt der
agrarpolitische Sprecher Hans-Jürgen Klein.
Er wirft dem niedersächsischen Agrarminister vor,
erheblichen Anteil an diesem verbraucherfeindlichen Vorgehen zu
haben. "Wenn der Beschluss Rechtskraft erlangt, verschafft
er den niedersächsischen Hühnerbaronen die Chance ihre
Legehennen noch viele Jahre in nicht artgerechten Käfigbatterien
zu quälen", befürchtet Klein. Das sei weder im Interesse
der Verbraucher noch im Interesse der bäuerlichen
Landwirtschaft. Klein fordert Ehlen auf, endlich eine Politik von
der Ladentheke aus zu machen und nicht aus den gut gepolsterten
Sesseln der Käfigbauer und Pohlmänner.
26. November 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Kormoranverordnung
unterläuft Waffengesetz - Minister Sanders Fehlschuss
(Hannover) - Mit einer parlamentarischen Initiative
fordern die Landtagsgrünen Auskunft darüber, wie die
Landesregierung rechtlich und sachlich begründet, dass Besitzer
von Teichwirtschaftsbetrieben oder ihre Beauftragten Kormorane
abschießen dürften, auch wenn sie keinen Jagdschein besitzen.
Der rechtspolitische Sprecher Ralf Briese wies darauf hin, dass
das in diesem Jahr verschärfte Waffengesetz sehr enge
Voraussetzungen für Besitz und Gebrauch von Waffen formuliert.
Dagegen würde die Kormoranverordnung jedoch auch Nichtjägern
den Einsatz von Waffen erlauben, ohne dass zuvor nachgewiesen
werden muss, dass tatsächlich der Fischbestand eines Betriebes
geschädigt wurde.
"Erst schießen dann fragen. Das erinnert an
den Wilden Westen", sagte der Grünen-Politiker am Mittwoch
in Hannover. Die Verordnung sei mit der Intention des neuen
Waffenrechts nicht kompatibel. Briese: "Das ausdrückliche
Ziel, den Waffenbestand zu reduzieren, wird unterlaufen. So
gesehen ist die Kormoranverordnung ein echter Fehlschuss.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage sei
auch für die Landkreise und kreisfreien Städte von großem
Interesse, sagte der Grünen-Politiker. Diese müssten als untere
Waffenbehörden über Anträge von Fischereiwirten auf
Waffenbesitz entscheiden. Angesichts der rechtlich fragwürdigen
Kormoranverordnung dürfte es keine Genehmigungen dafür geben.
25. November 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
GRÜNE fragen nach
Naturschutzkonzept des Umweltministers
Sander hat außer Behörden- und Beamtenschelte nichts
zu bieten
(Hannover) - Mit einer parlamentarischen Initiative
verlangen die Landtagsgrünen Auskunft von Umweltminister Sander,
wie zukünftig in Niedersachsen die Aufgaben des Naturschutzes
wahrgenommen werden sollen. Die umweltpolitische Sprecherin
Dorothea Steiner kritisierte jüngste Äußerungen Sanders, nach
denen sich Niedersachsen "staatlichen Naturschutz in Zukunft
nicht mehr leisten" könne (Zitat "Diepholzer
Kreisblatt, 17.11.). Auch der bei gleicher Gelegenheit
ausgesprochene Vorwurf, die Mitarbeiter der Naturschutzverwaltung
"hätten den Regierungswechsel noch nicht mitbekommen",
sei unverschämt, sagte die Grünen-Politikerin am Dienstag in
Hannover. Der Umweltminister disqualifiziere sich fachlich und
als oberster Dienstherr.
Was Sander beim traditionellen Enten-Essen der FDP in
Twistringen aufgetischt hat, würde den Niedersachsen noch lange
im Magen liegen, sagte Steiner. "Da wird gegen Strukturen
und Personal geholzt, ohne dass bessere Ideen vorliegen. Sander
hat außer Behördenschelte, unsinnigen Vorschlägen zur Reform
der Umweltverwaltung und vagen Thesen zum Naturschutz nichts zu
bieten." Die Grünen-Politikerin wies darauf hin, dass
Naturschutz Teil der staatlichen Daseinsvorsorge sei. "Der
Naturschutz bildet eine wichtige Grundlage für den Tourismus,
ist Standortfaktor für die Wirtschaft und von großer Bedeutung
für das Lebens- und Wohnumfeld der Menschen."
Umweltminister Sander müsse daran gehindert werden, den
Naturschutz in Niedersachsen zu ruinieren.
Mehr unter: www.gruene-niedersachsen.de
24. November 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Landesregierung in
Atommüllfrage unbelehrbar - Gorleben-Moratorium nicht aufgeben
(Hannover) - Unbelehrbarkeit hat die Fraktionsvorsitzende
der Landtagsgrünen Rebecca Harms der Landesregierung im
Zusammenhang mit der Endlagerung von deutschem Atommüll
vorgeworfen. "Die Landesregierung beharrt auf ihrer falschen
Position", sagte die Grünen-Politikerin am Montag in
Hannover. "Ministerpräsident Wulff und Umweltminister
Sander wollen Gorleben weiter erkunden und ausbauen und Schacht
Konrad möglichst bald in Betrieb nehmen. Das ist der Ausverkauf
der niedersächsischen Interessen in der Endlagerfrage."
Harms erneuerte ihre Forderung nach einer vergleichenden
Standortsuche auf der Grundlage der Vorschläge des AKEnd, die im
Grundsatz auch von einer Kommission der Länder Bayern,
Baden-Württemberg und Hessen gestützt werden. "Wie immer
man die Suche konkret organisiert, entscheidend ist, dass am
Gorleben-Moratorium festgehalten wird, weil es die
Grundvoraussetzung dafür ist, dass überhaupt über neue
mögliche Standorte gesprochen wird."
Die Grünen werden ihre wissenschaftliche und politische
Bewertung zum weiteren Umgang mit dem Atommüll auf einem Hearing
am 02.12. im Niedersächsischen Landtag vorstellen.
20. November 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Stand der Umsetzung
der FFH-Gebietsmeldungen in Niedersachsen
(Hannover) - Landtagsrede von
Umweltminister Sander zur Dringlichen Anfrage der Fraktion der
SPD:
Der
Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages ist am 22.
September sehr ausführlich über den Stand der FFH-Meldungen
informiert worden. Ungeachtet dessen lege ich Ihnen natürlich
gern noch einmal den Sachstand dar:
Die Landesregierung hat mit
Beschluss vom 29. April 2003 das Umweltministerium beauftragt,
die von der Europäischen Kommission verschickten Protokolle der
wissenschaftlichen Seminare über die sogenannte atlantische und
die kontinentale Region auf einen Handlungsbedarf des Landes hin
auszuwerten. Breits im März 2003 hatte der Bund in enger
Abstimmung mit allen Ländern der Europäischen Kommission einen
länderspezifischen Zeitplan zur Abarbeitung von Defiziten
vorgelegt. Vor dem Hintergrund des gegen Deutschland
eingeleiteten Bußgeldverfahrens auf Grund der Verurteilung durch
den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender
FFH-Gebietsmeldung wurde auf vertraulicher, informeller Basis ein
bilaterales Gespräch mit der Kommission vereinbart.
Anfang September 2003 hat
das Niedersächsische Umweltministerium dem
Bundesumweltministerium zur Vorbereitung dieses Gesprächs
fristgerecht ein vorläufiges Gesamtkonzept übersandt. Dieses
gibt Auskunft über die Größenordnung und die räumliche
(regionale) Verteilung der nach derzeitigem Kenntnisstand für
eine Beseitigung der angemahnten Defizite in Frage kommenden
Kernflächen. Das Konzept enthält also keine konkret
abgegrenzten Gebietsvorschläge des Landes. Detaillierte
Gebietsvorschläge werden zurzeit mit dem vorliegenden
Datenmaterial erarbeitet und sollen laut Zeitplan etwa Anfang
März 2004 vorliegen. Diese Unterlagen werden die Grundlage für
die Entscheidung der Landesregierung bilden, das Verfahren zur
Öffentlichkeitsbeteiligung zu eröffnen. Dies soll
voraussichtlich ebenfalls Anfang März des kommenden Jahres
geschehen. Verbände, sonstige betroffene Institutionen sowie
betroffene Bürger erhalten Gelegenheit, sich zu den Vorschlägen
zu äußern. Damit bleibt genügend Raum, die Vorschläge des
Landes zu diskutieren.
Der Zeitplan sieht weiter
vor, dass die Landesregierung über die nachzumeldenden Gebiete
im 3. Quartal 2004 entscheidet. Deutschland will seine
Nachmeldungen etwa Anfang 2005 der Kommission insgesamt offiziell
vorlegt haben.
Nun zu den Fragen
im Einzelnen:
Zu 1. und 2.
Das für Ende November 2003 angesetzte bilaterale Gespräch mit
der Europäischen Kommission wurde auf Wunsch der Kommission
verschoben und ist nunmehr auf den 21./22. Januar 2004
terminiert.
Über die konkrete
Abgrenzung von Gebieten, die die Niedersächsische
Landesregierung zur Beseitigung vorhandener Meldedefizite als
geeignet ansieht, kann erst nach diesem Gespräch befunden
werden.
Zu 3.
Die Auswahlkriterien für die Meldung der FFH-Gebiete sind in
Anhang III der FFH-Richtlinie aufgeführt.
19. November 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Ministerpräsident
soll Sander-Pläne zur Umweltverwaltung stoppen
Bürokratischer Irrsinn des Umweltministers
(Hannover) - Die Landtagsgrünen fordern
Ministerpräsident Wulff auf, die Pläne seines Umweltministers
Sander zur Verwaltungsreform im Umweltbereich zu stoppen. Der
Vorschlag Sanders zur Zerstückelung des Landesamtes für
Ökologie (NLÖ) führe zur Bildung eines Verwaltungsmonsters,
sagte die umweltpolitische Sprecherin Dorothea Steiner am
Mittwoch (heute) in Hannover.
Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz
(NLWK) beschäftige bereits heute 640 Mitarbeiter und werde von
Fachleuten als aufgebläht und unflexibel kritisiert. Wenn
wirklich die Umweltverwaltung der Bezirksregierungen und Teile
(NLÖ), wie vom Umweltminister verkündet, dorthin verlagert
werden, würde der Landesbetrieb weit über 1000 Menschen
beschäftigen. "Das ist bürokratischer Irrsinn in
Potenz," so Steiner. Die Grünen-Politikerin forderte, das
NLWK auf seine Kernaufgaben zurückzufahren. Es sei nicht zu
rechtfertigen, dass das Land mit eigenem Personal Deiche baue und
Gewässer unterhalte. Bauaufgaben sollten an die freie Wirtschaft
vergeben werden.
Wenn Herr Sander das NLÖ auflösen und das als
"bürgernahe Politik" verkaufen wolle, offenbare er
sein sehr schlichtes Verständnis von Umwelt- und
Naturschutzpolitik. Die Anforderungen in diesem Bereich würden
immer komplexer und erforderten die Entwicklung neuer Konzepte.
Diese Arbeit könne nur ein schlagkräftiges Landesamt leisten.
Die Berufserfahrung eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebes
ließe sich nicht auf die Umweltpolitik in Niedersachsen
übertragen.
Steiner erinnerte daran, dass über 120 angesehene
Naturschutzfachleute aus ganz Deutschland vom
Ministerpräsidenten den Erhalt des NLÖ und der Fachkompetenzen
im Naturschutz gefordert hätten. Die Zerschlagung eines
Landesumweltamtes wäre beispiellos in Deutschland und müsse
verhindert werden.
18. November 2003
(herausgegeben von der FDP-Landtagsfraktion)
FDP-Vorschläge zur
Reform der Umweltverwaltung - NLÖ wird aufgelöst
(Hannover) - Auflösung des Niedersächsischen
Landesamtes für Ökologie (NLÖ), Bündelung
betriebsbezogener Kompetenzen bei den Staatlichen
Gewerbeaufsichtsämtern und die Zusammenführung von Naturschutz
und Wasserwirtschaft unter einem Dach - das sind die wesentlichen
Vorschläge zur Modernisierung der Umweltverwaltung, die
Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute vorstellte.
Gleichzeitig sollen zahlreiche bisher vom Land wahrgenommene
Aufgaben - die nicht wegfallen können - kommunalisiert oder
privatisiert werden. Die Nationalpark- und
Biosphärenreservatsverwaltungen werden direkt an das
Umweltministerium angebunden. Meine Vorschläge für eine
moderne zweistufige Umweltverwaltung basieren auf der Facharbeit
dreier Projektgruppen, die unter Beteiligung von Verwaltung,
kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaft und Personalvertretungen
die Umweltverwaltung durchleuchtet haben, erklärte
Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Das Gesamtkonzept
werde ich in die weiteren Beratungen zur Staatsmodernisierung
einbringen. Die Kernaufgaben des Naturschutzes und der
Wasserwirtschaft, die bislang beim NLÖ dem
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und
Küstenschutz (NLWK) und den Bezirksregierungen angesiedelt
sind, sollten künftig unter dem Dach eines Landesbetriebes
konzentriert werden, der auf den Strukturen des NLWK aufbaut.
Das Land erhält so eine schlagkräftige, integrierte und
flächenbezogene Verwaltungsebene, so Sander. Sie
orientiert sich an den Erfordernissen der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und an der Umsetzung des europaweiten
Schutzgebietssystems Natura 2000. Die Ausweisung von
Naturschutz-, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten würde
den Kommunen übertragen, Planung und Bauüberwachung von
Hochwasser- und Küstenschutzanlagen teilweise privatisiert,
Gewässer und dazugehörige Anlagen soweit wie möglich an
Unterhaltungsverbände abgegeben.
Übergreifende Aufgaben im Naturschutz wie etwa die
Staatliche Vogelschutzwarte werden auch künftig zentral
wahrgenommen. Die Staatliche Gewerbeaufsicht soll zum zentralen
Ansprechpartner der niedersächsischen Wirtschaft für alle
betriebsbezogenen Fragen des Umwelt- und Arbeitsschutzes weiter
entwickelt werden. Die bislang vom NLÖ und von den
Bezirksregierungen wahrgenommenen Aufgaben in diesem Bereich, die
nicht wegfallen, privatisiert, kommunalisiert oder verlagert
werden können, sollen in die Gewerbeaufsichtsämter integriert
werden. Dabei werden künftig in den Ämtern Braunschweig,
Hannover, Lüneburg und Oldenburg Kompetenzzentren für komplexe
industrielle Genehmigungsverfahren eingerichtet. Der bisher beim
NLÖ dafür vorgehaltene wissenschaftlich-technische Sachverstand
geht auf die Ämter Hannover und Hildesheim über. Theorie
und Praxis werden somit optimal verknüpft, betonte der
Minister. Privatisiert werden soll insbesondere das
Lufthygienische Überwachungsmessnetz (LÜN) des
Landes, das heute vom NLÖ betrieben wird. Auch
Laboruntersuchungen sollen künftig verstärkt von privaten
Dienstleistern übernommen werden. Erst wenn alle
Reformvorschläge für die gesamte Landesverwaltung auf dem Tisch
lägen, könne endgültig über die künftige Struktur
entschieden werden, fügte Sander hinzu. Bei Umsetzung der heute
vorgestellten Vorschläge werde im Übrigen das Ziel erreicht, in
der Umweltverwaltung des Landes 400 Stellen entbehrlich zu
machen.
17. November 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grüne bringen
Antrag zur Modernisierung der staatlichen Umweltverwaltung ein
(Hannover) - 17.11.2003, Antrag der Landtagsfraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Auflösung der Bezirksregierungen macht die Neuordnung der
Aufgaben und Organisation der staatlichen Umweltverwaltung
erforderlich. Damit sind zugleich die auf verschiedene Stellen
verteilten Kompetenzen der Umweltüberwachung, des
Informationswesens und der Serviceleistungen für Bürger,
Wirtschaft und Kommunen neu zu ordnen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die
bisherigen Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung, soweit sie
nicht kommunalisiert oder an Dritte übertragen werden können,
und weiter von staatlichen Stellen wahrgenommen werden müssen,
wie folgt zu ordnen:
1. Die bestehenden Gewerbeaufsichtsämter sollen zu
serviceorientierten Genehmigungszentren ausgebaut werden. Hier
sollen neben den vorhandenen Aufgaben künftig alle
anlagenbezogenen Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben in den
Bereichen Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Abfall wahrgenommen
werden.
2. Die bisher auf verschiedene Stellen verteilten
Kompetenzen für Konzeption und Steuerung der Umweltüberwachung,
der Erhebung von Umweltdaten incl. ihrer Auswertung und
Bewertung, und der fachlichen Beratung von Bürgern, Wirtschaft,
Kommunen, Parlament und Landesregierung sollen in einem
Landesumweltamt zusammengefasst werden. Dazu gehören:
- Teile des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ)
incl. der Forschungsstelle Küste,
- das Landesamt für Bodenforschung (NLfB),
- Teile des Niedersächsischen Landesbetriebes für
Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK),
- die Moorverwaltung.
Es ist zu prüfen, inwieweit Aufgaben des
Forstplanungsamtes in das neue Landesumweltamt verlagert werden
können.
3. Es sollen Ämter für regionale Entwicklung geschaffen
werden. Neben den bei den bisherigen Ämtern für Agrarstruktur
verbleibenden Restaufgaben sollen hier Vollzugsaufgaben der
Wasserwirtschaft, des Hochwasser-, und Bodenschutzes, des
Naturschutzes, der Landesplanung sowie des Baurechts wahrgenommen
werden, die nicht kommunalisierbar sind.
4. Die Verwaltung von Großschutzgebieten, wie den
Nationalparken, dem Biosphärenreservat Elbtalaue oder wichtigen,
durch Naturschutzstationen betreuten Gebieten, soll zukünftig
außerhalb der staatlichen Strukturen, in gemeinnützigen
Organisationsformen wahrgenommen werden. So soll gewährleistet
werden, dass unsere wertvollsten Naturschutzgebiete langfristig
ausgerichtet, in großer Eigenständigkeit, erhalten und weiter
entwickelt werden können, und Bürger, Verbände und Kommunen
vor Ort optimal beteiligt werden.
Es ist ferner sicherzustellen, dass verbunden mit der
Neuorganisation der staatlichen Umweltverwaltung die
Möglichkeiten der Kooperation im norddeutschen Raum verbessert
werden. Damit wird auch die Perspektive einer Zusammenlegung von
Landesumweltämtern eröffnet.
Begründung
Es sind erhebliche Synergieeffekte zu erwarten, wenn
künftig immissionsschutzrechtliche Verfahren und die
zugehörigen Überwachungsaufgaben an einer Stelle gebündelt
wahrgenommen werden. Nicht nur der Niedersächsische Städtetag
fordert die Einrichtung von Genehmigungszentren bei den
Gewerbeaufsichtsämtern.
Den Landkreisen oder kreisfreien Städten kann in Einzelfällen
die Möglichkeit eröffnet werden, Genehmigungskompetenzen nach
BImSchG zu übernehmen, wenn für den Standort besonders
häufige, typische Genehmigungsverfahren zu bearbeiten sind.
Die bisher an verschiedenen Stellen vorgehaltenen Fachkompetenzen
für flächenbezogenen Umweltschutz (Bodenschutz,
Gewässerschutz, Tier- und Pflanzenartenschutz, Luftqualität,
Strahlenschutz) sind in einer staatlichen Behörde zu
konzentrieren.
Die Verpflichtungen insbesondere gegenüber der Europäischen
Union für den Erhalt des Europäischen Naturschutznetzes Natura
2000 und die internationale Aufgabe des Erhalts der Artenvielfalt
lassen nicht zu, Fachaufgaben im Naturschutz zu kommunalisieren.
Die im NLÖ vorhandenen naturschutzfachlichen Kompetenzen müssen
erhalten und weiter gestärkt werden, um langfristig Umweltdaten
bewerten, Serviceleistungen erbringen zu können und
Berichtspflichten zu erfüllen.
Das neue Landesamt soll Bürgern, der Wirtschaft und den Kommunen
als Fachbehörde umfassend Beratung und Information aus einer
Hand zur Verfügung stellen.
Der Erhalt der Forschungsstelle Küste ist wegen ihrer
anwendungsorientierten Grundlagenarbeit für den Insel- und
Küstenschutz, wegen der besonderen internationalen Verpflichtung
zum Schutz und Erhalt des Wattenmeeres besonders wichtig. Sie ist
in Fragen des Meeresschutzes die einzige kompetente Stelle in
Norddeutschland und Niedersachsen und leistet wichtige Beiträge
zum internationalen Watten- und Meeresschutz.
Das NLWK soll, so wie bei seiner Gründung beabsichtigt, die
technischen Aufgaben im Küstenschutz und bei der
Gewässerunterhaltung wahrnehmen, die unbedingt vom Staat zu
leisten sind. Der Landesbetrieb ist vor dem Hintergrund
gegründet worden, dass technische Serviceleistungen nicht von
einer Behörde erledigt werden müssen, sondern ausgelagert
werden können. Vollzugsaufgaben, die das NLWK inzwischen
übernommen hat, sollen deshalb bei den künftigen Ämtern für
den ländlichen Raum angesiedelt werden. Der Gewässerkundliche
Landesdienst ist beim neuen Landesumweltamt anzugliedern.
Bei den Ämtern für regionale Entwicklung sollen die
flächenbezogenen Vollzugsaufgaben der Umweltverwaltung
zusammengefasst werden, die unverzichtbar sind, nicht
kommunalisiert oder an Dritte abgegeben werden können. Daneben
sind auch flächenwirksame Aufgaben wie die Landesplanung oder
der Vollzug des Baurechts hier anzusiedeln, um eine einheitliche
Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums fördern zu
können.
Großschutzgebiete sollen nicht aus der staatlichen Verantwortung
entlassen, sondern wegen ihrer Sonderstellung aus den staatlichen
Behördenstrukturen herausgelöst werden. Die Zielsetzungen der
Schutzgebiete werden dabei über Gesetze festgelegt. Die
Umsetzung der Ziele kann über Instrumente wie Zielvereinbarungen
zwischen staatlicher Aufsicht und den Trägern flexibel gesteuert
werden. Die Finanzierung der Großschutzgebiete wird
mittelfristig im bisherigen Umfang erforderlich sein und ist
vertraglich sicherzustellen. Stiftungen, Vereine und andere
gemeinnützige Verwaltungsstrukturen bieten bessere und
effektivere Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgern,
Verbänden und Kommunen in den jeweiligen Schutzgebietsregionen
an der Umsetzung von Naturschutzzielen und der Förderung einer
nachhaltigen und sozialen wirtschaftlichen Entwicklung der
Regionen.
Fraktionsvorsitzende
15. November 2003
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
Stellungnahme des
NABU zum BZ-Artikel v. 14.11.2003 über die Bejagung von Gänsen
und fehlfarbenen Stockenten im NSG Riddagshausen
(Braunschweig) - In der BZ vom 14.11.2003
wurde unter der Überschrift "Kein Moorhuhnschießen auf
Gänse" behauptet, der Naturschutzverband NABU hätte die
aktuell beantragte und auch von der Bezirksregierung genehmigte
Jagderlaubnis mitgetragen. Diese Behauptung entbehrt jeder
Grundlage, d. h., der NABU ist über die beantragte Jagd im NSG
auf Graugänse und Stockentenhybriden noch nicht einmal
informiert geschweige denn befragt worden. Obwohl der NABU seit
über 50 Jahren das Europareservat betreut, als einziger Verband
hier durch die jährliche Beobachtung der Vogelwelt konkrete
Daten sowohl zur Bestandsentwicklung der Arten als auch zum
aktuellen Bestand besitzt, und somit auch als einziger in der
Lage ist zu beurteilen, ob bei einer Art eine
Überpopulation droht, hat man es von keiner Seite
für nötig gehalten, als notwendige Entscheidungsgrundlage hier
die erforderliche fachliche Auskunft einzuholen.
Mindestens genauso bestürzend ist jedoch
die Tatsache, dass auch von dem Verfasser des Artikels, Herrn Dr.
Jonscher, die als Zitat von Herrn Dr. Grunert wiedergegebene
angebliche Position des NABU nicht durch Nachfrage beim NABU
verifiziert wurde. Bei einer naturschutzfachlich derart brisanten
Angelegenheit die Position eines Naturschutzverbandes
unüberprüft durch Aussagen Dritter wiederzugeben, ist eine
Vorgehensweise, die journalistisch nicht als korrekt angesehen
werden kann. Auch hier wäre sicher eine Anfrage an mich als
NABU-Pressereferenten oder als Leiter der
Arbeitsgemeinschaft Europareservat wünschenswert, um
nicht zu sagen angebracht, gewesen. Dies ist um so
verwunderlicher, da ich als Ansprechpartner bekannt bin.
Ansonsten ist es aber auch via Internet jederzeit problemlos
möglich, auf der Homepage des NABU Ansprechpartner für die
verschiedenen Kompetenzbereiche in Erfahrung zu bringen.
Wie sieht die Position des NABU zur Frage
der Bejagung von Gänsen und fehlfarbenen Stockenten im NSG aber
tatsächlich aus? Die Population der Graugans ist im letzten
Jahrzehnt unverändert geblieben, d. h. schwankend zwischen ca.
300 Tieren im Frühjahr und ungefähr 400 direkt nach der
Brutzeit. Wahrscheinlich wandert ein Teil der Jungtiere in andere
Gebiete ab, manche Tiere schließen sich durchziehenden Gruppen
an, wie z. B. Ringfunde aus Südwesteuropa zeigen, und ein
gewisser Prozentsatz kommt letztendlich auch ums Leben. Aus
fachlicher Sicht muss deshalb festgestellt werden, dass sich hier
derzeit offensichtlich eine Bestandsobergrenze eingepegelt hat,
weshalb es aktuell keinen Grund zu der Annahme einer
drohenden Überpopulation und somit für eine
Bejagung gibt. Dass darüber hinaus die derzeitige
Populationsgröße für dieses Gebiet als unverträglich
angesehen werden sollte, ist wissenschaftlich nicht belegt.
Noch weniger nachvollziehbar ist die
Beantragung insbesondere durch den Umstand, dass, bedingt durch
die anstehende Sanierung des Schapenbruchteiches, dieser zu
Beginn der Brutsaison 2003 bereits stark abgelassen war, so dass
die Schilfzone des Teiches als Bruthabitat in der vergangenen
Saison ein Totalausfall gewesen sein dürfte. Dem entsprechend
war für 2003 dann auch insgesamt eine unterdurchschnittliche
Reproduktionsrate der Graugans festzustellen. Ausgerechnet nach
dieser Brutsaison eine Bejagung durchführen zu wollen, legt
offenbar, dass hier primär der Wille zur Bejagung der Graugans
an sich im Vordergrund steht, völlig unabhängig von der
tatsächlichen Bestandsentwicklung.
Eine Bejagung der Stockentenhybriden wird
von mir dagegen im Prinzip begrüßt, wobei dieses jedoch nicht
in der Kernzone des Riddagshäuser Teichgebietes geschehen
sollte. Die dort durchzuführende, verstärkte Bejagung
des inzwischen verheerenden Wildschweinbestandes - von mir vor
einigen Jahren als dringend notwendig erachtet, daraufhin
vehement eingefordert und damit sogar initialisiert - zieht
bereits genügend Störungen nach sich. Die Jagd auf
Stockentenhybriden kann genauso gut auch in den Randbereichen des
NSG oder auch andernorts durchgeführt werden. Sorgen
verschiedene, während der Brutsaison auftretende,
wassergebundene Vogelarten für den besonderen Schutzstatus als
EU-Vogelschutzgebiet, so ist nämlich auch zu beachten, dass die
Wasserflächen durchaus auch im Herbst/Winter für verschiedene
Wasservogelarten von Bedeutung sind. Neben überwinternden
Exemplaren der Rohrdommel, die eine der wertgebenden
Brutvogelarten ist und als solche nur noch an rund 10 Stellen in
Niedersachsen vorkommt, sind insbesondere die Rastbestände der
Löffelente maßgebend für die internationale Bedeutung des
Teichgebietes. Und diese Art tritt hier in der Regel von
August/September bis Ende November auf.
Wenn also von Herrn Dr. Grunert im
Zusammenhang mit dem Gebrauch von Schusswaffen in Bezug auf die
Graugans sogar von einem gewünschten Vergrämungseffekt
gesprochen wird, so sollte doch beachtet werden, dass dieses sich
natürlich genauso auch auf andere Arten auswirkt. Auch so kann
man dem bedingt durch die EU-Vogelschutzrichtlinie einklagbaren,
besonderen Schutz des Gebietes den Todesstoß geben, denn der
Status der EU-Vogelschutzgebiete wird entsprechend der Richtlinie
regelmäßig wiederkehrend überprüft und gegebenenfalls auch
korrigiert. So mussten wir schon 2001 erleben, dass auf Betreiben
der staatlichen Naturschutzinstitutionen des Landes Niedersachsen
bereits das NSG Weddeler Teich unsinnigerweise seinen Status als
EU-Vogelschutzgebiet verlor - wegen der angeblich nicht mehr in
ausreichender Anzahl vorkommenden, wertgebende Arten. Ich will
hier nicht unterstellen, dass dieses derzeit auch für das NSG
Riddagshausen betrieben wird, aber wir wollen auch nicht erleben,
dass dieser Fall durch unbedachtes Handeln eventuell tatsächlich
verursacht wird.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu
lassen, möchte ich folgendes an dieser Stelle noch anmerken:
wie auch aus unseren Standpunkten zur Bejagung von
Stockentenhybriden oder Wildschweinen deutlich wird, haben die
Vertreter des NABU Braunschweig trotz der überregional
belastenden Rabenvogel- und Kormoranverordnungen im allgemeinen
durchaus ein entspanntes Verhältnis sowohl zur Jagd -- wenn
nicht gerade dem Jagdrecht unterliegende, eher seltene Arten wie
z. B. die Waldschnepfe geschossen werden -- als auch zur
Jägerschaft im Raum Braunschweig. Ich selbst bin immer bemüht,
naturschutzrelevante Angelegenheiten ausschließlich fachlich und
nicht emotional oder vorurteilsgeprägt zu beurteilen. Von daher
möchte ich diese durch mich für den NABU abgegebene
Stellungnahme auch nicht als ein grundsätzliches NABU contra
Jägerschaft verstanden wissen. Zum einen vertrete ich eine
solche Position nicht und zum anderen möchte ich hier auch nicht
die auf beiden Seiten immer noch weit verbreiteten,
oberflächlichen und pauschalen Vorurteile gegeneinander
bestärken.
Nachfolgend seien hier noch einige der in dem Artikel
auftretenden sachlichen Fehler richtig gestellt: 1964 wurde mit
insgesamt 4 Grauganspaaren versucht, diese Art wieder
einzubürgern, wobei diese auch nicht von Konrad Lorenz
ausgesetzt wurden, sondern federführend von Dr. Rudolf Berndt,
der diese von Konrad Lorenz aus Seewiesen erhielt. Außerdem hat
die Graugans nicht die heimische Saatgans verdrängt,
da diese hier niemals heimisch war. Diese nordische Gänseart kam
in der Vergangenheit nur in selten Ausnahmefällen kurzzeitig als
winterlicher Rastvogel vor.
Ansprechpartner bei Fragen zum Europareservat: Carlo Fuchs
(Leiter d. NABU-Arbeitsgemeinschaft Europareservat Riddagshausen
/ Weddeler Teichgebiet)
10. November 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Klimaschutzforum
Niedersachsen 2003: Energie sparen in Gebäuden nützt Klima,
Wirtschaft und Haushaltskasse
(Osnabrück) - "Jeder Euro, den wir in den optimalen
Wärmeschutz von Gebäuden und in effiziente Heizungstechnik
investieren, bringt dreifachen Gewinn - für die Haushaltskasse,
für das Klima und für Handwerk und Bauwirtschaft", sagte
Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum Auftakt des
Klimaschutzforums Niedersachsen am (heutigen) Montag in
Osnabrück.
Das eintägige Forum bei der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU) ist Auftakt der "Landesinitiative
Energieeinsparung", die das Kabinett im September
beschlossen hatte. Mit dem Schwerpunkt "energetische
Gebäudemodernisierung" richtet es sich an die Bau- und
Wohnungswirtschaft, an Handwerk und Kammern, Banken und
Bausparkassen, Kommunen, Verbraucher- und Umweltverbände.
"Dreiviertel des heutigen Gebäudebestandes in Deutschland
sind unter dem Gesichtspunkt des sparsamen Energieverbrauches
völlig veraltet", erläuterte der Minister. Allein in
Niedersachsen müssten zwei Millionen Wohnungen energetisch
nachgerüstet werden. Wer hier investiere, leiste nicht nur einen
erheblichen Beitrag zum Klimaschutz, sondern steigere auch den
Wert der Immobilie und sichere langfristig deren Vermietbarkeit.
Gastgeber Dr. Fritz Brickwedde, Generalsekretär der DBU,
wies auf die Bedeutung einer umweltgerechten Sanierung der
Altbaubestände in Deutschland hin: "Durch den hohen
Energiebedarf für Raumheizung, Warmwasser und Elektrizität
tragen diese Bauten zu über 40 Prozent zum gesamtdeutschen
Energieverbrauch bei." Das entspreche etwa 30 Prozent des
gesamten Kohlendioxidausstoßes. Die vom Umweltministerium
ergriffene Initiative zeige, dass durch die intensive Beteiligung
und Zusammenarbeit von Behörden, Institutionen, Handwerkern und
Verbrauchern für den Umweltschutz viel erreicht werden könne.
Grundlage der "Landesinitiative Energieeinsparung" ist
eine Bürgschaft von 18 Millionen Euro, die das Land der
Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen (LTS) für das
Ausreichen von Modernisierungsdarlehen der bundeseigenen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Dadurch
verringert sich der günstige Zinssatz der KfW nochmals um 0,3
Prozent. Die LTS übernimmt im Rahmen der Landesinitiative
überdies die Funktion der Hausbanken. Denn diese empfehlen die
KfW-Programme wegen des Haftungsrisikos und der geringen
Verdienstspanne nur äußerst zögerlich. "Wir können und
wollen nicht mit dem Füllhorn übers Land gehen und Geld
verteilen, das wir nicht haben. Aber wir wollen alles tun, um
vorhandene Fördertöpfe leichter zugänglich und besser bekannt
zu machen", sagte Sander. Er freue sich daher, heute
mitteilen zu können, dass in der vergangenen Woche auch der
Haushaltsausschuss des Landtages der Bürgschaft zugestimmt habe.
Ein weiterer Baustein der Initiative Energieeinsparung ist
der Aufbau eines landesweiten Netzwerkes, in dem regionale
Aktivitäten zusammengeführt, Kooperationen ermöglicht und
Informations- und Qualifizierungskampagnen zielgerichtet
durchgeführt werden. Dafür und für die Unterstützung
einzelner herausragender Projekte sind bis zu 400.000 Euro
vorgesehen.
06. November 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU Gut Sunder wird von
BINGOLotto gefördert
Helm: Wichtiger Schritt zum Naturerlebnis auf Gut
Sunder
(Hannover / Meißendorf) - Die Umgestaltung
von NABU Gut Sunder zu einer Naturerlebniseinrichtung ist einen
wichtigen Schritt voran gekommen.
Der NABU Niedersachsen wird von BINGO ,die
Umweltlotterie auf N3 bei der Umsetzung seines Konzeptes
gefördert und unterstützt. Für das neue Naturerlebniskonzept
für NABU Gut Sunder sind umfangreiche Investitionen und
Maßnahmen in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro vorgesehen.
Der NABU Niedersachsen hatte das ehemalige
Teichgut am 1. Oktober 2003 vom NABU Bundesverband übernommen.
Dies ist ein guter Tag für NABU Gut
Sunder und für unser niedersächsisches Naturerbe. Die Zusage
von Bingolotto versetzt uns nun in die Lage erste Maßnahmen
umzusetzen, damit dann im Frühjahr die ersten Schulklassen
betreut werden können. Wir begreifen Gut Sunder als ein
wertvolles Kleinod und sind fest entschlossen, dies in der Reihe
unserer Besucherzentren in Niedersachsen zu einer lebendigen
Naturerlebnisstätte auszugestalten. Der NABU Niedersachsen
bedankt sich bei BINGO, die Umweltlotterie auf N3, und allen, die
uns bei unserem Naturerlebniskonzept unterstützen. Für Gut
Sunder ziehen der Landkreis Celle sowie die Gemeinde
Winsen/Aller, Bürger und Förderer sowie auch die ehrenamtlich
tätigen NABU Mitglieder an einem Strang, erklärte
Hans-Jörg Helm, NABU Landesvorsitzender, heute in Hannover.
Das Konzept sieht drei wichtige Säulen
für ein Naturerlebnis auf NABU Gut Sunder vor. Der Umbau des
Seminargebäudes soll zukünftig für eine ganze Woche die
Unterbringung von Schulklassen ermöglichen, um ihnen einen
Schulunterricht in der Natur anbieten zu können. Weiterhin
werden Seminare für naturinteressierte Erwachsene durchgeführt,
die sich um Naturerlebnisangebote wie zum Beispiel
Fledermausbeobachtungen oder Exkursionen zum Vogelzug drehen.
Für Touristen, Besucher und Bürger der Region wird in einem
neuen Informationszentrum Verständnis und Interesse für die
herausragende Naturausstattung von Gut Sunder geweckt werden. So
wird in einer neuen naturkundlichen Ausstellung über das
niedersächsische Naturerbe Meißendorfer Teiche informiert.
+ + +
Gut Sunder täglich im Fernsehen
In der Sendung 'Hallo Niedersachsen' auf N3
Fernsehen wird gegen Ende der Sendung, ca. 19.50 Uhr, die
Wettervorschau gezeigt. Achten Sie einmal auf die am unteren
Bildrand durchlaufende Zeile der Wetterstationen und den dort
genannten Orten. Täglich ist jetzt dort 'Gut Sunder' zu
finden, mit den voraussichtlichen Minimum- und
Maximumtemperaturen des kommenden Tages.
29. Oktober 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU und Land
Niedersachsen unterzeichnen Vertrag
Köppe: Wichtiger Schritt zu einer erfolgreichen
Artenschutzarbeit in Leiferde
(Leiferde) - In Vertretung des Landes
Niedersachsen und des Niedersächsischen Umweltministeriums
unterzeichneten heute Wilfried Wöhler von der Bezirksregierung
Braunschweig sowie Gabriele Köppe, NABU
Landesgeschäftsführerin, die Vereinbarung über die
Gewährleistung des laufenden Betriebes des Artenschutzzentrums.
Jährlich werden bis zum Jahr 2008 mit dem Vertrag 120.000 Euro
vom Land zur Verfügung gestellt, um den Betrieb des NABU
Artenschutzzentrums abzusichern. So werden in Leiferde verletzte
einheimische Wildtiere fachgerecht versorgt, die dann
ausgewildert werden oder beschlagnahmte exotische Wildtiere
gepflegt, um dann an Zoos vermittelt zu werden. Das NABU
Artenschutzzentrum Leiferde hat damit den Status eines
Kooperationspartners erhalten.
Die heutige Vertragsunterzeichnung
ist ein wichtiger Schritt, um die erfolgreiche Arbeit in Leiferde
weiterhin fortsetzen zu können. Wir übernehmen mit dem NABU
Artenschutzzentrum Leiferde Pflichten des Staates,
erklärte Gabriele Köppe, NABU Landesgeschäftsführerin. Auch
die Leiterin des Artenschutzzentrums, Bärbel Rogoschik, freute
sich über die bis zum Jahr 2008 festgeschriebene
Planungssicherheit.
Die Nutznießer dieser Vereinbarung werden
in den kommenden fünf Jahren schätzungsweise über 10.000 Tiere
sein, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihr
vorübergehendes Domizil in Leiferde finden werden und müssen.
In Leiferde können verletzt aufgefundene Wildtiere abgegeben
werden, die dann gepflegt und auf ihre Auswilderung vorbereitet
werden.
Anlässlich der Vertragsunterzeichnung
dankte Gabriele Köppe dem Land Niedersachsen und betonte, dass
auch die Gemeinde Leiferde, die Landkreise Gifhorn und Peine
sowie der Förderverein des Artenschutzzentrums neben dem NABU
Niedersachsen mit ihrer vielfältigen Unterstützung dafür
sorgen, dass Leiferde seine Aufgaben wahrnehmen könne.
Damit wird die Privatisierung von staatlichen Aufgaben erst
ermöglicht. In Leiferde ziehen Bürger, Naturschutzbehörden und
NABU an einem Strang, betonte Gabriele Köppe
abschließend.
Das NABU Artenschutzzentrum Leiferde ist
das einzige Artenschutzzentrum bundesweit in Trägerschaft eines
Umweltverbandes, des NABU Niedersachsen. Leiferde ist
Betreuungsstation für beschlagnahmte, exotische, geschützte
Tierarten sowie Naturerlebniszentrum. Außerdem arbeitet Leiferde
als anerkannte Storchenpflegestation des Landes Niedersachsen und
ist Auffang- und Pflegestation für artengeschützte,
einheimische Wildtiere. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt
2.050 Tiere in 197 Arten, darunter 146 Exoten (Papageien,
Reptilien und Wirbellose) n 66 unterschiedlichen Arten
eingeliefert.
10. Oktober 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Wirtschaftsministerium)
Wirtschaftsminister
und Unternehmerverbände: Befristung bei EEG-Härtefallregelung
bedroht in Niedersachsen Investitionen
(Hannover) - "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
darf nicht länger Hemmschuh für wichtige Investitionen in
Niedersachsen sein", hat Wirtschaftsminister Walter Hirche
heute bei der Inbetriebnahme der neuen Pipeline des
Chemieunternehmens Dow in Stade vor erheblichen
Standortnachteilen gewarnt. Scharfe Kritik am EEG übten auch die
Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) in Hannover.
Einig sind sich deren Hauptgeschäftsführer Dr. Volker
Müller und Wirtschaftsminister Walter Hirche darin, dass in
Niedersachsen Investitionsausfälle von über eine Milliarde Euro
drohen, falls die bis zum 30. Juli 2004 befristete
EEG-Härtefallregelung nicht bald durch eine unbefristete
Regelung ersetzt werden sollte. Hirche: "Wer glaubt, die
Wirtschaft würde investieren, wenn die Rahmenbedingungen nur
wenige Jahre gelten, dem fehlt jedes Verständnis für
unternehmerische Entscheidungen!" Der Wirtschaftsminister
forderte eine EEG-Novelle, die internationale
Wettbewerbsnachteile für energieintensiv produzierende
Unternehmen ausschließt. Darüber hinaus sollten, so Hirche, in
Deutschland bei der Verwendung von Strom als Rohstoff auch alle
anderen Energiebelastungen entfallen - so wie dies z.B. in
Großbritannien der Fall sei. "Bereits heute belastet das
EEG energieintensive Industrien und schwächt ihre Position im
internationalen Wettbewerb", sagte
UVN-Hauptgeschäftsführer Müller. Die Absicht des
Wirtschaftsministers, die Härtefallregelung weiter auszudehnen,
werde deshalb von den Unternehmerverbänden unterstützt. Der
Wirtschaftsminister wies darauf hin, dass die Preise für Strom
in Deutschland durch die Belastungen aus dem EEG, dem
Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG) und der Ökosteuer rund 20
Prozent über den Strompreisen der europäischen Konkurrenz
liegen würden. Hirche: "Wir müssen jetzt den Druck auf die
Bundesregierung erhöhen, um die gravierenden Nachteile vor allem
der deutschen Chemiestandorte zu beseitigen."
Ähnlich sehen es die Unternehmerverbände Niedersachsen.
"Die Politik muss schnell handeln und die derzeit bestehende
Rechtsunsicherheit durch die Verabschiedung einer zeitlich
unbefristeten Härtefallregelung beseitigen", verlangte
Hauptgeschäftsführer Müller. Andernfalls drohen Abwanderungen
von Unternehmen ins günstigere Ausland und weitere
Arbeitsplatzverluste.
22. Oktober 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Novelle
Erneuerbare-Energien-Gesetz - Harms: Sander will ein
Erfolgsmodell durch Riesen-Bürokratie-Aufwand ersetzen
(Hannover) - "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein
Erfolgsmodell! Die kräftige Zunahme der regenerativen
Stromerzeugung und 130.000 Arbeitsplätze in Deutschland sprechen
für dieses Instrument," sagte Rebecca Harms,
Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen. Sie sehe absolut keinen
Grund, das Erneuerbare-Energien-Gesetz abzuschaffen und durch ein
anderes Fördermodell zu ersetzen, wie der niedersächsische
Umweltminister Sander gefordert hat. Die Erfahrung aus
Großbritannien zeige, dass das Quotenmodell zu keinem Zubau von
regenerativer Stromerzeugung geführt habe.
Das von Sander vorgeschlagene Mengen- oder Quotenmodell
sei ineffizient und bedeute in der Umsetzung einen riesigen
bürokratischen Aufwand. "Hat sich diese Regierung nicht den
Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben? Herr Sander
befürwortet jedenfalls das Gegenteil", so Harms.
Auf die Kritik von Sander, dass der Bund die
Einspeisevergütung für Strom aus Offshore-Windanlagen nicht
genehmigen will, wenn die Anlage in einem Naturschutzgebiet
liegt, reagierte Harms verständnislos. "Alle Umweltminister
müssten doch begeistert davon sein, dass in Naturschutzgebieten
keinerlei Anreiz zur Errichtung von Windkraftanlagen
besteht", so Harms.
21. Oktober 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Grünen-Antrag im
Landtag: Kein Zurück zur Käfighaltung
(Hannover) - 21.10.2003, Antrag der Landtagsfraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag missbilligt die Initiative der Landesregierung
das entsprechend der Legehennenverordnung ab 2007 geltende Verbot
der Käfighaltung rückgängig zu machen.
Er fordert die Landesregierung auf,
- Initiativen zu ergreifen, um bis 2007 einen reibungslosen
Übergang der niedersächsischen Geflügelwirtschaft von der
Käfighaltung auf artgerechte Haltungssysteme zu gewährleisten,
- niedersächsische Forschungsaktivitäten darauf zu
konzentrieren, die von den Verbrauchern gewünschten Systeme der
Boden-, Volieren- und Freilandhaltung zu optimieren und auf der
Basis einer artgerechten Tierhaltung weiterzuentwickeln,
- über die Fachberatung das notwendige Know-how und
Managementwissen für diese Systeme bereitzustellen und zu
verbessern,
- im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung die Unterstützung
von beispielhaften Systemen und Modellprojekten sicherzustellen.
Begründung
Zwar hatten im Jahr 2001 noch ca. 83% der
Legehennenbetriebe in Deutschland die Käfighaltung, aber das
Käfigei hat aus mehreren Gründen seinen Zenit überschritten.
Erstens gibt es seit 2001 die Legehennenverordnung, deren
Anforderungen an die artgerechten Haltungsbedingungen der Tiere
so sind, dass die Käfighaltung nicht darunter fällt. Das
heißt, dieses Haltungssystem ist ab 2007 nicht mehr erlaubt.
Zweitens sind Freilandeier am Markt erwünscht: 83% der Befragten
einer jüngsten NFO-Infratest-Umfrage geben an, Freilandeier zu
bevorzugen, nur 5% dagegen bekennen sich zum Käfigei. Und
drittens folgen bereits größte Handelsketten diesem
Kundenwunsch und listen Käfigeier aus.
Bekanntlich werden in Niedersachsen ein Drittel der
deutschen Legehennen gehalten. Deshalb ist die Aufgabe, hier auf
alternative Haltungssysteme umzusteigen, also besonders groß.
Mit seinen Forschungseinrichtungen und finanziellen
Fördermöglichkeiten ist das Land Niedersachsen in diesem
Prozess stark gefragt und hat Pflichten. Aber bereits die
vorherige Landesregierung hat in dieser Beziehung nicht nur ihre
Hände in den Schoß gelegt, sondern kontraproduktiv ihre
Aktivitäten in die Entwicklung eines "ausgestalteten
Käfigs", menschelnd auch "Appartement" genannt
gesteckt. Unter den wohlwollenden Blicken industrieller
Hühnerbarone und Käfigbauern führt die neue
CDU/FDP-Landesregierung diese Verweigerungspolitik fort. Der
zuständige Minister Ehlen redet den "ausgestalteten
Käfig" mit Begrifflichkeiten wie "Gruppenhaltung"
so schön, dass ein bekanntes Nachrichtenmagazin in diesem
Zusammenhang titelte: "Loblied auf den Knast". Der
Zwischenbericht einer epidemiologischen Untersuchung der
Tierärztlichen Hochschule Hannover (Tiho) im Legehennenbreich,
die sich der Entstehung, Verbreitung und derzeit leider
noch nicht realisiert der Bekämpfung von Krankheiten
widmet, wurde von ihm zu der verwegenen Behauptung genutzt,
artgerechte Haltung und Gesundheitsschutz der Tiere schlössen
sich aus.
Vernünftigerweise hätte der zuständige Minister Ehlen
die, wenn auch derzeit noch unvollständigen, Erkenntnisse oben
erwähnter Tiho-Untersuchung über Probleme in alternativen
Haltungssystemen dazu nutzen sollen, zusammen mit den fachlich
qualifizierten Wissenschaftlern ein Forschungsprogramm zu
entwickeln und dann aufzulegen, mit dem Ziel einer Optimierung
von Boden-, Volieren- und Auslaufhaltung. Neben den ethologischen
Fragen gehören hierzu Fragen der Weiterentwicklung des
Managements und der Strukturierung der Herden. Nur so wird der
Minister Ehlen der niedersächsischen Geflügelwirtschaft einen
Dienst erweisen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken sowie
Landwirte und Landwirtinnen, die sich diesen Markt und diese
Einkommensquelle zurückerobern wollen, unterstützen.
Das Land Niedersachsen sollte die Initiative ergreifen,
Praktiker offensiv und öffentlichkeitswirksam und finanziell
über das Agrarinvestitionsförderprogramm zu ermutigen, den
Betriebszweig Legehennenhaltung innovativ zu erschließen. Dabei
können Modellprojekte auch wichtige Erkenntnisse über die
Wirtschaftlichkeit und Marktsituation kleinerer Betriebe liefern.
Fraktionsvorsitzende
17. Oktober 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Herbstlaub /
Umweltministerium erleichtert Kommunen die Zwischenlagerung
(Hannover) - Für Plätze, auf denen niedersächsische
Kommunen Herbstlaub bis zur endgültigen Kompostierung lagern,
hat das Umweltministerium die technischen Anforderungen
reduziert, teilte eine Sprecherin heute mit.
Grundlage hierfür sind neue wissenschaftliche
Untersuchungen der Universität Bremen die belegen, dass aufgrund
seiner Zusammensetzung und des geringen Wassergehaltes der
Rotteprozess bei Herbstlaub wesentlich später einsetzt als bei
anderen Pflanzenabfällen. Die Kommunen können daher
künftig auf eine Abdichtung der Flächen für Herbstlaub - wenn
die Lagerung auf maximal sechs Monate befristet wird
verzichten und damit Kosten sparen, sagte die Sprecherin.
Fast alle Landkreise und Städte in Niedersachsen bieten den
Bürgerinnen und Bürgern Sammelstellen für Garten- und
Park-abfälle an. Wer allerdings die Möglichkeit hat,
sollte das Herbstlaub unter den Büschen, Hecken und Bäumen
liegen lassen oder es kom-postieren, fügte die Sprecherin
hinzu. Es schütze so den Boden vor Austrocknung und rascher
Abkühlung, Regen könne den Bo-den nicht verschlämmen, er
bleibe locker und werde weniger leicht abgetragen. Das Laub
unterdrücke auch eher unliebsame Wildkräuter,
schattenverträgliche Frühblüher wie Schneeglöck-chen oder
Buschwindröschen würden dagegen von dem Schutz profitieren.
Rasen allerdings ersticke unter einer Laubschicht, sie sollte
daher entfernt werden. Kompostiert ergebe Herbstlaub dann eine
ausgezeichnete Erde.
15. Oktober 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Kormoranverordnung
schießt weit übers Ziel hinaus
Grüne setzen sich
für Schutz der Kormorane ein
(Hannover) - Der Grünen-Landtagsabgeordnete Hans-Joachim
Janßen kritisiert scharf die jetzt vom Landeskabinett
beschlossene Verordnung zum Kormoranabschuss. Letztlich bestehe
an nahezu allen Gewässern, auch an den natürlichen Gewässern,
ein Fischereirecht. Mit der Verordnung werde der Kormoran
praktisch flächendeckend zum Abschuss freigegeben.Der Kormoran
zähle jedoch nach dem Bundesnaturschutzrecht in Verbindung mit
der EU-Vogelschutzrichtlinie zu den besonders geschützten Arten.
Die Verordnung mit dem Schutz der heimischen Tierwelt zu
begründen, sei nicht gerechtfertigt, so Janßen. Im Jahre 2001
gab es in Niedersachsen im Binnenland insgesamt nur 540 Brutpaare
an 13 Standorten, im Jahre 2002 477 Brutpaare an 12 Brutplätzen.
In Mecklenburg-Vorpommern, das immer wieder als Vergleich
herhalten müsse, liege die Zahl der Brutpaare dagegen bei
10.000. Der Kormoran sei Teil des Naturhaushaltes und fresse
keineswegs mit besonderer Vorliebe seltene Fischarten. Er nehme
als Nahrungsoppurtunist das, was ihm vor den Schnabel komme, wie
auch Studien belegten, so Janßen.
Bei einer so weit gehenden Verordnung werde riskiert, den
Kormoran wieder komplett aus Niedersachsen zu vertreiben.
Schließlich brüte er im Binnenland nach Einstellung der
Verfolgungen erst seit 1991 wieder regelmäßig. "Wenn man
etwas für den Schutz der Fische tun will, muss man davon Abstand
nehmen, Fischteiche als Badewannen anzulegen, wo sie keinerlei
Unterschlupfmöglichkeiten finden. Wenn den Kormoranen die Fische
auf dem Tablett serviert werden, darf man sich nicht wundern,
wenn sie auch zugreifen," so Janßen.
14. Oktober 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Kabinett
beschließt Kormoran-Verordnung
(Hannover) - Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat
das Kabinett heute die Kormoranverordnung verabschiedet. Sie
ersetzt einen Erlass des Umweltministeriums aus dem Jahr 2001.
Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und
zum Schutz der heimischen Tierwelt lässt die Verordnung
Abschüsse von Kormoranen auf Binnengewässern, an denen ein
Fischereirecht besteht, allgemein zu.
Bisherige Abwehrmaßnahmen, die im Einzelfall beantragt
werden mussten, hatten sich lediglich auf Teichwirtschaften
beschränkt. Weiter trifft die Verordnung Regelungen über
Schonzeiten, für Schutzgebiete und zum Kreis der
Jagdberechtigten. Außerhalb von Schutzgebieten und unter
Beachtung einer Schonzeit vom 1. April bis zum 15. August dürfen
Kormorane, die sich auf, über oder näher als 100 Meter an einem
Binnengewässer mit Fischereirecht befinden, tagsüber durch
Abschuss getötet werden. Die Verwendung von Bleischrot ist nicht
erlaubt. Über Zahl, Tage und Orte der Abschüsse muss der
Unteren Naturschutzbehörde jährlich berichtet werden. Die
Möglichkeit, die Neugründung von Kormoran-Kolonien vor der
Eiablage zu verhindern, ist auf Teichwirtschaftsbetriebe und
einen Umkreis von maximal zehn Kilometern beschränkt. Hierzu
bedarf es jedoch im konkreten Einzelfall der Zulassung durch die
Obere Naturschutzbehörde.Die Geltungsdauer der Verordnung wird
auf vier Jahre bis Oktober 2007 beschränkt. In diesem Zeitraum
sollen die Neuregelungen auf Effizienz und Praxistauglichkeit
überprüft werden.
10. Oktober 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
GRÜNE: Artgerechte
Tierhaltung in Käfigen nicht möglich
(Hannover) - Auf Kritik bei den Landtagsgrünen stoßen
die anhaltenden Versuche des niedersächsischen
Landwirtschaftsministers, das ab 2007 geltende
Käfighaltungsverbot für Legehennen zu kippen.
"Um den industriellen Hühnerbaronen und Käfigbauern
weiter die Taschen zu füllen, will Ehlen die artgerechte
Tierhaltung opfern, die in Käfigen nicht möglich ist und weiter
an den Wünschen der Verbraucher vorbei produzieren lassen."
sagte der agrarpolitische Sprecher Hans-Jürgen Klein am Freitag
in Hannover. Der Grünen-Politiker verweist außerdem darauf,
dass die geänderte Bundes-Verordnung die Chance für bäuerliche
Familienbetriebe bietet, wieder wirtschaftlich in die
Eierproduktion einzusteigen. "Ehlen will also auch
verhindern, dass sich die Bauern diese Einkommensquelle
zurückerobern. Er macht gemeinsame Sache mit denen, die immer
schon dafür gesorgt haben, dass das Geld nicht in sondern an der
Landwirtschaft verdient wird," kritisiert Klein und fordert
den Minister auf, sich in der Praxis zu informieren, dass
artgerechte Hennenhaltung und Gesundheitsschutz der Tiere sich
nicht ausschließen.
09. Oktober 2003
(herausgegeben von der FDP-Landtagsfraktion)
FDP: Niedersachsen
Deutschlands Windenergie-Land Nr. 1
Standorte für
Windkraftanlagen im Binnenland knapp geworden
(Hannover) - "Die Windenergiebranche spielt umwelt-
und wirtschaftspolitisch eine wichtige Rolle im Land. Es ist
Zeit, die Weichen für eine zukünftige sinnvolle
Weiterentwicklung zu stellen", machte der umweltpolitische
Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, CHRISTIAN DÜRR, den
Handlungsbedarf in Sachen Windkraft deutlich. Aus diesem Grund
haben die Liberalen kürzlich ein Experten-Hearing in Leer
veranstaltet, die Aussagen diskutiert und jetzt einen Beschluss
zum Thema gefasst. Eines der Ergebnisse: Die FDP setzt in punkto
Windenergie in Zukunft vor allem auf die Off-Shore Technik.
"Die Zukunft der Windenergie liegt für uns im
Bereich der Nordsee - und zwar außerhalb der
12-Seemeilen-Zone", so der Umwelt-Experte der Fraktion,
CHRISTIAN DÜRR. Anders sieht die FDP die beiden zur Zeit
diskutierten Near-Shore-Windparks Nordergründe und Borkum-Riff.
Diese "werfen auf Grund von Naturschutzgesichtspunkten, der
Nähe zum Nationalpark Wattenmeer und der Auswirkungen auf die
Küstenfischerei Fragen auf", heißt es in dem Beschluss der
Liberalen. "Was in Nordergründe und Borkum-Riff geplant
ist, geht mittlerweile über den ursprünglichen Ansatz von
Pilotanlagen hinaus. Wir müssen auf die Anwohner der Küste
Rücksicht nehmen - ebenso wie auf unser großes Ziel, den
Nationalpark Wattenmeer als Weltnaturerbe anzumelden",
erläuterte DÜRR. Klar sei: "Innerhalb der
12-Seemeilen-Zone darf es keine weiteren Windparks geben."
Im Binnenland sieht die FDP nicht mehr viel Spielraum für
den Bau neuer Windkraftanlagen: "Weitere Windräder können
wir den Menschen in Niedersachsen kaum noch zumuten", sagte
DÜRR. Und weiter: "Die neuen Anlagen werden immer größer.
Deswegen müssen wir ganz besonders auf ausreichende Abstände zu
Siedlungen, aber auch zu einzelnen Häusern achten."
Beim so genannten Repowering, also beim Austausch
vorhandener durch neuere und wirkungsvollere Anlagen, soll nach
Meinung der liberalen Abgeordneten die Chance genutzt werden, die
Anzahl der Windkrafträder im Binnenland zu reduzieren. Davon
profitiere vor allem das Landschaftsbild.
09. Oktober 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
Naturparke in
Niedersachsen
- Land
nimmt Förderung wieder auf
(Bad Essen) -
Niedersachsens zwölf Naturparke werden künftig wieder vom Land
finanziell gefördert. Ab 2004 können sie zunächst mit 60.000
Euro jährlich rechnen. Dies kündigte Umweltminister
Hans-Heinrich Sander auf einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft
Niedersächsischer Naturparke am (heutigen) Donnerstag in Bad
Essen an. Mit diesem Schritt wolle er bewusst eine Entscheidung
von 1997 rückgängig machen, als die Landesregierung die
Förderung der Naturparke komplett eingestellt hatte.
"Das Land
Niedersachsen setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die
überaus erfolgreiche Arbeit der Naturparke bei der
Erschließung unserer schönsten Landschaften für die Erholung
der Menschen auch in schwierigen Zeiten Unterstützung
verdient", sagte Sander. Erhalt und Förderung des
Zugangs zu Landschaftsteilen, die sich für die Erholung der
Bevölkerung besonders eignen, seien Ziele, die das
Niedersächsische Naturschutzgesetz gleichrangig neben den Erhalt
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes stelle. "Diese
Gleichrangigkeit und die hervorragende Arbeit der Naturparke hat
die Vorgängerregierung offenbar aus den Augen verloren. Das wird
sich in Zukunft ändern", so der Minister.
Die zwölf Naturparke
umfassen mehr als 20 Prozent der niedersächsischen
Landesfläche. Ihre Träger sind zumeist Landkreise oder
Zweckverbände, die Natur und Landschaft in den Parken pflegen
und entwickeln, Besuchereinrichtungen betreiben und
Informationsarbeit leisten. Niedersachsen war das einzige
Bundesland, das sich vollständig aus der Naturparkförderung
zurückgezogen hatte.
07. Oktober 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Endlich wird
Brennstoffzellen-Technologie in Niedersachsen gefördert
Schwerpunkt muss
die Verbindung von regenerativer Energie und Brennstoffzelle sein
(Hannover) - "Niedersachsen ist endlich dort
angekommen, wo andere schon lange innovativ tätig sind," so
der wirtschaftspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion
Enno Hagenah. Schon seit Jahren forderten die Grünen die
Einrichtung eines Kompetenzzentrums für
Brennstoffzellen-Technologie. Gegenüber anderen Bundesländern
gäbe es in Niedersachsen einen erheblichen Nachholbedarf bei der
Entwicklung in diesem zukunftsweisenden Technologiebereich.
Als Windenergieland Nr. 1 sollte das Land einen
Schwerpunkt auf den Einsatz regenerativer Energien zur Erzeugung
von Wasserstoff für die Brennstoffzellen legen. Die Energie, die
in kommenden Offshore-Windparks erzeugt wird, lasse sich als
Wasserstoff speichern. Hier liege eine echte Herausforderung für
Forschung und Entwicklung in Niedersachsen. Brennstoffzellen, die
mit fossiler Energie wie Erdgas und Erdöl betrieben würden,
seien nach Auffassung der Grünen nicht zukunftsfähig.
Niedersächsische Firmen seien in der Entwicklung von
Systemkomponenten der Brennstoffzellentechnologie bereits
erfolgreich. Diese besondere Qualität des Standorts
Niedersachsen müsse weiter ausgebaut werden. Es werde aber kaum
gelingen, Fertigungs- und Entwicklungskompetenzen für die
eigentliche Brennstoffzelle nach Niedersachsen zu holen. Hagenah:
"Da ist der Zug bereits abgefahren. Der Vorsprung gerade der
süddeutschen Bundesländer ist bei den Kernkompetenzen der
Technologie kaum noch aufzuholen."
19. September 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Harms:
Energiepolitik für die Zukunft: Vorrang für Sicherheit und
Klimaschutz
(Hannover) - Rede der Fraktionsvorsitzenden der
Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, Rebecca Harms, im
Niedersächsischen Landtag:
Einer der heißesten Sommer liegt hinter uns. Nach der Flut im
Sommer 2002 war das eine weitere Erfahrung in einer Abfolge von
Extremwetter als Ergebnis von Klimaveränderung. Und übrigens
standen nicht nur Windräder sondern auch Atom- und
Kohlekraftwerke still. Im kommenden Winter geht das Atomkraftwerk
Stade vom Netz. Nach langer gesellschaftlicher Auseinandersetzung
ein erster wichtiger Schritt raus aus dem atomaren Risiko.
Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die beiden
angesprochenen Risiken nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Wir wollen raus aus dem atomaren Abenteuer und wir wollen die
Ursachen der Klimaveränderung möglichst weit reduzieren. Wir
sind davon überzeugt, dass die heute Verantwortlichen in Politik
und Industrie die einmalige Chance haben, eine zukunftsfähige
Energieversorgung zu begründen. Wir sind davon überzeugt, dass
in Verantwortung für nachfolgende Generationen, aus
ökonomischen und ökologischen Gründen diese historische Chance
von uns genutzt werden muss.
Dass derzeit eine Art Linienkampf neu ausbricht, hat nicht
nur mit der bevorstehenden Abschaltung in Stade zu tun. Auch
Teile des nicht-nuklearen Kraftwerkparks müssen in absehbarer
Zeit erneuert werden oder die Kapazitäten müssen anders ersetzt
werden. Innerhalb einer sehr überschaubaren Zeit wird sich
zeigen müssen, ob unsere Politikergeneration ihre Lektionen in
Rio und Tschernobyl und angesichts endlicher Rohstoffreserven
gelernt hat und ob wir uns gegen Risiken und für Innovation
entscheiden:
Für die Senkung des Strombedarfs - übrigens ein sehr
wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit, auch angesichts
knapperer und immer teurer werdenden Ressourcen.
Für den ehrgeizigen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Für den Einsatz von fossilen Energien nur noch in
hocheffizienten und CO-2 armen Gas- und Dampf-Kraftwerken, die in
Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden.
Das sind Eckpunkte einer, gegenüber nachkommenden
Generationen, verantwortbaren Energiewirtschaft.
Was das Land dafür tun kann und muss haben wir in unserem
Antrag aufgelistet. Dass eine neue Grundsatzdebatte in
Niedersachsen fällig ist, ergibt sich aus vielfältigen -
manchmal fast einfältigen- Äußerungen von Umweltminister
Sander. Ihr oft wiederholter Spruch: Ich bin für sichere
Kernkraftwerke, saubere Kohlekraftwerke und interessante Modelle
zur erneuerbaren Energie stammt aus den Siebziger Jahren. Die
Diskussion um Nachhaltigkeit scheint bei Ihnen nicht angekommen
zu sein.
Am Tag nach ihrem Besuch war ich auf der Solarmesse in
Hameln. Eine Spur des Erstaunens bis Erschreckens haben Sie dort
gezogen. Ihre Ablehnung zum Gesetz für Erneuerbare Energien und
zur Einspeisungsvergütung gefährdet nicht nur die Existenzen
von Handwerkern und Mittelständlern, die dort ausgestellt haben.
Das ständige unbegründete politische Genörgel gegen die
Windenergie und gegen jede Art von geregelter Einspeisevergütung
eine Art FDP Glaubensbekenntnis- stellt technische
Innovation in Frage, verunsichert Kunden, gefährdet Unternehmen
und Arbeitsplätze und schadet dem Standort Deutschland.
Atomare und fossile Energien verursachen im Gegensatz zu
den Erneuerbaren Energien bis heute hohe volkswirtschaftliche
Schäden und Kosten: Waldsterben, Flut- und Dürreschäden,
Kohlesubventionen und Bergbauschäden, Gesundheitskosten,
Entsorgungskosten, Versicherungskosten
, alles Kosten, die
sich nicht in den Preisen für Kohle- und Atomstrom wieder
finden. Das Umweltbundesamt hat berechnet, dass das EEG diese
externen Kosten verringert: Um 5 Euro pro Haushalt und Monat.
Ich bitte Sie, Herr Sander, und die niedersächsische
Landesregierung deshalb ausdrücklich: Hören Sie auf mit dem
Gequatsche, der Atomausstieg müsse rückgängig gemacht werden.
Oder seien Sie konsequent und sagen Sie den Niedersachsen, wo
denn in Zukunft neue AKWs gebaut werden sollen. Stoppen Sie ihren
verbalen Feldzug gegen die Förderung der Erneuerbaren Energien.
Tun Sie was für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Die
niedersächsischen Unternehmen und Arbeitnehmer, die von der
bisherigen Einspeisevergütung profitiert haben, erwarten dass
das EEG fortgeschrieben wird und dass nicht drei Jahre nach
Beginn einer Erfolgsgeschichte dieser boomenden Branche das
Genick gebrochen wird. Von Frau Homburger habe ich gestern den
Satz gelesen, dass das EEG zur Bedienung "der grünen
Klientel" diene. Am Aktionsbündnis Erneuerbare Energien
beteiligen sich die IG Metall, der Bundesverband
Mittelständische Wirtschaft, der Deutsche Bauernverband, die IG
Metall und die Umweltverbände. Ob es um Wind, Wasser, Sonne,
Biomasse oder Effizienztechnologien geht: Gemeinsam mit diesem
Aktionsbündnis geht es uns nicht um die Bedienung von
Klientelinteressen was für eine Abfälligkeit gegenüber
einer der engagiertesten jungen Branchen der Bundesrepublik -
sondern um moderne und umweltfreundliche Technologien und um neue
Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze.
Wer in Erinnerung an Tschernobyl, in Kenntnis auch der
technischen Mängel deutscher Atomkraftwerke und angesichts von
Milliardenschäden nach Extremwetterlagen heute munter
"weiter so wie bisher" vertritt, der hat die größten
Chancen zu technologischen Innovationen noch nicht einmal
erkannt.
15. September 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
SOLVIS-Null-Emissionsfabrik
begeistert Ammerländer Besucher
(Hannover) - Zu einer beeindruckenden Betriebsbesichtigung
im Rahmen ihrer Erkundungen zur Nutzung regenerativer
Energiequellen waren die Ammerländer GRÜNEN mit einer großen
Gruppe Interessierter am Wochenende in Braunschweig. Ziel der
Busfahrt war Europas erste Null-Emissionsfabrik, die Solarfabrik
SOLVIS.
Geschäftsführer Helmut Jäger führte die BesucherInnen
mit vielen Erklärungen zu den innovativen Produkten zur Nutzung
der unermesslichen Energievorräte unserer Sonne durch die
Fabrik, in der auf Grund der guten Auftragslage auch am Samstag
die Produktion weiterlief. Dabei wurde wieder deutlich: Die
Vorräte an Öl und Gas in der Welt sind endlich, so dass bereits
in spätestens 10 Jahren mit einer deutlichen Preissteigerung
für diese Energieträger zu rechnen ist. Wer heute bereits seine
Heizung auf Solarnutzung umstellt, kann diese Entwicklung
entspannt abwarten. Die Technik, insbesondere auch in Form der
High-Tech-Produkte der Firma SOLVIS steht bereits zur Verfügung.
Noch ein weiterer Punkt der Besichtigung aber begeisterte
die Ammerländer: die neu gebaute Fabrik selbst. Hier sind von
erstklassiger Dämmung über Thermosolar- und Fotovoltaiknutzung
bis zu einem Blockheizkraftwerk zur Rapsölverbrennung und
wassersparenden Vakuumtoiletten alle Möglichkeiten heutiger
Bautechnik umgesetzt worden. Der Erfolg: in der Fabrik entstehen
nicht nur qualitativ hochwertige Produkte zur Energieeinsparung,
die Fabrik selber funktioniert in ihrer Gesamtheit CO²-neutral.
Fazit der Gruppe bei ihrer Rückkehr aus Braunschweig:
Solartechnik ist nichts mehr für reiche Ökospinner, sondern
funktionale Technik, die begeistert und gleichzeitig auch noch
der Umwelt nützt.
16. September 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU entsetzt über
gefährliche Treibsel-Verbrennung
Helm:
Brenntage-Verordnung absolut unnötig und ökologisch
gefährlich!
(Hannover) - Der Naturschutzbund NABU
zeigte sich entsetzt, dass die gefährliche Treibsel Verbrennung
im vorgelegten Entwurf für eine Brenntage-Verordnung vorgesehen
ist und forderte das Niedersächsische Umweltministerium auf, von
dem Entwurf Abstand zu nehmen. Nach dem Entwurf soll künftig die
Verbrennung von Treibsel an der Küste zugelassen sowie die
geltenden Beschränkungen für die Durchführung von Brenntagen
in den Gemeinden aufgehoben werden.
Wir sind entsetzt darüber, die
gefährliche Treibsel-Verbrennung zulassen zu wollen. Wir sehen
uns durch den Wortlaut der Begründung in unserer Auffassung
bestätigt. Aufgrund der unvollständigen Verbrennung können
kanzerogene, also krebserregende, Stoffe sowie Kohlenmonoxid und
Stickoxide freigesetzt werden. Anders als Gartenschnitt ist
Treibsel zudem erheblich feuchter, so dass eine vollständige
Verbrennung vielfach unmöglich ist, erklärte Hans-Jörg
Helm, NABU Landesvorsitzender. Die Brenntage-Verordnung ist
absolut unnötig und ökologisch gefährlich. Die offene
Verbrennung von Grün- und Treibselabfällen in den Gemeinden
würde eine Abkehr vom Grundsatz der Vermeidung und Verwertung
darstellen. Grünabfälle und gerade Treibsel sollte im Zuge der
Biomassennutzung kompostiert und energetisch in den Anlagen
Papenburg und in der in Emden geplanten Anlage genutzt
werden.Die Erfahrung mit früheren Brenntagen zeige, dass
auch anderer Müll bei der privaten Verbrennung mit entsorgt
wird. Wer will das verhindern? Die Gemeinden werden
niemanden hinausschicken, um dann die Feuer zu kontrollieren. Sie
werden ohnehin genug damit zu tun haben, um die
Nachbarschaftsbeschwerden entgegen zu nehmen, war sich Helm
sicher.
Nach Auffassung des NABU ist die bestehende
Kompostverordnung vom 24. Januar 1994 mit der Zulassung von zwei
Brenntagen im Jahr ausreichend, um Einzelfällen in den Gemeinden
gerecht zu werden.
14. September 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
Hans-Jörg Helm
ist neuer NABU Landesvorsitzender
Nicht nur
reden, sondern für den Naturschutz handeln!
(Einbeck) - Die Landesvertreterversammlung
des NABU Niedersachsen hat gestern in Einbeck den bisherigen 1.
Stellvertretenden NABU-Landesvorsitzenden Hans-Jörg Helm zum
neuen NABU Landesvorsitzenden gewählt. Der 55-jährige wurde vom
Landesparlament einstimmig gewählt. Helm tritt die
Nachfolge von Olaf Tschimpke an, der im Juni diesen Jahres zum
NABU Präsidenten gewählt worden war. Der NABU Niedersachsen,
1947 gegründet, hat heute über 55.000 Mitglieder.
Helm (auf dem Foto: links) stellte in
seiner Rede den Erhalt des niedersächsischen Naturerbes in den
Mittelpunkt. Unabdingbare Voraussetzung dafür sei ein starkes
ehrenamtliches Fundament des Naturschutzes in der Gesellschaft.
Beispielhaft sei hier gerade das Engagement der ehrenamtlich
tätigen NABU-Mitglieder in Niedersachsen, die sich von Leer bis
Hann.-Münden für den Erhalt von Schutzgebieten, bei der Pflege
und Entwicklung von Landschaftsräumen einsetzen und auf
unzähligen Exkursionen vielen tausend Menschen das
niedersächsisches Naturerbe und seine Vielfalt näher bringen.
Ehrenamtliches Naturschutzengagement
muss mit staatlichem Handeln einhergehen, betonte
Hans-Jörg Helm. Dies zu garantieren sei Aufgabe der jetzigen
Landesregierung. Deutlich Zweifel formulierte Helm daran, dass
einige der derzeit diskutierten Reformvorschläge
für die Modernisierung der Naturschutzverwaltung
wenig sinnvoll und zielführend seien. So seien die von vielen
fachkundigen Ehrenamtlichen gesammelten Daten unverzichtbare
Grundlage für staatliches Naturschutzhandeln. Ausgerechnet die
Fachbehörde für Naturschutz, die mit der Auswertung dieser
Daten eine unverzichtbare Anlaufstelle für Bürgerinnen und
Bürger, Verwaltung und Politik sei, stehe nun aber auf dem
Prüfstand. In Niedersachsen sollten wir uns nicht
leichtfertig von einem Erfolgsmodell mit breiter Einbindung
engagierter Bürgerinnen und Bürger verabschieden, so
Helm. Einstimmig wurde vom NABU-Landesparlament zur
Verwaltungsreform eine Resolution verabschiedet, in der Eckpunkte
für die weitere Diskussion festgelegt werden.
Hans-Jörg Helm (Bremervörde) ist seit
1984 Mitglied des NABU, seit 1991 erster Stellvertretender
Vorsitzender des NABU-Landesverbandes Niedersachsen. Wir im
NABU wollen aktiv mitarbeiten und wir tun dies auch. Nicht nur
reden, sondern für den Naturschutz handeln, fasste Helm
die Ziele seiner bisherigen und künftigen Arbeit zusammen. Als
Nachfolger von Hans-Jörg Helm wählte die NABU
Landesvertreterversammlung Hans-Jürgen Wissel
(Hessisch-Oldendorf) einstimmig zum 1. Stellvertretenden NABU
Landesvorsitzenden (Foto: rechts).
Außerdem wurden von der Landesvertreterversammlung folgende 2 Resolutionen beschlossen:
Die LVV des NABU Niedersachsen
appelliert an die niedersächsische Landesregierung, sich zur
Wahrung des niedersächsischen Naturerbes zu bekennen und die
Verantwortung für dessen Schutz auch weiterhin als zentrale
staatliche Aufgabe zu übernehmen. Für die Wahrnehmung dieser
Aufgabe ist eine regionale staatliche Struktur zu erhalten.
Die LVV fordert die Landesregierung daher auf, die
Schutzgebietsverwaltungen von Nationalparken und
Biosphärenreservaten direkt beim Umweltministerium als der
Obersten Naturschutzbehörde anzusiedeln und vor Ort zu stärken.
Die LVV erhebt daher an die niedersächsische
Landesregierung die Forderung, die zumeist in Kooperation mit dem
NABU und anderen Naturschutzverbänden in den Großschutzgebieten
betriebenen Informations- und Umweltbildungszentren zu erhalten
und die Umweltbildung als unverzichtbaren Teil eines
ganzheitlichen Naturschutzansatzes zu fördern.
Begründung:
Der Reichtum an Naturschätzen ist eine der wichtigsten
Ressourcen des Landes Niedersachsen. Zwischen Harz und Nordsee
bestehen derzeit über 700 Naturschutzgebiete, die etwa drei
Prozent der Landesfläche einnehmen. Hinzu kommen die
Nationalparke Niedersächsisches Wattenmeer und Harz sowie das
Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue mit zusammen
weiteren 350.000 Hektar. Aus diesen Flächen rekrutiert sich auch
ein Großteil der ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiete und der
gemeldeten FFH-Gebiete Niedersachsens für das europäische
Schutzgebietssystem NATURA 2000.
Um die besondere Qualität der niedersächsischen
Großschutzgebiete zu wahren und weiter zu entwickeln, bedarf es
künftig noch stärkerer Anstrengungen. Dazu sind die
Schutzgebietsverwaltungen direkt der Obersten Naturschutzbehörde
zu unterstellen.
Die niedersächsischen Großschutzgebiete sind zugleich
Schwerpunkte des Tourismus in unserem Bundesland. Dies macht zum
einen deutlich, welchen Stellenwert das Erleben von intakter
Natur für die Bürgerinnen und Bürger hat, erfordert zu anderen
aber auch Maßnahmen, das Naturerleben umweltverträglich zu
gestalten. Dabei kommt der Umweltbildung eine zentrale Bedeutung
zu.
Der NABU fordert Umweltminister
Hans-Heinrich Sander auf, unmissverständlich klarzustellen, dass
der Betretungserlass des MU nicht für die vielen ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der laufenden
Erfassungsprogramme gilt. Sie führen auf freiwilliger Basis
Naturuntersuchungen durch und stellen die gewonnenen Daten den
Naturschutzbehörden und dem NLÖ zur Verfügung. Gleiches gilt
für die ehrenamtlich tätigen Regionalbeauftragten im
Tierartenschutz.
Begründung:
Tief verunsichert sind die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des NABU in ganz Niedersachsen aufgrund der
Pressemitteilung und Medienberichten zu einem neuen Erlass des
Umweltministeriums. Danach sollen Privatpersonen, die Tier- und
Pflanzenbestände erfassen und Biotope kartieren, ebenso wie
Behördenbedienstete dazu verpflichtet werden, sich bei den
Grundstückseigentümern frühzeitig anzumelden und deren
Zustimmung einzuholen.
Der NABU betont, dass in der freien Natur das Recht des
Betretens ohne vorherige Ankündigung besteht. Dabei ist es
selbstverständlich, dass auf den betoffenen
Grundstückseigentümer Rücksicht genommen wird, damit dieser
nicht geschädigt wird. Dort wo die ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, werden in der Regel
auch mit dem Grundstückseigentümer Gespräche über das
Vorhaben geführt. Denn gerade ehrenamtlich tätige Mitarbeiter
sind auf eine klare Akzeptanz ihrer Naturschutzmaßnahmen vor Ort
und in der Region angewiesen.
Die Landesvertreterversammlung sieht in den Vorgaben des
Ministeriums einen bürokratischen, personal- und
kostenintensiven Akt, der die Erfassungsprogramme des Landes
gefährdet und die Naturschutzarbeit unnötig erschwert.
NABU Hintergrund
Leitsätze zur Verwaltungsreform
Die Neuorganisation der Landesverwaltung ist
ein Kernziel der Landesregierung. Dies trifft auch auf den
Bereich des Natur- und Umweltschutzes zu. Zur Diskussion stehen
dabei auch Modelle, die eine stärkere Wahrnehmung von Aufgaben
durch private
Organisationen vorsehen. Nach Auffassung des NABU Niedersachsen
kann die damit verbundene breitere Verankerung des Natur- und
Umweltschutzes in der Gesellschaft erfolgversprechende Ansätze
für die inhaltlichen Ziele bieten. Ihre Grenzen finden alle
Bemühungen zur Kostensenkung, Um- und Neuorganisation dort, wo
die Kerninhalte des Natur- und Umweltschutzes in Niedersachsen
gefährdet werden.
Die Landesvertreterversammlung des NABU
Niedersachsen hat am 13.09.03 in Einbeck einstimmig die folgenden
Leitsätze für die Diskussion um die Reform der
niedersächsischen Naturschutzverwaltung verabschiedet.
09. September 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Landwitschaftsminister
Ehlen setzt Fördergelder falsch ein
Modulationsprogramm
wird von Landwirten nicht angenommen
(Hannover) - Die Landtagsgrünen werfen dem
niedersächsischen Landwirtschaftsminister vor, mit dem
vorgelegten Programm zur Verwendung der Modulationsgelder, erneut
an den Bedürfnissen der Landwirtschaft vorbeizuplanen. "Das
vorgelegte Förderprogramm ist für die Landwirte unattraktiv,
die Mittel werden deshalb nicht in voller Höhe genutzt. Es
drängt sich der Verdacht auf, dass durch die Hintertür Geld
gespart werden soll," sagte der agrarpolitische Sprecher
Hans-Jürgen Klein am Dienstag in Hannover.
10 Mio Euro stehen jährlich aus Umschichtungen bei den
landwirtschaftlichen EU-Subventionen (Modulation) zur Verfügung.
Dieses Geld sollte nach Ansicht des grünen Agrarexperten zur
Förderung einer tiergerechten aber arbeitsaufwändigeren
Weidehaltung im Rinderbereich eingesetzt werden. Statt dessen
wolle der Agrarminister weiterhin die größten Ackerbaubetriebe
fördern oder Maßnahmen finanzieren, deren ökologischer Wert
eher gering sei. Schon in diesem Jahr sei das Förderprogramm
nicht in voller Höhe von den Bauern genutzt worden, sagte Klein.
"Für einen Landwirtschaftminister der als
Oppositionspolitiker immer großen Wert darauf gelegt hat, dass
EU-Fördermittel in voller Höhe den Landwirten zu Gute kommen,
ist das eine erstaunliche Kehrtwendung."
Mit einer parlamentarischen Anfrage möchte der
Grünen-Politiker jetzt von der Landesregierung wissen, was sie
bewogen hat, erneut ein Förderprogramm vorzulegen, das von den
Landwirten nicht in vollem Umfang angenommen wird.
04. September 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Wirtschaftsministerium)
Hirche: "Wir
machen Niedersachsen zum Fahrradland Nummer 1!"
Neues landesweites
Routennetz
(Hannover) - "Wir machen Niedersachsen zum
Fahrradland Nummer 1!" Mit dieser Zielvorgabe präsentierte
Wirtschaftsminister Walter Hirche gestern den Entwurf für ein
neues landesweites Radfernwegenetz. Es soll 15 Routen mit einer
Gesamtlänge von 4115 Kilometern umfassen. In die Vorbereitung
des neuen Radwegenetzes habe das Land 208.000 Euro investiert,
sagte Hirche. Am Konzept habe der Allgemeine Deutsche Fahrradclub
mitgearbeitet.
"Wir wollen mit bereits vorhandenen und weiteren neu
ausgebauten Radwanderwegen in punkto Qualität und Attraktivität
bundesweit Standards setzen und zugleich unser Tourismusangebot
weiter verbessern", betonte Hirche. Das Routennetz solle
gemeinsam mit den Kommunen aufgebaut werden. Mit dem jetzt
übersandten Entwurf habe sein Ministerium den Landkreisen und
kreisfreien Städten ein detailliertes Konzept zur Umsetzung an
die Hand gegeben. Die Kosten für das "moderne Routennetz
mit einer durchgängig hochwertigen Wegequalität und
einheitlicher Wegweisung" bezifferte der Minister auf rund
20 Millionen Euro. Zur Finanzierung könnten die Kommunen
EU-Mittel sowie Fördermittel aus dem PROLAND-Programm
beantragen. Überdies sollen private Mittel eingeworben werden,
betonte Hirche. Unternehmen könnten
"Routenpatenschaften" übernehmen und dafür u.a. auf
Wegweisern mit ihrem Firmenlogo werben.
Vom neuen Routennetz werde, so Hirche, auch Niedersachsens
Tourismuswirtschaft profitieren. Nach Untersuchungen des
Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs würden jährlich rund 2
Millionen Urlauber eine mehrtägige Reise mit dem Fahrrad
unternehmen. Entgegen dem allgemeinen Trend verzeichne der
Radtourismus in Deutschland zweistellige Zuwachsraten.
Fahrradtouristen würden zudem in Schnitt mehr Geld ausgeben als
Autoreisende.
01. September 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Wirtschaftsministerium)
Höflichkeitserlaß
für Naturschutzbehörden
Sander: Für Naturuntersuchungen auf Privatgrundstücken vorher schriftlich anmelden
(Hannover) - Mitarbeiter von Naturschutzbehörden des Landes, die auf
Privatgrundstücken Tier- und Pflanzenbestände erfassen und
Biotope kartieren, sollen sich künftig bei den Eigentümern
vorher anmelden. Auf einen entsprechenden Erlass hat
Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Freitag
hingewiesen. "Ich halte es schlicht für ein Gebot der
Höflichkeit, fremden Grund und Boden nur mit Wissen der
Eigentümer zu betreten", sagte Sander. "Wer einfach so
hereinplatzt, auch wenn ihm das Naturschutzgesetz das Recht dazu
gibt, macht sich keine Freunde."
Er habe daher die
Naturschutzbehörden des Landes gebeten, sich vor Durchführung
fachlicher Arbeiten bei den Gemeinden darüber zu informieren,
wer in dem jeweiligen Gebiet Grundeigentum besitzt. Die
betroffenen Eigentümer sollen dann unter Einhaltung einer
angemessenen Frist vorab schriftlich über die anstehenden
Untersuchungen, den Wortlaut des zugrunde liegenden Paragrafen 62
des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes sowie über Zweck und
Zeitrahmen der Arbeiten unterrichtet werden. Sofern
Privatpersonen oder Landschaftspflegebüros für die Behörden
tätig werden, sollen sie durch eine entsprechende
Vertragsklausel verpflichtet werden, sich ebenso zu verhalten.
Auch die Unteren Naturschutzbehörden (Landkreise, kreisfreie
Städte und Region Hannover) sind gebeten worden, diese Regelung
zu übernehmen.
In der Vergangenheit hatten
sich wiederholt Landwirte und andere Grundeigentümer darüber
beschwert, dass ohne ihr Wissen unbekannte Personen
naturschutzfachliche Arbeiten durchführen.
29. August 2003
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
"Raus ins
Freie!" -
Aufbau einer Kindergruppe in Garten und freier Natur
(Braunschweig) - Für eine
Kindergruppe des NABU in Braunschweig werden ab Oktober diesen
Jahres ehrenamtliche Betreuer/innen gesucht. Bis vor drei Jahren
hatte der NABU Braunschweig noch eine aktive Kindergruppe. Doch
als die damaligen 2 Betreuerinnen aus beruflichen Gründen
Braunschweig verließen, löste sich die Gruppe auf. Aber die
Nachfrage blieb und nun ist es endlich wieder so weit: Ab Herbst
soll beim NABU wieder eine Kindergruppe zwischen 8 und 12 Jahren
entstehen.
Als Treffpunkt steht ein noch unberührter
Garten in Wendhausen (nordwestlich von Braunschweig, nahe der
Stadtgrenze) zur Verfügung. Aber auch der Wald soll nicht zu
kurz kommen. Ausflüge in die Natur rund um Wendhausen laden zum
Erleben ein. An den regelmäßigen Treffen werden verschiedene
Angebote im Freien gemacht - für schlechtes Wetter gibt es aber
auch ein Gartenhaus. Spiele im Garten, Basteln mit
Naturmaterialien, das Gestalten des Gartens nach den
Bedürfnissen der Kinder und Spaziergänge in der Natur sind eine
gute Möglichkeit, die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu
erfahren, dabei Spaß zu haben und neue Freunde kennen zu lernen.
Erwachsene oder interessierte Jugendliche
(ab 16 Jahren), die Lust haben, die NABU-Kindergruppe zu
betreuen, lernen dabei ganz sicher ebenso, ihre Umwelt wieder von
einer neuen Seite wahrzunehmen. Die Betreuung der Gruppe wird
immer mindestens zu zweit vorgenommen, wobei wenigstens ein/e
Gruppenleiter/in mindestens 18 Jahre alt sein muss. Vorherige
Erfahrung im Bereich Umwelt(-schutz) oder in der Leitung einer
Gruppe wäre zwar von Vorteil, ist aber nicht zwingend notwendig.
In den Herbstferien gibt es auch die Möglichkeit, an einer
fünftägigen Jugendleiterausbildung in Langeleben teilzunehmen.
Die Kosten dafür würde der NABU tragen.
Da die Treffen selbständig von den
Betreuer/innen vorbereitet werden, liegt es auch in deren
Händen, welche Themen, Spiele etc. an welchen Terminen
stattfinden sollen. Der NABU unterstützt die Betreuer/innen
durch seine Sachkundigen, die teilweise die Gruppentermine zu
bestimmten Themen mitgestalten können.
Wer Lust hat, ab Herbst bei der
Kindergruppe mitzumachen oder auch bereits jetzt schon eigene
Ideen in die laufende Planung sowie zur Gestaltung des Gartens
einbringen möchte, meldet sich bitte in der NABU
Geschäftsstelle in der Hochstr. 18, 38102 Braunschweig, Tel.:
0531-798649, Fax: 0531-7997745, E-Mail:
NABU.Braunschweig@t-online.de. Ansprechpartnerin ist Eva
Langhans.
18. Juli 2003
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
Keine Panik - Neuer
NABU-Ratgeber erklärt Umgang mit Bienen, Wespen und Hornissen
Mit anschaulichen Beschreibungen und praktischen
Tipps zum Umgang mit Bienen, Wespen und Hornissen informiert der
NABU in einer neuen Farbbroschüre über das Leben und die
Gewohnheiten einer interessanten und vielfältigen
Insektengruppe. Die 32-seitige Broschüre aus der Reihe
"NABU aktiv" erlaubt mehr als interessante Einblicke in
die Lebensweise dieser solitär (einzeln) oder auch in
millionenstarken Völkern lebenden Tiere. Aufklärung ist jedoch
auch heute noch dringend notwendig, denn kaum eine Tiergruppe
ruft bei vielen Mitmenschen so heftige Reaktionen hervor wie
diese unter dem wissenschaftlichen Begriff Hautflügler
zusammengefassten Insekten. Wir wollen aufklären,
unberechtigte Ängste nehmen und stattdessen Interesse und
Faszination für diese Insekten wecken, so Frank Hornig,
Hornissen-Experte beim NABU Braunschweig. Die Tatsache, dass nur
wenige Menschen mit der Lebensweise von Wespen oder Hornissen
vertraut sind, hat zur Bildung von Mythen und Vorurteilen
beigetragen. Auch wenn insbesondere die beiden häufigsten
Wespenarten, die Deutsche Wespe und die Gewöhnliche Wespe,
aufgrund ihrer aufdringlichen Liebe zu süßen Nahrungsmitteln
auf der Terrasse oder dem Balkon oft lästig werden, lassen sie
sich nicht gezielt vertreiben. Durch richtiges Verhalten können
Konflikte jedoch vermieden werden.
Im Gegensatz dazu interessieren sich die wesentlich
größeren Hornissen nicht für Kuchen oder Limonade, sondern
ausschließlich für andere Insekten. Ansonsten sind sie völlig
harmlos. Einzig im direkten Nestbereich (3 - 4 Meter im Umkreis)
sollte man vorsichtig sein und einige Verhaltensregeln beachten.
Der NABU-Ratgeber erklärt auch, wie seltenen und durch
Lebensraumschwund bedrohten Bienen- oder Hummelarten einfach und
effektiv geholfen werden kann. Wer sich schließlich von der
Vielfalt der Hautflügler hat faszinieren lassen und vielleicht
auch aktiv werden möchte oder sogar Interesse hat, in der NABU
AG Hornissenschutz mitzuhelfen, kann sich in der Geschäftsstelle
des NABU (Tel.: 0531-798649) melden.
Die reich bebilderte NABU-Broschüre "Bienen, Wespen und
Hornissen - Kein Grund zur Panik" kann zusammen mit weiterem
Infomaterial gegen 5 Briefmarken á 51 Cent bei der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig, Hochstr. 18, 38102
Braunschweig oder jeder anderen NABU Geschäftsstelle angefordert
werden.
25. Juni 2003
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
NABU Baupreis 2003: Wohnhaus in Braunschweig
ausgezeichnet
Mit einer Anerkennung für nachhaltiges Bauen und
Renovieren wurde jetzt ein Wohnhaus in Braunschweig
ausgezeichnet. Damit erhielt das Objekt, das von dem
braunschweiger Architekten Jean-Elie Hamesse ausgeführt wurde,
eine von sechs Auszeichnungen, die im Rahmen des vom NABU
bundesweit ausgeschriebenen Wettbewerbs NABU Baupreis
2003 für flächensparendes, ressourcenschonendes Bauen
vergeben wurden.
In dem Bauobjekt von Hans und Ilona Schünke wurden
hervorragende Lösungen für die Aufstockung eines
Flachdachbungalows gefunden, erläutert Ulrich Welk, Leiter
der AG Stadtökologie des NABU Braunschweig. Wir freuen uns
sehr, dass eine der Auszeichnungen zum NABU-Baupreis an einen
Preisträger aus unserer Region geht. Zu besichtigen ist
das preisgekrönte Bauwerk in Mascherode, Alter Rautheimer Weg
47.
Flachdachbungalows sind in den 70er Jahren häufig gebaut
worden. Sie stellen insbesondere vor dem heute offenbar werdenden
ungehemmten Wachstum der Siedlungsfläche eine bedenkliche
Verschwendung von Fläche dar. Die Möglichkeiten einer
Aufstockung und damit der Schaffung zusätzlichen Wohnraumes ohne
zusätzliche Versiegelung von Boden sind oft durch restriktives
Baurecht begrenzt. Geschossflächenzahl (GFZ) und/oder
Beschränkungen bei der Dachneigung setzen der Vermehrung von
Wohnfläche enge Grenzen.
Die Lösung des Architekten, trotz einer Beschränkung der
Dachneigung von 12° sowie einer bereits weitgehend ausgereizten
GFZ zusätzlichen Raum zu schaffen, hat die Jury beeindruckt.
Darüber hinaus gefiel die für die Aufstockung gewählte gut
gedämmte Holzständerbauweise, welche die schlechte
Wärmedämmung des Flachdaches ausgleichen konnte. Auf eine
Vergrößerung der Heizungsanlage konnte aus diesem Grunde
verzichtet werden. Beim Ausbau wurde außerdem Wert auf die
Verwendung naturbelassener Baustoffe gelegt, verbleibende
Flachdachbereiche wurden extensiv begrünt.
Insgesamt
ein sehr gutes Beispiel für mehr Wohnraum ohne mehr
Flächenverbrauch, und das auf ökologisch gutem Niveau, so
Ulrich Welk vom NABU. "In Deutschland werden täglich 1,3
Millionen Quadratmeter Freiflächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke verbaut. Die Forderung einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung ist ein zentraler Teil der NABU-Kampagne
`Nachbar Natur', welche die Reduzierung des Landschaftsverbrauchs
auf Null bis zum Jahr 2010 zum Ziel hat."
Übereichung der Auszeichnung an den
Architekten sowie der Plakette zur Anbringung am Haus an die
Bauherren Ilona + Hans Schünke;
von links: Carlo Fuchs
(NABU Vorstand), Jean-Elie Hamesse (Architekt), Ilona + Hans
Schünke (Bauherren), Ulrich Welk (Leiter der NABU AG
Stadtökologie)
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17. April 2003
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
Oster-BirdWatch: Großer Beobachtungsparcours
des NABU an den Riddagshäuser Teichen
Am Ostermontag
können von 10.00 - 17.00 Uhr Vögel live im Großformat
betrachtet werden
(Braunschweig) - Ostermontag, 21. April: Um die
faszinierende Vogelwelt des Naturschutzgebietes Riddagshausen
allen Interessierten zugänglich zu machen, bietet der NABU auch
in diesem Jahr am Ostermontag wieder die Möglichkeit, hiesige
Brutvogelarten und rastende Zugvögel hautnah zu erleben. In dem
seit fast 100 Jahren von den Ornithologen des Naturschutzbund
betreuten heutigen Europareservat Riddagshausen / Weddeler
Teichgebiet werden die Mitarbeiter des NABU hierfür von 10.00 -
17.00 Uhr einen großen Beobachtungsparcours
einrichten. Durch stativgestützte Spektive, dass sind Fernrohre
mit extrem hoher Vergrößerung (bis 60fach), können dann
z. B. Haubentaucher, Kormorane oder die im Augenblick anwesenden
farbenfrohen Löffel- und Kolbenentenmännchen im Großformat
betrachtet werden. Laut dem NABU-Organisationsleiter Carlo Fuchs
werden sich die festen Beobachtungspunkte mit den Spektiven am
Kreuzteich, am Mittelteich und am Schapenbruchteich befinden. Die
NABU-Mitarbeiter geben dort Informationen zum Vorkommen der
beobachteten Vogelarten, zum Gebiet sowie über die aktuelle
Entschlammungsmaßnahme am Schapenbruchteich. An einem
Informationsstand wird außerdem ein umfangreiches Angebot an
Broschüren sowie Informations- und Bestimmungsmaterial
bereitgehalten.
Wie der Leiter der NABU-Arbeitsgemeinschaft Europareservat weiter mitteilt, halten sich in dem bedeutenden Brut- und Rastgebiet zur Zeit auch eine Reihe dort selten zu beobachtender Vogelarten auf, so z. B. eine größere Anzahl rastender Watvögel wie Flussregenpfeifer und Waldwasserläufer, aber auch Bekassinen. Highlights sind zudem ein einzelner Kranich, bis zu 3 Silberreiher und einige knallgelbe Schafstelzen und Gebirgsstelzen. Die Chancen, diese Arten am Montag zu sehen zu bekommen, stehen laut Carlo Fuchs zur Zeit sehr gut.
.
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Bedingt durch einen
totalen Systemabsturz Ende Januar sowie den daraus resultierenden
erheblichen technischen Problemen konnten ab Februar quasi keine
überregionalen Nachrichten mehr eingepflegt werden. Ob dies zu
einem späteren Zeitpunkt nachgearbeitet werden kann, steht
aufgrund des ansonsten bereits enormen Arbeitsaufkommens offen.
Ich würde hierauf dann gesondert aufmerksam machen.
C.F.
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27. Januar 2003
(herausgegeben vom NABU Braunschweig)
Informationsveranstaltung
für die Amphibienschutzsaison 2003
+ PowerPoint-Lichbilder-Vortrag über den Laubfrosch
Gemeinsame
Veranstaltung des NABU und der Abt. Umweltschutz der Stadt
Braunschweig zur Koordination und Einweisung von freiwilligen
Helfern für alle 14 betreuten Amphibienwechsel in Braunschweig
(Braunschweig) - Sobald das Thermometer nachts
deutliche Plusgrade zeigt, beginnen die Laichwanderungen von
Kröten, Fröschen, Unken und Molchen. Doch auf den Straßen gilt
das Recht des Stärkeren. Wegen ihrer ausgedehnten Wanderungen
sind Amphibien von den Auswirkungen des ständig wachsenden
Straßennetzes besonders betroffen. Seit vielen Jahren haben
deshalb die Naturschützer des NABU dem Amphibientod an unseren
Straßen den Kampf angesagt.
In Vorbereitung auf die bevorstehende Wanderung der
Amphibien veranstaltet der NABU -- traditionell wieder gemeinsam
mit der Abteilung Umweltschutz der Stadt Braunschweig -- einen
Informationsabend zum Amphibienschutzprogramm.
In der Amphibienschutzsaison 2002 wurde von den Helfern
des NABU über 5100 (genau: 5103) Amphibien an den betreuten
Amphibienwechseln über die Straße getragen. Um genaue Aussagen
über die Entwicklung der Populationen treffen zu können, wird
seit über 10 Jahren ein genaues Monitoring durchgeführt, was
bedeutet, dass alle Tiere in Art und Geschlecht bestimmt werden.
So waren im letzten Jahr die Erdkröte mit 3023 Tieren und der
Grasfrosch mit 1139 Exemplaren die mit Abstand meistvertretenen
Arten.
Dass durch Klimakapriolen die Wanderung der Amphibien u.
U. schon Ende Januar beginnen kann, hatte sich im letzten Jahr
gezeigt, als durch einen heftigen Wärmeeinbruch Ende Januar
plötzlich das Wandergeschehen einsetzte. Vor allem Grasfrösche
und Teichmolche hatten sich ungewöhnlich früh auf den Weg zu
ihren Laichgewässern gemacht.
Das Vorbesprechungstreffen beginnt mit einem interessanten
Vortrag über den Laubfrosch:
Herr H.-J. Clausnitzer (Eschede) wird über "Die Entwicklung
zweier Laubfroschpopulationen in 20 Jahren nach einer gelungenen
Wiederansiedlung im Landkreis Celle" einen
PowerPoint-Lichtbilder-Vortrag zeigen (ca. 45 Min.).
Anschließend findet die Besprechung und Einweisung der
freiwilligen Helfer zur Betreuung aller 14 Amphibienwechsel in
Braunschweig statt. Wie Carlo Fuchs, Leiter des Amphibienschutzes
mitteilte, sind derzeit über 60 Mitarbeiter in der NABU
Amphibienschutz AG aktiv, wobei weitere Helfer aber
grundsätzlich immer gern gesehen sind. Aktuell könnten
insbesondere für die Wechsel Bienroder Weg und Kehrbeeke noch
Helfer gebraucht werden.
Beginn 19.00 Uhr in der Brunsviga, Karlstr. 35, 3.Stock,
Studiosaal.
Leitung: CARLO FUCHS
Alle interessierten Amphibienschutz-Helfer, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, melden sich bitte in der NABU Geschäftsstelle, Tel.: 0531 - 79 86 49.
23. Januar 2003
(herausgegeben von ddp)
Staatsanwaltschaft
ermittelt gegen den Wolfsjäger
NLÖ: Herkunft des
Tieres geklärt
(Hildesheim/Klingenthal) - Die Herkunft des in
Niedersachsen von einem Jäger erschossenen Bramwald-Wolfes ist
geklärt. Die Puck" genannte Wölfin hieß
ursprünglich Bärbel" und war im vergangenen Sommer
aus einem Tierpark im vogtländischen Klingenthal ausgerissen,
wie das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) in
Hildesheim bestätigte. Das Tier war anhand eines im
Nackenbereich eingepflanzten Chips identifiziert worden.
Der Chip war der sechs Jahre alten Wölfin an ihrem
Geburtsort, einem Privat-Gehege im bayerischen Lohberg,
eingesetzt worden. Bärbel" war vermutlich hunderte
von Kilometern quer durch Deutschland gestreift und hatte sich
zuletzt im südniedersächsischen Bramwald aufgehalten. Gegen den
Jäger, der den Wolf erschoss, ermittelt der Staatsanwalt.
20. Januar 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
GRÜNE:
Verbesserungen für Gartenbaubetriebe durchsetzen
Harms: Keine
Anhebung des Umsatzsteuersatzes für Pflanzen
(Hannover) - Deutliche Verbesserungen bei
der Umsatzbesteuerung für Gartenbaubetriebe müssen nach Ansicht
der Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen Rebecca Harms im
Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum
Steuervergünstigungsabbaugesetz vorgenommen werden. Nach Ansicht
der Grünen-Politikerin wäre der Gartenbau wie keine zweite
Branche in Deutschland negativ von solchen Steuerbeschlüssen
betroffen. Ohne wesentliche Mehreinnahmen für den Staat
beeinträchtige dies die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher
Baumschulen und Gartenbaubetriebe.
"Die kleinen und mittelständischen
Betriebe in dieser Branche können keine höhere Steuerbelastung
verkraften", erklärte Harms. Die Grünen-Politikerin weist
darauf hin, dass sowohl die Agrar- als auch die Finanzpolitiker
der Grünen auf Bundes- und Landesebene die Forderungen der
Gartenbaubranche nach einer Beibehaltung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes von 7% unterstützen. "Wir wollen die
Arbeitsplätze in Baumschulen und Gärtnereien erhalten."
Sollte auf Bundesebene darüber kein Einvernehmen erzielt werden,
werde eine rot-grüne Landesregierung einer Erhöhung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes für gartenbauliche Erzeugnisse
nicht zustimmen, so Harms.
20. Januar 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Verkehrsvertrag
zwischen Land und DB-AG soll erst nach der Wahl unterzeichnet
werden
Wenzel: "Wir
müssen verhindern,dass es Gewinner- und Verliererregionen beim
Ausbau des Bahnangebotes gibt."
(Hannover) - Der verkehrspolitische
Sprecher der Grünen im Landtag Stefan Wenzel hat
Ministerpräsident Gabriel aufgefordert, den milliardenschweren
Verkehrsvertrag mit der DB AG nicht mehr vor der Wahl zu
unterzeichnen. Der Verkehrsvertrag soll voraussichtlich eine
Laufzeit von zehn Jahren umfassen. Er regelt die Bestellung des
Schienenpersonennahverkehrs bei der DB AG und den Umfang
möglicher Ausschreibungen von Verkehrsleistungen.
Wenzel fürchtet, dass Gabriel und Knorre mit der Bahn noch vor
der Wahl ein Ergebnis um jeden Preis vereinbaren. Offensichtlich
sollen neue Ausschreibungen von Teilnetzen auf drei Projekte
beschränkt werden, die namentlich benannt und zeitlich
festgelegt werden. Dadurch wird die sinnvolle Abrundung oder
Ergänzung vorhandener Netze ebenso erschwert, wie die Schaffung
neuer interregionaler Bahnlinien. "Wir müssen
verhindern," so Wenzel, "dass es Gewinner- und
Verliererregionen beim Ausbau des Bahnangebotes gibt." Wenn
die Bahn in einigen Regionen zehn Jahre lang vor Ausschreibungen
geschützt werde, sei zu befürchten, dass neue Investitionen
dort auf Eis gelegt würden.
18. Januar 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
GRÜNE: Keine
Endlagerung von ausländischem Atommüll in Deutschland
Harms:
FDP-Atomlobbyisten lancieren falsche Berichterstattung in der
Hannoverschen Allgemeinen Zeitung
(Hannover) - Die Fraktionsvorsitzende der
Landtagsgrünen und Spitzenkandidatin Rebecca Harms hat die
heutige Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung
zurück gewiesen, nach der die Bundesregierung angeblich erwägt,
gemeinsame Endlager für EU-Atommüll nicht auszuschließen.
"Die Position von Rot-Grün war und bleibt klar:
Ausländischer Atommüll wird in der Bundesrepublik nicht
eingelagert", sagte Harms am Samstag in Hannover. Eine
eindeutige Stellungnahme Bundesumweltminister Trittins bestätigt
diese Aussage.
Im Unterschied zu FDP und CDU setzten sich
die Grünen auch vehement für den Neubeginn einer Endlagersuche
in der Bundesrepublik ein. Erst mit einer echten Suche, gestützt
auf wissenschaftliche Kriterien, werde es die Aussicht auf ein
geeignetes Endlager in der Bundesrepublik geben, sagte Harms. Die
Grünen-Politikerin wirft der FDP vor, mit der falschen
Wiedergabe einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums den
Versuch zu unternehmen, von ihrer eigenen Energiepolitik
abzulenken. Harms: "Hier werden die Dinge auf den Kopf
gestellt." Denn es sei ausdrücklich auch die FDP, die bis
heute nicht aus Tschernobyl gelernt hätte und in ihrem Programm
weiter für den Ausbau der Atomenergie wirbt. Gorleben europaweit
anzubieten hieße, Profit vor Sicherheit zu stellen, sagte Harms.
16. Januar 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
GRÜNE: Landtag
soll Masterplan Fahrrad für Niedersachsen beschließen
Nationaler
Radverkehrsplan soll durch niedersächsischen Masterplan Fahrrad
untermauert werden
(Hannover) - Die Landtagsfraktion von
Bündnis90/Die Grünen hat heute folgenden Antrag für einen
Radverkehrsplan für Niedersachsen in den Landtag eingebracht:
"Der Landtag stellt fest:
- Das Land hat die Chancen einer konsequenten Förderung des
Radverkehrs jahrzehntelang vernachlässigt. Gerade in Städten
und Dörfern kann der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr um ein
Vielfaches gesteigert werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Fahrradurlaub in Niedersachsen kann zu einem niedersächsischen
Markenzeichen entwickelt werden, wenn Angebot und
Öffentlichkeitsarbeit stimmen.
Der Landtag fordert die Landesregierung
auf:
- Den Fahrradverkehr und den Fahrradtourismus mit hoher
Priorität zu unterstützen.
- Den nationalen Fahrradplan durch einen niedersächsischen
Masterplan Fahrrad zu untermauern.
- Im Verkehrsministerium eine Projektgruppe
"Fahrradfreundliches Niedersachsen" einzurichten.
Dazu fordert der Landtag die
Landesregierung auf, insbesondere die nachfolgend genannten
Maßnahmen zu ergreifen:
- Rücknahme der Kürzungen bei der Förderung des Radwegebaus.
- Grundsätzliche Anlage von Radwegen bei Aus- und Neubau von
Straßen.
- Lücken im Radwegenetz schließen.
- Planung u. Förderung eines Radverkehrsnetzes für Alltags- u.
Freizeitverkehr unter Berücksichtigung vorhandener u. geplanter
kommunaler, bundes- u. europaweiter Netze.
- Eine Defizitanalyse zu den Schwachstellen der Radwegeförderung
und zu planungsrechtl., verkehrsrechtl. und organisatorischen
Mängeln in Auftrag zu geben.
- Einheitliche Beschilderung der kürzlich festgelegten
Radwanderwegenetze und aller Alltags- und Freizeitverkehrsnetze.
- Festlegung von Standards für eine bedarfsgerechte u. kreative
Gestaltung der Radverkehrsanlagen nach den "Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen" (ERA 95)
- Aufhebung der Bagatellgrenze im
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Förderung
von Radverkehrsanlagen.
- Verstärkte Förderung der Einrichtung von diebstahlsicheren
Abstellanlagen an Bus- und Bahnhaltestellen.
- Ermöglichen einer problemlosen und kostenlosen Mitnahme von
Fahrrädern in allen Nahverkehrszügen.
- Verstärkung der Vorbeugung gegen Fahrraddiebstähle durch
flächendeckende Codierung von Fahrrädern.
- Höhere Priorität bei der Aufklärung von Fahrraddiebstählen
(Vorbild Krefeld)
- Stärkere Berücksichtigung des Radverkehrs in Kindergärten
und Schulen (Schulweg, Verkehrs- und Umwelterziehung,
Gesundheitsvorsorge)
- Verstärkte Fortbildung für Planer und MitarbeiterInnen von
Straßenverkehrsbehörden zu allen Fragen des Fahrradverkehrs.
- Förderung des Mobilitäts- und Gesundheitsmanagements in
Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, ideelle und
finanzielle Förderung von fahrradfreundlichen Betrieben,
Zusammenarbeit mit Krankenkassen."
Begründung:
67 Prozent aller Wege, die ein Mensch im
statistischen Durchschnitt zurücklegt sind kürzer als 5
Kilometer, 53 Prozent aller Wege sind kürzer als 3 km. Diese
Zahlen hat socialdata München in langfristigen Erhebungen
festgestellt. Selbst bei den PKW-Fahrten sind 48 Prozent kürzer
als 5 Kilometer und 32 Prozent kürzer als 3 Kilometer. Das
zeigt: Das Potenzial für das Verkehrsmittel Fahrrad ist gewaltig
- wenn die Rahmenbedingungen stimmen!
Die Niederlande haben in den letzten Jahren
beispiellose Erfolge bei der Förderung des Radverkehrs erzielt.
Wesentliche Grundlage war der nationale Plan zur Förderung des
Fahrradverkehrs, der sogenannte "Masterplan Fiets".
Damit konnte der Anteil des Fahrradverkehrs am Modal split aller
Verkehrsträger auf eine erstaunliche Höhe gebracht werden. In
der Bundesrepublik gab es bislang keine systematische Planung des
Fahrradverkehrs. Jetzt hat die Bundesregierung mit Unterstützung
des Bundestag einen Nationalen Fahrradplan vorgelegt. Die
Umsetzung dieses Vorhabens wird jedoch ganz wesentlich von der
Unterstützung der Länder und Kommunen abhängen. Die Förderung
des Fahrradverkehrs ist Teil eines komplexen Systems. Die
nachhaltige Steigerung des Anteils am sogenannten Modal Split,
d.h. des Fahrradanteils am Gesamtverkehr erfordert ein ganzes
Bündel von Maßnahmen und eine intensive Kooperation zwischen
Planungsträgern, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden,
öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.
Das Fahrrad ist das ideale Verkehrsmittel
(...). Es ist sparsam und effizient, es braucht keine fossilen
Kraftstoffe, Fahrrad fahren ist gesund und schnell,
FahrradfahrerInnen sind hochmobil. Das Fahrrad ist das
Verkehrsmittel der Zukunft (...). Die konsequente Förderung des
Fahrrads
- ist ein Beitrag zur Verbesserung der Mobilität,
- ist ein Beitrag zur Senkung der Abhängigkeit von fossilen
Energiequellen,
- ist ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels,
- ist ein Beitrag zur Gesundheitsförderung,
- ist ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
16. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Hutewälder:
Ur-Rinder verhelfen altem Eichenwald zu neuem Leben
(Nienover) - Urtümliche
Rinder und Pferde können alten Eichenwäldern zu neuem Leben
verhelfen. Dies ist das vorläufige Ergebnis eines bundesweit
einmaligen Projektes in den so genannten Hutewäldern im Solling
an der Oberweser. In den 200 Jahre alten Eichenbeständen durften
rückgezüchtete Auerochsen und Exmoor-Ponys weiden. Dadurch
siedelten sich verschwundene Pionierpflanzen wieder an, sagte der
Leiter des Naturparks Solling-Vogler, Peter Martensen, im Neuhaus
bei Nienover. Darunter waren Moose und Flechten, aber auch
verschiedene krautige Pflanzen. Die Tiere knabberten auch junge
Buchen ab und drängten sie dadurch zurück. So verbesserten sie
die Wachstumschancen der Eichen.
Gestartet wurde das Modellprojekt im Jahr
2000. Damals wurden die ersten 6 so genannten Heckrinder und 6
Exmoor-Ponys in einem rund 200 Hektar großen Naturwald
freigelassen. Heckrinder sind Rückzüchtungen von Hausrindern
nach dem Vorbild des ausgestorbenen Auerochsen. Exmoor-Ponys
gelten als die am ursprünglichsten erhaltene Pferdeform in
Europa. Sie ähneln stark dem Wildpferd. Inzwischen leben in dem
Wald bei Nienover 14 Heckrinder und 9 Exmoor-Ponys. Die Idee, die
Tiere in naturnah belassenen Waldflächen weiden zu lassen,
stammt von Forschern der Gesamthochschule Paderborn. Sie wollen
damit klären, wie sich die Weidehaltung auf das Ökosystem Wald
auswirkt. "Die bislang absehbaren Folgen sind sehr
vorteilhaft", sagte Martensen. Wo die Rinder und Pferde
scharren oder sich wälzen, entstehe Rohboden, auf dem
Pionierpflanzen siedelten. Nützlich für den Wald sei es auch,
dass besonders die Exmoor-Ponys junge Buchen verbissen, die die
Eichen zurückzudrängen drohten. Jetzt hätten die Eichen wieder
bessere Wachstumschancen. Die Folge: Der Wald wird lichter, so
dass auch andere Pflanzen besser wachsen, die Helligkeit und
Wärme lieben.
Auch die Fauna profitiere von den im Wald
weidenden Großtieren, so entstünden etwa neue Lebensräume für
den Hirschkäfer und den Mittelspecht. Im Gegensatz zu anderen
Spechtarten suche dieser in der Borke von Eichen nach Nahrung,
erläuterte Martensen. Auch den urtümlichen Rindern und Pferden
selbst gehe es in dem Wald offensichtlich sehr gut.
Befürchtungen, sie könnten zu viel Farne oder Eicheln fressen
und daran erkranken, hätten sich nicht bestätigt.
15. Januar 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU fordert
Vorrang ökologischer Konzepte beim Hochwasserschutz
Tschimpke:
Wasserwende in Niedersachsen überfällig!
(Hannover) - Der NABU Niedersachsen hat
dazu heute seine Forderungen an die niedersächsische
Landesregierung wiederholt. Nach Auffassung des NABU brauchen wir
in Niedersachsen ein Aktionsprogramm - den Flüssen mehr Raum
geben - mit umweltpolitischen Taten in allen Regionen.
Eine Wasserwende ist in Niedersachsen längst
überfällig. Wir fordern die Landesregierung auf, regionale
Hochwassergipfel auf Ebene der Landkreise unter Einbindung der
Naturschutzverbände einzuberufen. Nur so kann der Reformbedarf
für eine naturverträgliche Gewässernutzung und zum
vorsorgenden Hochwasserschutz in Angriff genommen werden. In
Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich Grünlandflächen
nicht in Ackerflächen umgewandelt werden. Die Regelung im
Niedersächsischen Wassergesetz mit dem Genehmigungsvorbehalt im
Paragraphen 93 muss restriktiv behandelt werden.
Hochwasserschutz, Ausweisung von FFH-, EU-Vogelschutz- und
Überschwemmungsgebieten als natürliche Retentionsräume sind
Aufgabenfelder, die auf den gleichen Flächen ablaufen und, wenn
man es klug macht, auch all diesen Zielen gemeinsam dienen
können.
Niedersachsen sollte unseren Vorschlag aufgreifen und
einen Niedersachsen Hochwassergipfel durchführen.
Bärbel Höhn in Nordrhein-Westfalen hat es bereits am 11.
September 2002 vorgemacht, und wir hoffen, dass auch
Niedersachsen Lehren aus den Hochwassersituationen ziehen
wird, erklärte Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender,
dazu heute in Hannover.
15. Januar 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
GRÜNE zu
Wahlumfragen: Ergebnis der kleineren Parteien entscheidet
(Hannover) - Die Fraktionsvorsitzende und
Spitzenkandidatin der niedersächsischen Grünen Rebecca Harms
erwartet von den vom Institut DIMAP im Auftrag des NDR
durchgeführten und heute veröffentlichten Umfrageergebnissen
zum Wahlverhalten bei der Landtagswahl am 02. Februar einen
zusätzlichen Motivationsschub für die Mobilisierung der grünen
Wählerschaft. "Mehr denn je zeigt sich, dass die Wahl durch
das Abschneiden der kleineren Parteien entschieden wird. Grün
liegt dabei sehr gut im Rennen. Die Frage lautet jetzt: Harms
oder Hirche?"
Es müsse verhindert werden, dass die
Möllemann-Partei als Steigbügelhalter der CDU die Rolle
rückwärts in der niedersächsischen Politik ermöglicht.
"Die selbsternannte Partei der Besserverdienenden steht für
Entsolidarisierung, die Rückkehr zum dreigliedrigen Schulsystem
und den ungebremsten Ausbau der Atomenergie. Wer Gerechtigkeit,
Chancengleichheit und ökologische Verantwortung will, muss am
Wahltag seine Stimme den Grünen geben."
10. Januar 2003
(herausgegeben von dpa)
Greenpeace: Täglich bis
zu vier «Schrotttanker» in der Kadetrinne
(Rostock) - Die als gefährlich geltende
Ostee-Wasserroute Kadetrinne wird nach Angaben der
Umweltschutzorganisation Greenpeace täglich von bis zu vier
"schrottreifen Tankern" befahren. "Diese Schiffe
sind Einhüllentanker und älter als 20 Jahre", sagte
Greenpeace-Schifffahrtsexperte Christian Bussau am Sonntag nach
dem Ende einer vierwöchigen Überwachungsaktion mit dem Schiff
"Sunthorice" der Nachrichtenagentur dpa in Rostock.
"Derartige Pötte müssen sofort verboten werden."
Die Besatzung der "Sunthorice"
identifizierte seit dem 11. Dezember vergangenen Jahres rund 112
Tanker, von denen 28 Schiffe mehr als 20 Jahre alte
Einhüllentanker waren. "Wir konnten aber bei weitem nicht
jedes Schiff identifizieren und wir wissen, dass täglich etwa 20
Tanker die Kadetrinne passieren", sagte Bussau. Deshalb
müsse man davon ausgehen, dass täglich bis zu vier
"schrottreife Tanker" wie die vor der Nordwestküste
Spaniens havarierte "Prestige" die Kadetrinne
passierten. Nach dem Bestreben der
Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO sollen
Einhüllentanker bis 2015 verboten sein. "Derzeit sind noch
rund 3000 derartige Schiffe auf den Weltmeeren unterwegs",
sagte Bussau. Er forderte ein Verbot bis spätestens 2005. Dies
sei aber in der IMO nur schwer durchzusetzen. Vor allem die so
genannten Billigflaggen-Länder leisteten heftigen Widerstand
gegen ein frühzeitiges Verbot von Einhüllentanker.
Die Kadetrinne zwischen der dänischen
Insel Falster und der deutschen Halbinsel Darß zählt mit rund
60.000 jährlichen Schiffspassagen zu einer der meistbefahrenen
Wasserstraßen Europas.
10. Januar 2003
(herausgegeben vom WWF)
Ausstellung
Wale, Watt und Weltmeere am Nationalpark Wattenmeer
eröffnet
Bundesregierung muss Schutzgebiete für Schweinswale ausweisen
(Husum) - Das große Informationszentrum des Nationalparks
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer hat eine neue Attraktion: Im
Multimar Wattforum in Tönning ist heute die Dauerausstellung
Wale, Watt und Weltmeere eröffnet worden, an deren
Gestaltung der WWF und die Schutzstation Wattenmeer mitgewirkt
haben. Damit präsentiert das Multimar mit den Walen eine
Tiergruppe, die weltweit stark bedroht ist und für deren Schutz
sich der WWF, NABU und die Schutzstation Wattenmeer besonders
einsetzen.
Schweinswale haben es sehr schwer in Nord- und Ostsee. Vor
allem die Stellnetze der Fischerei fordern jährlich Tausende
Opfer. Aber auch Schiffsverkehr, Lärm und Schadstoffe sowie die
zunehmende Industrialisierung der Meere sind eine ständige
Bedrohung. Anlässlich der Eröffnung des Walhauses forderten die
Organisationen heute die Bundesregierung auf, in den deutschen
Gewässern wirksame Schutzgebiete für die kleinen Wale
auszuweisen. Sie kritisierten, dass erst kurz vor Weihnachten der
Windpark Butendiek ausgerechnet in einem Gebiet
westlich von Sylt genehmigt wurde, in dem nach europäischen
Recht längst ein Schutzgebiet für Schweinswale und Vögel
ausgewiesen sein müsste. Diese Genehmigung ist ein denkbar
schlechtes Signal für die Glaubwürdigkeit der
Meeresschutzpolitik der Bundesregierung, sagte Hans-Ulrich
Rösner vom WWF.
Umso wichtiger ist nun das neue Walhaus in Tönning, denn
offenbar muss in Deutschland nicht nur gegen den internationalen
Walfang protestiert, sondern auch für die Erhaltung der
einheimischen Wale gestritten werden. Die Naturschutzverbände
wollen mit der attraktiven Einrichtung daher verstärkt für den
Walschutz im und vor dem Nationalpark Wattenmeer werben:
Vielen Menschen ist es immer noch zu wenig bewusst, dass es
mit den Schweinswalen auch vor unserer Haustür in Nord- und
Ostsee Wale gibt, die zum Überleben, ähnlich wie ihre großen
Verwandten, dringend Hilfe brauchen, so Rainer Schulz von
der Schutzstation Wattenmeer.
10. Januar 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU begrüßt
Initiative von Umweltminister Wolfgang Jüttner zum
Dosenpfandsystem
Tschimpke:
Systemvereinfachung ist der richtige Weg!
(Hannover) - Der NABU Niedersachsen hat die
heutige Ankündigung von Umweltminister Wolfgang Jüttner zur
Vereinfachung zum Dosenpfandsystem begrüßt. Es ist der
richtige Weg, denn es muss dringend nachgebessert werden und
nicht nach Getränkesorten, sondern einzig nach der
Verpackungsart unterschieden werden. Die derzeitigen Ausnahmen
für kohlensäurelose Getränke sind nach Auffassung des NABU
für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar.
Wir wünschen uns allerdings, dass über
die geplante Ausnahme beim Wein noch einmal nachgedacht wird, um
dieses Potenzial zum dauerhaften Angebot von Mehrwegsystemen
nutzen zu können. Grundsätzlich ist es aber nach wie vor
notwendig, dass Schritte für die Stärkung des Getränkeanteils
in Mehrwegverpackungen unternommen werden, erklärte Olaf
Tschimpke, NABU Landesvorsitzender. Sehr zufrieden sei der NABU,
dass endlich das gesetzlich vorgeschriebene Pfand erhoben werde.
Wir gehen jetzt einen wichtigen Schritt weg von der
Ex-und-hopp-Mentalität hin zum Rohstoffsparen. Zukünftig werde
deutlich weniger Müll die Landschaft, Parks und Straßen
verschandeln.
10. Januar 2003
(herausgegeben vom Niedersächsischen
Umweltministerium)
SPD und Grüne
vereinbaren Bundesratsinitiative zum Dosenpfand
Umweltminister
Jüttner: Niedersachsen macht erneuten Vorstoß zur
Vereinfachung des Systems!
(Hannover) - Mit einem erneuten Vorstoß im
Bundesrat will Niedersachsen erreichen, dass sich das
Pflichtpfand so bald wie möglich an der Verpackung orientiert
und nicht - wie zur Zeit noch - am Inhalt der Dose oder
Einwegflasche, kündigte Umweltminister Wolfgang Jüttner
heute in Hannover an. Bereits im Juli 2001 habe Niedersachsen
eine bessere und unkompliziertere Lösung in den Bundesrat
eingebracht, damals aber keine Mehrheit in der Länderkammer
gefunden. Eine Novelle der Verpackungsverordnung ist 2001
leider gescheitert, weil die CDU-Umweltminister von ihren eigenen
Regierungen zurück gepfiffen wurden. Damit ist verhindert
worden, dass schon jetzt Dose gleich Dose ist und sie auch alle
gleich behandelt werden. Jetzt zeigt es sich: Kaum jemand hat
Verständnis dafür, dass auf Dosen und Einwegflaschen mit Bier,
Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken
Pfand erhoben wird, nicht aber auf vergleichbare Verpackungen mit
Getränken ohne Kohlensäure. Ich hoffe nun, dass wir uns in den
nächsten Wochen auf eine praktikablere und umweltfreundlichere
Verordnung verständigen können. Dann könnte das System noch in
diesem Jahr vereinfacht werden.
Die Bundesratsinitiative Niedersachsens
beinhaltet folgende Änderungen der Verpackungsverordnung:
Kein Pflichtpfand auf Getränkekartons, ebenso wie
Mehrwegverpackungen werden sie als ökologisch vorteilhaft
eingestuft (Umweltbundesamt vom August 2002: Ökobilanz-Studie zu
Getränkeverpackungen II, Phase 1)
Pflichtpfand auf alle
ökologisch nicht vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen
(Glas, PET, Dosen)
Ausnahmen: Wein (auf Grund der strukturellen
Besonderheiten des Weinmarktes), Sekt (Sicherheitsanforderungen
wegen hohen Druckes) Spirituosen mit mehr als 0,2 Liter
Füllvolumen (sind - im Gegensatz zu Flachmännern -
mengenmäßig von geringer Bedeutung)
Wegfall der Mehrwegquote auf Grund der Einführung
eines Pflichtpfandes auf alle ökologisch nicht
vorteilhaften Getränkeverpackungen. Um aber auch in Zukunft die
Entwicklung von Mehrweg verfolgen zu können, muss die
Bundesregierung die Anteile an ökologisch vorteilhaften
Getränkeverpackungen jährlich im Bundesanzeiger
veröffentlichen.
09. Januar 2003
(herausgegeben von der Landtagsfraktion
Bündnis90/Die Grünen)
Pilotanlage für
synthetischen Kraftstoff aus Biomasse
Förderung
verhilft zur Realisierung des Standortes in Niedersachsen
(Hannover) - Die Entscheidung zur Förderung einer
Pilotanlage für die Produktion von synthetischen Kraftstoffen
aus Biomasse am "CUTEC" in Clausthal hat Stefan Wenzel,
der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Landtag, begrüßt. "Umweltminister Jüttner hat
das Projekt fast vergeigt, weil die Koordination zwischen den
vier beteiligten Landesministerien monatelang in der Luft
hing," erklärte Wenzel, der sich persönlich für das
Projekt engagiert hatte.
In Niedersachsen werde damit eine von drei Pilotanlagen
dieser Art realisiert. Ziel sei die Forschung und Entwicklung von
möglichst effizienten industriellen Verfahren und die Erstellung
von Ökobilanzen. VW und Daimler Benz hätten sich schon früher
für die Pilotanlage "CHOREN" in Freiberg, Sachsen
engagiert. Wenzel: "In letzter Minute sichert die
Entscheidung von Jüttner den Anschluss Niedersachsens an die
Entwicklung dieser Technologie. Damit wird auch die Voraussetzung
zum Einstieg in den 6. Forschungsrahmenplan der EU
geschaffen."
Neueste Studien zeigten, dass Angebot und Nachfrage von
Rohöl noch in diesem Jahrzehnt auseinanderlaufen. Die Folge
seien deutliche Preissteigerungen. Deshalb müssten die
Alternativen zu den fossilen und atomaren Energieträgern mit
Hochdruck weiterentwickelt werden. Das gelte in besonderem Maße
für den Verkehrsbereich, so Wenzel.
09. Januar 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
Nach Cornwall und
auf die Scilly-Inseln unter NABU-Leitung
Sonderreise führt ins golfstromverwöhnte Britannien
(Oldenburg) - Bereits ins sechste Jahr
gehen die beliebten Cornwallreisen, die unter inhaltlicher
Leitung des NABU stehen - aber im Jahr 2003 wird es eine
Sonderreise geben, die einen besonderen Abstecher auf die
Scilly-Inseln anbietet. Aufgrund vieler Anfragen hat sich der
NABU entschlossen, erstmals eine seiner klassischen
Cornwallreisen um einen einzigartigen Aufenthalt auf den
legendären Isles of Scilly zu erweitern. Diese
Sonderreise findet in der Zeit vom 15. bis 26. Oktober 2003
statt. Wir haben für diese Sonderreise nur sehr begrenzte
Kapazitäten, erklärte NABU-Regionalgeschäftsführer
Rüdiger Wohlers, daher sind Buchungen für diese Reise nur
noch bis zum 28. Januar 2003 möglich. Interessenten
können sich unter Tel. 0511 / 9 11 05-0 an den NABU wenden.
Nähere Informationen gibt es auch im Internet unter
www.cornwall-reisen.de
Die Scilly-Inseln liegen knapp 40 Kilometer
vor dem südwestlichsten Zipfel Britanniens, Land´s End, und
sind aufgrund ihres außerordentlich milden Klimas weltberühmt.
Hier lässt man sich vom Golfstrom verwöhnen,
schwärmt Rüdiger Wohlers, Initiator der Reisen nach Cornwall,
welche die Partnerschaft zwischen dem NABU Niedersachsen und dem
Cornwall Wildlife Trust zum Hintergrund haben. Nicht selten
tummeln sich vor den Scillies Delfine und die riesigen, harmlosen
Walhaie. Sogar große Meeresschildkröten werden immer wieder
gesichtet. Deshalb werde ein Besuch auf dem Archipel, so
ist sich Wohlers sicher, einen fantastischen Eindruck von
atemberaubender Natur und Jahrhunderte alter Geschichte der
Inseln geben. Während des Aufenthalts sei auch ein Besuch der
historischen Abbey Gardens auf der Insel Tresco möglich - hier
gedeihen subtropische Gewächse.
Der Oktober zählt zu den Monaten, in
denen der Vogelzug am stärksten zu beobachten ist, und die
Scilly-Inseln sind ebenso wie Cornwall selbst Drehscheibe des
Vogelzuges - also eine gute Zeit für alle Vogelfreunde,
betonte Wohlers. Neben naturkundlichen Erläuterungen kommen aber
auch Landeskunde, Kultur und Geschichte nicht zu kurz, so dass
sich die Reiseinhalte nicht nur an Vogelfreunde, sondern an alle
Cornwallinteressierten richten: Auf dem Programm stehen außer
dem Abstecher auf die Scillies Wanderungen auf dem Küstenpfad,
durch die Heckenlandschaft, Besuche historischer Fischerdörfer
und eine Flussfahrt von Falmouth in Richtung Truro - sowie
natürlich Nachmittage in berühmten cornischen Gärten
07. Januar 2003
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU fordert mehr
Umwelt- und Naturschutzpolitik in Niedersachsen
Tschimpke:
Mehr Umweltpolitik wagen!
(Hannover) - Der Naturschutzbund (NABU) mit
über 55.000 Mitgliedern in Niedersachsen forderte von den
Landesparteien Umweltpolitik als die wichtigste Zukunftsaufgabe
verstärkt wahrzunehmen, langfristige Perspektiven zu entwickeln
und zielorientiert umzusetzen. Der NABU betonte, dass
Umweltpolitik mehr ist als das grüne Garnieren der
Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Umweltpolitik wird
bei weitem nicht mehr so aktiv und zudem nicht mittel- und
langfristig betrieben wie dies Anfang der neunziger Jahre der
Fall war. Es muss wieder mehr Umweltpolitik gewagt werden. Mehr
Umweltpolitik wagen heißt, eine vorsorgende, vorausschauende
Umweltschutzpolitik mit Visionen in Niedersachsen zu betreiben.
Bei der aktuellen Hochwassersituation, dem Fließgewässerzustand
oder den Auseinandersetzungen zum Havariekommando Cuxhaven im
Zusammenhang mit der Tankerkatastrophe der Prestige
beobachten wir nur ein kurzfristiges, aktuelles Reagieren,
solange sich die Themen in den Schlagzeilen befinden,
erklärte Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender.
Mehr Umweltpolitik wagen heißt auch,
eine umfassende Informations- und Beteiligungspraxis zu
praktizieren, die mit einer gesellschaftlichen Anerkennung des
bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements einhergehen
muss, ergänzte Hans-Jörg Helm, 1. Stellvertretender NABU
Landesvorsitzender, auf der heutigen
Jahres-Anfangs-Pressekonferenz. Helm und Tschimpke betonten, dass
für mehr Umweltpolitik grundlegende Voraussetzungen notwendig
und für ihre Wirksamkeit entscheidend seien. Ohne ausreichende
öffentliche Mittel im Naturschutzhaushalt werde es nicht gehen.
Ebenso müsse die Verbandsbeteiligung und -klage weiter
entwickelt und die Position der ehrenamtlich Tätigen gestärkt
werden. Und es sei zudem wichtig, dass der Umwelt- und
Naturschutz mit einer kompetenten Person am Kabinettstisch sitzt.
Für den NABU Niedersachsen, der sich mit
seinen Fragen zur Landtagswahl 2003 an die Landesparteien gewandt
hatte, sind drei Themenfelder von besonderer Bedeutung:
Für den Umgang mit unseren Landschaften als Bestandteil des
niedersächsischen Naturerbes sind Schutzgebiete, das NATURA 2000
System und Fließgewässer entscheidend. Die abgeschlossenen
Gesetzgebungsverfahren zu den beiden Nationalparken Harz und
Wattenmeer schützen das niedersächsische Naturerbe künftig vor
gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nicht zuletzt Uwe Inselmann,
dem jüngst verstorbenen umweltpolitischen Sprecher der
SPD-Fraktion, und Umweltminister Wolfgang Jüttner ist das erste,
nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz eingerichtete,
Biosphärenreservat an der Elbe zu verdanken. Ein
Hoffnungszeichen sei, so der NABU, dass das Gesetz einstimmig
auch mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der
CDU-Fraktion beschlossen wurde. Die Flächen für das
NATURA-2000-System sind von der Landesregierung mit den
Vorschlägen zu den FFH-Gebieten und der Ausweisung von
Vogelschutzgebieten bearbeitet worden. Nach Auffassung des NABU
ist dies bislang nicht zufriedenstellend bearbeitet, da für
beide Schutzgebietssysteme die fachlich gebotene Gebietskulisse
fehlt.
Die Flutkatastrophe an der Elbe und die
aktuelle Hochwassersituation niedersächsischer Flüsse habe auf
schreckliche Weise die Folgen eines falschen Umgangs mit unseren
Flüssen demonstriert, unterstrichen Helm und Tschimpke. Hier
werde der enorme Reformbedarf für unsere Fließgewässer
deutlich. Das konsequente Eintreten der Niedersächsischen
Landesregierung und auch aller Landtagsfraktionen für einen
Stopp des Elbeausbaus ist, so der NABU, positiv zu würdigen. Von
großer Bedeutung ist aber für den NABU, dass den Worten nun
auch umweltpolitische Taten in allen niedersächsischen Regionen
folgen. So muss die Flächenversiegelung reduziert, unsere
flussnahen Landschaftsräume wieder als Wasserspeicher genutzt,
auf Siedlungs- und Gewerbegebiete in Überschwemmungsgebieten
verzichtet und ein Flussausbau, der allein den Wasserabfluss
beschleunigt, der Vergangenheit angehören. Grundsätzlich gelte
für den Umgang mit unseren Landschaften, dass die Reduzierung
des Flächenverbrauchs und die Entwicklung eines integrierten
umweltverträglichen Verkehrsträgerkonzeptes die zentralen
Aufgaben für eine vorsorgende Politik wären. Konzepte zur
Energieeinsparung seien zentrales Element einer
ressourcenschonenden Umweltpolitik, weit vor dem Ausbau
regenerativer Energien, so Helm und Tschimpke weiter.
Die Agrarwende müsse auch in Niedersachsen
zu einer Erfolgsstory werden, waren sich Helm und Tschimpke
sicher. In Niedersachsen wurde im vergangenen Jahr von Umwelt-
und Landwirtschaftspolitikern der Landesregierung das
Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen
gegründet. Bis dato bleibt dies aber der einzig erkennbare
Beitrag des Landes Niedersachsen zur Agrarwende. Der
Ökolandbau ist im bundesweiten Vergleich auf dem letzten Platz
zu finden. Gerade hier zeigt sich, dass Umweltpolitik in
Niedersachsen mit einer Änderung in den Vorgaben für die
Landwirtschaftspolitik steht und fällt, betonten
Hans-Jörg Helm und Olaf Tschimpke übereinstimmend. Die
Zustimmung des Landes Niedersachsen zur Abschaffung der
Käfighaltung stieß auf den entschiedenen Widerstand des
Landwirtschaftsministeriums. Auch die Holzzertifizierung nach dem
PEFC-Kriterien in Niedersachsen müsse nach der Berliner
Koalitionsvereinbarung, die für die Waldbewirtschaftung die
FSC-Qualitätskriterien vorschreibe, als gescheitert angesehen
werden.
In Sachen Bildungspolitik müsse die
Landesregierung einsehen, dass es auch eine Realität außerhalb
des Laptops gebe, erklärten Helm und Tschimpke. Ohne
praktische Arbeit vor Ort und ehrenamtliches Engagement wäre es
um unsere natürlichen Lebensgrundlagen schlecht bestellt.
Erfolgreiche Aktionen des NABU, so zum Beispiel zum Kröten-,
Eulen- und Fledermausschutz oder Pflegeeinsätze auf den
NABU-eigenen Flächen sind sichtbare Belege dafür, dass
ehrenamtliches Engagement für unser niedersächsisches Naturerbe
unverzichtbar ist. Dieses Engagement muss zukünftig gestärkt
und finanziell gefördert werden, so Helm und Tschimpke
abschließend.
06. Januar 2003
(herausgegeben vom Otter-Zentrum Hankesbüttel)
15 Jahre
Otter-Zentrum Hankensbüttel -- Veranstaltungsprogramm 2003
erschienen
(Hankesbüttel) - Im Jahr seines 15-jährigen Bestehens
bietet das wieder ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm an,
welches für 1,53 in Briefmarken angefordert werden kann.
Informationen: Aktion Fischotterschutz, Otter-Zentrum, 29386
Hankensbüttel, Telefon (05832) 98080, Fax 980851, E-Mail afs@otterzentrum.de,
Internet www.otterzentrum.de
2003
17. Dezember 2002
(herausgegeben von dpa)
Havariekommando
einsatzbereit
(Cuxhaven) - An Deutschlands Küsten stehen
im Katastrophenfall ab sofort alle Rettungskräfte unter einem
Kommando. Das neue Havariekommando sei von sofort an
einsatzbereit, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD)
in Cuxhaven. Das Cuxhavener Lagezentrum soll bei Schiffsunfällen
auf Nord- und Ostsee die Hilfskräfte der fünf Küstenländer
und des Bundes koordinieren. Die "Prestige"-Katastrophe
vor Spanien sei die letzte Warnung gewesen, sagte Stolpe.
"Sie hätte auch uns treffen können."
13. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU Niedersachsen
begrüßt Schleswig-Holsteins Mahnungen zum Havariekommando -
Niedersachsen soll sich Bewertungen anschließen
Wohlers: "Wir brauchen zentrale Küstenwache und
Havariekommando"
(Hannover) - Der NABU Niedersachsen hat das
Verhalten des schleswig-holsteinischen Landtags im Hinblick auf
die Verbesserung der Sicherheit auf See nachdrücklich begrüßt.
Der schleswig-holsteinische Landtag hatte beschlossen, der
Vereinbarung mit dem Bund über die Einrichtung eines
Havariekommandos zuzustimmen, gleichzeitig jedoch heftige Kritik
daran geäußert, dass nicht alle schwimmenden Einheiten vom Bund
zusammengefasst werden. Dieser Bewertung schloss sich der NABU an
und forderte eine zentrale Küstenwache nach dem Vorbild anderer
Staaten, wie in Großbritannien und den Vereinigten Staaten.
NABU-Seefahrtsexperte Rüdiger Wohlers
betonte: Nur so können wir in entscheidenden Momenten der
Gefahr lähmenden föderalen Kompetenzgerangels entgehen. Das
Havariekommando ist zwar ein erster Schritt in die richtige
Richtung, kann jedoch nicht letzter Ratschluss sein.
Niedersachsen soll endlich bei der Bundesregierung Druck machen,
damit diese die überfällige Verlegung der
Hauptschifffahrtsstraße in der Deutschen Bucht nach Norden
vornimmt, weiter weg von den Ostfriesischen Inseln, von den
Laichgründen und dem Weltnaturerbe Wattenmeer. Mit Sorge
sehe der NABU auch, dass bislang noch kein zweiter
Hochseeschlepper in Sicht sei. Wohlers forderte daher,
Niedersachsen müsse von der Bundesregierung die Anschaffung oder
Dauercharter eines zweiten Hochseeschleppers von der
Pfahlzugkapazität der Oceanic in der Deutschen Bucht
verlangen. Im Havariefall könnten die Anmarschwege gefährlich
lang sein und zudem sei es nicht ausgeschlossen, dass in schwerer
See zwei Schiffe gleichzeitig an verschiedenen Orten in Not
gerieten. Die Landesregierung müsse hier dringend tätig werden.
Von Borkum bis Sylt kann es verdammt weit sein, so
Wohlers. Bisherige Berliner Initiativen zur Seesicherheit
müssten als unzureichend angesehen werden, deshalb sei das Land
gefordert, eine härtere Gangart an den Tag zu legen, bevor es an
der niedersächsischen Küste zu spät sein könne.
Der NABU-Experte betonte weiter, dass eine
Havarie wie die der Prestige hierzulande möglicherweise
noch schwerwiegendere ökologische Schäden hätte auslösen
können. Wohlers: Das Wattenmeer ist eine völlig
sedimentäre Küste, die vom Ölschlamm in kürzester Zeit
regelrecht erstickt würde. Das hätte den Verlust
einzigartiger Lebensräume für Zugvögel, Fische und andere
Organismen, das Aus für die Fischerei und zudem schwere
Einbußen im Tourismus zur Folge.
04. Dezember 2002
Norddeutsche
Umweltministerkonferenz verabschieden Erklärung zur Sicherheit
des Seeverkehrs mit Öltankschiffen
(Hannover/Nieklitz) - Auf Vorschlag
des Niedersächsischen Umweltministers Wolfgang Jüttner haben
heute die Umweltminister Norddeutschlands (Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Niedersachsen,)
folgende Erklärung in Nieklitz (Mecklenburg-Vorpommern)
verabschiedet.
Die Umweltministerkonferenz Norddeutschland erklärt:
1. Die Ölkatastrophe vor der
spanischen Küste durch die Havarie des 26 Jahre alten
Einhüllen-Öltankschiffes Prestige hat schwere
ökologische und ökonomische Schäden verursacht. Obwohl die
Unfallursachen noch nicht abschließend geklärt sind, hat die
Umweltministerkonferenz Norddeutschland mit Besorgnis zur
Kenntnis genommen, dass es sich
- um ein altes Schiff in
schlechtem Zustand,
- um ein Schiff, das unter
einer so genannten Billigflagge fährt,
- um ein Schiff mit
offensichtlich nicht hinreichend qualifizierter Besatzung auf
Niedriglohnniveau
handelte. Diese Faktoren haben auch bei den Havarien des
Einhüllen-Öltankschiffes Erika, des Holzfrachters
Pallas und anderen weiter zurückliegenden
Seeunfälle in europäischen Seegebieten eine Rolle gespielt.
2. Die Umweltministerkonferenz
Norddeutschland begrüßt, dass die Bundesregierung die
anstehenden Räte (Verkehrsministerrat, Umweltministerrat,
Europäischer Rat) für Initiativen zur weiteren Verschärfung
der internationalen und EU-Bestimmungen für die Sicherheit des
Seeverkehrs nutzen wird. Sie spricht sich insbesondere dafür
aus,
- die EU-Kommission aufzufordern, einen Vorschlag zur beschleunigten
Aussonderung von Einhüllentankern unter Einbeziehung des
verschärften Besichtigungsprogrammes in das allgemeine
Besichtigungsregime unabhängig von der Bauart ab dem Alter von
15 Jahren vorzulegen sowie Regelungen zu treffen, die den
Transport von Schweröl in allen Einhüllentankern unterbindet,
- die Umsetzung des von
der EU bereits beschlossenen Konzeptes zur verstärkten
Hafenstaatenkontrolle vorzuziehen und Lotsen in das
Meldesystem besser zu integrieren,
- alle Maßnahmen zur
Sicherheit der Schiffahrt mit den EU-Beitrittsstaaten und
insbesondere den Baltischen Staaten zum Bestandteil der EU-Beitrittsbedingungen
zu machen und dafür auch die Unterstützung Rußlands für den
von seinen Häfen ausgehenden Schiffsverkehr über die Nord-und
Ostsee zu gewinnen,
- den aufgrund der
Kopenhagener Erklärung vom 10. September 2001
(HELCOM-EXTRA) für das Jahr 2003 vorgesehenen IMO-HELCOM-EU-Workshop
in Rostock zum Thema Auswirkungen der erhöhten
Schifffahrtsdichte in der Ostsee auf die Umwelt zu nutzen,
eine umfassende Bestandsaufnahme zum Stand der Umsetzung der
gemäß Kopenhagener Erklärung vorgesehenen Maßnahmen
vorzunehmen und weitere erforderliche Maßnahmen insbesondere mit
den Beitrittsländern und Rußland zu erörtern,
- die gemäß der
Richtlinie 2002/59EG des Europäischen Parlamentes und des Rates
vom 27. Juni 2002 auszuweisenden Notliegeplätze
vordringlich auszuweisen,
- Flaggenstaaten vor allem
der so genannten offenen Register durch Einführung eines IMO-Audit-Verfahrens
zu einer Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur effektiven
Kontrolle und Überwachung von Schiffen zu veranlassen,
- den Untersuchungsumfang
für unternormige und ältere Schiffe so zu erweitern, dass
alle für einen sicheren Schiffsbetrieb wichtige Faktoren erfasst
und bewertet werden,
- auf diplomatischen Wegen
auf eine Beschleunigung der Ratifizierungsverfahren hin zu
wirken, damit bereits beschlossene internationale Vereinbarungen
auf dem Gebiet der Sicherheit des Seeverkehrs endlich wirksam
werden.
Die norddeutschen Länder werden die Bundesregierung bei der
Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen.
3. Die norddeutschen Länder beobachten mit Sorge, dass der Transport von Ölprodukten aus dem östlichen Baltikum wie im Fall der Prestige erheblich zugenommen hat und dadurch insbesondere im Bereich der Ostsee mit zum Teil schwierigen Fahrwasserverhältnissen (Kadetrinne), aber auch im Bereich der Nordsee mit den angrenzenden sensiblen Wattenmeergebieten, die Gefahr von Meeresverschmutzungen durch Öl und andere Schadstoffe erheblich angestiegen ist. Die Prestige hätte auf ihrer Fahrt durch die internationalen Gewässer der Ostsee und der Nordsee bei anderen Wetterverhältnissen auch bereits in der Nähe der deutschen Küstengebiete havarieren können. Die Länder bitten daher den Bund, sich weiterhin für die Einführung einer Lotsenpflicht in der internationalen Kadetrinne einzusetzen. Sie bitten ferner den Bund, ergänzend zu der EU-IMO-Initiative für ein frühzeitigeres Phasing-Out ein sofortiges Einlaufverbot für Einhüllen-Öltankschiffe der Kategorie 1 in europäische Häfen durchzusetzen.
4. Die UMK-Nord begrüßt, dass es gelungen ist, die bisherigen Haftungssummen für Tankschiffe (In Kraft treten zum 1.11.2003) um ca. 50 % auf 203 Millionen Sonderziehungsrechte (rd. 285 Millionen Euro) zu erhöhen. Sie hält es für geboten, die in der IMO auf Grund der EU-Initiative zum Erika-Paket laufenden Verhandlungen zur Einführung eines zusätzlichen Entschädigungsfonds baldmöglichst erfolgreich abzuschließen.
5. Die norddeutschen Länder bitten den Bund, in der EU auf eine baldige Ermächtigung zur Ratifizierung des internationalen Übereinkommens von 1996 über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See (HNS-Abkommen) zu drängen und das Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (Bunkerölabkommen) schnellstmöglich zu ratifizieren.
6. Die UMK-Nord unterstützt den Aufbau des Havariekommandos, um die Ablauf- und Entscheidungswege bei Seeunfällen in Deutschland zu verbessern und eine schlagkräftige Havariebekämpfung ohne Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme zu ermöglichen. Die UMK-Nord bittet den Bund und die Länder sicherzustellen, dass das Havariekommando schnellstmöglich in den vollen Wirkbetrieb gehen kann. Die norddeutschen Länder werden in Anbetracht der Zunahme des Gefährdungspotentials auf See die Maßnahmen zur Gewährleistung einer effektiven und schlagkräftigen Schadstoffunfallvorsorge und bekämpfung in ihrer Zuständigkeit trotz enger finanzieller Spielräume im bisherigen Rahmen fortsetzen und in das Havariekommando einbringen.
7. Die norddeutschen Länder bekräftigen erneut ihre Forderung nach Zusammenführung der Bundesdienste auf See und der Einrichtung einer Seewache unter der alleinigen Führung des Havariekommandos entsprechend Empfehlung Nr.1 der unabhängigen Expertenkommission Pallas und fordern den Bund auf, die Gespräche hierüber nach der Aufnahme des vollen Wirkbetriebes des Havariekommandos wieder aufzunehmen.
04. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU fordert
"schwarze Liste" für Schrottschiffe zum Schutz der
deutschen Meere
Wohlers: "Seelenverkäufer müssen weltweit geächtet
werden"
(Bonn/Hannover) - Der Naturschutzbund hat
die norddeutschen Umweltminister aufgefordert, bei ihrer heutigen
Tagung nach dem Vorbild der EU tätig zu werden und eine
'Schwarze Liste' auch zum Schutz der deutschen Meeresumwelt in
Nord- und Ostsee zu erstellen. In einer solchen 'Schwarzen
Liste', die über die Liste der EU hinausginge, sollten alle
Schiffe aufgeführt werden, die sich bislang einer oder mehrerer
Vergehen gegen die Umwelt schuldig gemacht hätten. "Wenn
ein Schiff bereits einmal überführt wurde, weil es illegal Öl
abließ, oder seine Ölnachweisdaten nicht den behördlichen
Vorgaben entsprachen und es deshalb zeitweilig an der Kette lag,
sollte es erfasst und ihm das Anlaufen deutscher Häfen untersagt
werden", forderte NABU-Seefahrtsexperte Rüdiger Wohlers.
Zudem solle die Bundesregierung endlich bei
der IMO, der UN-Sonderorganisation für die Seefahrt, aktiv
werden und dort internationale Sanktionen gegen einwandige Tanker
anmahnen. "Ein konsequentes Handeln in EU-Gewässern bleibt
sinnlos, wenn einwandige Tanker nach einem hiesigen Verbot an
Drittstaaten verkauft werden und dann noch Jahrzehnte lang als
Seelenverkäufer unterwegs sind", sagte Wohlers. Diese
Schiffe müssten grundsätzlich von allen Weltmeeren
verschwinden.
04. Dezember 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU begrüßt das
Gesetz zum Biosphärenreservat Niedersächsische
Elbtalaue
Tschimpke:
Regionalentwicklung bietet viele Chancen
(Hannover) - Anlässlich des Inkrafttretens
des Gesetzes zum Biosphärenreservat Niedersächsische
Elbtalaue am 15. November findet heute im Schloss Bleckede
eine Festveranstaltung statt. Dazu erklärte Olaf Tschimpke, NABU
Landesvorsitzender:
Das Schutzgebiet Biosphärenreservat
ist ein großer Erfolg für die Natur in der niedersächsischen
Elbtalaue. Damit wurde das erste Biosphärenreservat nach
Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes in
Niedersachsen ausgewiesen. Damit die Elbtalaue zu einem Vorbild
werden kann, müssen die Chancen mit dem anlaufenden Integrierten
Regionalmanagement von allen Beteiligten genutzt werden. Unser
Projekt Leben im Großschutzgebiet Elbtalaue hatte
nämlich gezeigt, dass ein Schutzgebiet für die Menschen in der
Region eine große Chance darstellt. Ziel unseres Projektes war
es, die besondere Naturausstattung der Region als Grundlage zu
nutzen, um eine naturverträgliche Regionalentwicklung mit
verschiedensten Kooperationspartnern zu entwickeln und
wirtschaftlich orientiert umzusetzen. Es hat sich gezeigt und
steht damit für uns außer Zweifel, dass die sich daraus
ergebenden Impulse für eine Regionalentwicklung in den Bereichen
Tourismus, naturverträgliche Landwirtschaft und
Produktvermarktung realistische Umsetzungschancen bieten und
haben. Die mit dem Biosphärenreservat Elbtalaue verbundenen
wirtschaftlichen und naturräumlichen Chancen kommen allen zu
gute.
30. November 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU gibt
Hilfestellung bei Fledermausquartieren
Fledermausexpertin
Melanie Beinhorn: Keine Angst vor den lautlosen
Nachtjägern
Nachdem in England ein Fledermausexperte an
Tollwut gestorben war, gibt der Naturschutzbund Hinweise zum
richtigen Umgang mit unseren einheimischen Fledermäusen:
(Hannover) - Menschen werden von an Tollwut
erkrankten Fledermäusen grundsätzlich nicht aktiv angegriffen!
Ein Fledermausquartier unter seinem eigenen Dach zu haben, stellt
für Hausbesitzer keinerlei Risiko dar, erklärt der NABU auf
zahlreiche Anfragen besorgter Bürger. Es sollte jedoch
folgendes beachtet werden: Bei gefundenen Fledermäusen - ob tot
oder lebendig - den nächsten fachkundigen Experten, in
Niedersachsen den amtlichen regionalen Fledermausbetreuer,
informieren oder beim NABU um Rat fragen. Normalerweise sind
gefundene Tiere nur geschwächt oder verletzt und können nach
fachkundiger Hilfe wieder in die Freiheit entlassen werden. Tote
Tiere werden von den niedersächsischen Fledermausschützern
über die Veterinärämter an die Bundesforschungsanstalt für
Viruskrankheiten der Tiere weitergeleitet, wo sie zu
Kontrollzwecken auf eine Tollwutinfektion untersucht werden
können, erklärte Melanie Beinhorn, NABU
Fledermausexpertin. Die Zahl der tollwutinfizierten Fledermäuse
in Deutschland und Europa ist jedoch gering und die
Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf den Menschen ist zudem
noch um ein Vielfaches geringer.
Vor Fledermaustollwut Angst zu
erzeugen wäre völlig unbegründet und würde den Belangen des
Schutzes dieser bedrohten Tiere unnötig zuwiderlaufen. Auch in
dem aufgetretenen Fall in Schottland zeigt sich, dass eine
Übertragung der Tollwut unserer europäischen Fledermäuse nur
durch eingegangenen Risiken des Fledermausexperten verursacht
wurde. Fledermausschützer, die einen häufigen und direkten
Kontakt mit den Tieren haben, sind jedoch in der Regel gegen
Fledermaustollwut geimpft oder tragen Lederhandschuhe,
erklärte Melanie Beinhorn.
Das Fledermaus-Tollwutvirus unterscheidet
sich deutlich von den Tollwutviren anderer Tiere, etwa dem der
Füchse. Wissenschaftler gehen davon aus, dass bei den isoliert
lebenden Fledermäusen ein eigener Tollwutzyklus abläuft, wobei
es allerdings noch große Wissenslücken zum Ablauf und der
Verbreitung der Erkrankung gibt. Erkrankte Tiere zeigen im
späteren Stadium der Infektion Verhaltensstörungen. Sie wirken
apathisch, jedoch kann Zutraulichkeit mit plötzlichen
Beißattacken wechselen.
Bis in die achtziger Jahre rangierten
Fledermäuse laut einer Meinungsumfrage mit den Ratten zusammen
auf den untersten Rängen der Beliebtheitsskala von Tieren - sie
galten mehr als Ungeziefer denn als unsere
Mitgeschöpfe. Dies hat sich in der Öffentlichkeit
eindeutig gewandelt: Fledermäuse sind in! Sie sind
Sympathieträger und Symboltiere dank der aktiven Aufklärung
vieler Ehrenamtlicher im Fledermausschutz, so Melanie
Beinhorn abschließend.
30. November 2002
Naturschutz darf nicht
"abgespeckt" werden
Gesetzlich
vorgeschriebene Ausgleichs- u Ersatzmaßnahmen für Schüttfeld
III sind ausgewogen und dringend erforderlich
(Braunschweig) - In mehreren Artikeln der Braunschweiger
Zeitung zu den Ersatzmaßnahmen für die Errichtung des
Schüttfeldes III der Mülldeponie Watenbüttel wird die Meinung
vertreten, dass diese "ein Unding" und viel zu teuer
seien und "abgespeckt" werden sollten. Dem ist vom
Naturschutzbund Deutschland (NABU) entschieden zu widersprechen !
Durch den bereits 1991 erfolgten Bau des Schüttfeldes III
sind auf den Braunschweiger Rieselfeldern für die Natur
wertvolle Teilflächen verloren gegangen. Die hohe Bedeutung
dieses Gebietes insbesondere für Wasser- und Watvögel wird
durch unsere 50-jährigen Arbeiten für den Vogelschutz auf den
Braunschweiger Rieselfeldern belegt, für die der NABU
Braunschweig im Vorjahr den Hauptpreis des
Feldschlößchen-Naturschutzpreises erhalten hat. Auch
international wurde diese Bedeutung durch die Anerkennung als
"Important Bird Area" bestätigt.
Im Bundes- und Niedersächsischen Naturschutzgesetz wird
ein gleichwertiger Ausgleich für die verloren gegangenen
Werte des Naturhaushalts gefordert. Dieser gesetzlichen
Forderung wird mit den jetzt - nach 11 Jahren - endlich
begonnenen Ersatzmaßnahmen entsprochen. Die ihnen zugrunde
liegende Umweltverträglichkeitsstudie und der
Landschaftspflegerische Begleitplan sind sorgfältig erstellt
worden, und Notwendigkeit und Umfang der Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden eingehend begründet. Diese sind daher
als Auflage im Planfeststellungsbeschluss der
Bezirksregierung vom 17.06.2001 festgesetzt worden.
Die hierfür angesetzten Kosten von 800 000 Euro betragen
nur 3,2 % der Bausumme von 25 Millionen Euro, wobei der größte
Teil der Kosten zur Wiedervernässung der westlichen Okeraue
dient, um im Nachbarbereich der Rieselfelder Ausweichflächen und
zusätzliche Rast-, Nahrungs- und Brutgebiete für Wat- und
Wasservögel zu schaffen. Die jetzt angegriffene Teilmaßnahme am
Waller Weg kostet mit 115 000 Euro nur 0,3 % so viel wie das
Schüttfeld.
Wie schon im Rahmen des Verfahrens in unserer
Stellungnahme vom 10.04.2001 ausgeführt, hält der NABU diese
Maßnahmen für sinnvoll und ausgewogen und ihre Ausführung nach
11 Jahren Verzögerung in vollem Umfang für dringend
erforderlich.
21. November 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
Seevogelsterben
nach Prestige-Tankerunglück -- NABU ruft zu Spenden
auf
NABU-Artenschutzzentrum Leiferde steht zur
Hilfe bereit
(Hannover) - Angesichts der verheerenden
Tankerkatastrophe des altersschwachen Schiffes
Prestige vor der iberischen Küste hat der NABU
Niedersachsen die Bevölkerung zu Spenden aufgerufen. Der NABU
befürchtet, dass nun ein Massensterben unter den Vögeln in der
Region ausbrechen wird. Spenden erbittet der
NABU Niedersachsen auf das Konto 8 444 800, BLZ 251 205
10, bei der Bank für Sozialwirtschaft Hannover, Stichwort
Prestige.
Damit soll das bundesweit einmalige NABU-Artenschutzzentrum
Leiferde bei Gifhorn in die Lage versetzt werden,
schnell und unbürokratisch den armen Kreaturen zu helfen, die
schon jetzt im Ölschlamm stecken. Gemeinsam müssen wir uns für
international strenger kontrollierte Standards zur Seesicherheit
einsetzen können. Wir wollen unseren spanischen Partnerverband
beim Kampf gegen die Ölpest unterstützen können,
begründete Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, seinen
Spendenaufruf.
Das NABU Artenschutzzentrum Leiferde mit
seiner Leiterin Bärbel Rogoschik stehe in engem Kontakt mit den
spanischen Kollegen, erläuterte er. Der NABU als deutscher
Partner von BirdLife International warte auf Anweisungen des
spanischen BirdLife Partnerverbandes, der Sociedad Espanola de
Ornitologia, SEO, um dann auch vor Ort tätig werden zu können.
Bereits 1999 hatte das NABU Artenschutzzentrum bei der Havarie
der Erika in der Biscaya wertvolle Erfahrungen bei
Bergung und Pflege von betroffenen Seevögeln sammeln können,
als ein Mitarbeiterteam aus Leiferde wochenlang vor Ort war.
Schon jetzt seien zahlreiche betroffene
Seevögel, wie Sturmtaucher, Sturmschwalbe, Basstölpel,
Krähenscharbe, Tordalk und Papageientaucher gefunden worden.
Deren Gesamtopferzahl werde vermutlich in wenigen Wochen
Hunderttausende zählen, befürchtete Tschimpke: Gerade
jetzt steht der Vogelzug vieler Arten auf dem Höhepunkt -
betroffen sind also auch Arten, die anderen Regionen Europas
brüten und sich derzeit vor der galizischen Küste aufhalten -
eine Tiertragödie, die viele andere in den Schatten stellen
wird. Diese Havarie wird weit verheerender ausfallen als der
ökologische Super-Gau der Exxon Valdez im Jahr 1989 mit mehr als
250.000 getöteten Seevögeln, ergänzte Tschimpke. Mehr
als 70.000 Tonnen des giftigen und extrem schwefelhaltigen
Schweröls könnten aus berstenden Tanks austreten. Tschimpke:
Eine ungeheure Katastrophe für den gesamten Lebensraum des
Atlantiks vor und an der Iberischen Halbinsel.
NABU Niedersachsen, Spendenkonto
8 444 800, BLZ 251 205 10, Bank für Sozialwirtschaft Hannover,
Stichwort Prestige.
20. November 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU entsetzt über
fehlende Umsetzung zum Havariekommando
Tschimpke: Aus Pallas
und Ölvogelsymposium nichts gelernt!
(Hannover) - Der Naturschutzbund NABU
Niedersachsen ist entsetzt über fehlende Umsetzung für ein
länderübergreifendes, einsatzfähiges Havariekommando in
Cuxhaven. Der NABU fordert eine zentrale Küstenwache und endlich
die Erstellung eines niedersächsischen Notfallplans zur
Versorgung von Vögeln und Säugetieren nach Havarien und bei
Ölverschmutzung. Dazu erklärte Olaf Tschimpke, NABU
Landesvorsitzender, heute in Hannover: Wir sind
erschüttert und entsetzt, dass nach Pallas-Havarie und dem
niedersächsischen Ölvogelsymposium nicht passiert ist. Wir
bezeichnen das Ganze als den föderal zögerlichen Trott. Es kann
nicht sein, dass sich die Verantwortlichen den sprichwörtlich
schwarzen Peter solange zuschieben, bis in der
Deutschen Bucht eine Tankerhavarie eintritt und dann der
katastrophenspezifische Aktionismus um sich greift.
Wir wollen den Föderalismus nicht
abschaffen - aber es kann nicht angehen, dass die Gefahrenabwehr
durch ein zentrales Havariekommando dadurch blockiert wird, dass
ein Bundesland die Unterschrift verweigert. Ziel muss nach
unserer Auffassung sein, eine zentrale, europäische Küstenwache
einzurichten. Tankerunfällen zuzusehen, bis sich verschiedene
Instanzen politisch geeinigt haben, ist widersinnig. Aus der
Pallas-Havarie vom Oktober 1998 hat man anscheinend
nichts dazu gelernt. Es ist zudem völlig unverständlich, dass
von der Niedersächsischen Landesregierung keine
Maßnahmenkatalog erstellt wurde. Dies war eine gemeinsam
getroffene Vereinbarung auf dem Ölvogelsymposium am 6. Dezember
2001 in Oldenburg. Es ist seit nunmehr knapp einem Jahr hierzu
nichts passiert und umgesetzt worden. Wir mahnen hier zu Eile,
wenn das einzigartige Wattenmeer als künftiges Weltnaturerbe und
Erholungsraum für Millionen von Menschen vor einer schweren
Ölpest bewahrt werden soll.
Im Januar 2000 hatte der NABU als Reaktion
auf die Erika-Tankerkatastrophe vor der Küste
Frankreichs einen 14 Punkte Katalog veröffentlicht, um solche
Unglücke vor unserer Küste zu verhindern. Im Oktober 2000 wies
der NABU erneut auf o.g. Forderungen hin, die u.a. eine
Lotsenpflicht für vielbefahrene Bereiche mit felsigen Untiefen
sowie Doppelrumpftanker für Schiffe mit Öl oder Chemikalien
festschreiben. Letzterem kam die EU im Juni 2001 nach, in dem sie
beschloss, vom Jahr 2002 an bis 2015 schrittweise alle
einwandigen Tanker aus dem Verkehr zu ziehen.
Im Dezember letzten Jahres fand in
Oldenburg ein Symposium zum Umgang mit im Küstenbereich
verölt aufgefundenen Seevögeln und anderen wildlebenden
Tieren statt. Auf dieser Veranstaltung, die vom
Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten sowie vom Niedersächsischen Umweltministerium
veranstaltet wurde, berichtete der NABU von seinen Erfahrungen im
Bereich der Ölvögelrehabilitation und legte einen
überarbeiteten Katalog der Forderungen zur Verbesserung
der Situation der von Ölverschmutzung betroffenen Seevögel und
der Sicherheit auf See vor. (Auf Anforderung übersenden
wir Ihnen gerne die NABU Forderungskataloge: Julia Gerlach,
Telefon: 0511 / 9 11 05-0, E-Mail:
julia.gerlach@nabu-niedersachsen.de)
20. November 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
Einschränkung
der demokratischen Mitwirkungsrechte durch die Landesregierung
Tschimpke: Das ist
ein schwerer Schlag in das Gesicht des Ehrenamtes!
(Hannover) - Die Niedersächsische
Landesregierung teilte gestern mit, dass künftig
Genehmigungsverfahren noch mehr beschleunigt und vereinfacht
werden sollen (Presseinformation Nr. 329/02 vom 19.11.02).
Dazu erklärte Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, heute in
Hannover: Hinter diesem lapidaren Satz verbirgt sich eine
einzigartige Beschneidung der demokratischer Mitwirkungsrechte in
insgesamt 47 Fällen. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen
sind weitreichend. So soll die gerichtliche Überprüfung von
Planentscheidungen beschnitten, die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange reduziert, die Mitwirkung der Bürger und
Verbände in Genehmigungsverfahren verringert sowie die
Klagemöglichkeit der Verbände eingeschränkt werden. Dieser
schwere Schlag in das Gesicht des Ehrenamtes zeigt - nach dem
Jahr der Freiwilligen (2001) und den vollmundigen Ankündigungen
der Landesregierung zu einer Offensive des bürgerschaftlichen
Engagements vom Juli 2001 - das wahre Verständnis der
Landesregierung zur gesellschaftlichen Anerkennung
bürgerschaftlichen Engagements. Von einer demokratischen
Bürgerbeteiligung hat sich die Landesregierung völlig
verabschiedet. Das Recht auf Wissen und Partizipation des
Bürgers über umweltrelevante Entscheidungsprozesse im Sinne der
Aarhus Konvention, die von der Bundesrepublik ratifiziert wurde,
wird mit Füßen getreten. Die 47 Vorschläge wurden von
Wirtschafts- und Industrieverbänden vorgelegt, von der
Staatskanzlei aufgenommen und innerhalb der Landesregierung
abgestimmt. Eine Information oder auch ein Austausch mit den
Umweltverbänden und kommunalen Spitzenverbänden fand nicht
statt. Für uns gilt im Gegensatz zur Landesregierung allerdings
nach wie vor, dass es ohne praktische Arbeit und ehrenamtliches
Engagement vor Ort, um unsere Lebensgrundlagen schlecht bestellt
wäre. Zusammenarbeit und Kooperationen sind ein wichtiges
Element für die gesellschaftliche Verankerung
bürgerschaftlichen Engagements. Gerade dies hat die
Landesregierung hier völlig vermissen lassen.
19. November 2002
Diavortrag am Freitag, 22.
November:
"Am schönsten
aber sind die Orchideen - Streifzug durch die heimische
Orchideenwelt"
Außerdem:
Ausstellung und Verkauf einer Auswahl der 50 schönsten
Natur-Kalender für 2003
(Braunschweig) - Der Arbeitskreis Heimische
Orchideen ist die bundesweit organisierte Vereinigung von
Orchideenschützern, die jährlich die Orchidee des Jahres
wählt. Dr. Wolfgang Stern aus Hannover, Vorsitzender des AHO
Landesverbandes Niedersachsen, wird auf Einladung des
Naturschutzbundes NABU über das Vorkommen der Orchideen in
Niedersachsen berichten und dabei eine unglaubliche Fülle
schönster Fotografien präsentieren. Neben der ständigen
Erfassung von Orchideenpopulationen in ganz Niedersachsen, die
ihren Niederschlag in dem vom AHO im Februar 1995 herausgegebenen
Buch "Orchideen in Niedersachsen" fand, arbeiten
Mitglieder von NABU und AHO teilweise gemeinsam im
Orchideenbiotopschutz. Auch in Braunschweig befindet sich mit der
Sandbeekswiese ein besonders wertvolles Orchideenbiotop, dass
jährlich gepflegt werden muss.
Die Orchidee des Jahres 2003, die
Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera L.), ist eine besonders
raffinierte Pflanze. Die eher unscheinbare braun-grüne Pflanze
mit ihrem meist blauen Mal auf der Lippe versteht es, männliche
Hautflügler, (Hymenoptera) speziell die der Familie der
Grabwespen (Sphecidae), arglistig zu täuschen. Dazu hat sie
einige Strategien entwickelt, mit dem Ziel selbst bestäubt zu
werden.
Die Fliegen-Ragwurz ist eine eher schlanke
Orchidee mit vielen kleineren (bis zu zwanzig) Einzelblüten an
einem bis zu 50 Zentimeter hohen gelblich-grünen Stängel. Die
Blüten zeigen den typischen Blütenaufbau der Orchideen, die
Einzelblüte besteht aus sechs Blütenblättern. Auf den ersten
Blick fällt ein Blütenblatt besonders auf: die längsgezogene
braune sogenannte Blütenlippe mit ihrem blauen Mal und ihrer
pelzigen Oberfläche. Die restlichen fünf kleineren
Blütenblätter sind darüber so angeordnet, dass die
Gesamtblüte auf den ersten Blick den Eindruck erweckt, ein
Insekt würde mit dem Kopf in eine grüne Pflanze eintauchen. Die
Blüte ahmt nicht nur ein weibliches Insekt mit ihrem Aussehen
nach, sie fühlt sich dank ihrer pelzigen Oberfläche auch so an.
Um aber das Ziel der Täuschungsaktion, die eigene Bestäubung,
auch sicher zu erreichen, verströmt die Blüte den
Sexualduftstoff (Pheromon) eines paarungsbereiten
Insektenweibchens. Diese Orchidee "verführt" die
Grabwespenmännchen zur Pseudokopulation.
Somit wird der enge Zusammenhang zwischen Pflanze und Tier
deutlich und die Fliegen-Ragwurz kann nur überleben, wo auch
ihre Bestäuber vorkommen. Daher gilt es für den Arbeitskreise
Heimische Orchideen nicht nur diese Pflanze zu schützen, sondern
auch ihren gesamten Lebensraum zu bewahren. Um auf die
Problematik der Veränderung von Lebensräumen mit ihren Folgen
für einzelne Individuen aufmerksam zu machen, wird jährlich
eine Orchidee zur "Orchidee des Jahres" gewählt. Ob
die Fliegen-Ragwurz für 2003 oder auch alle anderen
Jahres-Orchideen der Vorjahre, der Diavortrag wird sich etwas
näher mit diesen interessanten Pflanzen und ihren Lebensräumen
beschäftigen und diese auch in schönsten Bildern zeigen.
Der NABU bietet außerdem vor und nach dem
Vortrag die Möglichkeit, eine Auswahl der 50 schönsten
Natur-Kalender für 2003 einzusehen und auch zu erwerben. Die
Titelbilder sämtlicher Kalender werden auch auf der homepage des
NABU präsentiert.
Beginn 19.45 Uhr im Gemeinschaftshaus
Weststadt, Ludwig-Winter-Straße 4, 1.Stock, Kleiner Saal
(Straßenbahnlinien 3, 5, 6 und 7, Haltestelle Emsstraße sowie
Buslinie 439, Haltestelle Donaustraße). Unkostenbeitrag 1,50 EUR
(Schüler und Erwerbslose frei).
13. November 2002
Bürgermedaille
der Stadt Braunschweig für Annemarie und Prof. Dr. Friedmund
Melchert
Ehrung
durch Oberbürgermeister Dr. Hoffmann für jahrzehntelanges,
ehrenamtliches Engagement im NABU
(Braunschweig) - Während einer
offiziellen Feierstunde im Rittersaal des Altstadtrathauses
wurden heute Professor Dr. Friedmund Melchert und Ehefrau
Annemarie Melchert für ihr jahrzehntelanges, ehrenamtliches
Engagement für den Naturschutz mit der Bürgermedaille der Stadt
Braunschweig ausgezeichnet. Bereits seit 1957 Mitglieder im
damaligen Deutschen Bund für Vogelschutz, dem heutigen
Naturschutzbund (NABU), setzt sich das Ehepaar Melchert seitdem
in vielfältiger und beispielhafter Weise für den Naturschutz
ein. "Als Organisatoren oder Durchführende von Exkursionen
und Vortragsveranstaltungen, als Avifaunisten und seit 1988 auch
als 1. Schriftführerin bzw. seit 1991 als 1. Vorsitzender im
Vorstand des NABU Braunschweig, hat das Ehepaar Melchert sich
durch sein unermüdliches Wirken für die Belange der Natur in
hervorragender Weise die Anerkennung der braunschweiger Bürger
verdient", wie Oberbürgermeister Dr. Hoffmann in seiner
Laudatio betonte. Vor den geladenen Gästen aus Rat, Verwaltung
und Verbänden wurden ebenso Roswitha Barden (Bücherwurm) für
ihre Verdienste um die Jugendbuch-Kultur in Braunschweig und
Heinz Friedrich (Wilh.-Braake-Gesamtschule) für sein Wirken für
das Projekt "Bäume für Sahel" mit einer nigerischen
Partnerschule diese Ehrung zuteil.
"Wir sehen dies auch als Würdigung
der geleisteten Arbeit der vielen anderen ehrenamtlichen
Mitarbeiter im Naturschutzbund" betonte Herr Prof. Dr.
Melchert in seiner Dankesrede. Der Erhalt unserer vielfältigen
Natur könne nicht nur mit einmaligen Projekten gesichert werden,
sondern erfordere auch langfristige Fleißarbeit. Diese sei zwar
weniger spektakulär, aber unbedingt notwendig. So reiche es
beispielsweise nicht, eine Orchideenwiese einmalig zu pflegen,
sondern dies müsse jedes Jahr wieder erfolgen, ebenso wie eine
einmalige Bestandsaufnahme der Vogelwelt noch keine
Aussagefähigkeit über eventuelle Veränderungen oder
einzuleitende Schutzmaßnahmen erbringe. Dafür seien
langjährige Erfassungen nötig. "Die Anerkennung unseres
Einsatzes für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt ist auch ein
Ansporn für die Zukunft." Naturschutz richte sich ja nicht
etwa - wie es manchmal dargestellt werde - gegen die Interessen
der Bürger, sondern der Schutz der Natur sei vielmehr wichtig,
um uns allen und auch den folgenden Generationen eine lebenswerte
Umwelt zu erhalten. Und dies nicht bloß in irgendwelchen
abgelegenen Schutzgebieten, sondern gerade auch in der Stadt, wie
Prof. Dr. Melchert besonders betonte. Hervorzuheben sei auch die
in der Vergangenheit erfreulich gute Zusammenarbeit mit der
städtischen Abteilung Umweltschutz und ebenso mit dem
Fachbereich Stadtgrün sowie dem Klärwerk Steinhof, was sich in
der Zukunft hoffentlich auch so fortsetzen werde.
05. November 2002
Diavortrag "Vogeljahr
2002 - Artenvielfalt in Digitaler Fotografie"
Außerdem:
Ausstellung und Verkauf einer großen Auswahl der schönsten
Natur-Kalender für 2003
(Braunschweig) - Die
"Digitale Fotografie" ermöglicht es heutzutage, neben
dem klassischen Beobachten von Vögeln oder sonstiger Fauna und
Flora, auch ganz nebenbei interessante Arten in brillianter
Qualität festzuhalten. Am Freitag den 08. November zeigt Dr.
Ulrich Reimers, Professor an der TU Braunschweig und Ornithologe
beim NABU, Bilder von der faszinierenden Artenvielfalt vor
unserer Haustür. Ob Silberreiher und Schwarzstörche in den
Rieselfeldern oder die im Wierther Klärteichgebiet erbrüteten
Nilgänse, ob Kolbenenten oder Zwergmöwen - der Vortrag wird sie
präsentieren. Und nicht zu kurz kommen auch interessante
Pflanzen am Wege.
Außerdem bietet der NABU vor und nach dem
Vortrag die Möglichkeit, eine große Auswahl der 50 schönsten
Natur-Kalender einzusehen und auch zu erwerben. Die Titelbilder
der schönsten Natur-Kalender werden ab Freitag auf einer
Sonderseite dieser homepage präsentiert.
Beginn des Diavortrages um 19.45 Uhr im
Gemeinschaftshaus Weststadt, Ludwig-Winter-Straße 4, 1.Stock,
Kleiner Saal (Straßenbahnlinien 3, 5, 6 und 7, Haltestelle
Emsstraße sowie Buslinie 439, Haltestelle Donaustraße).
Beliebiger Unkostenbeitrag erbeten.
31. Oktober 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU kritisiert
Landesregierung zum Torfabbau
Tschimpke:
Auf der ganzen Linie wortbrüchig
(Hannover) - Der NABU
Landesverband Niedersachsen hat die in der Novelle des
Landesraumordnungsprogramms vorgesehene Einstufung weiterer
Rohstoffsicherungsgebiete für den Torfabbau als verheerend und
als eine Kahlschlagpolitik gegen den Moorschutz bezeichnet. Im
Bereich der Bezirksregierung Weser-Ems werden weitere 10.000
Hektar für den Torfabbau freigegeben.
Die Landesregierung zeigt sich auf
ganzer Linie wortbrüchig, erklärte Olaf Tschimpke, NABU
Landesvorsitzender. Olaf Tschimpke: Damit werden verbale
und schriftliche Bekundungen, die als roter Faden durch Aussagen
der Landesregierungen der vergangenen 20 Jahre liefen, Makulatur.
So haben wir bei einer Überarbeitung des
Landesraumordnungsprogramms um ergänzende Beteiligung gebeten,
was allerdings, nachdem nun das Jahr des Ehrenamtes (2001)
vorüber ist, nicht erfolgte. Zudem waren in den 10 Empfehlungen
des Initiativkreises Konfliktbewältigung zum
Bodenabbau vom November 2000 einvernehmlich von allen
Beteiligten regionale Arbeitskreise unter Beteiligung der Natur-
und Umweltschutzverbände vorgesehen (Empfehlung 9), was auch
unterblieben ist. Außerdem hatte die Landesregierung in der
Weißen Mappe 1995 zugesagt, sich in diesem Bereich dafür
einzusetzen, dass Verfahren entwickelt werden, um Torf zu
substituieren. Wir sind sehr gespannt wie dies mit dem
Entschließungsantrag der SPD-Landtagsfraktion vom 4. Februar
2002 den Schutz der niedersächsischen Moore
fortentwickeln in Übereinstimmung gebracht werden
soll.
Ohne jede Notwendigkeit werde ein
einzigartiger Lebensraum geopfert, ohne Rücksicht auf dessen
Bedeutung für zahlreiche höchst bedrohte Tier- und
Pflanzenarten. Dadurch seinen gravierende Eingriffe in weiten
Teilen von Weser-Ems vorprogrammiert, und die Bürger
werden sich wundern, wie unser niedersächsisches Naturerbe
verschwinden wird, setzte Tschimpke hinzu. Im 21.
Jahrhundert gebe es längst keine Notwendigkeit mehr für
industriellen Torfabbau: Torf gehört ins Moor, im Gartenbau
können längst allerlei Substrate eingesetzt werden, betonte
Tschimpke. Zudem bestünden erhebliche Zweifel, ob etwa die
Ausweisung von Vorranggebieten für den Torfabbau am Rande
bestehender Naturschutzgebiete mit europäischem Naturschutzrecht
vereinbar sei.
18. Oktober 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
Antrag zum Windpark
Weener Dwarstief im Hauptsacheverfahren
zurückgewiesen
Tschimpke:
"NABU wird Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
vorschlagen"
(Osnabrück) - Im Streitverfahren um den
Windpark Weener Dwarstief (Landkreis Leer) hatte
gestern vor dem 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG)
Lüneburg die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren
nachmittags in Osnabrück stattgefunden. Der Antrag des NABU
wurde als unzulässig vom OVG zurückgewiesen. Für den
Naturschutzbund gelte, so das Gericht, dass der niedersächsische
Gesetzgeber im Klagerecht nach dem Niedersächsischen
Naturschutzgesetz keine sogenannte inzidente
Normenkontrolle vorgesehen oder diese gewollt habe.
Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens hatte
das OVG die Frage behandelt, ob die Regelung des
Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zum Beteiligungsrecht der
anerkannten Naturschutzverbände eine gerichtliche Überprüfung
eines Bebauungsplanes zulässt. Diese grundsätzlich bedeutsame
Frage hatte das Gericht verneint. Somit steht dem NABU das
Klagerecht nicht zu, mit der Folge, dass auch die Einwendungen
des NABU zum europäischen Vogelschutz in dem betroffenen Bereich
nicht zu behandeln waren. Das NABU Gutachten über die Bedeutung
des vom Windpark betroffenen Gebietes als europäisches
Vogelschutzgebiet wurde daher auch nicht weiter in die Diskussion
einbezogen.
Faktisch vorhandene, nicht gemeldete
Vogelschutzgebiete der EU müssen ernst genommen werden und
dürfen nicht durch Bauvorhaben überplant werden. Unser
niedersächsisches Naturerbe muss geschützt werden können. Wir
halten eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
für notwendig, um unser niedersächsisches Naturerbe langfristig
erhalten und sichern zu können. Wir werden dazu eine Änderung
des Naturschutzgesetzes vorschlagen, erklärte Olaf
Tschimpke, NABU Landesvorsitzender.
Der NABU wollte wegen der grundsätzlichen
Bedeutung für den Naturschutz eine Entscheidung im
Hauptsacheverfahren erreichen. Nach Auffassung des NABU sollten
vorliegende Bebauungspläne und ihre Auswirkungen auf bestehende
bedeutende Schutzgebiete einer gerichtlichen Überprüfung
zugeführt werden können.
16. Oktober 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU begrüßt
Beschluss im Umweltausschuss des Landtags zum Biosphärenreservat
Tschimpke:
"Große Chance für die Elbtalaue"
(Hannover) - Der Umweltausschuss des
Niedersächsischen Landtages hat heute in seiner Schlussberatung
den Gesetzentwurf zum Biosphärenreservat Niedersächsisches
Elbetal fraktionsübergreifend einstimmig beschlossen.
Dazu erklärte Olaf Tschimpke, NABU
Landesvorsitzender, heute in Hannover:
Wir begrüßen diesen entscheidenden, einstimmig gefassten,
Schritt als eine große Chance für die Region Elbtalaue. Das
erste Biosphärenreservat nach der Verabschiedung des neuen
Bundesnaturschutzgesetzes wird damit in Niedersachsen ausgewiesen
werden können. Die Verabschiedung des Gesetzes wird dann
wichtige Impulse für die Region mit ihrer besonderen
Kulturlandschaft geben können. Wir werden die Umsetzung
konstruktiv und intensiv begleiten, wobei wir davon ausgehen,
dass wichtige Elemente wie eine hauptamtliche Umweltbildung und
Öffentlichkeitsarbeit, ein Netz von Informationseinrichtungen
sowie die Umsetzung der Schutzbestimmungen konsequent realisiert
werden.
30. September 2002
Großer
Beobachtungsparcours des NABU an den Riddagshäuser Teichen
03. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) steht von 10 - 18 Uhr im
Zeichen des 6. European BirdWatch
(Braunschweig) - Im
Vorlauf auf das europaweit durchgeführte Aktionswochenende
Vogelfernsehen auf den britischen Inseln, wo
das organisierte Beobachten von Vögeln eine lange Tradition hat,
BirdWatch genannt - können Naturbegeisterte auch in
Braunschweig live dabei sein.
Um das faszinierende Naturereignis Vogelzug allen
Interessierten zugänglich zu machen, bietet der NABU auch in
diesem Jahr wieder die Möglichkeit, die auf dem Weg nach Süden
rastenden Zugvögel oder auch hiesige Brutvogelarten hautnah zu
erleben. Wenn zum 6. European BirdWatch in ganz Europa zum
Fernglas gegriffen, beobachtet und notiert wird, bieten am Tag
der deutschen Einheit Ornithologen des NABU in dem seit fast 100
Jahren vom Naturschutzbund betreuten heutigen Europareservat
einen großen Beobachtungsparcours an.
Durch stativgestützte Spektive, dass sind
Fernrohre mit extrem hoher Vergrößerung (bis 60fach), können
dann z. B. Haubentaucher mit ihren Jungen, Kormorane oder
Graureiher im Großformat betrachtet werden. Von 10.00 Uhr bis
18.00 Uhr sind hierfür feste Beobachtungspunkte mit Spektiven
eingerichtet und zwar an Kreuzteich, Mittelteich und
Schapenbruchteich sowie auf der Beobachtungsplattform am
Schapenbruchteich, auf der auch ein umfangreiches Angebot an
Broschüren, Büchern und Tierstimmen-CD´s bereitgehalten wird.
Zur Zeit halten sich neben eher häufiger auch seltenere
Vogelarten in dem bedeutenden Brut- und Rastgebiet auf, z. B. auf
dem Durchzug rastende Watvögel wie Flußregenpfeifer,
Kampfläufer oder Grünschenkel. Aber auch verschiedenste
Entenarten wie Pfeif-, Löffel-, Knäk-, Krick-, Reiher-, Tafel-
und Spießente, teilweise sogar in größeren Beständen, sind
hier zur Zeit zu beobachten. Wie im Vorjahr geben die
NABU-Mitarbeiter gern Informationen zu den einzelnen Arten sowie
einen aktuellen Überblick zur Entwicklung des Riddagshäuser
Teichgebietes.
Die Highlights des Vorjahrs waren übrigens die nur selten
zu beobachtenden Zwergtaucher, mehrere Bekassinen, ein Fischadler
und ein sich regelmäßig formatfüllend ins Bild setzender
Eisvogel. Die Chancen, diese Arten auch am Donnerstag wieder zu
sehen zu bekommen, stehen laut NABU-Organisationsleiter Carlo
Fuchs zur Zeit sehr gut.
19. September 2002
(herausgegeben vom Bundesministerium f. Umwelt)
Zweite Chance
für den Drömling
Bundesumweltministerium unterstützt Naturschutzprojekt für
Niedermoore mit 6,5 Millionen Euro
(Berlin) - Absinkende Wasserstände, vertrocknende
Feuchtwiesen, schwindende Artenvielfalt - seit Jahrzehnten hat
der Drömling unter dem wachsenden Druck intensiver
Landwirtschaft zu leiden. Jetzt bekommt die zwischen Gifhorn,
Wolfsburg und Helmstedt gelegene Niedermoorlandschaft eine zweite
Chance: Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat grünes Licht
für ein Naturschutzgroßprojekt im niedersächsischen Drömling
gegeben. Für über 10 Millionen Euro sollen in den nächsten
zehn Jahren vertrocknete Feuchtwiesen wiedervernässt,
Auenwälder und Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten
wiederhergestellt werden. Trittin hat dem Land Niedersachsen und
den betroffenen Landkreisen zugesagt, 65 Prozent der Kosten zu
übernehmen.
Er freue sich, so der Bundesumweltminister an seinen
niedersächsischen Kollegen Wolfgang Jüttner, dass das vor Ort
anfänglich nicht unumstrittene Vorhaben nunmehr verwirklicht
werden könne. "Ich hoffe, dass durch das Projekt die
Wasserstände im niedersächsischen Drömling wieder soweit
angehoben werden können, dass die Niedermoor-Torfzehrung und die
damit verbundene Freisetzung von Kohlendioxid stark vermindert
wird und gleichzeitig Feuchtwälder und Feuchtgrünland
langfristig erhalten werden können."
Der im Grenzgebiet von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
gelegene Drömling ist das größte Niedermoorgebiet Deutschlands
und aufgrund seines Artenreichtums auch von internationaler
Bedeutung. Aufgrund seiner Großflächigkeit stellt der Drömling
auch einen wichtigen Ausbreitungsraum für Biber und Fischotter
dar. Feuchtgrünland ist bundesweit stark bedroht; zu seiner
Erhaltung trägt das Land Niedersachsen aufgrund noch
großflächiger Vorkommen in Nordwestdeutschland eine besondere
Verantwortung.
Die geplanten Wiedervernässungen sollen die u.a. durch
Trockenlegung verursachte Niedermoor-Torfzehrung und die damit in
Gang gesetzte Kohlendioxid-Freisetzung stoppen. Waren Moore
früher aufgrund der Torfakkumulation Kohlenstoffsenken, so haben
sie sich heute infolge der vielerorts durchgeführten
Wasserstandsabsenkungen zunehmend in sogenannte
Kohlenstoffquellen mit entsprechend negativen Auswirkungen auf
die CO2-Klimabilanz ausgewirkt. So führen Grabensysteme das
Wasser viel schneller ab als früher und wirken in den
Fliessgewässern dann hochwasserbeschleunigend. Deshalb soll das
Vorfluternetz im Drömling umgestaltet und sollen Staubauwerke
erneuert werden. Dazu sagte Minister Trittin: "Gerade in
Anbetracht der weltweiten Erosion der Artenvielfalt und der
Beschlüsse der Johannisburg-Konferenz scheint mir hier
vorbeugendes und auf Langfristigkeit angelegtes nachhaltiges
Handeln immer unumgänglicher zu werden. Ich hoffe, dass auch die
zukünftigen Generationen noch Arten wie das Gräben-Veilchen,
den Kiebitz, die Sperbergrasmücke, den störungsanfälligen
Schwarzstorch und den Feuchtwiesen-Perlmutterfalter im Drömling
erleben können."
Das niedersächsische Vorhaben stellt eine notwendige
Ergänzung zum ebenfalls vom BMU geförderten
sachsen-anhaltinischen Drömling dar, da beide Teilprojekte aus
Sicht des Wasserhaushaltes und des Naturschutzes eine Einheit
bilden. Im Rahmen des Vorhabens soll die bisher erfolgte
Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft
fortgesetzt werden. Projektträger ist federführend der
Landkreis Gifhorn (in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Helmstedt
und der Stadt Wolfsburg). Die Gesamtkosten der Umsetzungsphase
betragen rund 10 Mio. Euro, davon tragen der Bund 65%, das Land
19% und der Projektträger 16%.
Das Bundesprogramm zur Förderung von
Naturschutzgroßprojekten gesamtstaatlich repräsentativer
Bedeutung existiert seit Anfang der achtziger Jahre. Es soll auch
im Rahmen internationaler Verpflichtungen einen Beitrag liefern,
die Biodiversität Deutschlands für die zukünftigen
Generationen zu erhalten und den geplanten nationalen
Biotopverbund voranzutreiben. Der niedersächsische Drömling ist
das 54. Vorhaben dieser Art (26 Projekte sind bereits
abgeschlossen), das maßgeblich vom BMU gefördert wird. Weitere
aufgrund der Naturausstattung bundesweit bedeutsame Landschaften
werden u.a. im Bereich des Schaalsees, der Ostrügenschen
Boddenlandschaft, der Uckermärkischen Seen, der Lüneburger
Heide, der mittleren Elbe, des Spreewaldes und des Murnauer
Mooses gefördert. Die Betreuung dieser zukunftsweisenden
Projekte erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und
die entsprechenden Bundesländer, die Trägerschaft übernehmen
Landkreise, Zweckverbände, Naturschutzverbände oder Stiftungen.
Für dieses Jahr ist die Aufnahme weiterer Vorhaben geplant.
08. September 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU
Landesparlament für "Mensch und Natur"
Tschimpke: "Dicke Bretter zum vorsorgenden Hochwasserschutz
lange bohren"
(Gifhorn) - Das Landesparlament des Naturschutzbund NABU tagte an diesem Wochenende im Hotel Morada Jägerhof in Gifhorn. Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, begrüßte über 150 Delegierte aus den 250 Orts- und Jugendgruppen sowie Kreisverbänden mit insgesamt über 53.000 Mitgliedern.
Anläßlich der aktuellen Hochwasserkatastrophe fordert der NABU, regionale Hochwasser-Gipfel einzuberufen, um den Reformbedarf für eine naturverträgliche Gewässernutzung und zum vorsorgenden Hochwasserschutz konsequent in Angriff zu nehmen.
Wir brauchen zum vorsorgenden Hochwasserschutz eine Überarbeitung der Regionalen Raumordnungsprogramme auf Ebene der Landkreise. Wir begrüßen die Initiative der SPD-Landtagsfraktion den vorsorgenden Hochwasserschutz in das Landesraumordnungsprogramm aufnehmen zu wollen. Dies reicht uns aber ohne eine regionale Umsetzung vor Ort so nicht aus. Wir fordern vielmehr, regionale Hochwasser-Gipfel auf Ebene der Landkreise unter Einbindung des Naturschutzverbände ein zu berufen. Flussausbaukonzepte und alte Strukturen aus der Vergangenheit helfen hier nicht weiter. Der vorsorgende Hochwasserschutz für Mensch und Natur ist ein dickes Brett, das wir alle gemeinsam lange bohren müssen, erklärte Tschimpke. Ziel müsse sein, Bebauung und Flächenversiegelungen aus den Auenbereichen der Flüsse zurückzudrängen. Das Beispiel des neuen Gifhorner Gewerbegebietes in der Ise-Niederung habe gezeigt, dass Bebauung und Verkehrswege in unmittelbarer Flussnähe zu hausgemachten Problemen beim Hochwasserschutz führen. Gerade jetzt sei Rücksicht und Sorgfalt auf die Natur angebracht, um Niederschläge länger im Einzugsgebiet zu halten, den Abfluss auf eine natürliche Geschwindigkeit hin zu verzögern und die Hochwasserwelle abzufedern. Die notwendige Rückführung der Flächenversiegelung werde ohne eine Änderung der Gewerbesteuererhebung und eine Renaissance der Regionalplanung als übergemeindlichem verbindlichem Planungsinstrument nicht funktionieren.
Die Flutkatastrophe an der Elbe hat uns
doch gezeigt, dass Umwelt- und Naturschutz kein
gesellschaftlicher Luxus, sondern bittere Existenzfrage für
wirtschaftliches Handeln ist. Den Flüssen und ihren Auen muss
wieder mehr Raum gegeben werden. Zukunftsfähige Konzepte, wie
unser NABU-Konzept Lebendige Flüsse es ausweist,
müssen den Flüssen durch Deichrückverlegungen und durch
Schaffung von Überflutungspoldern wieder natürliche
Retentionsräume zur Verfügung stellen, um die Wassermassen
aufnehmen zu können, so Tschimpke weiter. Die
Hochwasserkatastrophe beweise doch auf erschreckende Weise, dass
wir mehr und nicht weniger Natur- und Artenschutz brauchen,
betonte Tschimpke abschließend.
Das NABU-Leitbild `Lebendige Flüsse´ ist zu finden unter www.nabu.de/naturschutz/lebendigefluesse.de .
27. August 2002
(herausgegeben vom NABU Bundespressedienst)
NABU fordert von
Bundesregierung Verzicht auf Elbe-Ausbau
Flasbarth: "Naturnahe Flüsse bieten wirksamen Schutz vor
Hochwasser"
(Dömitz, Bonn) - Anlässlich eines Besuches
von Bundesumweltminister Jürgen Trittin im NABU-Besucherzentrum
Elbtalaue/Dömitz hat der Naturschutzbund NABU die
Bundesregierung aufgefordert, den geplanten Ausbau der Elbe zu
stoppen. "Wer angesichts der Flutkatastrophe eine weitere
Kanalisierung von Wasserstraßen betreibt, hat erschreckend wenig
begriffen", sagte der Präsident des NABU Deutschland,
Jochen Flasbarth. Es sei zu begrüßen, dass Bundeskanzler
Schröder selbst den Elbeausbau zuletzt deutlich in Frage
gestellt habe. Nun sei es an Bundesverkehrsminister Bodewig, den
unmissverständlichen Verzicht auf die unökologischen und
unökonomischen Ausbaupläne zu erklären. "Alle Fakten
liegen seit Jahren auf dem Tisch und sind Dutzend Mal geprüft
worden. Weitere Prüfungen dienen nur der Verschleppung einer
längst fälligen politischen Konsequenz", so Flasbarth.
Nach Auffassung des NABU müssten weitreichende umweltpolitische
Konsequenzen aus der Flutkatastrophe gezogen werden. "Die
Ergebnisse einer verfehlten Hochwasserpolitik sind derzeit an der
Elbe zu besichtigen", so Flasbarth. Zerstörte Auen,
abgeschnittene Überflutungsräume, eine ständig wachsende
Fließgeschwindigkeit sowie eine fortschreitende Versiegelung des
Bodens seien nur einige der lange bekannten Probleme, die jetzt
die Existenz vieler Menschen an der Elbe vernichtet hätten.
Mit dem heute vorgestellten NABU-Leitbild "Lebendige
Flüsse" werde die enorme Bedeutung naturnaher Flusssysteme
sowohl für einen wirksamen Hochwasserschutz als auch für eine
überdurchschnittliche Artenvielfalt hervorgehoben. "Eine
naturnahe, dynamische Flusslandschaft mit intakten Auen kann
Wasser speichern und das Risiko von Flutkatastrophen deutlich
vermindern", betonte der NABU-Präsident. Flasbarth forderte
Bundesverkehrsminister Bodewig auf, den NABU an der geplanten
nationalen Flusskonferenz zu beteiligen: "Wenn Strategien
für einen nachhaltigen Hochwasserschutz erarbeitet werden
sollen, darf auf den Sachverstand der Umwelt- und
Naturschutzverbände nicht verzichtet werden."
Für Rückfragen:
Dr. Andreas Lindemann, Elbereferent NABU Niedersachsen, Tel.
038758-26378; 0511-9110526. NABU-Bundespressestelle, Tel.
0228-4036-140. Dort kann auch das NABU-Leitbild `Lebendige
Flüsse´ angefordert werden oder unter: www.nabu.de/naturschutz/lebendigefluesse.de . Im Internet zu finden unter http://www.NABU.de .
26. August 2002
Falschmeldung der BZ über
angebliche Aufhebung des Fütterungsverbotes in Riddagshausen
Füttern der
Wasservögel weiterhin Ordnungswidrigkeit
(Braunschweig) - In der BZ vom 23. August
wurde unter der Überschrift Leckerbissen für Schwan und
Ente Füttern der Wasservögel in Riddagshausen
gestattet den Bürgern mitgeteilt, dass im Europareservat
an Kreuzteich und Neuer Bleeksteich ab sofort das Füttern
erlaubt sei, ebenso das Schlittschuhlaufen im Winter auf dem
Kreuzteich. Der NABU macht nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung Braunschweig ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass es sich hierbei um eine Falschmeldung handelt. Die
Verordnung über das NSG Riddagshausen ist aktuell von der
Bezirksregierung überarbeitet worden und liegt bisher lediglich
als Entwurf vor. Dieser kann z. Zt. bei der Stadt eingesehen
werden. Als nächstes wird die Bezirksregierung nun die
Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände zu diesem
Entwurf prüfen müssen und anerkannte Einwände als Änderungen
in die Vorlage einfließen lassen. Von einer rechtsgültigen
Änderung der bestehenden NSG-Verordnung ist Braunschweig also
noch einige Monate entfernt.
Zum unendlichen Thema Fütterungsverbot
möchte der NABU aus naturschutzfachlicher Sicht auf die
altbekannten Tatsachen hinweisen, dass Füttern zum Einen zur
Domestikation immer weiterer, wildlebender Wasservögel
beiträgt, da diese sich dem Verhalten der einheimischen
Entenvögel anpassen und so ihre sie in freier Wildbahn
schützende Scheu verlieren. Zum Anderen tragen ins Wasser
geworfene Brotreste bekanntermaßen zur Eutrophierung unserer
Gewässer bei. Die Erhöhung des Nährstoffgehaltes fördert das
Algenwachstum, entzieht dem Wasser Sauerstoff und bewirkt eine
negative Veränderung des gesamten Stoffhaushaltes und dadurch
auch der Nahrungskette.
Auch aus pädagogischer Sicht stellt sich die Frage, wie Kinder
lernen sollen, dass Füttern schädlich für die Natur ist, wenn
ihnen immer wieder uneinsichtige Erwachsene ein schlechtes
Vorbild sind. Kinder kann man sehr wohl auch ohne Brotabfälle an
die Natur heranführen. Eltern die mit ihren Kindern gern
sinnvoll Tiere füttern gehen wollen, empfiehlt der NABU den
Besuch des Stöckheimer oder des Essehofer Zoos. Diese wirklich
guten Einrichtungen kann man durch Futtergaben sogar hilfreich
unterstützen.
Außerdem kann die regelmäßige Missachtung des
Fütterungsverbotes wohl kaum ein stichhaltiges Argument dafür
sein, das naturschädliche Füttern in Zukunft zu erlauben. Wenn
man anfangen würde, nach diesem Grundsatz zu verfahren, müsste
das wilde Parken auf Fußwegen, das Missachten von roten
Ampeln und das Rechts-Überholen demnächst ebenfalls
erlaubt werden. Statt dessen hat jedoch die Stadt Braunschweig
jüngst gezeigt, dass man der Missachtung von Verboten durchaus
auch verstärkt entgegenwirken kann, und beispielsweise das
allgemein übliche Ausspucken von Kaugummis oder das Wegwerfen
von Zigarettenkippen zur Ordnungswidrigkeit gemacht. Das
naturschädliche Füttern statt dessen jetzt zu erlauben, wäre
nicht nur ein Anachronismus, sondern würde auch einmal mehr
zeigen, welchen Stellenwert dem Schutz unserer Natur von
behördlicher Seite eingeräumt wird. Ein solch falsches Signal
an die Bürger zu geben, denen durch die hausgemachten
Hochwasserkatastrophen doch gerade erst im Großen vor Augen
geführt wurde, dass der rücksichtslose Umgang mit der Natur
nicht ohne Folgen bleibt, könnte nach den aktuellen Ereignissen
wohl nur aufgrund mangelnder geistiger Beweglichkeit Aufrecht
erhalten werden. Der NABU geht deshalb davon aus, dass das
Füttern im Europareservat auch in Zukunft verboten bleibt und
statt dessen von der Stadt das Wegwerfen der Lebensmittelreste
als Ordnungswidrigkeit verstärkt geahndet wird.
22. August 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU fordert
Beteiligung an Flußkonferenz
Elbeausbau
stoppen. Tschimpke: "Mehr Raum für Flüsse und Auen"
(Hannover) - Die Bundesregierung will eine
nationale Flusskonferenz einberufen. Dort sollen Strategien für
den Hochwasserschutz von der Quelle bis zur Mündung festgelegt
werden. Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, erklärte dazu:
Wir fordern Bundesregierung und Bundesverkehrsminister Kurt
Bodewig auf, dass der Naturschutzbund NABU zur Flusskonferenz
eingeladen und beteiligt wird. Der Aue, besonders im Elbetal,
muss als Natur- und Retentionsraum für Hochwasser wieder der ihr
zustehende Platz eingeräumt werden. Die nächsten Hochwasser
kommen bestimmt, deshalb ist gerade jetzt mehr Raum für Flüsse
und Auen notwendig. In der Elbeerklärung von 1996 hatten wir mit
dem Verkehrsministerium ökologische Verbesserungen vereinbart,
Bodewig will, wie gestern nochmals von seinem Sprecher bestätigt
wurde, die Elbe mit der Reststrecke bei Dömitz ausbauen und
allein unter technischen Gesichtspunkten der Binnenschifffahrt
anpassen. Diese einseitige Ausbaupolitik ist unsinnig, denn mit
dem Elbe-Seiten-Kanal steht bereits eine Schifffahrtsstrasse zur
Verfügung. Der geplante Elbeausbau muss gestoppt werden, denn
wer jetzt daran festhält hat die Zeichen der Zeit für Lebendige
Flüsse nicht verstanden. Für die Elbe wollen wir natürliche
Retentionsräume für Hochwasser durch Deichrückverlegungen und
Polder. Im Vordeichland soll als natürliche Vegetation Auwald
entstehen können, Grünlandumbruch muss untersagt werden. So
könnte Wasser auf natürliche Art und Weise gespeichert werden,
und die Elbe in einem natürlichen Flussbett mit Mäandern zur
Wasserrückhaltung fließen.
Rückfragen: Dr. Andreas Lindemann, NABU Elbereferent, Telefon:
0511 / 9 11 05 26.
NABU-Diskussionspapier `Leitbild Lebendige Flüsse´ unter: www.nabu.de/naturschutz/lebendigefluesse.pdf
16. August 2002
(herausgegeben vom NABU Pressedienst
Niedersachsen)
NABU fordert die
Elbeausbau-100 Millionen Euro für Hochwassergeschädigte
Tschimpke:
"Elbausbau stoppen"
(Boizenburg, Hannover) - Die
Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen, Dr. Harald Ringstoff und Sigmar Gabriel sowie die
Innen- und Umweltminister beider Länder treffen sich heute an
der Elbe. Sie wollen sich über die geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe informieren.
Olaf Tschimpke, NABU Landesvorsitzender, erklärte dazu:
Der geplante Elbeausbau muss gestoppt werden. Die 100
Millionen Euro Elbeausbau Mittel, die noch im Bundeshaushalt
vorgesehen sind, sind den Hochwassergeschädigten zur Verfügung
zu stellen. Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen fordern wir auf, die Ausbaupläne beim Bund zu
stoppen, um die Gelder für die Hochwasseropfer bereitzustellen.
Führende Politiker aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
reden heute über Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe,
gleichzeitig forciert Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig mit
Ideen der Vergangenheit den Flussausbau stromaufwärts. In der
Elbeerklärung von 1996 hatten wir mit dem Verkehrsministerium
ökologische Verbesserungen vereinbart, Bodewig will die Elbe
aber nur der Binnenschifffahrt anpassen. Diese einseitige
Ausbaupolitik ist unsinnig, denn mit dem Elbe-Seiten-Kanal steht
bereits eine Schifffahrtsstrasse zur Verfügung. Wir wollen, dass
für die Elbe Retentionsräume für Hochwässer durch
Deichrückverlegungen geschaffen, Rückhaltebecken geplant werden
sowie der Grünlandumbruch im Vordeichland untersagt wird, damit
Wasser auf natürliche Art und Weise gespeichert werden kann, und
die Elbe in einem natürlichen Flussbett mit Mäandern zur
Wasserrückhaltung fließen zu lassen.
16. August 2002
Fledermausfest im
Bürgerpark findet trotz Hochwassers statt
Nur
Fledermaus-Floß-Shuttle-Service muss ausfallen
(Braunschweig) - Eine gute und eine schlechte Nachricht hat der NABU für die Fledermausfreunde in der Region: Die Aktionen zur Europäischen Fledermausnacht heute im Bürgerpark sind durch das Hochwasser an der Oker nicht gefährdet. Mit einer Ausnahme: Der Floß-Shuttle-Service, angeboten von der "Floßstation an der Oker" an der Kurt-Schumacher-Str., kann nicht verkehren. "Durch den hohen Wasserstand und die starke Strömung nach dem Ablassen der Oker-Talsperre im Harz ist an ein Befahren der Oker heute (am Samstag) leider nicht mehr zu denken", so Eva-Annett Langhans, Leiterin der AG Fledermausschutz. Das mussten sie und Sven-Karsten Schwarz, Inhaber der Floßstation, seit leider seit Freitag auch den zahlreichen Anrufern mitteilen, die sich bei ihnen gemeldet haben.
"Umso mehr hoffen wir natürlich auf gutes Wetter für die anderen Aktionen, denn in diesem Jahr bieten wir allen Naturinteressierten ein echtes Highlight. Die geplante Übertragung des heimlichen Treibens der Fledermäuse auf Großbildleinwand ist bereits in einigen anderen Städten mit großem Erfolg und mehreren hundert Zuschauern durchgeführt worden. Doch in dieser Form, umsonst und draußen, ist es sowohl für uns als auch für die Firma Chirotec aus Gießen, die die technische Durchführung übernommen hat, ein absolutes Novum.", so Frau Langhans.
Also, der Weg zum Portikus im Bürgerpark lohnt sich in jedem Fall, auch für diejenigen, die diesen Weg eigentlich über die Oker hatten nehmen wollen.
14. August 2002
Die Nacht gehört den
Fledermäusen -- Großer Fledermaus-Event zur European
BatNight
(Braunschweig) - In ganz Europa feiern die Fledermausschützer am 17. August bereits im sechsten Jahr die Europäische Fledermausnacht. In zahlreichen Städten finden zu diesem Anlass Aktionen im Zeichen dieser bedrohten Tiergruppe statt, so auch in Braunschweig. Die AG Fledermausschutz des NABU veranstaltet am Samstag den 17. August im Bürgerpark am Portikus ab 20.15 Uhr einen Fledermaus-Event rund um die heimlichen Kobolde der Nacht mit Aktionen für die ganze Familie. Zur Einstimmung findet ab 20.15 Uhr eine Lesung von Fledermausgeschichten und -gedichten für Kids statt sowie die Prämierung des Fledermauswettbewerbs. Ab 21.15 Uhr kann dann das sonst so (un-)heimliche Treiben der nächtlichen Insektenjäger durch Übertragung von Infrarotkameras auf Großleinwand beobachtet werden. Unerschrockene Nachtschwärmer können dann ab 22.00 Uhr den Abend bei einer Nachtlesung von Fledermausgeschichten ausklingen lassen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Fledermäuse mit dem Bat-Detektor aufzuspüren und bei ihrer Jagd auf Insekten zu beobachten, oder sich an einem Infostand näher über Fledermäuse und die Arbeit des Naturschutzbundes zu informieren. Zusätzlich gibt es an jeder Station Fragen über Fledermäuse zu beantworten und Kinder können so im Laufe des Abends das Zertifikat zum Fledermausdetektiv erwerben (Fledermäuse).
In Zusammenarbeit
mit der Floßstation an der Oker wird außerem eine
besonders stimmungsvolle und bequeme Möglichkeit geboten, den
Veranstaltungsort am Portikus im Bürgerpark zu erreichen: Ab
19.30 Uhr verkehrt ein Fledermaus-Floß-Shuttleservice
zwischen der Floßstation in der Kurt-Schumacher-Str. und dem
Bürgerpark zum Preis von 3 Euro für Erwachsene und 1,50 Euro
für Kinder. Da die Plätze für diese Fahrten begrenzt sind, ist
eine Voranmeldung unbedingt erforderlich (nur direkt bei der
Floßstation unter Tel. 0700-100 200 40 oder Fax 0700-100 200 50
möglich !).
AKTUELL (15.08.): Die parallel zur
BatNiht geplanten Floßfahrten müssen aufgrund der bis Sonntag
andauernden Öffnung der Schleusen der Okertalsperre und des
damit einhergehenden hohen Wasserstandes der Oker bzw.
insbesondere wegen der dadurch hervorgerufenen starken Strömung
leider ausfallen !)
12.
August 2002
Umschalten: Sprit sparen und
Klima schützen --
NABU und VW veranstalten Spritspar-Event
(Wolfenbüttel) - Der Verkehrsbereich
gehört seit jeher zu den Sorgenkindern, wenn es um die Umsetzung
der nationalen Klimaschutzziele geht. Während der
Kohlendioxid-Ausstoß im vergangenen Jahrzehnt um insgesamt 15
Prozent zurück ging, stieg der des Verkehrs um mehr als 11
Prozent an. Forscher gehen davon aus, dass dieser Trend noch
einige Jahre anhalten wird. Steigende Spritpreise führten in den
vergangenen zwei Jahren dazu, dass erstmals der
Kraftstoffverbrauch zurückgegangen ist - doch das reicht noch
lange nicht aus.
Der NABU hat daher im Oktober 2001 das von Umweltbundesamt und
Bundesumweltministerium geförderte Projekt "Umschalten -
ganz einfach Sprit sparen" gestartet. Das Projekt leistet
einen praktischen Beitrag zur Kohlendioxidminderung und somit zum
Klimaschutz. In Zusammenarbeit mit VW sowie mit den regionalen
NABU-Gruppen werden in insgesamt zwölf Städten
Spritspar-Aktionstage inklusive Testtrainings veranstaltet.
Am
Samstag den 17. August findet von 10.00
bis 16.00 Uhr auf dem Schützenplatz in Wolfenbüttel ein solches
Spritspar-Aktionstag mit kostenlosen Spritspar-Fahrtrainings
statt, bei denen die von VW bereitgestellten Fahrzeuge
Durchschnittsverbrauch und -geschwindigkeit messen. Unterstützt
durch das Profiteam der Volkswagen AG können alle BesucherInnen,
die einen Führerschein haben, in bereitgestellte Fahrzeuge
einsteigen und kostenlos testen, wie sie ihren Spritverbrauch um
bis zu 30 Prozent senken können - und damit ihren Geldbeutel wie
auch das Klima schonen. Neben praktischen Tipps zum Spritsparen
und der Besichtigungsmöglichkeit von sparsamen Automodellen von
VW kann man sich auch in der Ausstellung "Klima &
Verkehr" über den Treibhauseffekt, neue Antriebssysteme und
sparsame Fahrweise informieren. Die 10 wichtigsten
Spritspar-Tipps finden Sie zudem im Internet unter : www.NABU-Braunschweig.de/Stadtökologie.
Oder Sie bestellen beim NABU für nur 1,53
Euro in Briefmarken die handliche Broschüre "Umschalten -
ganz einfach Sprit sparen" mit vielen Spritspar-Tipps, einer
Parkscheibe mit Verbrauchsrechner sowie zwei pfiffigen
Aufklebern. Die Bestell-Adresse für das NABU-Info-Set lautet: NABU-Infoservice,
Infoset "Umschalten", 53223 Bonn.
Die NABU Spritspar-Trainings sind kostenlos und ohne
Anmeldepflicht. Einfach vorbei kommen und einsteigen!
06. August 2002
Nacktschneckenplage
nicht mit Gift bekämpfen -- NABU rät zu Kalk, Schneckenzäunen und
Absammeln
(Braunschweig) - Dass in diesem feuchten Sommer massenhafte Auftreten von Nacktschnecken bringt viele Gartenbesitzer schier zur Verzweiflung. In der Bezirksgeschäftsstelle des NABU in Braunschweig laufen in diesem Sommer die Telefone heiss von Anrufern, die nach wirksamen Mitteln gegen die Nacktschneckenplage nachfragen und in ihrem Garten nicht zur chemischen Keule greifen wollen.
Die Liste der Rezepte gegen Schnecken ist groß, doch nur die Kombination mehrerer Methoden verspricht Chancen auf Abhilfe. Das massenhafte Auftreten gerade von Nacktschnecken zeigt, dass das natürliche Gleichgewicht gestört ist. Der NABU empfiehlt deshalb vor allem, die natürlichen Feinde der Nacktschnecken zu fördern. Ein naturnaher Garten, der Nützlingen Unterschlupf bietet, ist von vornherein besser gegen Schnecken gewappnet. Massenvermehrungen von Nacktschnecken kommen hier nur selten vor. Zu den Vertilgern von erwachsenen Nacktschnecken gehören Igel und Spitzmäuse, Vogelarten wie Amseln, Stare und Elstern, außerdem Kröten und Blindschleichen. Beachten sollten Gartenbesitzer auch, dass längst nicht alle Schneckenarten Schäden anrichten. Gehäuseschnecken wie zum Beispiel die Schnirkelschnecken leben überwiegend von totem Pflanzenmaterial und helfen so bei der Humusbildung mit. Die große Weinbergschnecke sie steht übrigens unter Naturschutz hilft dem Gärtner sogar, denn sie frisst auch die Eigelege der Nacktschnecken auf.
Um gefährdete Pflanzen herum sollte man den Boden möglichst offen halten und nicht oder nur sehr dünn mulchen, damit der Boden abtrocknen kann. Schnecken brauchen viel Feuchtigkeit - Trockenheit ist deshalb ihr größter Feind. Probate Mittel sind auch die im Fachhandel erhältlichen aber teuren Schneckenzäune, welche von den Tieren nicht überklettert werden können oder das Streuen von Kalkstreifen, dass nach Regenfällen jedoch oft wiederholt werden muß. Bei starkem Befall ist ein regelmäßiges Absammeln der Tiere sinnvoll. Hohl liegende Bretter mit pflanzlichen Abfällen als Köder oder große Blätter (zum Beispiel Rhabarber) dienen als Verstecke für Nacktschnecken, unter denen man sie dann täglich absammeln kann. So kann man auch der eingeschleppten Spanischen Wegschnecke Herr werden, die wegen ihrer starken Schleimabsonderung selbst von Igeln oder Kröten meist verschmäht und ist auch gegen Trockenheit vergleichsweise wenig empfindlich. Die als Klassiker der Schneckenbekämpfung geltenden Bierfallen sind aber mit Vorsicht zu genießen. Die Anlockwirkung des Bieres kann leicht zum Bumerang werden und auch Schnecken aus dem Nachbargarten oder von außerhalb anlocken und nur ein geringer Teil der angelockten Tiere fällt dann letztendlich auch in die Bierbecher hinein. Damit keine anderen Gartenbewohner in den Becherfallen ertrinken, dürften diese auch nicht ebenerdig eingegraben werden. Ausführlichere Informationen sowie viele Buchtipps und Links zum Thema findet man im Internet unter www.NABU-Braunschweig.de/Stadtökologie.
01. Juli 2002
Werbekampagne "Förderer
werden für den Naturschutz"
(Braunschweig) - Im Rahmen einer
behördlich angemeldeten Werbeaktion sind im Zeitraum vom 01.
Juli bis 12. August Mitarbeiter des Naturschutzbundes (NABU) im
Stadtgebiet unterwegs, um Förderer für den Naturschutz zu
werben. Die enorme Vielzahl von Aufgaben, die im Einsatz zum
Schutz der Natur wahrgenommen werden, bringen natürlich auch
Kosten mit sich. In Zeiten drastischer kommunaler Sparmaßnahmen
stehen die Durchführung einer Reihe von Naturschutzmaßnahmen
jedoch in Frage. Ziel der Werbekampagne ist es, durch die
Gewinnung weiterer Förderer den Schutz der Natur auch weiterhin
finanzieren zu können. Durchgeführt wird die Werbung
interessanterweise ausschließlich von deutschen und
österreichischen Studenten, die sich während ihrer
Semesterferien für den Schutz unserer Natur einsetzen wollen.
Um eventuellen betrügerischen Trittbrettfahrern entgegenzuwirken, macht der NABU besonders darauf aufmerksam, dass grundsätzlich kein Bargeld erfragt oder entgegen genommen wird. Die NABU-Mitarbeiter treten prinzipiell auch nur einzeln auf , tragen ihren NABU-Ausweis sichtbar an ihrer Kleidung und weisen sich auf Wunsch zusätzlich auch gern mit ihrem Personalausweis aus. Foto "Förderer werden für den Naturschutz"
26. Juni 2002
Fiepende Jungeulen
sucht und zählt der NABU
zur Kontrolle der Bestände und Bruterfolge unserer heimischen
Eulenarten.
(Braunschweig) - Unüberhörbar ist das ab Einbruch der
Dämmerung sich monoton wiederholende, pfeifende und mit der Zeit
immer lauter werdende Bettelfiepen der Waldohreulen- oder
Waldkauzjungen. Interessant ist, dass Waldohreulenbruten häufig
auch im Siedlungsbereich vorkommen, da diese Art in alten
Krähen- oder Elsternestern brütet. Die Bettelrufe der auf den
Ästen sitzenden Jungvögel sind ca. 6-8 Wochen lang zu hören,
in der Regel nur bis spätestens Ende Juli, bei sehr spätem
Brutbeginn bzw. spätem Nachgelege auch bis Ende August.
Der NABU bittet auch in diesem Jahr wieder darum, die nächtlich
fiependen Jungeulen an den Leiter der Arbeitsgruppe Greifvögel
und Eulen, Carlo Fuchs, Tel. 0531 - 33 43 15 zu melden.
Seit 1991 beteiligt sich eine Arbeitsgruppe des NABU an dem
europaweiten Monitoring-Programm "Greifvögel und
Eulen" der Martin-Luther-Universität Halle. An diesem
Langzeitprogramm arbeiten ehrenamtlich hunderte von Zählern in
z. Zt. 12 europäischen Ländern mit, um gesicherte Daten für
Umweltplanung, Umweltschutz und wissenschaftliche Forschung zu
ermitteln. Genauere Informationen unter Greifvögel und Eulen.
22. Juni 2002
NABU lobt
Fledermaus-Preisausschreiben aus
(Braunschweig) - Wenn die Dämmerung über die
Stadt hereinbricht, erobert eine geheimnisvolle und sagenumwobene
Tiergruppe die Nacht: die Fledermäuse. Lassen auch Sie Ihre
Fantasie beflügeln von den heimlichen Kobolden der Nacht und
schreiben Sie ein kleines Gedicht oder eine kurze Geschichte.
Machen Sie mit beim Fledermaus-Preisausschreiben,
in Vorbereitung auf die Europäische Fledermausnacht 2002, die
wir gerne gemeinsam mit Ihnen feiern würden! Es gibt
interessante und wertvolle Preise zu gewinnen. Und so machen Sie
mit:
Sie schreiben ein kleines Gedicht (von mindestens 8, höchstens
32 Zeilen) oder eine Kurzgeschichte (bitte nicht mehr als 3 DinA4
Seiten, also ungefähr 200 Zeilen). Das Thema muss mit
Fledermäusen zu tun haben und ist ansonsten Ihrer Fantasie
überlassen. Als Betreuer/in von Kindern, Schülern oder anderen
Gruppenteilnehmern können Sie sich ja auch gemeinsam auf ein
Thema einigen oder gemeinsam einen Text verfassen. Wir freuen uns
schon jetzt auf Ihre Ideen!
Die Gewinner werden aus verschiedenen Altersstufen sowie in den
Kategorien Gedicht und Geschichte ermittelt und im Rahmen der
Europäischen Fledermausnacht am Samstag dem 17. August 2002
prämiert. Die interessantesten und schönsten Einsendungen
werden in einer Nachtlesung vorgetragen.
Und das sind die Gewinne:
Der erste Preis ist eine Fledermausexkursion nur für Sie! Zu
dieser Exkursion können Sie Ihre Bekannten, Freunde,
Arbeitskollegen, Schulkameraden... einladen, bis zu 25 Personen!
Darüber hinaus gibt es interessante Fledermausbücher und
Plüschfledermäuse zu gewinnen! Mitmachen lohnt sich also!
Notieren Sie auf Ihrer lesbar geschriebenen Einsendung unbedingt
auch Namen, Alter sowie Adresse und Telefonnummer, damit wir Sie
als Gewinner benachrichtigen können. Geben Sie bitte Ihren
Beitrag bis zum 8. August 2002 (Einsendeschluß)
in der NABU -Geschäftstelle oder bei einer unserer Exkursionen
ab, oder senden Sie ihn an folgende Adresse:
NABU Braunschweig, Stichwort Fledermaus, Hochstraße
18, 38102 Braunschweig oder per eMail an
NABU.Braunschweig@t-online.de
Natürlich gilt auch bei unserem Preisausschreiben, dass die
Mitglieder der AG Fledermausschutz und Ihre Angehörigen leider
nicht teilnehmen können.
Die Preisverleihung findet am Samstag den 17.08.2002 statt. Nicht
adressierbare Gewinne verfallen. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
15. Juni 2002
Falkenmonitoring -- NABU bittet
um Meldungen
(Braunschweig) - Im Rahmen der seit 1997 in der
Region Braunschweig durchgeführten Bestandserfassung der Falken
- in der Regel handelt es sich um Turmfalken - bittet der NABU um
Meldungen aus der Bevölkerung. Neben den Gebäudebruten in
jeglicher Art von Nischen und Höhlen sind es nämlich besonders
auch die häufig vorkommenden Baumbruten in Elster- oder
Krähennestern, die schwer zu finden sind. Turmfalken selbst
können kein Nest bauen. Außerem befinden sich viele dieser
Brutplätze mitten zwischen den Wohnflächen oder auf
Privatgrundstücken und werden daher von den Anwohnern am ehesten
festgestellt.
Auffälligste Merkmale der nur etwa taubengroßen Vögel mit dem
langen Stoß (Schwanz) sind neben dem oberseits rostbraunen
Gefieder und dem sogenannten
"rütteln", dem "Stehen in der Luft" mit
schnellem Flügelschlag, vor allem die im Brutplatzbereich
unüberhörbar lauten "kik-kik-kik-kik-kik...."-Rufe,
durch welche die Vögel in der Regel die umliegenden Anwohner auf
sich aufmersam machen.
Der NABU bittet deshalb darum, jeden Verdacht auf eine Brut
möglichst umgehend an den Leiter der Arbeitsgruppe Greifvögel
und Eulen, Carlo Fuchs, Tel. 0531 - 33 43 15 zu melden.
Die Vergleichszahlen dieser als Langzeitkontrolle ausgelegten
Studie geben sowohl Aufschluß über die derzeitige Situation wie
auch über die Populationsentwicklung dieser kleinen Greifvögel.
Neben der Feststellung der Brutpaarzahl wird gleichzeitig auch
der Bruterfolg der einzelnen Paare sowie die Brutplatzsituation
genau registriert und ausgewertet. Negativen Einflüssen oder
Entwicklungen kann so frühzeitig entgegengewirkt werden.
Genauere Informationen unter Greifvögel und Eulen.
04. Mai 2002
BfN und NABU lehnen lasche
Grenzwerte der EU-Kommission zur Saatgut-Verunreinigung ab
(Bonn/Braunschweig) - Das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) lehnt den Vorschlag der EU-Kommission für eine
Richtlinie ab, die die unbeabsichtigte Kontamination von
konventionell erzeugtem Saatgut mit gentechnisch verändertem
Saatgut regeln soll. Nach Ansicht des BfN dürfte aus
naturschutzfachlicher Vorsorgepflicht keine Saatgutverunreinigung
toleriert werden, um die Verbreitung von Fremdgenen in der Natur
zu verhindern. Der Grenzwert von Verunreinigungen sollte sich an
der bisher bewährten Marke von 0,1% (Nachweisgrenze)
orientieren. Hiermit wird zumindest ein minimaler Schutz für die
Gentechnikfreiheit von sowohl biologisch als auch konventionell
erzeugtem Saatgut gewährleistet. Das Risikenpotenzial
transgener Pflanzen auf das Gesamtökosystem ist noch nicht
ausreichendabschätzbar, sagte BfN-Präsident Dr. Hartmut
Vogtmann anlässlich der heutigen Anhörung der EU-Kommission.
Es ist bekannt, dass bei derÜbertragung von Fremdgenen in
das Erbgut von Kulturpflanzen keinesfalls nur der erwünschte
Effekt, zum Beispiel die Resistenz gegenüber Totalherbiziden,
erzeugt wird. Darüber hinaus sind auch unvorhersehbare
Nebenwirkungen zu beobachten, so Vogtmann.
Nach Ansicht des BfN ist immer noch völlig unklar, wie sich die
eingebauten artfremden Transgene und die gleichfalls
übertragenen Promotoren und vorwiegend viralen Vektoren in
Boden, Pflanze und Tier langfristig verhalten. Die genetischen
Regulationsmechanismen sind bisher nur unzureichend erforscht.
Dies erschwert die Vorhersagbarkeit des Verhaltenstransgener
Organismen. Deshalb ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips
beidieser Technik unverzichtbar. Dies muss auch für die
Regelungen im Bereich der Saatgutkontamination gelten. Das
Bundesamt für Naturschutz hält die von der Kommission
vorgeschlagenen Grenzwerte daher nicht für ausreichend. Eine
Saatgutverunreinigung von 0,5% bedeutet immerhin 50 m2 transgene
Pflanzen pro Hektar! Gentechnikfreiheit ist damit nicht mehr zu
erreichen. Stattdessen steht zu befürchten, dass eine solche
Regelung die Bemühungen konventionell und biologisch
wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe um Gentechnikfreiheit
aushebelt, dem Verbraucher keinerlei Wahlfreiheit mehr erlaubt
und der Verbreitung der Transgene mit allen damit verbundenen
Risken für die Natur und die biologische Vielfalt Vorschub
leistet.
Die EU-Kommission schlägt dagegen für die einzelnen Kulturarten
unterschiedliche Grenzwerte vor: 0,3% für Raps und Baumwolle,
0,5% für Tomaten, Zuckerrüben, Mais, Kartoffel und Chicoree und
0,7% für Soja. Diese Werte wurden auf Vorschlag des
wissenschaftlichen Ausschusses mit dem Ziel festgelegt, einen
Grenzwert von 1% im jeweiligen Endprodukt (z.B. Futter oder
Lebensmittel) einhalten zu können. Bei Überschreiten dieser
Grenzwerte soll lediglich eine unspezifische Kennzeichnung
erfolgen. Eine entsprechende Verunreinigung von Saatgut ist
sowohl durch Auskreuzung aus benachbarten Anbauparzellen
möglich, als auch im Verarbeitungsprozess des Saatguts durch
Verschleppung zu erwarten.
Auch der NABU weist ausdrücklich darauf hin, dass das
Risikenpotenzial transgener Organismen auf die Ökosysteme nach
bisherigem Stand der Forschung noch überhaupt nicht abschätzbar
ist. Dem Vorsorgeprinzip für Mensch und Natur muß gerade bei
der Schlüsselfrage "Saatgut" allerhöchst Priorität
eingeräumt werden. Die bisher von der EU Kommission ins Auge
gefaßte Regelung würde dies jedoch außer Acht lassen und die
Bestrebungen aller um Gentechnikfreiheit bemühten ökologisch
wie auch konventionell wirtschaftender Landwirte aushebeln. Eine
zulässige Saatgutverunreinigung von bis zu 0,7% würde dem
Verbraucher jede Möglichkeit nehmen, über seine gesundheitliche
Risikobereitschaft selbst zu entscheiden, also letztlich
darüber, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den Tisch
und in den Magen kommen oder nicht.
Carlo Fuchs
NABU Pressereferent
02. Mai 2002
Auftakt in die Fledermaussaison
(Braunschweig) - Pünktlich zum Beginn
der warmen Jahreszeit erwartet die Braunschweiger ein Vergnügen
der besonderen Art: Auch in diesem Jahr bietet der NABU wieder
die beliebten Fledermausexkursionen für Groß und Klein an. Wer
sich unter fachkundiger Anleitung auf die Suche nach den
heimlichen Jägern begeben möchte, hat dazu ab sofort wieder die
Gelegenheit. Da diese Veranstaltungen in den letzten Jahren
enormen Zuspruch erfahren haben - wie die nachfolgend
aufgeführten Zahlen eindrucksvoll belegen - bietet der NABU auch
in diesem Jahr wieder fast wöchentlich Exkursionen in
Riddagshausen, im Bürgerpark und auf der Oker an (Veranstaltungskalender).
An insgesamt zehn Terminen können in Riddagshausen oder im
Bürgerpark Fledermäuse mit Hilfe von Bat-Detektoren und
Rotlichtscheinwerfern beobachtet werden. Darüber hinaus gibt es
auf den Führungen viele weitere spannende Infos über die
bedrohte Tiergruppe. Die Dauer der Führungen beträgt ca. 2
Stunden. Vorherige Anmeldungen sind nicht erforderlich. Bei
starkem Regen finden die Exkursionen nicht statt! Für
Schulklassen und andere Gruppen besteht darüber hinaus die
Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung (Tel. NABU
Geschäftsstelle 0531-79 86 49).
Auch die Veranstaltungsreihe "Fledermausnächte auf der
Oker" wird nach dem großen Erfolg im letzten Jahr
fortgesetzt. "Unsere Fledermausveranstaltungen sind
erfreulicherweise in den letzten Jahren zu einer festen
Einrichtung im Sommer in Braunschweig geworden. Im Jahr 2001
konnten wir über 1000 Teilnehmer auf den Exkursionen und
Bootsfahrten und begrüßen, darunter auch mehr als 400 Kinder.
Auch für dieses Jahr liegen schon zahlreiche Anmeldungen
vor" freut sich Eva-Annett Langhans, Leiterin der AG
Fledermausschutz und 2. Vorsitzende des NABU. Wer also im letzten
Jahr keinen Platz mehr auf einem der Spreekähne ergattern
konnte, kann sich ab sofort wieder bei der Bootstation
Braunschweig anmelden. Es werden 9 Termine für die nächtlichen
Bootsfahrten angeboten. Die erste Fahrt findet am Freitag, den
10. Mai um 20.30 Uhr statt. Die Anmeldung für die
Fledermausbootsfahrten erfolgt direkt über die Bootstation
(siehe Veranstaltungskalender).
16. März 2002
NABU veranstaltet
niedersächsisches Steinkauz-Symposium
(Verden/Braunschweig) - Auf Einladung des NABU tagte am Samstag den 16. März in Verden/Aller eine Expertenrunde von Steinkauzspezialisten. 45 Teilnehmer aus ganz Niedersachsen und dem nördlichen Nordrhein-Westfalen waren zusammengekommen, um über den Rückgang dieser kleinsten niedersächsischen Eulenart sowie die Vorraussetzungen und Möglichkeiten für vielfältige und effektive Schutzmaßnahmen zu beraten. Dieses Themenspektrum bestimmte auch die Tagungsbeiträge der Referenten. Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Eulen des NABU, Dr. Ortwin Schwerdtfeger, wies im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben in seinem Grußwort auf das große Engagement der viele ehrenamtlichen Helfer hin. In Anbetracht der prekären Situation des Steinkauzes, sei es sinnvoll und erforderlich, die vielgestaltigen Schutzbemühungen gut koordiniert im Rahmen einer kompetenten Naturschutzorganisation durchzuführen, wie sie der NABU in diesem Fall mit seiner Bundesarbeitsgemeinschaft Eulen darstellt.
Biotoppflege entscheidend
Dipl.-Biologe Christian Stange aus Freiburg/
Breisgau, Koordinator des Steinkauzschutzes in
Deutschland, betonte, dass - wie bei den meisten Arten
auch beim Steinkauz der Schutz und Erhalt der
Lebensräume, hier besonders des extensiven Grünlandes, der
Kopfbäume und der Obstbaumwiesen, von zentraler Bedeutung ist.
Nur so könne die Art in Niedersachsen vor dem Aussterben bewahrt
und gefördert werden. Dorothee Schneider-Höke,
Naturschutzbeauftragte des Landkreises Verden,
bezeichnete den Steinkauz als "Leitart" für die
Erhaltung des Wesertals mit seinen Grünland- und
Heckenstrukturen. Für den Erfolg des Steinkauzschutzes und für
den Erhalt der Steinkauzpaare in an ihren Brutplätzen in der
Verdener Weserniederung ist die Sicherung des dorfnahen
beweideten Grünlandes und der alten Obstbaumwiesen von ganz
entscheidender Bedeutung.
Nahrungsflächen müssen vorhanden sein
Diese für den Steinkauz enorm wichtigen Nahrungsflächen
sind heute nur noch in grenzwertiger Ausdehnung und Ausprägung
vorhanden und müssen unbedingt geschützt werden, meinten
übereinstimmend Antje Mahnke-Rithoff von der Unteren
Naturschutzbehörde Verden und Carlo Fuchs,
Eulenspezialist aus Braunschweig und neben dem
ausrichtenden NABU Verden Co-Organisator der Tagung.
Gespräche mit den Gemeinden, besonders in Bezug auf die
Bauleitplanung und die Berücksichtigung des Steinkauzschutzes
bei der Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen seien von
ganz besonderer Notwendigkeit, falls uns die Vogelart auch in den
nächsten Jahrzehnten noch erfreuen soll. "Wir haben in
Niedersachsen derzeit eine ganz besondere Verantwortung für den
Steinkauz. Nach aktuellem Kenntnisstand haben wir wahrscheinlich
nur noch maximal 200 Brutpaare."
Beutefang im Laufen
Zuvor wies Dr. Klaus-Michael Exo vom
Institut für Vogelforschung in Wilhelmshaven (Vogelwarte
Helgoland) auf die besondere Lebensweise des
ursprünglich vor allem in Steppen beheimateten Vogels hin, der
mit seinen ungewöhnlich langen Beinen meist seiner Beute auf dem
Boden nachläuft. Diese besteht vor allem aus Insekten aller Art,
aber auch Mäusen, kleinen Vögeln und vor allem Regenwürmern,
die 60 Prozent der Futtermenge für die Jungenaufzucht ausmachen.
Dies ist jedoch nur auf einer kurzgehaltenen Vegetationsdecke
möglich. Als Brutplatz dienen hierzulande Höhlen in Kopfbäumen
und Gebäuden, wobei Steinkäuze in ihrem Revier mehrere
Unterschlupfmöglichkeiten benötigen, berichtete der
Wissenschaftler aus seiner Forschung. Die größte Gefahr für
Steinkäuze sieht Exo im Grünlandumbruch und der Rodung von
Obstwiesen und Kopfbäumen durch die Landwirtschaft oder die
Verbauung der Flächen. Auch das Abdichten von als
Winterunterstand genutzten Scheunen sowie offene Viehtränken, in
denen oft junge Steinkäuze ertrinken, tun ihr übriges.
Förderprogramm für Steinkäuze in den
Landkreisen
Notwendig sind Bestandsaufnahmen von Steinkäuzen, Kopfbäume,
Obstwiesen und Grünland, wobei insbesondere letzteres oft nicht
mehr in ausreichender Menge vorhanden ist, so die einhellige
Meinung auf dem Fachtreffen. Positiv ist auf jeden Fall die
zunehmende Zahl von Landkreisen zu vermerken, die ihre
Verantwortung für die Pflege von Kopfbäumen und Obstbaumwiesen
sowie für Neuanpflanzung von Hochstämmen erkannt haben.
Einigkeit herrschte bei den Tagungsteilnehmern darüber, dass
großflächige Förderprogramme von Nöten sind, wie dies
beispielsweise der Landkreis Verden vorbildlich praktiziere.
"Das notwendige Landschaftspotenzial für den Steinkauz ist
durchaus da", so Dr. Exo von der Vogelwarte.
Obstbaumwiesen als Lebensraum
für Steinkäuze
Sabine Fortak von der Arbeitsgemeinschaft
Streuobst aus Königslutter und Norbert Haiduk
vom Landschaftspflegeverband des Landkreises
Wolfenbüttel zeigten die wichtigsten Aspekte zum Thema
Obstbaumwiesen auf. So sind in Südostniedersachsen die
Steinkäuze aufgrund des intensiven Ackerbaus bereits
verschwunden. Nur auf den Obstbaumwiesen könnten sie noch einen
Lebensraum finden. So wird im Raum Wolfenbüttel / Braunschweig
ein Pflege- und Vermarktungskonzept auf regionaler Ebene
praktiziert, bei dem durch die Vermarktung reinen
Streuobstwiesen-Apfelsaftes der Erhalt, die Pflege und Neuanlagen
von Streuobstwiesen finanziert wird. Entscheidend hierbei ist,
dass der in Sonderpressungen gewonnene hochwertige Apfelsaft auch
einen ausreichenden Bekanntheitsgrad erreicht und so genügend
Abnehmer findet. Angeboten zum Selbstkostenpreis und erhältlich
bei den Naturschutzverbänden oder in vielen Naturkostläden,
hat allein der unvergleichliche Geschmack bisher noch jeden
überzeugt weiß Norbert Haiduk. Zur Vermittlung oft
fehlender Kenntnisse bei der Pflege von Hochstammbäumen werden
von den Naturschutzverbänden zudem regelmäßig
Baumschnitt-Kurse angeboten, die in der regionalen Umweltzeitung
des Umweltzentrums Braunschweig veröffentlicht werden.
20. Februar 2002
Betreuung der Amphibienwechsel
in Braunschweig - Information und Einweisung von freiwilligen
Helfern
(Braunschweig) - Informationsveranstaltung
des NABU und der Abteilung Umweltschutz der Stadt Braunschweig.
Beginn 19.00 Uhr im Freizeit- und Bildungszentrum (FBZ),
Nîmesstraße 2, 1.Stock, Atelier.
Interessierte Amphibienschützer, die an einer Teilnahme
an der Informationsveranstaltung verhindert waren, können sich
auch nachträglich in der NABU Geschäftsstelle melden, Tel.:
0531 - 79 86 49.
20. November 2001
Feldschlößchen-Naturschutzpreis
für den NABU Braunschweig
"50 Jahre Artenschutz für Vögel auf den Braunschweiger
Rieselfeldern" mit Hauptpreis gewürdigt
(Braunschweig) - Am 19.11.01 wurde die NABU-Bezirksgruppe Braunschweig für "50 Jahre Artenschutz für Vögel auf den Braunschweiger Rieselfeldern" mit dem Hauptpreis des Feldschlößchen-Naturschutzpreises 2001 ausgezeichnet. Wir nehmen diese Preisverleihung zum Anlass, hier kurz über die avifaunistischen Aktivitäten unserer Bezirksgruppe auf den Braunschweiger Rieselfeldern zu berichten:
Die heutige Bezirksgruppe Braunschweig im Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) entstand bereits 1908 als Ortsgruppe des damaligen Bundes für Vogelschutz und wurde nach Kriegsunterbrechung 1952 als Gruppe im Deutschen Bund für Vogelschutz (DBV) wieder gegründet. Sie ist mit ihren jetzt über 1300 Mitgliedern seit rund 50 Jahren auf praktisch allen Gebieten des regionalen Naturschutzes und insbesondere des Vogelschutzes tätig.
Einer der Schwerpunkte unserer vielfältigen Arbeiten ist der Artenschutz für die Vogelwelt auf den Braunschweiger Rieselfeldern. Seit über 50 Jahren werden die dort vorkommenden Vogelbestände von zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitern erfasst und dokumentiert. Hierdurch konnte die Bedeutung der Rieselfelder als eines der wertvollsten Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete in unserer Region besonders für Wat- und Wasservögel nachgewiesen und durch öffentliche Führungen und viele Veröffentlichungen auch in das Bewusstsein der Bevölkerung und Behörden gerückt werden.
Diese Grundlagenarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, dass bei dem Bau eines Klärwerks und verschiedenen anderen wasserrechtlich notwendigen Maßnahmen die Belange der Vogelwelt mit berücksichtigt wurden und die Braunschweiger Rieselfelder für sie erhalten blieben. Für die gute Zusammenarbeit ist hier auch den Mitarbeitern des Klärwerks und der Stadt Braunschweig zu danken.
Auf Grund der durch unsere Daten nachgewiesenen auch international großen Bedeutung wurde im Jahre 2000 von der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV) und dem NABU die Ausweisung der Braunschweiger Rieselfelder als EU-Vogelschutzgebiet beantragt. Damit wurde ein weiterer wichtiger Teilabschnitt unserer langfristigen Bemühungen zur Erhaltung und Fortentwicklung eines bedeutsamen Brut- und Rastgebiets für bedrohte Vogelarten abgeschlossen.
Detaillierte Erläuterungen zu "50 Jahre Artenschutz für Vögel auf den Braunschweiger Rieselfeldern" erhalten Sie in dem Aufsatz von F. Melchert, B. Hermenau und W. Oldekop im letzten MILVUS - Braunschweiger Beiträge zu Faunistik und Naturschutz, 20. Jahrgang 2001, Seite 1-6.
09.November 2001
Gemeinsame
Pressemitteilung von NABU und GEWO
(Braunschweig) - Der NABU
(vertreten durch den 3. Vorsitzenden C. Fuchs) und die GEWO
Baubetreuung Immobilien GmbH (vertreten durch den
Geschäftsführer H.-A. Gehricke) geben folgende gemeinsame
Presseerklärung ab:
"GEWO und NABU haben sich bezüglich des sogenannte Hamsterschutzstreifens am Baugebiet Timmerlah/Hopfengarten in den letzten 2 Wochen in mehreren Gesprächsrunden auf eine für alle Seiten befriedigende Lösung geeinigt. Der von der GEWO gekaufte 10m breite Streifen am östlichen Rand des Baugebietes soll in der nächsten Woche notariell als Hamsterschutzstreifen festgeschrieben werden, und dies auch verbindlich und unwiderruflich für eventuelle Rechtsnachfolger. Das durchzuführende Pflegekonzept sowie dessen Finanzierung sollen in dem Notarvertrag ebenfalls geregelt und im Grundbuch eingetragen werden."
Der NABU ergänzt dies noch durch folgende
Mitteilung:
Der Kaufvertrag zwischen der GEWO und dem Landwirt über den am
östlichen Rand des Baugebietes liegenden 10m breiten Streifen
enthält lediglich einen rechtlich nicht verbindlichen Passus,
dass die Zweckbestimmung des Streifens ein
Lebensraum für Hamster sei. Dies kann rechtlich
jedoch auch lediglich als Absichtserklärung definiert werden und
ist weder einforderbar noch ist dadurch eine dauerhafte
Sicherstellung gegeben. So hätten z. B. im Falle einer Schenkung
diese Streifens durch die GEWO an die Stadt Braunschweig dort
statt dessen auch jederzeit Parkplätze entstehen können. Durch
die jetzt vereinbarte und in Vorbereitung befindliche notarielle
Absicherung wird zukünftig eine andere Nutzung des Streifen als
für den Hamsterschutz unwiderruflich ausgeschlossen sein.
Darüber hinaus stellt der NABU noch
folgende Sachverhalte richtig:
Die zur Presseerklärung des NABU vom 25.10.01 von dem
BZ-Redakteur Herrn Dr. Jonscher durch eine Falschmeldung in der
Titelzeile Naturschutzbund will klagen .....
aufgemachte Berichterstattung hat inzwischen sowohl dem NABU
ideellen und finanziellen Schaden zugefügt wie nach Mitteilung
von Herrn Gehricke von der GEWO auch einzelnen Bauherren des
Neubaugebietes.
Richtig ist, dass der NABU in seiner Presseerklärung vom 25.10. lediglich mitgeteilt hat, dass die Bezirksregierung um Überprüfung der Rechtslage gebeten wurde und dass erst auf die Nachfrage von Herrn Jonscher selbst Da müssen Sie aber klagen !? folgendermaßen von C. Fuchs wörtlich geantwortet wurde: Erst einmal werden wir die Stellungnahme der Bezirksregierung abwarten und dann sehen wir weiter. Die Option zu klagen, werden wir uns aber selbstverständlich offen halten. .....
Darüber hinaus war in der Presseerklärung vom 25.10. im übrigen auch gar kein Baustopp für das ganze Baugebiet gefordert worden, wie von der BZ insbesondere in dem Nachfolgeartikel vom 31.10. mit der Aufmachung "Hamster stoppen Baugebiet nicht" vermittelt, sondern lediglich für die verbliebenen Randstreifen zu deren Sicherstellung.
In Bezug auf das vom NABU angeprangerte Fehlen von zusätzlichen Ersatzmaßnahmen für den Feldhamster wegen des Verlustes des Feldhamsterlebensraumes (sowie der Vermutung, das deshalb eventuell auch der geschlossene Vertrag nicht rechtskräftig sei) hat desweiteren insbesondere die in dem Nachfolgeartikel vom 31.10. abgedruckte Behauptung ..... Diese Darstellung entpuppte sich inzwischen als haltlos. dem NABU erheblichen Schaden im Ansehen zugefügt.
Richtig ist hier jedoch, dass in dem Bebauungsplan selbst ausdrücklich angeführt wird, dass die 2 Kompensationsflächen am Fuhsekanal (weit ab vom Baugebiet, und allein schon aufgrund dessen als ortsnahe Ersatzmaßnahme ausgeschlossen) lediglich der normalen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Rechnung tragen, also für das Versiegelung und den Funktionsverlust der Fläche. Eine ortsnahe zusätzliche Erhöhung der Ausgleichsfläche wegen ehemaliger oder potentieller Hamstervorkommen wird jedoch ausdrücklich nicht vorgenommen, sondern die Stadt soll hier für den Fall, dass doch noch Hamster vor Baubeginn dort festgestellt werden sollten, lediglich den besagten 10m breiten Streifen vorhalten !! Bedeutet: keine Hamsterfeststellungen noch vor Baubeginn hat keine ortsnahe Ersatzfläche für Feldhamster zu Folge! .....
Der NABU hat mit diesen Forderungen nach Richtigstellung im übrigen nur deswegen so lange gewartet und innerhalb der letzten Woche widerspruchslos "die Prügel der Leserbriefe" eingesteckt, weil der NABU aufgrund der aktuellen Berichterstattung prioritär eine weitere Gefährdung finanzieller Existenzen von Familien durch den drohenden Verlust von Baufinanzierungen aufgrund möglicherweise weiterer unrichtiger Berichterstattung verhindern wollte. Nach der heutigen gemeinsamen Presseerklärung von NABU und GEWO ist dies nun aber nicht mehr zu befürchten, weshalb nun endlich auch die überfällige Pressemitteilung vorgenommen werden konnte.
Carlo Fuchs
(3. Vorsitzender und Pressereferent)