Bezirksgruppe Braunschweig e. V.


Projektgruppe "Schwalben"

Bestandserfassung und Bruthilfen im Raum Braunschweig !

Liebe Naturschützer/innen,
die Projektgruppe "Schwalben" des NABU Braunschweig bemüht sich seit 2006, jährlich eine großflächige Bestandsaufnahme unserer heimischen Schwalben vorzunehmen. Wurden bis dato immer nur bestimmte Teilbereiche auf Besiedelung kontrolliert, wollen wir nun flächendeckend den gesamten Bestand in der Region Braunschweig aufnehmen, um so einen genauen Überblick zu Vorkommen und Populationsentwicklung zu erhalten. Insbesondere durch die über Jahrzehnte ungebremst fortschreitende Bodenversiegung durch Wege- und Straßenbaumaßnahmen sowie durch immer neue Ausweisung von Baugebieten, ist unseren im Siedlungsbereich brütenden Schwalbenarten das Brüten extrem erschwert oder vielerorts inzwischen sogar unmöglich gemacht worden. Die Beschaffung von geeignetem Nestbaumaterial wie Ton, Lehm oder Schlamm ist hier vielfach zum limitierenden Faktor oder sogar zum unüberwindbaren Hindernis geworden und hat insbesondere die Mehlschwalbe, die ihre Nester in der Regel unter Dachüberständen von Hausfassaden baut, inzwischen aus vielen städtischen Bereichen verschwinden lassen.

Schwalbennester sind ganzjährig gesetzlich geschützt

Beschleunigt wird der Rückgang durch die Tatsache, dass es nach wie vor Hauseigentümer oder Mieter gibt, die Nester von Mehlschwalben abschlagen, manchmal sogar während der Nestbauphase oder bei bereits begonnenen Bruten. Insbesondere in letzteren Fällen wird unsererseits kompromisslos Anzeige erstattet, denn so etwas ist selbst mit Unwissenheit nicht mehr zu entschuldigen. Was jedoch tatsächlich oft nicht bekannt ist, ist der Umstand, dass auch außerhalb der Brutzeit Mehlschwalbennester als Lebensstätten gesetzlich geschützt sind und nicht zerstört werden dürfen! Das Niedersächsische Naturschutzgesetzt besagt nämlich nicht nur, dass es verboten ist, „wildlebende Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten“ (§ 35, Abs. 1), sondern auch, dass es verboten ist, „ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu zerstören oder sonst erheblich zu beeinträchtigen“ (§ 37, Abs. 1). Dies bedeutet auch, dass eine mögliche Nutzung bestehender Nester nicht durch Netze o. a. verhindert werden darf. Die Verschmutzung der Hausfassade, die i. d. R. der Grund für die genannten illegalen Maßnahmen ist, ließe sich übrigens durch die Montage eines Brettes an der richtigen Stelle leicht vermeiden, da hierdurch der Kot aufgefangen und damit nicht mehr zum Ärgernis wird. Diese Option scheint doch ein gangbarer Weg zu sein und davon abgesehen kann ein Minimum an Toleranz gegenüber bedrohten Arten auch nicht zuviel verlangt sein....

Foto Mehlschwalbe: © Klemens Karkow

Unsere heimischen Schwalben brauchen Hilfe

In Niedersachsen werden inzwischen alle 3 heimischen Schwalbenarten auf der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten geführt! Wer sich das Nest einer Mehlschwalbe einmal etwas genauer anschaut, kann auch erkennen, welche enorme Arbeitsleistung hierfür erforderlich ist: diese kleinen Kunstwerke werden aus ca. 700 - 1500 Erdklümpchen zusammengebaut! Neben der Mehlschwalbe ist bei uns im Siedlungsraum auch noch die Rauchschwalbe heimisch. Im Gegensatz zu ihren Verwandten bevorzugt diese Art zum Nestbau jedoch den Innenraum von Kuh- und Pferdeställen oder Scheunen. Dabei ist sie auf die Hilfe der Landwirte angewiesen: offene Türen oder gekippte Fenster, die Einlass ins Innere bieten, sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Rauchschwalben überhaupt ansiedeln können. Das seit dem 01.01.2006 geltende Hygienepaket der Europäischen Union, eine Zusammenfassung bestehender Lebens- und Futtermittelvorschriften, hatte hier vereinzelt zu Verunsicherungen geführt, da die neuen Vorschriften geeignete Maßnahmen fordern, um Lebensmittelverunreinigungen, so z. B. von eingelagertem Getreide, durch Tiere und Schädlinge so weit wie möglich zu vermeiden. Da von EU-Seite jedoch keine grundsätzliche Forderung besteht, Schwalben aus Wirtschaftsgebäuden fernzuhalten, schafft bereits eine Abdeckplane hier hinreichend Abhilfe.

Foto Rauchwalbe: © Ingo Ludwichowski

Maßnahmen für Mehl- und Rauchschwalben

Wer übrigens Mehl- und Rauchschwalben bei der Brutraumbeschaffung behilflich sein will, kann dem schon beschriebenen Problem des mangelnden Nestbaumaterials vielfach erfolgreich mit künstlichen Nisthilfen entgegen wirken. Diese sind jederzeit in unserer Geschäftsstelle erhältlich. Da in Mitteleuropa der früheste Legebeginn bei Rauch- und Mehlschwalbe ungefähr ab Ende April möglich ist, empfiehlt sich das Anbringen neuer Nisthilfen im Laufe der ersten beiden April-Dekaden. Bei Ansiedlungsversuchen kann man darüber hinaus durch das Anbieten schlammiger Pfützen für ausreichend Baumaterial sorgen.

Der Vollständigkeit halber soll hier auch noch unsere dritte Schwalbenart benannt werden: die Uferschwalbe. Sie gräbt Brutröhren in die Steilwände von Erdabbauflächen, teilabgetragenen Erdanschüttungen oder auch Uferabbruchkanten und hat somit ein anders geartetes Problem, entsprechende Habitate zu finden. Während die im Siedlungsbereich brütenden beiden Schwalbenarten bei uns meist nur Kleinstkolonien von wenigen Brutpaaren bilden, die bei uns eher selten in den zweistelligen Bereich kommen, können Uferschwalbenkolonien mehrere Hundert Brutpaare groß sein. Im Gegensatz zu ihren Verwandten benutzen sie vorjährigen Nistplätze jedoch nicht noch einmal, sondern sind im Gegenteil sogar darauf angewiesen, dass in den Steilwänden noch freier Platz für neue Brutröhren vorhanden ist oder sogar geschaffen wurde.

Bestandserfassung im Raum Braunschweig: bitte alle Brutplätze melden !

Nur durch umfassende Kenntnis von Vorkommen und Bestandsentwicklung können wir auch gezielte Artenhilfsmaßnahmen durchführen!
Da allerdings auch eine Reihe von kleinen Ansiedlungen gibt, die mitten in der Stadt liegen, kann die Bestandserfassung nicht nur auf die Stadtrandbereiche oder äußere Stadtteile bzw. umliegende kleinere Ortschaften beschränkt werden, so dass die zu bearbeitende Fläche extrem groß ist. Deshalb unsere Bitte: unterstützen Sie unsere Bemühungen und melden Sie uns alle Ihnen bekannten Schwalben-Brutplätzen, da nur so eine vollständige großflächige Bestandserfassung der heimischen Schwalbenarten gelingen bzw. sicher gestellt werden kann! Für Ihre Unterstützung hier bereits im voraus ein herzliches Dankeschön!

Ihre Mitteilungen mit genauen Ortsangaben richten Sie bitte an die NABU-Geschäftsstelle,
Tel. 0531-798649 oder eMail:
NABU.Braunschweig@t-online.de .

Wer mit der Übernahme eines Kontrollgebietes oder in anderer Form in der Projektgruppe „Schwalben“ mitwirken möchte,
meldet sich bitte ebenfalls beim Ansprechpartner Carlo Fuchs in der NABU-Geschäftsstelle.

 

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Wenn Sie unsere ehenamtliche Naturschutzarbeit mit einer Spende unterstützen möchten...

Spendenkonto:
NABU BezGrp. Braunschweig ,
Postbank Hannover,
BIC
: PBNKDEFF
, IBAN: DE75 2501 0030 0081 0113 04

Spenden an den NABU sind natürlich steuerlich absetzbar.

Der NABU Braunschweig als staatlich anerkannter, gemeinnütziger Naturschutzverein
ist aufgrund des gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.
Bis
300,- Euro (bis 2020: 200,- Euro) genügt dem Finanzamt jedoch eine Kopie des Kontoauszugs als Spendenbeleg !

Erbschaften und Vermächtnisse an den NABU sind steuerbefreit.

 

 

Sie können den NABU auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen!
Der Jahresbeitrag beträgt nur 48,- Euro, eine Familienmitgliedschaft sogar nur 55,- Euro und für Jugendliche, Erwerbslose und Rentner bieten wir im NABU einen reduziert Beitrag von nur 24,- Euro an. Neben dem ideellen Wert der Unterstützung einer guten Sachen erhalten Sie als Mitglied vierteljährlich das umfangreiche NABU-Journal des Bundesverbandes sowie halbjährlich unser umfangreiches regionales Veranstaltungsprogramm, ggf. auch von uns herausgegebene Mitteilungsbroschüren.
Alle, die unsere Naturschutzarbeit durch ihre Mitgliedschaft im NABU unterstützen, erhalten bei uns als Dankeschön 15 % Rabatt auf alle Nisthöhlen, Vogelfutter und Futterspender sowie Kalender!
Darüber hinaus bekommen Sie freien Eintritt sowie z. T. Ermäßigungen in NABU-Besucherzentren.....
Gern senden wir Ihnen auch kostenlos verschiedenes Info-Material über den NABU zu.
Hier erhalten Sie zum Download (PDF) ein
Beitrittsformular .


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NABU - Schwalben-Tagung 2014
22. März 2014 , NABU Gut Sunder

Seit einem Jahr führt der NABU landesweit das Projekt „Schwalben willkommen in Niedersachsen“ durch. Öffentlichkeitsarbeit, konkrete Schutzmaßnahmen sowie die Auszeichnung schwalbenfreundlicher Häuser sollen dazu beitragen, die Situation der gebäudebewohnenden Schwalbenarten zu verbessern.

Bei unserer 2. Schwalben-Tagung wollen wir eine erste Bilanz ziehen, weitere Aktionsmöglichkeiten im Rahmen des Projektes vorstellen und durch Fachreferate mehr über die Zielarten und Schutzmöglichkeiten erfahren:
- Dr. Sönke Martens, seit 20 Jahren ehrenamtlich für die Vogelwarte Helgoland tätig, stellt die Ergebnisse der langjährigen Rauchschwalben-Beringungen vor. Neben der Auswertung brutbiologischer Daten wird es auch um die Analyse von mangelndem Bruterfolg und um Hilfsmöglichkeiten beim Verlust von Brutplätzen gehen.
- Herwig Zang, Vorsitzender der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung, referiert über die Verbreitung der drei Schwalbenarten und des Mauerseglers in Niedersachsen.
- Oliver Wegener, Experte für den Bau von Schwalben- und Mauersegler-Häusern, widmet sich in seinem Vortrag den Fragen des praktischen Mehlschwalbenschutzes.

Die Tagung richtet sich an alle, die in NABU-Gruppen im Schwalbenschutz aktiv sind oder werden möchten, aber auch an Vertreter von Behörden und Baufirmen sowie an interessierte Einzelpersonen.

Datum der Tagung: 22. März 2014.
Tagungsort: NABU Gut Sunder.
Tagespauschale inkl. Mittagessen, Kaffee, Tee, Kaltgetränke und Kuchen:
25,- Euro pro Teilnehmer (Bitte direkt am Veranstaltungstag in bar bezahlen).
Beginn 11 Uhr, Abschluss ca. 17 Uhr.

Kontakt für Nachfragen und Reservierungen:
Telefonisch vormittags unter 05056-970111 (Nov.- Feb.: Di + Do 09:00 - 12:00 Uhr; März - Okt.: Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr)
Fax: 05056-970197
Brief: NABU Gut Sunder, OT Meißendorf, 29308 Winsen/Aller
eMail:
info@NABU-GutSunder.de .

 

 

 

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