Bezirksgruppe Braunschweig e. V.
Projektgruppe
"Schwalben"
Bestandserfassung und
Bruthilfen im Raum Braunschweig !
Liebe Naturschützer/innen,
die Projektgruppe "Schwalben" des NABU Braunschweig
bemüht sich seit 2006, jährlich eine großflächige
Bestandsaufnahme unserer heimischen Schwalben vorzunehmen. Wurden
bis dato immer nur bestimmte Teilbereiche auf Besiedelung
kontrolliert, wollen wir nun flächendeckend den gesamten Bestand
in der Region Braunschweig aufnehmen, um so einen genauen
Überblick zu Vorkommen und Populationsentwicklung zu erhalten.
Insbesondere durch die über Jahrzehnte ungebremst
fortschreitende Bodenversiegung durch Wege- und
Straßenbaumaßnahmen sowie durch immer neue Ausweisung von
Baugebieten, ist unseren im Siedlungsbereich brütenden
Schwalbenarten das Brüten extrem erschwert oder vielerorts
inzwischen sogar unmöglich gemacht worden. Die Beschaffung von
geeignetem Nestbaumaterial wie Ton, Lehm oder Schlamm ist hier
vielfach zum limitierenden Faktor oder sogar zum unüberwindbaren
Hindernis geworden und hat insbesondere die Mehlschwalbe, die
ihre Nester in der Regel unter Dachüberständen von Hausfassaden
baut, inzwischen aus vielen städtischen Bereichen verschwinden
lassen.
Schwalbennester sind ganzjährig gesetzlich geschützt
Beschleunigt wird der Rückgang durch die Tatsache, dass es nach wie vor Hauseigentümer oder Mieter gibt, die Nester von Mehlschwalben abschlagen, manchmal sogar während der Nestbauphase oder bei bereits begonnenen Bruten. Insbesondere in letzteren Fällen wird unsererseits kompromisslos Anzeige erstattet, denn so etwas ist selbst mit Unwissenheit nicht mehr zu entschuldigen. Was jedoch tatsächlich oft nicht bekannt ist, ist der Umstand, dass auch außerhalb der Brutzeit Mehlschwalbennester als Lebensstätten gesetzlich geschützt sind und nicht zerstört werden dürfen! Das Niedersächsische Naturschutzgesetzt besagt nämlich nicht nur, dass es verboten ist, wildlebende Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 35, Abs. 1), sondern auch, dass es verboten ist, ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu zerstören oder sonst erheblich zu beeinträchtigen (§ 37, Abs. 1). Dies bedeutet auch, dass eine mögliche Nutzung bestehender Nester nicht durch Netze o. a. verhindert werden darf. Die Verschmutzung der Hausfassade, die i. d. R. der Grund für die genannten illegalen Maßnahmen ist, ließe sich übrigens durch die Montage eines Brettes an der richtigen Stelle leicht vermeiden, da hierdurch der Kot aufgefangen und damit nicht mehr zum Ärgernis wird. Diese Option scheint doch ein gangbarer Weg zu sein und davon abgesehen kann ein Minimum an Toleranz gegenüber bedrohten Arten auch nicht zuviel verlangt sein....
Foto Mehlschwalbe: © Klemens Karkow
Unsere heimischen Schwalben brauchen Hilfe
In Niedersachsen werden
inzwischen alle 3 heimischen Schwalbenarten auf der Roten Liste
der gefährdeten Brutvogelarten geführt! Wer
sich das Nest einer Mehlschwalbe
einmal etwas genauer anschaut, kann auch erkennen, welche enorme
Arbeitsleistung hierfür erforderlich ist: diese kleinen
Kunstwerke werden aus ca. 700 - 1500 Erdklümpchen
zusammengebaut! Neben der Mehlschwalbe ist bei uns im
Siedlungsraum auch noch die Rauchschwalbe
heimisch. Im Gegensatz zu ihren Verwandten bevorzugt diese Art
zum Nestbau jedoch den Innenraum von Kuh- und Pferdeställen oder
Scheunen. Dabei ist sie auf die Hilfe der Landwirte angewiesen:
offene Türen oder gekippte Fenster, die Einlass ins Innere
bieten, sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich
Rauchschwalben überhaupt ansiedeln können. Das seit dem
01.01.2006 geltende Hygienepaket der Europäischen Union, eine
Zusammenfassung bestehender Lebens- und Futtermittelvorschriften,
hatte hier vereinzelt zu Verunsicherungen geführt, da die neuen
Vorschriften geeignete Maßnahmen fordern, um
Lebensmittelverunreinigungen, so z. B. von eingelagertem
Getreide, durch Tiere und Schädlinge so weit wie möglich zu
vermeiden. Da von EU-Seite jedoch keine grundsätzliche Forderung
besteht, Schwalben aus Wirtschaftsgebäuden fernzuhalten, schafft
bereits eine Abdeckplane hier hinreichend Abhilfe.
Foto Rauchwalbe: © Ingo Ludwichowski
Maßnahmen für Mehl- und Rauchschwalben
Wer übrigens Mehl- und Rauchschwalben bei der
Brutraumbeschaffung behilflich sein will, kann dem schon
beschriebenen Problem des mangelnden Nestbaumaterials vielfach
erfolgreich mit künstlichen Nisthilfen entgegen
wirken. Diese sind jederzeit in unserer Geschäftsstelle
erhältlich. Da in Mitteleuropa der früheste Legebeginn bei
Rauch- und Mehlschwalbe ungefähr ab Ende April möglich ist,
empfiehlt sich das Anbringen neuer Nisthilfen im Laufe der ersten
beiden April-Dekaden. Bei Ansiedlungsversuchen kann man
darüber hinaus durch das Anbieten schlammiger Pfützen für
ausreichend Baumaterial sorgen.
Der Vollständigkeit halber soll hier auch noch unsere
dritte Schwalbenart benannt werden: die Uferschwalbe.
Sie gräbt Brutröhren in die Steilwände von Erdabbauflächen,
teilabgetragenen Erdanschüttungen oder auch Uferabbruchkanten
und hat somit ein anders geartetes Problem, entsprechende
Habitate zu finden. Während die im Siedlungsbereich brütenden
beiden Schwalbenarten bei uns meist nur Kleinstkolonien von
wenigen Brutpaaren bilden, die bei uns eher selten in den
zweistelligen Bereich kommen, können Uferschwalbenkolonien
mehrere Hundert Brutpaare groß sein. Im Gegensatz zu ihren
Verwandten benutzen sie vorjährigen Nistplätze jedoch nicht
noch einmal, sondern sind im Gegenteil sogar darauf angewiesen,
dass in den Steilwänden noch freier Platz für neue Brutröhren
vorhanden ist oder sogar geschaffen wurde.
Bestandserfassung im Raum Braunschweig: bitte alle Brutplätze melden !
Nur durch umfassende Kenntnis von Vorkommen und
Bestandsentwicklung können wir auch gezielte
Artenhilfsmaßnahmen durchführen!
Da allerdings auch eine Reihe von kleinen Ansiedlungen gibt, die
mitten in der Stadt liegen, kann die Bestandserfassung nicht nur
auf die Stadtrandbereiche oder äußere Stadtteile bzw.
umliegende kleinere Ortschaften beschränkt werden, so dass die
zu bearbeitende Fläche extrem groß ist. Deshalb unsere Bitte:
unterstützen Sie unsere Bemühungen und melden Sie uns alle
Ihnen bekannten Schwalben-Brutplätzen, da nur so eine
vollständige großflächige Bestandserfassung der heimischen
Schwalbenarten gelingen bzw. sicher gestellt werden kann! Für
Ihre Unterstützung hier bereits im voraus ein herzliches
Dankeschön!
Ihre Mitteilungen mit
genauen Ortsangaben richten Sie bitte an die
NABU-Geschäftsstelle,
Tel. 0531-798649 oder eMail:
NABU.Braunschweig@t-online.de .
Wer mit der Übernahme eines Kontrollgebietes oder in anderer
Form in der Projektgruppe Schwalben mitwirken
möchte,
meldet sich bitte ebenfalls beim Ansprechpartner
Carlo Fuchs in der NABU-Geschäftsstelle.
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Wenn Sie unsere ehenamtliche Naturschutzarbeit mit einer Spende unterstützen möchten...
Spendenkonto:
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BezGrp. Braunschweig ,
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Hannover,
BIC: PBNKDEFF , IBAN: DE75 2501 0030 0081 0113 04
Spenden an den NABU sind
natürlich steuerlich absetzbar.
Der NABU Braunschweig als staatlich
anerkannter, gemeinnütziger Naturschutzverein
ist aufgrund des gültigen Freistellungsbescheides des
Finanzamtes zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen
berechtigt.
Bis 300,- Euro (bis 2020:
200,- Euro) genügt dem
Finanzamt jedoch eine Kopie des Kontoauszugs als
Spendenbeleg !
Erbschaften und Vermächtnisse an
den NABU sind
steuerbefreit.
Sie können den NABU auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen!
Der Jahresbeitrag beträgt nur 48,-
Euro, eine Familienmitgliedschaft sogar nur 55,- Euro
und für Jugendliche, Erwerbslose und Rentner bieten wir im NABU
einen reduziert Beitrag von nur 24,- Euro an. Neben dem ideellen
Wert der Unterstützung einer guten Sachen erhalten Sie als
Mitglied vierteljährlich das umfangreiche NABU-Journal des
Bundesverbandes sowie halbjährlich unser umfangreiches
regionales Veranstaltungsprogramm, ggf. auch von uns
herausgegebene Mitteilungsbroschüren.
Alle, die unsere
Naturschutzarbeit durch ihre Mitgliedschaft
im NABU unterstützen, erhalten bei uns als
Dankeschön 15 % Rabatt
auf alle Nisthöhlen, Vogelfutter
und Futterspender sowie Kalender!
Darüber hinaus bekommen Sie freien Eintritt sowie z. T.
Ermäßigungen in NABU-Besucherzentren.....
Gern senden wir Ihnen auch kostenlos verschiedenes Info-Material
über den NABU zu.
Hier erhalten Sie zum Download (PDF) ein Beitrittsformular .
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NABU -
Schwalben-Tagung 2014
22. März 2014 , NABU Gut Sunder
Seit einem Jahr führt der NABU landesweit das Projekt Schwalben willkommen in Niedersachsen durch. Öffentlichkeitsarbeit, konkrete Schutzmaßnahmen sowie die Auszeichnung schwalbenfreundlicher Häuser sollen dazu beitragen, die Situation der gebäudebewohnenden Schwalbenarten zu verbessern.
Bei unserer 2.
Schwalben-Tagung wollen wir eine erste Bilanz ziehen, weitere
Aktionsmöglichkeiten im Rahmen des Projektes vorstellen und
durch Fachreferate mehr über die Zielarten und
Schutzmöglichkeiten erfahren:
- Dr. Sönke Martens, seit 20 Jahren ehrenamtlich für die
Vogelwarte Helgoland tätig, stellt die Ergebnisse der
langjährigen Rauchschwalben-Beringungen vor. Neben der
Auswertung brutbiologischer Daten wird es auch um die Analyse von
mangelndem Bruterfolg und um Hilfsmöglichkeiten beim Verlust von
Brutplätzen gehen.
- Herwig Zang, Vorsitzender der Niedersächsischen
Ornithologischen Vereinigung, referiert über die Verbreitung der
drei Schwalbenarten und des Mauerseglers in Niedersachsen.
- Oliver Wegener, Experte für den Bau von Schwalben- und
Mauersegler-Häusern, widmet sich in seinem Vortrag den Fragen
des praktischen Mehlschwalbenschutzes.
Die Tagung richtet sich an alle, die in NABU-Gruppen im Schwalbenschutz aktiv sind oder werden möchten, aber auch an Vertreter von Behörden und Baufirmen sowie an interessierte Einzelpersonen.
Datum der Tagung: 22.
März 2014.
Tagungsort: NABU Gut Sunder.
Tagespauschale inkl. Mittagessen, Kaffee, Tee, Kaltgetränke
und Kuchen:
25,- Euro pro Teilnehmer (Bitte direkt am Veranstaltungstag in
bar bezahlen).
Beginn 11 Uhr, Abschluss ca. 17 Uhr.
Kontakt für
Nachfragen und Reservierungen:
Telefonisch vormittags unter 05056-970111 (Nov.- Feb.: Di +
Do 09:00 - 12:00 Uhr; März - Okt.: Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr)
Fax: 05056-970197
Brief: NABU Gut Sunder, OT Meißendorf, 29308 Winsen/Aller
eMail: info@NABU-GutSunder.de .