Bezirksgruppe
Braunschweig e.V.
ViSdP: Carlo Fuchs (1. Vors.)
Das Poster ist in unserer
Geschäftsstelle in verschiedenen Größen erhältlich -
zumindest ab DIN A2 allerdings nur nach Vorbestellung (und
Vorkasse) mit einem Arbeitstag Wartefrist. Die Preise gliedern
sich wie folgt (nicht laminiert / laminiert):
in A3 (4,- Euro / 8,- Euro), in A2 (12,50 Euro /
25,- Euro), in A1 (15,- Euro /
30,- Euro), in A0 (30,- Euro / 60,-
Euro).
Spenden zum Erhalt des Querumer Waldes !
Seit dem Jahre 2004 kämpft der
NABU inzwischen schon in enger Kooperation mit verschiedenen
Bürgerinitiativen gegen eine geplante Verlängerung der Start-
und Landebahn des Braunschweiger Flughafens, der rund 60.000
Bäume eines teils über 200 Jahre alten Eichen- /
Hainbuchenwaldes im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Querumer Forst
zum Opfer fallen sollen. Vehement sind wir auch in dem 2006 /
2007 durchgeführten Planfeststellugsverfahren, in dem die
Ausbaupläne des Flughafens festgeschrieben werden sollten,
dagegen eingetreten - ohne dass allerdings unsere Einwände
seitens der planfeststellenden Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr nennenswerte Beachtung gefunden
hätten. Wie schon in den NABU-Mitgliederbroschüren Nr. 92 und
94 aus den Jahren 2006 und 2007 ausführlich dargestellt, sind
wir - wie auch alle Bürgerinitiativen in den verschiedenen
Stadtteilen - nicht Gegner des Flughafens oder der im Umfeld
betriebenen Forschung, sondern wir sind ausschließlich gegen die
unseren Erkenntnissen nach nicht zwingend erforderliche
Startbahnverlängerung, durch die fast ein Quadratkilometer
wertvollen alten Waldes auf Dauer vernichtet würde.
Die Gesamtgröße der von der Erweiterung
der Start-/Landebahn betroffenen Fläche des im
zweifachen EU-Schutzgebiet liegenden Landschaftsschutzgebiets
Querumer Wald und angrenzende Landschaftsteile beträgt
sagenhafte 90 ha (= 900.000 qm)! Zur Verdeutlichung: das
entspricht nach FIFA-Norm einer Größe von etwa
126 Fußballfeldern!
Unser damaliger Einwand, dass es sich dort um ein europaweit bedeutendes faktisches EU-Vogelschutzgebiet handelt, wurde übrigens durch ein von der Flughafengesellschaft selbst in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt und danach durch eine vom Land Niedersachsen vorgenommene offizielle Ausweisung voll anerkannt! Trotzdem erfolgte am 15. Januar 2007 durch die Landesbehörde ein sofort vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss für eine Verlängerung der Start- und Landebahn in den Querumer Forst hinein!
Nach eingehenden Überlegungen unter Abschätzung der Erfolgsaussichten hatten wir daraufhin im Namen des klageberechtigten NABU-Landesverbandes und gemeinsam mit zwei betroffenen und von Enteignung betroffenen Grundbesitzern sowie in enger Kooperation mit den Bürgerinitiativen Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Planfeststellung sowie einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung eingereicht . Hierfür waren die Beauftragung eines fachlich versierten Rechtsanwalts und, zwecks eingehender Klagebegründung, die Erstellung von zwei Fachgutachten - einem naturkundlichen und einem flugtechnischen - notwendig.
Natürlich haben wir über die Jahre auch mit vielen Briefen, Diskussionen u. a. Initiativen, versucht, die Teilhaber der Flughafengesellschaft zur Aufgabe ihrer Pläne zu bewegen jedoch leider ohne entsprechende Resonanz. Neben der Stadt Braunschweig (42,6 %) und insbesondere der Volkswagen AG (35,6 %) sind die Stadt Wolfsburg (17,8 %) sowie die Landkreise Gifhorn (2 %) und Helmstedt (2 %) weitere Gesellschafter. VW ist hier im übrigen nicht nur zweitgrößter Anteilseigner sondern aufgrund seines Bedarfs neben dem DLR auch Urheber des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens und darüber hinaus mit über 80 % des über die Betonpiste stattfindenden Flugbetriebs auch Hauptnutzer des Flughafens. Sollte die Stadt Wolfsburg wie derzeit diskutiert ihre 17,8 % Anteile auch noch an VW veräußern, wäre VW demnächst sogar Mehrheitseigner.
Damit wir unsere Klage
weiterführen können und der Querumer Wald uns auf Dauer
erhalten bleibt, bitten wir daher alle, die
bereit sind, unsere gute Sache zu unterstützen, jetzt
dringend um Spenden auf unser
Sonderkonto !!!
Sofort
nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung
am 17.08., welche somit erst 3 Monate nach der
Urteilsverkündung erfolgte, haben wir unserer anwaltlichen
Vertretung den Auftrag erteilt, eine Nichtzulassungsbeschwerde
gegen die verweigerte Revision zu erarbeiten und einzureichen,
ebenso einen Eilantrag auf Abänderung der ignoranten
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sowie einen sogenannten
"Hängebeschluß", welcher aufschiebende Wirkung zur
Folge hätte! Durch diese zeitlich dringend erforderlichen
Schritte sind uns natürlich nicht unerhebliche Kosten entstanden
- aber wir sind das finanzielle Risiko eingegangen im
Vertrauen darauf, dass uns viele Bürgerinnen und Bürger mit
ihren Spenden unterstützen werden, so dass wir die
entstehenden Kosten für den Gerichtsweg werden gedeckt bekommen....
Um alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bezahlen zu
können, benötigen wir jetzt innerhalb kürzester Zeit noch rund
8.834,- Euro, z.
B. durch 221 Spenden á 40,- Euro !
Wir bitten jetzt dringend um eine breite Unterstützung!!!
Sonderspendenkonto des NABU,
Stichwort "Querumer Wald":
NABU
Braunschweig
Nord LB
BLZ 250 500 00
Kto.-Nr. 150 501 369
Jede Spende an den NABU ist natürlich
steuerlich absetzbar !
Bis 200,- Euro genügt dem Finanzamt der Kontoauszug
als Spendenbeleg.
Finanzbedarf zur Deckung aller Kosten ab
dem Gerichtsverfahren
vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg
Rechtsanwaltskosten des
Gerichtsverfahrens vor dem OVG: . .. . . .. . .. . . .. . .. ... . . . ..18.000,-
Euro
Gerichts- u. RA-Kosten der Beigeladenen f. d. Eilantrag
auf Anordnung
. .. . .der aufschiebenden Wirkung +
Hängebeschlußantrag vor dem OVG: . . .. . .... ... ....3.700,-
Euro
Gerichts- u. RA-Kosten der Beigeladenen vor dem OVG: . .. . . . .
.. . . .. . .. . .. .... . .. . ...5.500,-
Euro
Rechtsanwaltskosten Nichtzulassungsbeschwerde f. eine Revision
beim BVerwG:. ... ...16.950,- Euro
RA-Kosten f. d. Eilantrag auf Abänder. e. Entscheid. +
Hängebeschlußantrag: .. . .. ... ...3.400,- Euro
Gerichts- u. RA-Kosten der Beigeladenen f. d. Eilantrag
auf Abänderung
. .. . .einer Entscheidung +
Hängebeschlußantrag vor dem BVerwG: . . .. .. . .... ... .. . .. ...1.950,-
Euro
Gerichts- u. RA-Kosten der Beigeladenen vor dem BVerwG:.. .. . .... ... .. ... .. . ... .. .
.....3.270,- Euro
Gerichtskosten f. d. Antrag auf Anordnung e. Einstweiligen
Anordnung (Baustopp)
. .. . .b. VerwG BS wg. Verstoßes gegen
Auflagen d. Planfestsatellungsbeschlusses: .
. .. ....120,-
Euro
Anteilig zu tragende Gutachterkosten der Beigeladenen vor dem OVG
u. BVG: ..
. .. . .. .1.785,- Euro
Summe des
letztendlichen Finanzierungsbedarfs: .. . . .. . . .54.525,- Euro
Spendeneingänge
seit 08.07.2009* -
15.01.2011 .(414 Spender/innen):. .-..
35.691,-
Euro
inkl. div. regelm.
Kleinspenden der BIBS (* Tag
unseres Spendenaufrufs via Pressemitteilung, abgedruckt nur von
der nB)
Kostenzuschuss des
NABU-Bundesverbandes: ..:::.:.
. ..:::.:. . .. .... ... .... .... ....-.....
3.000,-
Euro
Großspende
des Regionalverbandes Bündnis 90 / Die Grünen: ..:::.:. . .. .... ....-.....
1.500,-
Euro
Vorab
angespartes Guthaben d. Sonderkontos "Startbahn-Klage":. . .. .... ....-.....
5.500,-
Euro
Fehlbetrag
der noch zu deckenden Kosten: .. .. . . .. . . . .. . . . .8.834,- Euro
Die uns inzwischen entstandenen Gesamtkosten -
von der bereits zur Planfeststellung 2006 erforderlichen
anwaltlichen Unterstützung bis hin zum Ende des oben
aufgeführten Gerichtsweges - nähern sich langsam aber sicher sogar dem
sechsstelligen Bereich! Natürlich
können wir solch immense Kosten nicht aus unseren üblichen
Haushaltsmitteln (Mitgliedsbeiträge) aufbringen und auch Landes-
und Bundesverband haben aufgrund ihres in der Fläche
benötigten, breit gestreuten Finanzbedarfs kaum finanziellen
Spielraum für große finanzielle Unterstützung. So unterliegt
allein der NABU Bundesverband bei 1.500 Ortsgruppen und einer
Vielzahl von Projekten - darunter diversen bundesdeutschen
Großprojekten - Flächenkäufen oder Anpachtungen zur Sicherung
unseres Naturerbes sowie den hieraus auch entstehenden
dauerhaften Folgekosten wie Grundsteuer, Pflege- und
Erhaltungskosten etc. p.p. einem derart hohen Finanzbedarf, dass
die vorhandenen Mittel noch nicht einmal annähernd für alle als
dringend anzusehenden Maßnahmen ausreichen. Besonders das
Haushaltsvolumen (auf dem Papier) in zweistelliger
Millionenhöhe, basierend auf vielen durchlaufenden Posten (!) in
Form von projektgebundenen Finanzierungszuschüssen (!), erweckt
u. U. fälschlich den Eindruck einer hohen verfügbaren
Kapitaldecke, aber selbst die Zuwendungen großer
Kooperationspartner erfolgen ausschließlich in Form von
Sachspenden (z. B. der Nutzungsüberlassung von PKW) oder
direkten Projektfinanzierungen. Sowohl von Landes- als auch von
Bundesebene ist daher kaum finanzielle Unterstützung möglich.
Wer da via Internet anderslautende Hetzkampagnen gegen den NABU
verbreitet oder gar wegen des angeblich finanziell so potenten
Bundesverbandes dazu aufruft, nicht mehr an den NABU zu spenden,
arbeitet den Naturschutz-Gegnern zu und verfolgt ganz
offensichtlich andere Ziele, als er vorgibt! Lassen Sie sich
bitte nicht verdummen: hier wird versucht, uns die finanzielle
Basis zu entziehen und dabei möglichst auch noch unser Lager der
Startbahngegner zu spalten! 10.000,-
Euro hat der NABU Braunschweig zur Deckung der schon vor
dem Gerichtsverfahren angefallenen
Anwaltskosten bereits aus Eigenmitteln zur Kostendeckung
beigesteuert! Und für alle weiteren ab dem
Gerichtsverfahren entstandenen, noch nicht
durch Spenden gedeckten Kosten - derzeit 9.524,- Euro -
stehen wir zudem in finanzieller Vorleistung....
- und
mancher versucht, uns den Spendenfluß durch gezielte
Fehlinformationen abzuschneiden !
Wir hoffen jedoch, dass die Bürger/innen, für deren Interessen
wir letztlich eingeteten sind, uns jetzt nicht mit den Kosten im
Regen stehen lassen, denn dieses Geld würde uns sonst für
andere dringend von uns durchzuführende Naturschutzarbeit
fehlen. Über 6 lange Jahre setzen wir uns nun bereits mit
aller Kraft und viel Durchhaltewillen für den Erhalt des
Querumer Forstes und gegen alle Nachteile einer SLB-Verlängerung
ein - für uns alle! So sind allein
schon die Anwohner von 11 braunschweiger Stadtteilen direkt durch
die jetzt schon hohe Zahl von Überflügen betroffen - und die
Auswirkungen auf das sommerliche Stadtklima durch die fehlende
Kühlwirkung des Waldes würde man laut Berechnungen der Abt.
Umweltschutz quer durch gesamte Stadt deutlich zu spüren
bekommen! Und das sind nur Beispiele....
Last but not least
möchten wir uns an dieser Stelle auch einmal ganz herzlich bei
allen bedanken, die uns über all die Jahre in unserem Bemühen
um den Erhalt des Waldes aktiv und/oder mit Ihren Spenden
unterstützt haben!!!!! Ohne diese Unterstützung hätten wir
nicht bis hierhin durchhalten können und der Wald wäre bereits
seit 3 Jahren Geschichte....
Jede Spende an
den NABU ist natürlich steuerlich absetzbar !
Bis 100,- Euro genügt für das Finanzamt der Kontoauszug als
Spendenbeleg.
Sie können den NABU auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen! Der Jahresbeitrag beträgt nur 48,- Euro, eine Familienmitgliedschaft sogar nur 55,- Euro und für Jugendliche, Erwerbslose und Rentner bieten wir im NABU einen reduziert Beitrag von nur 24,- Euro an. Neben dem ideellen Wert der Unterstützung einer guten Sachen erhalten Sie als Mitglied vierteljährlich das umfangreiche NABU-Journal des Bundesverbandes sowie halbjährlich unser umfangreiches regionales Veranstaltungsprogramm und die Mitteilungsbroschüren. Außerdem bekommen Sie in unserem Shop Ermäßigungen auf Ferngläser, Spektive und Kalender, darüber hinaus Ermäßigungen in NABU-Besucherzentren..... Gern senden wir Ihnen auch kostenlos verschiedenes Info-Material zu. Hier erhalten Sie zum Download (PDF) ein Beitrittsformular .
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AKTUELLE Fernseh- und Radiobeiträge:
>>
NDR - Fernsehbeitrag vom 14.02.2010. Live-Mitschnitt vom Braunschweiger
Karnevalsumzug: http://www.waggum.de/video-ndr-karneval.php
>> ZDF - Fernsehbeitrag vom 03.02.2010; gesendet in der "Drehscheibe" (12:30 - 13:15 Uhr) >> in der Bild-Fußleiste auf "Umstrittener Flughafenausbau" klicken: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst/#/beitrag/video/962190/drehscheibe-am-3-Februar-2010
>> RTL - Fernsehbeitrag vom 22.01.2010; VW bald größter Naturvernichter der Region
>> PRO 7 -
Fernsehbeitrag vom 23.10.2009; gesendet im Magazin
"FOCUS TV" (23:10
- 00:10 Uhr).
>> SAT 1 -
Fernsehbeitrag vom 02.10.2009, gesendet im SAT 1
Regionalprogramm Niedersachsen bei "17:30 Uhr live". Der Sendebeitrag kann hier angesehen
werden: Kleiner Flughafen - Großer Ärger
>> NDR -
Fernsehbeitrag vom 01.10.2009. In
der NDR-Mediathek kann man sich sogar 2 verschiedene
Sendebeiträge hiervon anschauen: einmal einen aus dem
Nachrichtenblock um 15 Uhr ("Streit um
Flughafen-Ausbau") sowie einen etwas anderen und
umfangreicheren aus der Sendereihe "Niedersachsen 19:30
Uhr" ("Kahlschlag am Flughafen"). Gegebenenfalls
die genannten Titel im Suche-Feld eingeben >> http://www.ndr.de/flash/mediathek/index.html .
>> Interview
auf Radio Okerwelle 104,6 vom 29.09.2009. Interviewt wurden Carlo Fuchs (Vors. NABU Braunschweig)
und Reinhard Manlik (Vors. Aufsichtsrat Flughafen GmbH); ein
herzliches "DANKE" an Radio Okerwelle für die Datei: Flughafen-Interview Radio Okerwelle
29-09-2009.mp3
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14. Februar
2010 Sonntag
Teilnahme am . Die Bürgerinitiativen gegen die
Startbahnverlängerung und der NABU werden mit einem unbemannten Motto-Wagen
der BI Waggum und mit möglichst viel dahinter marschierendem
Fußvolk an Norddeutschlands größtem Karnevalsumzug
teilnehmen! Der NDR wird den Umzug wie immer live im
Fernsehen übertragen!
Die Aufstellung der Wagen erfolgt entlang
der Theodor-Heuss-Straße, ungefähr im Bereich von der VW-Halle
bis zur Ekbertstraße. Unser Wagen befindet sich im dritten
Block. Der genaue Aufstellungsort ist durch unsere Teilnehmernummer
"241a" links am Straßenrand
gekennzeichnet (auf politischen Druck hin wurde diese aktuell
geändert und wir weit nach hinten "verschoben"). Der
Wagen wird sich von dort jedoch vermutlich nicht vor 13:45 Uhr in
Bewegung setzen.
Auch wenn nicht wir die Narren sind, sondern diese im Rathaus
sitzen: wir verkleiden uns als Waldarbeiter, Räuber oder
Bäume (wer hat, zieht die gelbe Protestweste drüber),
die Kinder verkleiden sich als kleine Bäume.
"Baumschnitt"-Material zur Dekoration findet man
derzeit im Querumer Forst ja mehr als uns lieb ist....
Bitte beachten: alle verkleideten Mitmarschierer
(und nur solche) gesellen sich erst entlang der
Güldenstraße dazu! Die Parkmöglichkeiten in
diesem Bereich sind allerdings sehr begrenzt!
16.
Januar 2010
Über 200 Anwohner
brachten die Harvester zum Stillstand
NABU-Bundesverband
unterbreitet zur Schadensbegrenzung Kompromißvorschlag
(Braunschweig)
Nachdem auch die Kirche öffentlich gegen die derzeit im Querumer
Forst stattfindende Waldvernichtung Stellung bezogen hat und nun
sogar die Waggumer Kirchenglocken täglich zur Beteiligung an den
Protestmärschen zur Abholzungsfläche aufrufen, fanden sich am
14.01. bereits rund 90 Menschen, zum Großteil Anwohner der
betroffenen Ortschaften, am Treffpunkt Waggumer Sportheim ein -
und brachten 15 Minuten später die "Harvester"
genannten Baumerntemaschinen im Querumer Forst durch ihre
Anwesenheit zum Stillstand. Am heutigen Samstag dem 16.01. waren
es schon über 200 Bürger/innen, die sich ab 14 Uhr an dem
Protestmarsch zur Abholzungsfläche beteiligten - und kurze Zeit
später die Holzfäller mit ihren Maschinen in den vorzeitigen
Feierabend verabschiedeten.... Durch den täglich wachsenden
Bürgerprotest haben wir inzwischen auch erreicht, dass auch kein
weiterer Verstoß gegen die Sonntagsruhe mehr stattfinden wird. Alle Bürger/innen sind
aufgerufen, sich solidarisch an unsere Seite zu stellen, und so
ein Zeichen gegen die hier stattfindende, unglaubliche
Waldvernichtung zu setzen!
Auch wenn das große Aufbegehren der Bevölkerung erst spät
erfolgt ist: noch ist die Startbahn nicht verlängert,
noch ist alles möglich! So hat der NABU-Bundesverband
in dieser Woche VW als Großeigner und Hauptnutzer des Flughafens
zur derzeit noch möglichen Schadensbegrenzung einen
Kompromißvorschlag zu dem per Gerichtsentscheid rechtsgültigen
Planfeststellungsbeschluß unterbreitet. Diese ursprünglich von
dem ortsansässigen Piloten Henning Jenzen konzipierte Notlösung
könnte auch von den Bedarfsanmeldern ohne einschneidende
Zugeständnisse akzeptiert werden und würde zumindest den bisher
noch nicht abgeholzten alte Baumbestand retten - und gleichzeitig
sogar den Anwohnern durch Fortführung der Grasseler Straße auch
noch die allgemein gewünschte sogenannte Ostumfahrung
ermöglichen!
13.
Januar 2010
Täglicher
Protestmarsch zur Abholzungsfläche im Querumer Forst
(Braunschweig) Ab
sofort werden täglich von 14:45 Uhr bis 15 Uhr die
Kirchenglocken in Waggum, Bevenrode und Kralenriede zum
"Wald"gang in der Querumer Forst rufen! Zum Abschluß
einer gut besuchte Bürgerversammlung in den Gemeinderäumen der
Waggumer Kirche kündigte Pfarrer Klaus Dedekind dies als
deutliche Botschaft der Kirche zur großen Abholzung im Querumer
Forst an. Als deutliches Zeichen, dass die katasprophale
Waldvernichtung im Querumer Forst vom überwiegenden Teil der
Bevölkerung abgelehnt wird, findet um 15 Uhr (samstags schon um
14 Uhr) vom Treffpunkt Waggumer Sportheim ausgehend ein täglicher Protestmarsch zur
Abholzungsfläche im Querumer Forst statt, um dort Präsenz zu zeigen -
sofern möglich einschließlich einer gemeinsamen Begehung des
Desasters. Die Flughafen GmbH hatte am 08.01. angekündigt, dass
über mehrere Wochen ohne Ruhetage jeweils von Montag - Sonntag
ab 7:00 - 16:30 Uhr der Wald gefällt wird!
08.
Januar 2010
(Gemeinsame Pressemitteilung des NABU
Landesverbandes Niedersachsen und des NABU Braunschweig)
NABU
fordert VW-Management zum Handeln auf: das
Umweltbewußtsein der Konzernpolitik steht auf dem
Prüfstand
(Braunschweig) Der NABU fordert
einen Stopp der heute begonnenen Rodungsarbeiten zum Ausbau des
Regionalflughafens Braunschweig. Die Startbahnverlängerung,
gegen die der NABU erfolglos gerichtlich vorgegangen war,
widerspricht allen Anforderungen an ökologisch verträgliches
Verhalten, teilten der NABU-Landesverband Niedersachsen und die
NABU-Bezirksgruppe Braunschweig in einer gemeinsamen Erklärung
mit. Dieser Ausbau ist eine falsche verkehrspolitische
Zielsetzung. In Zeiten fortschreitenden Klimawandels und in
Kenntnis der enormen klimaschädlichen Folgen des Flugverkehrs
passt dieses Vorhaben nicht mehr in die Zeit, sagte
NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann.
Weiterhin hob Dr. Buschmann
den enormen Umfang des geplanten Eingriffs hervor: Es wird
eine Fläche von 126 Fußballfeldern zerstört werden das
entspricht 90 Hektar, auf der heute noch Eichen- und
Hainbuchenwald des Landschaftsschutzgebietes Querumer Forst
und angrenzende Landschaftsteile steht. Der Erhalt dieses
Areals war einer der Hauptbeweggründe für den NABU, vor Gericht
zu ziehen, wo wir jedoch leider nicht die erhoffte rechtliche
Würdigung erhielten. Dieses doppelte EU-Schutzgebiet ist sowohl
Teil des EU-Vogelschutzgebietes Laubwälder zwischen
Braunschweig und Wolfsburg als auch FFH-Gebiet, also echtes
ökologisches Tafelsilber!
Während des gesamten Planverfahrens und auch auf dem späteren
Verwaltungsgerichtsweg habe der NABU diese Bedeutung
unterstrichen. Gerichtlich sind wir nicht durchgedrungen,
aber wir fordern jetzt, in den Stunden vor dem möglichen
Rodungsbeginn, der von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt
wird, dass die Verantwortlichen nicht den fatalen letzten Schritt
gehen und die Motorsäge oder den Harvester walten lassen!,
appellierte Buschmann. Der NABU-Landesvorsitzende erinnerte
daran, dass die Teilhaber der Flughafengesellschaft jetzt noch
handeln könnten dies sind neben der Stadt Braunschweig
(42,6 %) vor allem die Volkswagen AG (35,6 %) sowie ansonsten die
Stadt Wolfsburg (17,8 %) und die Landkreise Gifhorn (2 %) und
Helmstedt (2 %).
Carlo Fuchs, Vorsitzender der NABU-Bezirksgruppe Braunschweig, unterstrich noch einmal die außerordentliche ökologische Bedeutung des Gebietes. So habe der NABU selbst in einer beispiellosen Gemeinschaftsaktion bei einer aktuellen Kartierung allein schon in einem Teilbereich von 25 ha zusätzlich zu den bisher offiziell markierten Habitatbäumen weitere 247 Höhlenbäume feststellen und dokumentieren können und dies der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Die geplante Rodung im Querumer Forst wäre ein schwarzer Tag nicht nur für den Naturschutz, sondern für die ganze Region und die Glaubwürdigkeit weiter Teile der Politik in Sachen Klimaschutz, bekräftigte Fuchs die Ablehnung des Ausbaus. Hier soll aus Prestigegründen und für die Bequemlichkeit des VW-Topmanagements die seit Jahrzehnten größte punktuelle Waldzerstörung in Norddeutschland erfolgen, und das noch dazu völlig unnötig! Insbesondere seitens VW ist die geplante Fällung von 60.000 Bäumen, nur um sich für eine überschaubare Anzahl von Flügen die `Unannehmlichkeiten´ einer alternativ möglichen Nutzung der nahe gelegenen Flughäfen Hannoveroder Magdeburg zu ersparen, in unbeschreibbarem Maße rücksichtslos - sowohl gegen die Bevölkerung als auch gegen die Natur! Wenn VW hiervon noch Abstand nehmen würde, wäre dies ein echtes Signal für eine umweltbewußte Ausrichtung der Konzernpolitik. Die Herren Winterkorn und Piech sind jetzt gefragt!
Als deutliches Zeichen dafür, dass
solch eine katasprophale Waldvernichtung vom überwiegenden Teil
der Bevölkerung abgelehnt wird, will der NABU
Braunschweig ein entsprechendes Signal setzen: seitens
des Flughafens will man selbst am Samstag einen kleinen
Trupp Forstschädlinge im Querumer Forst aussetzen, um diesen zu
entwalden, so dass es für alle Waldfreunde jetzt eine Frage der
Ehre sein sollte, diese Herausforderung anzunehmen und sich ab
sofort an der Schneeball-Schlacht
um den Querumer Forst zu beteiligen - aber natürlich gewaltfrei. Zudem ist
viel Bewegung ja bekanntlich gesund und allemal besser, als etwa
am PC zu spielen. Wenn jeden Tag ausreichend
Schneeball-Kämpfer/innen antreten, bleibt es weiter spannend, ob
wirklich "die Bösen" gewinnen. Und solange die
Gegenseite nicht von ihrem schändlichen Treiben ablässt,
geht´s am nächsten Morgen weiter - wenn´s sein muss bis
zum 01. März! Apropos: laut Nieders. Naturschutzgesetz
(§ 37) dürfen dort übrigens zwischen im Zeitraum vom
01.03.-30.09. keine Fällungen stattfinden....! Treffen ist täglich (außer sonntags) ab
8 Uhr am kleinen
Parkplatz Tiefe
Straße an der
SW-Ecke des Waldes.
Außerdem trifft man sich täglich
um 15 Uhr zur
gemeinsamen Begehung des Desasters am Sportheim Waggum.
Nach aktueller Information will man die nächsten Wochen ohne
Ruhetage (Mo-So) jeweils von 7 - 17 Uhr den Wald fällen!
Bitte unterzeichnen Sie auch unsere
Online-Petition
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
die geplante Fällung von 60.000 Bäumen, nur um sich für eine
überschaubare Anzahl von Flügen die
"Unannehmlichkeiten" einer möglichen Nutzung der nahe
gelegenen Flughäfen Hannover oder Magdeburg zu ersparen, ist in
unbeschreibbarem Maße rücksichtslos - sowohl gegen die
Bevölkerung als auch gegen die Natur!
Wir hoffen, dass Sie mit uns der Meinung sind, dass den
für dieses Vorhaben vorrangig verantwortlichen Nutzern des
Flughafens, den Unternehmen VW und DLR, deutlich gemacht werden
muss, dass deren Verantwortlichkeit von der Bevölkerung nicht
unbemerkt bleibt. Wer zudem wie VW aktuell mit einer
Werbekampagne (Umschlagseite des STERN, Nr. 30 vom
16.07.2009) Ich bin gern im Grünen und das
will ich auch morgen noch sagen können! den Eindruck
vermitteln will, das Unternehmen würde sich statt dessen sogar
für den Schutz unserer Natur einsetzen, um im gleichen Atemzug
wegen vergleichsweise geringfügiger Unannehmlichkeiten für
seine Manager ein ganzes Waldstück mit 60.000 Bäumen abholzen
lassen, nur damit diese mit vollgetankten Fliegern starten
können und nicht auf ihren Langstreckenflügen zum Tanken
zwischenlanden müssen, sollte deutlich gezeigt bekommen, dass
die Bevölkerung die Verantwortlichkeiten sehr wohl wahr nimmt!
Bitte unterzeichnen Sie deshalb unsere öffentliche
Online-Petition an die Volkswagen AG und das DLR! Die
Petitionsliste mit den Vor- und Zunamen der Unterzeichner/innen
wird den Unternehmen in absehbarer Zeit zugestellt. Aufgrund der
begrenzten technischen Möglichkeiten der uns kostenlos zur
Verfügung stehenden Software besteht neben der öffentlichen
Darstellung der Liste der Unterzeichner/innen (Vor- u. Zuname)
auf der Petitionsseite nicht zusätzlich die Möglichkeit, mit
der jeweiligen Unterzeichnung gleichzeitig auch eine Mail an die
Unternehmen zu versenden. Nachdem jedoch bereits eine Vielzahl
von Anfragen bei uns eingegangen ist, an wen man sich denn
persönlich mit einer Mail wenden könnte (gern
dürfen Sie hierfür den Text aus der Petition kopieren), um die Unternehmen zu einer Kurskorrektur
zu bewegen, bieten wir hierfür jetzt gern die nachfolgende
kleine Auswahl potentieller Ansprechpartner:
- DLR:
Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner (Vorsitzender d. Vorstands). eMail: Jan.Woerner@DLR.de
- DLR: Klaus Hamacher (Stellv. Vorsitzender d. Vorstands, u. a.
zuständig für Großprojekte u. Berufungsverfahren). eMail:
Klaus.Hamacher@DLR.de
- DLR: Prof. Dr.-Ing. Joachim
Szodruch (Mitglied d.
Vorstands, zuständig für den Bereich 'Luftfahrt'). eMail:
Joachim.Szodruch@DLR.de
- VW: Prof. Dr. rer. nat. Martin
Winterkorn (Vorstandsvorsitzender). eMail:
Martin.Winterkorn@Volkswagen.de
- VW: Dr. Horst Neumann (Mitglied des Vorstands, zuständig für den
Geschäftsbereich 'Personal, Arbeitsdirektor'). eMail:
Horst.Neumann@Volkswagen.de
- VW: Hon.-Prof. Dr. techn.
h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piëch (Vorsitzender d. Aufsichtsrats). eMail:
Ferdinand.Piech@TUWien.ac.at
- VW:
Jürgen Peters (Stellv.
Vorsitzender d. Aufsichtsrats). eMail:
Juergen.Peters@Volkswagen.de
- VW: Bernd Osterloh (Mitglied d. Aufsichtsrats u. Vorsitzender d.
Gesamt- und Konzernbetriebsrats d. Volkswagen AG). eMail:
Bernd.Osterloh@Volkswagen.de
- VW: Wolfgang Ritmeier (Mitglied d. Aufsichtsrats u.
Vorstandsvorsitzender d. Volkswagen Management Association). eMail:
Wolfgang.Ritmeier@Volkswagen.de
- VW: Christian Wulff (Mitglied des Aufsichtsrats u.
Niedersächsischer Ministerpräsident). eMail: Christian.Wulff@stk.niedersachsen.de
=> zusammengefasst: <Jan.Woerner@DLR.de>
<Klaus.Hamacher@DLR.de> <Joachim.Szodruch@DLR.de> <Martin.Winterkorn@Volkswagen.de> <Horst.Neumann@Volkswagen.de> <Ferdinand.Piech@TUWien.ac.at> <Juergen.Peters@Volkswagen.de> <Bernd.Osterloh@Volkswagen.de> <Wolfgang.Ritmeier@Volkswagen.de> <Christian.Wulff@stk.niedersachsen.de>
Zur Petition
=> Vorab 2 wichtige
Hinweise: nach
dem Unterzeichnen der Petition (Sign Petition) wird man (auf Englisch) durch den Softwareanbieter iPetitions "gebeten", eine
"Spende" (in US-Dollar !) an
iPetitions zu entrichten - nicht an den
NABU! Sie können diesen Versuch von iPetitions, Geld für sich
selbst zu akquirieren, einfach beenden, indem Sie sich mit der
Pfeiltaste Ihres Browsers zurück auf die Petitionsseite klicken
- oder durch nochmaliges "Zurück" auf die NABU-Website
(dies würde so auch durch Benutzung der rechten Maus-Taste
funktionieren).
Die Information darüber, dass
diese "Spenden" dort nicht an uns gehen würden, ist
einer der Gründe, warum wir auch ausdrücklich darum bitten, bei
der Verbreitung der Information über
diese Petition keinen direkten Link auf
die Petitionsseite zu setzen oder
zu verbreiten - und genau diesen Hinweis
auch selbst immer aufzuführen und um Weitergabe eben dieses
Hinweises zu bitten! Sollten Sie trotzdem einen solchen Link
zugesandt bekommen oder irgendwo sehen: weisen Sie bitte den
jeweiligen Verbreitenden darauf hin, dass dies nicht gewünscht
wird! Danke.
Neben einer hohen Unterschriftenzahl brauchen wir darüber hinaus
auch eine Vielzahl von Spenden, um den noch erforderlichen
Geldbetrag für unsere Klagefortsetzung zusammen zu bekommen -
und die werden wir letztendlich nur erhalten, wenn Interessierte
über den Spendenaufruf unserer Website geleitet
und informiert werden! Zudem erhält man auch nur hier
die eMail-Adressen für die bei VW und dem DLR
verantwortlichen Ansprechpartner.....
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Jedes Jahr bei uns: "Die
100 schönsten Natur-Kalender" +
Restbestände mit 75 %
Rabatt
Foto-Kalender
über . . .
Die Kraft der Bäume
Eulen , Im Wald , Fledermäuse
Zauber der
Stille , Schmetterlinge
Wölfe , Kraniche
Wale und
Delphine
u.
v. m.
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26. November 2009
(Pressemitteilung des NABU Braunschweig)
Finanzloch beendet
die Startbahn-Klage
NABU und
Bürgerinitiativen fehlen rund 17.000 Euro zur Deckung der
bisherigen Kosten
Nach eingehenden Beratungen haben der NABU
und die Bürgerinitiativen gegen die Startbahnverlängerung jetzt
über ihr weiteres Vorgehen in Sachen Startbahnverlängerung
entschieden. "Mit großer Bestürzung haben wir seitens des NABU
und der Bürgerinitiativen die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Kenntnis genommen, unserer
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die vom OVG verweigerte
Revisionsmöglichkeit für unsere `Startbahn-Klage´ nicht
stattzugeben. `Plötzlich und unerwartet´ wäre hierfür eine in
ähnlichem Zusammenhang gebräuchliche Umschreibung.
Nach der `pünktlich´ zum 11.11. verkündeten Entscheidung - ein
Schelm, wer Böses dabei denkt - haben wir uns natürlich
gezwungen gesehen, seitens unseres Rechtsanwaltes eine
Aufstellung der bis dato real aufgelaufenen und noch nicht in
Rechnung gestellten Honorar- und Gerichtskosten sowie der
Rechtsanwaltsgebühren für die Gegenseite erstellen lassen. Das
Ergebnis lässt leider nur den Schluss zu, dass es uns nicht
möglich sein wird, den Gerichtsweg weiter zu beschreiten, auch
wenn uns gegen die nicht nachvollziehbare Entscheidung des
BVerwGs theoretisch noch der Gang vor' s Bundesverfassungsgericht
offen steht. Wir müssen jedoch verantwortbar auf die
Tatsache reagieren, dass wir trotz des
hohen Spendenaufkommens insbesondere auch in den letzten 4
Monaten von allein schon rund 25.000,- Euro unter' m
Strich aktuell mit einem Finanzloch von derzeit nicht zu
deckenden Kosten in Höhe von rund 17.000 Euro konfrontiert
sind!
Dieses Ende war aus unserer Sicht so nicht zu erwarten und
gemeinsam mit den Bürgerinitiativen, mit denen wir in enger
Zusammenarbeit seit nun schon über einem halben Jahrzehnt gegen
die unnötige Startbahnverlängerung gekämpft haben, konnten
wir allein schon angesichts dieser Finanzsituation leider zu
keiner anderen Entscheidung kommen. Auch wenn es im Ergebnis
offenbar nicht möglich war, das Recht der Bevölkerung auf
unbeeinträchtigte Gesundheit und eine intakte Umwelt
vor Gericht durchzusetzen, so hoffen wir doch, dass unser
Einsatz trotzdem in der Bevölkerung anerkannt wird und
dass uns jetzt auch all diejenigen, für deren
Interessen wir uns letztendlich über all die Jahre mit
eingesetzt haben, mit der geschilderten finanziellen Lage
nicht allein lassen werden. Der
Spendeneingang nach unserem allgemeinen Aufruf vom Juli für
einen Gang vor das BVerwG war mit rund 25.000,- Euro zwar enorm,
die Zahl der Spender/innen mit 321 für eine Stadt mit
250.000 Einwohnern jedoch sehr gering. Sowohl seitens des NABU
wie auch privat seitens der BI-Aktiven wurden vor dem
Gerichtsverfahren bereits jeweils im fünfstelligen Bereich
Eigenmittel beigesteuert mehr ist hier kaum möglich. Wenn
sich jetzt jedoch noch beispielsweise weitere 420 Bürger/innen
mit einem Betrag von jeweils 40,- Euro an den Kosten beteiligen
würden, so könnten die zur Kostendeckung fehlenden 17.000
Euro doch noch aufgefangen werden! Bitte überweisen Sie
Ihre finanzielle Hilfe auf das gemeinsame Sonderspendenkonto: NABU
Braunschweig, Nord LB, BLZ 250 500 00,
Kto.-Nr. 150 501 369.
An dieser Stelle möchten wir uns auch noch
einmal ausdrücklich und ganz herzlich bei allen Spendern/innen
bedanken, die uns über die letzten Jahren beim Kampf um den
Erhalt des Querumer Forstes mit ihren Spenden und/oder auch mit
ihrem persönlichen Einsatz unterstützt haben!!!
Nichts desto trotz werden wir uns natürlich auch weiterhin für "Mensch und Natur" einsetzen, wie es im Wahlspruch des NABU so treffend heißt. Wir werden jedenfalls nicht aufgeben und uns mit allen legalen Mitteln weiter gegen die drohenden Folgen der Startbahnverlängerung zur Wehr setzen - und wir verfolgen da noch mehrere Optionen...."
11. November 2009
(Vorabinformation des NABU Braunschweig)
Nichtzulassungsbeschwerde
zurückgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat
heute die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die
Startbahnverlängerung des Braunschweiger Flughafens
zurückgewiesen sowie daran anknüpfend auch den Eilantrag auf
aufschiebende Wirkung. Die Begründung der Beschlüsse liegt
noch nicht vor. Dies soll frühestens Mitte Dezember
erfolgen, so dass derzeit hierzu noch keine fundierte
Stellungnahme oder eine Entscheidung bezüglich der Konsequenzen
möglich ist.
30. September 2009
(Ergänzte Pressemitteilung des NABU Braunschweig)
NABU und Bürgerinitiativen erzielen
ersten Teilerfolg
Bundesverwaltungsgericht
verhindert die Schaffung vollendeter Tatsachen am Braunschweiger
Flughafen
Der NABU und die
Bürgerinitiativen gegen die Startbahnverlängerung des
Braunschweiger Flughafens haben beim Bundesverwaltungsgericht
einen vorläufigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht
entsprach jetzt kurz vor einem ab 01. Oktober möglichen Fällen
von 60.000 Bäume indirekt dem Eilantrag der Startbahngegner auf
einen sogenannten "Hängebeschluß" zur Sicherung des
effektiven Rechtsschutzes, indem es die Flughafen GmbH
schriftlich aufgefordert hat, sicherzustellen, "dass
mit dem Bau- oder sonstigen Maßnahmen", die unserem Antrag
auf Zulassung zur Revision zuwiderlaufen, vor einer
diesbezüglichen Entscheidung des Gerichts noch nicht begonnen
wird. Dies hat die Flughafen GmbH im Laufe des
Tages durch ihren Anwalt schriftlich eingeräumt, ebenso, dass
man das Eigentum der zur Klägergemeinschaft
gehörenden Siegrid Böse, also deren vom
Planfeststellungsbeschluß betroffene Wald- und
Ackergrundstücksflächen, unangetastet lassen muss, bis
"die entsprechenden öffentlich-rechtlichen und
zivilrechtlichen Voraussetzungen vorliegen". Dies
bedeutet vorläufig aufschiebende Wirkung bis zu einer
endgültigen Entscheidung des Gerichts über die
Nichtzulassungsbeschwerde des NABU gegen die verweigerte
Revision. Das Bundesverwaltungsgericht kann nun in aller Ruhe die
54-seitige Beschwerdeschrift prüfen und dann eine endgültige
Entscheidung treffen. Der 7. Senat
des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hatte in seinem Mitte
Mai verkündeten Urteil pro Startbahnverlängerung gleichzeitig
auch die Möglichkeit zur Revision vor dem
Bundesverwaltungsgericht verweigert. Hiergegen geht die
Klägergemeinschaft um den NABU nun vor, da man in die
Revision gehen will.
Wir freuen uns, dass das
Gericht mit seiner Entscheidung die verlautbarte Bestrebung des
Aufsichtsrates der Flughafen GmbH verhindert hat, nicht den
rechtsgültigen Verfahrensabschluß abzuwarten sondern mit
de Abholzungen der rund 60.000 Bäume zu beginnen - und
somit vollendete Tatsachen zu schaffen. Allerdings heißt dies
für uns noch nicht, dass wir jetzt in Ruhe die Füße hochlegen
werden, da der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen GmbH,
CDU-Ratsherr Reinhard Manlik, gestern Abend in einem Interview
auf Radio Okerwelle erklärte, unabhängig von dem Klageverfahren
gegen den Planfeststellungsbeschluß wolle man aber trotzdem für
den Betrieb des Flughafens erforderliche Maßnahmen zur
Hindernisfreiheit durchführen. In diesem Zusammenhang erwähnte
er einmal mehr den Begriff "Rodung". Entweder ist Herr
Manlik wieder einmal mangelhaft über die rechtliche
Situation informiert und braucht dringend Nachhilfe, oder er
betreibt einmal mehr Desinformationspolitik. Tatsache ist, dass
für den Betrieb des Flughafens höchstens eine standardisierte
Hindernisfreiheit von 1:30 hergestellt werden könnte, dass
heißt, gemessen ab der sogenannten Schwelle gegen Ende der
Startbahn wird bei imaginärer Verlängerung die Entfernung bis
zu einem Hindernis durch 30 geteilt. Alles, was jeweils
höher wäre, könnte durch Baumschnittmaßnahmen höchstens
eingekürzt werden - und nicht gerodet! Bei der ungefähren
Entfernung zum Waldrand von 630m dürften z. B. die Bäume
dort 21m hoch sein und nur alles darüber hinaus ragende
dürfte gekappt werden! Gerodet werden darf dort gar nichts - und
wir werden ab Donnerstag jede dort stattfindende Aktion genau im
Auge behalten, damit dort auch genau diese Vorgabe eingehalten
wird! Unsere ab 01. Oktober 06 Uhr angesetzten
"S.O.S.-Naturerlebnistage im Querumer Forst" werden
deshalb wie angekündigt durchgeführt.
Damit wir unseren Klageweg
gegen die nicht zwingend erforderliche Verlängerung der
braunschweiger Startbahn - beschlossen nur aus Prestigegründen
und wegen geringfügiger Unbequemlichkeiten für das
Management von VW und das DLR -,
letztlich auch finanziell durchhalten können, müssen
wir alle Naturfreunde aktuell dringend zu Spenden aufrufen! Rund
666 x 30,- Euro sind doch wohl zu schaffen!!!
Sonderspendenkonto
für den Erhalt von 60.000 Bäumen des Querumer Waldes:
NABU
Braunschweig , Nord LB , BLZ 250 500 00 , Kto.-Nr. 150 501 369
AKTUELLE Veranstaltung ab 01. Oktober Donnerstag
(dem Tag, ab dem
theoretisch die Bäume gefällt werden könnten, solange das
BVerwG noch nicht über unseren Eilantrag und die
Revisionsbeschwerde entschieden hat)
Spaß, Ornithologie und Spannung im Wald.
Der NABU und die Bürgerinitiativen gegen die
Startbahnverlängerung rufen alle Waldfreunde zu einer
HinFortbildungsveranstaltung im Querumer Forst auf. Ab 01. Oktober 6 Uhr wollen
wir dort mit vielen vielen kleinen Gruppen den Wald begehen und
beobachten. Neben den durch Lebensraumzerstörung bedrohten
Spechten und vielen anderen Waldtierarten suchen und begleiten
wir insbesondere fremde Species und ihr geschäftiges Treiben in
der Natur. Interessante Vorgänge, wie z. B. die Versuche des
Gemeinen Holzfällers (Saegus vulgaris), aus bis zu 200 Jahre
alten Bäumen Totholz zu machen, verfolgen wir dabei aus
nächster Nähe direkt am Baum. Diese putzigen kleinen
Gesellen sind invasive Waldschädlinge, die in der Regel in
kleinen Rudeln auftreten und viel Schaden anrichten können
wenn man sie gewähren lässt!
Damit wir bestens zu sehen sind und niemanden im Wald
verlieren, sollten alle Teilnehmer/innen Warnwesten tragen. Wer
noch keine besitzt (sind z.B. für PKW vorgeschrieben), kauft
vorher eine für 3,- Euro im Baumarkt oder beim Autozubehör
oder bekommt im Ausnahmefall eine
von uns geliehen (ein sehr kleines Kontingent ist vorrätig). Außerdem
sollte an Rucksackverpflegung, Regenschutz und wärmende
Kleidung gedacht werden, denn bei zahlreicher Beteiligung und
solange wir gleichzeitig noch spannende Informationen zu erwarten
haben wie z. B. die Eilentscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts über die Revisionsbeschwerde zu
unserer Startbahn-Klage und über unseren Antrag auf
Aufschiebende Wirkung bis zu einem rechtskräftigen
Verfahrensabschluß könnte sich unsere Veranstaltung
auch über Tage hinziehen...., jeweils vom Morgengrauen bis zur
Abenddämmerung. Kurz gesagt: S.O.S.!!!
Wir möchten allen
Naturfreunden eine Beteiligung an dieser Veranstaltung dringend
ans Herz legen und hoffen auf ein möglichst zahlreiches
Erscheinen und Mitwirken!!! Zum Ausdrucken und
Verteilen an weitere Interessierte, z. B. solche ohne
Internetanschluß, hier auch ein Flyer (in 2 x DIN A5)
23.
September 2009
(Pressemitteilung des NABU Braunschweig)
Flughafen GmbH will
vollendete Tatsachen schaffen -- NABU ruft
Bundesverwaltungsgericht an
(Braunschweig) - In einem Artikel der Braunschweiger
Zeitung vom 23.09. wird der Flughafen-Aufsichtsratsvorsitzende
und CDU-Ratsherr Reinhard Manlik mit der Aussage zitiert
"Eine Klage sei nicht mehr möglich, es könne nicht mehr in
der Sache verhandelt werden, das Urteil des OVG vom BVG nur noch
auf Verfahrensmängel geprüft werden". Diese Aussage ist
schlicht unwahr und soll offensichtlich nur dazu dienen, die
Bürger/innen von weiteren Spendenunterstützungen für das
Klageverfahren des NABU und der
Bürgerinitiativen abzuhalten. Richtig ist, dass der NABU
gegen die im Urteil des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg verweigerte Möglichkeit einer Revision eine
Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat. Wenn dieser
Beschwerde voraussichtlich durch das
Bundesverwaltungsgericht stattgegeben wird, wovon wir fest
ausgehen, dann wird vor dem Bundesverwaltungsgericht völlig neu
verhandelt werden!!!
Wir stellen nicht das erste
Mal fest, dass durch gezielte Fehlinformationen die Bürger/innen
in die Irre geführt werden sollen - ein erbärmlicher
Versuch, die Spendenunterstützung an uns zum
Versiegen zu bringen und uns so kurz vor Erreichen des Ziels
doch noch in die Knie zu zwingen. Aber das ist bisher nicht
gelungen und wird auch durch weitere Desinformation nicht
gelingen, denn die Menschen wollen ihre Natur behalten. Deshalb
werden auch weiterhin Spenden unseren Klageweg und
damit die 60.000 Bäume im Querumer Wald am Leben erhalten.
Einen weiteren Eindruck
seiner Glaubwürdigkeit lieferte der
Flughafen-Aufsichtsratsvorsitzende und CDU-Ratsherr Manlik mit
seiner in der BZ vom 12.09.2009 zitierten Zusicherung, dass die rund 60.000 Bäume vorerst
stehen bleiben: Wir wollen dort keine vollendeten Tatsachen
schaffen, sondern eine Entscheidung des Gerichts abwarten.
Ganze 11 Tage später in dem BZ-Artikel vom 23.09.2009,
also kurz vor dem für die Flughafen GmbH frühestmöglichen
Abholztermin 01. Oktober, lautet die Aussage jetzt
plötzlich Wir werden nicht mehr warten!. Einen
derartigen Wortbruch muss man wohl nicht mehr kommentieren, er
spricht für sich. Das gleiche gilt für seine in diesem
Zusammenhang bei der Ratssitzung am 22.09. gebrauchte Wortwahl, dass die Fläche sofort
bereinigt" werden solle - rund 60.000 Bäume und
sämtliches Leben dort! Respekt vor der Natur oder der Schöpfung
sucht man hier wohl vergebens.
Im gleichen BZ-Artikel ( http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/11003155 ) erwecken die Aussagen Herrn
Manliks zudem den Eindruck, dass das bis zum Zeitpunkt des
Urteils Mitte Mai nicht durchgeführte Abholzen der betroffenen
Bäume eine großzügige Freiwilligkeit des Flughafens
darstellte. Dies ist jedoch reine Augenwischerei. Richtig
ist, dass das Gericht die Flughafen GmbH zur
"Freiwilligkeit" aufforderte, und zwar aus dem
nachvollziehbaren Grund der eigenen Arbeitsminimierung, also
um sich nicht schon vorab und somit doppelt mit dem Fall
beschäftigen zu müssen. Wenn die Flughafen GmbH dem jedoch
nicht hätte nachgekommen wollen, hätte man das
Gericht - so deren Aufforderung - vorab benachrichtigen
müssen. In diesem Falle hätte dann jedoch
das Gericht aufgrund des vom NABU gestellten Eilantrages zur
Wahrung des effektiven Rechtsschutzes über die
aufschiebende Wirkung entschieden!
Aber auch die im genannten
BZ-Artikel zitierte Aussage des Vorsitzenden der
SPD-Ratsfraktion, Pesditschek, man hätte dem Antrag der GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig auf Abwarten bis zum
rechtskräftigen Verfahrensabschluss nicht zugestimmt, weil
"der Rechtsweg bis zur Kante ausgeschöpft worden"
sei, verdient Beachtung. Entweder ist das einfach nur
übelst fadenscheinig (auch die SPD-Ratsfraktion hatte wie CDU
und FDP die Verlängerung der Start-/Landebahn damals im Rat mit
beschlossen) oder es zeugt von sachlicher Unkenntnis - jeder mag
selbst beurteilen, was schlimmer ist. In letzterem Fall
hätte Herr Pesditschek vorher vielleicht einfach mal
jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt - oder statt in
den Gelben Seiten sich gleich direkt beim NABU
informiert!
Abschließend sei einmal darauf hingewiesen, dass es durchaus
aufschlußreich ist, darauf zu achten, welcher Zeitungsredakteur
solche derart tendenziösen Artikel verfasst. In der Regel liest
man in solchen Fällen immer den gleichen Namen - und ebenfalls
die Regel ist dabei, dass dabei vom NABU keine Stellungnahme
eingeholt wurde - um nichts gegenteiliges abdrucken zu
"müssen". Mit wahrhaftem Journalismus hat das
allerdings nur noch wenig zu tun, eher mit Lobbyismus. Der
Artikel vom 23.09. stammte übrigens mal wieder von Ernst-Johann
Zauner - in Sachen Flughafen in diesem Zusammenhang ein
"alter Bekannter".
29.
Juli 2009
(Pressemitteilung der EU-Kommission)
EU-Bürger kaufen
umweltbewusst !
(Brüssel) - 4 von 5 EU-Bürgern
achten beim Kauf auf die Umwelt. Einer neuen
Eurobarometer-Umfrage zufolge ist das Umweltbewusstsein in
Griechenland am höchsten, wo mehr als 90 Prozent der Befragten
ihre Kaufentscheidung von der Umweltfreundlichkeit eines Produkts
abhängig machen. In Deutschland sind dies 84 Prozent. Etwa die
Hälfte der Europäer ist der Ansicht, dass eine Mischung aus
höheren Steuern auf umweltschädliche und niedrigere Steuern auf
umweltfreundliche Produkte am ehesten zur Verwendung ökologisch
nachhaltiger Produkte beiträgt. Breite Zustimmung gab es für
eine verbindliche CO2-Kennzeichnung, in Deuschland mit 61
Prozent. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas wies auf die wichtige
Rolle der Verbraucher hin: "Durch den Kauf umwelt- und
klimaschonender Produkte sendet der Kunde die richtigen Signale
an die Hersteller, die ihrerseits durch die Herstellung
umweltfreundlicherer Produkte reagieren." .....
Obwohl kaum die Hälfte der EU-Bürger erklärt,
Umweltzeichen spielten eine wichtige Rolle bei ihren
Kaufentscheidungen, und nur jeder Zehnte meint, die Gesamtmenge
der von einem Produkt verursachten Treibhausgasemissionen sollte
auf den Umweltzeichen angegeben sein, vertraten etwa 72 Prozent
der EU-Bürger die Auffassung, dass künftig für jedes Produkt
die CO2-Kennzeichnung verbindlich vorgeschrieben sein sollte.
Eine CO2-Kennzeichnung würde sämtliche Treibhausgase
einschließlich Kohlendioxid aufzeigen, die von der
Herstellung bis zur Entsorgung eines Produkts emittiert werden.
Gegenwärtig gibt es noch keine entsprechende EU-weite Regelung,
aber während der Tagung des Rates Umwelt im Dezember 2008 baten
die Umweltminister die Kommission, die Einführung einer solchen
Vorschrift zu prüfen.
10.
Juli 2009
(Pressemitteilung des NABU Deutschland)
BVG stoppt
Flughafenausbau Münster-Osnabrück !
Klage des NABU NRW vor dem
Bundesverwaltungsgericht erfolgreich
(Leipzig) - Der NABU begrüßt das gestrige Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im Streit um den
Flughafenausbau Münster Osnabrück. Das ist ein Erfolg
für den Naturschutz in Deutschland, sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das Gericht hat mit
seinem Urteil klargestellt, dass die Abwägung zwischen
öffentlichen Interessen und Naturschutzinteressen aufgrund
belastbarer Daten und Fakten erfolgen muss.
Das öffentliche Interesse am
Flughafenausbau wurde von den Richtern bezweifelt.
Das Urteil hat aus Sicht des NABU grundsätzlichen
Charakter für zukünftige Planverfahren, die FFH- und
Vogelschutzgebiete betreffen, so Miller weiter. Wir
freuen uns, dass die Leipziger Richter die Position des NABU
heute gestärkt haben, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender
des NABU NRW, der gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr
des Landes NRW geklagt hatte. Immerhin hat der NABU den
zwingenden Grund überwiegend öffentlichen Interesses am Ausbau
des Flughafens stets bezweifelt, da die zugrunde liegenden
prognostizierten Fluggastzahlen schlichtweg falsch sind.
Lebensraumzerschneidung von wertvollen Flächen
Konkret kritisiert hatte der NABU zudem die
zerschneidende Wirkung des Ausbauvorhabens auf den
Eltingmühlenbach und die damit einhergehenden negativen
Auswirkungen auf den schützenswerten Lebensraumtyp des
Erlen-Eschen-Auwaldes. Auch hätte im Rahmen der
FFH-Verträglichkeitsprüfung ein fachliches Gutachten über die
Auswirkungen der Lebensraumzerschneidung sowie Lärm- und
Lichtverschmutzung durch den Flughafen auf die am
Eltingmühlenbach festgestellten Fledermausvorkommen erfolgen
müssen.
Lärm ist ein Gesundheitsrisiko
Aus Kima- und Lärmschutzgründen müsste man solchen
Flughafenausbauplänen generell eine klare Absage erteilen. Durch
die höhere Klimawirksamkeit der Flugzeugabgase gehen schon über
zehn Prozent der Erderwärmung auf das Konto des Flugverkehrs -
Tendenz steigend, so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.
Flugzeuge sind das klimaschädlichste Verkehrsmittel. Der
Gesetzgeber hat bisher jedoch ausgerechnet das klimaschädlichste
Verkehrsmittel ungeschoren von Öko- und Mineralölsteuern
gelassen. Hinzu kommt, dass die meisten Regionalflughäfen
schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind und
der Lärm für viele Anwohner zum Gesundheitsrisiko wird. Für
viele Regionalpolitiker geht es bei den kleinen Flughäfen nur
ums Prestige. Miller: Die kleinen Flughäfen sind meist ein
Steuergeldgrab und erbringen nicht den erhofften Effekt für die
regionale Wirtschaft und für Arbeitsplätze.
08. Juli 2009
(gemeinsame Pressemitteilung des NABU Braunschweig
und der Bürgerinitiativen Flughafen)
18.000 Euro für
den Querumer Forst benötigt - ansonsten fällt der Wald
60.000
Bäume sind bedroht - Bürgerinitiativen und NABU kämpfen weiter
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) nur nach Ausgleich der noch offenen
Kosten möglich!
(Braunschweig) - Der
Kampf um den Erhalt des Querumer Forstes geht weiter: in einer
gemeinsamen Presseerklärung der Bürgerinitiativen Flughafen und
des NABU möchten wir der Bevölkerung jetzt mitteilen, dass wir
nach eingehenden Beratungen zu dem Schluß gekommen sind, das
Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg trotz der
verweigerten Revisionsmöglichkeit nicht hinzunehmen. Sowohl
durch das Urteil selbst als auch durch die mündliche
Urteilsbegründung sehen wir uns leider in unseren Befürchtungen
bestätigt, dass der als besonders naturschutzunfreundlich
bekannte 7. Senat des OVG die Klage möglicherweise unter der
Prämisse angehen würde, den von uns aufgrund schwerster Mängel
beklagten Planfeststellungsbeschluß (PFB) nicht außer Kraft zu
setzen, sondern höchstens unwesentlich nachbessern zu lassen.
Die in einem solch strittigen Fall unübliche Nichtzulassung
einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG)
unterstreicht diese Einschätzung.
Obwohl
wir zum Gerichtstermin aus Kostengründen nur zwei Gutachter
beauftragen konnten und die bei der Verhandlung beigeladene
Flughafengesellschaft mit einer ganzen Armada von Gutachtern
auftrat, ist es uns dennoch gelungen, gleich mehrere schwere
Mängel nachzuweisen, die selbst durch Nachbesserungen oder
Auflagen nicht zu heilen gewesen wären. Wer an den beiden
Verhandlungstagen anwesend war, konnte nur zu dem Resümee
kommen, dass der Senat den PFB wird außer Kraft setzen müssen!
Stattdessen mußten wir bei der Urteilsverkündung feststellen,
dass die Punkte, wo selbst mit Ermessensspielraum nichts mehr zu
retten war, einfach ignoriert wurden. Uns wundert daher nicht,
dass der 7. Senat diese Entscheidung lieber nicht in der
nächsten Instanz überprüfen lassen will! Nach unserer
Einschätzung hatten wir die Verhandlung zweifelsfrei gewonnen,
denn unsere entscheidenden Argumente konnte die Gegenseite nicht
widerlegen und deswegen wollen wir die Nichtzulassung der
Revision auch nicht hinnehmen!
Zur Erinnerung: Noch kurz vor Ende der Gerichtsverhandlung
hat der Vertreter der beklagten Niedersächsischen Behörde für
Straßenbau und Verkehr ein eiligst zusammengeschustertes
Sammelsurium an Nachbesserungen zum Planfeststellungsbeschluß
eingereicht, darunter so ungeeignete Maßnahmen wie z. B. das
Aufhängen von Nisthöhlen als Ersatzbrutplätze für die
betroffenen Spechte! Richtig gelesen: Nisthöhlen für Spechte -
einfach unglaublich! Das hat sogar das an beiden Tagen doch
äußerst disziplinierte Publikum im Gerichtssaal zu allgemeinem
Gelächter verleitet. Dass die Behörde noch Eingaben auf einem
derart unterirdischen Niveau machte - was schon an Mißachtung
des Gerichts grenzte - hat deutlich gezeigt, wie man nach dem
Verlauf der Verhandlung aktuell selbst die eigenen
Erfolgsaussichten einschätzte. Angefangen bei der angeblich
notwendigen Startbahnlänge, deren exakte Berechnungsgrundlage
schlicht fehlte, wie der Gutachter Faulenbach da Costa
nachgewiesen hat, den mangelnden Artenschutzaspekten oder den
völlig überflüssigen neuen Zurollwegen, die genauso, wie die
angebliche unumgängliche Ostverlegung der Grasseler Straße,
zusätzlich unnötig Wald vernichten.... Mängel über Mängel.
Und die Auflagen, die das Gericht den Beklagten noch zur Prüfung
aufgegeben hat? Darunter ist schlicht nichts, was die Bürger vor
den nachteiligen Auswirkungen dieses Vorhabens schützen wird.
Auch wir haben stets betont, dass auch wir den
Avionikcluster am Flughafen durchaus im Blick haben, aber die
Startbahnverlängerung ist nach unseren Erkenntnissen weder für
die Forschung erforderlich noch wird dadurch irgendein
Arbeitsplatz gesichert oder neu geschaffen. Bemerkenswert war an
der Urteilsverkündung im übrigen auch die Tatsache, dass das
Gericht in seinem Urteil nicht bewertet hat, ob
unterbrechungsfreie Langstreckenflüge von VW-Managern als
zweiter Grund für die Startbahnverlängerung, wie bei der
Verhandlung seitens VW vehement vorgetragen, tatsächlich im
öffentlichen Interesse liegen. Neben der Anwerbung von
zusätzlichem Flugbetrieb zur Absenkung des Finanzdefizites ist
dies nach unserer Überzeugung jedoch der wahre Hintergrund für
die Start-/Landebahnverlängerung: man will das VW-Managment ohne
Rücksicht auf Mensch oder Natur nach Belieben und ohne lästigen
Tankzwischenstop Interkontinentalflüge machen lassen können....
genauso wie man ohne Einschränkungen nachts starten oder landen
will. Die gestörte Nachtruhe ganzer Ortsteile - gleichgültig!
Peanuts!
Die Gesamtgröße der von der
Erweiterung der Start-/Landebahn betroffenen Fläche
des Landschaftsschutzgebiets Querumer Wald und angrenzende
Landschaftsteile beträgt sagenhafte 90 ha (=
900.000 qm)! Zur Verdeutlichung: das entspricht nach
FIFA-Norm einer Größe von etwa 126 Fußballfeldern! Falls
nun keine juristischen Schritte mehr gegen dieses Urteil
unternommen werden würden, könnte die Stadt ab dem 01. Oktober
mit dem Kahlschlag der ca. 60.000 Bäume in dem als wertvollem
FFH- und EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Waldgebiet beginnen.
Das für die Bevölkerung in Braunschweigs Norden so wichtige
Naherholungsgebiet wäre damit unwiederbringlich verloren. Und
dies trotz der Tatsache, dass dieses im Niedersächsischen
Raumordnungsprogramm als Vorranggebiet für ruhige Erholung in
Natur und Landschaft ausgewiesen ist. Nicht wenige Bürger haben
das beliebte Waldgebiet bisher zu Spaziergängen und auch
sportlichen Aktivitäten genutzt und fühlen sich nun von
den Politikern der Parteien (CDU, FDP, SPD) im Rat der Stadt
Braunschweig, die den Ausbau damals entgegen dem Willen der
rundum liegenden Ortsteile beschlossen haben, gelinde gesagt im
Stich gelassen mancher sagt auch verraten und
verkauft. Natur-, Umwelt- und Klimaschutz wird neuerdings
von allen beschworen, und hier werden die Interessen und die
Gesundheit der Bürger von ganzen Stadtteilen einfach ignoriert.
Ob zunehmende Lärmbelastung tagsüber, den Schlaf störende
Nachflüge, Geruchs- und Gesundheitsbelastungen durch
abgelassenes Kerosin und andere Schadstoffe oder das unnötige
Zerstören unseres Naherholungsgebietes die Mehrheit der
Ratsmitglieder schert sich nicht um die Belange der Anwohner in
den betroffenen Ortsteilen.... und handelt es sich immerhin um 11
braunschweiger Stadtteile allein schon im direkten Umfeld!
Das ist die letzte Chance zur Erhaltung unseres
teilweise 200 Jahre alten Eichen- und Hainbuchenwaldes! Ob wir weiter machen
können oder nicht, hängt jetzt davon ab, ob wir kurzfristig den
derzeit noch offenen Kostenbetrag von rund 18.000 Euro werden
decken können. Ansonsten ist an dieser Stelle Schluß,
dann fällt der Wald! Nach derzeitigem Stand könnte die
Flughafengesellschaft ab 01. Oktober mit der Rodung des Querumer
Forstes beginnen. Und dann wären vollendete Tatsachen
geschaffen. Wir haben jetzt über 6 Jahre lang viel Kraft
investiert und unermüdlich unser bestes gegeben. Und wir haben
in diesem Zeitraum für die bisherige Finanzierung auch schon
viele Spenden erhalten und auch eigene Mittel beigesteuert, aber
jetzt sind wir auf die sofortige finanzielle Hilfe aus der
Bevölkerung angewiesen. Jeder muss sich nun fragen `Was ist mir
der Erhalt dieses großen Waldes wert?´.
Die Zeit drängt! Eigentlich sollte es doch
möglich sein, auch einen Betrag von rund 18.000 Euro innerhalb
von ca. 6 Wochen durch Spenden zusammen zu bekommen, denn
schließlich sind das umgerechnet nur 600 x 30,- Euro!
Die könnte manche/r vielleicht schon beisteuern, es müssen sich
halt nur genügend Leute persönlich angesprochen fühlen! Und
das sollte doch eigentlich der Fall sein, wie nicht nur die
vielen Leserbriefe zeigen, die zu diesem Thema geschrieben worden
sind. Auch in den vielen Gespächen, die insbesondere seitens der
Aktiven der Bürgerinitiativen vor Ort geführt wurden, wie auch
die Resonanz, die der NABU nach wie vor auf seinen Führungen
oder in der Geschäftsstelle erhält, lassen uns weiterhin auf
den Rückhalt in der Bevölkerung vertrauen. Wenn im positivsten
Fall übrigens tatsächlich sogar etwas mehr zusammen kommen
sollte, kann dies natürlich auch nicht schaden, denn wenn wir
weiter machen, werden auch noch weitere Rechnungen anfallen....
Für das Klageverfahren zum Erhalt des Querumer Forstes
hat der NABU ein Sonderkonto eingerichtet.
Sonderspendenkonto für den Erhalt
des Querumer Forstes:
NABU
BezGrp. Braunschweig , NORD / LB,
BLZ 250 500 00 , Kto.-Nr. 150 501 369.
20. Mai
2009
Urteilsverkündung der Klage
des NABU gegen die Verlängerung der Start-/Landebahn des
braunschweiger Flughafens in den Querumer Forst.
Am 13. + 14. Mai wurde vor dem 7.
Senat des OVG Lüneburg unsere Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluß der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr verhandelt, der die Verlängerung
der Start-/Landebahn des braunschweiger Flughafens bis quer durch
den im Volksmund Querumer Forst
genannten Wald Im Klei vorsieht - wodurch 70 ha Wald (= 700.000
qm) vernichtet werden würde. Durch den Bau der weder im
öffentlichen Interesse noch zwingend erforderlichen
Start-/Ladenbahn-Verlängerung zum einen das wertvolle FFH- und
EU-Vogelschutzgebiet erheblichen Schaden nehmen, u.
a. insbesondere ein Hauptverbreitungsgebiet und
Dichtezentrum des Mittelspechts in Deutschland, und zum anderen für die Bevölkerung im Norden
Braunschweigs hätte dies gleichzeitig sowohl den Verlust ihres
unersetzlichen und gern genutzten Naherholungsgebietes als auch
zu erwartende, erheblich ansteigende Lärm- und
Schadstoffbeeinträchtigungen zur Folge.
Die einstellige Zahl an Flugtests pro Jahr, für welche das DLR
eventuell tatsächlich eine längere Start-/Landebahn benötigen
würde, könnten genau so gut an ihrem Standort in
Oberpfaffenhofen oder woanders ausgeführt werden, und für die
rücksichtslose Bequemlichkeit einiger Manager von VW, nicht zum
nahe gelegenen Flughafen Hannover fahren zu müssen oder auch
nachts in beliebiger Häufigkeit pro Jahr die Bevölkerung mit
Fluglärm um ihren verdienten Schlaf zu bringen, kann man wohl
kaum ein Öffentliches Interesse geltend machen. Wer sich nun
wundern sollte: das sind tatsächlich die in der mündlichen
Verhandlung offen zu Tage getretenen Hauptgründe für das
Vorhaben!!! Das Urteil in diesem Klageverfahren daher wird einen
Präzedenzfall für den Schutz von Mensch und Natur darstellen
und der NABU war und ist auf keinen Fall bereit, einen solchen
Frevel gegen Bevölkerung und Natur, der nur den egoistischen und
rücksichtslosen Bequemlichkleiten einiger weniger dienen soll,
einfach hinzunehmen.
Wir haben
deshalb zusammen mit den Bürgerinitiativen aus Kralenriede,
Waggum, Hondelage-Dibbesdorf und Lehre weder Kosten noch Mühen
gescheut, dieses zu verhindern, aber das Thema "Kosten"
bemisst sich natürlich in harten EURO, die wir zur Deckung der
inzwischen angefallenen rund 60.000 Euro benötigen (hier wird
wohl auch der Grund deutlich, warum nicht immer und überall
Delikte nicht eingeklagt werden). Da wir diese enorme Summe
leider nicht selbst drucken dürfen, sind wir zum Aufbringen des derzeit
noch offenen Restbetrages von knapp 18.000 Euro - wie
auch schon bisher - auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung
angewiesen!
Für alle, die unsere gute Sache mit einer Spende zu
unterstützen bereit sind, hier die Kto.-Verbindung unseres
Sonderspendenkontos zum Erhalt des Querumer Forstes: NABU
Braunschweig , NORD LB , BLZ 250 500 00 , Kto.-Nr. 150 501 369 .
13. + 14.
Mai 2009
Gerichtsverhandlung der Klage
des NABU gegen die Verlängerung der Start-/Landebahn des
braunschweiger Flughafens.
Am 13. + 14. Mai wird jeweils ab
09:30 Uhr vor dem 7. Senat des OVG Lüneburg unsere Klage gegen
die Verlängerung der Start-/Landebahn des braunschweiger
Flughafens und zum Erhalt des
Querumer Forstes mit der mündlichen Verhandlung ihren Abschluß!
Durch den Bau der weder im öffentlichen Interesse noch zwingend
erforderlichen Verlängerung der Start-/Ladenbahn würde ein
erheblicher Teil des Querumer Forstes gerodet und somit das FFH-
und EU-Vogelschutzgebiet erheblichen Schaden nehmen, u.
a. insbesondere ein Hauptverbreitungsgebiet und
Dichtezentrum des Mittelspechts in Deutschland. Für die Bevölkerung im Norden
Braunschweigs hätte dies gleichzeitig sowohl dem Verlust ihres
unersetzlichen und gern genutzten Naherholungsgebietes als auch
zu erwartende, erheblich ansteigende Lärm- und
Schadstoffbeeinträchtigungen zur Folge.
Da das Urteil in diesem Klageverfahren einen Präzedenzfall für
den Schutz von Mensch und Natur darstellen wird, gehen wir davon
aus, dass viele Betroffene gern bei der Gerichtsverhandlung
anwesend sein möchten und organisieren für beide Tage
Mitfahrgelegenheiten nach Lüneburg. Zusammen mit den
Bürgerinitiativen aus Kralenriede, Waggum, Hondelage-Dibbesdorf
und Lehre organisieren wir für beide Tage die Bildung von Fahrgemeinschaften
nach Lüneburg.
Wir bitten daher sowohl Fahrer/innen wie auch interessierte
Mitfahrer/innen sich möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis Montagabend in der
NABU-Geschäftsstelle zu melden!
.
.
»» Das auch andernorts die Komunalvertreter ein Herz für die Natur und Sinn für Lebensqualität und Bürgernähe haben, zeigt ein kleines Beispiel aus dem benachbarten Landkreis Gifhorn: http://www.Wunderbares-Dannenbuettel.de
.
.
02. Dezember 2005
(Pressemitteilung der NABU
Bezirksgeschäftsstelle Braunschweig)
Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg: NABU stellt Antrag auf Absage des
Erörterungstermins und vorläufige Einstellung des Verfahrens
(Braunschweig) -
Nach bekannt werden des existierenden Gutachtens der
Braunschweiger Planungsgemeinschaft LaReG, welches die Position
des NABU bestätigt hat, dass es sich bei dem durch die
Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens betroffenen
Waldgebiet um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, hat der
NABU heute bei der Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr den Antrag auf Absage des
Erörterungstermins und die vorläufige Einstellung des
Planfeststellungsverfahren gestellt.
Wir halten es für
rechtlich nicht vertretbar, dass dieses Gutachten nicht als Teil
der Verfahrensunterlagen zur Stellungnahme vorgelegt
wurde., so Professor Dr. Friedmund Melchert, 1.
Vorsitzender der NABU Bezirksgruppe Braunschweig. Aufgrund
der fehlenden Übersendung dieser außerordentlich wichtigen und
hochbrisanten Unterlagen ist die Durchführung des
Erörterungstermins hinfällig. Alles andere als eine Absage
wäre mehr als anrüchig.
Der entscheidende
Fakt an der Bekanntgabe des vorliegenden Gutachtens ist, dass die
Beurteilung einer Planung, die den wissentlichen Eingriff bis zur
teilweisen Zerstörung eines `Faktischen Vogelschutzgebiets´
beinhaltet, erst möglich wäre, wenn eine Prüfung nach Artikel
6 der FFH-Richtlinie zulässig ist., erläutert Carlo
Fuchs, Pressesprecher und Leiter der Bezirksgeschäftsstelle des
NABU. Da die strengen Vorschriften des Artikel 4 der
EU-Vogelschutzrichtlinie für faktische Vogelschutzgebiete jedoch
direkt gelten und eine Prüfung des Vorhabens nach Artikel 6 der
FFH-Richtlinie deshalb ausgeschlossen ist, ist das zur Zeit
angestrebte Verfahren unzulässig. Wir freuen uns natürlich,
dass unserer Einwendungen, dass es sich bei dem
Erweiterungsgebiet um ein faktisches Vogelschutzgebiet´
handelt, nun auch gutachterlich bestätigt wurden, und verweisen
unmißverständlich auf die bestehende Rechtsprechung zu
faktischen Vogelschutzgebieten (u.a. EuGH Urt. vom 7. Dezember
2001 gegen Frankreich, C 3724/98; Bundesverwaltungsgerichtsurteil
vom 01. April 2004, BVerwG C 2.03). Da das Erweiterungsgebiet als
faktisches EU-Vogelschutzgebiet dem strengen Schutz
des Art. 4 Abs. 4 der VRL unterliegt, sind nur überragende
Gemeinwohlbelange, wie etwa der Schutz des Lebens und der
Gesundheit von Menschen oder der Schutz der öffentlichen
Sicherheit geeignet, das Beeinträchtigungs- und das
Störungsverbot des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der
Vogelschutzrichtlinie zu überwinden (s. EuGH, Urt. vom 28.2.1991
C 5789). Diese hohen Anforderungen der ständigen
Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesverwaltungsgerichts
erfüllt die vorliegende Planung nicht. Der NABU hat daher bei
der hierfür zuständigen niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr beantragt, das eingeleitete
Planfeststellungsverfahren bis zur Ausweisung des faktischen
Vogelschutzgebietes und dem Erlass einer Schutzgebietsverordnung
für das Gebiet einzustellen.
Nicht umhin kommen
wir zudem auch um die Feststellung, dass sich unser derzeitiger
sogenannter Umweltminister, Hans-Heinrich
Sander, ausschließlich
dazu äußert, wie die geplante Landebahn doch noch in das
Waldgebiet gebaut werden könnte, anstatt sich entsprechend
seinem Zuständigkeitsbereich über den Erhalt des potentiellen
EU-Vogelschutzgebietes und wichtigsten Brutgebietes für den
Mittelspecht in Niedersachsen Gedanken zu machen. Dies spricht
einmal mehr für sich., so Fuchs.
25. Februar 2004
Stellungnahme der
Bezirksgruppe Braunschweig des Naturschutzbundes Deutschland
(NABU) zur geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn des
Verkehrsflughafens Braunschweig gemäß § 12 des NROG
Aufgrund der im Folgenden angeführten Bedenken und wegen der weitgehend fehlenden Kompensationsmöglichkeiten für die Eingriffe in den Waldbestand, lehnen wir die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Braunschweig ab.
Die geplanten Maßnahmen stellen einen sehr schwer wiegenden Eingriff in den Naturhaushalt dar, der die Erholungsfunktion des Gebietes weitgehend zunichte macht . Es kommt erschwerend hinzu, dass die Stadt Braunschweig südlich der L 635 und angrenzend an die geplante Flughafenerweiterung die Ansiedlung weiterer Forschungs- bzw. Gewerbebetriebe vorsieht. Diese Planung ist zwar nicht Bestandteil dieses Verfahrens, die östliche Erweiterung des Flughafengeländes entwertet aber die Waldflächen zwischen der A2 und der L 635 völlig, so dass beide Planungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Naturhaushalt im Zusammenhang betrachtet werden müssen.
Die Waldrodungen im
Untersuchungsgebiet beeinträchtigen durch Rodung von
Altholzbeständen, besonders direkt nördlich der L 635, die
Brut- und Ruheplätze von bedrohten Vogel- und Fledermausarten.
Besonders zu nennen sind hier Mittel-, Grau und
Schwarzspecht, sowie Wespenbussard und Schwarzmilan. Auch die nur
mit niedrig wachsenden Baumarten aufgeforsteten Bereiche müssten
zusätzlich durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. In
der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird zwar aufgeführt,
dass Schutzgebiete gemäß Natura 2000 nicht direkt berührt
werden, zum Erhalt des Vogelbestandes ist aber eine angrenzende,
ungestörte Zone notwendig. Außerdem hat unser Verband bereits
früher gegen die völlig willkürliche und viel zu engräumige
südwestliche Begrenzung der V 48- und FFH 101-Gebiete
protestiert (bei der Bezirks-Regierung unter AZ. 503.14.22005-1).
Besonders einzelne Flugbewegungen tragen durch Lärm zur
Vergrämung von Brutvögeln und Wild bei, die angegebenen
Dauerschallpegel täuschen hingegen eine nur geringe
Beeinträchtigung vor.
Die Verlegung der Befeuerungseinrichtungen in den bisherigen Waldbereich hinein führt in Verbindung mit der erwünschten Ausweitung des Flugbetriebes, der auch die Abendstunden betreffen wird, zu einer Beeinträchtigung dämmerungsaktiver Insekten mit mittelbaren Auswirkungen auf die Fauna. Zusätzlich ist eine Irritation von ziehenden Vögeln, Eulen und Fledermäusen zu befürchten.
Durch die Versiegelung größerer Flächen mit resultierendem, rascheren Wasserabfluss ist eine zunehmende Austrocknung der sehr feuchten Waldgebiete östlich des Flughafens zu erwarten. Dieser Effekt wird durch die Änderung des Kleinklimas infolge der verringerten Waldflächen und durch die Veränderung der Grundwasserströme bei einer möglichen Verwirklichung der Tunnellösung noch verstärkt. Somit wäre die artenreiche Amphibienfauna des Gebietes gefährdet. Zusätzlich zu den in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung genannten, häufigen Arten kommen in den Wäldern nordöstlich des Flughafengeländes u.a. noch Laubfrosch, Knoblauchkröte, Grünfrösche, Kamm- und Teichmolch vor.
Foto: C. Fuchs
Die östliche Verlängerung der Start- und Landebahn, besonders aber die eventuelle Verlagerung der L293 vernichten sich entwickelnde Sandmagerrasen auf aufgelassenen Äckern und die Ackerbegleitflora auf den bewirtschafteten Flächen nördlich des Flughafengeländes. Auf diesem Gelände, beiderseits der L 239, kommen über 180 Arten von Gefäßpflanzen vor, darunter Zwerg- und Ackerfilzkraut, Sandglöckchen, Kahle Gänsekresse, Nelkenhafer und als besondere Rarität für diese Gegend Grannen-Ruchgras. (Vorkommen belegt durch jährliche Exkursionsberichte des Institutes für Pflanzenbiologie der TU Braunschweig.) Diese Wuchsorte sollten weiter entwickelt und nicht zerstört werden.
Besonders gravierend ist die Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion. Die prognostizierte Erhöhung des Flugbetriebs vermindert durch Fluglärm die Erholungsfunktion des Querumer Forstes südlich der A2. Die östliche Verlängerung der Flughafengrenze macht es für erholungssuchende Spaziergänger und Wanderer sehr unattraktiv, die Autobahn zu queren, um durch die verbleibenden Waldrestflächen in die besonders attraktiven Gebiete zwischen Waggum und Hondelage zu gelangen. Für die Bewohner des nördlichen Stadtgebietes, besonders für die Ortsteile Waggum, Hondelage und Bevenrode wird die Erholungsfunktion des bisherigen Landschaftsschutzgebietes durch Lärm, verändertes Landschaftsbild und eine weniger attraktive Wegführung stark vermindert.
Um die Eingriffe in wertvolle
Waldbestände möglichst gering zu halten, wäre die Variante 2b
am ehesten geeignet. Dieser könnten wir nur zustimmen, wenn im
Gegenzug sich Großraumverband und Stadt Braunschweig
verpflichten, das Gebiet zwischen er A2 und der Flughafengrenze,
also beiderseits der L 635, zur Vernetzung der
Naherholungsgebiete nördlich und südlich der Autobahn als
Waldgebiet zu belassen.
Die dort vorhandenen Altholzbestände wären weiter zu
entwickeln, und sowohl entlang der A2 als auch entlang der
Flughafensüdgrenze müssten bauliche Lärmschutzmaßnahmen
vorgesehen werden, z.B. in Form bepflanzter Erdwälle. So wäre
wenigstens für Fledermäuse und Vögel eine gewisse Vernetzung
der beiden Waldgebiete gegeben.
Die als Ersatzmaßnahme
aufzuforstenden Flächen müssen sich in direktem, räumlichen
Zusammenhang mit den bestehenden Waldflächen befinden, damit die
Biotope für die vorhandenen Tierpopulationen nicht zu klein
werden. Dabei sind vorhandenes Grünland, das direkt an den Wald
angrenzt, oder vorhandenen Waldwiesen, wie sie sich südöstlich
der Flughafenerweiterungsflächen nahe Hondelage befinden, zur
Erhaltung der Strukturvielfalt von der Aufforstung auszunehmen.
Prinzipiell mögliche Aufforstungsflächen wären Äcker zwischen
Waggum und Bevenrode, sowie nördlich von Hondelage. Unbebaute
Flächen, die südlich von Bienrode und zwischen Bienrode
und Waggum direkt an den Flughafen grenzen, sollten nicht
aufgeforstet werden, da sie prinzipiell die von der Stadt
Braunschweig gewünschten, weiteren Forschungsbetriebe aufnehmen
könnten.
Wichtiger Link:
Bürgerinitiativen
gegen den Flughafenausbau Braunschweig-Wolfsburg
29. August Sonntag
`Im
Wald ist Leben´
INFO-FEST
zur Erhaltung des Querumer Forstes
Am 29. August 2004 veranstaltete
ein Verbund aus Naturschutzorganisationen, Bürgerinitiativen und
dem Waldkindergarten im gesamten Waldbereich des Querumer
Forstes, welcher der geplanten Start-/ Landebahnverlängerung des
Flughafens zum Opfer fallen soll, ein ganztägiges Wald-INFO-FEST.
In einem am Waggumer Sportplatz
beginnenden Rundkurs durch den Querumer Forst haben insgesamt 15
Organisationen den ganzen Tag über (10 -17 Uhr) der
interessierten Bevölkerung einen beinahe gänzlich mit
Zeltpavillons aufgebauten Informations- und Erlebnis-Parcour zum
Wald und seiner Tier- und Pflanzenwelt angeboten. Auch darüber,
in welchem Ausmaß der Wald weichen soll, wurde anschaulich
informiert. Zusätzlich bildeten alle Stationen parallel einen
Natur-Erlebnis-Parcour für Kinder und Erwachsene, an dem die
Natur spielerisch und mit allen Sinnen erfahren werden konnte.
Alle Kinder konnten an den verschiedenen Stationen auf einer
Karte Stempel sammeln und bekamen am Ende am Stand des
Waldkindergarten Till Eulenspiegel einen kleinen
Mitmach-Preis. Außerdem trat an einer Waldstation um 11.00 ,
13.00 + 15.00 Uhr die Märchenerzählerin auf und an einer
anderen gab es um 12.00 Uhr und um 16.00 Uhr ein Puppenspiel.
Natürlich wurden auch
Kuchen und Getränke sowie Gegrilltes angeboten und an 2
Standorten standen für dringende Bedürfnisse sogar
Dixi-Toiletten bereit.
Eröffnet wurde das INFO-FEST mit einem von Probst Kraft
abgehaltenen Waldgottesdienst.
Alle Stationen des Rundkurses durch den Querumer Forst sowie die Themen des zusätzlichen Natur-Erlebnis-Parcours finden Sie in diesem Parcourplan
Informationen zum Querumer Forst erhalten Sie in unserem Wald-Informationsfaltblatt (PDF)
Pressetext
Wald-Info-Tag im
Querumer Forst stieß auf riesiges Interesse
Allein schon aufgrund des großen
Besucherandrangs war das zur Erhaltung des Querumer Forstes am
Sonntag dem 29.08. von insgesamt 15 Organisationen und
Gruppierungen veranstaltete Wald-INFO-FEST war ein voller Erfolg!
Von 10 - 17 Uhr herrschte auf dem von den
Naturschutzorganisationen, Bürgerinitiativen und dem
Waldkindergarten "Till Eulenspiegel" organisierten
Rundkurs in dem durch die geplante Start-/ Landebahnverlängerung
des Flughafens von Zerstörung bedrohten Waldbereich des Querumer
Forstes durchgehend großer Andrang. Über 2000 Besucher,
darunter auch viele Familien, strömten über den mit
Zeltpavillons aufgebaute Informations- und Erlebnis-Parcour zum
Wald und seiner Tier- und Pflanzenwelt. Die 13 Stationen gerieten
dabei trotz der insgesamt 72 z. T. in Schichten arbeitenden
ehrenamtlichen Betreuer zeitweise oft an ihre Kapazitätsgrenzen.
Sowohl als Informationstag über den Wald ganz allgemein als auch
wegen des Einsatzes zum Erhalt des von Rodung und Aussperrung
bedrohten Querumer Forstes wurde diese in der Republik bisher
einzigartige Großveranstaltung einhellig positiv aufgenommen.
Letzteres galt nach eigenem Bekunden auch für diejenigen
Interessierten, die aus weiter entfernten Stadtteilen kamen, z.
B. aus Riddagshausen, und selbst gar nicht unmittelbar von der
Flughafenproblematik betroffen waren.
Viele der Besucher, die von sich aus ihre Begeisterung über
diese gelungene Veranstaltung mitteilten, verbanden dies mit der
Aufforderung, derartiges doch zu wiederholen. Von den Unmengen an
Kuchen und Gegrilltem blieb dementsprechend auch nichts übrig,
ebenso wie von dem hervorragend schmeckenden, ausgeschenkten
regionalen Streuobstwiesen-Apfelsaft des ASt e. V. (übrigens das
ganze Jahr über z. B. in der Geschäftsstelle des NABU
Braunschweig erhältlich). Lobende Anerkennung fand bei den
Besuchern auch immer wieder die Tatsache, dass so viele Gruppen
in einem Selbstorganisationsprozess ein so rundes und
umfangreiches wie vielgestaltiges Programm auf die Beine gestellt
haben.
Bei den Kindern wurde besonders auch das "Stempel
sammeln" auf dem Erlebnis-Parcour begeistert aufgenommen,
auch wenn der eine oder andere "kleinere" Besucher sich
nach rund 2 Stunden Fußmarsch unter dem Mitmach-Preis wohl doch
ein wenig mehr vorgestellt hatte - glauben zumindest
selbstkritisch die Organisatoren und wollen sich bemühen, dies
bei zukünftigen Veranstaltungen noch zu verbessern. Kritische
Worte, allerdings bezüglich der drohenden Umweltzerstörung,
fand auch Probst Kraft bei dem als Eröffnung der
Großveranstaltung im Querumer Forst mit 73 Teilnehmer (61
Erwachsene und 12 Kinder) bereits gut besuchten Waldgottesdienst
- und traf dabei den richtigen Ton ebenso wie der begleitende
12-Mann-Posaunenchor.
Fazit:
Neben der allgemeinen Begeisterung für den Wald haben die
veranstaltenden Organisationen mit Sicherheit ihr Ziel erreicht,
die Bevökerung besser über das Ausmaß der geplanten Abholzung
und Verstümmelung des Querumer Forstes im Falle einer
Start-/Landebahnverlängerung zu informieren. Insbesondere auch
die vor Augen geführte Größe der betroffenen Fläche löste
vielfach ungläubiges Erstaunen und Entsetzen aus und war von den
meisten Besuchern doch erheblich geringer vermutet worden. Wie
von den Veranstaltern angenommen, konnten viele BesucherInnen
hier erstmals die riesige Dimension der drohenden Waldzerstörung
nachvollziehen. Dass die aktuell in die Diskussion gebrachte 2300
Meter-Variante (statt 2600 Meter) an der Zerstörung des Querumer
Forstes im Prinzip nichts ändert, wurde dabei dann auch für
jedermann augenscheinlich. Nach über 2 Stunden Aufenthalt in dem
bedrohten Waldgebiet, in dem man z. B. mit Kindern auch gut und
gerne einen halben Tag verbringen kann, war bei vielen die
Erkenntnis gereift, das dieses in vieler Hinsicht so wertvolle
Stück Natur, das auch für die Bevölkerung selbst als
Naherholungsgebiet einen hohen Wert darstellt, erhalten bleiben
muss und nicht Einzelinteressen geopfert werden darf.
Darüber hinaus wurden 2 Dinge deutlich: zum einen waren
viele Besucher über die recht einseitige und Tatsachen
verschleiernde Informationspolitik der Stadt sehr verärgert.
Ähnliches galt in diesem Zusammenhang übrigens auch in Bezug
auf einzelne örtliche Printmedien. Zum anderen äußerten viele
Besucher Unverständnis darüber, wie leichtfertig und
verantwortungslos mit einer angeblichen Schaffung von
Arbeitsplätzen und (Forschungs-)Firmenansiedlungen im
Zusammenhang mit der Startbahnverlängerung argumentiert wird,
ohne dass eine sachliche Grundlage (z. B. ein fundiertes
Gutachten) für solche Aussagen herangezogen wird. So suggerierte
beispielsweise der Ortsbürgermeister von
Waggum/Bevenrode/Bienrode, Herr Kliesch, in Radio Okerwelle die
Schaffung von 1800 Arbeitsplätzen, Oberbürgermeister Dr.
Hoffmann brachte in einer Diskussion 800 Arbeitsplätze ins
Spiel, Herr Baumbach (Flughafen) in einem Zeitungsartikel 500
Arbeitsplätze, was sehr viel später in einer kleinen Randnotiz
als überzogene Erwartung korrigiert werden musste, wo hingegen
das einzige bisher vorliegende Gutachten, dass auf eingehenderen
Analysen basiert, nur auf eine Handvoll Arbeitsplätze kommt, die
durch die Startbahnverlängerung neu geschaffen werden könnten.
Merke: In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit durch die in
Aussicht Stellung vieler Arbeitsplätze die öffentliche Meinung
manipulieren zu wollen, wird doch von mehr Bürgerinnen und
Bürgern als Unredlichkeit erkannt, als mancher Politiker oder
Manager sich dies offensichtlich vorstellen kann.